Die Schriften
Alle 229 öffentlichen Aufzeichnungen des Kapitels „De lege ferenda“ aus dem Manuskript „Aufzeichnungen am Ende einer Welt“ — die vollständige öffentliche Chronologie der Idee der Dritten Republik, von März 2018 bis Oktober 2025. Die siebenundfünfzig in der Druckausgabe aufgenommenen Stücke tragen die Titel jener Ausgabe; die übrigen sind durch ihre ersten Worte bezeichnet. Jede Aufzeichnung behält die Archivadresse des ursprünglichen Beitrags. Die Aufzeichnungen wurden auf Rumänisch geschrieben und veröffentlicht und werden hier unverändert als Beleg für Priorität und Urheberschaft wiedergegeben. Die Titel sind übersetzt; die vollständige deutsche Übersetzung der Aufzeichnungen ist in Arbeit. Zum Lesen auf einen Titel klicken.
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1. 20. Januar 2018 — „Und dennoch… unsere Securitate-Leute verdienen den größten Haushalt pro Kopf der Bevölkerung in der NATO!“
Und dennoch… unsere Securitate-Leute verdienen den größten Haushalt pro Kopf in der ganzen NATO!
Bei Regen und Schnee so viele Menschen auf die Straße zu bringen, die nicht wissen, wogegen sie protestieren… das ist eine Leistung! Das nennt man Massenmanipulation… und es ist ein Studienfach an ihrer „Akademie". Also ja, die Securitate-Leute sind ihr Geld wert!
Oder vielleicht irre ich mich… und alle diese Bürger haben die Gesetzesvorschläge gelesen, eingehende rechtsvergleichende Studien betrieben und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Vorschläge „de lege ferenda" beschissen sind und die Korrupten schützen! Folglich hätten wir ein Volk von „Kopfgebildeten", was bedeutet, dass unser winziger Bildungshaushalt für ein derart kluges Volk mehr als ausreichend ist!
Wie dem auch sei, der Schluss, der sich aufdrängt, lautet: alles in allem ist es gut so — das Geld aus dem Haushalt geht dorthin, wo es hingehört! Freuen wir uns also, sage ich!
2. 6. März 2018 — Über die Offshore-Ressourcen
Wirklich… wen kümmert Rumänien noch?
Nicht die Macht, aber ganz gewiss auch nicht die „Opposition"! Nicht den, der gewöhnlich „mit Aufmerksamkeit und Besorgnis" zusieht. Nicht das „System", übervoll mit Diensten und Antikorruptionskämpfern. Nicht die Presse mit dem von #rezist und #josciumaroșie triefenden Mund…
Uns kümmert es noch… aber wir zählen wirklich nicht.
http://romanialibera.ro/opinii/cui-ii-mai-pasa-de-romania-713872
Am Sonntag, dem 04.03.2018, schrieb ich auf Facebook: „Der rumänische Staat verzichtet gegenüber den Konzernen auf ein Attribut seiner Souveränität — nämlich darauf, im Bereich der Bestimmungen über die direkte Besteuerung Gesetze zu erlassen und Festlegungen zu treffen!
In den vergangenen Tagen hörte ich mehrfach im Fernsehen, dass der Botschafter der USA, Hans Klemm, mitten im Skandal um die Übergriffe der Antikorruptionsbehörde und um die Abberufung von LCK Gespräche in der Regierung und mit Liviu Dragnea geführt habe, „über andere Themen als die der Justiz". Merkwürdig, dachte ich mir… Wenn es nicht um Politik geht, geht es um Geld. Immer! Dann fiel mir ein, dass Vertreter des OMV-Konzerns gleich zu Beginn dieses Jahres eine Zusammenkunft mit dem Präsidenten hatten, bei welcher Gelegenheit uns die Präsidialverwaltung mitteilte, „der Generaldirektor der OMV habe zugleich die Notwendigkeit der Vorhersehbarkeit des steuerlichen und gesetzlichen Rahmens hervorgehoben, der die Leistungen der Unternehmen und die Entwicklung eines stabilen und wettbewerbsfähigen Geschäftsumfelds stützen müsse. Was die Partnerschaft zwischen OMV-Petrom und Exxon-Mobil zur Erschließung des Perimeters Neptun Deep betreffe, so stelle diese weiterhin ein großes Interesse dar, sowohl für den rumänischen Staat als auch für die Investoren." Doch wozu die ganze Aufregung?
Dieser gewissermaßen überstürzte Ablauf der Ereignisse in einem sonst so wenig bewegten Bereich brachte mich auf die Frage, ob nicht gerade jetzt, ohne dass wir es wüssten, darüber verhandelt wird, wie viel Rumänien von seinen eigenen Kohlenwasserstoff- und Gasvorkommen offshore (vor der Küste) im Schwarzen Meer zusteht. Oder ob ihm überhaupt etwas zustehen wird… In gewisser Weise steht das Schicksal Rumäniens und unseres Volkes für die nächsten 5 bis 6 Jahrzehnte zur Verhandlung, denn mittelbar geht es um die Schulen, Krankenhäuser und Autobahnen, die aus den Einnahmen der Besteuerung der Förderung unserer Ressourcen — der Ressourcen aller — gebaut werden könnten, zumal Art. 136 der Verfassung bestimmt, dass „die Bodenschätze von öffentlichem Interesse, der Luftraum, die Gewässer mit nutzbarem Energiepotenzial von nationalem Interesse, die Strände, das Küstenmeer, die natürlichen Ressourcen der Wirtschaftszone und des Festlandsockels sowie andere durch Organgesetz bestimmte Güter ausschließlich Gegenstand des öffentlichen Eigentums sind".
Ich habe gesucht… Und ich habe gefunden. Und zwar, indem ich auf dem Portal der Abgeordnetenkammer und des Senats Rumäniens nach dem Begriff „offshore" suchte.
Gegenstand des Ringens ist der Gesetzesvorschlag L408/2017 — „Gesetz über bestimmte Maßnahmen, die für die Durchführung der Erdölarbeiten durch die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter erforderlich sind".
Und was ich nach kurzer Recherche in öffentlichen Quellen im Internet gefunden habe, ist verblüffend. Ich werde die Ereignisse zunächst chronologisch darstellen:
Am 16. August 2017 erschien auf der Website der Regierung (http://sgg.gov.ro/new/wp-content/uploads/2016/09/Legea-offshore-varian… der oben erwähnte Gesetzesvorschlag — ein Vorschlag mit 25 Artikeln, gegliedert in 5 Kapitel, nebst einem Anhang. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Regelungen vor über die für Arbeiten an Meeresbohrungen erforderlichen Genehmigungen, die zuständigen Behörden, verschiedene Verfahren sowie eine lange Reihe von Ausnahmebestimmungen gegenüber den allgemeinen Rechtsnormen im Bereich des Privateigentums, der Umwelt und ähnlicher „Kleinigkeiten", die gewöhnlich niemand beachtet.
Am 11. Oktober 2017 erlässt Ministerpräsident Mihai Tudose einen Beschluss, mit dem er den erwähnten Gesetzentwurf dem Parlament zur Annahme zuleitet, sodass am 26. Oktober 2017 der erwähnte Gesetzentwurf dem Senat Rumäniens durch die Generalsekretärin der Regierung — Roxana Cezarina Bănică — vorgelegt wurde (alle Dokumente können Sie unter der Adresse https://www.senat.ro/legis/lista.aspx?nr_cls=L408&an_cls=2017 einsehen).
Bemerkenswert ist, dass der im Parlament eingegangene Gesetzentwurf ein Kapitel mehr enthält als der auf der Website der Regierung veröffentlichte — ein Kapitel mit der Überschrift „Finanz- und steuerrechtliche Bestimmungen". Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer…
Nehmen wir die heikelsten Punkte dieses Gesetzesvorschlags im Einzelnen:
In Art. 18 wird zunächst bestimmt, dass „die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Durchführung begriffen sind, während der gesamten Laufzeit derselben in den Genuss des Förderzinssatzes, der prozentualen Sätze des Erdölförderzinses, der diesen Sätzen zugeordneten Bruttoförderschwellen sowie der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden steuerlichen Regelungen kommen". Mit anderen Worten: solange auch nur ein Tropfen Erdöl und/oder Gas in dem von ihnen bewirtschafteten Perimeter vorhanden ist, werden die oben erwähnten amerikanischen und österreichischen Konzerne (Exxon Mobil und OMV), aber auch der russische Konzern LukOil, in den Genuss der auf dem Stand des Jahres 2018 festgelegten Förderzinsen und Steuern kommen — wohl wissend, dass wir gegenwärtig Förderzinsen und Steuern auf einem im Vergleich zu allen erdöl- und gasfördernden Ländern der EU verschwindend geringen Niveau haben.
Nehmen wir den Förderzins auf Gas, der in Rumänien im Jahr 2018 auf dem Niveau des Gaspreises des Jahres 2012 festgesetzt ist: der Staat vereinnahmt einen Förderzins von durchschnittlich 7 % (zwischen 3,5 % und 13,5 %, berechnet auf der Grundlage eines seit 6 Jahren nicht angepassten Preises von 45,71 Lei/MWh). Und das, während die Produzenten das Gas zum Zeitpunkt, von dem wir sprechen, zum „Marktpreis" verkaufen, nämlich zu 89 Lei/MWh! Da nun der Marktpreis doppelt so hoch ist wie der „Referenzpreis", ergibt sich, dass Rumänien zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Förderzins zwischen 1,75 % und 6,75 % erzielt (im Durchschnitt 3 % des Preises des bei uns geförderten Gases — ein Förderzins, der prozentual unaufhörlich weiter sinken wird, zugleich mit dem mehr als wahrscheinlichen künftigen Anstieg des Gaspreises auf dem freien Markt), während die Niederländer (jene, die auch auf diesem Gebiet leider keine Lektionen aus der Botschaft heraus erteilen) rund 40 % erhalten… aus der Förderung! Wollen Sie die Schäden für den rumänischen Staat abschätzen? Dann müssen Sie bedenken, dass selbst die pessimistischsten Schätzungen zeigen, dass allein im Perimeter „Neptun" 84 Milliarden Kubikmeter Gas liegen könnten… Von dieser Gasmenge hätten wir, wären wir Niederländer, etwa 40 % erhalten; da wir aber bloß Rumänen sind, erreichen wir im Durchschnitt 3 %! Ganz einfach, nicht wahr?
Mit anderen Worten: der rumänische Staat verzichtet gegenüber den Konzernen auf ein Attribut seiner Souveränität — nämlich darauf, im Bereich der Bestimmungen über die direkte Besteuerung Gesetze zu erlassen und Festlegungen zu treffen —, wohl wissend, dass auf EU-Ebene die steuerlichen Regelungen betreffend die direkten Steuern von jedem Mitgliedstaat nach Maßgabe seines Ressourcenbedarfs festgelegt werden.
Mehr noch: in demselben Artikel 18 wird auch bestimmt, dass „ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Bestimmungen der Regierungsverordnung 7/2013 über die Einführung der Steuer auf die infolge der Deregulierung der Preise im Erdgassektor erzielten Zusatzeinnahmen (…) auf die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Durchführung begriffen sind, keine Anwendung finden". Eben jene Verordnung, von der eine Ausnahme verlangt wird, ist eine der wenigen gesetzgeberischen Maßnahmen, die geeignet ist, dem rumänischen Staat einen Vorteil zu verschaffen; sie bestimmt nämlich: „(1) Die Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften und/oder der zur selben wirtschaftlichen Interessenvereinigung gehörenden Wirtschaftsteilnehmer, die tatsächlich sowohl Fördertätigkeiten als auch Tätigkeiten des Verkaufs des in Rumänien geförderten Erdgases auf dem Staatsgebiet, im Küstenmeer, in der Anschlusszone und/oder der ausschließlichen Wirtschaftszone Rumäniens im Schwarzen Meer ausüben, sind zur Berechnung, Erklärung und Zahlung der Steuer auf die infolge der Deregulierung der Preise im Erdgassektor erzielten Zusatzeinnahmen verpflichtet, wobei diese Steuer nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung festgesetzt wird. (2) Die in Abs. (1) vorgesehene Steuer beträgt 60 % der Zusatzeinnahmen, wie sie nach dem Anhang bestimmt werden, der Bestandteil dieser Verordnung ist, wovon die auf diese Einnahmen entfallenden Förderzinse sowie die Investitionen im Upstream-Segment abgezogen werden." Mit anderen Worten: den Konzernen, welche die rumänischen Vorkommen auf dem Festlandsockel des Schwarzen Meeres fördern, können nicht nur die steuerlichen Regelungen künftig nicht mehr geändert werden, sondern es sind auf sie auch gegenwärtig ausschließlich die günstigen anwendbar.
Und als ob dies noch nicht genügte, finden wir in Art. 19 des Gesetzesvorschlags folgende Aussage: „Sind die Inhaber der Erdölverträge betreffend die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Durchführung begriffenen Offshore-Erdölperimeter verpflichtet, irgendwelche von den öffentlichen Behörden erhobenen Beträge über die Beträge hinaus zu zahlen, die nach diesem Gesetz geschuldet gewesen wären, so haben sie Anspruch auf ein jährlich berechnetes vollständiges Steuerguthaben für die zusätzlich entrichteten Beträge; das Steuerguthaben wird in Gestalt eines Erstattungsanspruchs in Höhe der Aufwendungen oder Kosten gewährt, die dem Inhaber durch die Zahlung der in diesem Absatz vorgesehenen zusätzlichen Beträge entstehen"!!! Für uns verständlicher ausgedrückt: das Gesetz, das mangels einer heftigen öffentlichen Reaktion in Kraft treten soll, wird rückwirkende Wirkungen entfalten; auf die Erdölkonzerne werden diese steuerlichen Bestimmungen ab dem Beginn ihrer Tätigkeit angewandt werden, und die bereits als Steuern entrichteten Beträge werden zu „Steuerforderungen mit Erstattungsanspruch im Sinne des Gesetzes 207/2015" — was bedeutet, dass diese Unternehmen in den kommenden Jahren dem rumänischen Staat nichts zu zahlen haben werden… ja, sie werden sogar die Rückerstattung der bereits als Steuern gezahlten Beträge verlangen können, und zwar auf der Grundlage von Gesetzen, die in Kraft waren und sind, die aber vor den Erdölriesen entkräftet sein werden.
Wenn wir nun unbedingt wollen, können wir auch zu berechnen versuchen, wie viel an Steuern wir den Konzernen zu „erstatten" haben werden, wenn wir bedenken, dass die Offshore-Gasförderung im ersten Halbjahr 2017 686.250 Tausend Kubikmeter betrug (12,64 % der gesamten Gasförderung Rumäniens zu diesem Zeitpunkt) und die Offshore-Erdölförderung in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres 122.496 Tonnen…
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde vom Senat Rumäniens am 12. Februar 2018 angenommen. In dieser Fassung…
Er wird demnächst auf die Tagesordnung der Abgeordnetenkammer gelangen, der entscheidenden Kammer. Demnächst!
Mit einer letzten Anstrengung an Naivität frage ich mich: #KorruptionTötet — auch dann, wenn die Begünstigten Konzerne und Botschaften sind?
(Zum Offshore-Gesetzentwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
3. 21. September 2019 — „#NouaLegeOffshore — #Sabotage oder bloß #Verrat?“
#DasNeueOffshoreGesetz — #Sabotage oder bloß #Verrat?
Die PSD und Dăncilă — Opfer oder Komplizen von Iohannis?
Genau einen Monat nach den Anweisungen, die Klaus Werner Iohannis von Trump erhielt (ich weiß, politisch korrekt hätte ich sagen müssen „nach den Gesprächen der beiden Präsidenten in Washington" — nur haben wir für durchsichtige Heucheleien keine Zeit mehr!) zum Thema „amerikanische Investitionen im Energiebereich in Rumänien", scheint sich die PSD-Regierung nun den über Cotroceni übermittelten Weisungen gefügt und unter dem Tisch ein Bündel von Änderungen am Offshore-Gesetz hervorgeholt zu haben — Änderungen, die nicht einmal Tudose nach dem Diktat von Exxon Mobil besser und günstiger für die Förderunternehmen hätte schreiben können. Praktisch hat die PSD im Kapitel #Ressourcen kapituliert! Und alles preisgegeben.
Die neue Fassung des Offshore-Gesetzes ist skandalös und stellt ohne jeden Zweifel einen wahrhaftigen Akt des Landesverrats dar. Daran besteht kein Zweifel! Rumänien wird mindestens 20 Milliarden Euro verlieren. Tatsächlich wird der rumänische Bürger auch noch das Wenige verlieren, das ihm nach dem Offshore-Gesetz in der Fassung Dragnea geblieben war. In den kommenden Tagen werden wir Schritt für Schritt die Beweisführung zu jedem einzelnen Artikel wiederaufnehmen, der geändert werden soll, und wir werden die schlechterdings verheerenden Folgen dieser Gesetzesänderungen sehen, die von den Würmern der gekauften Presse als eine „neue Chance für das Gas im Schwarzen Meer" gepriesen werden…
Bis dahin komme ich auf dieselben berechtigten Fragen zurück, die ich schon vor einem Jahr gestellt habe: Wem nützt dieses Gesetz, und warum regelt der rumänische Staat — der Staat, der uns vertreten und unsere bürgerlichen Rechte und Interessen schützen sollte — streng zu seinem eigenen Nachteil und zum Nachteil seiner Bürger, und ausschließlich zugunsten ausländischer Unternehmen?
Und schließlich: WARUM UND MIT WELCHEM RECHT VERZICHTEN DIE VERTRETER RUMÄNIENS AUF DAS VERMÖGEN DER RUMÄNISCHEN BÜRGER? — denn die neue Fassung des Offshore-Gesetzes tut nichts anderes, als das rumänische Volk seiner Ressourcen zugunsten derer zu enteignen, die unsere Reichtümer ausbeuten.
Mehr noch: mit dem neuen Offshore-Gesetz ist der rumänische Gesetzgeber (?!?) im Begriff, freiwillig (?!?) und für immer auf ein ausschließliches Attribut seiner Souveränität zu verzichten — auf das Recht, die Besteuerung im Bereich der Gasförderung im Schwarzen Meer zu regeln —, wobei auf beinahe einer ganzen Seite ausführlich dargelegt wird, was das Parlament Rumäniens im Interesse des rumänischen Volkes nie mehr wird ändern können… nämlich NICHTS, NIEMALS!!!
Die Inszenierung dieses Verrats war sorgfältig gestellt. Erst dieser Tage traten einige pedantische Schurken unter dem Wappen der Rumänischen Akademie auf und besudelten damit eine Symbolinstitution Rumäniens; sie legten eine Umfrage vor, die uns sagte, über 75,6 % der Rumänen wollten die Förderung des Gases im Schwarzen Meer. Die Umfrage versäumte es allerdings, den rumänischen Bürger zu fragen, ob er damit einverstanden sei, das im Schwarzen Meer zu fördernde Gas unentgeltlich und für immer abzutreten! Vielleicht deshalb, weil diese Umfrage von INSCOP durchgeführt wurde („zufällig" ein Meinungsforschungsinstitut unter der Ägide von Remus Ștefureac, Berater und Vertrauter von George Maior — ehemaliger Chef des Inlandsgeheimdienstes und derzeitiger Botschafter in den USA), im Auftrag der verächtlichen Axtstiele vom Institut für Politikwissenschaft und Internationale Beziehungen „Ion I. C. Brătianu"…
Denn eines ist gewiss: Rumänien wird nichts, aber auch gar nichts von seinen Ressourcen erhalten, solange gilt:
„Art. 20^1. Die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter:
* haben das Recht, die aus den Offshore-Erdölperimetern gewonnenen Kohlenwasserstoffe frei zu vermarkten, zu den von ihnen bestimmten Preisen und Mengen und unter Anwendung beliebiger, vom Inhaber gewählter Verfahren zur Auswahl der Käufer und zum Abschluss der Verträge mit diesen, unabhängig von der Identität oder dem Sitz des Käufers, im Einklang mit den EU-Grundsätzen des freien Marktes;
* dürfen keinen Beschränkungen hinsichtlich des Preises, der Vermarktung und/oder des Verkaufs der Kohlenwasserstoffe unterworfen werden, mit Ausnahme der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder der durch dieses Gesetz auferlegten;"
All das oben Gesagte ist klar wie der helle Tag.
Eines allein verstehe ich noch nicht: Versucht jemand aus dem Inneren der PSD ganz bewusst, Viorica Dăncilă gerade jetzt zu sabotieren, kurz vor Beginn des Wahlkampfs für die Präsidentschaftswahl? Und wenn ja, wer? Denn die Diskussionen über den Arbeitsplatz des Ehemanns von Frau Dăncilă bei der OMV werden sogleich wieder aktuell werden… und mit einem solchen Thema, das man ihren politischen Gegnern (die selbst jederzeit zu derlei Ränken bereit sind) auf dem Silbertablett serviert, entfernt sich die Stichwahl von der Kandidatin Dăncilă ebenso wie unsere Hoffnung, jemals in den Genuss dessen zu kommen, was uns gehört.
Oder vielleicht hat Viorica Dăncilă schlicht der Erpressung durch Klaus Werner Iohannis nachgegeben und die Bedingungen der Kapitulation Rumäniens vor Donald Trump und Exxon Mobil angenommen, die der Präsident vor einigen Wochen in Washington „besprochen" hat?
Letztlich, Frau Dăncilă, ist es mir gleich, ob Sie Opfer einer Erpressung oder Mitschuldige am Verrat sind… Verrat bleibt Verrat! Gleichviel, ob man ihn aus eigenem Antrieb begeht oder aus Schwäche oder unter Erpressung! Und die Geschichte vergibt den Verrätern nicht!
Ich sage Ihnen nur: 20 Milliarden Euro sind ein viel zu hoher Preis für ein Flugticket nach Washington!
Post scriptum. Zwei Fragen lassen mir an diesem Wochenende keine Ruhe:
Gibt es in Rumänien noch Journalisten, oder nur noch Axtstiele in der Presse? Und…
Ist Dragnea wirklich für nichts ins Gefängnis gegangen?
Ich füge im Folgenden die Änderungsvorschläge zum Offshore-Gesetz bei… oder: wie sich Niedertracht und Verrat in wenigen Worten fassen und zusammenziehen lassen:
„Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung
des Gesetzes Nr. 256/2018 über bestimmte Maßnahmen, die für die Durchführung der Erdölarbeiten durch die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter erforderlich sind, und des Erdölgesetzes Nr. 238/2004
Gesetz Nr. 256/2018 über bestimmte Maßnahmen, die für die Durchführung der Erdölarbeiten durch die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter erforderlich sind
1. In Art. 2 Absatz (1) werden nach Buchstabe l) zwei neue Buchstaben, m) und n), eingefügt, mit folgendem Wortlaut:
Art. 2. – (1) Im Sinne dieses Gesetzes haben die nachstehenden Begriffe und Ausdrücke folgende Bedeutung:
die für die Tätigkeiten der Exploration, Erschließung, Förderung und Aufgabe geltende besondere Steuerregelung betrifft Folgendes:
die in Art. 19 vorgesehene Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen;
die für die Tätigkeiten betreffend die natürlichen Ressourcen geltende Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer nach dem Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gelten;
jede Steuer, Gebühr oder Abgabe, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Quellensteuer, Umsatzsteuer und/oder Steuer auf Eigentum, auf Vermögenswerte, auf Gebäude oder auf Grundstücke, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes speziell für den Erdölsektor gelten;
Änderung der Förderzins- und der Steuerregelung — nach Art. 21 umfasst Folgendes:
die Einführung neuer Förderzinse, Abgaben, Gebühren und Steuern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Quellensteuer, Umsatzsteuer und/oder Steuer auf Eigentum, auf Vermögenswerte, auf Gebäude oder auf Grundstücke, die speziell oder in unverhältnismäßiger Weise für den Erdölsektor gelten. In diesem Sinne umfassen die speziell oder in unverhältnismäßiger Weise für den Erdölsektor geltenden Steuern, Gebühren und Abgaben: die Steuern, Gebühren und Abgaben, die für eine begrenzte Zahl von Tätigkeitsbereichen gelten, etwa den Energiesektor oder den Förderungssektor, oder solche, die für eine begrenzte Zahl von Wirtschaftsteilnehmern gelten, die anhand einschränkender Kriterien wie des Umsatzes oder der Gewinnhöhe bestimmt werden.
die Erhöhung der prozentualen Sätze des Erdölförderzinses oder die Änderung der diesen Sätzen zugeordneten Bruttoförderschwellen, wie sie in jedem Erdölvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes festgelegt sind, oder die Änderung der Bemessungsgrundlagen oder der Berechnungsmethode der Erdölförderzinse, die für die Erdölfördertätigkeiten aus den Erdöllagerstätten geschuldet werden und durch das Erdölgesetz Nr. 238/2004, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geregelt sind;
die Erhöhung der Sätze, die Änderung der Bemessungsgrundlagen oder der Berechnungsmethode einer jeden der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes für den Erdölsektor geltenden Steuern, Gebühren und Abgaben;
die Einführung neuer Steuern, Gebühren, Abgaben oder Tarife, die auf die für die Erdölarbeiten der Inhaber von Erdölverträgen spezifischen Vermögenswerte anwendbar sind, wie: Bohrungen, Meeresplattformen, Rohrleitungen, Anlagen zur Aufbereitung, Messung, Übernahme und Übergabe des Erdöls.
2. Art. 18 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
Auf die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Durchführung begriffen sind, finden während der gesamten Laufzeit derselben der Förderzinssatz, die prozentualen Sätze des Erdölförderzinses, die diesen Sätzen zugeordneten Bruttoförderschwellen sowie die besondere Steuerregelung für die Tätigkeiten der Exploration, Erschließung, Förderung und Aufgabe Anwendung, wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehen.
3. Art. 19 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
Die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften und/oder der zur selben wirtschaftlichen Interessenvereinigung gehörenden, die tatsächlich sowohl Fördertätigkeiten als auch Tätigkeiten des Verkaufs des aus diesen Perimetern geförderten Erdgases ausüben, sind zur Berechnung, Erklärung und Zahlung der Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen verpflichtet.
Als Zusatzeinnahme gilt die Differenz zwischen dem gewichteten Durchschnittspreis des aus der eigenen Inlandsförderung in den Offshore-Perimetern verkauften Erdgases — ausschließlich der Transport-, Speicher- und sonstigen Logistikkosten — und dem Preis von 100 Lei/MWh, multipliziert mit den aus der Inlandsförderung in den Offshore-Perimetern verkauften Gasmengen.
Die in Abs. (1) vorgesehene Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen wird berechnet durch Anwendung eines oder mehrerer Berechnungssätze, je nach Fall, auf die aus dem Verkauf des in den Offshore-Perimetern geförderten Erdgases erzielten Zusatzeinnahmen, wie sie nach Anhang Nr. 2 bestimmt werden; von dieser Steuer wird der Wert der Investitionen im Upstream-Segment abgezogen. Die Berechnungssätze der Steuer werden auf der Grundlage der von den Inhabern von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter praktizierten Verkaufspreise für Erdgas nach der nachstehenden Preisstaffel berechnet, jährlich ab dem 1. Januar 2020 mit dem jährlichen Verbraucherpreisindex angepasst, wie folgt:
30 % der Zusatzeinnahmen aus Preisen über 100 Lei/MWh und bis einschließlich 115 Lei/MWh;
35 % der Zusatzeinnahmen aus Preisen über 115 Lei/MWh und bis einschließlich 130 Lei/MWh;
40 % der Zusatzeinnahmen aus Preisen über 130 Lei/MWh und bis einschließlich 145 Lei/MWh;
50 % der Zusatzeinnahmen aus Preisen über 145 Lei/MWh und bis einschließlich 160 Lei/MWh;
55 % der Zusatzeinnahmen aus Preisen über 160 Lei/MWh und bis einschließlich 175 Lei/MWh;
60 % der Zusatzeinnahmen aus Preisen über 175 Lei/MWh und bis einschließlich 190 Lei/MWh;
70 % der Zusatzeinnahmen aus Preisen über 190 Lei/MWh.
Die Höchstgrenze des Abzugs der Investitionen im Upstream-Segment darf 60 % der gesamten Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen nicht überschreiten.
Die in Abs. (1) genannten Wirtschaftsteilnehmer berechnen, erklären und zahlen die Offshore-Zusatzsteuer monatlich, bis zum 25. des auf den Monat, für den die Steuer geschuldet wird, folgenden Monats.
Muster und Inhalt der Erklärung über die Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen werden durch Verfügung des Präsidenten der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes festgelegt.
Soweit die Anwendung dieser Bestimmungen den Erlass von Anweisungen zur Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen erfordert, werden diese durch gemeinsame Verfügung des Ministers für öffentliche Finanzen und des Energieministers, mit Stellungnahme der Nationalen Agentur für Bodenschätze, erlassen.
Die von den Inhabern von Erdölverträgen betreffend die Offshore-Perimeter als Steuer auf die Zusatzeinnahmen geschuldeten Beträge werden auf einem Sonderkonto vereinnahmt, das der Finanzierung der Errichtung und Erweiterung der Erdgasverteilungsnetze und der Anschlüsse an das nationale Erdgastransportsystem sowie weiterer durch Regierungsbeschluss festgelegter Investitionen dient. Die Verteilung der vereinnahmten Beträge erfolgt durch Regierungsbeschluss. Die Erhebung der Steuer auf die Zusatzeinnahmen wird von der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung nach dem Gesetz Nr. 207/2015, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, verwaltet.
Der kumulierte Wert der Investitionen im Upstream-Segment, die nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften buchhalterisch erfasst sind, vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zu dem Monat, für den die Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen berechnet wird, sowie der Wert der Investitionen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes buchhalterisch erfasst wurden, vermindern sich monatlich um den Wert der von der Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen abgezogenen Investitionen im Upstream-Segment. Die Abzüge gelten bis zum Erreichen des kumulierten Werts der nach den geltenden Gesetzen buchhalterisch erfassten Investitionen im Upstream-Segment.
Im Falle der Veräußerung der Investitionen, für die der in Abs. (3) und (4) vorgesehene Abzug in Anspruch genommen wurde, wird der gewährte Abzug vom kumulierten Wert der Investitionen im Upstream-Segment abgezogen, und zwar im Verhältnis zwischen dem Wert der abgetretenen Investitionen und dem Wert der im Upstream-Segment im Bezugszeitraum, in dem er gewährt wurde, erfassten Investitionen.
4. 21. September 2019 — „Art. 20 wird geändert und erhält folgende Fassung:“
Art. 20 wird geändert und erhält folgenden Inhalt:
Art. 20^1. Die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter:
* haben das Recht, die aus den Offshore-Erdölperimetern gewonnenen Kohlenwasserstoffe frei zu vermarkten, zu den von ihnen bestimmten Preisen und Mengen und unter Anwendung beliebiger, vom Inhaber gewählter Verfahren zur Auswahl der Käufer und zum Abschluss der Verträge mit diesen, unabhängig von der Identität oder dem Sitz des Käufers, im Einklang mit den EU-Grundsätzen des freien Marktes;
* dürfen keinen Beschränkungen hinsichtlich des Preises, der Vermarktung und/oder des Verkaufs der Kohlenwasserstoffe unterworfen werden, mit Ausnahme der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder der durch dieses Gesetz auferlegten;
* werden von den Bestimmungen der Dringlichkeitsverordnungen 114/2018 und 19/2019 ausgenommen.
Abweichend von den Bestimmungen des Gesetzes über Elektrizität und Erdgas Nr. 123/2012, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, sind die Inhaber von Erdölverträgen betreffend Offshore-Erdölperimeter, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften und/oder der zur selben wirtschaftlichen Interessenvereinigung gehörenden, ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes und bis zum 31. Dezember 2021, soweit sie den Verkauf von Erdgas auf dem Großhandelsmarkt vertraglich vereinbaren, verpflichtet, in dem Kalenderjahr, in dem sie das Erdgas liefern, auf den zentralisierten Märkten transparent, öffentlich und ohne Diskriminierung, auf der Grundlage standardisierter Jahres-, Quartals- und Monatsprodukte und nach einem im Voraus festgelegten Kalender gemäß den von der Nationalen Regulierungsbehörde für Energie (im Folgenden ANRE) erlassenen Vorschriften, eine Erdgasmenge anzubieten, die nicht größer sein darf als ein prozentualer Anteil von 20 % der Menge des Erdgases aus der eigenen Förderung, das sie in dem betreffenden Kalenderjahr als Verkäufer auf dem Großhandelsmarkt geliefert haben.
5. 21. September 2019 — „Art. 21 wird geändert und erhält folgende Fassung:“
Art. 21 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
Die in Art. 18 und Art. 19 vorgesehene Förderzins- und besondere Steuerregelung wird während der gesamten Laufzeit der Verträge in keiner Form geändert, weder zugunsten noch zuungunsten der Vertragsinhaber.
Der in Art. 20^2 vorgesehene prozentuale Anteil bleibt während der gesamten Laufzeit der Verträge unverändert.
6. 21. September 2019 — „Art. 25 Absatz (1) Buchstabe n) wird geändert und erhält folgende Fassung:“
Art. 25 Absatz (1) Buchstabe n) wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
die Nichtbeachtung der Bestimmungen des Art. 20^2 durch die Inhaber der Erdölverträge wird mit einer Geldbuße von 100.000 bis 10.000.000 Lei geahndet.
7. 21. September 2019 — „ANLAGE Nr. 2 wird geändert und erhält folgende Fassung:“
ANHANG Nr. 2 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
ANHANG Nr. 2 — Berechnungsformel für die Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen
Je nach Höhe des gewichteten Durchschnittspreises des aus der eigenen Inlandsförderung in den Offshore-Perimetern verkauften Erdgases, im Folgenden PMPC, gelten folgende Berechnungsformeln:
1. Liegt der PMPC zwischen 100 Lei/MWh und einschließlich 115 Lei/MWh, angepasst mit dem VPI, so wird die insgesamt geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen wie folgt berechnet:
IVST – die insgesamt geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen;
ISO – die Offshore-Zusatzsteuer, berechnet auf die Zusatzeinnahmen aus dem Verkauf von Erdgas bei PMPC-Preisen zwischen 100 Lei/MWh und einschließlich 115 Lei/MWh, gegebenenfalls mit dem VPI angepasst;
CI – Steuersatz auf die Zusatzeinnahmen aus dem Verkauf von Erdgas [30 % — gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. a)], anwendbar bei PMPC-Preisen zwischen 100 Lei/MWh und einschließlich 115 Lei/MWh, jährlich ab dem 1. Januar 2020 mit der VPI-Rate angepasst;
VS – die Zusatzeinnahme aus den Offshore-Perimetern, berechnet aus dem Verkauf von Erdgas zu PMPC-Preisen zwischen 100 Lei/MWh und einschließlich 115 Lei/MWh;
PMPC – der gewichtete Durchschnittspreis des aus der eigenen Inlandsförderung in den Offshore-Perimetern verkauften Erdgases;
PB – der Mindestbasispreis des jeweiligen Berechnungsintervalls; für PMPC-Preise zwischen 100 Lei/MWh und einschließlich 115 Lei/MWh beträgt er 100 Lei/MWh, jährlich ab dem 1. Januar 2020 mit der VPI-Rate angepasst;
VGC – die verkauften Gasmengen aus der Inlandsförderung in den Offshore-Perimetern;
VPI – der jährliche Verbraucherpreisindex des Vorjahres, veröffentlicht vom Nationalen Institut für Statistik Rumäniens;
VID – der Wert der abzugsfähigen Investitionen im Upstream-Segment;
VI – der kumulierte Wert der Investitionen im Upstream-Segment gemäß Art. 19 Abs. (9), der sich monatlich um den abgezogenen VID-Wert vermindert;
2. Übersteigt der PMPC 115 Lei/MWh, angepasst mit dem VPI, so wird die insgesamt geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen wie folgt berechnet:
ISO – die Summe der Offshore-Zusatzsteuern, berechnet für jedes Preisintervall gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. a) bis g), und zwar:
ISOi wird nach der Berechnungsformel unter Punkt 2 berechnet, wobei die entsprechenden Begriffe folgende Bedeutung haben:
CI – Steuersatz auf die Zusatzeinnahmen aus dem Verkauf von Erdgas, für jedes entsprechende Preisintervall gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. a) bis g);
PB – der Mindestbasispreis des entsprechenden Berechnungsintervalls, jährlich ab dem 1. Januar 2020 mit dem VPI angepasst;
VS – die Zusatzeinnahme aus den Offshore-Perimetern, berechnet für jedes entsprechende Preisintervall.
Berechnungsbeispiel: für den Verkauf einer VGC-Menge von 1 MWh zu einem Verkaufspreis von 120 Lei/MWh wird die insgesamt geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzeinnahmen unter Anwendung der obigen Formeln wie folgt berechnet:
IVST = ISO – VID = 6,25 – 3,75 = 2,5 Lei
ISO = CI1 * VS1 + CI2 * VS2 = 0,30·15 + 0,35·5 = 6,25 Lei
CI1 = 0,30 – Steuersatz (30 %) auf die Offshore-Zusatzeinnahmen aus dem Verkauf von Erdgas, anwendbar bei Preisen zwischen 100 Lei/MWh und einschließlich 115 Lei/MWh, gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. a), jährlich ab dem 1. Januar 2020 mit der VPI-Rate angepasst;
CI2 = 0,35 – Steuersatz (35 %) auf die Offshore-Zusatzeinnahmen aus dem Verkauf von Erdgas, anwendbar bei Preisen zwischen 115 Lei/MWh und einschließlich 130 Lei/MWh, gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. b), jährlich ab dem 1. Januar 2020 mit der VPI-Rate angepasst;
VS1 = (115 – 100)·1 = 15 Lei, die Zusatzeinnahme aus den Offshore-Perimetern, berechnet als Differenz zwischen 115 Lei/MWh und 100 Lei/MWh, jährlich ab dem 1. Januar 2020 mit der VPI-Rate angepasst;
VS2 = (120 – 115)·1 = 5 Lei, die Zusatzeinnahme aus den Offshore-Perimetern, berechnet als Differenz zwischen dem PMPC (120 Lei/MWh im gegebenen Beispiel) und 115 Lei/MWh (dem Mindestbasispreis des Intervalls), jährlich ab dem 1. Januar 2020 mit der VPI-Rate angepasst.
1. Art. 49 Absatz (4) des Gesetzes 238/2004 wird geändert und erhält folgenden Inhalt:
Die Berechnung des Gegenwerts des dem Staatshaushalt von den Inhabern der Erdölverträge über Erschließung und Förderung sowie über Förderung geschuldeten Erdölförderzinses erfolgt auf der Grundlage der Kauf- und Verkaufspreise, ausschließlich der Transport-, Speicher- und sonstigen Logistikkosten. Soweit das Erdöl im Fördermonat nicht Gegenstand eines Kauf- und Verkaufsgeschäfts ist, erfolgt die Berechnung des Gegenwerts des in diesem Gesetz geregelten Erdölförderzinses auf der Grundlage von Referenzpreisen, die von der zuständigen Behörde unter Beachtung folgender Grundsätze festgelegt werden:
für Rohöl und Kondensat stützen sich die Referenzpreise auf den Preis des Brent-Rohöls für den Bezugszeitraum, für den die Inhaber von Konzessionsverträgen/Erdölverträgen den Erdölförderzins schulden, unter Berücksichtigung von Preisanpassungen für Qualitätsunterschiede zwischen den in Rumänien geförderten Rohölsorten und dem Brent-Rohöl sowie für die Transportkosten der in Rumänien geförderten Rohölsorten von den Messpunkten zur Bestimmung der Bruttoförderung von Erdöl bis zum nächstgelegenen Markt, auf dem diese Rohölsorten gehandelt werden können; diese Kosten werden durch die Methodik zur Berechnung des Referenzpreises bestimmt, die durch Verfügung des Präsidenten der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde festgelegt wird.
für Erdgas stützt sich der Referenzpreis auf den gewichteten Durchschnittspreis aller Kauf- und Verkaufsgeschäfte über den Verkauf von Erdgas, die der Nationalen Regulierungsbehörde für Energie von den Inhabern der Erdölverträge für den Bezugszeitraum gemeldet wurden; von dem gemeldeten Preis werden die Transport-, Speicher- und sonstigen Kosten abgezogen, die in der Methodik zur Berechnung des Referenzpreises bestimmt sind — welche durch Verfügung des Präsidenten der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde festgelegt wird —, sowie die Mehrwertsteuer und alle sonstigen Gebühren, Steuern oder Abgaben.
für die Erdölmengen, die für den technologischen Eigenverbrauch der Inhaber der Erdölverträge verwendet werden, einschließlich der für die Ausübung der der Förderung gleichgestellten Tätigkeiten erforderlichen Mengen, umfasst der Referenzpreis einen Abschlag gegenüber dem für die übrigen Erdölmengen bestimmten Referenzpreis. Dieser Abschlagsfaktor wird durch die Methodik zur Berechnung des Referenzpreises bestimmt, die durch Verfügung des Präsidenten der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde festgelegt wird.
Die Referenzpreise werden durch Verfügung des Präsidenten der zuständigen Behörde festgelegt und von der zuständigen Behörde monatlich veröffentlicht."
(Zum Offshore-Gesetzentwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
4. Wir leben in revolutionären Zeiten. Revolutionär ohne Anführungszeichen, revolutionär im strengen Wortsinn — eine Revolution, die bereits eine „Neue Normalität" und einen „neuen Menschen" hervorgebracht hat.
Denn wenn Sie im Wörterbuch nachschlagen, werden Sie feststellen, dass die erste Bedeutung des Wortes „REVOLUTION" lautet: „Grundlegende Veränderung der Werte, der politischen Institutionen, der Sozialstruktur, der Führer und Ideologien einer Gesellschaft" — und erst die zweite Bedeutung ist die gebräuchliche, volkstümliche, an die wir uns gewöhnt haben, nämlich „(volkstüml.) Aufstand, Revolte".
Um also den Begriffsumfang des Wortes Revolution zusammenzufassen und zu klären, müssen wir begreifen, dass sie weder durch ihren Urheber oder Hauptakteur definiert wird — etwa eine bestimmte politische Gruppierung oder gar das Volk in seiner Gesamtheit — noch, und noch viel weniger, durch die Art, wie die Akteure auftreten: gewaltsam, blutig oder samten.
Das Einzige, was eine Revolution definiert, ist der radikale Wandel, den sie in der Gesellschaft bewirkt. Nichts sonst.
Nun, was wir 2020 erlebt haben, war ohne jeden Zweifel eine Revolution im wahrsten Sinne des Wortes, und die Zeiten, die wir erleben, können wir, ohne zu fürchten, uns zu irren, als wahrhaft revolutionär bezeichnen.
Noch nie haben sich in einem so kurzen Zeitraum weltweit so radikale Veränderungen vollzogen. Noch nie waren die Einschränkungen der Grundrechte und Grundfreiheiten so radikal und so offensichtlich — von der Einschränkung der Religions- und Gewissensfreiheit bis zur Einschränkung des Rechts auf FREIE Meinungsäußerung, der Freizügigkeit, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit! Und vor allem der Einschränkung des Rechts zu denken! Noch nie zuvor hat sich die Bevölkerung der ganzen Welt so rasch und so vollständig den Zwangsmaßnahmen gefügt, denen sie unterworfen wurde.
In einem einzigen Jahr, ja in kaum zehn Monaten, hat sich die Welt dramatisch verändert, sodass die vorrevolutionäre Welt nun utopisch erscheint, einem Märchen entnommen. Doch das Wichtigste ist, dass der Mensch sich radikal und jäh verändert hat — ein Erfolg, den keine frühere Revolution in solchem Maße erzielt hat.
Warum? Weil die Große Globale Revolution etwas besitzt, was die früheren Revolutionen nicht hatten: eine einzige Kommandozentrale auf globaler Ebene und eine Waffe zur ideologischen und informationellen Massenvernichtung der Gegner, der Konterrevolutionäre: die Massenmedien und das Internet!
Die obige Aussage über die „Waffen" der Großen Globalen Revolution wird unwiderleglich durch Ihre eigene Erfahrung und Ihren eigenen Umgang mit den Massenmedien und den „sozialen" Netzwerken belegt, in denen Sie feststellen konnten, dass nicht nur die Meinungsvielfalt verschwunden zu sein scheint, sondern dass jede den Interessen der Revolution zuwiderlaufende Meinung mit revolutionärem Zorn gebrandmarkt und bekämpft und ausgemerzt wird, öffentlich auf dem Schafott hingerichtet unter dem Jubel der fanatisierten Menge.
Was das einheitliche Kommando der Großen Globalen Revolution betrifft, so wird es vom Weltwirtschaftsforum offen übernommen, und die von diesem Revolutionsforum geführte Revolution hat auch einen Namen:
Alles ist scheinbar transparent, offen zutage liegend, wobei die Ziele und Mittel dieser Revolution ohne Umschweife auf der Website des Forums dargelegt werden (https://www.weforum.org/great-reset/):
„Es ist dringend erforderlich, dass die Interessenträger weltweit bei der gleichzeitigen Bewältigung der unmittelbaren Folgen der COVID-19-Krise zusammenarbeiten. Um den Zustand der Welt zu verbessern, startet das Weltwirtschaftsforum die Initiative Great Reset.
Die Covid-19-Krise und die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verwerfungen, die sie ausgelöst hat, verändern den herkömmlichen Rahmen der Entscheidungsfindung grundlegend. Die Widersprüche, Unzulänglichkeiten und Ungereimtheiten mehrerer Systeme — vom Gesundheits- und Finanzwesen bis hin zu Energie und Bildung — treten inmitten eines globalen Kontexts der Sorge um Leben, Lebensgrundlagen und Planeten offener zutage als je zuvor. Die Führungsverantwortlichen stehen an einem historischen Scheideweg und haben kurzfristigen Druck gegen mittel- und langfristige Ungewissheiten abzuwägen.
Da wir in ein einzigartiges Zeitfenster eintreten, um die Erholung zu gestalten, wird diese Initiative Erkenntnisse liefern, die all jenen zur Orientierung dienen, die den künftigen Zustand der globalen Beziehungen, die Ausrichtung der Volkswirtschaften, die Prioritäten der Gesellschaften, die Beschaffenheit der Geschäftsmodelle und die Verwaltung eines globalen Gemeinguts bestimmen. Ausgehend von der Vision und der umfassenden Sachkenntnis der in den Gemeinschaften des Forums engagierten Führungspersönlichkeiten umfasst die Great-Reset-Initiative mehrere Dimensionen zum Aufbau eines neuen Gesellschaftsvertrags, der die Würde jedes Menschen achtet."
Wir leben bereits mitten in der „Neuen Normalität"!
Sagen Sie „Adieu" zu der Normalität, die Sie kannten.
Ja! Die Welt hat sich bereits verändert. Und sie wird sich weiter verändern, das ist klar! Was normal ist, werden Sie mir sagen, denn das geschieht ja „seit die Welt besteht"…
Ja, nur dass das Besondere der Großen Globalen Revolution namens „The GREAT RESET" die Geschwindigkeit der Veränderungen und die RICHTUNG der weiteren Entwicklungen ist.
Einschränkung der Rechte und Freiheiten? Zensur? Einheitliche Staatsideologie? Kontrolle der Bevölkerung? Traditions- und religionsfeindlicher Hass? Kontrolle der Wirtschaft durch die Multinationalen?
Klar, all das ist bereits bekannt, wir erleben es schon! Das war vor dem Ausbruch der Revolution voraussehbar und vorhersagbar; wir wussten bloß nicht, wie sie vorgehen würden, um die Schraube noch fester anzuziehen.
Jetzt wissen wir es. Aber wir wissen nicht — und ich glaube, wir wollen es auch nicht wissen —, was uns in der zweiten Welle der Revolution bevorsteht. Denn die Umsetzung und Festigung der „revolutionären Werte" kostet stets weit mehr als die Revolution selbst. Die Geschichte bestätigt das jedes Mal.
Was wird aus uns allen werden? Ich weiß es nicht. Sehr wahrscheinlich, was sie wollen. Was wird aus uns Antirevolutionären, Reaktionären und Subversiven, die wir die edlen Ideale der Globalen Revolution antasten? Auch das weiß ich nicht. Ich rechne mit dem Schlimmsten. Und das in erster Linie vonseiten der vom revolutionären Elan ergriffenen Bevölkerung…
Da ich Ihnen den Beginn dieses zweiten Revolutionsjahres — oder des Jahres 1 nach dem Großen Neustart — nicht verderben will, ermahne ich Sie zu einem Einzigen: FÜRCHTET EUCH NICHT!
Wie wenige und wie schwach wir auch sind, gewiss ist, dass wir auf der guten Seite der Barrikade stehen! Vielleicht nicht auf der der Geschichte… aber:
„Denn ihr habt nicht einen Geist der Knechtschaft empfangen, dass ihr euch abermals fürchten müsstet; sondern ihr habt einen Geist der Kindschaft empfangen, durch welchen wir rufen: Abba, lieber Vater!" (Römer 8,15).
5. DAS SOUVERÄNITÄTSGESETZ — ein Gesetz, das dringend verabschiedet werden muss: JETZT ODER NIE!
Rumänien ist an einem entscheidenden Punkt seiner Geschichte angelangt, an dem das tätige und unmittelbare Engagement des Bürgers zur Verteidigung seiner Rechte und berechtigten Interessen erforderlich ist. Das heißt, wenn wir morgen noch ein Land, ein Volk sein wollen!
Gewiss werden weder die progressistische und kolonialistische Regierung Rumäniens noch das Parlament in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung irgendetwas tun, um uns vor der Welle der Globalisierung und der neuen Normalität zu schützen.
Das ist der Grund, weshalb wir, die Bürger, tun müssen, was unsere Vertreter in den letzten 30 Jahren aus Unvermögen, aus Furcht oder aus Niedertracht nicht getan haben: die Souveränität und Unabhängigkeit Rumäniens verteidigen, indem wir die Verabschiedung von Gesetzen erzwingen, die ausschließlich im höheren und souveränen Interesse des rumänischen Bürgers geschrieben sind.
Denn wir, die „einfachen Bürger", haben das Recht, dem Parlament die Verabschiedung der Gesetze vorzuschlagen, die wir brauchen. Wussten Sie das? Und zwar nicht nur über „unsere Vertreter", sondern sogar unmittelbar und direkt!
Ja, die Verfassung gibt uns das Recht der Gesetzesinitiative, das Parlament zur Verabschiedung bestimmter Gesetze zu „zwingen".
Das ist der Grund, weshalb wir beginnen müssen, uns auf die verfassungsmäßigen Mechanismen zu berufen, die uns zur Verfügung stehen, und auf der Grundlage des Artikels 74 der Verfassung von unserem Recht auf Gesetzesinitiative Gebrauch zu machen, um der Legislative die Gesetze vorzuschlagen, die die Bürger Rumäniens wirklich brauchen.
Dafür brauchen wir mindestens 100.000 wahlberechtigte Bürger, die aus mindestens einem Viertel der Kreise des Landes stammen.
In Wirklichkeit werden wir mehrere Hunderttausend, ja Millionen Unterschriften sammeln müssen, um der gegenwärtigen Mehrheit die Hand zu zwingen, unsere Gesetzesinitiativen anzunehmen.
Ich lege Ihnen einen ersten Gesetzesvorschlag zur Aufmerksamkeit und zur Erörterung vor, der von uns, vom Volk, kommen könnte und sogar kommen sollte: das Souveränitätsgesetz.
Gesetz zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
1. Der Kahlschlag von Waldbeständen auf dem Gebiet Rumäniens ist bis zum Jahr 2040 untersagt.
2. Die Veräußerung von Vermögenswerten des rumänischen Staates erfolgt nur nach Verabschiedung eines entsprechenden Organgesetzes durch das Parlament mit qualifizierter Mehrheit.
3. Die Konzessionierung der nationalen Ressourcen erfolgt nur nach Verabschiedung eines entsprechenden Organgesetzes durch das Parlament mit qualifizierter Mehrheit, und zwar für jedes konzessionierte Gebiet gesondert.
4. Die Ausbeutung der bis zu diesem Zeitpunkt konzessionierten Ressourcen des rumänischen Staates wird ausgesetzt, bis das Parlament für jedes konzessionierte Gebiet gesondert ein entsprechendes Organgesetz mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet hat.
5. Die Einschränkung der in der Verfassung vorgesehenen verfassungsmäßigen Rechte der rumänischen Bürger kann nur durch die Legislative mittels eines vom Parlament mit qualifizierter Mehrheit verabschiedeten Organgesetzes erfolgen.
6. Gesetzesartikel, die vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurden, gelten kraft des vorliegenden Artikels ab dem 46. Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Amtsblatt als von Rechts wegen aufgehoben, sofern die Legislative die gesetzliche Bestimmung nicht mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Einklang bringt.
7. Medizinische Behandlungen dürfen rumänischen Bürgern nur nach vorheriger Einholung der schriftlichen Zustimmung und Einwilligung der Patienten verabreicht werden, im Anschluss an eine vorherige und verpflichtende Aufklärung auf der Grundlage der vom Hersteller der vorgeschlagenen Arzneimittel bereitgestellten Beipackzettel; ausgenommen sind medizinische Notfälle.
8. 25. Januar 2021 — „Die Einmischung der rumänischen Geheimdienste in die Justiz, in die Politik, in die Pre…“
Die Einmischung der Geheimdienste Rumäniens in die Justiz, in die Politik, in die Presse und in die Wirtschaft auf dem Gebiet Rumäniens ist untersagt. Die Enttarnung natürlicher oder juristischer Personen, die gegen diese gesetzliche Bestimmung verstoßen, ist von der Anwendung des Art. … des Gesetzes 51/1991 ausgenommen. Der Verstoß gegen diese gesetzliche Bestimmung stellt Amtsmissbrauch dar, und die Nichtanzeige eines möglichen Verstoßes gegen diese Norm stellt Beihilfe zum Amtsmissbrauch dar, wie diese Straftat durch die Bestimmungen des Art. 297 des Strafgesetzbuchs definiert und geahndet wird.
9. 2. Februar 2021 — Über die Bürgerinitiative
Der Erwerb militärischer Ausrüstung von ausländischen Herstellern, die keine Offset-Produktion in Rumänien in Höhe von mindestens 40 % des Vertragswerts gewährleisten, ist untersagt.
10. 6. Februar 2021 — Über die Überarbeitung des Entwurfs
Jede Form der Zensur oder der Einschränkung des Rechts der rumänischen Bürger auf freie Meinungsäußerung in den sozialen Netzwerken und/oder im Internet ist untersagt. Der Verstoß gegen diese Rechtsnorm zieht die Ahndung des Anbieters von Online-Diensten mit einer Geldbuße zwischen 10.000.000 und 50.000.000 € nach sich, je nach Schwere der Tat.
11. 25. Januar 2021 — „Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; jede Bestimm…“
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; entgegenstehende Bestimmungen sind von diesem Zeitpunkt an von Rechts wegen aufgehoben.
Selbstverständlich kann und muss der Text auch erörtert und verbessert werden, bis er die vom Gesetz 24/2000 verlangte Form und die dort gesetzten Maßstäbe erreicht.
Doch ich hoffe, er ist ein guter Anfang und eine brauchbare Grundlage für eine öffentliche und konstruktive Debatte, die schließlich (und ich hoffe, das liegt nicht allzu fern) zur Sammlung der Unterschriften für die Vorlage dieses Gesetzes an das Parlament Rumäniens zur Verabschiedung führen wird.
Ich persönlich werde, gemeinsam mit der #KoalitionFürDieNation und mit jeder anderen politischen Kraft, die an der Verabschiedung dieses Gesetzes interessiert ist, alles in meiner Macht Stehende tun, um die Rechte und berechtigten Interessen dieses Volkes zu verteidigen.
Ich erwarte Ihre Meinungen und selbstverständlich Ihre Unterstützung!
6. „Die Rumänen können ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und eine Verfassungsbestimmung nutzen, die es ihnen erlaubt, ihre Gesetze selbst auszuarbeiten, ohne weiter auf die Trägheit angewiesen zu sein, die die Parlamentarier an den Tag legen. Und ein solcher Rechtsakt, der Souveränitätsgesetz heißen wird, soll die rumänische Wirtschaft wirksam schützen. Den Vorschlag unterbreitet hat am Montag, dem 25. Januar 2021, der Rechtsanwalt Dan Chitic (Foto), der von Art. 74 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes ausgegangen ist.
Die betreffenden Passagen der Verfassung geben den Bürgern das Recht, selbst Gesetzentwürfe auszuarbeiten und diese sodann dem Parlament zuzuleiten.
Wir geben die einschlägigen Verfassungsbestimmungen wieder:
„(1) Das Recht der Gesetzesinitiative steht je nach Fall der Regierung, den Abgeordneten, den Senatoren oder einer Zahl von mindestens 100.000 wahlberechtigten Bürgern zu. Die Bürger, die ihr Recht auf Gesetzesinitiative ausüben, müssen aus mindestens einem Viertel der Kreise des Landes stammen, und in jedem dieser Kreise beziehungsweise in der Stadt Bukarest müssen mindestens 5.000 Unterschriften zur Unterstützung dieser Initiative eingetragen sein.
Gegenstand der Gesetzesinitiative der Bürger können nicht sein: Steuerfragen, Fragen internationalen Charakters, Amnestie und Begnadigung."
Zurück zum Vorschlag von Dan Chitic: dieser zielt in erster Linie auf das Verbot der Abholzung bis zum Jahr 2040 und auf die Verpflichtung, dass die Veräußerung von Staatsvermögen und die Konzessionierung der Ressourcen nur durch mit qualifizierter Mehrheit verabschiedete Organgesetze erfolgen dürfen. Gemeint sind zwei Drittel der Stimmen aller Parlamentarier, wie Chitic gegenüber Lumea Justiției erläuterte. Diese qualifizierte Mehrheit wird im Übrigen auch für die Verabschiedung der Organgesetze erforderlich sein, die zur Einschränkung der Ausübung bestimmter Rechte und Freiheiten nötig sind; eine andere Variante wird durch das Souveränitätsgesetz ausgeschlossen. Ebenfalls im Bereich der Rechte und Freiheiten soll Chitics Gesetz empfindliche Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro für jeden vorsehen, der sich der Zensur im Internet hingibt.
Derselbe Rechtsakt wird die Verabreichung medizinischer Behandlungen ohne die schriftliche und aufgeklärte Einwilligung der Patienten untersagen; ausgenommen sind medizinische Notfälle.
Eine weitere Bestimmung wird die Möglichkeit beseitigen, dass sich die Geheimdienste in die Justiz, in die Politik, in die Presse und in die Wirtschaft auf dem Gebiet Rumäniens einmischen. Im Bereich der Verteidigung wird das Souveränitätsgesetz den Erwerb militärischer Ausrüstung auf ausländische Hersteller beschränken, die eine Offset-Produktion in Rumänien in Höhe von mindestens 40 % des Vertragswerts gewährleisten.
Bevor wir Ihnen den von Dan Chitic auf Facebook veröffentlichten Vorschlag vorstellen, sei erwähnt, dass der Rechtsanwalt gegenüber Lumea Justiției erläutert hat, es müsse am Ende nicht zwingend ein einziges Gesetz herauskommen; es könne sich auch um ein Paket von Souveränitätsgesetzen handeln. „Wie dem auch sei: wichtig ist, dass diese Entwürfe von Souveränitätsgesetzen das Ergebnis umfassender Debatten mit Fachleuten aus allen betroffenen Bereichen sind", betonte Chitic.
Wir geben den gesamten Beitrag des Rechtsanwalts wieder: https://www.facebook.com/1645845977/posts/10216808395955981/?d=n"
Mehr unter https://m.luju.ro/legea-suveranitatii-avocatul-dan-chitic-propune-un-a…
7. „Rumänien kann seine Würde zurückgewinnen — durch ein Gesetz, das Geschichte schreiben könnte, wenn es in Kraft tritt.
Die Rede ist vom sogenannten „Souveränitätsgesetz", das am Montag, dem 25. Januar 2021, von Rechtsanwalt Dan Chitic (Foto) vorgeschlagen wurde.
Das Gesetz, das die rumänische Wirtschaft wirksam schützen soll, betrifft 11 Bereiche. In der Hauptsache geht es um das Verbot der Abholzung bis zum Jahr 2040 und um die Verpflichtung, dass die Veräußerung von Staatsvermögen und die Konzessionierung der Ressourcen nur durch mit qualifizierter Mehrheit verabschiedete Organgesetze erfolgen. Gemeint sind zwei Drittel der Stimmen aller Parlamentarier, wie Chitic gegenüber Lumea Banilor erläuterte.
Diese qualifizierte Mehrheit wird im Übrigen auch für die Verabschiedung der Organgesetze erforderlich sein, die zur Einschränkung der Ausübung bestimmter Rechte und Freiheiten nötig sind; eine andere Variante wird durch das Souveränitätsgesetz ausgeschlossen. Ebenfalls im Bereich der Rechte und Freiheiten soll Chitics Gesetz empfindliche Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro für jeden vorsehen, der sich der Zensur im Internet hingibt.
Derselbe Rechtsakt wird die Verabreichung medizinischer Behandlungen ohne die schriftliche und aufgeklärte Einwilligung der Patienten untersagen; ausgenommen sind medizinische Notfälle.
Eine weitere Bestimmung wird die Möglichkeit beseitigen, dass sich die Geheimdienste in die Justiz, in die Politik, in die Presse und in die Wirtschaft auf dem Gebiet Rumäniens einmischen. Im Bereich der Verteidigung wird das Souveränitätsgesetz den Erwerb militärischer Ausrüstung auf ausländische Hersteller beschränken, die eine Offset-Produktion in Rumänien in Höhe von mindestens 40 % des Vertragswerts gewährleisten."
Mehr unter: https://luba.ro/romania-isi-poate-recapata-demnitatea-propunere-de-leg…
8. Ich sagte Ihnen gestern, dass wir keine Wahl mehr haben, dass wir keine Hoffnung mehr haben, dass das System sich alles angeeignet hat!
Ja, das System hat sich alles angeeignet, es hat das Spiel gewonnen. Und das nicht erst seit gestern oder heute, sondern schon seit sehr langer Zeit.
Heute besitzt das System, besitzen die globalistischen Securitate-Leute, bloß die höchste Arroganz, es auch zu zeigen, ihren Sieg vorbehaltlos auszurufen. Und darin, sage ich, liegt unsere Chance, denn es ist ein gewaltiger Fehler der Systemleute, vergleichbar der Verachtung des Gegners, der in den Seilen hängt.
Wenn du keine vernünftige Chance mehr hast, wirst du in deiner Verzweiflung hellsichtig und begreifst, dass du nichts mehr zu verlieren hast. Es tritt jene Hellsicht ein, von der ich Ihnen gestern sprach und die mich begreifen lässt, dass der Ausweg erfunden, dass die Mauern eingerissen werden müssen — mit der Wut und der Verzweiflung dessen, der nichts mehr zu verlieren hat!
Und dann bist du zu allem fähig… Du überwindest deine Furcht, du überwindest all deine Hemmungen, ja sogar den Überlebensinstinkt… und du siehst dem Gegner in die Augen mit der Verbissenheit dessen, der an der Schwelle des Todes steht, mit der Hellsicht des zum Tode Verurteilten, und mit der Kraft des Ertrinkenden stürzt du dich auf ihn.
Erst dann erkennst du, dass hinter der Bestie, die dich niederstrecken will, die Entscheidung von 0,1 Prozent der Bevölkerung steht, umgesetzt von weiteren 1 % durch die Fäuste und Schlagstöcke von höchstens 3 %, und dass die Bestie von den „Rängen" aus von höchstens 30 % von uns unterstützt wird — von den Leichtgläubigeren und Stumpferen, die unsere Zermalmung als ihren Sieg beklatschen, obwohl sie selbst Sklaven der 1 % sind.
Die Bestie ist in Wahrheit ein verkommener und verderbter Zwerg, der in unseren Augen nur deshalb zur Bestie geworden ist, weil wir es ihm erlaubt haben, weil wir uns auf sein Spiel eingelassen haben, weil wir ihm gestattet haben, unseren Verstand und unsere Seelen zu beherrschen — im Tausch gegen die Illusion des vom Wohlstand gebrachten Glücks.
Wenn wir das begreifen, wird es uns gelingen, den Lauf der Geschichte zu ändern!
Die Verantwortung unserer Generation ist ungeheuer, denn wir sind die letzte Generation, die den verkommenen und verderbten Zwerg noch daran hindern kann, wirklich zu einer unbesiegbaren Bestie zu werden. In nur 10 bis 15 Jahren wird der Anteil der Anhänger der Bestie 50 % übersteigen… und zwar durch die „Bildung", oder vielmehr durch den tatsächlichen Mangel an Bildung und durch ihre politisch korrekte Indoktrination.
Wir sind die letzte Generation, die noch die Erinnerung an richtige Orientierungspunkte besitzt, an unwandelbare Werte, an Vorgänger, die wirkliche Menschen waren, keine Maschinen, keine Schemen im Netz. Der Mensch der Welt von morgen — einer Welt, die endgültig von den 0,1 % mittels der Künstlichen Intelligenz beherrscht wird — wird geistig zu kurzsichtig und sittlich zu ohnmächtig sein, um noch die Wahrheit zu suchen, um sich dem Gräuel der Verwüstung noch entgegenzustellen.
Deshalb ist es unsere Pflicht, uns der Neuen Normalität und ihren Herren und Anhängern zu widersetzen. Um jeden Preis!
Wir müssen zeigen, dass wir noch die Macht der Zahl haben, die Kraft und den Mut, die aus dem Bewusstsein erwachsen, auf der Seite der Wahrheit zu stehen!
Und diese Kraft müssen wir mit Nachdruck dort ausüben, wo es ihm am meisten wehtut: im Bereich der Gesetzgebung. Wir müssen uns das Recht zurücknehmen, selbst für uns zu entscheiden. Denn wenn sie uns keine Alternativen mehr lassen, müssen wir uns die Alternative selbst schaffen!
Deshalb habe ich Ihnen dieser Tage eine erste Gesetzesinitiative des Volkes vorgeschlagen. Nicht mit der Mistgabel oder der Axt, auch nicht mit den Muskeln oder den Fäusten werden wir unsere Freiheit zurückgewinnen… denn darauf haben wir Rumänen uns ohnehin nie verstanden — und der Protest von gestern Abend beweist es!
Die Freiheit werden wir, wenn wir ihrer noch würdig sein sollen, allein mit der Feder und mit dem Geist zurückgewinnen!
#IchWillGlauben, dass wir beginnen werden, uns unsere Gesetze selbst zu schreiben!
9. „Eine Bürgerinitiative, die vor wenigen Tagen gestartet wurde, hat unter den Rumänen ein gewaltiges Interesse hervorgerufen. Die Rede ist vom „Souveränitätsgesetz", vorgeschlagen von Rechtsanwalt Dan Chitic (Foto). Ein Gesetz, das die rumänische Wirtschaft wirksam schützen soll (hier klicken zum Weiterlesen).
Damit das Gesetz jedoch Wirklichkeit wird, muss die Initiative 100.000 Unterschriften von Rumänen sammeln und anschließend dem Parlament zur Verabschiedung zugeleitet werden. Bis dahin hat Rechtsanwalt Dan Chitic, auf Anregungen von Rumänen hin, weitere Ergänzungen am „Souveränitätsgesetz" vorgenommen.
Zu den von Chitic auf Facebook veröffentlichten Ergänzungen zählen das Verbot der Einfuhr von Abfällen jedweder Art in das Land (eine überaus wichtige Bestimmung, bedenkt man, dass Rumänien zur Müllkippe Europas geworden ist) sowie die Bestimmung, dass die Sabotage der Volkswirtschaft mit bis zu 25 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.
Wir geben die Ankündigung von Rechtsanwalt Dan Chitic zur neuen Fassung des „Souveränitätsgesetzes" wieder:
„Wie Sie wissen, habe ich vor einer Woche öffentlich den Entwurf des ‚Souveränitätsgesetzes' vorgestellt — die erste Gesetzesinitiative des Volkes auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 1 der Verfassung.
Auf Ihre Anregungen hin, auf Anregung derer also, die an diesem Gesetzesvorhaben interessiert sind, das diese Nation vor dem Untergang bewahren kann, habe ich unserem Gesetzentwurf weitere 5 Artikel hinzugefügt, und zwar:
11. Jede Form kommerzieller Werbung im Fernsehen, im Rundfunk und in den sozialen Netzwerken für Arzneimittel, Impfstoffe und andere pharmazeutische Erzeugnisse ist untersagt, mit Ausnahme kosmetischer und naturheilkundlicher Erzeugnisse.
12. 2. Februar 2021 — „Die Einfuhr von Abfällen jeder Art ins Land ist untersagt, gleichviel ob sie …“
Die Einfuhr von Abfällen jedweder Art in das Land ist untersagt, gleichviel ob sie aus dem Gemeinschaftsgebiet oder von außerhalb desselben stammen.
13. 2. Februar 2021 — „Die Verabschiedung von Maßnahmen im Regelungsbereich durch Dringlichkeitsverordnung ist untersagt…“
Die Verabschiedung von Maßnahmen aus dem ausschließlichen Regelungsbereich der Organgesetze nach Art. 73 Abs. 3 der Verfassung im Wege einer Dringlichkeitsverordnung ist untersagt, ebenso die Änderung oder Aufhebung von in Organgesetzen enthaltenen Bestimmungen im Wege einer Dringlichkeitsverordnung.
14. 18. Februar 2021 — Über die Aufhebung des Gesetzes 55/2020
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Gesetzes zieht die vollständige oder teilweise Nichteinhaltung der dem Käufer auferlegten Bedingungen und Verpflichtungen die Nichtigkeit des Privatisierungsvertrags von Rechts wegen nach sich. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit kann von jedem rumänischen Bürger erhoben werden und ist von der Stempelgebühr befreit.
15. 2. Februar 2021 — „Unter Strafe gestellt wird die Tat der Untergrabung der nationalen Wirtschaft, die folgende Fassung erhält…“
Die Sabotage der Volkswirtschaft wird unter Strafe gestellt, mit folgendem Wortlaut: „Wer eine der in Art. 176 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Einheiten benutzt oder deren normale Tätigkeit behindert, wird, wenn die Tat geeignet ist, die Volkswirtschaft zu sabotieren, mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft. Hat die im vorstehenden Absatz bezeichnete Tat der Volkswirtschaft erhebliche Schäden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte."
Derzeit lautet der für das Souveränitätsgesetz vorgeschlagene Text wie folgt:
„Gesetzentwurf: Souveränitätsgesetz oder Gesetz zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
1. Der Kahlschlag von Waldbeständen auf dem Gebiet Rumäniens ist bis zum Jahr 2040 untersagt.
2. Die Veräußerung von Vermögenswerten des rumänischen Staates erfolgt nur nach Verabschiedung eines entsprechenden Organgesetzes durch das Parlament mit qualifizierter Mehrheit.
3. Die Konzessionierung der nationalen Ressourcen erfolgt nur nach Verabschiedung eines entsprechenden Organgesetzes durch das Parlament mit qualifizierter Mehrheit, und zwar für jedes konzessionierte Gebiet gesondert.
4. Die Ausbeutung der bis zu diesem Zeitpunkt konzessionierten Ressourcen des rumänischen Staates wird ausgesetzt, bis das Parlament für jedes konzessionierte Gebiet gesondert ein entsprechendes Organgesetz mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet hat.
5. Die Einschränkung der in der Verfassung vorgesehenen verfassungsmäßigen Rechte der rumänischen Bürger kann nur durch die Legislative mittels eines vom Parlament mit qualifizierter Mehrheit verabschiedeten Organgesetzes erfolgen.
6. Gesetzesartikel, die vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurden, gelten kraft des vorliegenden Artikels ab dem 46. Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Amtsblatt als von Rechts wegen aufgehoben, sofern die Legislative die gesetzliche Bestimmung nicht mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Einklang bringt.
7. Medizinische Behandlungen dürfen rumänischen Bürgern nur nach vorheriger Einholung der schriftlichen Zustimmung und Einwilligung der Patienten verabreicht werden, im Anschluss an eine vorherige und verpflichtende Aufklärung auf der Grundlage der vom Hersteller der vorgeschlagenen Arzneimittel bereitgestellten Beipackzettel; ausgenommen sind medizinische Notfälle.
8. Die Einmischung der Geheimdienste Rumäniens in die Justiz, in die Politik, in die Presse und in die Wirtschaft auf dem Gebiet Rumäniens ist untersagt. Die Enttarnung natürlicher oder juristischer Personen, die gegen diese gesetzliche Bestimmung verstoßen, ist von der Anwendung des Art. … des Gesetzes 51/1991 ausgenommen. Der Verstoß gegen diese gesetzliche Bestimmung stellt Amtsmissbrauch dar, und die Nichtanzeige eines möglichen Verstoßes gegen diese Norm stellt Beihilfe zum Amtsmissbrauch dar, wie diese Straftat durch die Bestimmungen des Art. 297 des Strafgesetzbuchs definiert und geahndet wird.
9. Der Erwerb militärischer Ausrüstung von ausländischen Herstellern, die keine Offset-Produktion in Rumänien in Höhe von mindestens 40 % des Vertragswerts gewährleisten, ist untersagt.
10. Jede Form der Zensur oder der Einschränkung des Rechts der rumänischen Bürger auf freie Meinungsäußerung in den sozialen Netzwerken und/oder im Internet ist untersagt. Der Verstoß gegen diese Rechtsnorm zieht die Ahndung des Anbieters von Online-Diensten mit einer Geldbuße zwischen 10.000.000 und 50.000.000 € nach sich, je nach Schwere der Tat.
11. Jede Form kommerzieller Werbung im Fernsehen, im Rundfunk und in den sozialen Netzwerken für Arzneimittel, Impfstoffe und andere pharmazeutische Erzeugnisse ist untersagt, mit Ausnahme kosmetischer und naturheilkundlicher Erzeugnisse.
12. Die Einfuhr von Abfällen jedweder Art in das Land ist untersagt, gleichviel ob sie aus dem Gemeinschaftsgebiet oder von außerhalb desselben stammen.
13. Die Verabschiedung von Maßnahmen aus dem ausschließlichen Regelungsbereich der Organgesetze nach Art. 73 Abs. 3 der Verfassung im Wege einer Dringlichkeitsverordnung ist untersagt, ebenso die Änderung oder Aufhebung von in Organgesetzen enthaltenen Bestimmungen im Wege einer Dringlichkeitsverordnung.
14. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Gesetzes zieht die vollständige oder teilweise Nichteinhaltung der dem Käufer auferlegten Bedingungen und Verpflichtungen die Nichtigkeit des Privatisierungsvertrags von Rechts wegen nach sich. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit kann von jedem rumänischen Bürger erhoben werden und ist von der Stempelgebühr befreit.
15. Die Sabotage der Volkswirtschaft wird unter Strafe gestellt, mit folgendem Wortlaut: „Wer eine der in Art. 176 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Einheiten benutzt oder deren normale Tätigkeit behindert, wird, wenn die Tat geeignet ist, die Volkswirtschaft zu sabotieren, mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft. Hat die im vorstehenden Absatz bezeichnete Tat der Volkswirtschaft erhebliche Schäden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte."
16. 25. Januar 2021 — „Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; jede Bestimm…“
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; entgegenstehende Bestimmungen sind von diesem Zeitpunkt an von Rechts wegen aufgehoben."
Wer an der Unterschriftensammlung teilnehmen möchte (die in einigen Wochen beginnt), wird auf Telegram erwartet unter https://t.me/Legeasuveranitatii".
Der ganze Artikel unter https://luba.ro/legea-suveranitatii-modificari-de-ultima-ora-subminare…
Freiwillige werden gebeten, sich hier einzutragen:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfE-RY2nEZZXd-SP34eDQ1D3bd9BG…
10. Das Souveränitätsgesetz wurde überarbeitet und ergänzt
Im Anschluss an die Gespräche mit Ihnen, den Unterstützern dieser Gesetzesinitiative des Volkes, habe ich folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
In Artikel 1 habe ich auf Ihren Wunsch hin das Datum, bis zu dem der Kahlschlag von Waldbeständen untersagt ist, vom Jahr 2040 auf das Jahr 2100 geändert.
In Artikel 2 habe ich auch das Verbot der Börsennotierung der vom rumänischen Staat gehaltenen Aktien ohne Zustimmung der qualifizierten Mehrheit des Parlaments hinzugefügt und dabei klargestellt, dass diese qualifizierte Mehrheit ⅔ der Gesamtzahl der Parlamentarier bedeutet. Dieselbe Klarstellung zum Begriff der qualifizierten Mehrheit habe ich auch in Artikel 3 vorgenommen.
In Artikel 7, der ursprünglich lautete: „Medizinische Behandlungen dürfen rumänischen Bürgern nur nach vorheriger Einholung der schriftlichen Zustimmung und Einwilligung der Patienten verabreicht werden, im Anschluss an eine vorherige und verpflichtende Aufklärung auf der Grundlage der vom Hersteller der vorgeschlagenen Arzneimittel bereitgestellten Beipackzettel; ausgenommen sind medizinische Notfälle", wurde auch die Bestimmung hinzugefügt, wonach „kein Bürger infolge der Annahme oder Ablehnung einer medizinischen Behandlung positiv oder negativ diskriminiert werden darf".
In Artikel 13 habe ich hinzugefügt, dass auch die Vertrauensfrage der Regierung im Regelungsbereich der Organgesetze untersagt ist, sodass der Artikel nun lautet: „Die Verabschiedung von Maßnahmen aus dem ausschließlichen Regelungsbereich der Organgesetze nach Art. 73 Abs. 3 der Verfassung im Wege einer Dringlichkeitsverordnung oder durch Vertrauensfrage der Regierung ist untersagt, ebenso die Änderung oder Aufhebung von in Organgesetzen enthaltenen Bestimmungen im Wege einer Dringlichkeitsverordnung oder durch Vertrauensfrage der Regierung."
Dem Souveränitätsgesetz wurden weitere 4 Artikel hinzugefügt, und zwar:
Artikel 16. Art. 297 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs wird wie folgt geändert: „(2) Mit derselben Strafe wird die Tat des Amtsträgers geahndet, der in Ausübung seiner Dienstpflichten die Ausübung eines Rechts einer Person beschränkt oder für diese eine Lage der Unterlegenheit schafft aufgrund von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, politischer Zugehörigkeit, Vermögen, Alter, Behinderung, ANNAHME ODER ABLEHNUNG EINER MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG, nicht ansteckender chronischer Krankheit oder HIV/AIDS-Infektion."
Artikel 17. Die Goldreserve Rumäniens wird ausschließlich und vollständig bei der Rumänischen Nationalbank verwahrt. Die Behörden sind verpflichtet, innerhalb von höchstens 180 Tagen nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt Rumäniens das außerhalb Rumäniens verwahrte Gold vollständig zurückzuführen.
Artikel 18. Der Vertrieb von Erzeugnissen auf dem Gebiet Rumäniens, die qualitativ geringwertiger sind als die in einem anderen Staat der Europäischen Union verkauften gleichartigen Erzeugnisse, ist untersagt. Der Verstoß gegen diese Rechtsnorm stellt eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne des Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes 363/2007 vom 21. Dezember 2007 dar und zieht die gesamtschuldnerische Ahndung des Herstellers und des Händlers mit einer Geldbuße zwischen 10.000.000 und 50.000.000 € nach sich, je nach Schwere der Tat.
Artikel 19. Artikel 19 des Gesetzes Nr. 202/1998 über die Organisation des Amtsblatts Rumäniens, neu veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 206 vom 11. April 2013, mit den späteren Änderungen, wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: „Art. 19 Die Autonome Regie „Monitorul Oficial" stellt ein elektronisches Produkt her, das die veröffentlichten Rechtsakte sowie die aktualisierte und konsolidierte Gesetzgebung enthält und im Internet dauerhaft und unentgeltlich abgerufen werden kann."
Mit Ihrer Erlaubnis werden wir die Erörterungen über den Inhalt des Gesetzes abschließen — eines Gesetzes, das bereits sehr umfangreich geworden ist: 20 Artikel — und uns in den kommenden Tagen ausschließlich auf die Form des Gesetzes und die Erfüllung der Anforderungen der Gesetzgebungstechnik konzentrieren.
Auch ich hätte mir, wie viele andere, gewünscht, dass wir Vorschläge auch in anderen Bereichen machen könnten, etwa im steuerlichen; doch die Verfassung und die geltenden Gesetze erlauben uns dies aus der Stellung einfacher Bürger heraus nicht. Für weitere Änderungen und Gesetzesinitiativen müssten wir ins Parlament gelangen! Und nicht irgendwie… sondern mit einer bequemen Mehrheit, was gegenwärtig ins Reich der Utopie gehört.
Ich danke Ihnen für Ihre Beteiligung an den Debatten über dieses Souveränitätsgesetz — ein Gesetz, das naturgemäß vom wirklichen Inhaber der Souveränität Rumäniens gekommen ist: von Ihnen, vom rumänischen Bürger.
In den kommenden Tagen müssen wir uns organisieren, um die nötigen Unterschriften zu sammeln, damit dieses Gesetz von den vom System kontrollierten Parlamentariern nicht übergangen werden kann. Und nein, wir werden nicht nur 100.000 Unterschriften sammeln müssen, wie es die Verfassung verlangt, sondern Hunderttausende oder Millionen, damit unser Gesetzentwurf durch die Kraft der Unterstützung des Volkes und trotz der Hindernisse, die uns das System und die Securitate-Leute alten wie neuen Ritus in den Weg legen werden, zum Gesetz wird.
Ich lasse Ihnen im Folgenden den vollständigen Text des Souveränitätsgesetzes in der überarbeiteten und ergänzten (aber noch nicht endgültigen!) Fassung sowie einen Link zum Anmeldeformular als Freiwilliger für die Unterschriftensammlung!
„Gesetzentwurf: Souveränitätsgesetz oder Gesetz zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
1. Der Kahlschlag von Waldbeständen auf dem Gebiet Rumäniens ist bis zum Jahr 2100 untersagt.
2. Die Veräußerung von Vermögenswerten des rumänischen Staates sowie die Börsennotierung der vom rumänischen Staat gehaltenen Aktien erfolgen nur nach Verabschiedung eines entsprechenden Organgesetzes durch das Parlament mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Parlaments.
3. Die Konzessionierung der nationalen Ressourcen erfolgt nur nach Verabschiedung eines entsprechenden Organgesetzes durch das Parlament mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Parlaments, und zwar für jedes konzessionierte Gebiet gesondert.
4. Die Ausbeutung der bis zu diesem Zeitpunkt konzessionierten Ressourcen des rumänischen Staates wird ausgesetzt, bis das Parlament für jedes konzessionierte Gebiet gesondert ein entsprechendes Organgesetz mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet hat.
5. Die Einschränkung der in der Verfassung vorgesehenen verfassungsmäßigen Rechte der rumänischen Bürger kann nur durch die Legislative mittels eines vom Parlament mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Parlaments verabschiedeten Organgesetzes erfolgen.
6. Gesetzesartikel, die vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurden, gelten kraft des vorliegenden Artikels ab dem 46. Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Amtsblatt als von Rechts wegen aufgehoben, sofern die Legislative die gesetzliche Bestimmung nicht mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Einklang bringt.
7. Medizinische Behandlungen dürfen rumänischen Bürgern nur nach vorheriger Einholung der schriftlichen Zustimmung und Einwilligung der Patienten verabreicht werden, im Anschluss an eine vorherige und verpflichtende Aufklärung auf der Grundlage der vom Hersteller der vorgeschlagenen Arzneimittel bereitgestellten Beipackzettel; ausgenommen sind medizinische Notfälle. Kein Bürger darf infolge der Annahme oder Ablehnung einer medizinischen Behandlung positiv oder negativ diskriminiert werden.
8. Die Einmischung der Geheimdienste Rumäniens in die Justiz, in die Politik, in die Presse und in die Wirtschaft auf dem Gebiet Rumäniens ist untersagt. Die Enttarnung natürlicher oder juristischer Personen, die gegen diese gesetzliche Bestimmung verstoßen, ist von der Anwendung des Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes 51/1991 ausgenommen. Der Verstoß gegen diese gesetzliche Bestimmung stellt Amtsmissbrauch dar, und die Nichtanzeige eines möglichen Verstoßes gegen diese Norm stellt Beihilfe zum Amtsmissbrauch dar, wie diese Straftat durch die Bestimmungen des Art. 297 des Strafgesetzbuchs definiert und geahndet wird.
9. Der Erwerb militärischer Ausrüstung von ausländischen Herstellern, die keine Offset-Produktion in Rumänien in Höhe von mindestens 40 % des Vertragswerts gewährleisten, ist untersagt.
10. Jede Form der Zensur oder der Einschränkung des Rechts der rumänischen Bürger auf freie Meinungsäußerung in den sozialen Netzwerken und/oder im Internet ist untersagt. Der Verstoß gegen diese Rechtsnorm zieht die Ahndung des Anbieters von Online-Diensten mit einer Geldbuße zwischen 10.000.000 und 50.000.000 € nach sich, je nach Schwere der Tat.
11. Jede Form kommerzieller Werbung im Fernsehen, im Rundfunk und in den sozialen Netzwerken für Arzneimittel, Impfstoffe und andere pharmazeutische Erzeugnisse ist untersagt, mit Ausnahme kosmetischer und naturheilkundlicher Erzeugnisse.
12. Die Einfuhr von Abfällen jedweder Art in das Land ist untersagt, gleichviel ob sie aus dem Gemeinschaftsgebiet oder von außerhalb desselben stammen.
13. Die Verabschiedung von Maßnahmen aus dem ausschließlichen Regelungsbereich der Organgesetze nach Art. 73 Abs. 3 der Verfassung im Wege einer Dringlichkeitsverordnung oder durch Vertrauensfrage der Regierung ist untersagt, ebenso die Änderung oder Aufhebung von in Organgesetzen enthaltenen Bestimmungen im Wege einer Dringlichkeitsverordnung oder durch Vertrauensfrage der Regierung.
14. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Gesetzes zieht die vollständige oder teilweise Nichteinhaltung der dem Käufer auferlegten Bedingungen und Verpflichtungen die Nichtigkeit des Privatisierungsvertrags von Rechts wegen nach sich. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit kann von jedem rumänischen Bürger erhoben werden und ist von der Stempelgebühr befreit.
15. Die Sabotage der Volkswirtschaft wird unter Strafe gestellt, mit folgendem Wortlaut: „Wer eine der in Art. 176 des Strafgesetzbuchs bezeichneten juristischen Einheiten benutzt oder deren normale Tätigkeit behindert, wird, wenn die Tat geeignet ist, die Volkswirtschaft zu sabotieren, mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft. Hat die im vorstehenden Absatz bezeichnete Tat der Volkswirtschaft erhebliche Schäden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte.
16. Art. 297 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs wird wie folgt geändert: „(2) Mit derselben Strafe wird die Tat des Amtsträgers geahndet, der in Ausübung seiner Dienstpflichten die Ausübung eines Rechts einer Person beschränkt oder für diese eine Lage der Unterlegenheit schafft aufgrund von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, politischer Zugehörigkeit, Vermögen, Alter, Behinderung, ANNAHME ODER ABLEHNUNG EINER MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG, nicht ansteckender chronischer Krankheit oder HIV/AIDS-Infektion."
17. 2. März 2021 — „Die Goldreserve Rumäniens wird ausschließlich und vollständig bei der Nationalbank verwahrt …“
Die Goldreserve Rumäniens wird ausschließlich und vollständig bei der Rumänischen Nationalbank verwahrt. Die Behörden sind verpflichtet, innerhalb von höchstens 180 Tagen nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt Rumäniens das außerhalb Rumäniens verwahrte Gold vollständig zurückzuführen.
18. 6. Februar 2021 — „Untersagt ist der Vertrieb auf dem Gebiet Rumäniens von Erzeugnissen, die minderwert… sind“
Der Vertrieb von Erzeugnissen auf dem Gebiet Rumäniens, die qualitativ geringwertiger sind als die in einem anderen Staat der Europäischen Union verkauften gleichartigen Erzeugnisse, ist untersagt. Der Verstoß gegen diese Rechtsnorm stellt eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne des Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes 363/2007 vom 21. Dezember 2007 dar und zieht die gesamtschuldnerische Ahndung des Herstellers und des Händlers mit einer Geldbuße zwischen 10.000.000 und 50.000.000 € nach sich, je nach Schwere der Tat.
19. 6. Februar 2021 — „Artikel 19 des Gesetzes Nr. 202/1998 über die Organisation des Amtsblatts Rumäniens, n…“
Artikel 19 des Gesetzes Nr. 202/1998 über die Organisation des Amtsblatts Rumäniens, neu veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 206 vom 11. April 2013, mit den späteren Änderungen, wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: „Art. 19 Die Autonome Regie „Monitorul Oficial" stellt ein elektronisches Produkt her, das die veröffentlichten Rechtsakte sowie die aktualisierte und konsolidierte Gesetzgebung enthält und im Internet dauerhaft und unentgeltlich abgerufen werden kann."
20. 6. Februar 2021 — „Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; jede Bestimm…“
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; entgegenstehende Bestimmungen sind von diesem Zeitpunkt an von Rechts wegen aufgehoben."
Zur Eintragung als Freiwilliger des Souveränitätsgesetzes gehen Sie auf:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfE-RY2nEZZXd-SP34eDQ1D3bd9BG…
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
11. Meine Lieben, ich muss gestehen, dass ich nichts mehr verstehe! Bitte klären Sie mich auf!
Meine Beiträge zeitigen Wirkungen, die ich nicht mehr begreife.
Manche von ihnen — bisweilen bloße Feststellungen oder Behauptungen, bisweilen Klagen am Rande der Schwermut, die mich an diesem Ende der Welt befällt — sammeln Tausende von Zustimmungen und Weiterverbreitungen.
Andere Beiträge, in denen ich versuche, Lösungen und konkrete Vorschläge als Antwort auf die eben erwähnten Probleme vorzulegen… bringen es, wenn es hochkommt, auf einige Hundert Zustimmungen, und das in mehreren Tagen.
Hinzu kommt, dass ich in den Kommentaren zu den einen wie zu den anderen Beiträgen Menschen finde, die offensichtlich gleich denken (denn deshalb sind wir ja virtuelle Freunde), die jedoch aneinandergeraten und regelrechte kleine virtuelle Brände entfachen!
Sagen Sie mir: irre ich mich, und wenn ja, worin? Und wenn nicht — woher kommt dieser Geist der Verneinung und der Zwietracht, der uns ebenso zermürbt wie die Gesellschaft, in der wir leben?
Post scriptum: dieser Beitrag ist das ideale Beispiel für das oben Gesagte: in 9 Minuten 70 Zustimmungen, während der vorhergehende Beitrag mit dem Souveränitätsgesetz… ich verstehe es nicht!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
12. Heute hatte ich das Vergnügen eines interessanten und fruchtbaren Gesprächs mit Seiner Exzellenz Alfredo Alfonso TORREALBA, dem Botschafter der Republik Venezuela in Bukarest.
Es scheint, dass man vom #Souveränitätsgesetz bis über Meere und Länder hinweg gehört hat, bis ans andere Ende der Welt!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
13. Eine unbehandelte Erkältung vergeht in einer Woche, und mit Behandlung in 7 Tagen. So sagt der Volksmund.
Nach demselben Muster auch die Pandemien: ohne Impfstoff vergehen sie in 2 Jahren, mit Impfstoff in 24 Monaten…
Der Beweis? Was uns die Amtsträger sagen: dass die Covid-Pandemie 2023 zu Ende sein wird! Also etwas mehr als 24 Monate nach ihrer Ausbreitung, nach ihrer „Pandemisierung".
Der Gedanke ist also folgender: wir müssen „60 % der Bevölkerung binnen eines Jahres immunisiert haben und die Infektion auf dem niedrigsten Niveau halten. Ab 60 % aufwärts, über 70 % und mehr, beginnt die Herdenimmunität zu wirken." So sagen die „Fachleute" 2020. Doch genau das hatten die Fachleute schon 1920 festgestellt…
Wissen Sie zufällig, ob es je einen Impfstoff gegen das Virus der Spanischen Grippe gegeben hat? Ich nicht…
Und jene Pandemie von 1918–1920 ging ohne Impfung zu Ende… in etwa 2 Jahren!
Mit anderen Worten: die Covid-Pandemie wird irgendwann Mitte 2022 enden… mit oder ohne Impfstoff. Denn auch die Pandemie der Spanischen Grippe von 1918 erlosch in 2 Jahren! ebenfalls nach zwei „Höckern"… allerdings nach 50 Millionen Toten, das heißt über 3 % der damaligen Weltbevölkerung!
Unsere heutige Pandemie hat in einem Jahr „nur" 2,2 Millionen Opfer gefordert, also 0,03 % der Weltbevölkerung. Wahrscheinlich werden wir noch einmal ebenso viele Opfer haben und auf etwa 0,05 %, sagen wir 0,06 % Opfer der Weltbevölkerung kommen!
Das ist kein Zynismus, sondern bloß Pragmatismus und gesellschaftlicher Realismus! Lohnt es sich, für 0,05 % der Bevölkerung die Rechte der übrigen 99,95 % zu opfern?
Gewiss ist, dass wir in einem Jahr von dieser Plage befreit sein werden! Mit oder ohne Impfstoff!
Aber es ist keineswegs gewiss, dass wir auch von der Diktatur befreit sein werden, welche die Plandemie ermöglicht hat!
Kehren wir zu den Pandemien zurück: „Die Fachleute sind sich einig, dass das Ende der Pandemie 1920 eintrat, als es der Gesellschaft gelang, die sogenannte ‚Herdenimmunität' zu entwickeln, auch wenn das Virus nie vollständig verschwunden ist.
‚Spuren desselben Virus wurden in anderen Grippeviren gefunden. Die Spanische Grippe trat weiterhin auf, mutierte und erwarb das genetische Material anderer Viren', sagt Dr. Benito Almirante, Leiter der Abteilung für Infektionskrankheiten am Krankenhaus Vall d'Hebron in Barcelona.
So enthielt etwa die Grippe von 2009 genetische Elemente früherer Viren, weshalb ältere Menschen besser geschützt waren als junge.
Dasselbe geschah auch bei der Spanischen Grippe: die über Dreißigjährigen hatten größere Überlebenschancen. Höchstwahrscheinlich liegt dies daran, dass die Generation der über Dreißigjährigen die sogenannte Russische Grippe von 1889 und 1890 durchgemacht hatte." So schrieb im vergangenen Jahr die Zeitung Ziarul Financiar — https://www.google.ro/amp/s/m.zf.ro/amp/business-international/cum-s-a…
Lohnt es sich in diesem Zusammenhang, sich impfen zu lassen?
Um diese Entscheidung zu treffen, informieren Sie sich aus der einzigen amtlichen und glaubwürdigen Quelle: dem Beipackzettel des Herstellers des Impfstoffs Comirnaty, Pfizer, unter der Adresse https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-e….
Ich werde mich, wie ich Ihnen sagte, (allenfalls) erst nach Dezember 2023 impfen lassen, wenn der Impfstoff die klinischen Prüfungen abgeschlossen hat.
Doch bis dahin, da bin ich sicher, wird die Plandemie schon seit einem Jahr vorüber sein!
Aber bis wir uns entscheiden, was wir mit dem Impfstoff machen, haben wir die Pflicht, unsere Rechte und unsere Souveränität zu verteidigen!
Post scriptum via Aurelian Popa: „Und von jenen 2 Millionen Todesfällen entfallen 20 % auf die USA, die 4 % der Gesamtbevölkerung stellen.
50 % jener Todesfälle wurden in 4 bis 5 Ländern ‚gemeldet'.
80 % der Todesfälle in den USA konzentrieren sich auf 5 bis 6 Bundesstaaten, die reichsten.
14. In Kenntnis der Einmütigkeit von PNL-USR-PLUS-UDMR-PSD-AUR, die im Parlament durch PLX 31/2021 ausgelöst wurde — nämlich durch das Gesetz zur Billigung der Dringlichkeitsverordnung 192/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes 55/2020 über bestimmte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie —,
halte ich es für geboten, in das Souveränitätsgesetz einen 21. Artikel aufzunehmen:
„Das Gesetz 55/2020 über bestimmte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird aufgehoben."
Das Gesetz 55/2020, mit dem der „Alarmzustand" geregelt wurde, ist ein Gesetz, das in seiner Gesamtheit verfassungswidrig ist — aus Gründen, die im Frühjahr 2020 ausführlich erörtert wurden —, da es Maßnahmen zur Einschränkung der Grundrechte des rumänischen Bürgers einführt; weshalb
DAS GESETZ 55/2020 IN SEINER GESAMTHEIT AUFGEHOBEN WERDEN MUSS!
DIE AUFHEBUNG DES GESETZES 55/2020 IST DER EINZIGE RECHTLICHE WEG ZURÜCK ZUR NORMALITÄT!
Post scriptum: Ich erinnere daran, dass Artikel 1 der Dringlichkeitsverordnung 192/2020 zur Änderung und Ergänzung des „Gesetzes Nr. 55/2020 über bestimmte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 396 vom 15. Mai 2020, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen,
wie folgt geändert und ergänzt wird:
1. In Artikel 13 wird Buchstabe a) geändert und erhält folgenden Wortlaut:
die Pflicht zum Tragen der Schutzmaske in öffentlichen Räumen, in Geschäftsräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz;"
Jede Stimme für PLX 31/2021 ist ein wahrhaftiger Akt des Verrats!
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfE-RY2nEZZXd-SP34eDQ1D3bd9BG…
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
15. Das Souveränitätsgesetz hat es zur besten Sendezeit ins Fernsehen geschafft
Victor Ciutacu hat angekündigt, dass wir nächste Woche eingehender über dieses Thema sprechen werden.
Ich lasse Ihnen unten die jüngste Fassung des Teils über die wirtschaftlichen Maßnahmen, die zur Wiedererlangung der nationalen Souveränität erforderlich sind.
Nächste Woche hoffe ich, dass auch der Teil über Rechte und Freiheiten der endgültigen Fassung näher sein wird.
Gesetzentwurf Fassung 2: Souveränitätsgesetz oder Gesetz zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
1. Der Kahlschlag von Waldbeständen auf dem Gebiet Rumäniens ist bis zum 1. Januar 2100 untersagt.
2. Die Veräußerung von Vermögenswerten des rumänischen Staates oder der vom Staat gehaltenen Aktien an nationalen Gesellschaften und Unternehmen, an Kreditinstituten sowie an jeder anderen Gesellschaft, an welcher der Staat die Eigenschaft eines Aktionärs hat — gleichviel welchen Anteil am Gesellschaftskapital er hält —, ist bis zum 1. Januar 2100 untersagt.
3. Bis zum 1. Januar 2050 wird die Börsennotierung der vom rumänischen Staat gehaltenen Aktien ausschließlich durch ein Gesetz gebilligt, das mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder jeder Kammer des Parlaments verabschiedet wird.
4. Bis zum 1. Januar 2100 wird die Konzessionierung der nationalen natürlichen Ressourcen ausschließlich durch ein Gesetz gebilligt, das mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder jeder Kammer des Parlaments verabschiedet wird. Konzessionsverträge, in denen die dem rumänischen Staat zustehenden Förderzinse unter dem Niveau des europäischen Marktes liegen, dürfen nicht gebilligt werden.
5. Die Goldreserve Rumäniens wird ausschließlich und vollständig bei der Rumänischen Nationalbank verwahrt. Innerhalb von höchstens 180 Tagen nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt Rumäniens wird die Rumänische Nationalbank das außerhalb Rumäniens verwahrte Gold vollständig zurückführen.
6. Die Einfuhr von Abfällen jedweder Art in das Land ist untersagt, gleichviel ob sie aus dem Gebiet der Europäischen Union oder von außerhalb desselben stammen.
7. Der Vertrieb von Erzeugnissen auf dem Gebiet Rumäniens, die von geringerer Qualität sind als die unter derselben Marke im Ursprungsland vertriebenen, ist untersagt. Der Vertrieb von Waren unterschiedlicher Qualität unter derselben Marke ist untersagt. Der Verstoß gegen diese Rechtsnorm stellt eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne des Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes 363/2007 vom 21. Dezember 2007 dar und zieht die Ahndung des Händlers mit einer Geldbuße zwischen 10.000.000 und 50.000.000 € nach sich, je nach Schwere der Tat.
8. Der Erwerb militärischer Ausrüstung von ausländischen Herstellern, die keine Offset-Produktion in Rumänien in Höhe von mindestens 40 % des Vertragswerts gewährleisten, ist untersagt.
9. Die bösgläubige Unterlassung, die Konzessionsverträge nach ihren Klauseln zu vollziehen oder gegebenenfalls die Klagen auf deren Vollzug zu erheben, zieht die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte nach sich.
10. Die Sabotage der Volkswirtschaft wird unter Strafe gestellt, mit folgendem Wortlaut: „Wer eine der in Art. 176 des Strafgesetzbuchs bezeichneten juristischen Einheiten benutzt oder deren normale Tätigkeit behindert, wird, wenn die Tat geeignet ist, die Volkswirtschaft zu sabotieren, mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft. Hat die im vorstehenden Absatz bezeichnete Tat der Volkswirtschaft erhebliche Schäden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte.
Alles hängt jetzt von uns ab, von jedem Einzelnen von uns!
Tragen Sie sich als Freiwillige in die #ArmeeDerSouveränität ein unter:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfE-RY2nEZZXd-SP34eDQ1D3bd9BG…
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
16. 1. „Der Kahlschlag von Waldbeständen auf dem Gebiet Rumäniens sowie die Ausfuhr unverarbeiteten Holzes (Stämme, Schnittholz, Balken oder Eisenbahnschwellen) sind bis zum 1. Januar 2100 untersagt.
Die Nichtbeachtung des Absatzes eins sowie jede vorsätzliche Handlung zur Verunreinigung, Infizierung, Verseuchung oder Vergiftung des Waldbestands und der Bäume auf dem Gebiet Rumäniens zieht die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters nach sich und wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte geahndet."
Tragen Sie sich als Freiwillige in die #ArmeeDerSouveränität ein unter
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfE-RY2nEZZXd-SP34eDQ1D3bd9BG…
(Zum Gesetz Grünes Rumänien: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
17. 114 Jahre seit dem Beginn des Bauernaufstands von 1907.
Damals wie heute arbeitete die Mehrheit der Rumänen unter leibeigenschaftlichen Bedingungen auf Gütern, die Ausländern gehörten oder von ihnen verwaltet wurden — Güter, die nichts anderes waren als das Land ihrer Väter und Vorväter.
Damals zwangen sie Hunger und Verzweiflung, sich der liberalen Regierung, der von ihr entsandten Armee und dem Tod entgegenzustellen, schreiend.
Heute, 114 Jahre später, zwingt uns wiederum eine liberale Regierung — die #RegierungDesTodes, die Regierung, die unsere Brüder und Eltern in den Krankenhäusern umbringt, die uns wie Leibeigene behandelt und die uns alles verkauft und uns arm und ohne Hoffnung zurücklässt —, uns aufzulehnen und zu rufen:
Heute jedoch werden Sie nicht mit bloßer Brust und barfuß, bewaffnet nur mit Mistgabeln und Sensen, einer Armee mit Kanonen und Gewehren gegenübertreten müssen.
Tragen Sie sich als Freiwillige in die #ArmeeDerSouveränität ein unter
Post scriptum: die Ironie der Geschichte will es, dass das Denkmal für die 1907 getöteten Bauern in Buzău heute genau vor der Parteizentrale der PNL steht — der mit Marxisten gekreuzten Nachfahren der mordenden Liberalen von 1907!
Wahrscheinlich bloß Zynismus. Oder Dummheit — beides Schlagworte und Grundsätze der „Liberalen" von heute!
18. „Bis zum 1. Januar 2121 wird die Konzessionierung der nationalen natürlichen Ressourcen ausschließlich durch Organgesetz gebilligt.
Konzessionsverträge, in denen die dem rumänischen Staat zustehenden Förderzinse unter dem Durchschnittsniveau des europäischen Marktes liegen, dürfen nicht gebilligt werden."
Tragen Sie sich als Freiwillige in die #ArmeeDerSouveränität ein unter
19. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Meister Adrian Toni Neacșu sich der Arbeitsgruppe zum #Souveränitätsgesetz angeschlossen hat — einer Gruppe, der auch andere hervorragende Professoren und Fachleute des Rechts angehören, und nicht nur diese.
Sein Beitrag wird für das Gelingen unseres Vorhabens entscheidend sein, davon bin ich überzeugt!
Ich erneuere die Einladung, sich diesem Bemühen um Gesetzgebung auf dem Weg der Volksinitiative anzuschließen, an alle Fachleute, die noch an die in #Artikel1 der #Verfassung verkündeten Grundsätze glauben:
„(1) Rumänien ist ein nationaler, souveräner und unabhängiger, einheitlicher und unteilbarer Staat.
Die Regierungsform des rumänischen Staates ist die Republik.
Rumänien ist ein Rechtsstaat, demokratisch und sozial, in dem die Würde des Menschen, die Rechte und Freiheiten der Bürger, die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit, die Gerechtigkeit und der politische Pluralismus höchste Werte darstellen, im Geiste der demokratischen Überlieferungen des rumänischen Volkes und der Ideale der Revolution vom Dezember 1989, und garantiert sind.
Der Staat ist nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und des Gleichgewichts der Gewalten — der gesetzgebenden, der vollziehenden und der rechtsprechenden — im Rahmen der konstitutionellen Demokratie aufgebaut.
In Rumänien ist die Achtung der Verfassung, ihres Vorrangs und der Gesetze verpflichtend."
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(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
20. „Die Goldreserve Rumäniens wird ausschließlich und vollständig bei der Rumänischen Nationalbank verwahrt.
Innerhalb von höchstens 180 Tagen nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt Rumäniens wird die Rumänische Nationalbank das außerhalb Rumäniens verwahrte Gold vollständig zurückführen."
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21. 5. März 2021 — „Der Freund Adrian Toni Neacșu ist mit drei Artikeln von großer Bedeutung für das #LegeaSuve… gekommen“
Mein Freund Adrian Toni Neacșu hat drei Artikel von größter Bedeutung zum #Souveränitätsgesetz beigesteuert — Artikel, die für den Schutz der Rechte des Bürgers und für die Stärkung des Ansehens und der Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt wesentlich sind:
Art. 25. Das Gesetz Nr. 304/2004 über die Gerichtsorganisation, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 827 vom 13. September 2005, mit den späteren Ergänzungen und Änderungen, wird wie folgt geändert: „Artikel 16 Abs. 3 wird geändert und erhält folgenden Inhalt: Die Beratung und die Verkündung des Urteils erfolgen innerhalb einer vom Spruchkörper festgesetzten Frist, spätestens jedoch 30 Tage nach Schluss der Verhandlung; diese Frist kann in Ausnahmefällen um jeweils höchstens 30 Tage, höchstens zweimal, verlängert werden."
Art. 26. Das Gesetz Nr. 135/2010 über die Strafprozessordnung, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 486 vom 15. Juli 2010, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert: In Artikel 391 wird Abs. 1 geändert und erhält folgenden Inhalt:
Die Beratung und die Verkündung des Urteils erfolgen innerhalb einer vom Spruchkörper festgesetzten Frist, spätestens jedoch 30 Tage nach Schluss der Verhandlung.
2. In Artikel 391 wird Abs. 2 geändert und erhält folgenden Inhalt:
In Ausnahmefällen, wenn Beratung und Verkündung wegen der Schwierigkeit der Sache nicht innerhalb der in Abs. 1 vorgesehenen Frist erfolgen können, kann das Gericht die Verkündung um jeweils höchstens 30 Tage, höchstens zweimal, vertagen.
3. In Artikel 405 wird Abs. 3 geändert und erhält folgenden Inhalt:
Der Vorsitzende des Spruchkörpers verkündet den Tenor der Urteilsformel.
4. In Artikel 406 wird Abs. 1 geändert und erhält folgenden Inhalt:
Das Urteil wird innerhalb der für die Verkündung des Urteils festgesetzten Frist abgefasst.
5. In Artikel 407 wird Abs. 1 geändert und erhält folgenden Inhalt:
Nach der Verkündung wird das Urteil dem Staatsanwalt, den Parteien, der geschädigten Person und, falls der Angeklagte sich in Haft befindet, der Verwaltung der Haftanstalt mitgeteilt, damit das Rechtsmittel eingelegt werden kann. Versteht der Angeklagte, die Zivilpartei oder die geschädigte Person die rumänische Sprache nicht, so wird ihr eine Abschrift des Urteils in einer Sprache mitgeteilt, die sie versteht. Nach der Abfassung des Urteils wird ihnen das Urteil in seiner Gesamtheit mitgeteilt.
Art. 27. Das Gesetz Nr. 134/2010 über die Zivilprozessordnung, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 247 vom 10. April 2015, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert: In Artikel 395 wird Abs. 1 geändert und erhält folgenden Inhalt:
Nach Schluss der Verhandlung berät der Spruchkörper geheim über das zu verkündende Urteil, innerhalb der für die Verkündung des Urteils festgesetzten Frist.
2. Artikel 396 wird geändert und erhält folgenden Inhalt:
In Ausnahmefällen, wenn die Verkündung wegen der Schwierigkeit der Sache nicht innerhalb der in Art. 402 Abs. 1 vorgesehenen Frist erfolgen kann, kann das Gericht die Verkündung um jeweils höchstens 30 Tage, höchstens zweimal, vertagen.
Im Falle der in Abs. (1) vorgesehenen Vertagung kann der Vorsitzende zugleich mit der Bekanntgabe des Termins, auf den die Verkündung vertagt wurde, bestimmen, dass die Verkündung des Urteils durch Bereitstellung der Entscheidung für die Parteien über die Geschäftsstelle des Gerichts erfolgt.
Wurde die Verkündung vertagt, so darf das Urteil nicht vor dem hierfür bestimmten Tag verkündet werden.
3. Artikel 402 wird geändert und erhält folgenden Inhalt:
Abs. 1 Die Verkündung des Urteils erfolgt innerhalb einer vom Spruchkörper festgesetzten und in der Sitzung bekanntgegebenen Frist, spätestens jedoch 30 Tage nach Schluss der Verhandlung.
Abs. 2 Das Urteil kann in öffentlicher Sitzung an dem Ort verkündet werden, an dem die Verhandlung stattgefunden hat, und zwar durch den Vorsitzenden oder durch einen Richter, Mitglied des Spruchkörpers, der die Urteilsformel verliest und dabei auch das gegen das Urteil statthafte Rechtsmittel angibt; oder es kann durch Bereitstellung des Urteils für die Parteien durch die Geschäftsstelle des Gerichts verkündet werden.
4. In Artikel 426 wird Abs. 5 geändert und erhält folgenden Inhalt:
Das Urteil wird innerhalb der für die Verkündung des Urteils festgesetzten Frist abgefasst und unterzeichnet. Das Sondervotum des in der Minderheit gebliebenen Richters sowie gegebenenfalls das zustimmende Sondervotum werden innerhalb derselben Frist abgefasst und unterzeichnet.
5. In Artikel 427 wird Abs. 1 geändert und erhält folgenden Inhalt:
Das Urteil wird den Parteien von Amts wegen in Abschrift mitgeteilt, auch wenn es rechtskräftig ist. Die Mitteilung erfolgt unverzüglich nach der Verkündung.
Die Artikel 25 bis 27 des #Souveränitätsgesetzes
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(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
22. 8. März 2021 — Über die Garantien der Souveränität
Sorin Roșca Stănescu über das #Souveränitätsgesetz
Und warum nicht? Genügt es, dass die Souveränität in der Verfassung vorgesehen ist? Genügt es, dass die Würdenträger schwören müssen, die Souveränität des rumänischen Staates zu achten? Genügt es, dem mächtigsten politischen und militärischen Bündnis der Welt anzugehören, damit unsere Souveränität gewährleistet ist? Es hat sich gezeigt: nein. Vielleicht kommt niemand, um uns die Souveränität mit Gewalt zu nehmen. Vielleicht zwingt uns niemand mit der Pistole an der Schläfe, auf Attribute der Souveränität zu verzichten. Doch was geschieht, wenn wir es selbst tun, wie es in der Geschichte schon vorgekommen ist? Vielleicht bedarf es aus dieser Sicht eines besonderen Souveränitätsgesetzes. Aber wer soll es machen?
Rechtsanwalt Dan Chitic ist skeptisch, was die Beständigkeit und die Kraft des politischen Willens angeht, der sich in diesem Sinne auf der Ebene der Parteien oder des Parlaments zeigen könnte. Er meint, die Bürger selbst müssten dies verlangen — unter Anwendung der Bestimmungen des Artikels 74 der Verfassung. Nach diesem Artikel wäre eine Bürgerinitiative, die die Zustimmung von mindestens 100.000 Personen erhält, in bestimmten Formen erklärt, der geeignetste Weg. Ist das möglich?
Ich glaube, dass den Parlamentariern verschiedener Parteien eine gesetzgeberische Lösung dieser Art nur durch die nachdrückliche Bekundung der Zustimmung einer sehr großen Zahl von Bürgern auferlegt werden kann. Ich glaube, dass die Fraktionen und die Parlamentarier selbst nur unter einem gewaltigen Druck, unmissverständlich ausgedrückt von einer weit größeren Zahl von Bürgern als jenem von der Verfassung geforderten Mindestmaß von 100.000, gezwungen sein werden, ein solches Gesetz mit einem Anteil von mindestens zwei Dritteln ihrer Gesamtzahl zu beschließen. Ich betone es noch einmal: der Druck muss wahrhaft gewaltig sein.
Und hier ist, warum. Ein Gesetz über die nationale Souveränität verletzt die Interessen all derer, die von der Beschränkung oder gar der Verstümmelung der souveränen Attribute des Staates profitieren können und profitieren. Wenn man zum Beispiel die Abholzung der Wälder für mehrere Jahre vollständig unterbindet, um den Waldbestand sich erholen zu lassen, oder auch nur die Ausfuhr von Rohholz stoppt, so verletzt man die Interessen vieler Handelsgesellschaften, von denen einige — wie Schweighofer — eine ungeheure Macht über die Behörden ihrer Herkunftsstaaten oder sogar über die Behörden des rumänischen Staates besitzen. Und mittelbar wirkt ihr Einfluss auch auf einzelne Parlamentarier.
Erinnern Sie sich noch an den ganzen Wahnsinn, den die unverantwortliche Umweltgenehmigung ausgelöst hat, die für den Beginn der Zyanidgewinnung im Perimeter Roșia Montană erteilt wurde? Damals gab es ziemlich viele Parlamentarier und sogar einen Ministerpräsidenten in der Person von Victor Ponta, die sich offen für die Ausbeutung aussprachen. Und mit Pontas Hilfe ist gegenwärtig ein Verfahren gegen den rumänischen Staat anhängig, in dem Schadenersatz in Milliardenhöhe (in Dollar) gefordert wird. Mit Ach und Krach, im letzten Augenblick, gelang es dem Parlament damals, seinen Willen durchzusetzen und sogar eine umfassende Untersuchung durchzuführen, aus der Anklagepunkte hervorgingen, die samt der zugrunde liegenden Dokumentation der Generalstaatsanwaltschaft übergeben wurden. Welche Generalstaatsanwaltschaft dann in keiner Weise mehr reagierte, um die Interessen des rumänischen Staates zu verteidigen.
Oder erinnert sich noch jemand an den Versuch, den ich als Senator unternommen habe, indem ich einen Gesetzentwurf vorlegte, der es den Geheimdiensten untersagte, Handelsgesellschaften oder Nichtregierungsorganisationen zu besitzen? Ich wurde buchstäblich mit Füßen getreten, von links nach rechts und von rechts nach links. Ein Zeichen dafür, dass die Interessen der Geheimdienste, sooft es nötig ist, mit Nachdruck geltend gemacht werden — auch durch Parlamentarier.
Erst kürzlich wurde, ebenfalls im Parlament Rumäniens, eine erbitterte Schlacht um das Offshore-Gesetz geschlagen. Eine vom rumänischen Staat verlorene Schlacht. Und wie jeder sehen kann, werben die ausländischen Gesellschaften, die die gewaltigen Erdgasvorkommen auf dem Festlandsockel des Schwarzen Meeres zu eigenem Nutzen ausbeuten werden, bereits von morgens bis abends in den nationalen Fernsehsendern — eine verlogene Werbung, die uns sagt, Rumänien werde dadurch energieunabhängig. Doch wie, das sagt man uns nicht. Da der rumänische Staat nicht einmal einen Kubikmeter Erdgas unentgeltlich, in Gestalt eines Anteils am geförderten Produkt, erhalten wird.
Und was können wir über die europäische Abfallmafia sagen, mit ihren gewaltigen Interessen in Rumänien, das sie allmählich in eine Müllkippe Europas verwandelt? Was können wir anderes sagen, als dass solche Geschäfte ohne die Mitwirkung vieler Behörden des angeblich souveränen Staates nicht möglich wären — Behörden, die ihrerseits einen Teil ihrer Aufgaben an verantwortungslose Parlamentarier delegieren?
Die Beispiele ließen sich leider fortsetzen. Doch ich höre hier auf und biete Ihnen zwei Links an, unter denen Sie mehr über diese Initiative erfahren können — eine Initiative, die meines Erachtens von Tag zu Tag wächst und uns die Hoffnung bringt, dass sie vielleicht genügend Rumänen aufwecken wird, weit mehr als 100.000, damit das Souveränitätsgesetz eines Tages im Parlament Rumäniens beschlossen wird. Bis dahin ist es Zeit für eine verantwortungsvolle Debatte, und es ist Zeit, dass die Bürger selbst jene Bereiche und jene Regelungen vorschlagen, die in einem Rechtsakt nicht fehlen dürfen, der nicht nur unsere Identität, sondern auch unsere Souveränität schützen kann.
https://m.luju.ro/legea-suveranitatii-avocatul-dan-chitic-propune-un-a…
https://ro.sputnik.md/analytics/20210126/33376744/Dan-Chitic-a-declana…
https://uzp.org.ro/44766/legea-suveranitatii-modificari-de-ultima-ora-…
http://www.corectnews.com/politics/o-lege-suveranit-ii-na-ionale
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(Zum Gesetz Grünes Rumänien: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
23. 10. März 2021 — „Und weil das #LegeaSuveranității das heikle Problem der Verpflichtung zur Imp… lösen muss“
Und da das #Souveränitätsgesetz auch die heikle Frage der Impfpflicht sowie der Diskriminierungen lösen muss, die aus der Annahme oder Nichtannahme medizinischer Behandlungen erwachsen, hier die Gesetzesartikel, die das Gegengift gegen den Missbrauch und die medizinische Diktatur bringen:
„12. Medizinische Behandlungen dürfen rumänischen Bürgern nur nach vorheriger Einholung der schriftlichen Zustimmung und Einwilligung der Patienten verabreicht werden, im Anschluss an eine vorherige und verpflichtende Aufklärung auf der Grundlage der vom Hersteller der vorgeschlagenen Arzneimittel bereitgestellten Beipackzettel; ausgenommen sind medizinische Notfälle. Kein Bürger darf infolge der Annahme oder Ablehnung einer medizinischen Behandlung positiv oder negativ diskriminiert werden.
13. Arzneimittel, für die der Hersteller keine Gewährleistung gegen unerwünschte Wirkungen bietet, dürfen nicht vertrieben, und entsprechende medizinische Behandlungen dürfen nicht angewandt werden.
14. Der Vertrieb von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und anderen pharmazeutischen Erzeugnissen, für die keine vollständigen klinischen Prüfungen nach der durch Organgesetz festgelegten Methodik durchgeführt wurden, ist untersagt.
15. Art. 297 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs wird wie folgt geändert: „(2) Mit derselben Strafe wird die Tat des Amtsträgers geahndet, der in Ausübung seiner Dienstpflichten die Ausübung eines Rechts einer Person beschränkt oder für diese eine Lage der Unterlegenheit schafft aufgrund von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, politischer Zugehörigkeit, Vermögen, Alter, Behinderung, ANNAHME ODER ABLEHNUNG EINER MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG, nicht ansteckender chronischer Krankheit oder HIV/AIDS-Infektion, Covid-19 oder dergleichen."
16. Jede Form kommerzieller Werbung im Fernsehen, im Rundfunk und in den sozialen Netzwerken für Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und andere pharmazeutische Erzeugnisse ist untersagt, mit Ausnahme kosmetischer und naturheilkundlicher Erzeugnisse."
Sollte das Regime Iohannis unter Verletzung der Verfassung und der Konvention von Oviedo in irgendeiner Form ein Gesetz über die Impfpflicht verabschieden, so werden WIR ES AUSDRÜCKLICH AUFHEBEN!
Die Artikel 12 bis 16 des Souveränitätsgesetzes
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(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
24. 12. März 2021 — „Ein Gespräch über die Kundgebung vom 20. März und über das #LegeaSuveranității“
Ein Gespräch über die Kundgebung vom 20. März und über das #Souveränitätsgesetz
Entschuldigen Sie die Müdigkeit; das Gespräch fand nach einem langen Tag statt, an dem ich nach Tulcea fahren, dort plädieren und zurückkehren musste — in eine Stadt, in der ich mich allmählich wie zu Hause fühle.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
25. 7. April 2021 — „!!!! Mitteilung des Obersten Gerichtshofs / Reaktion auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Dringender Appell an das Parlament“
!!!! Mitteilung der Hohen Kassations- und Gerichtshofs / Reaktion auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Dringender Appell an das Parlament
„Der Hohe Kassations- und Gerichtshof nimmt zur Kenntnis, dass der Verfassungsgerichtshof in der Sitzung vom 7. April 2021 die Einrede der Verfassungswidrigkeit für begründet erklärt und festgestellt hat, dass die Bestimmungen des Art. 400 Abs. (1), des Art. 405 Abs. (3) und des Art. 406 Abs. (1) und (2) der Strafprozessordnung verfassungswidrig sind. Die Verfassungsgerichtsbarkeit hat im Wesentlichen befunden, dass „es erforderlich ist, dass die gerichtliche Entscheidung zum Zeitpunkt der Verkündung abgefasst und in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht begründet ist", und damit die geltende gesetzliche Lösung für ungültig erklärt, die die Begründung der gerichtlichen Entscheidung binnen 30 Tagen nach der Verkündung vorsah (eine Frist, die nach dem Gesetz Nr. 304/2004 sukzessive auf insgesamt 90 Tage verlängert werden kann).
Nach den Bestimmungen des Art. 147 Abs. (4) der Verfassung Rumäniens sind die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs allgemein verbindlich und wirken nur für die Zukunft, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Gang der Tätigkeit des obersten Gerichts wie auch aller Gerichte — angesichts der großen Zahl anhängiger Strafsachen, der wesentlichen gesellschaftlichen Bedeutung des Strafverfahrens, durch das die Rechtsordnung verteidigt und das Leben, die körperliche und seelische Unversehrtheit, die Freiheit und die übrigen Rechte der Bürger und sogar das Funktionieren des Rechtsstaats geschützt werden, und in Anbetracht der schwerwiegenden negativen Folgen, die eine Verlängerung der Strafverfahren (bei einem möglichen gesetzgeberischen „Vakuum") nach sich ziehen kann, auch im Hinblick auf die Verjährungsfristen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit — fordert der Hohe Kassations- und Gerichtshof nachdrücklich ein möglichst rasches Eingreifen des Gesetzgebers, um die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit den Bestimmungen der Verfassung in Einklang zu bringen.
Die Eile des gesetzgeberischen Eingreifens ist umso notwendiger, als die genannten gesetzlichen Bestimmungen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Amtsblatt von Rechts wegen ausgesetzt sind und nach 45 Tagen ihre Rechtswirkungen endgültig verlieren, gemäß Art. 147 Abs. (1) der Verfassung Rumäniens.
Aus der Sicht des Hohen Kassations- und Gerichtshofs muss die neue gesetzgeberische Lösung, die ausgearbeitet werden wird, die Achtung der Grundrechte aller an den gerichtlichen Verfahren beteiligten Personen im Einklang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sicherstellen, zugleich aber realistisch sein und die gegenwärtige Lage der Justiz berücksichtigen — insbesondere die Überlastung und den Mangel an Mitteln, mit denen sie seit langer Zeit zu kämpfen hat.
Der Hohe Kassations- und Gerichtshof erklärt seine volle Bereitschaft, seine Sachkunde in den Prozess der Erörterung und Ausarbeitung einer angemessenen gesetzgeberischen Lösung einzubringen, die einen wirklichen, tatsächlichen Fortschritt beim Schutz der Rechte der Bürger und in gleichem Maße bei der zügigen und qualitätvollen Durchführung des Strafverfahrens ermöglicht, um das gute Funktionieren der Justiz als öffentlicher Dienst zu gewährleisten.
Die Präsidentin des Hohen Kassations- und Gerichtshofs, Richterin Corina Alina Corbu"
26. 20. April 2021 — „Nach Gesprächen mit Hunderten von Menschen und Beratungen mit Dutzenden von Rechtsfachleuten, aber auch…“
Nach Gesprächen mit Hunderten von Personen und Beratungen mit Dutzenden von Fachleuten des Rechts sowie mit weiteren Dutzenden von Menschen, die am Leben des Gemeinwesens teilnehmen, freue ich mich, Ihnen die jüngste Fassung des Souveränitätsgesetzes zur Kenntnis zu bringen — die zehnte und wahrscheinlich letzte, an der wir nur noch die Begründung und einige geringfügige Änderungen vornehmen werden.
Gesetzentwurf Fassung 10: Souveränitätsgesetz oder Gesetz zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
Kapitel I — Ökologische Maßnahmen zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
1. Artikel 29 des Gesetzes 46 vom 19. März 2008 — Forstgesetzbuch — wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: „Abholzungen und Kahlschläge auf dem Gebiet Rumäniens, einschließlich derjenigen, die mit ökologischer Wiederherstellung, Verjüngung und Pflege der Wälder begründet werden, sind bis zum 1. Januar 2121 untersagt." Die Absätze 2 bis 5 des Artikels 29 des Gesetzes 46 vom 19. März 2008 — Forstgesetzbuch — werden aufgehoben.
2. Dem Abs. (1) des Art. 108 des Gesetzes Nr. 46 vom 19. März 2008 — Forstgesetzbuch — werden zwei neue Buchstaben, e) und f), mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: „e) mit Freiheitsstrafe von 7 bis 20 Jahren die Tat, Krankheiten hervorzurufen oder die Bäume des Waldbestands mit Schädlingen zu verseuchen; f) mit Freiheitsstrafe von 7 bis 20 Jahren der Verstoß gegen das in Art. 29 dieses Gesetzes vorgesehene Verbot."
3. Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist die Ausfuhr unverarbeiteten Holzes, einschließlich Stämmen mit oder ohne Rinde, Schnittholz, Balken oder Eisenbahnschwellen, bis zum 1. Januar 2121 untersagt. Die Nichtbeachtung des Ausfuhrverbots für Holz wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte geahndet.
4. Artikel 13 des Gesetzes Nr. 211/2011 über die Abfallregelung wird geändert; ihm wird Absatz 2 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: „Die Einfuhr von Abfällen jedweder Art in das Land ist untersagt."
KAPITEL II — Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
5. Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist die Veräußerung von Vermögenswerten des rumänischen Staates oder der vom Staat gehaltenen Aktien an nationalen Gesellschaften und Unternehmen, an Kreditinstituten sowie an jeder anderen Gesellschaft, an welcher der Staat die Eigenschaft eines Aktionärs hat — gleichviel welchen Anteil am Gesellschaftskapital er hält —, bis zum 1. Januar 2121 untersagt.
6. Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die Konzessionierung von Gütern des öffentlichen Eigentums des Staates vom Parlament gebilligt.
7. In Art. 307 des Verwaltungsgesetzbuchs vom 03.07.2019 wird nach Abs. (1) ein neuer Absatz, Abs. (1^1), mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Der durch Konzessionierung erzielte Mindestförderzins darf nicht unter dem Durchschnittsniveau des europäischen Marktes liegen."
8. Die Goldreserve Rumäniens wird ausschließlich und vollständig bei der Rumänischen Nationalbank verwahrt. Innerhalb von höchstens 180 Tagen nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt Rumäniens wird die Rumänische Nationalbank das außerhalb Rumäniens verwahrte Gold vollständig zurückführen.
9. Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die vom rumänischen Staat geschlossenen Verträge öffentlich und werden auf der Website der vertragschließenden Einrichtung sowie im Amtsblatt, Teil IV, veröffentlicht. Innerhalb von höchstens 5 Tagen nach der Verabschiedung dieses Gesetzes werden alle bis zu diesem Zeitpunkt vom rumänischen Staat geschlossenen Verträge auf der Website der vertragschließenden Einrichtung und im Amtsblatt, Teil IV, veröffentlicht.
10. Die vorsätzliche Unterlassung des Amtsträgers, die Konzessions- oder Privatisierungsverträge nach ihren Klauseln zu vollziehen oder gegebenenfalls die Klagen auf deren Vollzug zu erheben, wird mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte geahndet. Die fahrlässige Unterlassung des Amtsträgers, die Konzessions- oder Privatisierungsverträge nach ihren Klauseln zu vollziehen oder gegebenenfalls die Klagen auf deren Vollzug zu erheben, wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte geahndet.
11. Nach Absatz 1 des Art. 394 des Strafgesetzbuchs wird ein neuer Absatz, Absatz 2, mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Hat die in Absatz 1 Buchst. b bezeichnete Tat der Volkswirtschaft erhebliche Schäden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte."
12. Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der Vertrieb von Erzeugnissen auf dem Gebiet Rumäniens, die von geringerer Qualität sind als die unter derselben Marke im Ursprungsland vertriebenen, untersagt. Der Vertrieb von Waren unterschiedlicher Qualität unter derselben Marke ist untersagt. Der Verstoß gegen diese Rechtsnorm stellt eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne des Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes 363/2007 vom 21. Dezember 2007 dar und zieht die Ahndung des Händlers mit einer Geldbuße zwischen 10.000.000 und 50.000.000 € nach sich, je nach Schwere der Tat.
Kapitel III — Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
13. Einschränkungen der Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen dürfen nicht durch Dringlichkeitsverordnung oder durch normative Verwaltungsakte festgelegt werden.
14. Das Gesetz 55/2020 über bestimmte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird aufgehoben.
15. Medizinische Behandlungen und Medizinprodukte dürfen rumänischen Bürgern nur verabreicht beziehungsweise angewandt werden nach vorheriger Einholung der aufgeklärten und schriftlichen Zustimmung und Einwilligung der Patienten oder ihrer gesetzlichen Vertreter, im Anschluss an eine vorherige und verpflichtende Aufklärung, die mündlich und auf der Grundlage der vom Hersteller der vorgeschlagenen Arzneimittel oder Produkte bereitgestellten Beipackzettel und Unterlagen erfolgt; ausgenommen sind medizinische Notfälle, die das Leben des Patienten gefährden und eine sofortige Behandlung erfordern. Kein Bürger darf infolge der Annahme oder Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts positiv oder negativ diskriminiert werden.
16. Arzneimittel oder Medizinprodukte, für die der Hersteller keine Gewährleistung bietet und nicht die volle Verantwortung für unerwünschte Reaktionen und/oder Wirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, kurz- und langfristige Wirkungen, Wirkungen auf Schwangerschaft, Stillzeit und Fruchtbarkeit übernimmt und für die er keine nachweislich tauglichen Abhilfen und/oder Lösungen dagegen sowie keine Entschädigungen anbietet, dürfen nicht vertrieben, und entsprechende medizinische Behandlungen dürfen nicht angewandt werden. Zugleich ist der Vertrieb von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und anderen pharmazeutischen Erzeugnissen untersagt, für die keine vollständigen klinischen Prüfungen durchgeführt wurden und für die keine nationalen Zulassungen nach der gesetzlich festgelegten Methodik vorliegen.
17. Jede Form kommerzieller Werbung im Fernsehen, im Rundfunk und in den sozialen Netzwerken für zugelassene oder nicht zugelassene Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und andere pharmazeutische Erzeugnisse ist untersagt.
18. Art. 297 des Strafgesetzbuchs — Amtsmissbrauch — wird wie folgt geändert: 1. Abs. 1 wird geändert und erhält folgende Fassung: „Die Tat des Amtsträgers, der in Ausübung seiner Dienstpflichten eine Handlung nicht vornimmt oder sie unter Verletzung des Gesetzes vornimmt, um einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen, und dadurch einen Schaden oder eine Verletzung der Rechte oder berechtigten Interessen einer natürlichen oder juristischen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 7 Jahren und dem Verbot der Ausübung des Rechts, ein öffentliches Amt zu bekleiden, geahndet." 2. Absatz 2 wird geändert und erhält folgende Fassung: „(2) Mit derselben Strafe wird die Tat des Amtsträgers geahndet, der in Ausübung seiner Dienstpflichten die Ausübung eines Rechts einer Person beschränkt oder für diese eine Lage der Unterlegenheit schafft aufgrund von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, politischer Zugehörigkeit, Vermögen, Alter, Behinderung, Annahme oder Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts, nicht ansteckender chronischer Krankheit oder HIV/AIDS-Infektion, Covid-19 oder dergleichen." 3. Mit Freiheitsstrafe von 7 bis 10 Jahren wird die Tat des Amtsträgers geahndet, der Rechtsnormen anwendet, die durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für verfassungswidrig erklärt worden sind.
19. Artikel 247 der Strafprozessordnung wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: „(1) Der Richter für Rechte und Freiheiten kann im Laufe der strafrechtlichen Ermittlung, der Richter der Vorprüfungskammer während des Vorprüfungsverfahrens oder das Gericht im Laufe der Hauptverhandlung die vorläufige medizinische Unterbringung des Verdächtigen oder Angeklagten anordnen, der geisteskrank oder chronischer Konsument psychoaktiver Substanzen ist, sofern der Zustand des Täters für die Begehung der Tat bestimmend war und die Maßnahme zur Abwendung einer konkreten und gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. (2) Die in Abs. (1) vorgesehene Maßnahme besteht in der nicht freiwilligen medizinischen Unterbringung des Verdächtigen oder Angeklagten in einer spezialisierten medizinischen Einrichtung; sie wird für einen Zeitraum von höchstens 60 Tagen angeordnet und kann bis zur Genesung oder bis zu der Besserung verlängert werden, die den Gefahrenzustand beseitigt, der zu der Maßnahme geführt hat.
20. Artikel 18 Abs. 2 des GESETZES Nr. 202 vom 9. November 1998 (neu veröffentlicht) über die Organisation des Amtsblatts Rumäniens wird geändert und erhält folgende Fassung: „Die elektronische Fassung des Amtsblatts Rumäniens ist unentgeltlich, frei und dauerhaft verfügbar. Die unentgeltliche und freie elektronische Fassung ist ein portables Dokument ohne Wasserzeichen oder gegenüber der gedruckten Fassung zusätzliche Aufschriften; sie wird allen Nutzern am selben Tag wie die Veröffentlichung zugänglich, einschließlich zur Suche, Speicherung, Weitergabe und zum Ausdruck."
21. Das Löschen von Beiträgen und das Sperren von Konten in den sozialen Netzwerken und/oder im Internet (durch die Kontoverwalter oder durch irgendwelche anderen Stellen) ist untersagt, ausgenommen solche, die Verstöße gegen geltende gesetzliche Bestimmungen darstellen. Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 zieht die vermögensrechtliche Haftung der sozialen Netzwerke oder der Website nach sich. Jeder Rechtsstreit über die Tätigkeit der sozialen Netzwerke oder der öffentlichen Websites wird vom Amtsgericht am Wohnsitz des Klägers entschieden. Die Klage ist von der Stempelgebühr befreit.
Kapitel IV — Maßnahmen im Bereich der nationalen Sicherheit und Verteidigung zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
22. Die Nachrichten-, Abwehr-, Schutz- und Sonderfernmeldedienste sowie die ihnen gleichgestellten Dienste werden ausschließlich auf zivilem Regime organisiert; ihre Bediensteten werden dadurch gleichgestellt zu Amtsträgern mit besonderem Status, mit dem Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und von den zuständigen zivilen Staatsanwaltschaften untersucht zu werden. Ihr Status wird durch Organgesetz geregelt. (In diesem Sinne werden die Bediensteten der betreffenden Einrichtungen keine militärischen Dienstgrade oder deren Entsprechungen führen, und die hierarchischen Beziehungen werden nicht nach militärischen Regeln geordnet.)
23. Die Beteiligung der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste in jedweder Form an der Vornahme gerichtlicher Verfahrenshandlungen ist untersagt, ausgenommen solche, die Spionage- oder Terrorismusdelikte betreffen. Die Beeinflussung des mit einer Untersuchung befassten Staatsanwalts oder Richters in irgendeiner Weise durch irgendeine Person, auch aus dem Kreis der Geheimdienste, stellt eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren geahndet. Der Versuch ist strafbar. Die Nichtanzeige des in Absatz 1 bezeichneten Eingriffs stellt eine Straftat dar und wird mit derselben Strafe geahndet.
24. Die Beteiligung der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste in jedweder Form an Tätigkeiten politischer, wirtschaftlicher und medialer Art ist untersagt. Untersagt ist das unmittelbare oder mittelbare Halten von Handelsgesellschaften durch eigenes Personal oder durch vorgeschobene Personen sowie die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet Rumäniens oder im Ausland durch die Nachrichtendienste. Die Nachrichten- und Abwehrdienste dürfen keine anderen Mittel verwenden als die im Staatshaushaltsgesetz vorgesehenen. Alle von diesen Diensten im Rahmen ihrer besonderen Tätigkeiten erzielten Erträge sind an den Staatshaushalt abzuführen. Ebenso untersagt sind Organisationen der Zivilgesellschaft, die von den Geheimdiensten unmittelbar oder durch Vorgeschobene begründet oder geleitet werden, sowie die Finanzierung irgendwelcher Nichtregierungsorganisationen. Der Verstoß gegen die in den Abs. 1 bis 4 vorgesehenen Bestimmungen stellt eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren geahndet.
25. Artikel 110 Abs. 1 des GESETZES Nr. 208 vom 20. Juli 2015 über die Wahl des Senats und der Abgeordnetenkammer sowie über die Organisation und Arbeitsweise der Ständigen Wahlbehörde wird geändert und erhält folgende Fassung: „Die Ständige Wahlbehörde stellt mit Unterstützung des Nationalen Instituts für Statistik die Einrichtung und Verwaltung des Informationssystems zur Überwachung der Wahlbeteiligung und zur Verhinderung der unrechtmäßigen Stimmabgabe sicher, auf der Grundlage der Daten und Angaben aus dem Wählerregister und dem Register der Wahllokale."
26. Artikel 110 Abs. 3 des GESETZES Nr. 208 vom 20. Juli 2015 über die Wahl des Senats und der Abgeordnetenkammer sowie über die Organisation und Arbeitsweise der Ständigen Wahlbehörde wird geändert und erhält folgende Fassung: „Für die Einrichtung und den Betrieb des Informationssystems zur Überwachung der Wahlbeteiligung und zur Verhinderung der unrechtmäßigen Stimmabgabe während der Wahlen wird in der Regel die von den Behörden der zentralen und örtlichen öffentlichen Verwaltung sowie von den Bildungseinrichtungen gehaltene informationstechnische Infrastruktur genutzt."
27. 8. März 2021 — Über Souveränismus und Globalismus
Artikel 110 Abs. 4 des GESETZES Nr. 208 vom 20. Juli 2015 über die Wahl des Senats und der Abgeordnetenkammer sowie über die Organisation und Arbeitsweise der Ständigen Wahlbehörde wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: „Die Durchführung der Wahlen, der Referenden und sonstiger Volksbefragungen sowie die Verwaltung der ihnen eigenen Verfahren, einschließlich der Stimmenauszählung — mit Ausnahme der Tätigkeiten der Bewachung und Ordnung —, obliegen ausschließlich den Wahlbüros, dem zentralen wie den örtlichen. Der Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 10 Jahren geahndet."
28. 7. Mai 2021 — Über die Veräußerung des nationalen Vermögens
Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende gesetzliche Bestimmungen aufgehoben: Art. 110 Abs. 8, Art. 102^1 Abs. 4, Art. 110 Abs. 8 des GESETZES Nr. 208 vom 20. Juli 2015, Art. 103^1 sowie Art. 92^1 Abs. 3, 4 und 5 des Gesetzes 202 vom 16. September 2020 zur Änderung und Ergänzung einiger Rechtsakte im Wahlbereich.
29. 14. Mai 2021 — Über die medizinische Apartheid
In Artikel 398 des Strafgesetzbuchs wird Absatz 2 mit folgender Fassung eingefügt: „Ebenso stellt einen Akt des Hochverrats, der dieselbe Strafe nach sich zieht, die Weigerung des Präsidenten Rumäniens dar, die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, mit denen Konflikte verfassungsrechtlicher Natur entschieden werden, binnen 10 Tagen nach Mitteilung des Tenors umzusetzen."
30. 17. Mai 2021 — Über den Initiativausschuss
In Abs. 1 des Art. 453 der Strafprozessordnung wird ein neuer Buchstabe, Buchstabe g), mit folgendem Wortlaut eingefügt: „das Urteil beruhte auf einer gesetzlichen Bestimmung, die nach Rechtskraft des Urteils aufgehoben oder geändert wurde, sofern die strafrechtlichen Bestimmungen günstiger sind oder die Tat entkriminalisiert wurde."
31. 20. April 2021 — „Die Nationalgarde wird auf dem Grundsatz der Verteidigung des gesamten Staatsgebiets errichtet …“
Es wird die Nationalgarde errichtet, auf der Grundlage des Grundsatzes der Verteidigung des gesamten Staatsgebiets durch das gesamte Volk auf freiwilliger Basis. Freiwilliger in der Nationalgarde kann jeder rumänische Bürger im Alter zwischen 18 und 55 Jahren sein. Die Organisation, die Arbeitsweise und die Finanzierung der Nationalgarde sowie die Regelung der Ausbildung und des Waffenbesitzes durch die Mitglieder der Nationalgarde werden durch Organgesetz festgelegt.
32. 20. April 2021 — „Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird militärische Ausrüstung beschafft…“
Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird militärische Ausrüstung nur von ihrem Hersteller und nur unter den Bedingungen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 189/2002 beschafft.
Kapitel V — Schluss- und Übergangsbestimmungen
33. 24. Mai 2021 — Über die Geburt der Initiative
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; entgegenstehende Bestimmungen sind von diesem Zeitpunkt an von Rechts wegen aufgehoben.
Wer möchte, kann sich an der Unterschriftenkampagne beteiligen unter http://VremSuveranitate.ro/
(Zum Gesetz Grünes Rumänien: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
27. Sorin Roșca Stănescu über das #Souveränitätsgesetz
„Die jüngste Bewegung in Frankreich, ausgelöst von Reservisten, aber auch von aktiven Offizieren und nachdrücklich unterstützt von der Partei Frau Marine Le Pens, nötigt uns nicht nur zum Nachdenken, sondern auch zu einer möglichst ernsthaften Debatte. Ist der Souveränismus eine extremistische Bewegung? Zur Gänze? Teilweise? Und wenn ja, von welchem Punkt an?
Ist der Globalismus eine für die Staaten und für die Bürger dieser Staaten gefährliche Tendenz? Und wenn ja, von wo an? Ich sehe mich verpflichtet, auf diese Herausforderung zu antworten. Umso mehr, als sich ein einheimischer Souveränismus abzuzeichnen beginnt, der sich den globalistischen Tendenzen entgegenstellt, die auch in Rumänien immer ausgeprägter werden.
Ich gebe zu, das Thema ist überaus schwierig. Denn wir gehen es aus dem Inneren der Europäischen Union heraus an. Was stellt die Europäische Union letztlich dar? Eine Form des Globalismus. Sei sie auch nur eine teilweise. Genau genommen ist die Europäische Union, historisch gesehen, der jüngste Zusammenschluss von Staaten, die im Namen der kollektiven Macht beschlossen haben, in größerem oder geringerem Maße Attribute der Souveränität abzutreten — aber eben doch abzutreten. Aus dieser Sicht ist sie das erste bedeutende Experiment der Globalisierung auf Weltebene, nach den aufeinanderfolgenden Fehlschlägen des Makedonischen Reiches, des Römischen Reiches, des Dritten Reiches und des von Stalin nach dem Zweiten Weltkrieg errichteten Lagers. Tatsächlich ist es das erste Mal seit der Republik der Stadtstaaten im alten Griechenland, dass sich Staaten aus freien Stücken, von niemandem gezwungen, zusammenschließen, um allmählich einen größeren Staat zu schaffen — mit Völkern, die nach Herkunft, Überlieferung, kulturellem Niveau, Zivilisation und wirtschaftlichem Stand höchst verschieden sind und überdies verschiedenen Religionen angehören. Und die einander in bestimmten Lagen sogar feindlich gesinnt sind. Nun, es muss die Frage gestellt werden, auf die wir eine Antwort zu geben verpflichtet sind: in welchem Maße sind die Staaten bereit, auf ihre Souveränität zu verzichten, um dieses europäische Gebäude zu errichten und zu festigen? Und von dieser Warte aus wollen wir sehen, in welchem Maße der Souveränismus als Extremismus gebrandmarkt werden kann.
In Anbetracht der Besonderheiten der Europäischen Union können wir, ohne Gefahr zu irren, feststellen, dass viele der Züge, die in anderen Staaten dem Begriff des Patriotismus zugeschrieben werden, in der Europäischen Union häufig als Extremismus wahrgenommen und behandelt werden. Denn von einem gewissen Punkt an verwandelt sich der Patriotismus unweigerlich in Souveränismus. Und ebenfalls von einem gewissen Punkt an bremst der Souveränismus den Globalismus, der der Bildung der Europäischen Union zugrunde liegt. Deshalb haben wir — keineswegs zufällig — in den letzten Jahren immer häufigere Anschuldigungen gegen europäische Persönlichkeiten, Bewegungen und Parteien gesehen, gehört und gelesen, sie seien extremistisch oder hätten extremistische Tendenzen.
Es besteht ein überaus fragiles Gleichgewicht zwischen dem europäischen Globalismus und dem europäischen Souveränismus. Der teilweise Globalismus — wenn man so etwas sagen kann —, begrenzt durch die Grenzen der Europäischen Union, ist für das Funktionieren und sodann für die Osmose dieses Staatenkonglomerats unentbehrlich. Der Souveränismus seinerseits, der ein Ausdruck des Patriotismus, des gesunden Nationalgefühls ist — beides hohe sittliche Werte —, ist vollkommen berechtigt und absolut notwendig, wenn er sich in bestimmten Grenzen äußert. Welches sind diese Grenzen? Ganz allgemein umschreiben sie den Gedanken, dass jeder Staat in Zusammenarbeit mit den übrigen europäischen Staaten den Willen bekunden, die Fähigkeit und die Möglichkeit haben soll, sein nationales Interesse zu behaupten und zu verwirklichen. Deutlicher gesagt: es ist unzulässig, dass ein Volk im Namen des kollektiven Interesses, im Namen so oft beschworener EU-Werte, durch Abtretung von Souveränität nationale Reichtümer zugunsten eines anderen Volkes oder anderer, in diesem Staatenverbund vorherrschender Völker preisgibt. Und das nationale Vermögen ist überaus vielfältig. Im Falle Rumäniens bedeutet es: Edelmetallvorkommen, Kohlenwasserstoffvorkommen, Salzvorkommen, Wälder, Ackerland, Arbeitskraft, Absatzmarkt, Kultur, Sprache, eigenständige Kunst und so fort. Dieser globalisierte Kleinplanet namens Europäische Union könnte umso reicher sein, je mehr jeder einzelne Staat diese ihm eigenen Werte zur Geltung bringen kann, und er könnte umso ärmer sein, je mehr ein Teil dieser Staaten auf dem Altar der Globalisierung mehr Souveränität opfert als nötig.
Aus der oben umrissenen Sicht nehme ich mit Schmerz und Bestürzung wahr, wie eine Reihe von Ausdrücken oder Wörtern mit großer Gefühlsladung immer heftiger verstümmelt, verkehrt und verdammt werden. So wird der Nationalismus in der Europäischen Union immer häufiger als Extremismus gebrandmarkt. Oder gar als Neofaschismus. Der Patriotismus wird von den Neomarxisten mit der äußersten Rechten gleichgesetzt. Die Parteien, die den Souveränismus vertreten, sehen sich immer sichtbarer Versuchen ausgesetzt, sie zu beseitigen, indem man sie verbietet und vom demokratischen Spiel ausschließt.
Ich versuche, so genau wie möglich zu sein, obwohl der Raum dieses redaktionellen Beitrags es mir nicht erlaubt, dieses gewaltige Thema mit der Genauigkeit eines Chirurgen zu behandeln. Deshalb biete ich dem Leser eine schroffe Erklärung an. Die radikalste Partei der jüngeren Geschichte Rumäniens, die Partei Großrumänien unter Corneliu Vadim Tudor, hatte extremistische Tendenzen und Anklänge, war aber keine extremistische Partei. Sie war eine nationalistische Partei, die leider bisweilen — vor allem gegenüber den Ungarn, den Roma und, in der ersten Zeit, den Juden — rassistische Tendenzen an den Tag legte. Gleichwohl hielt sich die Partei Großrumänien in großen Zügen innerhalb der Grenzen des demokratischen Spiels.
Die schwachen Staaten der Europäischen Union — die später hinzugekommenen und noch von der langen Zeit geprägten, in der sie nicht die Demokratie, sondern nur die Diktatur einüben konnten — laufen häufig Gefahr, von den starken EU-Staaten mit gefestigter Wirtschaft als Beute wahrgenommen zu werden. Als Gebiete und Bevölkerungen, die sich vortrefflich durch eine friedliche, aber nicht minder perverse Offensive als die militärische erobern lassen. Deshalb zeigen sich — keineswegs zufällig — in diesen Staaten, und ich nenne rasch zwei Beispiele, Polen und Ungarn, immer ausgeprägtere souveränistische Tendenzen. Für ihre Völker sind diese Tendenzen segensreich. Für die auf EU-Ebene vorherrschenden Nationen sind sie unheilvoll. Und deshalb werden sie bekämpft. Und deshalb gibt es in diesem Schmelztiegel der Europäischen Union nicht nur Einheit in Vielfalt, sondern auch bisweilen erbarmungslose Kämpfe zwischen den integrierenden Tendenzen und den souveränistischen Werten, die von manchen als desintegrierend wahrgenommen werden.
Das Thema ist für Rumänien von großer Aktualität. Denn ich beobachte, wie sich Tag für Tag aus mehreren Parteien und Organisationen der Zivilgesellschaft eine große Bewegung und vielleicht eine große politische Formation souveränistischer Art zusammenzuballen beginnt. Das Signal gibt eine Gesetzesinitiative mit dem Titel Souveränitätsgesetz, die nach der öffentlichen Erörterung von den Bürgern unterzeichnet und gemäß der Verfassung als ihre eigene Initiative dem Parlament auf den Tisch gelegt wird. Es wird eine gute Gelegenheit für die Globalisten sein, dieser Bewegung extremistischen Nationalismus vorzuwerfen, und für ihre Anhänger, die Neomarxisten, die gegenwärtig die Politik Rumäniens beherrschen, einer Form von Globalismus zu bezichtigen, die das nationale Interesse opfert oder gar kreuzigt. Soweit sich beide Seiten in den Grenzen eines Dialogs, einer Auseinandersetzung von Ideen und Tendenzen halten, wird sich diese neue ideologische Front mittel- und langfristig als konstruktiv erweisen."
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
28. Der verräterische „Gauleiter" von Iohannis verkauft die Ressourcen des Landes und die Vermögenswerte der nationalen Unternehmen für nichts. Genau jetzt!
Wir haben die Pflicht, sie aufzuhalten, ehe es zu spät ist! Wir schulden es unseren Kindern, den Kindern unserer Kinder!
Hier ist, was das Souveränitätsgesetz vorsieht, hier ist, wie das Gesetz sie aufhalten kann:
KAPITEL II — Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
5. Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist die Veräußerung von Vermögenswerten des rumänischen Staates oder der vom Staat gehaltenen Aktien an nationalen Gesellschaften und Unternehmen, an Kreditinstituten sowie an jeder anderen Gesellschaft, an welcher der Staat die Eigenschaft eines Aktionärs hat — gleichviel welchen Anteil am Gesellschaftskapital er hält —, bis zum 1. Januar 2121 untersagt.
6. Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die Konzessionierung von Gütern des öffentlichen Eigentums des Staates vom Parlament gebilligt.
7. In Art. 307 des Verwaltungsgesetzbuchs vom 03.07.2019 wird nach Abs. (1) ein neuer Absatz, Abs. (1^1), mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Der durch Konzessionierung erzielte Mindestförderzins darf nicht unter dem Durchschnittsniveau des europäischen Marktes liegen."
8. Die Goldreserve Rumäniens wird ausschließlich und vollständig bei der Rumänischen Nationalbank verwahrt. Innerhalb von höchstens 180 Tagen nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt Rumäniens wird die Rumänische Nationalbank das außerhalb Rumäniens verwahrte Gold vollständig zurückführen.
9. Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die vom rumänischen Staat geschlossenen Verträge öffentlich und werden auf der Website der vertragschließenden Einrichtung sowie im Amtsblatt, Teil IV, veröffentlicht. Innerhalb von höchstens 5 Tagen nach der Verabschiedung dieses Gesetzes werden alle bis zu diesem Zeitpunkt vom rumänischen Staat geschlossenen Verträge auf der Website der vertragschließenden Einrichtung und im Amtsblatt, Teil IV, veröffentlicht.
10. Die vorsätzliche Unterlassung des Amtsträgers, die Konzessions- oder Privatisierungsverträge nach ihren Klauseln zu vollziehen oder gegebenenfalls die Klagen auf deren Vollzug zu erheben, wird mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte geahndet. Die fahrlässige Unterlassung wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte geahndet.
11. Nach Absatz 1 des Art. 394 des Strafgesetzbuchs wird ein neuer Absatz, Absatz 2, mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Hat die in Absatz 1 Buchst. b bezeichnete Tat der Volkswirtschaft erhebliche Schäden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte."
Tragen Sie sich als Freiwillige ein unter http://VremSuveranitate.ro/
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
29. Über die medizinische Apartheid, Fassung 2.0
Ich habe nichts gegen die „Belohnung" der Geimpften. Und das, obwohl es eine Praxis ist, die der aufgeklärten Einwilligung dessen, der geimpft werden soll, zuwiderläuft und sie aufhebt… denn was für eine aufgeklärte Einwilligung soll man noch haben, wenn die „Einwilligung" durch Habgier, durch den Wunsch, etwas zu bekommen, außer Kraft gesetzt wird? Zudem kann der „Anreiz" zum Impfen keine sachliche Aufklärung ersetzen, denn offensichtlich beeinträchtigt der „Anreiz" die Urteilsfähigkeit; er ist eine Form der Bestechung, damit man sich impfen lässt.
Doch all diese Erwägungen gelten nur für den Fall, dass die „Belohnung der Geimpften" darin bestünde, dass Private (und nicht der Staat aus öffentlichen Mitteln) Lutscher anbieten, kostenlose Reisen zum Mond, irgendetwas… oder gar in der Veranstaltung einer Lotterie der Geimpften, wie sie der erleuchtete Präsident Biden des großen befreundeten und nicht benachbarten Volkes jenseits des Teichs veranstaltet hat. Denn was könnte, andererseits, ironischer und zugleich zynischer sein, als eine Lotterie für jene zu veranstalten, die bereits freiwillig in die Lotterie der Impfung eingetreten sind — du weißt nicht, ob du der Krankheit entgehst, du weißt nicht, ob du keine Nebenwirkungen hast, aber vielleicht hast du eine Chance, der reichste unter den Geimpften zu werden… oder auf dem Friedhof.
Kurzum, jede „Belohnung" können wir verstehen und sogar hinnehmen, solange wir die Verzweiflung der Amtsträger kennen, das von der Pharmagroßindustrie auferlegte Soll an Einstichen zu erfüllen… aber nicht durch das „Gewähren" von Rechten, die den Gestochenen und den Nichtgestochenen gleichermaßen ohnehin zustehen — Rechte, die niemand und nichts nehmen durfte, um sie sodann nur den Braven, nur den Gehorsamen zurück zu „schenken".
Mit anderen Worten: niemand, weder der Staat noch Private, darf die Ausübung bürgerlicher Grundrechte von der Verabreichung einer medizinischen Behandlung abhängig machen! Das ist keine „Belohnung", das ist bloß Diskriminierung, gerichtet gegen jene, die sich nicht haben impfen lassen — das sei klargestellt!
Nehmen wir nun ein klares Beispiel für Diskriminierung: das „Diner der Dummen", zu dem der progressistische Direktor des Nationaltheaters der Hauptstadt, Caramitru, nur Geimpfte eingeladen hat.
Warum ist das Diskriminierung? Weil der Zutritt zu einer öffentlichen, aus dem Haushalt sowohl von den Geimpften als auch von den Nichtgeimpften finanzierten Einrichtung von der Verabreichung einer medizinischen Behandlung abhängig gemacht wird. Das ist Diskriminierung. Hätte Ion Caramitru aus seinem großzügigen, vom Staat bezogenen Einkommen Karten bezahlt und sie nur den Geimpften angeboten — das wäre keine Diskriminierung gewesen. Das wäre eine „Belohnung" gewesen, und selbst das wäre an der Grenze des Gesetzes gewesen… aber immerhin eine Belohnung. In dem Augenblick jedoch, in dem du als Direktor einer öffentlichen, aus dem Staatshaushalt fürstlich finanzierten Einrichtung jenen 80 % der NATION, die sich nicht haben impfen lassen, den Zutritt zu einer Vorstellung im NATIONALtheater verwehrst… DAS IST DISKRIMINIERUNG. Und dafür wird er zahlen müssen! Und er wird dafür zahlen.
Und noch schwerer wiegt es, wenn der „Gauleiter" selbst die Grundrechte der 80 % Nichtgeimpften beschränkt und die 20 % mit Rechten „belohnt"… die sie bereits hatten und die ihnen eben von denen genommen worden waren, die sie nun „belohnen".
Diese Diskriminierung der Mehrheit ist eine wahrhaftige medizinische Apartheid, eine rechtswidrige und missbräuchliche Absonderung aus medizinischen Gründen. Eine Absonderung, eine medizinische Apartheid, die mit dem Erscheinen des „Impfzertifikats" — des „Passes" des politisch korrekten Gehorsamen — förmlich eingerichtet werden wird!
Davon wird bei der Kundgebung morgen, am 15. Mai 2021, die Rede sein, zu der ich Sie aufrufe teilzunehmen, groß und klein, in jeder Stadt und jedem Weiler dieses Landes!
Vom Verbot solcher Praktiken handelt auch das #Souveränitätsgesetz, das zu unterstützen ich Sie einlade, indem Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität eintragen unter http://VremSuveranitate.ro/.
Denn vergessen Sie nicht: niemand gibt Ihnen etwas, wenn Sie es nicht laut und nachdrücklich fordern!
Niemand öffnet Ihnen das Tor der Freiheit, wenn Sie nicht beharrlich daran klopfen!
Das bisschen Freiheit, das wir errungen haben, haben wir mit Mühe errungen, mit Kampf…
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
30. Es ist Zeit für das #Souveränitätsgesetz!
Es ist Zeit, das im Gesetz 189/1999 über die Ausübung der Gesetzesinitiative durch die Bürger vorgesehene Verfahren einzuleiten.
Der erste Schritt besteht darin, ein Initiativkomitee zu gründen, das die Förderung des Gesetzentwurfs übernimmt.
Ich lade Sie ein, sich diesem Komitee anzuschließen!
Am 24.05.2021 um 12.00 Uhr treffen wir uns im Cișmigiu-Park, von wo aus wir zum Notariat gehen, um dieses Dokument zu unterzeichnen.
Ich lade jene, die sich diesem Initiativkomitee anschließen möchten, ein, ein Foto ihres Personalausweises an die Adresse des Notariats zu senden: andrei.anghel.spn@gmail.com.
In der E-Mail geben Sie bitte im Betreff „FÜR DAS SOUVERÄNITÄTSGESETZ" an und nennen Sie, wen Sie als Vorsitzenden des Initiativkomitees vorschlagen.
Wir brauchen vor allem die Anwesenheit der Unterstützer von außerhalb Bukarests, denen wir schon jetzt für die Mühe danken, in den Süden des Landes, ins Herz Bukarests zu reisen.
Bitte senden Sie Ihren Personalausweis NUR dann, wenn Sie sicher sind, dass Sie am Montag, dem 24. Mai 2021, um 12.00 Uhr im Cișmigiu-Park am Eingang gegenüber dem Rathaus der Stadt Bukarest anwesend sein können.
Wir lassen Ihnen unten den Gesetzestext, der die Bildung des Initiativkomitees regelt, sowie einen Link zum vollständigen Gesetzestext:
Die Förderung der Gesetzesinitiative der Bürger wird von einem Initiativkomitee sichergestellt, das aus mindestens 10 wahlberechtigten Bürgern besteht.
Dem Initiativkomitee dürfen nicht angehören: Personen, die durch allgemeine Wahl in ein Amt gewählt wurden, Mitglieder der Regierung, Personen, die vom Ministerpräsidenten ernannt wurden, oder Personen, die nach dem Gesetz politischen Parteien nicht angehören dürfen.
Die Gründung des Initiativkomitees erfolgt durch eine von einem Notar beglaubigte Erklärung, die den Zweck der Initiative, Namen, Vornamen, die Wählereigenschaft und den Wohnsitz der Mitglieder sowie die Erklärung enthält, dass diese nicht gegen die Bestimmungen des Abs. (2) verstoßen. Die Verantwortung für den Inhalt der Erklärung ist die für amtliche Urkunden gesetzlich vorgesehene.
Das Initiativkomitee vertritt die Bürger, die den Gesetzesvorschlag unterstützen, nachdem diese die in diesem Gesetz vorgesehenen Unterstützerlisten unterzeichnet haben. Die Zusammensetzung des Initiativkomitees wird zusammen mit dem Gesetzesvorschlag, der Gegenstand der Initiative ist, durch Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, bekannt gemacht. Die Veröffentlichung ist von jeder Gebühr befreit.
Das Initiativkomitee sorgt für die Einreichung des Gesetzesvorschlags bei der zuständigen Kammer des Parlaments innerhalb von höchstens 6 Monaten nach dessen Veröffentlichung. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gesetzesvorschlag nur noch als neue Gesetzesinitiative unter den Bedingungen dieses Gesetzes vorgelegt werden.
Das Initiativkomitee bestimmt aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden, der die laufenden Angelegenheiten regelt und das Komitee in seinen Beziehungen zu den zentralen und örtlichen Behörden vertritt."
http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/20219
(Zum Referendumsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
31. Wir nähern uns dem Augenblick der Wiedererlangung der Souveränität!
Das #Souveränitätsgesetz hat auch eine „Begründung". Hier ist sie:
„Ausgehend von dem Verfassungsgrundsatz, wonach die nationale Souveränität dem rumänischen Volk zusteht, sowie von der Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung des rumänischen Bürgers am Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozess durch Verwirklichung des Grundsatzes der partizipativen Demokratie mittels Ausübung des Rechts auf Gesetzesinitiative durch mindestens 100.000 wahlberechtigte Bürger unter Beachtung des Art. 74 Abs. 1 der Verfassung,
in Anbetracht der Notwendigkeit, die Grundrechte des Bürgers zu gewährleisten und zu stärken, indem Normen eingeführt werden, die es unmöglich machen, die parlamentarische Kontrolle über Rechtsakte, die Beschränkungen, Einschränkungen oder Bedingungen für Grundrechte und Grundfreiheiten vorsehen, zu begrenzen, zu verzögern oder zu umgehen, sowie der Notwendigkeit, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufzuheben, die solche verfassungswidrigen Beschränkungen ermöglichen,
unter Berücksichtigung des zwingenden Charakters der Übereinkommen von Oviedo und von Nürnberg — internationaler Übereinkommen, denen Rumänien angehört — sowie der Notwendigkeit einer unmittelbaren und direkten Umsetzung dieser Übereinkommen in das nationale Recht, mit der Wirkung des ausdrücklichen und undifferenzierten Verbots der Verpflichtung zur Verabreichung jedweder medizinischer Behandlungen und/oder Medizinprodukte sowie des Verbots jeder Form der Diskriminierung infolge der Annahme oder Ablehnung jedweder Behandlungen oder Medizinprodukte,
in Anbetracht dessen, dass dem Schutz der Menschenwürde der Gedanke zugrunde liegt, dass der Mensch ein geistig-sittliches Wesen ist, das dazu neigt, sich selbst zu bestimmen und sich in Freiheit zu entfalten, sowie dass die unveräußerliche Würde des Menschen gerade darin besteht, dass sein Status als verantwortliche Person geachtet werden muss,
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit durch Achtung der Gesetzmäßigkeit und der Verfassungsmäßigkeit mittels unmittelbarer, diskriminierungsfreier und sofortiger Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu stärken,
in Anbetracht der Notwendigkeit, den Entscheidungsprozess der Verwaltung transparent zu machen, indem alle Rechtsakte von allgemeinem Interesse veröffentlicht und über das Amtsblatt Rumäniens vollständig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, sowie der Notwendigkeit, die Meinungsfreiheit im Internet zu gewährleisten, und des Bedarfs an einer parlamentarischen Vertretung eines möglichst großen Anteils der wahlberechtigten rumänischen Bürger,
unter Berücksichtigung der katastrophalen ökologischen Lage auf nationaler Ebene sowie der drastischen Verringerung des nationalen Waldbestands, verursacht durch die massiven und unvernünftigen Abholzungen und Kahlschläge der letzten 30 Jahre, sowie der Notwendigkeit, die missbräuchliche und übermäßige Nutzung der Wälder zum Zwecke der Wiederherstellung und Verjüngung des nationalen Waldbestands zu untersagen, und des Bedarfs an einem sofortigen und vollständigen Verbot der Ausfuhr unverarbeiteten Holzes sowie der Einfuhr von Abfällen,
unter Berücksichtigung der Pflicht zur Erhaltung des nationalen Vermögens sowie der Notwendigkeit, die Rentabilität der Nutzung der im öffentlichen Eigentum stehenden Reichtümer für den rumänischen Bürger zu maximieren, mit der Folge der Unterstrafestellung aller Handlungen, die eine Verringerung des nationalen Reichtums bewirken,
in Anbetracht des geringen Grades an Transparenz des Entscheidungsprozesses in den öffentlichen Einrichtungen Rumäniens sowie der zwingenden Notwendigkeit, jede Art der Einmischung der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste in das öffentliche Leben außerhalb ihres Tätigkeitsbereichs zu untersagen,
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Verteidigung des gesamten Staatsgebiets durch das gesamte Volk auf freiwilliger Basis sowie des Bedarfs an der Beschaffung neuer militärischer Ausrüstung der jüngsten Generation unmittelbar beim Hersteller und ausschließlich unter Beachtung der nationalen Rechtsvorschriften über den Offset im Bereich militärischer Beschaffungen,
unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter straf- und strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen sowie in anderen gesellschaftlichen Bereichen,
Wir hoffen auf diese Weise, dass die über 100.000 Unterschriften zugunsten unserer Initiative ein tragfähiges Argument für eine neue Würdigung des Willens des rumänischen Volkes und seiner Souveränität darstellen.
Das Parlament Rumäniens verabschiedet infolge der Gesetzesinitiative des Volkes dieses Gesetz:" (es folgt der Text des Souveränitätsgesetzes).
Am Montag, dem 24.05.2021, um 12.00 Uhr treffen wir uns im Cișmigiu-Park (Eingang gegenüber dem Rathaus der Stadt Bukarest), um dem Initiativkomitee beizutreten und so zu Initiatoren des Souveränitätsgesetzes zu werden.
Tragen Sie sich in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/
(Zum Gesetz Grünes Rumänien: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
32. Die Abfüllfabrik für medizinische Apartheid: Romapartheid Group
Sie wissen, dass ich ein eingefleischter Verteidiger der rumänischen Wirtschaftsinteressen und ein beständiger Verfechter des Grundsatzes vom Vorrang der Interessen rumänischer Unternehmer und Handelsgesellschaften vor den ausländischen bin.
Und vor allem nicht unter Hinnahme von Missbräuchen und Diskriminierungen, die von rumänischen Firmeninhabern ausgehen!
Gestern erhielt ich von einem virtuellen Freund eine beunruhigende Nachricht:
Das Unternehmen Romaqua diskriminiert seine Beschäftigten wegen „impfkritischer Haltung" und erpresst sie mit der Aussicht auf den Verlust des Arbeitsplatzes, falls sie sich nicht impfen lassen; in einer an die Beschäftigten gerichteten E-Mail wird ihnen mitgeteilt:
„Im Falle von Umstrukturierungen haben die Nichtgeimpften Vorrang"!!!
Was die Nichtgeimpften betrifft, so hat Romaqua ihnen gegenüber eine regelrechte Krankheitsvermutung aufgestellt und verpflichtet sie, jeden Montag beim Betreten des Werks einen PCR-Test vorzulegen (aus eigenen Mitteln bezahlt, versteht sich). Dem Pförtner!
Ich lasse Ihnen unten die Bilder, die ich von dem Romaqua-Beschäftigten erhalten habe — dessen Identität ich selbstverständlich nicht preisgeben werde.
Ich erinnere die Führung von Romaqua und alle Beschäftigten in Rumänien, die derselben Art von Erpressung ausgesetzt sind, daran, dass das Patientengesetz 51/2003 in den Artikeln 21 und 22 ausdrücklich bestimmt:
Alle Informationen über den Zustand des Patienten, die Untersuchungsergebnisse, die Diagnose, die Prognose, die Behandlung und die persönlichen Daten sind vertraulich, auch nach seinem Tod.
Vertrauliche Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Patient seine ausdrückliche Einwilligung erteilt oder wenn das Gesetz es ausdrücklich verlangt."
Also darf weder der Pförtner noch der Vorgesetzte noch der Direktor und nicht einmal der Firmeninhaber von Ihnen, den Beschäftigten, verlangen, Untersuchungsbefunde oder Testergebnisse gleich welcher Art vorzulegen.
Es ist Ihr Recht, die Vertraulichkeit der medizinischen Untersuchungen zu wahren.
Offenkundig können diese diktatorischen Entgleisungen und wahrhaftigen Diskriminierungen, eines faschistoiden Regimes medizinischer Apartheid würdig, zivil- und sogar strafrechtlich geahndet werden.
Selbstverständlich werden die „umstrukturierten" Beschäftigten vor den Arbeitsgerichten obsiegen können.
Deshalb muss die Sanktion prompt und deutlich von den Verbrauchern kommen — von denen, die die Missbräuche von Romaqua sofort „ahnden" können.
Ich für meinen Teil werde kein Erzeugnis der Romaqua Group Borsec mehr kaufen, obwohl ich ein Liebhaber des Borsec-Wassers bin. Mit Bedauern sage ich das.
Und ich werde kein Romaqua-Erzeugnis mehr kaufen, bis das Unternehmen öffentlich auf die Erpressung und Diskriminierung seiner Beschäftigten aus medizinischen Gründen verzichtet.
Und weil solche Taten streng geahndet werden müssen, habe ich mit dem #Souveränitätsgesetz die Unterstrafestellung jedes Amtsmissbrauchs und jeder auf medizinischen Gründen beruhenden Diskriminierung vorgeschlagen:
„(2) Mit derselben Strafe wird die Tat des Amtsträgers geahndet, der in Ausübung seiner Dienstpflichten die Ausübung eines Rechts einer Person beschränkt oder für diese eine Lage der Unterlegenheit schafft aufgrund von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, politischer Zugehörigkeit, Vermögen, Alter, Behinderung,
Annahme oder Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts,
nicht ansteckender chronischer Krankheit oder HIV/AIDS-Infektion, Covid-19 oder dergleichen."
Ich rufe Sie also auf, sich in die #ArmeeDerSouveränität einzutragen unter http://VremSuveranitate und
keine Erzeugnisse der Romaqua Group Borsec zu kaufen, solange sie nicht amtlich und öffentlich auf ihre Politik der Diskriminierung aus medizinischen Gründen verzichten:
Post scriptum: „Kein Beschäftigter darf vom Arbeitgeber zur Impfung gegen COVID-19 gezwungen werden; die Impfung ist eine vorbeugende medizinische Maßnahme, die auf der Einwilligung der Person beruht; die Auferlegung der Impfung gegen COVID durch den Arbeitgeber halten wir für außerhalb des rechtlichen Rahmens", antwortete das Gesundheitsministerium auf die ihm vom Volksanwalt gestellte Frage!
Ich füge Ihnen unten die amtliche Antwort des Gesundheitsministeriums bei — eine Antwort, die ich Sie einlade auszudrucken und den Arbeitgebern vorzulegen, die Sie erpressen und missbrauchen!
Zeichnen Sie die mit ihnen geführten Gespräche zum Thema Zwangsimpfung auf!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
33. Heute, am 24. Mai 2021, haben wir einen weiteren Schritt zur Wiedererlangung unserer Würde getan
Heute wurde das Initiativkomitee für das #Souveränitätsgesetz gegründet!
Dutzende von Personen aus vielen Städten des Landes — aus Timișoara, Cluj, Brașov, Piatra Neamț, Galați, Tulcea, Constanța, Craiova oder Ploiești, aber auch aus vielen anderen — haben vor dem Notar die amtliche Geburtsurkunde des Souveränitätsgesetzes unterzeichnet.
Ich danke ihnen allen sehr für ihre Mühe, für das Vertrauen und die Hoffnung, die sie in diesen Gesetzentwurf gesetzt haben.
Neben ihnen haben auch Iulian Capsali, Aurelian Popa und Bogdan Alexandru Duca unterzeichnet — Letzterer hat dieses Ereignis, das hoffentlich wahrhaft geschichtlich werden wird, als Erster geschildert.
Besonders danke ich auch diesen, vor allem aber den Herren Ilie Șerbănescu und Sorin Roșca Stănescu, die unserem Vorhaben Gewicht verliehen haben.
Wir alle haben als Mitglieder des Initiativkomitees die über 800 Freiwilligen bevollmächtigt, Unterschriften für diese Gesetzesinitiative des Volkes zu sammeln.
Der nächste Schritt ist die Einreichung des Gesetzentwurfs beim Legislativrat und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt. Danach beginnt die Unterschriftensammlung.
Nicht zuletzt danke ich jenen vielen Fachleuten, die unmittelbar und tatkräftig an diesem Gesetzentwurf gearbeitet haben und sich entschieden haben, anonym zu bleiben.
#DerKampfBeginntJetzt für die Wiedererlangung unserer Souveränität!
Ich lade Sie auch auf diesem Wege ein, sich in die #ArmeeDerSouveränität einzutragen unter http://VremSuveranitate.ro!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
34. 5. Juni 2021 — „Luju.ro hat eine ausgezeichnete Zusammenfassung und Darstellung des #LegeaSuveranității erstellt“
Luju.ro hat eine ausgezeichnete Zusammenfassung und Darstellung des #Souveränitätsgesetzes geliefert
„Wer immer die Rumänen zur Impfung zwingt, indem er jene diskriminiert, die sich nicht spritzen lassen wollen, könnte mit Freiheitsstrafe von 2 bis 7 Jahren belangt werden — wie jede andere Person, die des Amtsmissbrauchs nach Artikel 297 des Strafgesetzbuchs für schuldig befunden wird. Diese Bestimmung ist im Entwurf des Souveränitätsgesetzes enthalten, den Rechtsanwalt Dan Chitic (Foto 1) am Freitag, dem 4. Juni 2021, beim Legislativrat eingereicht hat. Die obigen Strafrahmen erhöhen sich um ein Drittel, wenn der Amtsträger für sich oder für einen anderen einen ungerechtfertigten Vorteil erlangt hat, gemäß Art. 13^2 des Gesetzes Nr. 78/2000 zur Verhütung, Aufdeckung und Ahndung von Korruptionstaten.
Lumea Justiției hat wiederholt über diese Gesetzesinitiative berichtet; diesmal aber stellen wir Ihnen die Fassung vor, die ins Parlament gelangen wird, nachdem Meister Chitic die von der Verfassung geforderten mindestens 100.000 Unterschriften gesammelt hat (Art. 74 Abs. 1):
„Das Recht der Gesetzesinitiative steht je nach Fall der Regierung, den Abgeordneten, den Senatoren oder einer Zahl von mindestens 100.000 wahlberechtigten Bürgern zu. Die Bürger, die ihr Recht auf Gesetzesinitiative ausüben, müssen aus mindestens einem Viertel der Kreise des Landes stammen, und in jedem dieser Kreise beziehungsweise in der Stadt Bukarest müssen mindestens 5.000 Unterschriften zur Unterstützung dieser Initiative eingetragen sein."
Mehr noch: das Souveränitätsgesetz hebt das Gesetz Nr. 55/2020 (über bestimmte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) vollständig auf — jenes Gesetz, das es den Behörden erlaubt hat, sich den wohlbekannten Missbräuchen des vergangenen Jahres hinzugeben.
Neben dem Verbot der Diskriminierung nach Impfung oder Nichtimpfung nimmt das Gesetz die Geheimdienste nicht nur aus den Strafakten heraus (mit Ausnahme derjenigen wegen Terrorismus und Spionage), sondern auch aus der Presse, den Nichtregierungsorganisationen und der Geschäftswelt; der Rechtsakt untersagt den Nachrichtendiensten, unmittelbar oder durch Vorgeschobene Firmen und Nichtregierungsorganisationen zu halten oder in Medieneinrichtungen tätig zu sein. Ein weiterer betroffener Geheimdienst ist der Dienst für Sonderfernmeldewesen (STS), den der Gesetzentwurf aus dem Verfahren der Organisation und Durchführung der Wahlen ausschließt.
Ebenfalls im strafrechtlichen Bereich sei erwähnt, dass der Präsident Rumäniens des Hochverrats bezichtigt werden kann, wenn er sich weigert, die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens zur Beilegung rechtlicher Konflikte verfassungsrechtlicher Natur umzusetzen. Wir erinnern daran, dass Art. 398 des Strafgesetzbuchs den Hochverrat mit Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren ahndet.
Der endlosen Einweisung in die Psychiatrie wird Einhalt geboten
Bevor wir zum wirtschaftlichen Teil des Gesetzes kommen, heben wir hervor, dass dieses einen wirklichen Schutz für missbräuchlich eingewiesene Rumänen einführt. Wie Lumea Justiției im Zusammenhang mit dem Fall der Konstanzerin Cati Barzecu ausführlich dargelegt hat (hier klicken zum Weiterlesen), bietet die geltende Strafprozessordnung insoweit keine wirksamen Garantien, weshalb jeder Rumäne, auf den ein Staatsanwalt es abgesehen hat (oder der allgemein für das Regime unbequem geworden ist), sehr leicht zwangsweise in eine Anstalt eingewiesen und dort vergessen werden kann.
Deshalb führt das Souveränitätsgesetz die Pflicht ein, die zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie einer richterlichen Kontrolle zu unterwerfen — ebenso wie bei der gerichtlichen Aufsicht oder anderen vorbeugenden Maßnahmen.
Schutz der wirtschaftlichen Souveränität Rumäniens
Ebenso wichtig sind die Passagen, in denen das Souveränitätsgesetz den Schutz der wirtschaftlichen Interessen Rumäniens behandelt. Zunächst untersagt der Entwurf Privatisierungen und Abholzungen bis zum 1. Januar 2121. Zweitens verpflichtet er die Rumänische Nationalbank, die Goldreserve des Landes zurückzuführen, die sich derzeit in London befindet.
Zugleich verpflichtet die Gesetzesinitiative dazu, die Förderzinse für die Nutzung der natürlichen Ressourcen auf einem Niveau festzusetzen, das nicht niedriger sein darf als der europäische Marktdurchschnitt.
Wir erwähnen, dass Rechtsanwalt Dan Chitic es vorerst abgelehnt hat, alle Personen zu nennen, die an der Abfassung des Entwurfs mitgewirkt haben; es hat sich jedoch bereits ein öffentliches Bekenntnis dazu ergeben, seitens des Rechtsanwalts Adrian Toni Neacșu (Foto 2).
Ferner sei angemerkt, dass sich jeder, der Unterschriften für die Gesetzesinitiative sammeln möchte, als Freiwilliger auf der Website Vremsuveranitate.ro eintragen kann.
Wie gesagt, hier die Begründung und der Text des Entwurfs (siehe Faksimile und Video):
„Gesetzentwurf: ‚Souveränitätsgesetz — Gesetz zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers'
Ausgehend von dem Verfassungsgrundsatz, wonach die nationale Souveränität dem rumänischen Volk zusteht, sowie von der Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung des rumänischen Bürgers am Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozess durch Verwirklichung des Grundsatzes der partizipativen Demokratie mittels Ausübung des Rechts auf Gesetzesinitiative durch mindestens 100.000 wahlberechtigte Bürger unter Beachtung des Art. 74 Abs. 1 der Verfassung,
in Anbetracht der Notwendigkeit, die Grundrechte des Bürgers zu gewährleisten und zu stärken, indem Normen eingeführt werden, die es unmöglich machen, die parlamentarische Kontrolle über Rechtsakte, die Beschränkungen, Einschränkungen oder Bedingungen für Grundrechte und Grundfreiheiten vorsehen, zu begrenzen, zu verzögern oder zu umgehen, sowie der Notwendigkeit, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufzuheben, die solche verfassungswidrigen Beschränkungen ermöglichen,
unter Berücksichtigung des zwingenden Charakters der Übereinkommen von Oviedo und von Nürnberg — internationaler Übereinkommen, denen Rumänien angehört — sowie der Notwendigkeit einer unmittelbaren und direkten Umsetzung dieser Übereinkommen in das nationale Recht, mit der Wirkung des ausdrücklichen und undifferenzierten Verbots der Verpflichtung zur Verabreichung jedweder medizinischer Behandlungen und/oder Medizinprodukte sowie des Verbots jeder Form der Diskriminierung infolge der Annahme oder Ablehnung jedweder Behandlungen und/oder Medizinprodukte,
in Anbetracht dessen, dass dem Schutz der Menschenwürde der Gedanke zugrunde liegt, dass der Mensch ein geistig-sittliches Wesen ist, das dazu neigt, sich selbst zu bestimmen und sich in Freiheit zu entfalten, sowie dass die unveräußerliche Würde des Menschen gerade darin besteht, dass sein Status als verantwortliche Person geachtet werden muss,
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit durch Achtung der Gesetzmäßigkeit und der Verfassungsmäßigkeit mittels unmittelbarer, diskriminierungsfreier und sofortiger Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu stärken,
in Anbetracht der Notwendigkeit, den Entscheidungsprozess der Verwaltung transparent zu machen, indem alle Rechtsakte von allgemeinem Interesse veröffentlicht und über das Amtsblatt Rumäniens vollständig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, sowie der Notwendigkeit, die Meinungsfreiheit im Internet zu gewährleisten, und des Bedarfs an einer parlamentarischen Vertretung eines möglichst großen Anteils der wahlberechtigten rumänischen Bürger,
unter Berücksichtigung der katastrophalen ökologischen Lage auf nationaler Ebene sowie der drastischen Verringerung des nationalen Waldbestands, verursacht durch die massiven und unvernünftigen Abholzungen und Kahlschläge der letzten 30 Jahre, sowie der Notwendigkeit, die missbräuchliche und übermäßige Nutzung der Wälder zum Zwecke der Wiederherstellung und Verjüngung des nationalen Waldbestands zu untersagen, und des Bedarfs an einem sofortigen und vollständigen Verbot der Ausfuhr unverarbeiteten Holzes sowie der Einfuhr von Abfällen,
unter Berücksichtigung der Pflicht zur Erhaltung des nationalen Vermögens sowie der Notwendigkeit, die Rentabilität der Nutzung der im öffentlichen Eigentum stehenden Reichtümer für den rumänischen Bürger zu maximieren, mit der Folge der Unterstrafestellung aller Handlungen, die eine Verringerung des nationalen Reichtums bewirken,
in Anbetracht des geringen Grades an Transparenz des Entscheidungsprozesses in den öffentlichen Einrichtungen Rumäniens sowie der zwingenden Notwendigkeit, jede Art der Einmischung der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste in das öffentliche Leben außerhalb ihres Tätigkeitsbereichs zu untersagen,
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Verteidigung des gesamten Staatsgebiets durch das gesamte Volk auf freiwilliger Basis sowie des Bedarfs an der Beschaffung neuer militärischer Ausrüstung der jüngsten Generation unmittelbar beim Hersteller und ausschließlich unter Beachtung der nationalen Rechtsvorschriften über den Offset im Bereich militärischer Beschaffungen,
unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter straf- und strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen sowie in anderen gesellschaftlichen Bereichen,
in Anbetracht dessen, dass die über 100.000 Unterschriften zugunsten dieser Gesetzesinitiative des Volkes ein tragfähiges Argument für eine neue Würdigung des Willens des rumänischen Volkes und seiner Souveränität darstellen,
verabschiedet das Parlament Rumäniens infolge der Gesetzesinitiative des Volkes dieses Gesetz."
Der ganze Artikel unter https://m.luju.ro/puscarie-pentru-discriminarea-nevaccinatilor-avocatu…
(Zum Gesetz Grünes Rumänien: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
35. 7. Juni 2021 — „Ich erhalte von den Freiwilligen der #ArmataSuveranității Signale, dass manche Mitbürger zurückhaltend sind…“
Ich erhalte Zeichen von den Freiwilligen der #ArmeeDerSouveränität, dass manche Mitbürger zögern, für das #Souveränitätsgesetz zu unterschreiben, mit der Begründung, dieses Gesetz komme einer „kleinen Revolution" gleich… und dass sie Angst hätten, an so etwas teilzunehmen!
Es ist keine „kleine Revolution"… es ist eine Revolution! Eine wirkliche. Es ist ein wahrer Unabhängigkeitskrieg.
Unser Heldentum, das einzige Opfer, das wir bringen müssen… besteht darin, eine Unterschrift auf ein Blatt Papier zu setzen.
Unsere Eltern und Großeltern gaben ihr Leben für das Land und für ihre Kinder.
https://www.luju.ro/puscarie-pentru-discriminarea-nevaccinatilor-avoca…
Post scriptum: die „Verschwörungstheoretiker" und die Leugner der Diktatur werden erwartet unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
36. 7. Juni 2021 — „Heute habe ich festgestellt, dass ich Gegenstand einer neuen Form der Zensur bin: meine Beiträge können nicht …“
Heute habe ich festgestellt, dass ich Gegenstand einer neuen Form der Zensur bin: meine Beiträge lassen sich nicht mehr teilen — bei einem Beitrag mit über 1700 „Likes"… nur 16 „Shares".
In den Kommentaren haben meine Freunde das Problem bemerkt.
Ob es wohl daran liegt, dass das #Souveränitätsgesetz gebremst werden soll?
Oder vielleicht daran, dass die Wahrheit über die Plandemie stört?
Ich wusste bereits, dass meine Beiträge vor Ihren Augen „verborgen" werden. Doch nun stelle ich fest, dass auch diejenigen, die sie sehen, sie nicht weitergeben können.
Gewiss ist: die „samtene Faust" der Zensur funktioniert.
Deshalb bitte ich Sie, falls Sie meine Beiträge nicht teilen können, zur Methode „Kopieren/Einfügen" zu greifen!
Wichtig ist, dass die Botschaft möglichst viele erreicht!
Ich bitte Sie außerdem, auch meiner öffentlichen Seite zu folgen: https://www.facebook.com/danmvchitic.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
37. 8. Juni 2021 — „Das Verfassungsgericht hat die Rüge der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes 55/2020 zurückgewiesen!“
Der Verfassungsgerichtshof hat die Rüge der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes 55/2020 zurückgewiesen!
Die #LetzteChance der Demokratie in Rumänien ist das #Souveränitätsgesetz:
„(…) Artikel 2. Das Gesetz 55/2020 über bestimmte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird aufgehoben. (…)"
Tragen Sie sich als Freiwillige in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
38. 10. Juni 2021 — „Morgen, am 11.06.2021, sind wir in Slatina und danach in Craiova, wo wir Freiwillige bevollmächtigen für …“
Morgen, am 11.06.2021, werden wir in Slatina und danach in Craiova sein, wo wir Freiwillige zur Sammlung von Unterschriften für das #Souveränitätsgesetz bevollmächtigen werden.
Gegen 14.00 Uhr sind wir vor der Präfektur in Slatina, und gegen 16.00 Uhr treffen wir uns in Craiova, Strada Eroilor 23.
Bis dahin versäumen Sie nicht, sich in die #ArmeeDerSouveränität einzutragen unter http://VremSuveranitate.ro/.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
39. 16. Juni 2021 — „Die Plünderung des letzten Reichtums Rumäniens beginnt!“
Der Raubzug auf den letzten Reichtum Rumäniens beginnt!
Dass Exxon Mobil mit der Förderung beginnt, stellt die Übernahme der Anteile von Exxon Mobil an der Erschließung von Neptun Deep in Frage — obwohl Romgaz am 31. März ein Angebot zur Übernahme der Beteiligung von ExxonMobil am Perimeter Neptun Deep vorgelegt hat.
Und all dies, während uns die antinationale Macht ankündigt, es werde „eine parlamentarische Initiative der Koalition zur Änderung des Offshore-Gesetzes geben"; Energieminister Popescu antwortete auf eine Frage des Vertreters der Investoren im Schwarzen Meer: „Ich wünsche mir einen breiteren Konsens als den Konsens innerhalb der Koalition, und ich bin überzeugt, dass wir im Parlament Kollegen außerhalb der Koalition haben werden, die gemeinsam mit uns für die Änderung des Gesetzes stimmen. Haben Sie noch ein wenig Geduld"!
https://m.ziuaconstanta.ro/stiri/actualitate/exxonmobil-a-depus-docume…
40. 24. Juni 2021 — „Das #LegeaSuvetanității wurde vom Legislativrat zurückgegeben. Nicht abgelehnt, nicht negativ beschied…“
Das #Souveränitätsgesetz wurde vom Legislativrat zurückgeschickt. Nicht abgelehnt, nicht negativ beschieden, sondern tatsächlich zurückgeschickt, in seiner Körperlichkeit, an den Absender: alle 8 Seiten samt der Erklärung über die Bildung der Initiativgruppe und der Bevollmächtigung.
Selbstverständlich ist die „Lösung" des Rates rechtswidrig; diese Art der „Erledigung" ist im Gesetz 189/1999 nicht vorgesehen.
Wir wussten, dass sie alles in ihrer Macht Stehende tun würden, um uns aufzuhalten.
Doch nicht, bevor wir den Gesetzesvorschlag um Bestimmungen ergänzt haben, die jede Form sexuellen Proselytismus ächten werden — so wie es die Ungarn getan haben.
(Zum Referendumsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
41. 29. Juni 2021 — Über die Missachtung der Entscheidungen des Gerichts
„3. Nach Absatz (2) [des Artikels 297 des Strafgesetzbuchs — Amtsmissbrauch — Anm. d. Verf.] wird ein neuer Absatz mit folgender Fassung eingefügt: „(3) Mit Freiheitsstrafe von 7 bis 10 Jahren wird die Tat des Amtsträgers geahndet, der Rechtsnormen anwendet, die durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens für verfassungswidrig erklärt worden sind."
Absatz 3 des Artikels 16 des #Souveränitätsgesetzes ahndet die Nichtbeachtung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs durch jede den Amtsträgern gleichgestellte Person.
Wäre der Gesetzentwurf „Souveränitätsgesetz" bereits Gesetz, so wäre der Volksanwalt sofort wieder in sein Amt eingesetzt worden.
Tragen Sie sich als Freiwillige in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
42. 30. Juni 2021 — „Wie Sie wissen, wurde das #LegeaSuveranității vom Legislativrat mit der Begründung zurückgegeben…“
Wie Sie wissen, wurde das #Souveränitätsgesetz vom Legislativrat wegen Nichtbeachtung formaler Anforderungen zurückgeschickt.
Und das gibt uns Gelegenheit, einige weitere wesentliche Bestimmungen hinzuzufügen, manche davon angeregt von unseren ungarischen Nachbarn.
Hier der Text eines neuen Artikels, der Änderungen am Gesetz 272 vom 21. Juni 2004 (neu veröffentlicht) über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes bringt:
„Das Gesetz 272 vom 21. Juni 2004 (neu veröffentlicht) über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
Auf Ihre Anregungen hin habe ich den Text der Nummer 1 geändert und ihn klarer und sogar strenger gefasst als das ungarische Gesetz:
1. Nach Abs. 1 des Art. 9 des Gesetzes 272 vom 21. Juni 2004 wird Absatz 1' mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Die bei der Geburt erworbene körperliche Geschlechtsidentität des Kindes darf vor dem Alter von 18 Jahren nicht verändert werden."
2. Artikel 46 Absatz 3 Buchst. i des Gesetzes 272 vom 21. Juni 2004 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: „i) die planmäßige Durchführung von Programmen zur Lebenskunde in den Schuleinrichtungen, mindestens einmal pro Halbjahr, einschließlich Sexualaufklärung für Kinder über 14 Jahre, zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten und von Schwangerschaften Minderjähriger;"
3. Dem Artikel 46 Absatz 3 des Gesetzes 272 vom 21. Juni 2004 wird Buchst. k) mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: „k) das Verbot, Kindern unter achtzehn Jahren pornografische Inhalte zugänglich zu machen sowie Inhalte, die Sexualität darstellen oder den Abweichung von der Geschlechtsidentität, die Geschlechtsumwandlung und die Homosexualität fördern."
Wenn Sie einverstanden sind, tragen Sie sich in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
43. 2. Juli 2021 — „Was, wenn der „Große Neustart“ von der „BioDigitalen Konvergenz“ (BioNTech) handelt?“
Wenn der „Große Neustart" in Wahrheit von der „biodigitalen Konvergenz" (BioNTech) handelt?
Heute bringe ich Ihnen ein Thema zur Kenntnis, das meines Erachtens unverzüglich die Aufmerksamkeit aller finden und sogleich zum wichtigsten Gegenstand der gesellschaftlichen Debatte werden sollte. Nicht nur der rumänischen Gesellschaft, sondern der menschlichen Gesellschaft insgesamt.
Es ist das Thema, das das „Warum?" des weltweiten Wahnsinns des letzten anderthalb Jahres erhellen kann.
Es ist vielleicht das „fehlende Glied" zwischen all den absoluten Neuheiten, die in der letzten Zeit über uns hereingebrochen sind: die Pandemie, die Impfung, die rasche Einführung von 5G, die neue Normalität… der Große Neustart.
Ich weiß jedoch, dass ich mit der Eröffnung dieses Gesprächsgegenstands — ebenso wie jene, die darüber diskutieren werden — große Risiken auf mich nehme, deren erstes die Diskreditierung und die Lächerlichmachung durch Vorwürfe ist, die von Verschwörungsdenken bis zum Wahnsinn reichen. Die Schwere und die Bedeutung des Themas gebieten es jedoch, jedes Risiko auf sich zu nehmen, denn auf dem Spiel steht… das menschliche Wesen selbst. So habe ich mich nach langen Gesprächen mit meinem Freund Radu Golban, der mir auch einen großen Teil der Unterlagen beschafft hat, entschlossen, jede geringste Vorsicht beiseitezulassen und Ihnen dieses Thema zur Kenntnis zu bringen.
Alle Unterlagen, die ich Ihnen zur Verfügung stellen werde und die ich Sie bitte, mit größter Aufmerksamkeit zu lesen, sind entweder amtliche Dokumente oder Studien angesehener Einrichtungen und Universitäten. Ich bitte auf diesem Wege die Freunde Vasile Astărăstoae, Răzvan Constantinescu, Adrian Severin, Gheorghe Iancu, Teodoru Ghiondea, Radu Iliescu, vor allem aber die Mitglieder der Rumänischen Akademie sowie die Väter und Brüder des Heiligen Synods, die nachstehenden Materialien durchzugehen und zu verstehen! Und die Mutigsten mögen auch ihre sachkundige Meinung äußern.
Hier, wie die „biodigitale Konvergenz" auf einer amtlichen Website der kanadischen Regierung dargestellt wird (https://horizons.gc.ca/en/2020/02/11/exploring-biodigital-convergence/…):
„In den kommenden Jahren könnten biodigitale Technologien in unser Leben eingewoben werden, wie es die digitalen Technologien heute sind. Biologische und digitale Systeme konvergieren und könnten verändern, wie wir arbeiten, leben und uns sogar als Art entwickeln. Mehr als ein technologischer Wandel kann diese biodigitale Konvergenz die Art und Weise umgestalten, wie wir uns selbst begreifen, und uns dazu bringen, neu zu bestimmen, was wir für menschlich oder natürlich halten.
Die biodigitale Konvergenz kann tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Wirtschaft, unsere Ökosysteme und unsere Gesellschaft haben. Darauf vorbereitet zu sein, sie zu tragen und zugleich die Risiken mit Sorgfalt und Feingefühl zu steuern, wird prägen, wie wir gesellschaftliche und ethische Erwägungen navigieren und die Gespräche über Politik und Regierungsführung leiten."
Über die biodigitale Konvergenz wird jedoch seit sehr langer Zeit offen gesprochen. Offen gesprochen — allerdings in geschlossenen Kreisen. Die umfangreichste heute öffentlich zugängliche Studie stammt aus dem Jahr 2002 und findet sich im Archiv von Präsident Obama im Weißen Haus (https://obamawhitehouse.archives.gov/sites/default/files/microsites/os…); sie spricht von „konvergierenden Technologien", die sie bestimmt als die synergetische Verbindung von vier großen „NBIC"-Bereichen (nano-bio-info-cogno) der Wissenschaft und Technik, von denen jeder derzeit rasch voranschreitet: (a) Nanowissenschaften und Nanotechnologie; (b) Biotechnologie und Biomedizin, einschließlich Gentechnik; (c) Informationstechnologie, einschließlich fortgeschrittener Datenverarbeitung und Kommunikation; (d) Kognitionswissenschaft, einschließlich der kognitiven Neurowissenschaft."
Schon 2002 sprach man im Weißen Haus von „The Potential for Gene Therapy as a Validation / Delivery Platform" — „Das Potenzial der Gentherapie als Validierungs- / Verabreichungsplattform"… klingt das bekannt? Es war die Rede von „Deep Learning" (Das vermittelte Wissen wird auf Begriffen beruhen, die von den Nano-, Bio-, Informations- und Kognitionswissenschaften bereitgestellt werden, und diese Begriffe werden früh im Unterrichtsprozess K-12 eingeführt. Hochwertige naturwissenschaftliche Bildung wird der Mehrheit der Schüler zur Verfügung gestellt werden), ja sogar davon, dass „visuelle Kommunikation die verbale Kommunikation ergänzen könnte, indem sie bisweilen die gesprochene Sprache ersetzt, wenn Geschwindigkeit Vorrang hat, oder die Sprache verbessert, wenn es erforderlich ist, um die größtmöglichen geistigen Fähigkeiten auszuschöpfen (Horn 2002; Hewlett Packard 2002)."
Alle nachstehenden Materialien stellen uns vor eine Offensichtlichkeit: der Große Neustart hat bereits stattgefunden. Im Jahr 2020. Und das Jahr 2021 ist das erste Jahr der neuen Normalität, das erste Jahr der Einführung der Technologien der „biodigitalen Konvergenz".
Deshalb ist ein sofortiges und abgestimmtes Handeln erforderlich.
Deshalb ist die Einführung einer neuen Kategorie von Rechten geboten: der „neuronalen Rechte" — des Rechts, seine Gedanken ausschließlich selbst zu beherrschen; Rechte, die wir auch in die neue Fassung des #Souveränitätsgesetzes aufnehmen müssen.
Ich weiß, es klingt nach Wahnsinn. Bis Sie die nachstehenden amtlichen Materialien lesen.
Wenn Sie sie durchgegangen sind, werden Sie entdecken, dass wir in einer Wirklichkeit leben, die jenseits jeder je erdachten Dystopie liegt.
Um sich zu überzeugen, werde ich Ihnen von heute an Zitate aus den Materialien geben, die Sie selbst werden studieren können.
Ich beginne mit dem einleitenden Teil des Dokuments mit dem Titel „Konvergierende Technologien zur Verbesserung der menschlichen Leistungsfähigkeit — NANOTECHNOLOGIE, BIOTECHNOLOGIE, INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND KOGNITIONSWISSENSCHAFT" („Converging Technologies for Improving Human Performance: NANOTECHNOLOGY, BIOTECHNOLOGY, INFORMATION TECHNOLOGY AND COGNITIVE SCIENCE"),
jenem 480 Seiten umfassenden Dokument aus dem Archiv von Präsident Obama, von dem ich sprach — ein einleitender Teil, der uns in aller Kürze sagt, dass diese biodigitale Konvergenz „die Lösung aller Probleme der Menschheit" sei.
In den ersten Jahrzehnten des 21. Jahrhunderts können konzentrierte Anstrengungen die Wissenschaft auf der Grundlage der Einheit der Natur vereinheitlichen und damit die Verbindung von Nanotechnologie, Biotechnologie, Informationstechnologie und neuen, auf der Kognitionswissenschaft beruhenden Technologien voranbringen. Bei gebührender Beachtung ethischer Fragen und gesellschaftlicher Bedürfnisse könnten die konvergierenden Technologien eine außerordentliche Verbesserung der menschlichen Fähigkeiten, der gesellschaftlichen Ergebnisse, der Produktivität der Nation und der Lebensqualität bewirken. Dies ist eine breite, querschnittartige, sich abzeichnende und zeitgemäße Gelegenheit, von Interesse für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Menschheit auf lange Sicht.
Der Ausdruck „konvergierende Technologien" bezeichnet die synergetische Verbindung von vier großen „NBIC"-Bereichen (nano-bio-info-cogno) der Wissenschaft und Technik, von denen jeder derzeit rasch voranschreitet: (a) Nanowissenschaften und Nanotechnologie; (b) Biotechnologie und Biomedizin, einschließlich Gentechnik; (c) Informationstechnologie, einschließlich fortgeschrittener Datenverarbeitung und Kommunikation; (d) Kognitionswissenschaft, einschließlich der kognitiven Neurowissenschaft.
Zeitgemäße und breite Gelegenheit. Die Konvergenz der verschiedenen Technologien beruht auf der stofflichen Einheit im Nanomaßstab und auf der Integration der Technik von diesem Maßstab aus. Die Grundbausteine der Materie, die für alle Wissenschaften grundlegend sind, haben ihren Ursprung im Nanomaßstab. Revolutionäre Fortschritte an den Schnittstellen zwischen zuvor getrennten Feldern von Wissenschaft und Technik sind im Begriff, entscheidende Umgestaltungswerkzeuge für die NBIC-Technologien zu schaffen. Entwicklungen bei Systemansätzen, Mathematik und Datenverarbeitung erlauben es uns gemeinsam mit NBIC erstmals, die natürliche Welt, die menschliche Gesellschaft und die wissenschaftliche Forschung als eng verbundene komplexe hierarchische Systeme zu begreifen. In diesem Augenblick der Entwicklung des technischen Könnens wird es möglich, die menschliche Leistungsfähigkeit durch die Integration der Technologien zu verbessern.
Beispiele für den Ertrag können sein: verbesserte Arbeits- und Lerneffizienz, verbesserte sensorische und kognitive Fähigkeiten des Einzelnen, revolutionäre Veränderungen im Gesundheitswesen, gesteigerte Kreativität sowohl des Einzelnen als auch der Gruppe, hochwirksame Kommunikationstechniken einschließlich der Gehirn-zu-Gehirn-Interaktion, die Vervollkommnung der Mensch-Maschine-Schnittstellen einschließlich der neuromorphen Technik, nachhaltige und „intelligente" Umgebungen einschließlich der Neuroergonomie, die Verbesserung menschlicher Fähigkeiten zu Verteidigungszwecken, das Erreichen nachhaltiger Entwicklung mithilfe von NBIC-Werkzeugen und die Linderung des körperlichen und kognitiven Verfalls, der dem alternden Geist eigen ist.
Die Teilnehmer des Workshops erwarten in den mit NBIC verbundenen Bereichen in den nächsten 10 bis 20 Jahren bedeutende Durchbrüche. Die Grundlagenforschung benötigt etwa denselben Zeitraum, um bedeutsame Anwendungen hervorzubringen. Jetzt ist der Augenblick, die Forschungsfragen vorwegzunehmen und einen Forschungs- und Entwicklungsansatz zu planen, der optimale Ergebnisse liefert.
Dieser Bericht behandelt Schlüsselfragen: Welches sind die Folgen der Vereinheitlichung der Wissenschaften und der konvergierenden Technologien? Wie werden sich das wissenschaftliche Wissen und die heutigen Technologien entwickeln, und welche aufkommenden Entwicklungen sind absehbar? Welche visionären Ideen können die Forschung leiten, um breite Vorteile für die Menschheit zu erzielen? Welches sind die dringendsten Forschungs- und Bildungsfragen? Wie können wir eine umgestaltende nationale Strategie entwickeln, um die individuellen Fähigkeiten und die daraus hervorgehende Gesellschaft insgesamt zu stärken? Was sollte getan werden, um in den nächsten 10 bis 20 Jahren die besten Ergebnisse zu erzielen?
Dieser Bericht hebt mehrere langfristige Folgen der Konvergenz der Technologien in den Schlüsselbereichen menschlicher Tätigkeit hervor, darunter Arbeit, Lernen, Altern, Gruppeninteraktion und menschliche Evolution. Wenn wir heute die richtigen Entscheidungen und Investitionen treffen, könnten viele dieser Visionen binnen 20 Jahren angegangen werden. Das gleichzeitige Voranschreiten auf vielen dieser Wege könnte ein Zeitalter der Innovation und des Wohlstands erreichen, das einen Wendepunkt in der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft darstellen würde. Das Recht jeder Person, neues Wissen und neue Technologien zur Erreichung persönlicher Ziele zu nutzen, sowie das Recht auf Privatheit und Wahl liegen den vorgesehenen Entwicklungen zugrunde.
Dieser Bericht stützt sich auf explorative Forschung, die bereits in maßgeblichen Forschungseinrichtungen begonnen wurde, sowie auf die Ansichten führender Wissenschaftler und Ingenieure, die Forschungsdaten verwenden.
Strategien zur Umgestaltung. Es ist wesentlich, die Schlüsselorganisationen und die Tätigkeiten der Gesellschaft auf die durch die Konvergenz der Technologien möglichen Veränderungen vorzubereiten. Tätigkeiten, welche die Konvergenz zur Verbesserung der menschlichen Leistungsfähigkeit beschleunigen, müssen ausgebaut werden — darunter gezielte Forschung und Entwicklung, gesteigerte technologische Synergie vom Nanomaßstab aus, die Entwicklung von Schnittstellen zwischen Wissenschaften und Technologien sowie ein ganzheitlicher Ansatz zur Beobachtung der daraus hervorgehenden gesellschaftlichen Entwicklung. Ziel ist es, Einzelnen und Gruppen eine breite Palette attraktiver Wahlmöglichkeiten zu bieten und zugleich Grundwerte wie Privatheit, Sicherheit und sittliche Verantwortung zu wahren. Bildung und Ausbildung auf allen Ebenen sollten die konvergierende Wissenschaft und Technik nutzen und die Menschen darauf vorbereiten, sie sich zunutze zu machen. Wir müssen mit innovativen Ideen experimentieren, um multidisziplinäre Forschung und Entwicklung anzuregen, und zugleich Wege finden, ethischen, rechtlichen und sittlichen Bedenken zu begegnen. In vielen Anwendungsbereichen, etwa der Medizintechnik und der Gesundheitsversorgung, ist es erforderlich, jene Fortschritte zu beschleunigen, die aus den konvergierenden Technologien Nutzen ziehen würden.
Auf dem Weg zur Vereinheitlichung von Wissenschaft und konvergierenden Technologien. Es wird die Entwicklung einer hierarchischen Architektur zur Integration der Natur- und Geisteswissenschaften über mehrere Maßstäbe, Dimensionen und Datenmodalitäten hinweg erforderlich sein. Vor einem halben Jahrtausend beherrschten die Führenden der Renaissance mehrere Gebiete zugleich. Heute jedoch hat die Spezialisierung Künste und Technik geteilt, und niemand vermag mehr als ein kleines Bruchstück menschlicher Schöpferkraft zu beherrschen. Die Wissenschaften sind an eine Wasserscheide gelangt, an der sie sich vereinigen müssen, wenn sie weiterhin rasch voranschreiten wollen. Die Konvergenz der Wissenschaften kann eine neue Renaissance einleiten, die eine ganzheitliche Sicht der Technik verkörpert — gegründet auf umgestaltende Werkzeuge, die Mathematik komplexer Systeme und das vereinheitlichte Verständnis von Ursache und Wirkung in der physischen Welt, vom Nanomaßstab bis zum planetaren Maßstab.
Hauptthemen. Wissenschaftliche Führungspersönlichkeiten und Entscheidungsträger aus verschiedenen Bereichen haben für einen Workshop im Dezember 2001 schriftliche Stellungnahmen vorbereitet und darin die möglichen Auswirkungen der NBIC-Technologien auf die Verbesserung der menschlichen Fähigkeiten auf mikroskopischer, individueller, Gruppen- und gesellschaftlicher Ebene bewertet. Während des Workshops prüften die Teilnehmer das gewaltige Potenzial in sechs verschiedenen Bereichen von Bedeutung:
• Das allgemeine Potenzial der konvergierenden Technologien. Vertreter staatlicher Stellen und des Privatsektors haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Potenzial der konvergierenden Technologien und den Forschungsbedarf zur Verbesserung der menschlichen Leistungsfähigkeit sowie das allgemeine Potenzial für revolutionäre Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft zu erkunden. Sie haben die synergetische Entwicklung der auf Nano, Bio, Information und Erkenntnis beruhenden Technologien als bemerkenswerte Gelegenheit an der Schnittstelle und Grenze von Wissenschaft und Technik in den kommenden Jahrzehnten bestimmt und neue Visionen dessen vorgeschlagen, was zu erreichen möglich ist.
Erweiterung menschlicher Erkenntnis und Kommunikation. Höchste Priorität erhielt „The Human Cognome Project", ein multidisziplinäres Bemühen, die Struktur, die Funktionen und die möglichen Verbesserungen des menschlichen Geistes zu verstehen. Weitere vorrangige Bereiche sind: persönliche sensorische Schnittstellen; eine durch humanisierte Technik bereicherte Gemeinschaft; das Lernen des Lernens; und verbesserte Werkzeuge für die Kreativität.
Verbesserung der menschlichen Gesundheit und der körperlichen Fähigkeiten. Sechs vorrangige Bereiche wurden bestimmt: Nano-Bio-Prozessoren für die Erforschung und Entwicklung von Behandlungen, einschließlich solcher, die sich aus Bioinformatik, Genomik und Proteomik ergeben; auf Nanotechnologie beruhende Implantate und regenerative Biosysteme als Ersatz für menschliche Organe oder zur Überwachung des physiologischen Wohlbefindens; Geräte im Nanomaßstab und vergleichbare unauffällige Instrumente für medizinische Eingriffe; Multimodalitätsplattformen zur Steigerung der sensorischen Fähigkeiten, insbesondere für Seh- und Hörbehinderte; Gehirn-Gehirn- und Gehirn-Maschine-Schnittstellen; sowie virtuelle Umgebungen für Ausbildung, Entwurf und Arbeitsformen, die weder durch Entfernung noch durch den physischen Maßstab, in dem sie ausgeführt werden, begrenzt sind.
Verbesserung der Ergebnisse von Gruppe und Gesellschaft. Ein NBIC-System namens „der Kommunikator" würde die durch körperliche Behinderungen, sprachliche Unterschiede, geographische Entfernungen und Wissensunterschiede verursachten Kommunikationshindernisse beseitigen und damit die Wirksamkeit der Zusammenarbeit in Schulen, Unternehmen, Behörden und weltweit erheblich steigern. Weitere Schwerpunktbereiche liegen in der Verbesserung der Kreativität und Produktivität von Gruppen, in der kognitiven Technik und in Entwicklungen im Zusammenhang mit der vernetzten Gesellschaft. Eine Schlüsselpriorität werden revolutionäre neue Produkte und Dienstleistungen sein, die auf der Integration der vier Technologien vom Nanomaßstab aus beruhen.
Nationale Sicherheit. Angesichts des grundlegenden Wandels des Konflikts in diesem neuen Jahrhundert verdienen sieben durch die technologische Konvergenz gebotene Möglichkeiten zur Stärkung der nationalen Verteidigung hohe Priorität: Datenverbindung und Antizipation von Bedrohungen; unbemannte Kampffahrzeuge; Bildung und Ausbildung für Kriegskämpfer; Reaktionen auf chemische, biologische, radiologische und explosive Bedrohungen; Kampfsysteme; nicht medikamentöse Behandlungen zur Steigerung der menschlichen Leistungsfähigkeit; und Anwendungen der Mensch-Maschine-Schnittstellen.
Vereinheitlichung von Wissenschaft und Bildung. Um den künftigen Herausforderungen zu begegnen, bedarf die naturwissenschaftliche Bildung einer grundlegenden Umgestaltung, von der Grundschule bis zur postgradualen Ausbildung. Die Konvergenz zuvor getrennter wissenschaftlicher Disziplinen und ingenieurwissenschaftlicher Felder kann nicht stattfinden ohne das Auftreten neuer Typen von Menschen, die mehrere Gebiete gründlich verstehen und klug daran arbeiten können, sie zu verbinden.
Neue Lehrpläne, neue Konzepte zur Sicherung der geistigen Kohärenz und neue Formen von Bildungseinrichtungen werden erforderlich sein.
Jenseits des Zeitraums von 20 Jahren oder außerhalb der gegenwärtigen Grenzen der Hochtechnologie kann die Konvergenz bedeutende Auswirkungen in Bereichen haben wie: Arbeitseffizienz, menschlicher Körper und Geist über den gesamten Lebenszyklus, Kommunikation und Bildung, seelische Gesundheit, Luft- und Raumfahrt, Nahrung und Landwirtschaft, nachhaltige und intelligente Umgebungen, Selbstdarstellung und Mode sowie die Umgestaltung der Zivilisation.
Die Empfehlungen dieses Berichts sind weitreichend und grundlegend; sie drängen auf eine Umgestaltung von Wissenschaft, Technik und Technologie an ihren Wurzeln selbst. Die neuen Entwicklungen werden revolutionär sein und müssen von der Achtung des menschlichen Wohls und der Menschenwürde geleitet werden. Dieser Bericht setzt Ziele für die gesellschaftliche und die bildungspolitische Umgestaltung. Gestützt auf die in den fünf thematischen Gruppen entwickelten Vorschläge und auf die Ideen aus den über 50 Einzelbeiträgen empfahl der Workshop einen nationalen vorrangigen Forschungs- und Entwicklungsbereich zu den konvergierenden Technologien mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der menschlichen Leistungsfähigkeit. Die Gelegenheit ist breit, dauerhaft und von allgemeinem Interesse.
Einzelpersonen. Wissenschaftler und Ingenieure auf jeder Laufbahnstufe sollten sich Fähigkeiten in mindestens einem NBIC-Bereich und in benachbarten Disziplinen aneignen, mit Kollegen aus anderen Feldern zusammenarbeiten und Risiken eingehen, indem sie innovative Vorhaben auf den Weg bringen, die NBIC voranbringen könnten.
Hochschulen. Bildungseinrichtungen aller Stufen sollten umfassende Reformen der Lehrpläne und der Organisation vornehmen, um Lehre und Forschung in Wissenschaft und Technik so umzugestalten, dass zuvor getrennte Disziplinen um gemeinsame Grundsätze herum konvergieren können, um die technische Arbeitskraft für die Zukunft auszubilden.
Privatsektor. Unternehmen der Fertigung, der Biotechnologie, der Information und der medizinischen Dienstleistungen werden Partnerschaften von beispiellosem Umfang entwickeln müssen, um die gewaltigen Gelegenheiten der technologischen Konvergenz zu nutzen, und in Fertigungsanlagen investieren müssen, die auf gänzlich neuen Grundsätzen, Werkstoffen, Geräten und Systemen beruhen, mit verstärktem Augenmerk auf der menschlichen Entwicklung.
Die Regierung. Die Bundesregierung sollte einen nationalen Forschungs- und Entwicklungsbereich zu den konvergierenden Technologien mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der menschlichen Leistungsfähigkeit einrichten. Staatliche Stellen aller Ebenen sollten bei der Schaffung der NBIC-Infrastruktur und bei der Abstimmung der Arbeit anderer Einrichtungen führend sein und müssen die Konvergenz beschleunigen, indem sie neue multidisziplinäre wissenschaftliche Bemühungen unterstützen und zugleich die überlieferten Disziplinen erhalten, die für den Erfolg wesentlich sind. Ethische, rechtliche, sittliche, wirtschaftliche, umweltbezogene, arbeitsmarktpolitische und andere gesellschaftliche Folgen müssen von Anfang an behandelt werden, unter Einbeziehung führender NBIC-Wissenschaftler und -Ingenieure, von Sozialwissenschaftlern und einer breiten Koalition berufsständischer und bürgerschaftlicher Organisationen. Die Forschung zu den gesellschaftlichen Folgen muss finanziert werden, und das Risiko möglicher unerwünschter Nebenwirkungen muss von einer staatlichen Stelle überwacht werden, um vorauszusehen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Es sollten Werkzeuge entwickelt werden, um Szenarien für die künftige Entwicklung und die Anwendungstechnik vorwegzunehmen.
Berufsverbände. Die wissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Gemeinschaften sollten neue Mittel der interdisziplinären Ausbildung und Kommunikation schaffen, die Hindernisse abbauen, die Personen an fachübergreifender Arbeit hindern, die Konvergenzmöglichkeiten auf ihren Tagungen nachdrücklich hervorheben, Verbindungen zu einer Vielzahl anderer technischer und medizinischer Organisationen entwickeln und die ethischen Fragen im Zusammenhang mit den technologischen Entwicklungen behandeln.
Andere Organisationen. Nichtstaatliche Organisationen, die mögliche Nutzergruppen vertreten, sollten zur Gestaltung und Erprobung der konvergierenden Technologien beitragen, um den Nutzen für ihre verschiedenen Adressaten zu maximieren. Private Forschungsstiftungen sollten in die NBIC-Forschung in jenen Bereichen investieren, die mit ihrem jeweiligen Auftrag im Einklang stehen. Die Presse sollte eine hochwertige Berichterstattung über Wissenschaft und Technik auf der Grundlage des neuen konvergenten Paradigmas ausbauen, um die Bürger zu unterrichten, damit sie klug an Debatten über ethische Fragen teilnehmen können — etwa über unerwartete Auswirkungen auf die Ungleichheit, über Vielfaltspolitiken und über die Folgen der Umgestaltung menschlicher Fähigkeiten.
Eine große Gelegenheit entsteht durch die Konvergenz der Wissenschaften und Technologien, beginnend mit der Integration vom Nanomaßstab aus und mit gewaltigen individuellen, gesellschaftlichen und geschichtlichen Folgen für die menschliche Entwicklung. Die Teilnehmer der Zusammenkünfte, die diesen Bericht vorbereitet haben, empfehlen einen nationalen vorrangigen Forschungs- und Entwicklungsbereich zu konvergierenden Technologien mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der menschlichen Leistungsfähigkeit. Dies wäre ein geeigneter Rahmen für eine kohärente und langfristige Strategie in Forschung und Bildung. Wissenschaft und Technik werden die Welt zunehmend beherrschen, während Bevölkerung, Ressourcennutzung und mögliche gesellschaftliche Konflikte zunehmen. Der Erfolg dieses vorrangigen Bereichs der konvergierenden Technologien ist daher für die Zukunft der Menschheit wesentlich.
https://obamawhitehouse.archives.gov/sites/default/files/microsites/os…
Hier die Begriffe, nach denen die Leser im Dokument suchen können:
“education” 63, 166, 432, “instant learning” 183
“virus” 126, 127, 128, 130, 213, 215, 334
Wichtig ist zu verstehen, was NBICS (nano – bio – info – cogno – socio) bedeutet. Ich habe nur einige der interessanten Seiten angeführt.
Jeder möge das Studium nach seinem Interesse vertiefen.
Biodigital Philosophy, Technological Convergence, and Postdigital Knowledge Ecologies | SpringerLink
Suchbegriff: „5G" (ohne Leerzeichen geschrieben)
Magnetogenetics: Your Brain on Magnets — Neurothetical
https://horizons.gc.ca/en/2020/02/11/exploring-biodigital-convergence/
http://www.buffalo.edu/news/releases/2011/09/12926.html
https://pubs.rsc.org/en/content/articlelanding/2017/SC/C7SC01462G#!div… (siehe Tabelle 2)
https://www.theguardian.com/science/neurophilosophy/2016/mar/24/magnet…
https://www.nature.com/articles/s41423-021-00643-6
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0006349519300190
https://www.nature.com/articles/s41598-018-27087-9
https://elifesciences.org/articles/27069
https://www.nature.com/articles/s41591-021-01351-4
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5470037/
https://www.healio.com/news/ophthalmology/20201116/optogenetics-gene-t…
https://www.semanticscholar.org/paper/Optogenetic-approaches-to-vision…
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2095927316302407
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4397176/
https://www.bbc.com/news/science-environment-20513292
(PDF) Hacking a Brain for Contemptuous Interests: Ethical Risks of Advancing Neuroscience Techniques for Mind Control (researchgate.net)
A Possible Inductive Mechanism for Magnetogenetics | bioRxiv
A spike-ferritin nanoparticle vaccine induces robust innate immune activity and drives polyfunctional SARS-CoV-2-specific T cells | bioRxiv
Biodigital Philosophy, Technological Convergence, and Postdigital Knowledge Ecologies | SpringerLink
Can Magnetism Help Us Control the Brain, Remotely? - University at Buffalo
Engineered Ferritin for Magnetogenetic Manipulation of Proteins and Organelles Inside Living Cells - PubMed (nih.gov)
Ethical brain stimulation—Neuroethics of deep brain stimulation in research and clinical practice | Request PDF (researchgate.net)
Genetically engineered ‘Magneto’ protein remotely controls brain and behaviour | Science | The Guardian
Lipid Oxidation Induced by RF Waves and Mediated by Ferritin Iron Causes Activation of Ferritin-Tagged Ion Channels - ScienceDirect
Magnetic control of cellular processes using biofunctional nanoparticles - Chemical Science (RSC Publishing)
Magnetic Entropy as a Proposed Gating Mechanism for Magnetogenetic Ion Channels - ScienceDirectMagnetic Entropy as a Proposed Gating Mechanism for Magnetogenetic Ion Channels - ScienceDirect
Magnetic fields for modulating the nervous system: Physics Today: Vol 74, No 2 (scitation.org)
Magnetic nanoparticle therapy for Parkinson’s disease | Results In Brief | CORDIS | European Commission (europa.eu)
Magneto Protein Could Help Magnets Control Brain Circuitry | Inside Science
Magneto: remote control over neuronal activity and behaviour (uzh.ch)
Magnetogenetics Controls the Brain and Behavior of Zebrafish and Mice (epigenie.com)
Magnetogenetics: A New Technique for Controlling Mouse Behavior (conductscience.com)
Magnetogenetics: Your Brain on Magnets — Neurothetical
Magnetothermal genetic deep brain stimulation of motor behaviors în awake, freely moving mice | eLife (elifesciences.org)
Manipulating neurons with magnetogenetics | Nature Methods
Nanoparticle-based local translation reveals mRNA as a translation-coupled scaffold with anchoring function (nih.gov)
http://ndl.ethernet.edu.et/bitstream/123456789/75096/1/214.pdf
Sub-second multi-channel magnetic control of select neural circuits în behaving flies | bioRxiv
Viana_whole_thesis_ex_pub_mat.pdf (utas.edu.au)
Wireless control of cellular function by activation of a novel protein responsive to electromagnetic fields | Scientific Reports (nature.com)
https://www.france24.com/en/live-news/20210504-mindblowing-advances-in…
https://thecanadian.news/2021/04/29/chile-wants-to-include-neuro-right…
https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fnins.2019.00112/full
https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fnins.2019.00112/full
https://stop5g.cz/us/magneto-genetics-vaccines-artificial-protein-swit…
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
44. 4. Juli 2021 — „« Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich geschaffen sind, dass sie … ausgestattet sind“
„Wir halten diese Wahrheiten für selbstverständlich: dass alle Menschen gleich geschaffen sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt sind, worunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Dass zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingesetzt werden, die ihre rechtmäßige Gewalt allein aus der Zustimmung der Regierten herleiten. Dass, wann immer eine Regierungsform diesen Zwecken abträglich wird, es das Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen, sie auf solche Grundsätze zu gründen und ihre Gewalten in solcher Form zu ordnen, wie es ihm zur Gewährleistung seiner Sicherheit und seines Glücks am geeignetsten erscheint."
Heute begehen wir die Unabhängigkeitserklärung der USA.
In Achtung und Bewunderung des Vorbilds der Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 rufe ich auf diesem Wege das Recht des rumänischen Volkes an, seine Unabhängigkeit gegenüber allen neokolonialen Oberherrschaften zu erklären, welche die Unabhängigkeit und Souveränität dieses Volkes untergraben.
Ja, ich glaube an das amerikanische Vorbild (in dieser Hinsicht)!
Ich will, dass wir wieder unabhängig werden, so wie es das amerikanische Volk am 4. Juli 1776 getan hat.
Deshalb habe ich auch das #Souveränitätsgesetz auf den Weg gebracht — den ersten Schritt zur Wiedererlangung unserer Unabhängigkeit und Souveränität!
Das Streben nach Unabhängigkeit und Souveränität ist ein natürliches, angeborenes Recht eines jeden Volkes, wie groß oder klein die betreffende Nation auch sei!
Treten Sie in die #ArmeeDerSouveränität ein, indem Sie sich eintragen unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
45. 7. Juli 2021 — „Das #LegeaSuveranității wird einen neuen Artikel erhalten“
Das #Souveränitätsgesetz wird einen neuen Artikel erhalten
„Artikel 64 des Zivilgesetzbuchs wird geändert; ihm werden die Absätze 3, 4 und 5 mit folgender Fassung hinzugefügt:
„(3) Keine Behörde und kein Einzelner darf durch irgendeinen technologischen Mechanismus die körperliche oder geistige individuelle Unversehrtheit der Person steigern, mindern oder stören, ohne die ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung der Person.
Untersagt ist jedes Eindringen und jede Form des Eingriffs in die neuronalen Verbindungen sowie jedes Eindringen in das Gehirn mittels Neurotechnologie, einer Gehirn-Computer-Schnittstelle oder irgendeines anderen Systems oder Geräts, ohne die ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung der Person, auch unter medizinischen Umständen.
Untersagt ist jedes System und jedes Gerät — sei es Neurotechnologie, Gehirn-Computer-Schnittstelle oder anderes —, dessen Zweck darin besteht, auf invasive oder nicht invasive Weise auf die neuronale Tätigkeit zuzugreifen oder sie zu beeinflussen, wenn es die psychologische und seelische Kontinuität der Person beeinträchtigen oder die Selbstbestimmung des Willens beziehungsweise die Fähigkeit, frei Entscheidungen zu treffen, mindern oder schädigen kann."
Diese Ergänzung des Gesetzes wurde veranlasst durch das Erscheinen mehrerer Studien und Erörterungen in akademischen Kreisen, aber auch durch das Bestehen einer ähnlichen Initiative im Senat von Chile.
Ich lasse unten einige Links, die stichhaltige Argumente für die Notwendigkeit liefern, in das rumänische Recht klare Regelungen auf einem Gebiet einzuführen, das längst kein Science-Fiction-Thema mehr ist.
https://www.senado.cl/neuroderechos-aprueban-ideas-matrices-destacando…
https://prensa.presidencia.cl/discurso.aspx?id=164419
https://m.youtube.com/watch?v=wCkFBHwjjpg
https://www.weforum.org/people/sebastian-pinera-echenique
https://www.theguardian.com/science/neurophilosophy/2016/mar/24/magnet…
Das Souveränitätsgesetz eröffnet neue Horizonte und neue Rechtsgebiete: es ist der erste Gesetzentwurf in Europa, der die Grundlagen der ersten Regelungen auf dem Gebiet des „neuronalen Rechts" legt, und wird damit zu einem Vorbild für die Länder des „alten Kontinents".
Ja, einmal in unserer Geschichte sind wir die Ersten in der Welt!
Wenn Sie Freiwilliger in der #ArmeeDerSouveränität werden möchten, tragen Sie sich ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
46. 8. Juli 2021 — „Auf Ersuchen vieler Unterstützer und Anhänger des #LegiiSuveranității schlage ich Ihnen zur … vor“
Auf Ersuchen vieler Unterstützer und Anhänger des #Souveränitätsgesetzes lege ich Ihnen einen neuen Artikel zur Prüfung vor:
„Nach Artikel 9 des Gesetzes Nr. 163 vom 11. Juni 2021 über die Annahme bestimmter Maßnahmen betreffend Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen von nationalem Interesse und die Bedingungen der Errichtung der 5G-Netze wird Artikel 9^1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Die im Rahmen der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen von nationalem Interesse sowie in den elektronischen Kommunikationsnetzen, über die elektronische Kommunikationsdienste vom Typ 5G erbracht werden, verwendeten Technologien und Ausrüstungen dürfen auf Grundstücken und Gebäuden in Privateigentum erst nach Einholung der Zustimmung des Eigentümers errichtet werden, oder, im Falle von Mehrfamilienhäusern, nach Einholung der Zustimmung aller Eigentümer und/oder Miteigentümer."
Ich erwarte Ihre Ansichten und Meinungen zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Aufnahme dieses neuen Artikels in das #Souveränitätsgesetz!
Wenn Sie Freiwilliger in der #ArmeeDerSouveränität werden möchten, besuchen Sie die Seite http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
47. 13. Juli 2021 — „Gauleiter Iohannis ist besorgt über das Auftreten der „falschen Souveränisten““
Gauleiter Iohannis ist besorgt über das Auftreten „falscher Souveränisten"
Wir danken Herrn Iohannis, dass er sich um die „falschen Souveränisten" sorgt.
Die Rumänen dürfen den wahren Begriff der Souveränität nicht aus den Augen verlieren, wie er in Art. 1 Abs. 1 der Verfassung Rumäniens verkörpert ist: „Rumänien ist ein nationaler, souveräner und unabhängiger, einheitlicher und unteilbarer Staat."
Die wahren Souveränisten schreiben Gesetze im souveränen und höheren Interesse des rumänischen Volkes und kämpfen für die Würde und den Wohlstand des rumänischen Bürgers.
Mehr noch: wir stimmen auch der Feststellung von Herrn Iohannis zu, wonach „die ‚Impfung' (Anm.: für einen Rechtsstaat) einer Gesellschaft nur durch Bildung erfolgen kann".
In der Tat muss sich die rumänische Gesellschaft gegen den Globalismus und die Servilität impfen lassen.
Die Immunisierung der Gesellschaft gegen den Globalismus und gegen die Ausplünderung Rumäniens durch Fremde wird durch die Verabschiedung des Souveränitätsgesetzes durch das Parlament erfolgen.
Das #Souveränitätsgesetz verleiht Rumänien Antikörper gegen die Abholzung der Wälder durch die Österreicher, gegen die Ausplünderung der Ressourcen des Landes durch Franzosen und Deutsche und gegen die Ausfuhr des Mehrwerts durch die Multinationalen in Steuerparadiese.
Wir danken dem guten Patrioten Iohannis, dass er die Rumänen auf die wahren Gefahren aufmerksam macht und das rumänische Volk einlädt, sich gegen die Servilität impfen zu lassen.
Wir laden die Rumänen ein, ihr Land zu verteidigen, indem sie die Initiative #Souveränitätsgesetz unterstützen unter http://VremSuveranitate.ro/
https://www.stiripesurse.ro/video-klaus-iohannis-o-societate-in-adormi…
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
48. 15. Juli 2021 — Über den politischen Souveränismus
In rechtlicher Hinsicht wurde ein großes Unrecht teilweise wiedergutgemacht, ein Missbrauch des „Rechtsstaats im Stillgestanden".
In politischer Hinsicht war Dragnea der erste Politiker, der den Souveränismus öffentlich und beständig vertreten hat. Schade, dass er nicht bis zum Ende gegangen ist.
Deshalb freut mich die Freilassung Dragneas aus zweifacher Sicht.
Ich erwarte, dass Liviu Dragnea nunmehr ohne halbe Maßnahmen das #Souveränitätsgesetz öffentlich unterstützt — die Verwirklichung und den Schlussstein des souveränistischen Vorhabens.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
49. 3. August 2021 — „Das #LegeaSuveranității wurde ergänzt und nähert sich seiner Endfassung, die neu abgefass… wird“
Das #Souveränitätsgesetz wurde ergänzt und nähert sich seiner endgültigen Fassung, die beim Legislativrat erneut eingereicht werden wird.
Im Folgenden stelle ich Ihnen die letzten Änderungen vor, die das Gesetz am Strafgesetzbuch vornehmen wird.
„Nach Art. 195 des Strafgesetzbuchs wird Art. 195^1 mit der Überschrift „Störung oder Veränderung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit" eingefügt, mit folgender Fassung:
„1. Die Störung oder Veränderung der körperlichen oder geistigen individuellen Unversehrtheit einer Person ohne deren ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren geahndet.
2. Mit derselben Strafe wird die Tat geahndet, auf die neuronale Tätigkeit der Person zuzugreifen oder sie zu beeinflussen, sowie jeder Eingriff in die neuronalen Verbindungen oder jedes Eindringen in das Gehirn, auf invasive oder nicht invasive Weise, ohne die ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung der Person."
Art. 197 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Mauvais traitements infligés au mineur" — „Missbrauch eines Minderjährigen" — wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 1 wird Absatz 2 mit folgender Fassung eingefügt: „Das Bestimmen eines Minderjährigen, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, seine bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität zu verändern, wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren geahndet."
2. Nach Absatz 2 wird Absatz 3 mit folgender Fassung eingefügt: „Hat die im vorstehenden Absatz bezeichnete Tat körperliche Folgen für den Minderjährigen gehabt, so erhöhen sich die besonderen Strafrahmen um ein Drittel."
Art. 221 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Sexuelle Verderbnis Minderjähriger" wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 5 wird Absatz 5^1 mit folgender Fassung eingefügt: „(1) Das Zugänglichmachen von Materialien mit pornografischem Inhalt, welche die Abweichung von der Geschlechtsidentität, die Geschlechtsumwandlung und die Homosexualität fördern, gegenüber Kindern unter achtzehn Jahren wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren geahndet."
2. Absatz 6 wird geändert und erhält folgende Fassung: „(6) Der Versuch der in den Abs. (1), (2), (2^1) und (5^1) bezeichneten Straftaten ist strafbar."
Ich erwarte Ihre Meinungen — und ebenso, dass diese Vorschläge von den parlamentarischen Parteien und von unseren Abgeordneten abgeschrieben werden.
Ja, dieser Beitrag stellt eine Aufforderung zum Plagiat an jeden rumänischen Politiker dar.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
50. 6. August 2021 — „Das #LegeaSuveranității wird noch einen Artikel erhalten“
Das #Souveränitätsgesetz erhält einen weiteren Artikel
„Nach Absatz 1 des Artikels 211 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Menschenhandel mit Minderjährigen" wird Absatz 1^1 mit folgender Fassung eingefügt:
„Die Vermittlung oder Förderung von Adoptionen durch Personen außerhalb der Generaldirektion für Sozialhilfe und Kinderschutz oder der Nationalen Behörde für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Kinder und Adoptionen wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 10 Jahren und dem Verbot der Ausübung bestimmter Rechte geahndet."
Diese letzte Änderung kam auf Anregung eines Freundes zustande, der mir den nachstehenden Presseartikel geschickt hat.
Mir wurde klar, dass er vollkommen recht hat: Es werden und wurden gewaltige Vermögen gemacht mit dem Verkauf der Kinder Rumäniens, mit der Ausnutzung der äußersten Armut junger Eltern und der Verzweiflung derer, die Eltern sein wollen und es nicht können.
Aus einer solchen Spekulation mit rumänischen Säuglingen — die meisten bloß als gute Exportware betrachtet — haben manche Berge von Geld gemacht, viele Häuser, und einige sind sogar Präsidenten geworden.
Das Souveränitätsgesetz muss dem Elend der Spekulanten mit Leben und mit Kindern ein Ende setzen!
Das Souveränitätsgesetz muss die künftigen Inhaber der Souveränität schützen: die Kinder von heute.
Wenn Sie dieselben Ideen und Grundsätze vertreten, treten Sie in die #ArmeeDerSouveränität ein und werden Sie Freiwilliger, indem Sie sich eintragen unter http://VremSuveranitate.ro
https://www.libertatea.ro/stiri/vanzarea-unui-copil-nu-constituie-in-r…&utm_medium=social&utm_campaign=libertatea-page-post
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
51. 9. August 2021 — „Es sind bereits 8 Monate vergangen, seit wir am #LegeaSuveranității arbeiten! Bald erreichen wir das Stadium…“
Es sind bereits 8 Monate vergangen, seit wir am #Souveränitätsgesetz arbeiten! Bald werden wir das Stadium der Veröffentlichung im Amtsblatt erreichen.
Unterdessen beginnt das Souveränitätsgesetz seine Wirkungen zu entfalten, noch ehe es das Parlament erreicht hat.
Zum ersten Mal seit 30 Jahren wird in Rumänien im öffentlichen Raum das Wort „SOUVERÄNITÄT" gebraucht!
Immer mehr Personen des öffentlichen Lebens wagen es, dieses Wort auszusprechen, das bis Anfang dieses Jahres entweder als zu „abstrakt" oder geradezu als politisch unkorrekt galt.
Sogar einige Politiker haben Mut gefasst und dieses Wort in ihren Wortschatz aufgenommen. Ich habe SOUVERÄNITÄT mehrfach von Adrian Năstase gehört, ja selbst Ludovic Orban hat es in einem Zusammenhang mit ihrem internen Wettstreit gebraucht. Und obendrein hat auch Ciolacu Mut gefasst und ist mit SOUVERÄNITÄT im Munde unter dem Bett hervorgekommen.
Ich hoffe, dass immer mehr Politiker SOUVERÄNITÄT sagen. Und dass sie glauben, was sie sagen. Ich hoffe, dass das Auftauchen dieses Begriffs in der öffentlichen Rede eine Wiedererlangung der in den letzten 30 Jahren verlorenen Souveränität zur Folge haben wird — jener Zeit, in der die Politiker Angst hatten, ihn auch nur zu denken, geschweige denn auszusprechen.
Und das ist nicht die einzige „frühreife" Wirkung des Souveränitätsgesetzes. Seit von dieser Gesetzesinitiative der Bürger die Rede ist, werden immer mehr Parlamentarier von der Eingebung erfasst und sprechen von allerlei Gesetzesinitiativen. Was ausgezeichnet ist!
Simions Goldene sprechen von einer Initiative zu einem Moratorium für die Abholzung der Wälder und von der Absicht, das ungarische Gesetz gegen die Transgender-Propaganda abzuschreiben. Gewiss fanden sich diese „Initiativen" bereits im Souveränitätsgesetz, als den erwähnten Parlamentariern die Eingebung kam — aber das macht nichts. Nicht nur, dass mich das Plagiat in dieser Sache nicht stört: ich beschwöre sie geradezu, den Text genau abzuschreiben, damit diese Initiativen eine Chance haben durchzukommen.
Ebenso hat auch die Senatorin Șoșoacă eine Gesetzesinitiative, die sie „gegen den Antirumänismus" nennt. Ich weiß nicht, worauf sie sich bezieht, denn ich habe den vorgeschlagenen Gesetzestext nicht gesehen — so wenig wie ich die Texte der von Simions Jungs „geschriebenen" Gesetze gesehen habe. Aber das macht nichts. Die Absicht, Gesetze zu geben, ist für einen Parlamentarier richtig und legitim. Genau dafür werden sie ins Parlament geschickt, um Gesetze zu machen… und sei es auch nur auf der Ebene des Wortes, ist es gut, dass die Absicht bekundet wird, Gesetze zu geben und nicht zuzulassen, dass die Strukturen des Systems uns alle Gesetze schreiben.
Ja, meine Lieben, ich bin stolz auf diesen ersten Erfolg von uns, die wir seit acht Monaten am Entwurf des Souveränitätsgesetzes arbeiten!
Die SOUVERÄNITÄT ist in das Wörterbuch der rumänischen Politiker zurückgekehrt. Ich hoffe, dass sie bald auch auf ihre Tagesordnung gelangt — auf ihre wirkliche, nicht auf die verkündete.
Und die Parlamentarier beginnen, einander an Eingebung und Produktivität auf dem Gebiet der Gesetzesinitiativen zu übertreffen.
Wir aber müssen #BisZumEnde gehen!
Und das Ende unseres Weges wird nicht dort und dann sein, wo und wann das Gesetz das Parlament erreicht, ja nicht einmal dann, wenn und falls es vom gegenwärtigen Parlament beschlossen wird.
Das Endziel ist die Souveränität Rumäniens, die Würde und der Wohlstand dieses Volkes.
Deshalb lade ich Sie ein, in die #ArmeeDerSouveränität einzutreten und sich als Freiwilliger einzutragen unter http://VremSuveranitate.ro/
Post scriptum: ich erinnere mich nicht… habe ich in diesem Beitrag schon das Wort SOUVERÄNITÄT geschrieben?
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
52. 9. August 2021 — „Ich habe soeben erfahren, es gehe das Gerücht, ich sei zur Einweisung in den USA… dass jeder CIA-Agent, wie es heißt…“
Soeben habe ich erfahren, dass das Gerücht umgeht, ich sei zur Schulung in den USA… wie jeder CIA-Agent, wie es so schön heißt.
Angeblich bin ich nicht allein, sondern in Begleitung des Mossad-Agenten Diplan, mit dem ich verdeckt arbeite.
Um zu versuchen, diese — ganz offensichtlich zutreffende — Information zu dementieren, werde ich die streng geheime Teleportationsvorrichtung meiner CIA-Kollegen bemühen müssen… so werde ich in der kommenden Stunde im Zentrum Bukarests sein. Wenn jemand möchte, dass ich ihm etwas aus den Staaten mitbringe, erwarte ich eine Nachricht in den Kommentaren.
Bedenken Sie, dass ich auch noch packen muss und dass wir Agenten viel Ausrüstung haben — also nur Kleinigkeiten… eine Schokolade, eine Dose Cola, nicht mehr.
Ich lasse Ihnen unten das Bild aus dem Schulungszentrum, wo ich gemeinsam mit einigen grauen Eminenzen an der Begründung für das #Souveränitätsgesetz arbeite.
Herrgott… wie schwer ist es heutzutage, ein Geheimagent zu sein!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
53. 25. August 2021 — „Ich habe keinen Zweifel. Und er ist nicht bloß einer unserer gewöhnlichen Securitate-Leute: er hat doppelte Führung, von …“
Ich habe keinen Zweifel. Und es ist nicht bloß irgendein Securitate-Mann von uns, sondern er hat doppelte Befehlsgewalt: von hier und von jenseits des Teichs.
Alles, aber auch alles an seinem Lebenslauf, seiner blassen Persönlichkeit und seinem mittelmäßigen Verstand, die ganze Unterstützung, die er von höchsten Stellen genießt trotz seiner staubigen und erwiesenermaßen straffälligen Vergangenheit, alle seine antinationalen Handlungen — vom spekulativen Angriff auf den Leu vor einigen Jahren bis zur Verdoppelung der Auslandsschuld Rumäniens binnen weniger Monate — bestärkt mich in der Überzeugung, dass dieser Axtstiel nicht wie jeder andere Axtstiel unserer Politik ist… an diesem Axtstiel ist etwas „Besonderes".
Kurzfristig weiß ich es nicht… wahrscheinlich müsste man massenhaft auf die Straße gehen, denn die Opposition ist ohnmächtig und die Katastrophe steht bevor.
Langfristig aber dürfen wir so etwas nicht mehr geschehen lassen; wir dürfen nicht mehr zulassen, dass Agenten fremder Mächte in Ämter der öffentlichen Würde oder Autorität gelangen.
Indem wir die Tat unter Strafe stellen, sie in den Bereich des Strafrechts bringen und sie als VERRAT einstufen.
Deshalb wurde in der letzten Fassung des Souveränitätsgesetzes Art. 394 des Strafgesetzbuchs geändert und der Anwendungsbereich des Strafgesetzes auf diese Tat und diese Tätergruppe ausgeweitet.
So lautet Art. 9 Abs. 9 des #Souveränitätsgesetzes:
„In Artikel 394 wird in Absatz (1) ein neuer Buchstabe, Buchst. e), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„e) die Ausübung eines Amtes öffentlicher Würde oder eines Amtes, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt."
In der Begründung des Souveränitätsgesetzes habe ich auch die Gründe angeführt, weshalb eine solche Änderung zwingend erforderlich ist:
„Absatz 9 fügt dem Artikel 394 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift Verrat einen neuen Buchstaben hinzu, den Buchstaben e), in dem die Tat des rumänischen Bürgers unter Strafe gestellt wird, mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung zu treten, um die Einheit und Unteilbarkeit, die Souveränität oder die Unabhängigkeit des Staates zu beseitigen oder zu beeinträchtigen, indem er ein Amt öffentlicher Würde oder ein Amt ausübt, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt. Berücksichtigt wurde, dass die Ausübung eines Amtes öffentlicher Würde oder eines Amtes, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt, durch den Täter der Straftat des Verrats — also durch den rumänischen Bürger, der mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung getreten ist, um die Einheit und Unteilbarkeit, die Souveränität oder die Unabhängigkeit des Staates zu beseitigen oder zu beeinträchtigen — eine Gefahr für die nationale Souveränität und für die Sicherheit des Staates darstellt. Die Ausübung eines solchen Amtes öffentlicher Würde oder eines Amtes, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt, stellt eine wirkliche und unmittelbar bevorstehende Gefahr für die verfassungsmäßige und rechtliche Ordnung in Rumänien dar; das Vorliegen der in den Buchstaben a bis d des Artikels 394 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Mittel ist dabei nicht erforderlich, weshalb zum Schutz der nationalen Souveränität, der wirtschaftlich-finanziellen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Sicherheit die Unterstrafestellung dieser Tat notwendig ist — eben um die Folgen der strafbaren Handlungen jener Bürger zu vermeiden, die mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung getreten sind, wobei das Gelangen solcher Personen in ein derartiges Amt gerade der von den fremden Mächten und Organisationen oder deren Agenten verfolgte Zweck ist. Zugleich wurde berücksichtigt, dass die in Artikel 398 des Strafgesetzbuchs vorgesehene und geahndete Straftat des Hochverrats nur die Taten unter Strafe stellt, die vom „Präsidenten Rumäniens oder von einem anderen Mitglied des Obersten Landesverteidigungsrats" begangen werden, und damit die von den übrigen Personen begangenen Taten außerhalb des strafrechtlich Unerlaubten lässt, die Ämter öffentlicher Würde ausüben oder Ämter, welche die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzen."
Überdies: findet die Gesetzesänderung während der Amtszeit von Cîțu statt, so könnte die neu unter Strafe gestellte Tat ihre Wirkungen auch ihm gegenüber entfalten… und er riskierte eine Strafe von 10 bis 20 Jahren Freiheitsentzug. Es stimmt, ein wenig Übung hat er bereits… 2 Tage sind ein guter Anfang für 20 Jahre!
Wenn Sie mit dieser Initiative einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwillige in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
54. 26. August 2021 — „Über das #LegeaSuveranității, die Förmlichkeiten beim Verfassungsgericht und beim Legislativrat und über die Wirk…“
Über das #Souveränitätsgesetz, die Formalitäten beim Verfassungsgerichtshof und beim Legislativrat und über die frühen Wirkungen des Souveränitätsgesetzes: nach 30 Jahren spricht beinahe die gesamte politische Klasse über Souveränität, und ebenfalls nach 30 Jahren sind immer mehr Gesetzesinitiativen des Volkes erschienen — das Volk spricht über seine Macht, Gesetze zu geben.
Wenn es uns gelingt, es auch durch das Parlament zu bringen, werden wir die erste wirkliche rumänische Revolution haben.
Unterstützen Sie das Souveränitätsgesetz und werden Sie Freiwilliger unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
55. 27. August 2021 — Über die Veröffentlichung des Entwurfs
Von heute an werde ich hier Auszüge aus dem #Souveränitätsgesetz und aus dessen Begründung veröffentlichen.
Nach 8 Monaten Beratungen und gemeinsamer Arbeit an diesem Gesetzentwurf, nach 20 Fassungen und Dutzenden von Stunden der Erörterung ist dies das Ergebnis unserer Arbeit:
Gesetz zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers"
Ausgehend von dem Verfassungsgrundsatz, wonach die nationale Souveränität dem rumänischen Volk zusteht, sowie von der Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung des rumänischen Bürgers am Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozess durch Verwirklichung des Grundsatzes der partizipativen Demokratie, mittels Ausübung des Rechts der Gesetzesinitiative durch mindestens 100.000 wahlberechtigte Bürger, unter Beachtung des Art. 5 Abs. (1) des Gesetzes Nr. 24/2000 über die Regeln der Gesetzgebungstechnik für die Ausarbeitung normativer Rechtsakte in Verbindung mit den Bestimmungen des Art. 74 Absatz (1) der Verfassung Rumäniens, neu veröffentlicht,
ausgehend von der Notwendigkeit, ein Gesetz zu verabschieden, das die durch Artikel 1 Absatz (1) der Verfassung Rumäniens, neu veröffentlicht, geregelte Souveränität des rumänischen Staates gewährleistet und stärkt, durch die Umsetzung notwendiger und dringlicher Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, die geeignet sind, die nationale Souveränität zu beeinträchtigen — Souveränität verstanden sowohl als Recht der Nation auf Identität und Selbstbestimmung wie auch als Rechtszustand in Übereinstimmung mit der Verfassungsordnung,
in Anbetracht der Notwendigkeit, die Grundrechte des Bürgers zu gewährleisten und zu stärken, indem Normen eingeführt werden, die es unmöglich machen, die parlamentarische Kontrolle über Rechtsakte, die Beschränkungen, Einschränkungen oder Bedingungen für Grundrechte und Grundfreiheiten vorsehen, zu begrenzen, zu verzögern oder zu umgehen, sowie der Notwendigkeit, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufzuheben, die solche verfassungswidrigen Beschränkungen ermöglichen,
unter Berücksichtigung der Hinweise und Schlussfolgerungen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2020 zu den Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte (2020/2790(RSP)) in den Mitgliedstaaten, darunter auch Rumänien,
sowie unter Berücksichtigung des zwingenden Charakters des Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin — Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin, unterzeichnet in Oviedo am 4. April 1997 — und des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen, unterzeichnet in Paris am 12. Januar 1998, ratifiziert durch das Gesetz Nr. 17 vom 22. Februar 2001, sowie des Übereinkommens vom 26. November 1968 über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsvorschriften auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, angenommen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 26. November 1968, sowie der Notwendigkeit einer unmittelbaren und direkten Umsetzung dieser Übereinkommen in das nationale Recht, mit der Wirkung des ausdrücklichen und undifferenzierten Verbots der Verpflichtung zur Verabreichung jedweder medizinischer Behandlungen und/oder Medizinprodukte sowie des Verbots jeder Form der Diskriminierung infolge der Annahme oder Ablehnung jedweder Behandlungen und/oder Medizinprodukte,
in Anbetracht dessen, dass dem Schutz der Menschenwürde der Gedanke zugrunde liegt, dass der Mensch ein geistig-sittliches Wesen ist, das dazu neigt, sich selbst zu bestimmen und sich in Freiheit zu entfalten, sowie dass die unveräußerliche Würde des Menschen gerade darin besteht, dass sein Status als verantwortliche Person geachtet werden muss,
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit durch Achtung der Gesetzmäßigkeit und der Verfassungsmäßigkeit mittels unmittelbarer, diskriminierungsfreier und sofortiger Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu stärken; in Anbetracht der Notwendigkeit, den Entscheidungsprozess der Verwaltung transparent zu machen, indem alle Rechtsakte von allgemeinem Interesse veröffentlicht und den Bürgern durch die Sorge des Amtsblatts Rumäniens vollständig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, sowie der Notwendigkeit, die Meinungsfreiheit im Internet zu gewährleisten, und des Bedarfs an einer parlamentarischen Vertretung eines möglichst großen Anteils der wahlberechtigten rumänischen Bürger,
unter Berücksichtigung der katastrophalen ökologischen Lage auf nationaler Ebene sowie der drastischen Verringerung des nationalen Waldbestands, verursacht durch die massiven und unvernünftigen Abholzungen und Kahlschläge der letzten 30 Jahre, sowie der Notwendigkeit, die missbräuchliche und übermäßige Nutzung der Wälder zum Zwecke der Wiederherstellung und Verjüngung des nationalen Waldbestands zu untersagen, und des Bedarfs an einem sofortigen und vollständigen Verbot der Ausfuhr unverarbeiteten Holzes sowie der Einfuhr von Abfällen,
unter Berücksichtigung der Pflicht zur Erhaltung des nationalen Vermögens sowie der Notwendigkeit, die Rentabilität der Nutzung der im öffentlichen Eigentum stehenden Reichtümer für den rumänischen Bürger zu maximieren, mit der Folge der Unterstrafestellung aller Handlungen, die eine Verringerung des nationalen Reichtums bewirken,
in Anbetracht des geringen Grades an Transparenz des Entscheidungsprozesses in den öffentlichen Einrichtungen Rumäniens,
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Verteidigung des gesamten Staatsgebiets durch das gesamte Volk auf freiwilliger Basis sowie des Bedarfs an der Beschaffung neuer militärischer Ausrüstung der jüngsten Generation unmittelbar beim Hersteller und ausschließlich unter Beachtung der nationalen Rechtsvorschriften über den Offset im Bereich militärischer Beschaffungen,
unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter straf- und strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen sowie in anderen gesellschaftlichen Bereichen,
in Anbetracht dessen, dass die über 100.000 Unterschriften der Bürger zugunsten dieser Gesetzesinitiative ein tragfähiges Argument für die Achtung des Willens des rumänischen Volkes und seiner Souveränität darstellen,
verabschiedet das Parlament Rumäniens dieses Gesetz:
Abschnitt 1 — Titel des Entwurfs des normativen Rechtsakts
Gesetz zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers"
Abschnitt 2 — Grund für den Erlass des normativen Rechtsakts
In den letzten Jahren, vor allem im letzten anderthalb Jahr nach dem Auftreten des Virus SARS-CoV-2, wurde in die rumänische Gesetzgebung eine Reihe von Normen aufgenommen, die — sei es im Einzelnen, sei es in ihrer Gesamtheit — dem Geist und dem Buchstaben der Verfassung Rumäniens, neu veröffentlicht, zuwiderlaufen. Dieser tatsächliche und rechtliche Zustand ist geeignet, die durch Artikel 1 Absatz 1 der Verfassung geregelte Souveränität des rumänischen Staates schwer und unmittelbar zu beeinträchtigen — die Souveränität verstanden sowohl als Recht der Nation auf Identität und Selbstbestimmung wie auch als Rechtszustand in Übereinstimmung mit der Verfassungsordnung.
Die Reaktion auf die Belastung, der Staat und rumänischer Bürger seit dem Eintreten der pandemischen Lage ab März 2020 bis heute in wirtschaftlicher wie in gesellschaftlicher Hinsicht ausgesetzt waren, hat eine Reihe von Funktionsstörungen auf der Ebene der Einrichtungen des rumänischen Staates offenbart, die geeignet sind, die nationale Souveränität unmittelbar, grundlegend und unumkehrbar zu beeinträchtigen.
Nicht zuletzt ergibt sich aus den Schlussfolgerungen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2020 zu den Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte (2020/2790(RSP)), dass auch in Rumänien eine lückenhafte Gesetzgebung ausgenutzt wurde, die gefährlichen Entgleisungen Raum lässt — gefährlich für die Rechte und Freiheiten des rumänischen Bürgers, für die nachhaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, aber auch für die Kohärenz und das ordnungsgemäße Funktionieren der Sicherheitseinrichtungen Rumäniens —, was zur Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten geführt hat.
Darüber hinaus haben die Behörden Rumäniens bei der Verabschiedung der einschränkenden Maßnahmen durch Gesetze und normative Rechtsakte zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Krisenlage niemals den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur prognostizierten oder tatsächlich eingetretenen Schwere der Krise beachtet, noch den Grundsatz der diskriminierungsfreien Anwendung der betreffenden einschränkenden Maßnahmen — Grundsätze, die in Artikel 53 Absatz (2) der Verfassung Rumäniens für die Einschränkung der Ausübung bestimmter Rechte oder Freiheiten ausdrücklich geregelt sind.
In Anbetracht des Vorstehenden ergibt sich die unmittelbare Notwendigkeit dieser Gesetzesinitiative, um die beschriebene Lage zu beheben.
Die normale und sofortige Lösung besteht darin, eine einheitliche Regelung zu erlassen, die den zuvor beschriebenen Rechtszustand berichtigt, indem punktuelle Maßnahmen gebündelt und umgesetzt werden, die darauf gerichtet sind, die dem rumänischen Volk zustehende nationale Souveränität zu festigen. Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Inneren und international in den letzten Jahren haben die Souveränität des rumänischen Volkes ausgeprägt untergraben.
Die Volkssouveränität bedeutet das Recht des Volkes, selbst über seine Zukunft zu entscheiden und die Prioritäten des Staates, dessen Organisation und Arbeitsweise festzulegen, sowie das Recht des Volkes, die Tätigkeit des Staates zu kontrollieren.
Nach Artikel 2 Absatz (2) der Verfassung Rumäniens, neu veröffentlicht, „steht die nationale Souveränität dem rumänischen Volk zu…"
Die heutige Wirklichkeit zeigt, dass die Strenge der Verfassung sich in der Lebensqualität der Bürger Rumäniens nicht mehr wiederfindet.
Die Beseitigung der Volkssouveränität und das bestehende Chaos in den Beziehungen zwischen den drei Gewalten — der gesetzgebenden, der vollziehenden und der rechtsprechenden — hebt den Begriff der konstitutionellen Demokratie auf und trägt dazu bei, den zwischen dem Volk und seinen Behörden bestehenden Gesellschaftsvertrag ungültig zu machen.
So kann das rumänische Volk über die auf dem Gebiet des Landes vorhandenen natürlichen, materiellen und menschlichen Ressourcen nicht mehr souverän verfügen; die Behörden verhängen missbräuchliche medizinische Maßnahmen gegen die eigenen Bürger; der Wahlvorgang wird planmäßig gefälscht; und die Nachrichtendienste stehen nicht mehr im Dienst des rumänischen Volkes.
Aus diesen Gründen, und nicht zuletzt, um dem Volk die durch die Verfassung verbürgte Souveränität zurückzugeben, sind einige Gesetzesänderungen sowie die Einführung neuer Rechtsnormen notwendig geworden, durch welche die Souveränität weit ausdrücklicher geregelt und durchgesetzt wird.
Das Souveränitätsgesetz hat als alleinigen Regelungsgegenstand die Wiederherstellung der Souveränität und der Rechtsstaatlichkeit, wie sie in Artikel 1 Absatz 1 der Verfassung Rumäniens vorgesehen sind. Die Einheitlichkeit der Regelung im Bereich der nationalen Souveränität wird durch Änderungen von Regelungen in verwandten Bereichen verwirklicht, die zur Erreichung des verfolgten Zwecks unentbehrlich sind.
Diese Änderungen stellen die Mittel dar, durch welche die Souveränität und die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien gefestigt werden. Der Gesetzentwurf geht von dem Verfassungsgebot aus, wonach die Souveränität dem rumänischen Volk zusteht, und stützt sich auf vier Pfeiler:
1) die Stärkung und Gewährleistung der Rechte und Freiheiten des Bürgers sowie der Souveränität und Sicherheit des rumänischen Staates,
2) den Schutz und die Sicherstellung einer gesunden Umwelt, die dem Bürger Entfaltung und ein normales Leben ermöglicht,
3) die Maximierung des Nutzens, den der Bürger aus den natürlichen Reichtümern des Landes und allgemein aus dem wirtschaftlichen Umfeld zieht, verstanden als Mittel der sozioökonomischen Entwicklung, und
4) die Festigung des nationalen Verteidigungssystems, das effizienter gestaltet und ausschließlich dem Willen des Volkes unterstellt werden soll, mit dem alleinigen Zweck, die Souveränität, die Unabhängigkeit und die Einheit des Staates, die territoriale Integrität des Landes und die konstitutionelle Demokratie zu gewährleisten, unter Beachtung der Bestimmungen des Art. 118 der Verfassung Rumäniens.
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Gesetz Grünes Rumänien: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
56. 28. August 2021 — „Nach der „Präambel“ des Gesetzes und dem Unterkapitel „Beschreibung der gegenwärtigen Lage“ der Begründ…“
Nach der „Präambel" des Gesetzes und dem Unterkapitel „Beschreibung des gegenwärtigen Zustands" aus der Begründung zum #Souveränitätsgesetz werden wir von heute an jeweils einen Artikel (oder in manchen Fällen einen Absatz) unseres Gesetzentwurfs darlegen.
Einschränkungen der Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen dürfen nicht durch normative Verwaltungsakte festgelegt werden."
„In Kapitel I werden neue Regelungen oder Gesetzesänderungen getroffen, die auf die Festigung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers zielen.
Artikel 1 schließt die Möglichkeit aus, die Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen durch normative Verwaltungsakte einzuschränken, und stellt damit den Vorrang der Verfassung und der durch sie für den rumänischen Bürger begründeten Rechte wieder her — den Bürger verstanden als rechtmäßigen Träger der verfassungsmäßigen Rechte und alleinigen Inhaber der nationalen Souveränität. Auf diesem Wege wird die Möglichkeit beseitigt, dass Verwaltungseinheiten, denen das Recht zur Gesetzgebung oder zur Festlegung von Einschränkungen der Rechte und Freiheiten fehlt, willkürliche Beschränkungen der Grundrechte einführen. Damit wird die Festigung des Grundsatzes der Gewaltenteilung im Staat und der konstitutionellen Demokratie angestrebt — der Grundsätze, nach denen der rumänische Staat gemäß Artikel 1 Abs. 4 der Verfassung aufgebaut ist."
Gewiss hätten wir noch sagen können, dass die Bekräftigung dieses Verfassungsgrundsatzes darauf zielt, mitten in einer Zeit verfassungsrechtlicher Absurdität und Verirrung die Normalität wiederherzustellen — einer Zeit, in der durch Regierungsbeschlüsse, also durch normative Verwaltungsakte mit untergesetzlichem Rang, Einschränkungen von Grundrechten des Bürgers festgelegt werden.
Wir haben es in der Begründung jedoch nicht weiter ausgeführt… es wäre selbst für einen Grundschüler überflüssig gewesen.
Freilich werden diese Regierungsbeschlüsse auf der Grundlage eines Gesetzes erlassen, das selbst verfassungswidrig ist — des Gesetzes 55/2020. Ein Gesetz, das das Schicksal erhalten wird, das es verdient, und das Sie in nur zwei Tagen erfahren werden.
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
57. 29. August 2021 — „Wir setzen die Darstellung mit Artikel 2 des #LegeaSuveranității fort“
Wir setzen die Darstellung mit Artikel 2 des #Souveränitätsgesetzes fort
Artikel 4 der Dringlichkeitsverordnung Nr. 1/1999 über das Regime des Belagerungszustands und des Ausnahmezustands, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 22 vom 21. Januar 1999, mit den späteren Ergänzungen und Änderungen, wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„Während des Belagerungs- oder des Ausnahmezustands darf die Ausübung bestimmter Grundrechte und Grundfreiheiten nur insoweit eingeschränkt werden, als die Lage es erfordert, und unter Beachtung des Art. 53 der Verfassung Rumäniens — mit Ausnahme der Menschenrechte und Grundfreiheiten nach Art. 32 sowie jener, die in der Verfassung niedergelegt sind in den Artikeln 21 — Freier Zugang zur Justiz, 22 — Recht auf Leben und auf körperliche und seelische Unversehrtheit, 23 — Persönliche Freiheit, 24 — Recht auf Verteidigung, 26 — Intim-, Familien- und Privatleben, 28 — Briefgeheimnis, 29 — Gewissensfreiheit, 30 — Meinungsfreiheit, 31 — Recht auf Information, 34 — Recht auf Gesundheitsschutz, 35 — Recht auf eine gesunde Umwelt, 40 — Vereinigungsfreiheit, 42 — Verbot der Zwangsarbeit, 44 — Recht auf Privateigentum, 45 — Wirtschaftliche Freiheit, 46 — Erbrecht, 47 — Lebensstandard, 48 — Familie, 49 — Schutz der Kinder und Jugendlichen, 50 — Schutz der Menschen mit Behinderungen, 51 — Petitionsrecht."
„Artikel 2 ändert im oben beschriebenen Sinne die Dringlichkeitsverordnung 1/1999 und beseitigt die Möglichkeit, die Ausübung der Grundrechte während des Belagerungs- und des Ausnahmezustands einzuschränken. Berücksichtigt wurde, dass keine Lage, so außergewöhnlich sie auch sein mag, die Einschränkung von Rechten rechtfertigen kann, die der menschlichen Verfasstheit und der Bürgereigenschaft innewohnen — was durch die Fassung des Art. 15 der Verfassung bestätigt wird: „(1) Die Bürger genießen die durch die Verfassung und durch andere Gesetze verbürgten Rechte und Freiheiten und haben die darin vorgesehenen Pflichten." So dürfen das Recht auf Leben und auf körperliche und seelische Unversehrtheit, das Recht auf Verteidigung, das Recht auf Freizügigkeit, das Recht auf Intim-, Familien- und Privatleben, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Gewissensfreiheit oder die Meinungsfreiheit aus keinem Grund eingeschränkt werden; ihre Einschränkung kann als hypothetisches Ziel nicht das Herauskommen aus einer außergewöhnlichen Lage haben, sondern nur die Vertiefung eines Zustands der Anormalität."
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(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
58. 30. August 2021 — Über Artikel 3 des Gesetzes
Artikel 3 des #Souveränitätsgesetzes ist klar, einfach und unmissverständlich
Das Gesetz 55 vom 15. Mai 2020 über bestimmte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 396 vom 15. Mai 2020, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird aufgehoben."
In Artikel 3 wird aus denselben oben dargelegten Gründen das Gesetz 55/2020 vollständig aufgehoben, ausgehend von den Erwägungen des Verfassungsgerichtshofs in der Entscheidung 457/2020. In der Begründung dieser Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich festgehalten, dass es „den allgemeinen Anforderungen des Rechtsstaats, wie sie in der Verfassung Rumäniens verankert sind, zuwiderläuft, durch Gesetz eine neue Einrichtung zu ‚errichten' — den ‚Alarmzustand', mit einem offenkundig weniger einschränkenden Regime als der vom Verfassungsgeber geregelte Ausnahmezustand —, die es jedoch erlaubt, den verfassungsrechtlichen Rahmen zu umgehen, der die Gesetzmäßigkeit, die Gewaltenteilung im Staat und die Voraussetzungen der Einschränkung der Ausübung bestimmter Rechte und Freiheiten beherrscht." Um zu diesem Schluss zu gelangen, hat der Verfassungsgerichtshof auch festgehalten, dass „selbst im Zustand einer öffentlichen Notlage der Grundsatz des Rechtsstaats vorherrschen muss. Der Rechtsstaat besteht aus mehreren Elementen, die alle von entscheidender Bedeutung sind und vollständig gewahrt bleiben müssen. Diese Elemente sind der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, die Gewaltenteilung, die Gewaltenaufteilung, die Menschenrechte, das Gewaltmonopol des Staates, die öffentliche und unabhängige Rechtspflege, der Schutz des Privatlebens, das Wahlrecht, der freie Zugang zur politischen Macht, die demokratische Teilhabe der Bürger und deren Überwachung des Entscheidungsprozesses, die Entscheidungsfindung, die Transparenz des Regierens, die Freiheit der Meinungsäußerung, der Vereinigung und der Versammlung, die Rechte der Minderheiten sowie die Mehrheitsregel bei politischen Entscheidungen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass staatliche Stellen im Rahmen des Gesetzes handeln müssen und ihre Handlungen der Kontrolle durch unabhängige Gerichte unterliegen müssen. Die Rechtssicherheit der Personen muss gewährleistet sein." Nicht zuletzt wird berücksichtigt, dass die Aufrechterhaltung einer in ihrer Anwendbarkeit begrenzten Regelung, die einer außergewöhnlichen Lage — der pandemischen Lage des Coronavirus COVID-19 — geschuldet ist, nicht mehr gerechtfertigt ist, zumal die Weltgesundheitsorganisation zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Gesetzesvorschlags im Begriff ist, den Übergang von der Pandemie zu einer beherrschbaren Endemie zu erklären. In Anbetracht all dieser Gesichtspunkte — der offenkundigen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes 55/2020, sämtlich hervorgerufen durch den Druck der pandemischen Lage, unter der diese gesetzliche Bestimmung verabschiedet wurde, sowie der Notwendigkeit, das Gesetzgebungsverfahren unter normalen Bedingungen wiederaufzunehmen, um eine allgemein anwendbare Norm für pandemische, endemische und epidemiologische Lagen zu verabschieden — ist die einzige Lösung zur Rückkehr in den Zustand der Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit als der einzigen Weisen der Ausübung der nationalen Souveränität die vollständige Aufhebung des Gesetzes 55/2020.
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59. 31. August 2021 — „Das #LegeaSuveranității macht die zwangsweise Verabreichung jeglicher Art von Arzneimittel… unmöglich“
Das #Souveränitätsgesetz macht die verpflichtende Verabreichung jedweder Art von Arzneimitteln, Sanitätsmaterial, Medizinprodukten oder sonstigen therapeutischen Mitteln unmöglich und untersagt jede Form positiver oder negativer Diskriminierung „infolge der Annahme oder Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts".
Das Gesetz 46 vom 21. Januar 2003 über die Rechte des Patienten, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 51 vom 29. Januar 2003, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
In Artikel 4 wird nach Absatz (1) ein neuer Absatz, Abs. (2), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Arzneimittel, Sanitätsmaterial, Medizinprodukte und sonstige therapeutische Mittel dürfen rumänischen Bürgern nur nach vorheriger Einholung der schriftlichen Zustimmung und Einwilligung der Patienten verabreicht beziehungsweise angewandt werden, im Anschluss an eine vorherige und verpflichtende Aufklärung auf der Grundlage der vom Hersteller der vorgeschlagenen Arzneimittel bereitgestellten Beipackzettel; ausgenommen sind medizinische Notfälle."
Nach Artikel 36^1 wird ein neuer Artikel, Art. 36^2, mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Kein Bürger darf infolge der Annahme oder Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts positiv oder negativ diskriminiert werden."
„Artikel 4 ändert das Gesetz über die Rechte des Patienten 46/2003 und schreibt vor, dass vor der Verabreichung von Arzneimitteln, Sanitätsmaterial, Medizinprodukten und sonstigen therapeutischen Mitteln die schriftliche Zustimmung und Einwilligung des Patienten einzuholen ist. Die Maßnahme ist unbedingt notwendig zur Stärkung des Rechts des Bürgers auf Leben und auf körperliche und seelische Unversehrtheit, in Einklang gebracht mit der Gewissensfreiheit. Jedes dieser Elemente ist untrennbar mit der Souveränität des Volkes verbunden, verstanden als Gesamtheit der Bürger, deren Rechte und Freiheiten gewährleistet sein müssen.
Aus demselben Grund wird in Absatz 2 des Artikels 4 auch jede positive oder negative Diskriminierung infolge der Annahme oder Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts untersagt. Jede Diskriminierung widerspricht der Verfassung, da sie geeignet ist, die Rechte und Freiheiten eines Teils des Volkes zu beeinträchtigen — was unmittelbar nicht nur das Recht des Bürgers als Einzelnen berührt, sondern die Souveränität des rumänischen Staates selbst, durch die Diskriminierung und Beschränkung der Rechte eines Teils der Gesellschaft."
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60. 1. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității untersagt den Vertrieb oder die Verwendung von Arzneimitteln, Impfstoffen, …“
Das #Souveränitätsgesetz untersagt den Vertrieb oder die Verwendung von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und anderen pharmazeutischen Erzeugnissen, für die der Hersteller keine Gewährleistungen und keine nachweislich tauglichen Abhilfen bietet oder für die keine vollständigen klinischen Prüfungen durchgeführt wurden; es beseitigt die Arzneimittelwerbung und untersagt das Gewähren von Vorteilen (die Bestechung) an Ärzte durch die Arzneimittelhersteller:
Das Gesetz 95 vom 14. April 2006 über die Reform im Gesundheitswesen, neu veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 652 vom 28. August 2015, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
Nach Artikel 704 wird ein neuer Artikel, Art. 704^1, mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1) Arzneimittel oder Medizinprodukte, für die der Hersteller keine Gewährleistungen und keine nachweislich tauglichen Abhilfen gegen unerwünschte Wirkungen bietet, dürfen nicht vertrieben oder verwendet, und entsprechende medizinische Behandlungen dürfen nicht angewandt werden.
Der Vertrieb oder die Verwendung von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und anderen pharmazeutischen Erzeugnissen, für die keine vollständigen klinischen Prüfungen nach der gesetzlich festgelegten Methodik durchgeführt wurden, ist untersagt."
In Artikel 811 wird Absatz (1) geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„(1) Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Arzneimittelwerbung jede Art der Information durch unmittelbaren Kontakt (das System „door-to-door") sowie jede Form der Förderung, die darauf gerichtet ist, die Verschreibung, den Vertrieb, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln anzuregen; die Arzneimittelwerbung umfasst insbesondere:
— die Arzneimittelwerbung, die an Personen gerichtet ist, die zur Verschreibung oder zum Vertrieb von Arzneimitteln befugt sind;
— Besuche von Pharmareferenten bei Personen, die zur Verschreibung von Arzneimitteln befugt sind;
Artikel 813 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„(1) Jede Form kommerzieller Werbung im Fernsehen, im Rundfunk und in den sozialen Netzwerken für zugelassene oder nicht zugelassene Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und andere pharmazeutische Erzeugnisse ist untersagt.
Der unmittelbare Vertrieb von Arzneimitteln an die Bevölkerung durch die Hersteller zu Werbezwecken ist untersagt.
Artikel 5 zielt auf den Schutz des Gesundheitszustands des rumänischen Volkes, des Inhabers der nationalen Souveränität; es werden Änderungen am Gesetz 95/2006 über die Reform im Gesundheitswesen vorgenommen, mit denen der Vertrieb oder die Verwendung von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und anderen pharmazeutischen Erzeugnissen untersagt wird, für die der Hersteller keine Gewährleistungen und keine nachweislich tauglichen Abhilfen bietet oder für die keine vollständigen klinischen Prüfungen durchgeführt wurden.
Ferner werden in Absatz 2 drei Unterpunkte des Artikels 811 des Gesetzes 95 vom 14. April 2006 aufgehoben, die bestimmte unsittliche Formen der Arzneimittelwerbung mit unmittelbarer Auswirkung auf den Gesundheitszustand des rumänischen Volkes zulassen — was die nationale Souveränität gefährdet. Aus diesem Grund wurden aus Artikel 811 des Gesetzes 95 vom 14. April 2006 auch die Unterpunkte 5, 6 und 7 gestrichen, die folgenden Wortlaut hatten: „— die Anregung der Verschreibung oder des Vertriebs von Arzneimitteln durch das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen in Geld oder in Naturalien, außer wenn diese einen symbolischen Wert haben; — das Sponsern von Werbeveranstaltungen, an denen Personen teilnehmen, die zur Verschreibung oder zum Vertrieb von Arzneimitteln befugt sind; — das Sponsern wissenschaftlicher Kongresse, an denen Personen teilnehmen, die zur Verschreibung oder zum Vertrieb von Arzneimitteln befugt sind, und insbesondere die Übernahme der damit verbundenen Reise- und Unterbringungskosten."
Aus denselben Gründen wurde in Absatz 3 der Art. 813 des Gesetzes 95/2006 geändert und jede Form kommerzieller Werbung im Fernsehen, im Rundfunk und in den sozialen Netzwerken für zugelassene oder nicht zugelassene Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und andere pharmazeutische Erzeugnisse untersagt.
Aus denselben Erwägungen wurde auch der unmittelbare Vertrieb von Arzneimitteln an die Bevölkerung durch die Hersteller zu Werbezwecken untersagt.
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
61. 2. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității macht die Änderung der sexuellen Identität von Kindern unmöglich und untersagt…“
Das #Souveränitätsgesetz macht die Veränderung der Geschlechtsidentität von Kindern unmöglich und untersagt die Propaganda, welche die Abweichung von der biologischen Geschlechtsidentität, die Geschlechtsumwandlung und die Homosexualität fördert.
Das Gesetz 272 vom 21. Juni 2004 über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes, neu veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 159 vom 5. März 2014, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
In Artikel 9 wird nach Absatz (1) ein neuer Absatz, Abs. (1^1), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Die bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität des Kindes darf vor dem Alter von 18 Jahren nicht verändert werden."
In Artikel 28 wird nach Absatz (4) ein neuer Absatz, Abs. (5), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Es ist untersagt, Kindern unter achtzehn Jahren Informationen oder Materialien zugänglich zu machen, welche die Abweichung von der biologischen Geschlechtsidentität, die Geschlechtsumwandlung und die Homosexualität fördern."
In Artikel 46 Absatz (3) wird Buchstabe i) geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„die planmäßige Durchführung von Programmen zur Lebenskunde in den Schuleinrichtungen, mindestens einmal pro Halbjahr, einschließlich Sexualaufklärung für Kinder über 14 Jahre, zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten und von Schwangerschaften Minderjähriger;"
Artikel 6 ändert das Gesetz 272/2004 über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes; es werden Bestimmungen über die Verteidigung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des Minderjährigen eingeführt, in seiner Eigenschaft als Bürger und Träger von Rechten. So ist bis zum Alter von 18 Jahren jede Form des Eingriffs in den Körper des Minderjährigen untersagt, die auf die Veränderung der bei seiner Geburt erworbenen Geschlechtsidentität zielt. Zugleich ist es untersagt, Kindern Materialien pornografischen Charakters oder solche zugänglich zu machen, welche die Abweichung von der Geschlechtsidentität fördern; solche Materialien können seelische Traumata verursachen, die das gesamte Dasein des Bürgers prägen werden. Bei der Verabschiedung dieser Änderungen wird sowohl das Wohl des Kindes berücksichtigt als auch sein Recht, nach Erreichen der seelischen Reife in Kenntnis der Sachlage über seinen Körper zu entscheiden und zu verfügen, wobei alle vorzeitigen Einflüsse auf die normale körperliche und seelische Entwicklung des rumänischen Bürgers auszuschließen sind. Nicht zuletzt werden auch die Unumkehrbarkeit jeder vorzeitigen Geschlechtsveränderung berücksichtigt — Veränderungen, die sowohl eine schädliche Wirkung auf die Entwicklung des Minderjährigen haben werden als auch, unmittelbar, auf die Geburtenrate in Rumänien, wenn sie während der Minderjährigkeit vorgenommen werden; ein Gesichtspunkt, der die nationale Souveränität unmittelbar beeinflusst."
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
62. 3. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității untersagt und bestraft jede mögliche Form des Eingriffs auf der Ebene …“
Das #Souveränitätsgesetz untersagt und ahndet jede mögliche Form des Eindringens in das Gehirn mittels Neurotechnologie und schafft neue Gewährleistungen für die körperliche und geistige individuelle Unversehrtheit der Person.
Diese Regelung ist eine Premiere auf Weltebene: sie ist die erste ausdrückliche und deutliche Regelung, mit der versucht wird, die „neuronalen Rechte" der Person zu schützen und zu achten; eine ähnliche Regelung findet sich lediglich auf der Tagesordnung des Senats von Chile, ist dort jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nicht verabschiedet worden.
Nicht zuletzt muss gesagt werden, dass an den größten Universitäten der Welt die Studien und Erörterungen zum Fach des sogenannten „neuronalen Rechts" und zu den „neuronalen Rechten" weit fortgeschritten sind; das Vorhandensein von Normen, die auf dieser Ebene Gewährleistungen schaffen, wird als Notwendigkeit und als dringlich angesehen — im Verhältnis zur Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung und zu den Erörterungen über die bevorstehende Umsetzung dessen, was „biodigitale Konvergenz" oder NBICS (NANOTECHNOLOGY, BIOTECHNOLOGY, INFORMATION TECHNOLOGY AND COGNITIVE SCIENCE) genannt wird.
Mehr Einzelheiten über NBICS und über den Grund, weshalb ich die Verabschiedung einer Regelung auf diesem Gebiet für dringlich hielt, finden Sie unter https://obamawhitehouse.archives.gov/sites/default/files/microsites/os…
In Anbetracht all dessen und ausgehend von dem Grundsatz „gute Wacht wendet böses Unheil ab" habe ich auf Anregung meines Freundes Radu Golban den folgenden Gesetzestext vorgeschlagen — einen Text, der, wie Sie in den kommenden Tagen sehen werden, im Souveränitätsgesetz auch durch eine Strafnorm ergänzt wird, welche die Verletzung der neuronalen Rechte einer jeden Person unter Strafe stellt:
In Artikel 64 des Gesetzes Nr. 287 vom 17. Juli 2009 über das Zivilgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 511 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, werden nach Absatz (2) drei neue Absätze, Abs. (3) bis (5), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(3) Keine Behörde und kein Einzelner darf durch irgendeinen technologischen Mechanismus die körperliche oder geistige individuelle Unversehrtheit der Person steigern, mindern oder stören, ohne die schriftliche, ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung der Person oder — im Falle einer entmündigten Person oder eines Patienten, der seinen Willen nicht äußern kann — ohne die schriftliche, ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Untersagt ist jedes Eindringen und jede Form des Eingriffs in die neuronalen Verbindungen sowie jedes Eindringen in das Gehirn mittels Neurotechnologie, einer Gehirn-Computer-Schnittstelle oder irgendeines anderen Systems oder Geräts, ohne die schriftliche, ausdrückliche, aufgeklärte und frei erteilte Einwilligung der Person, auch unter medizinischen Umständen, oder — im Falle einer entmündigten Person oder eines Patienten, der seinen Willen nicht äußern kann — ohne die schriftliche, ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Untersagt ist die Verwendung oder der Besitz jedes Systems und jedes Geräts — sei es Neurotechnologie, Gehirn-Computer-Schnittstelle oder anderes —, dessen Zweck darin besteht, auf invasive oder nicht invasive Weise auf die neuronale Tätigkeit zuzugreifen oder sie zu beeinflussen, wenn es die psychologische und seelische Kontinuität der Person beeinträchtigen oder die Selbstbestimmung des Willens beziehungsweise die Fähigkeit, frei Entscheidungen zu treffen, mindern oder schädigen kann."
Artikel 7 ergänzt den Artikel 64 des Zivilgesetzbuchs und schafft neue Gewährleistungen für die körperliche oder geistige individuelle Unversehrtheit der Person. Berücksichtigt wurden sowohl die technologischen Entwicklungen der letzten Jahre als auch die jüngsten Ergebnisse der Studien der fortgeschrittensten Forschungslaboratorien auf diesem Gebiet; all dies schafft die Voraussetzungen für mögliche Eingriffe in das Gehirn mittels Neurotechnologie. In Anbetracht der Risiken, die sich daraus ergeben, dass ein Bereich ungeregelt bleibt, der unmittelbare Wirkungen auf den rumänischen Bürger als Einzelnen, aber auch auf die Gemeinschaften insgesamt haben kann — beides mit der Möglichkeit unkontrollierter Einflüsse auf die Gesellschaft und damit mittelbar auf die nationale Souveränität —, wurde die Verwendung oder der Besitz jedes Geräts untersagt, dessen Zweck der Zugriff auf die neuronale Tätigkeit oder deren Beeinflussung ist oder die Minderung der Selbstbestimmung des Willens beziehungsweise der Fähigkeit der Bürger, frei Entscheidungen zu treffen."
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
63. 4. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității, dessen Darstellung Artikel für Artikel wir auch heute fortsetzen, untersagt …“
Das #Souveränitätsgesetz, dessen Darstellung Artikel für Artikel wir auch heute fortsetzen, untersagt den Zugang jedweder juristischen Einheiten, die elektronische Kommunikationsnetze oder im Rahmen von Informationsinfrastrukturen verwendete Technologien und Ausrüstungen besitzen, zu den Privatgrundstücken rumänischer Bürger ohne die vorherige schriftliche Zustimmung aller Eigentümer und/oder Miteigentümer in Wohngebäuden.
Ich weiß, es ist etwas Normales und Selbstverständliches; nur verhält es sich derzeit nicht so… Und das Souveränitätsgesetz will vor allem Normalität und gesunden Menschenverstand in Rumänien wiederherstellen.
In Artikel 5 des Gesetzes Nr. 159 vom 19. Juli 2016 über das Regime der physischen Infrastruktur der elektronischen Kommunikationsnetze sowie über die Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Senkung der Kosten der Errichtung elektronischer Kommunikationsnetze, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 559 vom 25. Juli 2016, wird Absatz (2) geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„Die Bestimmungen des Abs. (1) finden nach Einholung der schriftlichen Zustimmung aller Eigentümer und/oder Miteigentümer Anwendung, auch im Falle des Zugangsrechts zu den im ungeteilten Eigentum stehenden Räumen in Wohnblocks, einschließlich hinsichtlich der Anbringung elektronischer Kommunikationsnetze, der im Rahmen der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen von nationalem Interesse verwendeten Technologien und Ausrüstungen sowie der elektronischen Kommunikationsnetze, über die elektronische Kommunikationsdienste erbracht werden, oder von Bestandteilen der zu ihrer Abstützung erforderlichen physischen Infrastruktur an den Mauern oder auf den Dachterrassen dieser Gebäude."
Artikel 8 ändert Absatz 3 des Art. 5 des Gesetzes 159/2016 über das Regime der physischen Infrastruktur der elektronischen Kommunikationsnetze sowie über die Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Senkung der Kosten der Errichtung elektronischer Kommunikationsnetze und gibt den Eigentümern und Miteigentümern von Immobilien das Recht, die Immobilien, deren Eigentümer oder Miteigentümer sie sind, fortwährend, ununterbrochen und bedingungslos zu nutzen. Berücksichtigt wurde, dass die unbeschränkte und nicht vorher genehmigte Zulassung jedweder juristischer Einheiten, die elektronische Kommunikationsnetze oder im Rahmen der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen von nationalem Interesse verwendete Technologien und Ausrüstungen besitzen, sowie der elektronischen Kommunikationsnetze, über die elektronische Kommunikationsdienste erbracht werden, oder von Bestandteilen der zu ihrer Abstützung erforderlichen physischen Infrastruktur, eine unannehmbare Beschränkung des Eigentumsrechts darstellt — was einen schweren Eingriff in die Souveränität des rumänischen Volkes bedeuten kann."
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
64. 5. September 2021 — Über ein Landesprojekt
Während unsere Parlamentarier im Urlaub sind oder sich mit Skandalen, Schiebereien und Mauscheleien beschäftigen, während das Land unter der „Gauleitung" Iohannis in Katastrophe, Terror und Diktatur versinkt, sind wir, die Bürger dieses Landes, gezwungen, nach tragfähigen, nach wirklichen Lösungen zu suchen. Uns bleibt nichts anderes übrig!
Deshalb werde ich Ihnen weiterhin das #Souveränitätsgesetz Artikel für Artikel vorstellen — einen Gesetzentwurf, der so groß ist wie ein Entwurf für ein Land.
Einen Gesetz- und Landesentwurf, an den ich glaube und von dem ich aufrichtig glaube, dass er mehr als notwendig ist: er ist die einzige Lösung!
Von heute an sprechen wir über die Änderungen, die Artikel 9 des Gesetzes am Strafgesetzbuch vornimmt; jeder Absatz des Artikels 9 fügt dem Strafgesetzbuch einen Artikel hinzu oder ändert einen. Artikel 9 hat 11 Absätze; das Souveränitätsgesetz nimmt also allein am Strafgesetzbuch 11 Änderungen vor — obwohl, wie Sie sehen werden, auch in anderen Artikeln des Gesetzes weitere Taten unter Strafe gestellt wurden, durch Änderungen und Ergänzungen außerstrafrechtlicher Normen oder besonderer Gesetze, etwa des Forstgesetzbuchs oder der Gesetze über die nationale Sicherheit.
So ergänzt Absatz 1 des Artikels 9 des Souveränitätsgesetzes die Änderungen, die das Gesetz an Artikel 64 des Zivilgesetzbuchs vornimmt — Änderungen, über die wir vor einigen Tagen gesprochen haben und die das regelten, was wir die „neuronalen Rechte der Person" genannt haben; Rechte, die ohne die Unterstrafestellung der Taten, die sie verletzen, unvollständig geregelt geblieben wären.
So fügt Absatz 1 des Artikels 9 dem Strafgesetzbuch einen neuen Artikel hinzu, den Artikel 195^1, mit der Überschrift „Störung oder Veränderung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit" — eine strafrechtliche Regelung, die, ebenso wie die zivilrechtliche Norm, die sie schützt und ergänzt, gegenwärtig weltweit einzigartig ist:
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
Nach Artikel 195 wird ein neuer Artikel, Art. 195^1, mit der Überschrift „Störung oder Veränderung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit" und folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1) Die Störung oder Veränderung der körperlichen oder geistigen individuellen Unversehrtheit einer Person ohne deren schriftliche, ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte geahndet.
Das Besitzen oder Verwenden jedes Systems oder Geräts, dessen Zweck der Zugriff auf die neuronale Tätigkeit oder deren Beeinflussung ist, das Zugreifen auf die neuronale Tätigkeit der Person oder deren Beeinflussung sowie jeder Eingriff in die neuronalen Verbindungen oder jedes Eindringen in das Gehirn, auf invasive oder nicht invasive Weise, ohne die schriftliche, ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung der Person, wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte geahndet.
Artikel 9 ändert das Gesetz Nr. 286/2009 — Strafgesetzbuch — und bringt die Gesetzgebung auf diesem Gebiet in Einklang mit den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sowie mit den durch diesen Gesetzesvorschlag eingeführten Änderungen.
So fügt Absatz 1 dem Strafgesetzbuch einen neuen Artikel hinzu, den Artikel 195¹, mit der Überschrift „Störung oder Veränderung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit", durch den die Verletzungen der Bestimmungen des Artikels 64 des Zivilgesetzbuchs in der durch diesen Gesetzentwurf geänderten Fassung unter Strafe gestellt werden. So wurden „die Störung oder Veränderung der körperlichen oder geistigen individuellen Unversehrtheit einer Person ohne deren schriftliche, ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung" sowie „das Besitzen oder Verwenden jedes Systems oder Geräts, dessen Zweck der Zugriff auf die neuronale Tätigkeit oder deren Beeinflussung ist, das Zugreifen auf die neuronale Tätigkeit der Person oder deren Beeinflussung sowie jeder Eingriff in die neuronalen Verbindungen oder jedes Eindringen in das Gehirn, auf invasive oder nicht invasive Weise, ohne die schriftliche, ausdrückliche, aufgeklärte und frei geäußerte Einwilligung der Person" unter Strafe gestellt. Die so in das Strafgesetzbuch eingefügten gesetzlichen Bestimmungen sind zum Schutz der von der zivilrechtlichen Norm geschützten gesellschaftlichen Werte sowie zum Schutz der Rechte und der körperlichen und geistigen Unversehrtheit des rumänischen Bürgers als grundlegender Elemente der nationalen Souveränität notwendig. (…)"
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
65. 6. September 2021 — Über den Schutz des Kindes
Das #Souveränitätsgesetz stellt die Tat, einen Minderjährigen, der das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, dazu zu bestimmen, seine bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität zu verändern, unter Strafe und ahndet sie mit bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug.
Die Einbeziehung der Verletzung der Bestimmungen des Gesetzes 272/2004 über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes — in der durch Art. 6 des Souveränitätsgesetzes geänderten Fassung (den Artikel finden Sie in meinen früheren Beiträgen) — in den Bereich des strafrechtlich Unerlaubten ist die einzige Weise, wie die schweren mentalen, seelischen und Verhaltensstörungen vermieden werden können, die eine solche Tat beim Minderjährigen hervorrufen kann. Auf diese Weise wird das Souveränitätsgesetz — anders als das gesetzgeberische „Vorbild" der ungarischen konservativen Regierung, welche die Tat der „Verderbung" des Minderjährigen ungeahndet lässt — das Wohl des Kindes und die körperliche und seelische Gesundheit des rumänischen Volkes konkret und wirksam schützen.
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt: (…)
In Artikel 197 werden nach Absatz (1) zwei neue Absätze, Abs. (2) und Abs. (3), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(2) Das Bestimmen eines Minderjährigen, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, seine bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität zu verändern, wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 15 Jahren geahndet.
Wurde die im vorstehenden Absatz bezeichnete Tat von einem Elternteil, Vormund, Lehrer oder Professor begangen oder hat sie körperliche Folgen für den Minderjährigen gehabt, so erhöhen sich die besonderen Strafrahmen um ein Drittel.
„Artikel 9 ändert das Gesetz Nr. 286/2009 — Strafgesetzbuch — und bringt die Gesetzgebung auf diesem Gebiet in Einklang mit den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sowie mit den durch diesen Gesetzesvorschlag eingeführten Änderungen. (…)
Absatz 2 ändert Art. 197 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Misshandlung eines Minderjährigen", indem er zwei neue Absätze einfügt, nämlich die Absätze 2 und 3. In Absatz 2 des Artikels 197 wird „das Bestimmen eines Minderjährigen, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, seine bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität zu verändern" unter Strafe gestellt, gleichviel ob es den vom Täter angestrebten Erfolg gehabt hat oder nicht. Der Grund für die Unterstrafestellung dieser Tat liegt in den schweren mentalen, seelischen und Verhaltensstörungen, die eine solche Tat beim Minderjährigen hervorrufen kann, auch wenn der Minderjährige über die tatsächliche, körperliche Veränderung seiner bei der Geburt erworbenen Geschlechtsidentität nicht allein verfügen kann. Absatz 3 führt eine Qualifikation der in Absatz 2 bezeichneten Tat ein, wie sie durch diesen Gesetzentwurf eingefügt wurde, und erhöht die dem Täter aufzuerlegende Strafe um ein Drittel, wenn dieser die Eigenschaft eines Elternteils, Vormunds, Lehrers oder Professors hat oder wenn die Tat selbst körperliche Folgen für den Minderjährigen gehabt hat, gleichviel welche Eigenschaft der Täter hat.
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
66. 6. September 2021 — „Seit einigen Tagen hat das gesamte politische Schachbrett, von „rechts“ bis „links“, den Misstrauensantrag im Mund…“
Seit einigen Tagen hat das gesamte politische Feld, von „rechts" bis „links", den Misstrauensantrag im Munde
Die Gegner des Antrags, das heißt die Unterstützer des Sträflings, sagen im Großen und Ganzen, der Antrag sei schlecht, unverantwortlich, erzeuge Instabilität, und Cîțu sei overall gut und nicht schlecht.
Die Befürworter des Antrags, die Gegner des Sträflings (manche nur der Erklärung nach), sagen, der Antrag sei die einzige Chance, nur so würden wir den Knastbruder los. Sie sagen, Cîțu sei schlecht und nicht gut. Und sie haben recht.
Nur werden sich die „Antragsteller", gleich dem betrunkenen Bürger, nicht einig, für welchen Antrag sie stimmen sollen. So nach dem Motto: „für wen stimme ich denn nun?"…
Klar ist, dass die Antragsteller recht haben, wenn sie Cuie Mîțu in die übervolle Mülltonne der Geschichte der rumänischen Regierungen befördern wollen.
Nur dass niemand irgendetwas Konkretes als Alternative vorschlägt, nichts, um uns vor der Katastrophe zu bewahren.
Bloß „Nieder mit Cîțu", was, so richtig es auch sein mag, völlig unzureichend ist. Bloß Beinarbeit… bloß ein linkischer Tanz, ohne jedes Ergebnis für uns, für jene, die dieses billige, schlecht gespielte Schauspiel voller Misstöne und Stotterei teuer bezahlen… und ohne Einsatz für uns, für die „einfachen Bürger".
Die einen, wie USR+, wollen bloß ein größeres Stück vom Kuchen der Macht. Die anderen, PSD oder AUR, träumen bloß davon, über die heißersehnten Neuwahlen an den Kuchen zu gelangen.
Nichts für uns. Nicht einmal in Worten. Haben Sie von irgendeinem Politiker irgendetwas über den Bürger gehört?
Nein! Uns bleiben nur die Rechnungen, die uns in den Ruin treiben, die medizinische Diktatur, die verängstigten und unbeschulten Kinder… und vor allem die knechtende Rechnung einer schändlichen, antinationalen Regierungsführung. Einer Regierungsführung, die weitergehen wird, gleichviel welcher der gegenwärtigen politischen Akteure an den Kuchen des Regierens gelangt, an den Posten des Kapo über das Lager, das Rumänien geworden ist.
Mir ist klar, dass wir den Mut haben müssen, unser Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen.
Den Mut zu haben, uns die Gesetze selbst zu schreiben, die die gegenwärtigen Politiker nicht schreiben wollen und/oder für die sie keine Zeit haben.
Deshalb glaube ich — und will bis zum Ende glauben — an das #Souveränitätsgesetz.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
67. 7. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității ändert Art. 211 StGB — „Menschenhandel mit Minderjährigen“ — und nimmt in den Bereich …“
Das #Souveränitätsgesetz ändert Art. 211 des Strafgesetzbuchs — „Menschenhandel mit Minderjährigen" — und bringt die Tat, die Adoption von Kindern durch jede Person zu vermitteln oder zu fördern, die nicht Amtsträger ist und zu deren Dienstpflichten die Adoption Minderjähriger nicht gehört, in den Bereich des strafrechtlich Unerlaubten.
Und zwar deshalb, weil die Kinder Rumäniens allzu lange eine Ware gewesen sind!
Weil viele mit diesem Gewerbe, das zu einem Riesengeschäft geworden ist, Vermögen gemacht haben — und manche sogar Präsidenten geworden sind…
Weil die Zukunft Rumäniens nicht zu verkaufen ist.
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt: (…)
In Artikel 211 wird nach Absatz (1) ein neuer Absatz, Abs. (1^1), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Die Vermittlung oder Förderung von Adoptionen durch Personen, die nicht die Eigenschaft von Bediensteten der Generaldirektion für Sozialhilfe und Kinderschutz oder der Nationalen Behörde für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Kinder und Adoptionen haben, wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 15 Jahren und dem Verbot der Ausübung bestimmter Rechte geahndet. (…)"
„Artikel 9 ändert das Gesetz Nr. 286/2009 — Strafgesetzbuch — und bringt die Gesetzgebung auf diesem Gebiet in Einklang mit den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sowie mit den durch diesen Gesetzesvorschlag eingeführten Änderungen. (…)
Absatz 3 des Artikels 9 ändert Art. 211 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Menschenhandel mit Minderjährigen", indem er nach Absatz 1 einen neuen Absatz (1^1) einfügt, durch den die Vermittlung oder Förderung von Adoptionen durch Personen unter Strafe gestellt wird, die nicht die Eigenschaft von Bediensteten der Generaldirektion für Sozialhilfe und Kinderschutz oder der Nationalen Behörde für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Kinder und Adoptionen haben. Als Grund für die Unterstrafestellung dieser Tat wurde die Lage der letzten Jahrzehnte berücksichtigt, in der die Adoption von Kindern von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen als wahrhaftiges Handelsgeschäft angesehen wurde; auf diese Weise wurden Tausende von Kindern außer Landes gebracht, die dadurch ihre Staatsangehörigkeit verloren und vom rumänischen Staat nicht mehr geschützt werden konnten — was die nationale Souveränität unmittelbar und schwer beeinträchtigt, durch die Verringerung der Bevölkerung, der Trägerin der Souveränität."
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
68. 8. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității ändert Artikel 221 des Strafgesetzbuchs mit der Randbezeichnung „Sexuelle Korrup…“
Das #Souveränitätsgesetz ändert Artikel 221 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Sexuelle Verderbnis Minderjähriger" und stellt die Tat unter Strafe, Minderjährigen unter 14 Jahren Materialien zugänglich zu machen, die Sexualität ausdrücklich darstellen.
Mit dieser Änderung wurde die Unterstrafestellung all jener Taten angestrebt, die unter dem Vorwand der „Sexualaufklärung" die Kindheit zerstören und den Verstand und die Seelen unserer Kinder verderben.
Dieser Schritt ist die Antwort auf die abgestimmten Handlungen der „Progressisten", mit denen versucht wird, die Kindheit zu sexualisieren und, damit einhergehend, homosexuelle Beziehungen und die „Ideologie" des fluiden Geschlechts vom zartesten Alter an darzustellen.
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt: (…)
In Artikel 221 wird Absatz 4 geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„Das Bestimmen eines Minderjährigen, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, durch einen Volljährigen, der Begehung exhibitionistischer Handlungen oder Schauveranstaltungen und Vorführungen beizuwohnen, in deren Rahmen sexuelle Handlungen jedweder Art begangen werden, sowie das Zugänglichmachen von Materialien pornografischen Charakters oder mit Inhalten, welche die Sexualität ausdrücklich darstellen, werden mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu drei Jahren geahndet. (…)"
„Artikel 9 ändert das Gesetz Nr. 286/2009 — Strafgesetzbuch — und bringt die Gesetzgebung auf diesem Gebiet in Einklang mit den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sowie mit den durch diesen Gesetzesvorschlag eingeführten Änderungen. (…)
Absatz 4 des Artikels 9 ändert Absatz 4 des Artikels 221 des Strafgesetzbuchs und hebt das Alter, ab dem die Tat, einen Minderjährigen zu bestimmen, der Begehung exhibitionistischer Handlungen oder Schauveranstaltungen und Vorführungen beizuwohnen, in deren Rahmen sexuelle Handlungen jedweder Art begangen werden, strafbar ist, von 13 auf 14 Jahre. Zugleich wurde auch die Tat unter Strafe gestellt, dem Minderjährigen Materialien pornografischen Charakters oder mit Inhalten zugänglich zu machen, welche die Sexualität ausdrücklich darstellen. Berücksichtigt wurde die Notwendigkeit, die Unschuld und die natürliche Entwicklung des Minderjährigen im Einklang mit den von der Gesellschaft allgemein anerkannten sittlichen Normen zu bewahren, bis zu einem Alter, in dem die unter Strafe gestellten Taten ihre Gefährlichkeit verlieren und nicht mehr geeignet sind, die seelische Entwicklung des Minderjährigen zu beeinträchtigen. Ferner wurde die Tat, dem Minderjährigen Materialien pornografischen Charakters oder mit Inhalten zugänglich zu machen, welche die Sexualität ausdrücklich darstellen, in den Bereich des strafrechtlich Unerlaubten aufgenommen, in Anbetracht des Wohls des Minderjährigen und der schädlichen Wirkung pornografischer Materialien oder von Inhalten, welche die Sexualität ausdrücklich darstellen, auf das seelische Leben und die Entwicklung Minderjähriger in zartem Alter. (…)"
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
69. 9. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității stellt unter Strafe „die Tat, Kindern unter achtzehn Jahren … zur Verfügung zu stellen“
Das #Souveränitätsgesetz stellt „die Tat, Kindern unter achtzehn Jahren Materialien zugänglich zu machen, welche die Abweichung von der biologischen Geschlechtsidentität, die Geschlechtsumwandlung und die Homosexualität fördern", unter Strafe.
Die Einbeziehung dieser Tat in den Bereich des strafrechtlich Unerlaubten ist notwendig, um der vom Souveränitätsgesetz an Artikel 8 des Gesetzes 272 vom 21. Juni 2004 über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes vorgenommenen Änderung Bestimmtheit und Wirksamkeit zu verleihen.
Die Änderung des Artikels 221 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Sexuelle Verderbnis Minderjähriger" hielt ich für notwendig in Anbetracht der mittel- und langfristigen Wirkungen der unter Strafe gestellten Tat auf die Entwicklung des Minderjährigen und der nicht wiedergutzumachenden seelischen Traumata, die sie bei ihm hervorrufen kann — Taten, welche die Entwicklung gesunder, zur vollen Ausübung ihrer Rechte und ihrer Souveränität fähiger Generationen unmittelbar beeinträchtigen.
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt: (…)
„(5) In Artikel 221 wird nach Absatz (5) ein neuer Absatz, Abs. (5^1), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Die Tat, Kindern unter achtzehn Jahren Materialien zugänglich zu machen, welche die Abweichung von der biologischen Geschlechtsidentität, die Geschlechtsumwandlung und die Homosexualität fördern, wird mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren geahndet."
In Artikel 221 wird Absatz (6) geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„Der Versuch der in den Abs. (1), (2), (2^1) und (5^1) bezeichneten Straftaten ist strafbar."
Absatz 5 des Artikels 9 des Souveränitätsgesetzes fügt dem Art. 221 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Sexuelle Verderbnis Minderjähriger" einen neuen Absatz hinzu und ändert Absatz 6 desselben Artikels. Absatz 5^1 stellt „die Tat, Kindern unter achtzehn Jahren Materialien zugänglich zu machen, welche die Abweichung von der biologischen Geschlechtsidentität, die Geschlechtsumwandlung und die Homosexualität fördern", unter Strafe — in Anbetracht der mittel- und langfristigen Wirkungen auf die Entwicklung des Minderjährigen und der nicht wiedergutzumachenden seelischen Traumata, die sie bei ihm hervorrufen kann; Taten, welche die Entwicklung gesunder, zur vollen Ausübung ihrer Rechte und ihrer Souveränität fähiger Generationen unmittelbar beeinträchtigen. Absatz 6 wird dahin geändert, dass auch der Versuch der unter Strafe gestellten Tat strafbar ist, in Anbetracht der Bedeutung des geschützten gesellschaftlichen Wertes und der Schwere der Beeinträchtigung der Entwicklung des Minderjährigen.
Absatz 6 ändert Absatz 6 des Artikels 221 des Strafgesetzbuchs und stellt auch den Versuch der neu in Absatz 5^1 des Artikels 221 des Strafgesetzbuchs eingefügten Straftat unter Strafe."
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
70. 13. September 2021 — „Wir setzen heute unsere Darstellung des #LegeaSuveranității fort. Heute stellen wir die Änderung … vor“
Wir setzen heute unsere Darstellung des #Souveränitätsgesetzes fort. Heute stellen wir die Gesetzesänderung vor, die zwingend verabschiedet werden muss, damit jede Form der Diskriminierung infolge der Annahme oder Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts untersagt und geahndet werden kann.
Mit anderen Worten: das Souveränitätsgesetz bringt jede Person in den Bereich des strafrechtlich Unerlaubten und ahndet sie, die die Ausübung eines Rechts einer Person beschränkt oder für diese eine Lage der Furcht, der gesellschaftlichen Ausgrenzung oder der Unterlegenheit aufgrund der Ablehnung des Impfstoffs schafft — es ahndet jede Diskriminierung, deren passive Subjekte (Opfer) Personen sind, die sich weigern oder nicht wünschen, sich impfen zu lassen.
Um unser Ziel zu erreichen, haben wir den Text des Artikels 297 mit der Überschrift „Amtsmissbrauch" wie folgt geändert:
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt: (…)
Artikel 297 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„(1) Die Tat des Amtsträgers, der in Ausübung seiner Dienstpflichten eine Handlung nicht vornimmt oder sie unter Verletzung des Gesetzes vornimmt, um einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen, und dadurch einen Schaden oder eine Verletzung der Rechte oder berechtigten Interessen einer natürlichen oder juristischen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 7 Jahren und dem Verbot der Ausübung des Rechts, ein öffentliches Amt zu bekleiden, geahndet.
Mit derselben Strafe wird die Tat des Amtsträgers geahndet, der in Ausübung seiner Dienstpflichten die Ausübung eines Rechts einer Person beschränkt oder für diese eine Lage der Furcht, der gesellschaftlichen Ausgrenzung oder der Unterlegenheit schafft aufgrund von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, politischer Zugehörigkeit, Vermögen, Alter, Behinderung, Annahme oder Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts, nicht ansteckender chronischer Krankheit oder HIV/AIDS-Infektion, Covid-19 oder dergleichen."
„Artikel 9 ändert das Gesetz Nr. 286/2009 — Strafgesetzbuch — und bringt die Gesetzgebung auf diesem Gebiet in Einklang mit den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sowie mit den durch diesen Gesetzesvorschlag eingeführten Änderungen. (…)
Absatz 7 ändert Artikel 297 des Strafgesetzbuchs — Amtsmissbrauch — und bringt ihn in Einklang mit den Entscheidungen 405/2016 und 392/2017; zugleich wird in Absatz 2 auch die Tat unter Strafe gestellt, eine Person zu diskriminieren, „die Ausübung eines Rechts einer Person zu beschränken oder für diese eine Lage der Furcht, der gesellschaftlichen Ausgrenzung oder der Unterlegenheit aufgrund der Annahme oder Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts zu schaffen". Die Notwendigkeit der Unterstrafestellung dieser Tat ergibt sich aus der Häufung von Akten negativer Diskriminierung in der Gesellschaft der letzten Jahre, durch die Einschränkung verfassungsmäßiger Rechte unter Verletzung der im Gesetz Nr. 46 vom 21. Januar 2003 sowie im Übereinkommen von Oviedo vorgesehenen Rechte des Patienten, gegenüber Personen, die bestimmte medizinische Behandlungen nicht angenommen haben, welche nach geltendem Recht fakultativen Charakter haben. In symmetrischer Weise wurde auch jede Diskriminierung infolge der Annahme und Verabreichung medizinischer Behandlungen unter Strafe gestellt."
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
71. 14. September 2021 — Über die Haftung des öffentlichen Bediensteten
Das #Souveränitätsgesetz ahndet die Tat des Amtsträgers, Rechtsnormen anzuwenden, die durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens für verfassungswidrig erklärt worden sind. Die durch Artikel 9 Absatz 8 des Souveränitätsgesetzes an Art. 297 des Strafgesetzbuchs — „Amtsmissbrauch" — vorgenommene Änderung richtet sich selbstverständlich vor allem an die Staatsanwälte und Richter, welche die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs bewusst übergehen und nicht beachten; die Änderung ist die einzige Möglichkeit, die Behörden und die Richter zur strikten Beachtung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu zwingen.
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt: (…)
In Artikel 297 wird nach Absatz (2) ein neuer Absatz, Abs. (3), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(3) Mit Freiheitsstrafe von 7 bis 10 Jahren wird die Tat des Amtsträgers geahndet, Rechtsnormen anzuwenden, die durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens für verfassungswidrig erklärt worden sind."
„Artikel 9 ändert das Gesetz Nr. 286/2009 — Strafgesetzbuch — und bringt die Gesetzgebung auf diesem Gebiet in Einklang mit den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sowie mit den durch diesen Gesetzesvorschlag eingeführten Änderungen. (…)
Absatz 8 fügt dem Artikel 297 des Strafgesetzbuchs — Amtsmissbrauch — einen dritten Absatz hinzu, in dem jede Tat eines Amtsträgers oder einer ihm gleichgestellten Person unter Strafe gestellt wird, Normen anzuwenden, die vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurden. Die Änderung des Strafgesetzestextes wurde vorgenommen, um die Achtung der Rechte des rumänischen Bürgers zu stärken, aber auch um die Kraft der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu stärken, indem jede Tat ihrer Verletzung unter Strafe gestellt wird — alles mit dem letzten Ziel, die Rechtsstaatlichkeit und die Verfassungsordnung in Rumänien zu stärken, die beide als das Fundament der nationalen Souveränität selbst angesehen werden."
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
72. 14. September 2021 — „Arafat sagt, der Entwurf der Dringlichkeitsverordnung zur ANSU und zur „Armee Arafats“ sei ein Angriff auf…“
Arafat sagt, der Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung betreffend die Nationale Behörde für Notsituationen und „Arafats Armee" sei ein Angriff auf ihn und auf das „System".
QED: Arafat ist Teil des „Systems"! Wahrscheinlich sogar einer der Köpfe des Systems.
Im Übrigen sei es angeblich eine „Fake News" — obwohl der Text seit 2019 existiert (Arafat dixit!) und obwohl er von Personen geschrieben ist, die wissen, wie man ein Gesetz unter Beachtung des Gesetzes 24/2000 über die Regeln der Gesetzgebungstechnik für die Ausarbeitung normativer Rechtsakte schreibt. Mit der Verfassung kennen sie sich weniger aus… aber was zählt die Verfassung schon in einer Diktatur — und sei es einer medizinischen?
Im Übrigen befürworten die Medizin-Nazis die Impfpflicht; sie sei „eine durchaus reale Option"!!!
Uns bleiben nur noch zwei Lösungen: das #Souveränitätsgesetz — und Mistgabel & Axt!
Post scriptum: nach dem Verlauf der Erörterungen und nach der Art, wie die Propagandisten der medizinischen Diktatur von den „Impfgegnern" und von der Gefahr sprechen, die diese darstellen sollen, ist es sehr wahrscheinlich, dass wir bald die systemkritischen „Stimmen" nicht nur auf Facebook zensiert sehen, sondern auch zur Umerziehung in die Keller des Systems gesteckt.
Und vergessen Sie nicht: bis ich in irgendein Umerziehungsprogramm gesteckt werde, können Sie mich in der Zeit des von den Zensoren des Zuckerbergs erzwungenen Schweigens unzensiert lesen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
73. 15. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității erweitert den Straftatbestand des Landesverrats auf jede Handlung …“
Das #Souveränitätsgesetz erweitert den Bereich der Strafbarkeit der Straftat des Verrats auf jede Ausübung eines Amtes öffentlicher Würde oder eines Amtes, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt, durch einen rumänischen Bürger, der mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung getreten ist.
Auf diese Weise soll ein unerklärliches „Versäumnis" des geltenden Strafgesetzbuchs behoben werden, das jene Personen nicht ahndet, die Verbindungen zu fremden Mächten haben oder von diesen instrumentalisiert wurden und die in öffentliche Ämter oder Würden gelangen. Was mag wohl dieses „Versäumnis" veranlasst haben?
Diese Änderung ergab sich aus dem Verdacht, der auf dem Minister-„Unheil" Cîțu lastet, er sei Agent einer fremden Macht — eine Tat, die, träfe sie zu, unter der Herrschaft des geltenden Strafgesetzbuchs ungeahndet bliebe. Nicht aber, wenn das Souveränitätsgesetz rasch verabschiedet wird!
Sollen wir auch über Iohannis sprechen? Besser nicht… nicht jetzt, nicht hier.
Hier die Gründe, die zu der Entscheidung geführt haben, folgende Änderung des Strafgesetzbuchs vorzunehmen:
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt: (…)
In Artikel 394 wird in Absatz (1) ein neuer Buchstabe, Buchst. e), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„e) die Ausübung eines Amtes öffentlicher Würde oder eines Amtes, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt."
„Artikel 9 ändert das Gesetz Nr. 286/2009 — Strafgesetzbuch — und bringt die Gesetzgebung auf diesem Gebiet in Einklang mit den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sowie mit den durch diesen Gesetzesvorschlag eingeführten Änderungen. (…)
Absatz 9 fügt dem Artikel 394 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift Verrat einen neuen Buchstaben hinzu, den Buchstaben e), in dem die Tat des rumänischen Bürgers unter Strafe gestellt wird, mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung zu treten, um die Einheit und Unteilbarkeit, die Souveränität oder die Unabhängigkeit des Staates zu beseitigen oder zu beeinträchtigen, indem er ein Amt öffentlicher Würde oder ein Amt ausübt, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt. Berücksichtigt wurde, dass die Ausübung eines Amtes öffentlicher Würde oder eines Amtes, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt, durch den Täter der Straftat des Verrats — also durch den rumänischen Bürger, der mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung getreten ist, um die Einheit und Unteilbarkeit, die Souveränität oder die Unabhängigkeit des Staates zu beseitigen oder zu beeinträchtigen — eine Gefahr für die nationale Souveränität und für die Sicherheit des Staates darstellt. Die Ausübung eines solchen Amtes öffentlicher Würde oder eines Amtes, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt, stellt eine wirkliche und unmittelbar bevorstehende Gefahr für die verfassungsmäßige und rechtliche Ordnung in Rumänien dar; das Vorliegen der in den Buchstaben a bis d des Artikels 394 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Mittel ist dabei nicht erforderlich, weshalb zum Schutz der nationalen Souveränität, der wirtschaftlich-finanziellen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Sicherheit die Unterstrafestellung dieser Tat notwendig ist — eben um die Folgen der strafbaren Handlungen jener Bürger zu vermeiden, die mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung getreten sind, wobei das Gelangen solcher Personen in ein derartiges Amt gerade der von den fremden Mächten und Organisationen oder deren Agenten verfolgte Zweck ist. Zugleich wurde berücksichtigt, dass die in Artikel 398 des Strafgesetzbuchs vorgesehene und geahndete Straftat des Hochverrats nur die Taten unter Strafe stellt, die vom „Präsidenten Rumäniens oder von einem anderen Mitglied des Obersten Landesverteidigungsrats" begangen werden, und damit die von den übrigen Personen begangenen Taten außerhalb des strafrechtlich Unerlaubten lässt, die Ämter öffentlicher Würde ausüben oder Ämter, welche die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzen."
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
74. 15. September 2021 — „Arafat, der Reiter der Plandemischen Apokalypse in Rumänien, verkündet uns amtlich den Tod der Demokr…“
Arafat, der Reiter der plandemischen Apokalypse in Rumänien, verkündet uns amtlich den Tod der Demokratie und der Bürgerrechte — ausgerechnet am 15. September, dem internationalen Tag der verstorbenen Demokratie.
Die „Normalität" der medizinischen Diktatur und des Transhumanismus.
Für uns, die Alten und noch Menschen, ist es klar geworden:
Vor Mistgabeln und Äxten bedarf es noch eines letzten Versuchs:
Das #Souveränitätsgesetz — die letzte Chance, der medizinischen Diktatur zu entkommen, uns vor dem „Großen Neustart" zu retten!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
75. 16. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității hat am 15. Septe… vom Legislativrat eine BEFÜRWORTENDE STELLUNGNAHME erhalten“
Das #Souveränitätsgesetz hat am 15. September 2021, am Internationalen Tag der Demokratie, eine BEFÜRWORTENDE STELLUNGNAHME des Legislativrats erhalten!
Es beginnt die WAHRE DEMOKRATISCHE REVOLUTION IN RUMÄNIEN!
BEREITEN SIE SICH VOR — ab nächster Woche beginnt die Unterschriftensammlung!
Wir haben nur 3 Monate, um mindestens 150.000 Unterschriften zu sammeln, denn wir brauchen mindestens 50 % mehr Unterschriften, um die vorhersehbaren Sabotageakte des Systems zu überwinden!
Die Freiwilligen werden gebeten, sich bereitzuhalten!
Wer unterschreiben möchte, wende sich bitte an die Freiwilligen.
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
76. 19. September 2021 — „Dragnea kündigt die Gründung einer neuen Partei an: das Bündnis für das Vaterland“
Dragnea kündigt die Gründung einer neuen Partei an: Allianz für das Vaterland
Gewiss, der Name ähnelt dem unserer Partei, Koalition für die Nation.
Leider hat Dragnea jedoch nichts über das #Souveränitätsgesetz gesagt — jene Gesetzesinitiative des Volkes, von der er wusste und deren Text er seit mehreren Wochen besaß.
Dragnea sagte, er habe mehrere Fehler gemacht. Er hat recht! Irren, so heißt es, sei menschlich…
Das Problem ist, dass er in seinen Fehlern verharrt.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
77. 22. September 2021 — Über Verrat und Untergrabung der Wirtschaft
Das #Souveränitätsgesetz stellt die „Sabotage der Volkswirtschaft" erneut unter Strafe, indem es sie in den Tatbestand des „Verrats" (Art. 394 des Strafgesetzbuchs) aufnimmt, und bringt in den Bereich des „Hochverrats" (Art. 398 des Strafgesetzbuchs) die Tat des Präsidenten Rumäniens, die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, mit denen Konflikte verfassungsrechtlicher Natur entschieden werden, nicht binnen 10 Tagen umzusetzen.
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt: (…)
In Artikel 394 wird nach Absatz (1) ein neuer Absatz, Abs. (2), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Hat die in Absatz 1 Buchst. b bezeichnete Tat der Volkswirtschaft erhebliche Schäden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte."
In Artikel 398 wird nach Absatz (1) ein neuer Absatz, Abs. (2), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Ebenso stellt einen Akt des Hochverrats, der dieselbe Strafe nach sich zieht, die Nichtumsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, mit denen Konflikte verfassungsrechtlicher Natur entschieden werden, durch den Präsidenten Rumäniens binnen 10 Tagen nach Mitteilung des Tenors dar."
„Artikel 9 ändert das Gesetz Nr. 286/2009 — Strafgesetzbuch — und bringt die Gesetzgebung auf diesem Gebiet in Einklang mit den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sowie mit den durch diesen Gesetzesvorschlag eingeführten Änderungen. (…)
Absatz 9 fügt dem Artikel 394 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift Verrat einen neuen Buchstaben hinzu, den Buchstaben e), in dem die Tat des rumänischen Bürgers unter Strafe gestellt wird, mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung zu treten, um die Einheit und Unteilbarkeit, die Souveränität oder die Unabhängigkeit des Staates zu beseitigen oder zu beeinträchtigen, indem er ein Amt öffentlicher Würde oder ein Amt ausübt, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt. Berücksichtigt wurde, dass die Ausübung eines solchen Amtes durch den Täter der Straftat des Verrats eine Gefahr für die nationale Souveränität und für die Sicherheit des Staates darstellt. Die Ausübung eines solchen Amtes öffentlicher Würde oder eines Amtes, das die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzt, stellt eine wirkliche und unmittelbar bevorstehende Gefahr für die verfassungsmäßige und rechtliche Ordnung in Rumänien dar; das Vorliegen der in den Buchstaben a bis d des Artikels 394 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Mittel ist dabei nicht erforderlich, weshalb zum Schutz der nationalen Souveränität, der wirtschaftlich-finanziellen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Sicherheit die Unterstrafestellung dieser Tat notwendig ist — eben um die Folgen der strafbaren Handlungen jener Bürger zu vermeiden, die mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung getreten sind, wobei das Gelangen solcher Personen in ein derartiges Amt gerade der von den fremden Mächten und Organisationen oder deren Agenten verfolgte Zweck ist. Zugleich wurde berücksichtigt, dass die in Artikel 398 des Strafgesetzbuchs vorgesehene und geahndete Straftat des Hochverrats nur die Taten unter Strafe stellt, die vom „Präsidenten Rumäniens oder von einem anderen Mitglied des Obersten Landesverteidigungsrats" begangen werden, und damit die von den übrigen Personen begangenen Taten außerhalb des strafrechtlich Unerlaubten lässt, die Ämter öffentlicher Würde ausüben oder Ämter, welche die Ausübung staatlicher Autorität voraussetzen.
Absatz 10 fügt dem Artikel 398 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Hochverrat" einen neuen Absatz hinzu — den Absatz 2 —, der eine Qualifikation der in Absatz 1 unter Strafe gestellten Tat einführt und die Strafrahmen für die Tat erhöht, mit einer fremden Macht oder Organisation oder mit deren Agenten in Verbindung zu treten, um die Einheit und Unteilbarkeit, die Souveränität oder die Unabhängigkeit des Staates durch wirtschaftliche, politische oder die Verteidigungsfähigkeit des Staates betreffende Sabotage zu beseitigen oder zu beeinträchtigen, wenn diese Tat der Volkswirtschaft erhebliche Schäden zugefügt hat. Wie schon der Wortlaut des Absatzes 1 sagt, ist die unter Strafe gestellte Tat geeignet, die nationale Souveränität zu gefährden; die Erhöhung der Strafrahmen für die schweren Folgen der Tat soll ein Mittel der Abschreckung für die Täter sein, umso mehr, als die Täter Personen in bedeutenden Stellungen innerhalb des rumänischen Staates sein können.
Absatz 11 fügt dem Artikel 398 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Hochverrat" einen neuen Absatz hinzu, der auch die Tat des Präsidenten in den Bereich des Hochverrats bringt, die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, mit denen Konflikte verfassungsrechtlicher Natur entschieden werden, nicht binnen 10 Tagen nach Mitteilung des Tenors umzusetzen. Die Notwendigkeit der Unterstrafestellung dieser Tat ergibt sich aus der Bedeutung des geschützten Wertes — nämlich der Bedeutung der sofortigen Umsetzung der Bestimmungen der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs — sowie aus dem Fehlen jedes Zwangsmittels und jeder Sanktion gegenüber dem Präsidenten, der die Verfassungsordnung verletzt und die Entscheidungen missachtet, mit denen die Verfassung im Hinblick auf die Umsetzung des Grundgesetzes ausgelegt wird; solche Taten sind geeignet, die nationale Souveränität grundlegend zu beeinträchtigen."
Wenn Sie mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität ein unter http://VremSuveranitate.ro/!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
78. 27. September 2021 — „Wir befinden uns im Zustand der #LEGITIMĂAPĂRARE gegenüber einem faschistoiden Regime!“
Wir befinden uns im Zustand der #NOTWEHR gegenüber einem faschistoiden Regime!
Das „Grüne Zertifikat" und damit die Impfpflicht sind die Grenzen, deren Überschreitung wir dieser verräterischen und antinationalen Regierung NICHT mehr gestatten dürfen!!
Wir müssen uns gegen den diktatorischen Staat und gegen die Multinationalen wehren, die uns ersticken!
1. Ab diesem Monat ZAHLEN WIR DIE VERSORGUNGSRECHNUNGEN NICHT MEHR!
Weder der Staat noch die Unternehmen können uns etwas anhaben!
Nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 70/2020 haben die Betreiber der Strom- und Erdgasübertragungs- und -verteilungsnetze sowie die Betreiber der Wasser- und Abwassersysteme während des Alarmzustands nicht das Recht, irgendeinen Kunden vom Netz zu trennen oder abzuklemmen; dieselbe Pflicht trifft auch die Entsorgungsbetriebe.
Entweder sie holen uns aus dem Notstand heraus, oder sie ergreifen die Maßnahmen, mit denen sie die Kosten der Rechnungen senken!
Ich schlage allerdings vor, dass wir #NichtZahlen, bis sie sowohl auf den Alarmzustand als auch auf die abwegigen Preise verzichten — in einem Land, in dem Gas gefördert wird und das ein großer Stromerzeuger ist!
2. Jeden Tag ab 18.00 Uhr SCHALTEN WIR STROM UND GAS FÜR MINDESTENS EINE STUNDE VOLLSTÄNDIG AB!
Das nationale Verteilnetz wird diese plötzlichen Verbrauchseinbrüche deutlich spüren… und das unterdrückerische System wird nachgeben müssen!
3. Wir kaufen nicht (oder so wenig wie möglich) bei den großen Ladenketten!
4. Wir holen kein Essen ab und bestellen nichts nach Hause über Lieferdienste und dergleichen bei jenen Gaststätten, die grüne Zertifikate verlangen und den Zugang für Ungeimpfte beschränken!
7. Wir lassen uns nicht spalten: wir werden NIEMALS IN EINEN STREIT MIT GEIMPFTEN ODER UNGEIMPFTEN PERSONEN GERATEN wegen der von ihnen getroffenen Wahl!
DER FASCHISTOIDE und DIKTATORISCHE STAAT DES REGIMES IOHANNIS!
Der nächste Schritt, falls die „Gauleiter" die Botschaft „nicht verstehen":
Die Abhebung sämtlicher Geldbeträge in bar, die wir Ungeimpften bei den Banken halten! Viel oder wenig — alles Geld muss abgehoben werden!
Ohnehin gibt es bereits Gerüchte, dass man in einem halben Jahr das Online-Banking und den Zugang zum eigenen Geld nur noch mit grünem Zertifikat haben wird, nur wenn man geimpft ist.
79. 28. September 2021 — „Man belügt, terrorisiert, demütigt, diskriminiert und spaltet uns. Wir alle, die 70 %, wir, die …“
Wir werden belogen, terrorisiert, gedemütigt, diskriminiert und gespalten. Wir alle, die 70 %, wir, die Vielen!
Wir erörtern und begründen, als müssten wir uns selbst noch vom Offensichtlichen überzeugen.
Wir betteln um unsere rechtmäßigen und gesetzlichen Rechte, obwohl wir wissen, dass man uns nicht anhören wird: ihnen liegt weder an uns noch an unseren verfassungsmäßigen Rechten und Freiheiten.
Ihnen liegt nichts an der Verfassung… ihnen liegt nur an der Macht — und am Geld!
1. Fünf Tage lang kaufen wir nur das Nötigste. DAS NÖTIGSTE! Wir werden durchhalten und dabei auch sparen — was in den harten Monaten, die kommen, so nötig ist.
2. Wenn wir kaufen, kaufen wir nur in kleinen Läden, nicht bei den multinationalen Ketten, nicht in den Einkaufszentren!
3. Das Geld sparen wir. In bar! Nicht, indem wir es bei Banken lassen, die von ausländischem Kapital gehalten werden. Wir werden Ersparnisse brauchen, Bargeld!
4. Wir kaufen kein Essen bei jenen im Gastgewerbe, die das #GrüneZertifikat unterstützen; wir boykottieren jene, die uns demütigen und missbräuchlich diskriminieren — uns, die wir bis gestern ihre Kunden waren, die Stützen ihrer Geschäfte!
5. Wir bestellen kein Essen bei Gaststätten, die uns diskriminieren!
6. Wir zahlen die Versorgungsrechnungen bis zum 1. November 2021 nicht: bis zu diesem Zeitpunkt können sie uns die Versorgung nicht abstellen!
7. Jeden Tag um 18.00 Uhr schalten wir das Licht in unseren Wohnungen für mindestens 45 Minuten vollständig ab, am Sicherungskasten! Auf diese Weise wird das nationale Stromverteilnetz einer ungeheuren Belastung ausgesetzt, und sie werden gezwungen sein, uns zuzuhören. Und die Preise für die Versorgung zu senken.
8. Wir gehen massenhaft auf die Straße, in allen Städten, auf den zentralen Plätzen!
9. Wir werden uns nicht spalten lassen! Wir werden uns nicht mit unserem Nächsten wegen Impfung oder Nichtimpfung streiten! Wir vermeiden persönliche Konflikte: unser einziger Feind ist der diktatorische Staat!
10. Wir unterstützen und unterschreiben das #Souveränitätsgesetz. Es wird bald im Amtsblatt veröffentlicht, und die Unterschriftenkampagne wird beginnen.
Die Begrenzung der Einkäufe wird das vom Staat vereinnahmte Mehrwertsteueraufkommen verringern — die wichtigste Haushaltseinnahme des Staates!
Es ist eine rechtmäßige Form des #Steuerstreiks, eine Form ohne Risiken, die aber Druck auf den Staat ausübt. Wir treffen sie dort, wo es ihnen am meisten wehtut: beim Geld!
Die Einkäufe in kleinen Läden werden den kleinen rumänischen Händlern Luft verschaffen und die Multinationalen treffen!
Das gesparte, in bar gehaltene Geld wird auch das Bankensystem unter Druck setzen — jenes System, das sich wie ein Clan legaler Wucherer verhält. Es wird die Zeit kommen, da wir auch unsere Ersparnisse von den Banken abziehen…
Wir werden weder kaufen noch bestellen bei Gaststätten, welche die diskriminierenden Maßnahmen unterstützen: so werden sie gezwungen sein, die Maßnahmen der medizinischen Apartheid zurückzuweisen.
Die Nichtzahlung der Rechnungen in den nächsten 2 Monaten wird die Versorger zwingen, nach Lösungen zur Senkung der Kosten für elektrische Energie, Wärme und Gas zu suchen.
Das vollständige Abschalten des Stroms wird das nationale Energiesystem unter Druck setzen, was die Behörden zwingen wird, der Stimme des Volkes ihr Ohr zu leihen.
Wir gehen auf die Straße! Wie die Italiener, die Franzosen, die Australier, die Spanier, die Schweizer, die Amerikaner… wie alle Unterdrückten dieser Welt!
Die Weigerung, mit anderen Mitbürgern, die andere Überzeugungen haben, in Streitgespräche zu treten, wird das Entstehen von Konflikten zwischen Geimpften und Ungeimpften verhindern, wie es in Paris oder Thessaloniki geschehen ist.
Wir unterstützen und unterschreiben das Souveränitätsgesetz — die einzige rechtmäßige Weise, Gerechtigkeit, Würde und Wohlstand nach Rumänien zu bringen. Angesichts einer untauglichen und einfältigen politischen Klasse, durchsetzt von Verrätern und Securitate-Leuten, muss das rumänische Volk, der alleinige Inhaber der nationalen Souveränität, sein Schicksal in die eigenen Hände nehmen und sich seine Gesetze selbst schreiben.
Wie ich Ihnen gestern sagte: wir befinden uns im Zustand der #Notwehr gegenüber einem faschistoiden Regime!
Das „Grüne Zertifikat" und damit die Impfpflicht sind die Grenzen, deren Überschreitung wir dieser verräterischen und antinationalen Regierung NICHT mehr gestatten dürfen!!
Wir müssen uns gegen den diktatorischen Staat und gegen die Multinationalen wehren, die uns ersticken!
DER FASCHISTOIDE und DIKTATORISCHE STAAT DES REGIMES IOHANNIS!
Die Fotografien stammen von meinem Freund Cătălin Beciu.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
80. 28. September 2021 — „Heute, am 28.09.2021, haben die Ausschüsse der Abgeordnetenkammer, die den Bericht über … zu erstatten haben“
„Heute, am 28.09.2021, tagen die Ausschüsse der Abgeordnetenkammer, die den Bericht zum Gesetzentwurf Pl-x Nr. 393/2021 zu erstellen haben — jenem Entwurf, mit dem das grüne Zertifikat für die Ausübung jedweden Rechts eingeführt wird.
Da die Abstimmung im Dringlichkeitsverfahren gebilligt wurde, ist es möglich, dass sie ihn auf die Tagesordnung setzen.
Senden Sie ihnen E-Mails, in denen Sie zum Gesetzentwurf Nr. Pl-x Nr. 393/2021 Folgendes verlangen:
1. Sie verlangen die dringende Durchführung einer öffentlichen Anhörung, an der alle interessierten Personen teilnehmen können.
2. Die Anhörung soll in Präsenz durchgeführt werden und auch die Online-Teilnahme für jene ermöglichen, die nicht vor Ort erscheinen können.
3. Die Redezeit soll ausreichen, damit alle Teilnehmer zu Wort kommen.
Wenn die PNL einen Parteitag mit 5.000 Menschen abhalten konnte, dann lässt sich auch eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf durchführen, der die gesamte Bevölkerung betrifft.
Die E-Mail-Adressen, an die die Anträge zu senden sind:
psd@cdep.ro, pnl@cdep.ro, usrplus@cdep.ro, aur@cdep.ro, udmr@cdep.ro, minorități@cdep.ro, nelu.tătaru@cdep.ro, sebastian.suciu@cdep.ro, adrian.wiener@cdep.ro, constantin.sovaiala@cdep.ro, avocat@sovaiala.ro, mfifor@yahoo.com, nicolae.georgescu@cdep.ro, sabin.sarmas@cdep.ro, monica.berescu@cdep.ro, bogdan.ivangruia@gmail.com, alexandru.kocsis@cdep.ro, alexandru.kocsis@gmail.com, ibram.iusein@cdep.ro, cătălin.tenita@cdep.ro, maya.teodoroiu@cdep.ro, simona.bucuraoprescu@cdep.ro, gabriel.avramescu@cdep.ro, angelica.fador@cdep.ro, denes.seres@cdep.ro, bogdan.toader@cdep.ro, mihai.badea@cdep.ro, ioan.cupsa@cdep.ro, silviu.dehelean@cdep.ro, contact@silviudehelean.ro, nicușor.halici@cdep.ro
SITZEN SIE NICHT LÄNGER DA UND WARTEN SIE NICHT, DASS ES VOM HIMMEL FÄLLT!"
81. 28. September 2021 — „Das #LegeaSuveranității wurde im Amtsblatt 925/28.IX.2021 veröffentlicht!!!“
Das #Souveränitätsgesetz wurde im Amtsblatt 925/28.IX.2021 veröffentlicht!!!
Sie finden es ab Seite 8 unter der Adresse https://www.monitoruloficial.ro/Monitorul-Oficial–PI–925–2021.html
Von heute an beginnt die Sammlung der Unterschriften für unser Gesetz, das Gesetz des Volkes!
Das Formular für die Unterschriftensammlung finden Sie ausschließlich auf der Seite https://vremsuveranitate.ro/, wo Sie sich auch als Freiwillige in die #ArmeeDerSouveränität eintragen können!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
82. 29. September 2021 — „Vier wirksame Mittel gegen das faschistische Virus“
4 wirksame Mittel gegen das faschistische Virus
83. 30. September 2021 — „Viele der Unglücke, die die Rumänen treffen, werden durch die Art verursacht, in der nach und nach…“
„Viele der Übel, die die Rumänen treffen, rühren daher, wie die Amtsträger des Staates — allmählich, aus Unbedachtheit oder aus bösem Willen — auf die Souveränität verzichtet haben, ohne uns zu fragen, aber in unserem Namen. So gehen die Wälder den Bach hinunter. Und die Bodenschätze. Und das Gas im Schwarzen Meer. Und die Arbeitskraft. Die einzige Gewähr, die wir für eine Wendung zum Besseren haben können, ist die Wiedererlangung der Souveränität. Dieses Ziel liegt — buchstäblich sogar — in Ihrer Hand. Unterschreiben Sie für die Souveränität!
Gewiss, wir gehören der Europäischen Union an. Doch wir wissen sehr wohl, dass wir nicht als Gleiche behandelt werden. Sondern wie ein armer Verwandter. Obwohl wir zu den reichsten Staaten Europas zählen. Die Solidarität dieser Organisation steht im Wettstreit mit der natürlichen Neigung der stärkeren Staaten, die Schwäche der übrigen auszunutzen. Um ihre Ziele zu erreichen, werden Länder wie Rumänien dazu gebracht, eines nach dem anderen auf Attribute der Souveränität zu verzichten. Im Namen des Globalismus. Als ob die Globalisierung an sich — ein Vorgang, der nicht mehr aufzuhalten ist — im Wettstreit stünde mit dem Recht der Staaten, sich so zu verwalten und zu organisieren, wie sie es für richtig halten, natürlich unter Beachtung der eingegangenen Verpflichtungen und Regeln. Wir erleben in Wahrheit, in ganz Europa, einen verkappten Raubzug. Die Ausplünderung reicher Staaten wie Rumäniens in bislang unerhörtem Ausmaß.
Dieser Vorgang hätte ohne die schuldhafte Mitwirkung der in Entscheidungsämter gehievten Volksverräter nicht stattfinden können. Welche bessere Erklärung ließe sich geben? Warum setzt das Parlament Rumäniens diesem höllischen Mechanismus kein Ende, durch den das Land gründlicher, planmäßiger und erbarmungsloser ausgeplündert wird, als es je unter osmanischer oder habsburgischer Herrschaft geschah? Warum tritt der von den Bürgern gewählte Präsident — gleichviel wie er heißt — nicht mannhaft mit der Brust voran hervor, um sich diesem Vorgang zu widersetzen, an dessen Ende eine ganze Nation sich ergibt und stirbt? Warum geben die Spitzenvertreter der Geheimdienste alle Anzeichen, dass sie zugunsten von Mächten arbeiten, vor denen sie uns schützen sollten? Wie kommt es, dass unsere Generation es in nur 30 Jahren geschafft hat, das Schlachtfeld zu verlassen, für das unsere Vorfahren ihr Blut vergossen haben, und es dem Schicksal zu überlassen — oder besser gesagt, es schlüsselfertig jenen zu übergeben, die kein anderes Ziel haben, als die Reichtümer dieses Bodens zum eigenen Nutzen auszupressen?
Die Geschichte dieser Kapitulation lässt sich gewiss nicht in wenigen Worten schreiben. Und sie ist verwickelter, als es scheint. Wir können unseren europäischen Partnern nicht einfach vorwerfen, sie handelten, um dieses Land, das sich nicht zu wehren vermag, auszupressen. Auch die europäischen Staaten sehen sich ihrerseits einer gewaltigen Herausforderung gegenüber: dem immer stärkeren Druck der Multinationalen, die allmählich und mit Erfolg an die Stelle der staatlichen Gebilde treten. Dieser Vorgang neigt dazu, allgemein zu werden. Nur wissen die starken Staaten Europas ihre Souveränität zu verteidigen. Sie wissen ihre Interessen zu schützen. Sie wissen den Multinationalen Einhalt zu gebieten, wenn es nötig ist. Bei Rumänien ist das nicht der Fall.
Aus all diesen Gründen, denen sich viele weitere hinzufügen ließen, lösen einige Personen — zu denen ich zähle — unter Nutzung einer Verfassungsbestimmung ab heute eine Bürgerinitiative auf nationaler Ebene aus. Die Verfassung erlaubt uns dies: einen Entwurf eines normativen Rechtsakts zu verfassen, unsere Landsleute um Unterschriften zu bitten und das Parlament Rumäniens zu zwingen, ihn zu erörtern und zu verabschieden. Und selbstverständlich haben wir diese Bürgerinitiative „Souveränitätsgesetz" genannt. Es ist ein Entwurf eines normativen Rechtsakts, der uns, wenn er verabschiedet wird, langfristig vor den meisten der Raubzüge schützt, denen Rumänien gegenwärtig ausgesetzt ist. Er verbürgt uns Stabilität. Beständigkeit. Unabhängigkeit. Die Freiheit, grundlegende Entscheidungen in unserem Interesse zu treffen. Er verteidigt und schützt unsere Reichtümer. Er erlaubt uns, sie zu unserem Nutzen zu verwerten und nicht zum Nutzen anderer. Unterschreiben Sie diese Bürgerinitiative, zwingen Sie damit das Parlament, das Gesetz zu erörtern und darüber abzustimmen, üben Sie mit Ihrer Unterschrift Druck auf den Präsidenten Rumäniens aus, damit er das „Souveränitätsgesetz" verkündet.
Der Legislativrat hat die Bestimmungen dieses Entwurfs geprüft, festgestellt, dass sie dem Geist und dem Buchstaben der Verfassung entsprechen, und ihm grünes Licht für den gesamten Vorgang gegeben — von der Unterschriftensammlung bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes im Parlament. Heute wurden im Amtsblatt die grundlegenden Dokumente veröffentlicht. In jeder Stadt Rumäniens beginnen von heute an Gruppen von Bürgern, die diese Initiative unterstützen, sich an Sie zu wenden, damit Sie zugunsten des „Souveränitätsgesetzes" unterschreiben. Je rascher wir Ihre Unterschriften sammeln, je rascher wir die aus dem ganzen Land eingehenden Formulare zusammenführen, desto schneller wird das „Souveränitätsgesetz" erörtert, beschlossen und verkündet werden. Es wird ein Instrument sein, das alle Parteien und alle Regierenden zu beachten gezwungen sein werden. Ein Instrument, das die Wirtschaftskiller auf Abstand halten wird. Und, warum nicht, ein Instrument, mit dessen Hilfe wir bei der Wahl neuer Führender werden unterscheiden können zwischen den Schlechten und den Guten. Zwischen Verrätern und Patrioten. Unterschreiben Sie und geben Sie dieser patriotischen Initiative grünes Licht."
Artikel von Sorin Roșca Stănescu, vollständig zu lesen unter: http://www.corectnews.com/politics/semna-i-pentru-suveranitate
84. 28. September 2021 — „1. Fünf Tage lang kaufen wir nur das Nötigste. DAS MINIMUM! Wir halten durch und sparen…“
1. Fünf Tage lang kaufen wir nur das Nötigste. DAS NÖTIGSTE! Wir werden durchhalten und dabei auch sparen — was in den harten Monaten, die kommen, so nötig ist.
2. Wenn wir kaufen, kaufen wir nur in kleinen Läden, nicht bei den multinationalen Ketten, nicht in den Einkaufszentren!
3. Das Geld sparen wir. In bar! Nicht, indem wir es bei Banken lassen, die von ausländischem Kapital gehalten werden.
4. Wir kaufen kein Essen bei jenen im Gastgewerbe, die das #GrüneZertifikat unterstützen!
5. Wir bestellen kein Essen bei Gaststätten, die uns diskriminieren!
6. Wir zahlen die Versorgungsrechnungen bis zum 1. November 2021 nicht: bis zu diesem Zeitpunkt können sie uns die Versorgung nicht abstellen!
7. Jeden Tag um 18.00 Uhr schalten wir das Licht in unseren Wohnungen vollständig ab, am Sicherungskasten! Auf diese Weise wird das nationale Stromverteilnetz einer ungeheuren Belastung ausgesetzt, und sie werden gezwungen sein, uns zuzuhören. Und die Preise für die Versorgung zu senken.
8. Wir gehen massenhaft auf die Straße, in allen Städten, auf den zentralen Plätzen!
9. Wir werden uns nicht spalten lassen! Wir werden uns nicht mit unserem Nächsten wegen Impfung oder Nichtimpfung streiten! Wir vermeiden persönliche Konflikte: unser einziger Feind ist der diktatorische Staat!
10. Wir unterstützen und unterschreiben das #Souveränitätsgesetz.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
85. 2. Oktober 2021 — „Über den Krieg der Behörden gegen uns: „#NuLuămPrizonieri““
Über den Krieg der Behörden gegen uns: „#WirMachenKeineGefangenen"
Ab morgen gehen wir wieder in den Lockdown. Nichts scheint irgendeine Folgerichtigkeit zu haben: widersprüchliche medizinische Maßnahmen, ein Wechsel zwischen Zuständen der Quasi-Normalität und Lockdowns, die eines Nazi-Ghettos würdig wären. Nichts scheint einen Sinn zu ergeben… und doch!
In allem steckt eine Logik: es ist die Logik des Krieges!
Mir ist in diesem Augenblick vollkommen klar, dass die „Behörden" sich mit ihren eigenen Bevölkerungen im Kriegszustand wähnen. Und die Strategen dieses Krieges haben auch Strategien, die sie im Krieg gegen uns anwenden: es sind die klassischen Strategien des Krieges.
Eine der ältesten Kriegsstrategien ist jene der Hetzjagd auf den Feind, seiner beständigen Überraschung.
Der Wechsel zwischen Zeiten der „Normalität" und Zeiten des Lockdowns ist, obwohl jeder Logik und jedes medizinischen Sinns bar, nicht zu unseren Gunsten eingerichtet, nicht um uns Atempausen zu verschaffen… Keineswegs!
Der Wechsel zwischen frei und geschlossen hat allein den Zweck, den Widerstand ihres Gegners — also unseren — zu schwächen und zu zermürben. Dieser Wechsel hat dieselbe Wirkung, die abwechselndes Frieren und Auftauen auf die härtesten Werkstoffe hat: zuerst erscheinen Risse, und schließlich geben sie nach, sie zerbröckeln.
„Täusche einen überraschenden Angriff vor und beobachte ihre Disziplin. Befiehl einen plötzlichen Angriff und beobachte ihre Zweifel. Führe einen hastigen Angriff." (aus den Methoden des Sima Yi)
So widersinnig es scheinen mag: in diesem wahrhaftigen Krieg wäre ein dauerhafter Lockdown für uns günstiger gewesen als für sie. Zuerst hätten wir Wege entdeckt, ihn zu umgehen, sodann ihn zu untergraben. Zudem hätte ein beständiger Druck auf die Bevölkerung unweigerlich zur Anhäufung dieser Spannung geführt und schließlich zu einer Explosion von solchem Ausmaß, die jene weggefegt hätte, die uns unter dem Deckel halten wollen.
So aber, wenn dir Freiheit in Portionen zugeteilt wird, gefolgt von Einschließung — dieses Hin und Her zwischen den Äußersten hat den Zweck, den Druck kontrolliert abzulassen und die Bevölkerung zugleich unter Spannung zu halten… und dabei den Widerstand auszuhöhlen.
„Erhebe die Täuschung zur Kunst", sagte Sun Tzu in der Kunst des Krieges, und Sima Yi sagte:
„Vereitelt ihre Strategie. Bemächtigt euch ihrer Gedanken. Nutzt ihre Ängste…
Gefährdet sie, um ihre Furcht zu erkennen."
Daher die strategische Bedeutung der wichtigsten Waffe der „Behörden", unseres einzigen Feindes in diesem Krieg: der PROPAGANDA.
Daher die Bedeutung, uns in Angst zu versetzen, den Zustand beständigen Schreckens aufrechtzuerhalten!
„Eine tausendmal wiederholte Lüge bleibt eine Lüge; eine millionenfach wiederholte Lüge wird zur Wahrheit", sagte Joseph Goebbels.
Verlogene Informationen sind keine Versehen mehr. Sie sind zur Regel geworden — so sehr, dass die Wahrheit als Lüge eingestuft zu werden begann.
Die amtlichen Lügen wurden in den Rang von Dogmen erhoben, von „unbestreitbaren Wirklichkeiten"; jene, die sie äußern, sind unfehlbar, und die „amtlichen Wahrheiten" müssen bedingungslos angenommen werden: man muss sie glauben!
Die „Staatsdogmen" (die covidianischen und die impfgläubigen) müssen ohne Murren geglaubt und befolgt werden…
Die Befolgung der amtlichen Verordnungen und Beschlüsse ist zu einem Glaubensakt geworden.
Daher die Einteilung in Gläubige und Ungläubige, in Getreue und Untreue.
Doch auch dies ist eine Kriegsstrategie…
„Zwingt sie, einander zu widersprechen", sagten die Chinesen — also „DIVIDE ET IMPERA!"
Die Aufteilung der Bevölkerung in Geimpfte und Ungeimpfte, in Ängstliche und Furchtlose, in „Umsichtige" und „Unvorsichtige", in Gehorsame und Ungehorsame… der Hass und das Misstrauen zwischen den beiden Teilen der Gesellschaft — all dies sind die Wege ihres Erfolgs, die Rechte aller gleichermaßen einzuschränken; ihr Sieg über uns alle, gleichviel welchen „Glaubens" wir sind.
Und das letzte Argument dafür, dass wir es mit einem Krieg zu tun haben: der Angriff der „Behörden" auf unsere Kinder in den Schulen und in den Medien!
Die Eroberung unserer Kinder, ihre Überzeugung und Erziehung im Geiste der „amtlichen Dogmen", wird das Zeichen sein, dass die „Behörden" den Krieg gewonnen haben — auch wenn wir vielleicht noch kämpfen werden!
In den Köpfen und Herzen unserer Kinder wird der Krieg um den „Großen Neustart" ausgetragen!
Sagte nicht der Propagandist Prelipceanu, „die Schule sollte die Kinder von ihren Eltern befreien"?
Nun, das darf nicht geschehen!
Wir müssen es verweigern, dass die Köpfe und Seelen unserer Kinder von der zur Einrichtung gewordenen Lüge der „Neuen Normalität" erobert werden!
Wir müssen begreifen, dass wir uns mitten im Krieg befinden und dass die „Behörden" „keine Gefangenen machen". Nun können wir auch verstehen, was der wahre Sinn jenes Bildes des amtierenden Ministerpräsidenten mit der Aufschrift „#WirMachenKeineGefangenen" war.
Deshalb ist es wesentlich, die Wirklichkeit anzunehmen und in die Logik dieses offenkundigen Krieges einzutreten.
Vergessen Sie nicht: in der Liebe und im Krieg ist alles erlaubt!
Deshalb habe ich Ihnen eine Strategie vorgeschlagen, die der Gegner am wenigsten erwartet: #Boykott und #Souveränitätsgesetz!
Denn das Überraschungsmoment ist der Schlüssel zum Erfolg!
1. Nehmen Sie massenhaft an den Kundgebungen teil! Gehen Sie heute alle auf den Siegesplatz und den Universitätsplatz!
2. Unterwerfen Sie sich nicht den verfassungswidrigen Beschränkungen!
3. Lassen Sie sich nicht spalten, lassen Sie sich nicht auf unfruchtbare Wortgefechte mit jenen ein, die an die amtlichen Dogmen glauben — Sie werden sie nicht überzeugen, sie werden sich selbst überzeugen!
4. Lassen Sie nicht zu, dass man Sie diskriminiert! Und vor allem:
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
86. 2. Oktober 2021 — „#PentruNoi, #PentruCopiiiNoștri und #PentruLibertate!“
#FürUns, #FürUnsereKinder und #FürDieFreiheit!
Unterschreiben Sie und sammeln Sie Unterschriften für das #Souveränitätsgesetz!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
87. 10. Oktober 2021 — Über Zensur und Freiheit
#Freiheit! Ich sage es geradeheraus, solange ich es hier noch kann, und ich rufe Sie vor allem dazu auf, für Ihre Freiheit zu kämpfen: gehen Sie auf die Straße! Und wie gewohnt rufe ich zum #Boykott auf! Denn…
Ich weiß nicht, wie die anderen sind… wie sie fast alles sagen können, jederzeit; ich aber werde immer häufiger und ohne jeden Anschein einer Rechtfertigung auf Facebook gesperrt!
Eine bedingte Freiheit, und offensichtlich unter Aufsicht.
Für den Beitrag vom 2. Oktober (dessen teilweisen Bildschirmausdruck ich unten beifüge) habe ich eine Woche virtuellen Arrest erhalten. Und weitere 3 MONATE Verbot, Live-Sendungen zu machen (3 Monate, die auf weitere eineinhalb Monate Verbot folgen)… also genau so lange, wie die Unterschriftenkampagne für das #Souveränitätsgesetz dauern wird… ein Zufall, versteht sich!
Ich weiß nicht, was ich so Schlimmes für sie sage, aber gewiss ist: ihnen gefällt ganz und gar nicht, was und wie ich es sage.
Und das rechtfertigt unser Vorhaben umso mehr!
Ich werde nicht aufhören: ich werde weiterhin jene Wahrheit sagen, die ihnen wehtut!
Wichtig ist, dass wir vorerst zusammen sind. Ich konnte weder die Verwandlung Cîțus in Staub kommentieren (möge ihm wenigstens gefallen, was aus ihm geworden ist!), noch die kleine Facebook-Apokalypse… aber die Arbeit haben wir getan:
Das Souveränitätsgesetz ist im Bewusstsein der Rumänen immer stärker gegenwärtig. Unterschreiben Sie es!
Und beinahe hätte ich es „vergessen"… am Donnerstag habe ich gemeinsam mit 42 weiteren Bürgern bei der NATIONALEN BEHÖRDE FÜR STAATSANGEHÖRIGKEIT einen Antrag AUF ENTZIEHUNG DER RUMÄNISCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT von Raed Arafat gestellt.
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Art. 32 Abs. (1) in Verbindung mit Art. 25 Abs. (1) Buchst. d) letzter Satz des Gesetzes Nr. 21/1991, neu veröffentlicht und mit späteren Änderungen, stellen wir folgende
ANZEIGE AUF ENTZIEHUNG DER RUMÄNISCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT
des Raed Arafat, der gegenwärtig das Amt des Staatssekretärs und Leiters der Abteilung für Notsituationen (DSU) im Innenministerium innehat,
wegen vorsätzlicher Verletzung der Bestimmungen des Art. 20 Abs. (5) des Gesetzes Nr. 21/1991, neu veröffentlicht und mit späteren Änderungen, in Verbindung mit Art. 16 Abs. (1) bis (3) und Art. 53 der Verfassung Rumäniens, aus folgenden Gründen:
Am 04.10.2021 hat Raed Arafat in seiner Eigenschaft als „Einsatzleiter" die Verfügung Nr. 9490 über die Einführung bestimmter erforderlicher Maßnahmen auf der Ebene der öffentlichen Krankenhäuser mit Betten zur Bekämpfung der Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 erlassen, mit der für einen Zeitraum von 30 Tagen die Aussetzung der Aufnahmen in den Krankenhäusern des Landes für chirurgische Eingriffe sowie für andere Behandlungen und medizinische Untersuchungen angeordnet wurde — mit Ausnahme von Notfällen, Schwangeren, die pflichtgemäße Kontrollen benötigen, Patienten mit chronischen onkologischen Erkrankungen und Patienten, die Dialyse benötigen.
In diesem Zusammenhang erklärte Raed Arafat auf einer Pressekonferenz, man habe ihm gesagt — ohne zu präzisieren, von wem —, dass die betreffende Verfügung nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden müsse, und räumte sodann ein, dass das Dokument die Verfassung nicht beachtet: „Es ist eine Verfügung, die bereits auf allen Medienseiten und überall veröffentlicht ist. Sie gehört nicht zu den Verfügungen, von denen man uns gesagt hat, dass sie im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen. Zudem ist es eine Verfügung des Managements und der Triage in einer Katastrophenlage, und es tut mir sehr leid: wenn die Katastrophenmedizin nicht mit der Verfassung im Einklang steht, muss ich als Arzt, bis man mir sagt, ich solle aufhören, WEGEN DER VERFASSUNG, die Rettung des Lebens und die Grundsätze achten, die ich auf diesem Gebiet gelernt habe."
Bemerkenswert ist, dass die Äußerungen Raed Arafats auch eine Erwiderung auf die Erklärungen der Volksanwältin Renate Weber waren, die sich von Amts wegen mit der Sache befasst und in einer Presseerklärung darauf hingewiesen hatte, dass das Recht der Bürger auf medizinische Versorgung in den Gesundheitseinrichtungen nicht eingeschränkt werden darf, zumal ihnen nur die Möglichkeit bleibt, Untersuchungen und ärztliche Handlungen im privaten Bereich vornehmen zu lassen. Darüber hinaus stellte die Volksanwältin fest, dass es verfassungswidrig — mithin rechtswidrig — ist, wenn die Aussetzung der Aufnahmen für chirurgische Eingriffe durch einen Verwaltungsakt (eine Verfügung) erfolgt, der von einem Verwaltungsorgan ohne Rechtspersönlichkeit (der Abteilung für Notsituationen) oder durch Verfügung des Gesundheitsministers erlassen wird, soweit dies die Anordnung von Maßnahmen zur Einschränkung der Ausübung des Rechts der Personen erlaubt, medizinische Versorgung in staatlichen Gesundheitseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.
Angesichts dieser Lage ist es offensichtlich, dass Raed Arafat durch den Erlass der Verfügung Nr. 9490/04.10.2021 und durch die abgegebene Erklärung bewusst und gewollt, mithin vorsätzlich, folgende Bestimmungen der Verfassung Rumäniens verletzt hat:
„In Rumänien ist die Achtung der Verfassung, ihres Vorrangs und der Gesetze verpflichtend." — Art. 1 Abs. (5);
„(1) Die nationale Souveränität steht dem rumänischen Volk zu, das sie durch seine repräsentativen Organe ausübt, die durch freie, regelmäßige und redliche Wahlen gebildet werden, sowie durch Referendum. (2) Keine Gruppe und keine Person darf die Souveränität im eigenen Namen ausüben." — Art. 2 Abs. (1) und (2);
„(1) Die Bürger genießen die durch die Verfassung und durch andere Gesetze verbürgten Rechte und Freiheiten und haben die darin vorgesehenen Pflichten. (2) Niemand steht über dem Gesetz." — Art. 16 Abs. (1) und (2);
„(1) Das Recht auf Leben sowie das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit der Person sind gewährleistet. (2) Niemand darf der Folter noch irgendeiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung unterworfen werden." — Art. 22 Abs. (1) und (2);
„Die persönliche Freiheit und die Sicherheit der Person sind unverletzlich." — Art. 23 Abs. (1);
„Das Recht auf Freizügigkeit im Inland und im Ausland ist gewährleistet. Das Gesetz legt die Bedingungen der Ausübung dieses Rechts fest." — Art. 25 Abs. (1);
„(1) Die öffentlichen Behörden achten und schützen das Intim-, Familien- und Privatleben. (2) Die natürliche Person hat das Recht, über sich selbst zu verfügen, sofern sie nicht die Rechte und Freiheiten anderer, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verletzt." — Art. 26;
„(1) Das Recht auf Gesundheitsschutz ist gewährleistet. (2) Der Staat ist verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene und der öffentlichen Gesundheit zu ergreifen." — Art. 34 Abs. (1) und (2);
„(1) Die Ausübung bestimmter Rechte oder Freiheiten darf nur durch Gesetz und nur dann eingeschränkt werden, wenn es je nach Fall erforderlich ist für: die Verteidigung der nationalen Sicherheit, der Ordnung, der Gesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit, der Rechte und Freiheiten der Bürger; die Durchführung der strafrechtlichen Ermittlung; die Verhütung der Folgen einer Naturkatastrophe, eines Unglücks oder eines besonders schweren Schadensereignisses. (2) Die Einschränkung darf nur angeordnet werden, wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Die Maßnahme muss der Lage, die sie veranlasst hat, angemessen sein, diskriminierungsfrei angewandt werden und darf den Bestand des Rechts oder der Freiheit nicht antasten." — Art. 53.
Im Lichte dieser Bestimmungen unseres Grundgesetzes ersuchen die Unterzeichneten Sie, den innewohnenden Gehalt der von Raed Arafat durch die oben genannte Verfügung getroffenen, offenkundig verfassungswidrigen Maßnahmen sowie den Inhalt der gegenüber der Presse abgegebenen, die Verfassung verhöhnenden Erklärung als unbestreitbaren Beweis dafür zu würdigen, dass Raed Arafat 23 Jahre nach Erwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit:
keine Verbindung und keine Zugehörigkeit zum rumänischen Staat hat, wie die rumänische Staatsangehörigkeit in Art. 1 Abs. (1) des Gesetzes Nr. 21/1991, neu veröffentlicht und mit späteren Änderungen, bestimmt ist;
durch Verhalten, Handlungen und Haltung Handlungen gegen die Rechtsordnung und die nationale Sicherheit unternimmt und unterstützt, was einer weiteren wesentlichen Voraussetzung für die Verleihung der rumänischen Staatsangehörigkeit zuwiderläuft, nämlich der in Art. 8 Abs. (1) Buchst. b) des genannten Gesetzes vorgesehenen;
obwohl er die Verfassung Rumäniens kennt — eine wesentliche Voraussetzung für die Verleihung der rumänischen Staatsangehörigkeit an einen Ausländer nach Art. 8 Abs. (1) Buchst. g) desselben Gesetzes —, sie verhöhnt und vorsätzlich verletzt;
den Eid verletzt hat, den er anlässlich der Verleihung der rumänischen Staatsangehörigkeit in feierlicher Sitzung nach Art. 20 Abs. (5) des genannten Gesetzes geleistet hat, nämlich:
„Ich schwöre, dem Vaterland und dem rumänischen Volk ergeben zu sein, die nationalen Rechte und Interessen zu verteidigen, die Verfassung und die Gesetze Rumäniens zu achten.";
die Bestimmungen des Art. 35 desselben Gesetzes verletzt hat: „Personen, denen die rumänische Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz verliehen wurde, haben alle Rechte und Freiheiten sowie die Pflichten, die durch die Verfassung und durch die Gesetze des Landes für die rumänischen Bürger vorgesehen sind";
sich über der Verfassung Rumäniens wähnt.
Aus der Lektüre der genannten Gesetzestexte schließen wir, dass die Beibehaltung der rumänischen Staatsangehörigkeit durch Personen, die sie auf Antrag erworben haben, untrennbar an die Erfüllung derselben gesetzlichen Voraussetzungen gebunden ist, die für ihre Verleihung gelten, nämlich die Achtung der Verfassung und der Gesetze des Landes.
Wir bitten Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass Raed Arafat durch seine Haltung, seine Handlungen und seine Erklärungen in seiner Eigenschaft als Staatssekretär und Leiter der Abteilung für Notsituationen (DSU) im Innenministerium die nationale Sicherheit gefährdet, indem er zweifelsfrei zum Ungehorsam gegenüber den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen des rumänischen Staates aufstachelt, womit die Bestimmungen des Art. 25 Abs. (1) Buchst. d) des Gesetzes Nr. 21/1991, neu veröffentlicht und mit späteren Änderungen, einschlägig sind.
Nach Art. 25 Abs. (1) Buchst. d) des Gesetzes Nr. 21/1991, neu veröffentlicht und mit späteren Änderungen, „kann die rumänische Staatsangehörigkeit der Person entzogen werden, die (…) d) (…) andere Handlungen begangen hat, welche die nationale Sicherheit gefährden."
So halten die Unterzeichneten die Art, in der Raed Arafat auf der Pressekonferenz vom 6. Oktober 2021 über das Grundgesetz im Verhältnis zur Notfallmedizin gesprochen hat, für unzulässig und für eine geradezu unverzeihliche Verhöhnung — ebenso wie seine wiederholte Verletzung der Bestimmungen der Verfassung durch die seit Beginn der Pandemie aufeinanderfolgenden Rechtsakte, wie die jüngste Verfügung Nr. 9490/04.10.2021, die er nicht einmal im Amtsblatt veröffentlicht hat, weil man ihm nicht gesagt habe, dass er müsse — obwohl auch er die Gesetze dieses Landes kennen und achten muss, umso mehr in seiner Eigenschaft als Staatssekretär und Leiter der Abteilung für Notsituationen (DSU) im Innenministerium.
Wir weisen darauf hin, dass die Verhöhnung und die vorsätzliche Verletzung der Verfassung durch Raed Arafat im Verhältnis zu seinem Amt als Staatssekretär und Leiter der Abteilung für Notsituationen (DSU) im Innenministerium zu würdigen ist und nicht im Verhältnis zur Eigenschaft eines einfachen Bürgers, da er sich in dieser erstrangigen Stellung, die er in der Architektur des rumänischen Staates einnimmt, beharrlich und wiederholt der Verfassung und den Gesetzen des Landes widersetzt (einschließlich den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 21/1991, neu veröffentlicht und mit späteren Änderungen, wie sie in der vorliegenden Anzeige angeführt sind).
Nun aber stachelt Raed Arafat durch seine Haltung, seine Handlungen und seine Erklärungen in seiner Eigenschaft als Staatssekretär und Leiter der Abteilung für Notsituationen (DSU) im Innenministerium zweifelsfrei zum Ungehorsam gegenüber den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen des rumänischen Staates auf und gefährdet damit die nationale Sicherheit.
Zusammenfassend haben die Unterzeichneten diese Anzeige auf der Grundlage der Bestimmungen des Art. 32 Abs. (1) erstattet, der jeder Person, die von einem Grund für die Entziehung der rumänischen Staatsangehörigkeit Kenntnis hat, das Recht verleiht, den Ausschuss für Staatsangehörigkeit bei der Nationalen Behörde für Staatsangehörigkeit anzurufen; wir ersuchen Sie hochachtungsvoll, auf der Grundlage des Art. 14 Abs. (1) die Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für den Erlass der Verfügung über die Entziehung der rumänischen Staatsangehörigkeit von Raed Arafat zu prüfen und festzustellen, unter Berücksichtigung der im vorliegenden Fall einschlägigen Bestimmungen des Art. 25 Abs. (1) Buchst. d) letzter Satz.
Wir behalten uns das Recht vor, bis zu dem von Ihnen für die Erörterung der vorliegenden Anzeige auf Entziehung der rumänischen Staatsangehörigkeit von Raed Arafat bestimmten Termin Präzisierungen und Ergänzungen nachzureichen.
die Erklärung Raed Arafats vom 6. Oktober auf der nach der Regierungssitzung veranstalteten Pressekonferenz, als er der Volksanwältin bezüglich der Verfügung antwortete, mit der nicht dringliche Aufnahmen und chirurgische Eingriffe ausgesetzt werden, und bezüglich der rechtlichen Gesichtspunkte derselben;
die Verfügung Nr. 9490/04.10.2021 — nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Antrag wurde unterzeichnet von Zară Ovidiu-Dumitru, Av. Deseagă Cristian-Alexandru, Popa Ioan-Aurelian, av. Dume Alexandra-Mihaela, Av. Cerva Nadia-Cosmina, Roșca-Stănescu Sorin-Ștefan, Voiculeț Iulian-Nicolae-Mihail, Ionescu Mihai, Golban Radu-Eugen, Ștef Mihai-Adrian, Iancu Liliana-Florina, Alecu Mariana, Cochină Luchian-Florin, Șerb Horațiu-Alexandru, Maior Florina, Mirea Călin-Eusebiu, Popa Dan Petre, Negrotă Angela, Capsali Pericle-Iulian, Dume Cătălin-Daniel, Vasile-Stoicescu Bogdan, Vîrlan Irina-Elena, Constantin Simona, Modoran Gabriela, Radu Ancuța-Valentina, Constantin Mircea-Tudor, Văleanu Ana, Belean Adrian, Lăzărescu Cătălina, Susanu Ana-Claudia, Lăzărescu Ion-Laurențiu, Duță Eugen, Joseanu Ciprian-Flaviu, Stan Mihaela-Carleta, Stanciu Florența, Căpitan Florina-Constanța, Neacșu Costel-Adrian, Duca Bogdan-Alexandru, Bibby Angela-Iuliana, Av. Andrei Stefan Mitrea, Av. VÂJDEA LIVIU DANIEL și, ultimul pe listă, subsemnatul.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
88. 16. Oktober 2021 — „Ich wurde von den „Dresseuren der Wahrheit“ entsperrt. 24 Tage früher“
Ich wurde von den „Dresseuren der Wahrheit" entsperrt. 24 Tage früher.
Bei dieser Gelegenheit rufe ich Sie auf, das #Souveränitätsgesetz zu unterstützen und zu unterschreiben!
Suchen Sie einen Freiwilligen unter https://vremsuveranitate.ro/voluntari/
Werden Sie Freiwilliger unter https://vremsuveranitate.ro/inscriere/
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
89. 17. Oktober 2021 — „Sie können das #LegeaSuveranității in der Taverna Lions in Snagov, Str Floril… unterstützen und unterschreiben“
Sie können das #Souveränitätsgesetz in der Taverna Lions in Snagov, Str. Florilor 34, unterstützen und unterschreiben
Mutige rumänische Unternehmer wie Luca Cristian unterstützen das Vorhaben und sind Freiwillige und Botschafter des Souveränitätsgesetzes geworden!
Wenn Sie GESCHÄFTSRÄUME haben und Botschafter und Freiwilliger des Souveränitätsgesetzes werden möchten, wenden Sie sich bitte an mich!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
90. 18. Oktober 2021 — „Das Volk hat immer recht! Selbst wenn es sich in der getroffenen Wahl irrte… hätte es dennoch recht …“
Das Volk hat immer recht! Selbst wenn es sich in seiner Wahl irren sollte… hat es dennoch recht: vox populi, vox Dei!
Die Ordnung, in der eine politische Klasse und eine Regierung den Willen von 70 % der Bevölkerung ihres Landes missachten, heißt TYRANNEI!
Eine Presse, die an der Tyrannei teilnimmt, ist keine Presse; sie ist bloß ein Propagandaorgan. Sie ist bloß ein Organ des Schreckens und der Unterdrückung! Sie ist eine Schande!
Konkret: wenn das Volk gewählt hat, sich nicht impfen zu lassen — gleichviel ob es die richtige Wahl getroffen hat oder nicht —, muss die politische Klasse Lösungen finden im Verhältnis zur Entscheidung des Volkes, nicht im Verhältnis zu den Überzeugungen der politischen Klasse.
Deshalb besteht die demokratische Lösung nicht in der Diskriminierung und Erpressung der 70 %, sondern darin, Alternativen zu finden im Verhältnis und als Antwort auf die Entscheidung des Volkes!
Wir, das Volk, sind verpflichtet, sie dazu zu zwingen, uns und auch unsere Entscheidungen zu achten — wir, die wir sie ins Parlament und in die Regierung geschickt haben, auf unsere Kosten, damit sie uns vertreten und uns nicht Lösungen aufzwingen, die unserem Willen fremd sind.
Wir, das Volk, sind die rechtmäßigen Inhaber der Souveränität; unter den gegenwärtigen Umständen sind wir verpflichtet, uns unsere Gesetze selbst zu schreiben!
Deshalb unterstützen und unterschreiben wir das #Souveränitätsgesetz!
Suchen Sie einen Freiwilligen unter https://vremsuveranitate.ro/voluntari/
Werden Sie Freiwilliger unter https://vremsuveranitate.ro/inscriere/
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
91. 19. Oktober 2021 — „Das Netz der rumänischen Kaufleute, die das #LegeaSuveranității unterstützen, wächst! Ehre ihnen!“
Das Netz der rumänischen Händler, die das #Souveränitätsgesetz unterstützen, wächst! Ehre sei ihnen!
Heute ist Acte auto Udriște hinzugekommen — die Firma, bei der ich jedes Mal meine Versicherungen abschließe.
Wer für das Souveränitätsgesetz unterschreiben möchte, kann ab heute in die Strada Logofăt Udriște Nr. 1, Sektor 3, Bukarest kommen,
wo man auch seine Versicherungen abschließen oder die Unterlagen für die Fahrzeugzulassung erstellen lassen kann:
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
92. 19. Oktober 2021 — „Einer jener mutigen rumänischen Unternehmer, die die Volksgesetzgebungsinitiative unterstütz…“
Einer jener mutigen rumänischen Unternehmer, welche die Gesetzesinitiative des Volkes #Souveränitätsgesetz unterstützen und Freiwilliger und Botschafter des Souveränitätsgesetzes geworden sind, ist bereits mit einem Bußgeld belegt worden…
Luca Cristian wurde bestraft, weil die Taverna Lions ihre Gäste nicht diskriminiert.
Wenige Tage, nachdem sie zur Botschaft des Souveränitätsgesetzes geworden war… ein Zufall, versteht sich!
Wir werden mehr in der Taverna Lions kaufen, um ihm zu helfen, das Bußgeld zu bezahlen!
Die Solidarität — das ist unsere Waffe gegen sie! Das ist unsere geheime Waffe gegen Missbrauch und Diskriminierung!
Gehen Sie hin, kaufen Sie die besten Pizzen der Gegend, unterstützen und unterschreiben Sie für das #Souveränitätsgesetz in der Taverna Lions in Snagov, Str. Florilor 34.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
93. 20. Oktober 2021 — „Unterstützen und unterschreiben Sie das #LegeaSuveranității!“
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(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
94. 20. Oktober 2021 — „Unterstützen und unterschreiben Sie das #LegeaSuveranității!“
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BODO von „Proconsul" unterstützt und unterschreibt das Souveränitätsgesetz.
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Senden Sie sie sodann an die Adresse Bukarest, P-ța Romană, Bulevardul Magheru Nr. 32-34, Block B, Aufgang B, 3. Stock, Wohnung 14, Sektor 1, Rumänien.
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(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
95. 29. Dezember 2021 — Über die nationalen Antikörper
Über die nationalen Antikörper und die globalistischen Krankheitserreger
Der Vergleich des Gesellschaftskörpers mit dem menschlichen Leib ist so alt wie die Welt.
Deshalb werde ich heute nicht über Medizin, Viren oder medizinische Behandlungen sprechen — Gegenstände, bei denen viele eilends sagen werden, mir fehle die Zuständigkeit und die Berufung, mich zu äußern —, sondern ich werde Ihnen allein vom Gesellschaftskörper sprechen, in dem ich selbst ein bescheidenes und unbedeutendes Glied bin.
Und ich werde Ihnen von der größten und angenehmsten Überraschung sprechen, die mir das Leben beschert hat: der Widerstandskraft, dem Beharrungsvermögen und der außergewöhnlichen Beschaffenheit des Volkes, dem ich angehöre. Und ich sage es ohne Überschwang, ohne in die Falle der Mythologisierung unserer Geschichte oder der Verherrlichung unserer Kultur zu geraten — beide durchaus bemerkenswert, aber bei weitem nicht in dem Maße, wie es die Taten der Tapferkeit und der geistige und sittliche Rang sind, den wir in den letzten 2 Jahren auf der Ebene der Masse bewiesen haben.
In der kurzen Betrachtung, die ich zu entwerfen versuche, müssen wir von einer Feststellung ausgehen: war das Jahr 2020 durch das Auftreten der Pandemie und der diktatorischen Maßnahmen auf globaler Ebene ein durchaus „besonderes" Jahr — im schlimmstmöglichen Sinne —, so war das Jahr 2021 ein durchaus „außerordentliches" Jahr, durch die weltweite Durchsetzung der Impfung und durch die Einrichtung einer medizinischen Apartheid auf planetarer Ebene. Die Beschränkung des Rechts auf Arbeit, auf Freizügigkeit und auf freie Meinungsäußerung wurde weltweit zu „politisch korrekter" Übung. Bemerkenswert ist, dass wir im Lauf der Menschheitsgeschichte unvergleichlich mörderischere Seuchen erlebt haben, dass jedoch NIEMALS — ich unterstreiche es noch einmal: NIEMALS — solche Maßnahmen ergriffen wurden. Daher der begründete Verdacht (bei Rumänen, die an die Fallstricke der Geschichte gewöhnt sind), dass etwas anderes dahintersteckt.
Bis jetzt haben die Rumänen diese beiden großen Prüfungen der Weltgeschichte tadellos, ja vorbildlich bestanden. Im Jahr 2020, nach den ersten 2 Wochen des Schocks und des Schreckens, verursacht durch die Panzer auf den Straßen und den zur Einrichtung gewordenen Medienterror, begannen die Rumänen zu tun, was sie am besten können: sich zwischen Missbrauch und Dummheit hindurchzuschlängeln, den Schlägen der antidemokratischen Gesetze auszuweichen, sich über die Pandemie und die Arafats lustig zu machen, an den Straßenecken zu reden. Schüchtern auch zu demonstrieren. Schüchtern, aber genug, damit die Regierung nicht den Mut hatte, die Schraube allzu fest anzuziehen. Ebenso 2021: kaum hatte die Stech-Kampagne begonnen, passten sich die Rumänen an — viele ließen sich „danebenstechen", andere „erkrankten" zum x-ten Mal; die meisten aber widersetzten sich! Sie sind, wie man volkstümlich sagt, nicht darauf hereingefallen — nicht auf die covidistische Propaganda, nicht auf die Treibjagd. Und es hat sich erwiesen, dass sie recht hatten: wir sind das Volk Europas (und wahrscheinlich eines der ganz wenigen der Welt), das am wenigsten gespritzt und zugleich am wenigsten angesteckt ist. Und das beweist Mut und Verstand. Es zu schaffen, sich dem weltweiten Wahnwitz mit der Verbissenheit und zugleich der Leichtigkeit und Eleganz zu widersetzen, mit der die Rumänen es getan haben — das beweist angeborene geistige Vortrefflichkeit.
Noch einmal: ich übertreibe in nichts, und diese Feststellung der geistigen Vortrefflichkeit des rumänischen Volkes gründet darauf, dass wir Rumänen in unserer überwältigenden Mehrheit, gleichviel wo auf der Welt wir uns befinden, gleich reagiert haben: wir haben die covidistische Propaganda entschieden zurückgewiesen — mit Recht, wie sich mit jedem Tag mehr erweisen wird. Wo immer auf der Welt wir sind, haben wir in unserer Mehrheit gleich reagiert: von den Vereinigten Staaten bis Vietnam, von England bis Italien, von Schweden bis Australien… ungeachtet der Methoden der Propaganda, des Schreckens oder der staatlichen Erpressung sind wir überall ebenso zurückhaltend und widerständig gegenüber Lüge und Indoktrination geblieben.
Denn ja: diese vielgescholtenen Generationen — die der „Dekret-Kinder", die der „Pro-Generation", ja selbst die der „Snowflake generation" —, alle nachdezemberlichen Generationen ohne Unterschied haben eine unglaubliche Widerstandskraft gegen den covidistisch-globalistischen Wahnwitz und die Erpressung bewiesen. Ich habe entschiedene „leugnerische" Haltungen und unheilbar „verschwörungstheoretische" Ansichten gesehen, von Ehrwürdigen jenseits der 70 bis zu Burschen, die noch auf den Bänken der Hochschule sitzen; von Universitätsprofessoren bis zu ungelernten Arbeitern; von Doktoren der Medizin bis zu Größen der Wirtschaftswissenschaft, zu Dichtern und Künstlern. Alle, gleichviel welchen Alters, welcher Bildung, welchen Standes oder gesellschaftlichen Ranges — die Mehrheit der Rumänen beweist einen gesunden Menschenverstand und eine gute, beinahe „instinktive" Orientierung, die das Argument und der Beweis unseres Überlebens als Volk im Lauf der Geschichte sind.
Unser Gesellschaftskörper kämpft, er kämpft wirklich — vielleicht nicht sichtbar, vielleicht nicht offen und ausdrücklich, wie viele von uns es sich gewünscht hätten, aber er kämpft mit wirksamen Mitteln gegen die Krankheitserreger, welche die Führung unseres Landes befallen haben. Oft unter der Maske der Gleichgültigkeit verborgen, sind auch die Passivität und das Ausbleiben einer Reaktion auf die covidistische Propaganda und den Staatsterror, die stillschweigende und stillschweigend vollzogene Verweigerung des Gehorsams — unbestreitbar bewiesen durch die niedrigste Impfquote Europas — ein Beweis der Vortrefflichkeit unseres Volkes.
Und weil wir ohne ein zusammenhängendes und wirksames Immunsystem so lange nicht hätten standhalten können, muss ich jene erwähnen, die wahrhaftige nationale Antikörper gegenüber den Krankheitserregern gewesen sind, welche die Führung unseres Landes befallen haben. Denn es muss gesagt werden: trotz der verallgemeinerten securistoiden Metastase und trotz der globalistischen Viren, die seit Jahrzehnten von außen an die Spitze Rumäniens gesetzt wurden, halten wir als Volk noch stand. Und wir halten stand DANK ihnen, dank unserer „Antikörper"!
Es sind viele, manche bekannt, andere unbekannt. Doch alle haben, an ihrem Platz, ihre entscheidende Bestimmung darin, diesen Zustand des Widerstands gegenüber der globalistischen und traditionsfeindlichen Seuche zu bewahren. Das Einzige, wovor mir bangte, als ich zu schreiben begann, war, mit wem ich die Aufzählung beginnen sollte — denn jeder der nachstehend Genannten müsste und könnte an erster Stelle stehen…
Soll ich mit den Richtern des Verfassungsgerichtshofs beginnen, die, soweit es möglich war, die diktatorischen Gesetzgebungsmaßnahmen zerlegt haben? Und die vor einigen Tagen den selbsternannten Vorgesetzten der EU und des EuGH würdig und mutig geantwortet haben, dass Rumänien noch eine Verfassung habe… dass es noch souverän sei? Ich weiß nur, dass ich ihnen danken muss, dass es sie gibt!
Oder soll ich mit der Volksanwältin beginnen, die als Frau und trotz ihrer zarten Gesundheit unerschrocken wie ein wahrhaftiger Ritter der Gerechtigkeit zur Verteidigung ihres Volkes gekämpft hat? Ich danke ihr, dass es sie gibt!
Oder soll ich mit jenen wenigen Menschen aus der Presse beginnen, die, obwohl an den Rand gedrängt, um jeden Preis fortfuhren, die Wahrheit zu sagen? Ich danke ihnen, dass sie so sind, wie sie sind!
Oder soll ich mit den Richtern der Berufungsgerichte beginnen, welche die missbräuchlichen Regierungsbeschlüsse aufgehoben haben? Ich danke ihnen und bitte sie, so zu bleiben, wie sie sind!
Oder vielleicht hätte ich mit den Hierarchen, den Äbten und den Priestern beginnen müssen, die das Gerüst dieses Immunsystems bilden — tadellos, aufrecht und im Einklang mit der Faser des rumänischen Volkes, gleichviel was und wie die Leitung der Kirche sagt. Ich gestehe: wahrscheinlich war es die schönste Überraschung und die größte Freude für mich, die Kirche so vorzufinden, wie ich sie mir in diesen Tagen der Prüfung wünschte — eine Kirche, die sich deutlich abhebt von der Unterwerfung und Kapitulation der übrigen Schwesterkirchen, gleichviel ob wir von der russischen oder der griechischen sprechen oder ob wir sie mit der schlechterdings konformistisch-globalistischen Haltung der katholischen Kirche vergleichen. Ich danke ihnen und bete, dass der Herr ihnen nach ihrem Herzen und ihrem Mut vergelte!
Soll ich mit den Ärzten beginnen, die den Kranken beigestanden und ihnen von den Amtsstellen untersagte Arzneimittel verschafft haben? Oder die eingewilligt haben, jene „danebenzuimpfen", die es nicht wollten, aber gezwungen wurden, sich nicht „frei eingewilligte" medizinische Behandlungen verabreichen zu lassen? Ich danke ihnen, und möge Gott es ihnen tausendfach vergelten!
Oder… nein, eigentlich nicht. Jetzt weiß ich, dass ich mit Ihnen hätte beginnen müssen, dem Leser dieser Zeilen — Ihnen, der Sie auf die Straße gegangen sind, zu jeder Kundgebung, unter jedem Risiko, und ungeheure Bußgelder auf sich genommen haben! Ihnen, der Sie sich in die „Armee der Souveränität" eingetragen und bei Kälte, unter allen Umständen, Unterschriften für das #Souveränitätsgesetz gesammelt haben! Oder der Sie, selbst wenn Sie nur im Netz geblieben sind, keine Angst hatten, die Wahrheit zu sagen, die Niedertracht zu entlarven, sich öffentlich mit Ihrem wirklichen Namen als Wächter Ihres Volkes zu zeigen. Mit Ihnen hätte ich beginnen müssen — mit jenen, die Sie, obwohl „anonym" und ohne jeden Schutz, sei es durch den Berufsstand, sei es durch Bekanntheit, nicht aufgehört haben, für Ihr Recht und das Recht der Menschen um Sie herum zu kämpfen, MENSCHEN zu sein, FREIE MENSCHEN! Ich danke Ihnen, dass es Sie gibt, und hoffe, dass Gott Ihnen den Sieg schenken wird, den Sie verdienen!
All diesen „nationalen Antikörpern" sage ich nur eines: ich bin stolz, Ihr Landsmann und Ihr Zeitgenosse zu sein.
Mit einem solchen „Immunsystem" werden wir als Volk noch den Fall einiger Imperien und die Zerstreuung mancher Verirrungen und Wahnwitze erleben!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
96. 20. Oktober 2021 — „Unterstützen und unterschreiben Sie das #LegeaSuveranității!“
Unterstützen und unterschreiben Sie das #Souveränitätsgesetz!
Carmen Tănase unterstützt und unterschreibt das Souveränitätsgesetz.
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97. 15. Januar 2022 — Über einen Tag der Souveränität
Und wenn der 15. Januar, der Tag der rumänischen Kultur, der Tag Eminescus, von diesem Jahr an zum TAG DER NATIONALEN SOUVERÄNITÄT würde?
Wir haben viele Nationalfeiertage: Tage der Unabhängigkeit, der Großen und der Kleinen Vereinigung… fast alles Tage, die unabänderlich den Einfluss und die Wirkungen der Politik der Großmächte in der nationalen Geschichte feiern! Ich gehe nicht ins Einzelne… Sie kennen sie!
Warum sollten wir jedoch nicht auch einen Tag der Souveränität haben?
Und wenn wir einen Tag der Souveränität ausriefen… wann müsste er begangen werden?
Warum der 15. Januar? Weil das Wesen und die Fortdauer eines Volkes seine Kultur, sein Glaube und seine Sprache sind. Nichts lässt sich gegen ein Volk ausrichten, das kulturelle und kultische Eigenart besitzt! Jeder Zusatz gleicht einem Öl, das man in ein Glas Wasser gießt. Es kommt hinzu, aber es vermischt sich nicht. Weil Eminescu Souveränist war und es auch heute wäre! Weil Eminescu das Sinnbild des rumänischen Souveränismus ist!
Das ist der Grund, weshalb der hauptsächliche Gegner der Globalisten und Föderalisten, der erste Wächter Rumäniens und des Rumänentums, die rumänische Überlieferung ist — eine Überlieferung, welche die Sprache, den Glauben, die Kultur und die Bräuche in sich bündelt. Mit einem Wort: das Rumänentum, so wie es in diesen Tagen noch bestimmt werden kann… Und der Feind der Globalisten ist gerade Eminescu — Sinnbild der rumänischen Sprache und des Rumänentums — sowie die rumänische Sprache selbst: Fächer und Gegenstände, die an den Rand gedrängt und planmäßig aus den Lehrplänen entfernt werden! Und die bald zum „Tabu" werden.
Deshalb waren die ersten von den Baumeistern des Großen Neustarts angegriffenen Einrichtungen nicht zufällig die Schule und die Kirche. Warum? Weil dort das Fundament eines jeden Volkes liegt. Weil dort die Sprache, die Kultur und der Kult weitergegeben werden — die bestimmenden Merkmale eines Volkes! Deshalb waren in den letzten zwei Jahren die Schule und die Kirche am stärksten von unmittelbaren und scheinbar unbegreiflichen Maßnahmen ohne jede medizinische Rechtfertigung betroffen. Alles wurde ins Netz geworfen, ins „Virtuelle"…
Kinder, die verlernt haben, miteinander umzugehen, die nicht mehr wissen, wie man sich in einer geläufig und folgerichtig gesprochenen Sprache verständigt, die nicht mehr in Berührung sind mit jenen geringsten Elementen der Bildung, die sie von der ohnehin in den letzten 20 Jahren planmäßig getroffenen Schule empfingen.
Gläubige, welche die Gewohnheit der unmittelbaren, nicht durch einen Bildschirm vermittelten Verbindung zu jener Gnade verloren haben, die man allein in der Wirklichen Gegenwart des Geistes aus der Un-Zeit des Kultes, des Ritus, findet. Allein am geweihten Ort, allein in der Kirche.
Wann in der Geschichte haben Sie je gehört, dass sowohl die Schulen als auch die Gotteshäuser überall und zur selben Zeit auf der Welt geschlossen wurden? Wann? Ich sage es Ihnen! Niemals! Weder während des Zweiten Weltkriegs noch während des Ersten Weltkriegs… oder während der Großen Pest des 14. Jahrhunderts oder der Pest des Caragea (1812–1814), und auch nicht während der Spanischen Grippe (1918–1920)! Und Sie glauben, das sei Zufall?
Die Maßnahme, dass der rumänische Staat widersinnige Mengen experimenteller Arzneimittel erwirbt, und die faktische Pflicht, sie allen Bürgern und Kindern zu verabreichen — unter der Sanktion des Verlusts ihrer Grundrechte —, ist ebenfalls das Werk der „Weisen" des Großen Neustarts, aufgezwungen von den föderalistischen Globalisten am Steuer der EU. Von diesen in der Geschichte beispiellosen Maßnahmen bis zur Absonderung von über 50 % der Bevölkerung Rumäniens war es nur noch ein Schritt. Die gesellschaftliche Entzweiung, der planmäßige und zum Dogma erhobene Hass, zu dem die Geimpften gegen die Ungeimpften aufgestachelt wurden… auch dies ist ein Element der Entnationalisierung, auch dies eine antinationale Politik, die genau in dieselbe Richtung geht.
Ebenso wenig zufällig ist das Verbot der alltäglichsten Bräuche durch eingeführte Gesetze: der Schweinehaltung und -schlachtung, das Verbot oder die Beschränkung bestimmter landwirtschaftlicher Kulturen, der häuslichen Herstellung von Getränken oder Nahrungsmitteln. All dies hat nicht nur den Sinn, dass die multinationalen Vertriebsketten jeden „Verbraucher" an sich reißen, wo immer er sich befinde, sondern zielt auf die Ausrottung einer Lebensform selbst… die manche vielleicht für einfach oder rudimentär halten, vielleicht sogar für barbarisch… aber sie ist die unsere! Sie ist die Grundlage dessen, was wir gewesen sind und noch immer sind.
Sollen wir noch die Wut und die Raffgier hinzufügen, mit der uns die Rohstoffe genommen werden — seien es die menschlichen oder die des Bodens? Die Art, in der wir gezwungen werden, anderen knechtende Rechnungen zu zahlen für das, was wir aus unserer eigenen Erde und aus unseren eigenen Gewässern holen — gleichviel ob wir von Erdöl, Gas, Wasser oder Strom sprechen? Die Art, in der wir, während die Deutschen Kohlekraftwerke wieder in Betrieb nehmen, die unseren schließen müssen… um „den Planeten zu retten"?
Und weil all dies sich nur durch das Gesetz in Verpflichtungen verwandeln lässt, verlangen jene, die sich in der Neuen Normalität zu unseren Vorgesetzten machen wollen, mit dem Knüppel des EuGH von uns, auf unsere Verfassung und unsere Gesetze zugunsten der unmittelbar aus Brüssel eingeführten zu verzichten.
Der Verzicht auf die Verfassung und auf das souveräne Recht der nationalen Gesetzgebung aber bedeutet den Verzicht auf die Souveränität selbst, auf den Rang einer Nation.
Eminescu sagte: „Die Lebensbedingung eines Gesetzes, die Gewähr seiner Beständigkeit ist, dass es ein Ergebnis, ein getreuer Ausdruck der Bedürfnisse eines Volkes sei, und eben deshalb steht das Recht, jene Bedürfnisse in Artikel und Absätze zu fassen, nach dem Geiste unserer Zeit den Völkern zu. Ein Volk — wie immer es beschaffen sei — hat das Recht, seine Bedürfnisse und die Geschäfte, die aus jenen Bedürfnissen notwendig hervorgehen, die Wechselseitigkeit seiner Beziehungen mit Gesetzen zu regeln; mit einem Wort: die Gesetze eines Volkes, seine Rechte können allein aus ihm selbst hervorgehen.
Ein anderes, fremdes, wesentlich von dem seinen verschiedenes Element kann ihm nichts auferlegen; und wenn es ihm etwas auferlegt, dann allein durch die anzuerkennende Überlegenheit seiner Eigenart, wie sie zum Beispiel die Franzosen den Rumänen auferlegt haben. Es ist ein friedlicher Einfluss, den der Untätige mit Freude aufnimmt, mit seiner eigenen Selbstverachtung, ohne zu bedenken, dass daraus Unglück für ihn erwachsen kann." (DAS GLEICHGEWICHT — Auszug aus dem in der „Federațiunea" am 22. April/4. Mai und 29. April/11. Mai 1870 erschienenen Artikel; deutsche Übertragung des Übersetzers, da keine veröffentlichte deutsche Fassung dieses Artikels vorliegt.)
Vielleicht ist es kein Zufall, dass auch das Souveränitätsgesetz — das bedeutendste Vorhaben zum Ausdruck der nationalen Souveränität der letzten 32 Jahre — vor einem Jahr ebenfalls in der Nähe des Eminescu-Tages geboren wurde! Und zwar
deshalb meine ich, es dränge sich auf, dass von diesem Jahr an der Eminescu-Tag, der Tag der rumänischen Kultur, zum TAG DER SOUVERÄNITÄT RUMÄNIENS werde!
Es ist der Tag, von dem an wir den Mut haben müssen zu sagen: BIS HIERHER! ES IST ZU VIEL!
Es ist der Zeitpunkt, von dem an #RoExit nicht mehr bloß eine Frage ist, sondern zu einer Wahlmöglichkeit wird! Und das Weitergehen in dieser Richtung durch die Sklavenhalter, die sich uns gegenüber „Vertreter" und „Führer" nennen, wird die Möglichkeit „RoExit" zu einer Pflicht machen.
Deshalb rufe ich alle, die die von den Meistern des Großen Neustarts aus Brüssel aufgezwungene Neue Normalität nicht annehmen, alle, welche die Werte und die Eigenart unseres Volkes, unsere Kultur und unsere Überlieferungen verteidigen wollen, dazu auf, das #Souveränitätsgesetz zu unterschreiben und sich der Koalition für die Nation anzuschließen.
„Kaiser, welche in der Welt nicht mehr Raum genug gefunden,
Kamen auch in unser Land und verlangten Erd' und Wasser —
Und ich will mich nicht berühmen, noch will ich dich schrecken:
Wie sie kamen, so wurden sie alle zu einem Wasser und einer Erde."
(Mihai Eminescu, Dritter Brief; deutsche Übertragung des Übersetzers, dem rumänischen Wortlaut folgend.)
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
98. 20. Oktober 2021 — „Unterstützen und unterschreiben Sie das #LegeaSuveranității!“
Unterstützen und unterschreiben Sie das #Souveränitätsgesetz!
Sorin Roșca Stănescu unterstützt und unterschreibt das Souveränitätsgesetz.
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99. 1. Februar 2022 — „68,4 % der Rumänen wollen ein souveränes Rumänien!“
68,4 % der Rumänen wollen ein souveränes Rumänien!
Ich sage: das ist ungeheuer viel — 1 von 4 Rumänen will aus der EU hinaus! Und das, obwohl 99,99 % der politischen Klasse und der Medien der EU hörig sind.
Obwohl (bis vor wenigen Tagen) niemand es wagte, das Wort RoExit auch nur auszusprechen: es war Gotteslästerung…
Vor 3 Jahren war ich der erste „Verrückte", der zu fragen wagte: RoExit???
Jetzt hat ein Viertel der Rumänen mir JA geantwortet!
Und wir haben noch gar nicht angefangen, in Ruhe darüber zu sprechen…
Ich glaube, die Panik ist groß… diese Umfrage zeigt, so geschminkt sie auch sein mag, dass die Rumänen aufgewacht sind:
„Wenn 25 % der Rumänen für den RoExit sind, so meinen 68,4 %, dass die nationalen Interessen Rumäniens Vorrang vor den Interessen der EU haben müssen, und sind mithin für eine souveränistische Politik."
In einigen Jahren werden wir die Mehrheit sein, das versichere ich Ihnen!
Nachschrift: und das nach nur einem Jahr seit dem Beginn der Erörterung rund um das #Souveränitätsgesetz… einer Erörterung, die von den Massenmedien verborgen und von den sozialen Medien gesperrt wurde…
Mehr dazu unter: https://ro.sputnik.md/20220201/sondaj-inscop-aproape-70-din-romani-vor…
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
100. 1. Februar 2022 — „HÄUSLICHE GEWALT IN ZWECKEHEN“
HÄUSLICHE GEWALT IN ZWECKEHEN
Wir hatten kein Geld, um eine Umfrage zu bezahlen, danken aber auf diesem Wege INSCOP und den Geldgebern für die jüngst erhobenen Daten, aus denen wir folgende Antworten gewonnen haben:
• über 70 % der Rumänen wollen ein souveränes Rumänien
Da ein souveränes Rumänien und der Verbleib in der EU — so wie dieses gegenwärtig entartete Gebilde aussieht, mit der Aussicht auf einen künftig noch schwerer abweichenden Weg, abweichend auch von der geringsten geistigen Gesundheit, ganz zu schweigen von den Verhältnissen zwischen den Mitgliedstaaten — zwei völlig unvereinbare Dinge sind, müssen wir die Botschaft jener rund 75 % der Rumänen richtig verstehen, die sich IN DIESEM AUGENBLICK nicht für den #RoExit entscheiden würden. Es handelt sich um jene Rumänen, die eben die EU, mit Beihilfe der über die Jahre in Rumänien an die Macht GEBRACHTEN Verräter, von den schlecht bezahlten Arbeitsplätzen außerhalb des Landes abhängig gemacht hat.
Nur das bindet die Rumänen noch an die EU: die Freizügigkeit und die Freiheit, in Ländern mit stärkeren Volkswirtschaften zu arbeiten.
Die Rumänen sind sich jedoch bewusst, in einer vergifteten Ehe gefangen zu sein: 70 % von ihnen erklären, die EU liefere Erzeugnisse minderer Güte nach Rumänien. Ebenfalls 70 % der Rumänen sagen, sie WÜRDEN SICH WÜNSCHEN, in rumänischen Unternehmen beschäftigt zu sein.
Somit ist die pro-rumänische Strömung — für ein Rumänien, das sich entschieden von der schädlichen Vermengung der in der EU aufgelösten Identitäten abgrenzt, für ein Rumänien mit voller Entscheidungsgewalt über die eigene Zukunft — schlechterdings überwältigend, ganz und gar unerhofft.
Diese 70 %, die zwanghaft zugunsten der nationalen Souveränität wiederkehren und selbst dort unter dem Rock hervorlugen, wo sie anscheinend die Vorstellung des Verbleibs in der EU stützen, sind die klarste Messung seit langer Zeit.
Wenn die Rumänen eine offenkundige Scheu haben, persönliche Daten preiszugeben — insbesondere die persönliche Kennnummer —, um ein Vorhaben wie das #Souveränitätsgesetz mit ihrem Namen und amtlich zu unterstützen, so zeigt sich doch, dass die Rumänen, sobald diese Ängste beseitigt sind, sprechen — und gut sprechen, gegliedert, im Bewusstsein unserer gegenwärtigen Ohnmacht, die sie in einem missbräuchlichen Verhältnis zur Europäischen Union als Sklaven festhält, aber bereit, die Ketten bei der ersten Gelegenheit zu sprengen. Denn eben deshalb wird diese „Gelegenheit" so brutal unterdrückt, wenn sich aus den Reihen der Zivilgesellschaft Stimmen erheben, die auch politische Möglichkeiten hervorbringen könnten, welche den Rumänen vermitteln, dass sie keinerlei Grund haben, sich wie Sklaven zu benehmen; dass die großen Wirtschaftsmächte am Steuer der EU mit dem Spargel auf dem Feld und den Baustellen im Verfall sitzen bleiben, wenn wir die Arbeit auf Knien nicht mehr annehmen; dass ihr ganzer Wohlstand auf den Schultern von Ländern wie Rumänien ruht, wie stets in der Geschichte, und dass ihre Drohungen nur dann widerhallen, wenn wir uns unterwerfen.
Wenn die Rumänen sich bewusst werden, dass jene Drohungen nur dann wirklich sind, wenn wir sie bestätigen, werden aus jenen 25 % zugunsten des RoExit wie auf Knopfdruck mindestens 75 % — und wir haben das Beispiel der Lügen der sanitären Diktatur, die eine nach der anderen in sich zusammenfallen und die eine allzu bittere Lehre darstellen werden, als dass die Erkenntnisse dieses düsteren Versuchs nicht in jedem anderen Zusammenhang genutzt würden. Auch im Zusammenhang einer Entscheidung über die Zukunft Rumäniens innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union — einer Entscheidung, die zu treffen sein wird, indem auch wir lernen, Bedingungen zu stellen.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
101. 20. Februar 2022 — Über sechs Monate Kampf
Meine lieben Kämpfer für die Souveränität,
Es sind bereits sechs Monate vergangen, seit das Souveränitätsgesetz im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Es sind bereits mindestens sechs Monate, in denen wir gemeinsam Seite an Seite in unserem Kampf gegen die „neue Normalität" und gegen den Status Rumäniens als Kolonie stehen. Seit Monaten kämpfen wir gemeinsam für die Freiheit und die Würde des rumänischen Bürgers, für unsere Rechte und Freiheiten und für die unserer Kinder.
Das Sammeln der Unterschriften ist beendet, und damit ist die Zeit der Bilanzen gekommen, die Zeit der Analysen und der Entscheidungen. Es ist die beste Gelegenheit, einander zu begegnen, uns von Angesicht zu Angesicht zu sehen und uns noch besser kennenzulernen.
Aber es ist auch der Augenblick, zu entscheiden, wie oder ob unser Kampf weitergehen soll.
Wir gemeinsam werden entscheiden! Nur wir! Nur gemeinsam!
Bei dieser Zusammenkunft werden auch einige der Initiatoren des Vorhabens anwesend sein sowie Personen, die unmittelbar am Souveränitätsgesetz gearbeitet haben, wie Herr Professor Ilie Șerbănescu, ebenso Unterstützer und Förderer des Souveränitätsgesetzes.
Deshalb bitte ich Sie, meine Einladung anzunehmen, uns am Samstag, dem 26. Februar 2022, ab 14.00 Uhr im Saal am Bulevardul Nicolae Bălcescu 17-19, Bukarest 010043 (gegenüber der Sala Dalles) zu sehen!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
102. 27. Februar 2022 — Über Unterschriften und Parlament
414 Tage nach der „Empfängnis", zwei Tage vor Ablauf von 6 Monaten seit der Veröffentlichung im Amtsblatt, ist der Entwurf des Souveränitätsgesetzes an seinem Ziel angelangt: im Parlament!
Es war eine gewaltige Arbeit einer wunderbaren Mannschaft!
Das Sammeln der Unterschriften für das Souveränitätsgesetz ist abgeschlossen.
Durch die ungeheure Anstrengung vieler meiner Freunde ist es uns gelungen, rund 33.000 Unterschriften zu sammeln. Das ist viel, sehr viel für die Winterzeit, mitten in der Pandemie, mit Beschränkungen und Schrecken vonseiten der Behörden. Viel, aber nicht genug, um das Souveränitätsgesetz von der Straße unmittelbar ins Parlament zu bringen unter den Voraussetzungen des Art. 74 der Verfassung und des Gesetzes 189/1999.
Noch am Donnerstag, nur zwei Tage vor der gestrigen Abschlussveranstaltung des Unterschriftensammelns… schien alles verloren. Alles! Eine ungeheure Anstrengung… für nichts! So schien es.
Mitten in einer schwarzen Zeit, in Zeiten des Krieges, der Diktatur und der Plandemie, war der Herr nachsichtig mit uns und hat uns noch eine Hoffnung gegeben. Er hat uns noch eine Gelegenheit geschenkt!
Ja, denn mit Gottes Beistand HABEN WIR GESIEGT!
Obwohl es uns nicht gelungen ist, die von der Verfassung geforderten mindestens 100.000 Unterschriften zu sammeln, haben sich die Abgeordneten Daniel Ghiță und Dumitru Coarna gemeinsam mit weiteren 6 Parlamentariern angeboten, unser Gesetz, das #Souveränitätsgesetz, ins Parlament zu tragen. Sie haben unverzüglich auf die E-Mail geantwortet, die ich am Freitag, dem 25.02.2022, an alle Parlamentarier gesandt hatte. Und ich danke ihnen, dass sie es getan haben!
Ein Wunder, von Gott durch wunderbare Menschen gewirkt!
Wir danken ihnen sehr und bleiben ihnen dankbar!
Wir danken den Herren Daniel Ghiță und Dumitru Coarnă. Und den weiteren 6 Parlamentariern!
Und vor allem danken wir Gott, dass er ihnen den guten Gedanken eingegeben hat!
Unser Kampf wird von nun an mittelbar im Parlament weitergehen, wo wir Anfragen, Petitionen und Schreiben an die Parlamentarier richten werden, um sie zu zwingen, unsere Stimme zu hören — die Stimme derer auf der Straße! Um das Parlament zu zwingen, das Souveränitätsgesetz zu erörtern, darüber abzustimmen und es anzunehmen!
Diese Lage führt uns zu der Einsicht, dass die Gesetze im Parlament geschrieben und geändert werden… von den Parlamentariern. Dass es schwer, beinahe unmöglich ist, ohne den Beistand des Herrn einen Gesetzentwurf von der Straße ins Parlament zu bringen. Und es ist noch schwerer, von der Straße aus zu bewirken, dass aus dem Gesetzentwurf ein Gesetz wird!
Deshalb glaube ich, dass wir werden wählen müssen, ob wir auf der Straße bleiben wollen, um von dort Gesetzesvorschläge in unserem Interesse und im Interesse unserer Nation zu machen,
oder ob wir ins Parlament gehen wollen — dorthin, wo die Gesetze geschrieben und geändert werden — und von dort aus die Gesetze im Interesse von uns, unseren Kindern und unserer Nation schreiben!
Wir werden entscheiden müssen, ob wir gemeinsam auf der Straße bleiben wollen, als bürgerliche Kämpfer für die Souveränität, oder ob wir gemeinsam an die politische Kampffront übergehen, als Kämpfer für die Souveränität im Parlament!
Wir haben bewiesen, dass wir einander zuhören und einander befragen können!
Wir haben bewiesen, dass wir die Probleme erkennen und greifbare Lösungen zusammenfassen können!
Wir haben bewiesen, dass wir bessere Gesetze schreiben können, und besser als die gegenwärtigen Parlamentarier!
Ich danke Ihnen allen von Herzen für die aufgewandte Mühe!
Ihre Anstrengung ist nicht ohne Wirkung geblieben!
Nun aber ist die Zeit gekommen zu wissen und zu wählen, was für uns das Beste ist, was wir für das Land tun können:
Wie immer Ihre Entscheidung bezüglich unserer künftigen möglichen politischen Beteiligung ausfallen wird — unsere Tätigkeit im Rahmen des Vereins „Wir wollen Souveränität" wird fortgesetzt.
Dort haben wir bereits eine Denkfabrik gegründet, einen Kreis der Besinnung, „Für die Nation", dem sich bereits einige der glänzendsten Köpfe angeschlossen haben, die ich kenne: Ilie Șerbănescu — unser Ältester,
Carmen Tănase, Monica Pop, Ecaterina Andronescu, Cosmina Cerva
Alexandra Dume, Adrian Severin, Varujan Vosganian, Răzvan Constantinescu, Toni Neacșu, Mirel Palada, Radu Iliescu, Iulian Capsali, Adrian Ștef, Mihai Ionescu, Aurelian Popa und, als Letzter auf der Liste, der Unterzeichnete.
Die Liste bleibt selbstverständlich offen für weitere, die bereit sind, die Probleme unserer Gesellschaft zu erkennen und Lösungen zu suchen.
Eines ist gewiss: unsere Probleme als Nation sind groß, und unsere Lenker sind entweder böswillig oder unfähig.
Deshalb sind wir gezwungen, Lösungen zu finden. Und wenn wir sie nicht finden, sie zu erfinden!
Nachschrift: nun, am Ende dieses Abschnitts, muss ich ganz und gar besonders den Damen Mariana Alecu, Angela Bibi und Irina Varlan sowie den Herren Cătălin Dume, Mihai Ionescu, Aurelian Popa und Iulian Capsali danken — jenen, ohne die nichts hätte geschehen können.
Nach-Nachschrift: bis wir eine Entscheidung treffen, und da die Fastenzeit naht, ist die Zeit für mehr Stille, Frieden und Gebet gekommen!
(Zum Referendumsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
103. 28. Februar 2022 — Über die Registrierung des Entwurfs
Das am Samstag frohverkündete Wunder ist geschehen
Das #Souveränitätsgesetz wurde heute, am 28.02.2022, unter der Eintragungsnummer 87 in der Abgeordnetenkammer eingetragen — genau 6 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs im Amtsblatt Nr. 925 vom 28.08.2021.
Die Stimme von über 33.000 Rumänen wurde von den Herren Abgeordneten Daniel Ghiță (PSD) und Dumitru Coarna (PSD) gehört; der Letztgenannte erhielt auch die Unterstützung der folgenden 23 Parlamentarier:
- Diana Iovanovici-Șoșoacă (independent)
Heute, am 1. März 2022, hat das #Souveränitätsgesetz 10 weitere Unterstützer im Parlament gewonnen und ist bei 35 Initiatoren angelangt!!!
Hier die Parlamentarier, die in den letzten 12 Stunden beschlossen haben, sich jenen Gewählten anzuschließen, die ihr vom Bürger anvertrautes Mandat bereits mit Ehre, Mut und Stolz erfüllten:
Gewiss ist: Dumitru Coarnă und Daniel Ghiță wirken Wunder im Parlament!
In diesem Tempo bringen wir es, mit Gottes Hilfe, vielleicht auch zur Abstimmung, und aus dem Traum wird Wirklichkeit!
Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, Zivilgesellschaft und Parlamentarier, die Wahre Revolution zu vollbringen!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
104. 1. März 2022 — „Offenbar habe ich mit dem #LegeaSuveranității schwer verärgert. Daher wird es mir ergehen!“
Anscheinend habe ich mit dem #Souveränitätsgesetz übel Anstoß erregt. Daran wird es liegen!
Die „Parallelen" beginnen die #Hexenjagd! Sie werden kein Glück haben … ✌️
Eine Freundin aus der Presse hat mir eine Liste von „Freunden Putins" geschickt, aufgestellt von den Verdeckten des Parallelstaats, den Agenten des Äußeren Faktors. Es wird deutlich, dass es eine Einschüchterungsaktion gegen jene mit Sachverstand ist, die es noch wagen, sachlich zu denken und sich sachlich zu äußern.
Ich beziehe mich vorerst nur auf jene aus der Presse, Journalisten und Analytiker auf der Liste, die ich allgemein als die „Creme des Journalismus" in Rumänien bezeichne, Menschen von großem fachlichen Wert. Also: von den Agenten der Parallelen, im Dienst des Äußeren Faktors, zu verunglimpfen! Es ist ein Jammer um ihre komplexbeladenen Köpfe …
Ich werde darauf zurückkommen, sobald die Aktion ausgeweitet wird!
„Die Pro-Putinisten Rumäniens. Zufällige Reihenfolge, offene Liste, weitere Namen werden je nach Vorschlägen hinzugefügt:
Der ehrenvollste 4. Platz, den ich je eingenommen habe!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
105. 2. März 2022 — „Im Parlament werden härtere Schlachten geschlagen als in Kiew, um das #LegeaSuvera… zurückzuziehen“
Im Parlament werden gerade jetzt härtere Kämpfe ausgetragen als jene um Kiew, damit das #Souveränitätsgesetz zurückgezogen werde!
Es wird UNGEHEURER DRUCK auf die Unterzeichner ausgeübt, DAMIT DAS GESETZ AUS DEM PARLAMENT ZURÜCKGEZOGEN WIRD!!!
Jeder unterzeichnende Parlamentarier wurde angerufen, und jedem wurde ins Ohr geflüstert, das Souveränitätsgesetz sei ein „umstrittenes", „gefährliches" Gesetz… es dürfe nicht zur Abstimmung gelangen.
Wir werden bald sehen, wer standhalten wird, wer keine Angst bekommt… und wer nachgeben und seine Unterschrift zurückziehen wird.
Gewiss ist, dass Dumitru Coarna, Daniel Ghiță und Daniel Tudorache mir mitgeteilt haben, sie würden dem Druck um jeden Preis standhalten… #BisZumEnde!
Sie werden den Mut und die Würde haben, das Gesetz unter jedem Risiko einzureichen!
Sehen wir, wie viele der 35 diese Charakterstärke haben werden.
Ich bin gespannt, was George Simion und Diana Iovanovici-Șoșoacă tun werden!
Und noch eines ist gewiss: das Souveränitätsgesetz stört das System schwer! Manche Dinge dürfen nicht nur nicht beschlossen, sondern nicht einmal im Parlament erörtert werden!
Warum? Weil dieses Gesetz das Gegengift zu allen Gesetzlosigkeiten ist, die das System in den letzten 32 Jahren begangen hat!
Sie haben Angst! Und sie reagieren heftig… mit Drohungen und Druck.
Es ist der Augenblick, in dem sich die Wasser scheiden: von heute an werden wir leicht sehen können, wer vom System gelenkt wird und wer nicht! Wer Würde und Rückgrat hat und wer nicht!
Wer die Wähler und das rumänische Volk vertritt und wer nicht!
Eine schwere Prüfung! Und deshalb haben sie Angst…
George Simion hat mir soeben mitgeteilt: „Alle Parlamentarier der AUR halten ihre Unterschrift aufrecht!"
Ehre allen patriotischen Parlamentariern, die dem Druck des Systems standhalten werden!
MIT AUSNAHME DER RUMÄNEN Dumitru Coarna, Daniel Ghiță, Cionoiu Nicușor und Daniel Tudorache (EHRE IHNEN!),
HABEN ALLE PARLAMENTARIER DER PSD IHRE UNTERSCHRIFTEN VOM SOUVERÄNITÄTSGESETZ ZURÜCKGEZOGEN!
Nach-Nachschrift: „Sei nicht mehr gespannt! Du solltest mich besser kennen! SIE HABEN NICHT EINMAL DEN MUT, MICH ANZURUFEN, GESCHWEIGE DENN, MIR SO ETWAS VORZUSCHLAGEN! Ich glaube, du hast bis jetzt nicht verstanden, was ich mit ihnen im Parlament mache. Habe ich einmal meine Unterschrift unter eine Urkunde gesetzt, ziehe ich sie nicht zurück. Und du solltest sagen, dass ich dir von Anfang an gesagt habe, ich könne es übernehmen und als von mir unterstützte Bürgerinitiative einreichen. Es ist auch so gut! Es soll nur einer wagen, mir zu sagen, ich solle meine Unterschrift zurückziehen! DER FRISST GLUT!"
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
106. 2. März 2022 — „MIT AUSNAHME DER EINZIGEN WÜRDIGEN RUMÄNEN IN DER PSD — Dumitru Coarna, Daniel Ghiță, Cionoiu Nicușo…“
MIT AUSNAHME DER EINZIGEN WÜRDIGEN RUMÄNEN DER PSD — Dumitru Coarna, Daniel Ghiță, Cionoiu Nicușor und Daniel Tudorache (EHRE IHNEN!),
HABEN ALLE PARLAMENTARIER DER PSD IHRE UNTERSCHRIFTEN VOM #Souveränitätsgesetz ZURÜCKGEZOGEN!
Hier die Liste der Schande, die Liste jener, die zunächst für das Souveränitätsgesetz unterschrieben haben und die sodann, auf den Druck des Systems und der Parteiführung hin, das Volk und ihre eigenen Überzeugungen verraten haben:
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
107. 2. März 2022 — „Das #LegeaSuveranității ist PL-x 79/2022 (und nicht 83/2022, wie uns zunächst gesagt wurde)!“
Das #Souveränitätsgesetz ist PL-x 79/2022 (und nicht 83/2022, wie man uns anfangs gesagt hat)!
Unter der Nr. PL-x 79/2022 ist es auf der Netzseite der Abgeordnetenkammer erschienen. Alles scheint darauf angelegt, uns in die Irre zu führen.
http://parlament.ro/pls/proiecte/upl_pck.proiect?cam=2&idp=19828
Nachschrift: der Link zur Netzseite der Abgeordnetenkammer ist gesperrt… entweder sind es zu viele Zugriffe, oder… „er wurde gesperrt"!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
108. 3. März 2022 — „Gestern, nachdem das Souveränitätsgesetz im Parlament unter Nr. Pl-x 79/2022 registriert worden war, gelang es uns…“
Gestern, nachdem das Souveränitätsgesetz unter der Nr. Pl-x 79/2022 im Parlament eingetragen worden war, ist es mir gelungen (ist es uns allen aus der wunderbaren Mannschaft „Wir wollen Souveränität" gemeinsam gelungen), das vor einem Jahr und 2 Monaten begonnene Vorhaben zu einem guten Ende zu bringen.
Meine Aufgabe als Initiator, Verfasser und Unterstützer des Souveränitätsgesetzes ist beendet.
Von nun an liegt die ganze Verantwortung auf den Schultern unserer Gewählten. Auf den Schultern Ihrer Parlamentarier!
Wie ich Ihnen gesagt habe: geht auch nur ein einziger Artikel jenes Gesetzes durch, werden wir aufsehenerregende Veränderungen auf der Ebene der ganzen Gesellschaft erleben.
Geht das Souveränitätsgesetz zur Gänze durch, wird es — ohne jede Übertreibung — eine wahrhaftige Revolution sein. Eine Revolution, gemacht nicht mit der Waffe, sondern mit der Feder, mit dem Wort, der gefährlichsten Waffe gegen Diktatur und Missbrauch. Vielleicht die erste wahre Revolution. Und nicht nur bei uns.
Geht das Souveränitätsgesetz nicht durch, nimmt das Parlament es nicht an… dann wird kein Raum mehr für irgendeine Hoffnung bleiben. Wenigstens nicht für mich und nicht in diesem Land.
Deshalb werden wir das Parlament zwingen müssen, unsere Stimme zu hören.
Wir werden weiterhin Unterschriften für die auf VremSuveranitate.ro eröffnete Petition sammeln müssen, mit der wir VOM PARLAMENT DIE ANNAHME DES SOUVERÄNITÄTSGESETZES FORDERN!
Wir werden noch eine Anstrengung unternehmen und enger zusammenrücken müssen!
Wenn es uns gelingen soll… so allein gemeinsam.
Sodann sehe ich mich, rein persönlich betrachtet, vor folgender Feststellung: ohne falsche Bescheidenheit habe ich mit dem Entwurf des Souveränitätsgesetzes im vergangenen Jahr mehr getan, als manche Parlamentarier in 4 Jahren Mandat getan haben. Oder gar in vier Mandaten als Parlamentarier.
Gelingt es uns und geht das Gesetz durch, sei es auch nur teilweise, so glaube ich meinerseits, meine Bürgerpflicht gegenüber dem Land vollständig erfüllt zu haben. Ohne jahrelang mit „unverschämten Gehältern" bezahlt worden zu sein, aber beschimpft und verunglimpft wie ein Politiker. Denn ja: in letzter Zeit hatte ich alle Nachteile des Politikerstandes, ohne irgendeinen persönlichen Vorteil, NICHT EINEN EINZIGEN, im Gegenteil. Ich stehe auf schwarzen Listen, werde mit Bußgeldern belegt, verfolgt, beschimpft… möge sich all dies wenigstens gelohnt haben.
Und wenn es uns, Gott behüte, nicht gelingt und das Gesetz vom Parlament abgelehnt wird, so bedeutet das, dass mein Beitrag von den Großen dieses Landes nicht gewünscht ist, und mithin sind mein Kampf und meine Überzeugungen ohnehin zum Scheitern verurteilt.
In beiden Fällen… ist offensichtlich, dass meine Rolle im öffentlichen Leben so gut wie beendet ist. Wenigstens für den Augenblick. Es war auch Zeit… denn ich gestehe, dass ich ziemlich müde geworden bin.
Ich werde nach dem Vorbild meines Freundes Aurelian auf meiner Telegram-Seite eine Umfrage machen, in der ich Sie um Ihre Meinung bitten werde, wie man Freunde bittet. Ich werde Ihren Rat beachten… das verspreche ich!
Ich erwarte Ihren Rat hier: https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/889.
Doch behalte ich mir auch das Recht vor, das zu tun, was und wie es mein Herz mir sagen wird!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
109. 7. März 2022 — „Ab heute können Sie die rumänischen Abgeordneten auffordern, das #LegeaSuveranității anzunehmen, indem Sie auf … gehen“
Von heute an können Sie die rumänischen Parlamentarier auffordern, das #Souveränitätsgesetz anzunehmen, indem Sie https://VremSuveranitate.RO/ aufrufen!
Am Tag der Abstimmung im Plenum werden wir dem Parlament Ihre Unterschriften zur Unterstützung des Souveränitätsgesetzes übersenden!
Deshalb müssen wir viele sein, mutig, lautstark und geeint!
Je mehr wir sein werden, desto größer werden die Aussichten sein, dass PL-x 79/2022 — das Souveränitätsgesetz — angenommen wird! Desto schwerer wird es unseren Parlamentariern fallen, sich der Pflicht zu entziehen, unsere Stimme zu hören, und der Verantwortung, uns zu vertreten!
Rufen Sie https://vremsuveranitate.ro/inscriere/ auf und fordern Sie vom Parlament, das Souveränitätsgesetz — PL-x 79/2022 — UNVERZÜGLICH ANZUNEHMEN (dessen parlamentarischen Weg Sie unter folgendem Link verfolgen können: http://www.cdep.ro/pls/proiecte/upl_pck2015.proiect?cam=2&idp=19828)!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
110. 17. März 2022 — „Die Souveränität, dieser ambivalente Begriff!“
Die Souveränität, dieser zwiespältige Begriff!
Sagst du ihn in der Ukraine, so lohnt es, für ihn zu sterben.
Sagst du ihn in Rumänien, so kommst du nur ins Gefängnis.
Sprichst du in der Ukraine von ihr, so kämpfst du gegen Putin.
Sprichst du in Europa von ihr, so bist du Putins Mann.
Gewiss ist: die Ukrainer haben das Recht, Souveränität zu wollen…
Uns aber beschuldigen die Propagandisten auf jede erdenkliche Weise, wenn wir sagen: #WirWollenSouveränität!
Wir haben kein Recht mehr auf #Souveränität…
Hallo, Propaganda, eine Klarstellung tut not! Die Souveränität… ist sie gut oder schlecht?
Ist es gut, sie ein wenig abzutreten, so „teilweise"… wie ihr es in den letzten Jahren so überschwänglich vertreten habt? Oder ist es nur dann gut, wenn Rumänien sie euren Herren abtritt?
Bis dahin denke ich, dass ich eine ukrainische Übersetzung des #Souveränitätsgesetzes anfertigen werde!
Gewiss wird sie von den Behörden gern gesehen und im Parlament angenommen werden!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
111. 27. März 2022 — „Wenn die plandemische Propaganda fast 100 % der Medien des Planeten kontaminiert hat, so hat die Kriegs…propaganda“
Hat die plandemische Propaganda beinahe 100 % der Medien des Planeten verseucht, so hat die Kriegspropaganda die Medien weltweit in 30 % zu 70 % pro und contra geteilt.
Und DIE SOUVERÄNITÄT IST EIN WELTWEITES THEMA DER ERÖRTERUNG, IN ALLEN MEDIEN, WORLD WIDE, gleichviel wer diesen Begriff verwendet und wie!
Die Ukrainer wollen Souveränität. Und auch die Russen sprechen von Souveränität.
Es bedurfte großer Verluste an Menschenleben und drohender wirtschaftlicher Katastrophen, damit DIE SOUVERÄNITÄT ZU EINEM GEGENSTAND DER ERÖRTERUNG WIRD, DER NICHT MEHR ENTZWEIT, DER NICHT MEHR BRANDMARKT!
Sehen wir doch den vollen Teil dieses so leeren Glases. Und dieses so bitteren!
UNTERSTÜTZEN SIE AUCH DIE SOUVERÄNITÄT RUMÄNIENS, indem Sie von den Parlamentariern die Annahme des #Souveränitätsgesetzes fordern und auf der Seite https://VremSuveranitate.ro/! unterschreiben
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
112. 29. März 2022 — Über das Gegengift des Verrats
Petrow — Never Ever Again! Das #Souveränitätsgesetz, das Gegengift gegen die Petrows
Ich meine nicht ihn, Petrow alias Băsescu, als geschichtliche Gestalt. Er, Băsescu, ist politisch, gesellschaftlich und geschichtlich bereits tot. Er ist bloß ein Wiedergänger, der uns noch heimsucht und das „Vorrecht" hat, seinen gesellschaftlichen Verfall und seine Zersetzung mit den eigenen leiblichen Augen zu sehen, bevor er leiblich stirbt. Ungefähr wie Hiob, aber ein sündiger, höllischer Hiob. Und ja: ohne auf rechtliche Einzelheiten einzugehen, ist der Entzug aller Vorrechte, die dieser menschliche Abschaum infolge der Usurpation des Amtes des Präsidenten Rumäniens genießt, sowohl rechtmäßig als auch gerechtfertigt.
In diesem Beitrag werde ich Ihnen jedoch kurz von der einzigen Weise sprechen, in der wir künftig das Auftauchen eines weiteren Petrow verhindern werden, eines weiteren Spitzels oder Securitate-Manns, der vom System in das höchste Staatsamt eingepflanzt wird.
Die einzige Lösung ist die Entfernung aller Securitate-Leute, aller Verdeckten und der Dienste aus der Justiz, aus der Wirtschaft, aus dem gesellschaftlichen und insbesondere aus dem politischen Leben!
Die einzige Lösung ist das #Souveränitätsgesetz!
In Artikel 23 haben wir ausdrücklich den Ausschluss der Securitate-Leute vorgesehen, die Ächtung der Petrows, durch einfache und gezielte Maßnahmen:
„Das Gesetz Nr. 51 vom 29. Juli 1991 über die nationale Sicherheit Rumäniens, neu veröffentlicht, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 190 vom 18. März 2014, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert:
In Artikel 29 werden die Absätze (1) und (2) geändert und erhalten folgende Fassung:
„(1) Die Nachrichten-, Abwehr-, Wach- und Sondertelekommunikationsdienste sowie die ihnen gleichgestellten Dienste werden ausschließlich in ziviler Form eingerichtet; ihre Bediensteten werden im Wege der Gleichstellung zu öffentlichen Bediensteten mit besonderem Status, mit dem Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und von den entsprechenden zivilen Staatsanwaltschaften untersucht zu werden.
Ihr Status wird durch Organgesetz geregelt."
In Artikel 29 wird nach Absatz (3) ein neuer Absatz, Abs. (4), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Das Personal des Rumänischen Nachrichtendienstes, des Auslandsnachrichtendienstes, des Dienstes für Sondertelekommunikation und des Schutz- und Wachdienstes, das zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand für einen Zeitraum von 15 Jahren oder länger den Status eines Berufssoldaten innehatte, behält seine Rechte bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Amtes, gleichviel auf welche Weise."
Nach Artikel 33 werden zwei neue Artikel, Art. 33¹ und Art. 33², mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„33¹ (1) Die Beteiligung der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste in irgendeiner Form an der Vornahme irgendwelcher gerichtlicher Verfahrenshandlungen ist untersagt.
Die Beeinflussung des mit einer Untersuchung betrauten Staatsanwalts oder Richters in irgendeiner Weise durch irgendeine Person, einschließlich durch Bedienstete oder Mitarbeiter der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste, stellt eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft.
Die Nichtanzeige des in Abs. (1) vorgesehenen Eingriffs stellt eine Straftat dar und wird mit derselben in Abs. (2) vorgesehenen Strafe bestraft.
33² (1) Die Beteiligung der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste in irgendeiner Form an der Ausübung irgendwelcher Tätigkeiten politischer, wirtschaftlicher und medialer Art ist untersagt.
Untersagt sind das unmittelbare oder mittelbare Halten von Handelsgesellschaften, durch eigenes Personal oder durch vorgeschobene Personen, sowie die Ausübung von Handelstätigkeiten auf dem Gebiet Rumäniens oder im Ausland durch die Nachrichten- und Abwehrdienste sowie die ihnen gleichgestellten Dienste.
Die Nachrichten- und Abwehrdienste sowie die ihnen gleichgestellten Dienste dürfen keine anderen Mittel verwenden als die im Staatshaushaltsgesetz vorgesehenen.
Alle Erträge, welche die Nachrichten- und Abwehrdienste sowie die ihnen gleichgestellten Dienste im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer besonderen Tätigkeiten erzielen, sind an den Staatshaushalt abzuführen.
Untersagt sind die Gründung, die Finanzierung, die Leitung oder die Koordinierung von Nichtregierungsorganisationen durch eigenes Personal oder durch vorgeschobene Personen seitens der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste.
Die Verletzung der in Abs. (1) bis (5) vorgesehenen Bestimmungen stellt eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft.
Die Nichtanzeige der in Abs. (1) bis (5) vorgesehenen Taten stellt eine Straftat dar und wird mit derselben in Abs. (6) vorgesehenen Strafe bestraft."
„Artikel 23 ändert das Gesetz 51/1991 über die nationale Sicherheit — ein Gesetz, das dem Beitritt Rumäniens zur NATO vorausgeht und eine Reihe von Bestimmungen sowjetischen Ursprungs enthält, wie jene, welche die Militarisierung der Geheimdienste vorsehen.
Zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an jene der Verbündeten in der NATO und in der Europäischen Union wurde die vollständige Entmilitarisierung der Nachrichten-, Abwehr-, Wach- und Sondertelekommunikationsdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste angeordnet.
Im selben Sinne wurde die Beteiligung der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste in irgendeiner Form an der Vornahme irgendwelcher gerichtlicher Verfahrenshandlungen untersagt, ebenso die Beeinflussung des mit einer Untersuchung betrauten Staatsanwalts oder Richters in irgendeiner Weise. Jede den Bestimmungen des Gesetzes in seiner geänderten Fassung zuwiderlaufende Tat wurde unter Strafe gestellt und zieht eine Strafe zwischen 10 und 20 Jahren nach sich.
Aus denselben Gründen, aber auch angesichts der zwingenden Notwendigkeit, jede Art von Einmischung der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste in das öffentliche Leben außerhalb ihres Tätigkeitsbereichs zu untersagen, sowie angesichts der Notwendigkeit der Rückkehr zu einem gerechten Wettbewerbsrahmen für die rumänische Wirtschaft, wurden die Beteiligung der Nachrichten- und Abwehrdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste in irgendeiner Form an der Ausübung irgendwelcher Tätigkeiten politischer und wirtschaftlicher Art sowie das unmittelbare oder mittelbare Halten von Handelsgesellschaften, durch eigenes Personal oder durch vorgeschobene Personen, wie auch die Ausübung von Handelstätigkeiten auf dem Gebiet Rumäniens oder im Ausland durch die Nachrichten- und Abwehrdienste sowie die ihnen gleichgestellten Dienste untersagt.
Die Maßnahmen zur Änderung der Bestimmungen einiger Grundgesetze für die nationale Sicherheit wurden getroffen, weil schon „das Wort geheim in einer freien und offenen Gesellschaft abstoßend ist. Und wir als Menschen haben eine geschichtliche Abneigung gegen Geheimgesellschaften, geheime Eide und geheime Verfahren geerbt. Wir treten weltweit einer erbarmungslosen Verschwörung entgegen, die sich mit geheimen Mitteln ausbreitet, um ihren Einflussbereich eher durch Unterwanderung als durch Einmarsch zu erweitern, umstürzlerisch und nicht durch Wahlen, durch Einschüchterung eher als durch freie Wahl. Es ist ein System, das gewaltige menschliche und stoffliche Mittel in einem eng verwobenen Gebilde zusammengefasst hat, in einer höchst wirksamen Maschinerie, die militärische, diplomatische, geheimdienstliche, wirtschaftliche und politische Vorgänge verbindet. Ihre Vorbereitung ist geheim und nicht öffentlich. Fehler werden begraben, nicht öffentlich gemacht. Andersdenkende werden zum Schweigen gebracht, nicht erwähnt. Die Ausgaben werden nicht erörtert, die Geheimnisse werden nicht enthüllt. Deshalb hat der athenische Gesetzgeber Solon verfügt, es sei ein Verbrechen für jeden Bürger, sich einem Streit zu entziehen." (Auszug aus der Rede „Der Präsident und die Presse" John F. Kennedys von 1961)"
Der Auszug ist hier nach dem vom Verfasser wiedergegebenen rumänischen Wortlaut übertragen; die englische Urfassung stammt aus der Ansprache John F. Kennedys vor der American Newspaper Publishers Association, New York, 27. April 1961.
Es ist der Schlüsselartikel des Souveränitätsgesetzes, es ist „der Schlussstein" und zugleich das Fundament einer gesunden rumänischen Gesellschaft, die noch auf eine Zukunft hoffen kann. Es ist die einzige Aussicht, die wir haben, ohne jede Übertreibung!
Es ist mit Sicherheit die für das System störendste Bestimmung unter allen im Souveränitätsgesetz enthaltenen.
Es ist der Grund, weshalb einige der Parlamentarier von ihren Vorgesetzten gezwungen wurden, ihre Unterschriften von diesem Entwurf zurückzuziehen…
Es ist der Grund, weshalb ich Sie aufrufe, das Souveränitätsgesetz zu unterstützen und von den Parlamentariern die Annahme von PL-x 79/2022 zu fordern
Durch das Drücken der obenstehenden Schaltfläche werden wir Druck auf unsere Abgeordneten und Senatoren ausüben, das Souveränitätsgesetz anzunehmen.
„Wir, das rumänische Volk, bringen diesen Gesetzentwurf mit dem Namen Souveränitätsgesetz ein, um den medizinischen Missbräuchen ein Ende zu setzen, das Verbot der Ausfuhr von Rohholz für 100 Jahre, die Rückführung der Goldreserve, das Verbot der Finanzierung der Geheimdienste aus Handelstätigkeiten privaten Charakters, die Einführung greifbarer Strafen für die Verletzung der Verfassung des Landes und den Schutz der menschlichen und natürlichen Rohstoffe Rumäniens durchzusetzen."
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
113. 1. April 2022 — „Der Securitate-Mann Ciolacu fordert den Ausschluss des Abgeordneten Dumitru Coarna aus …“
Der Securitate-Mann Ciolacu fordert den Ausschluss des Abgeordneten Dumitru Coarna aus der PSD
Diese Tat gilt als Verbrechen gegen das System und die Globalisten, weshalb der „Täter" von den Securitate-Knechten beispielhaft bestraft werden muss!
Wir anderen, die wir seit Jahren gegen die Securitate und ihre auswärtigen Herren kämpfen, sind der Ansicht, dass der Abgeordnete Coarnă Vaterlandsliebe und Mut bewiesen hat, dass er eine wahrhaftige Heldentat vollbracht hat!
114. 5. April 2022 — „Heute wurde das #LegeaSuveranitătii im Arbeitsausschuss der Abgeordnetenkammer abgelehnt!“
Heute wurde das #Souveränitätsgesetz im Arbeitsausschuss der Abgeordnetenkammer abgelehnt!
Die progressistisch-systemtreue Mehrheit PNL-PSD-UDMR-USR hat geschlossen gegen das Gesetz gestimmt!
Die Securitate-Globalisten im Parlament haben sich enttarnt und handeln einmütig gegen das nationale Interesse, gegen den Willen des Bürgers!
115. 6. April 2022 — „Auch die „Zivilisten“ des Wirtschafts- und Sozialausschusses (CES) haben eine negative Stellungnahme zum #LegeaSuv… abgegeben“
Auch die „Zivilen" des Wirtschafts- und Sozialausschusses (CES) haben eine ablehnende Stellungnahme zum #Souveränitätsgesetz abgegeben…
Die Begründung: „es werden Gesichtspunkte geregelt, die den Verbraucherschutz betreffen … Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich bereits ein Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung (?!?) über eine bessere Gewährleistung von…"
„… die Gesetzesinitiative ist unzweckmäßig und nicht tragfähig, da sie Fristen enthält, die sich unmöglich vorhersehen lassen…" und vor allem
„ES BESTEHEN KEINE STICHHALTIGEN GRÜNDE FÜR DIE UMWANDLUNG MILITÄRISCHER STRUKTUREN IN ZIVILE STRUKTUREN"!!!
Das heißt, die Securitate-Leute im CES wollen die Entmilitarisierung der Securitate nicht, ja?
Ich habe Ihnen gesagt, dass es dies ist, was ihnen wehtut! Das tut ihnen am meisten weh!!!
Unser Gesetzentwurf, das Souveränitätsgesetz, wird, selbst wenn es das Parlament nicht passieren sollte, dennoch eine Leistung vollbracht haben:
es wird alle Verdeckten in den Einrichtungen und in der Presse entlarven!
Wir müssen nur ein wenig achtgeben, wer was sagt…
Achtung vor den Securitate-Leuten! Sie sind zahlreich, sie sind überall, aber sie sind nicht sehr klug… so werden wir und werden Sie bald erfahren, WO IHR GELD IST!
Wer von uns die Löhnung bekommt, um für sie zu arbeiten…
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
116. 9. Mai 2022 — „Ich danke den Freunden des rumänischen Volkes, die es offen und öffentlich von der Tribüne … unterstützt haben“
Ich danke den Freunden des rumänischen Volkes, die den Gesetzentwurf #Souveränitätsgesetz offen und öffentlich von der Tribüne des Parlaments aus unterstützt haben!
Ich danke Ihnen allen, die Sie unterzeichnet haben, und danke im Voraus allen jenen, die für dieses für Rumänien lebenswichtige Gesetz stimmen werden!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
117. 9. Mai 2022 — „Morgen um 11.00 Uhr wird über das #LegeaSuveranității abgestimmt!“
Morgen um 11.00 Uhr wird über das #Souveränitätsgesetz abgestimmt!
Rufen Sie bis morgen Ihre Abgeordneten an und schreiben Sie ihnen per E-Mail und SMS!
Fordern Sie von ihnen, dass unser Gesetz beschlossen werde,
die erste Ausübung der Souveränität des rumänischen Volkes im Wege der unmittelbaren Demokratie!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
118. 9. Mai 2022 — „Morgen werden wir die Namen und die genaue Zahl der Abgeordneten kennen, die bei den nächsten … ersetzt werden müssen“
Morgen werden wir die Namen und die genaue Zahl der Abgeordneten kennen, die in der kommenden Wahlperiode ersetzt werden müssen!
Die Probe des #Souveränitätsgesetzes wird die Abgeordneten der Kammer in #Patrioten und #Verräter scheiden.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
119. 11. Mai 2022 — „Kein Tag ohne Verrat seitens der Koalition des Verrats PSD-PNL-UDMR-USR“
Kein Tag ohne Verrat vonseiten der Koalition des Verrats PSD-PNL-UDMR-USR
Heute, am 11.05.2022, WIRD IM SENAT AB 12:00 UHR ÜBER DAS #OFFSHORE-GESETZ ABGESTIMMT. IM EILTEMPO!
Auch heute, und auch beim #Offshore-Gesetz, wird die giftige Einmütigkeit des Systems — die #KoalitionDesVerrats — im Parlament so abstimmen wie gestern beim #Souveränitätsgesetz: antinational und gegen das Interesse des Bürgers.
Gehen wir zum Senat, verteidigen wir unsere Rohstoffe!
https://www.senat.ro/ProgramLucruZi.aspx?Zi=2022-05-11&ComisieID=587d586c-13fa-4bf6-8dbb-9fc3617dbdf4
(Zum Offshore-Entwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
120. 11. Mai 2022 — „Die Propaganda behauptet weiterhin, Rumänien werde 60 % des geförderten Gases erhalten…“
Die Propaganda sagt weiterhin, Rumänien werde 60 % des geförderten Gases erhalten…
In Wirklichkeit wird Rumänien nichts mehr bekommen, sobald das #OffshoreGesetz geändert ist!
Die #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR TRITT ALLES DEN AUSBEUTENDEN KONZERNEN AB!!!
Deshalb führt niemand jene Bestimmungen an, die uns die angeblichen Vorteile bringen.
Deshalb lässt man mich nicht in den Senat.
Beweis des Verrats und der Niedertracht ist die Tatsache selbst, dass der Energieminister Popescu mit eigenem Munde gesagt hat, die Änderung des Offshore-Gesetzes werde die bis heute bestehende Zusatzsteuer faktisch beseitigen.
Deshalb musste das #Souveränitätsgesetz schon gestern abgelehnt werden!
Wäre die Presse eine Presse, müsste sie fragen:
1. Warum haben Sie die Zusatzsteuer aus der Verordnung 7/2013 faktisch beseitigt?
2. Warum haben Sie auch das Gas an Land in die Kategorie der für Offshore-Gas vorgesehenen Ausnahmen aufgenommen?
3. Warum erlauben Sie den Ausbeutern, das gesamte Gas Rumäniens außerhalb des Landes an wen und zu welchem Preis sie wollen zu verkaufen?
4. Warum verschenken Sie die Rohstoffe Rumäniens?
5. Warum haben Sie die Pflicht beseitigt, 50 % des bei uns geförderten Gases auf dem Binnenmarkt zu verkaufen?
(Zum Offshore-Entwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
121. 11. Mai 2022 — „Das #LegeaOffShore wurde im Senat geändert!“
Das #OffshoreGesetz wurde im Senat geändert!
86 Senatoren haben für die von der #KoalitionDesVerrats PSD-PSD-UDMR-USR eingebrachten Änderungen gestimmt!!!
Diese Verräter müssen auf dieselbe Liste gesetzt werden wie die 229 Abgeordneten, die das #Souveränitätsgesetz abgelehnt haben!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
122. 11. Mai 2022 — „«Dem Rechtsanwalt Dan MV Chitic ist der Zutritt zum Parlamentspalast verboten» — Aussage eines Beamt…“
„Der Rechtsanwalt Dan MV Chitic hat Zutrittsverbot zum Parlamentspalast" — Äußerung eines Bediensteten, aufgezeichnet von Diana Iovanovici-Șoșoacă.
Vorderhand bin ich die einzige Person, die einer solchen Behandlung teilhaftig wird…
Ich habe ein Gesetz geschrieben… was 99 % der Parlamentarier nicht getan haben. Und nicht irgendein Gesetz, sondern das #Souveränitätsgesetz!!!
Und ich habe mich den von der #KoalitionDesVerrats PSD PNL UDMR USR am #OffshoreGesetz vorgenommenen Änderungen widersetzt!
Dafür bin ich persona non grata im Parlament Rumäniens.
Ich bedaure nicht, dass ich im Haus des Volksverrats nicht mehr empfangen werde.
Ich bedaure allein, dass ich gegen diese Nattern und Judasse nicht mehr habe tun können!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
123. 12. Mai 2022 — „Der Bürger Dan Chitic ist im Haus des VOLKES persona non grata“
Der Bürger Dan Chitic ist persona non grata im Haus DES VOLKES
Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass ich die diktatorischen und verfassungswidrigen Maßnahmen Arafats angefochten habe, oder daran, dass das #Souveränitätsgesetz die Entmilitarisierung der Geheimdienste vorsieht, die Arafat schützen.
Jedenfalls wissen wir, dass der verschlafene Straftäter Bode die Anordnung erteilt hat, einem Bürger den Zutritt zum Haus des Volkes zu verwehren.
Werden wir demnächst im eigenen Land verboten sein??
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
124. 12. Mai 2022 — „Ciolacu: „Es ist möglich, dass die PSD bei den Wahlen 2024 gemeinsam mit der PNL antritt, wenn die nati…“
Ciolacu: „Es ist möglich, dass die PSD bei den Wahlen 2024 gemeinsam mit der PNL antritt, wenn der Nationalismus zunimmt. Mit einem Anteil von 60 %, wie wir ihn jetzt haben, werden wir ein Damm gegen den nationalistischen Extremismus sein, der Rumänien ins Verderben führen und uns von dem geraden europäischen und atlantischen Weg abbringen würde, auf dem wir uns befinden."
„Die PSD hat das Souveränitätsgesetz einstimmig abgelehnt, weil es ein Unsinn zum Lachen ist, eine in den Zeiten, in denen wir leben, unmöglich anzuwendende Utopie."
Via Cornelia Victoria Iordache
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
125. 17. Mai 2022 — „Unsere Änderungsanträge zum #LegeaOffshore sehen eine Abgabe auf die zusätzlichen Einkünfte jener … vor“
Unsere Änderungsanträge zum #OffshoreGesetz sehen eine Abgabe auf die Zusatzerträge von mindestens 30 % des Wertes des in Rumänien geförderten Gases vor, den Verkauf von 90 % davon auf dem Binnenmarkt, Sanktionen für die Verletzung dieser Bestimmungen bis zu 30 % des Umsatzes der ausbeutenden Konzerne und die Abzugsfähigkeit von höchstens 30 % der Investitionen je Jahr.
Darüber hinaus wird das Gas auf dem Gebiet Rumäniens (onshore) nicht mehr auf der Grundlage der für die Offshore-Förderung geltenden Regelungen gefördert werden, auch wenn es in Tiefen von mehr als 3.000 m liegt.
Nicht zuletzt werden die bei der Berechnung des Abzugs von der Steuer auf die Zusatzerträge berücksichtigten Investitionen bei der Berechnung der Gewinnsteuer als nicht abzugsfähig gelten.
Ob die #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR-Minderheiten diesen Änderungsanträgen wohl zustimmen wird?
Wir erwarten greifbare und sachliche Antworten von Ciucă, Ciolacu, Kelemen, Pambuccian!
(Zum Offshore-Entwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
126. 17. Mai 2022 — „Die Ausschüsse für Industrie und für Haushalt und Finanzen der Abgeordnetenkammer haben alle Änderungsanträ… abgelehnt“
Die Ausschüsse für Industrie und für Haushalt und Finanzen der Kammer der Verwirrten haben alle Änderungsanträge Chitic-Coarna abgelehnt, Anträge, die vom AUR-Abgeordneten Florin Pușcășu unterstützt wurden!
Die #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR—USR-Minderheiten funktioniert…
Wir sind im Begriff, alles zu verlieren… für nichts!
127. 18. Mai 2022 — „Hier ist die Aufzeichnung der Sitzung der Abgeordnetenkammer, in der einer der … begangen wurde“
Hier haben Sie die Aufzeichnung der Sitzung der Abgeordnetenkammer, in der einer der willkürlichsten Akte des Verrats am rumänischen Volk begangen wurde: die Verabschiedung eines schändlichen und schädlichen Gesetzes — des #OffshoreGesetzes — und die Ablehnung aller unserer Änderungsanträge, die bewirkt hätten, dass die Rohstoffe Rumäniens auch zum Nutzen der Rumänen gefördert werden.
Sie werden sehen, wie die #KoalitionDesVerrats — PSD-PNL-UDMR-USR — das Gas Rumäniens den ausbeutenden Konzernen gegeben und den Rumänen ihr Recht auf Würde und Wohlstand verweigert hat, wie die Mehrheit der Parlamentarier gegen unsere rechtmäßigen Interessen gestimmt hat.
Morgen werde ich mit Erklärungen zum gemeinsamen Nenner zurückkommen — zu jener Einrichtung, welche die Abstimmung gelenkt und dazu geführt hat, dass binnen nur einer Woche zwei für das rumänische Volk wesentliche Gesetze abgelehnt wurden: das #Souveränitätsgesetz und unsere Änderungsanträge zum #OffshoreGesetz.
Es lohnt sich, das Schauspiel des Verrats bis zum Ende anzusehen.
Es lohnt sich, dass Sie sich an einen der schändlichsten Augenblicke der Geschichte Rumäniens erinnern.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
128. 20. Mai 2022 — Über das Land der Dienste
Ich habe in letzter Zeit immer wieder aus dem Munde der Propaganda gehört, Russland sei kein Land, das einen Sicherheitsdienst habe, sondern ein Sicherheitsdienst, der ein Land habe. Ich weiß es nicht. Mag sein.
Was ich mit Sicherheit weiß, ist, dass diese Behauptung zu 100 % für Rumänien gilt: nicht Rumänien hat Sicherheitsdienste, sondern das System, die Sicherheitsdienste haben ein Land, das von Rechts wegen noch Rumänien heißt, faktisch aber Securistan.
Seit Jahren ist das System bis in die unvermutetsten und überraschendsten Winkel der Gesellschaft vorgedrungen, dermaßen, dass man nicht einmal als Sekretärin oder Reinigungskraft hineinkam, wenn man nicht wenigstens eine „besternte" Empfehlung hatte, wenn nicht gar irgendwelche „Studien" nach dem Hochschulabschluss dort, wo es sein muss — nämlich entweder am Nationalen Verteidigungskolleg Bukarest, an der Nationalen Nachrichtenakademie „Mihai Viteazul" (der SRI-Schule) oder am Rumänischen Diplomatischen Institut (der SIE-Schule).
Ich habe einen Freund (ich werde seinen Namen nicht nennen), einen klugen und sehr gebildeten Herrn, der alle Voraussetzungen mitbrachte, um ein Vertreter der Macht zu werden, der aber gerade deshalb nicht in diese Stellung gelangte, weil er zu klug und zu frei war, und der mir anvertraut hat, wie die Auswahl erfolgt und worin die Schule besteht. Woher die Empfehlungen kommen müssen und wie man dem Direktor des Kollegs geradezu „den Ring küssen" muss (bildlich, wie in der Mafia), wobei man auch eine Art Treueeid leistet. Welche Lehrgänge man belegt und wie; von dem riesigen Bildschirm im Sitz des Innenministeriums, auf dem man alles sieht, alles aus Rumänien, in Echtzeit… und das schon vor vielen Jahren.
Nur so gelangt man in die Sphären der Macht… aber nicht nur!
Alles hat sich wie ein Krebsgeschwür ausgebreitet, wie ein Wundbrand, in allen Bereichen, in der Justiz, in der Wirtschaft, in der Zivilgesellschaft, ja sogar in der Kultur, vor allem aber im politischen Bereich.
Gleichviel welche Ausrichtung er erklärt, ob er der sogenannten Linken oder der sogenannten Rechten angehört: der rumänische Politiker denkt und handelt stets „artig" und „politisch korrekt"… als erhielte er Befehle oder als wäre er zuvor durch eine Dressur gegangen. Und das aus dem einfachen Grund, dass die Mehrheit der „Politiker" zuvor eine der beiden oben genannten Einrichtungen durchlaufen hat: das Nationale Verteidigungskolleg Bukarest, das Rumänische Diplomatische Institut oder die Nationale Nachrichtenakademie „Mihai Viteazul" — es sei denn, sie waren bereits verdeckte Dienstgrade, in welchem Fall die Lehrgänge der Dressur und Umerziehung nicht mehr nötig sind. Die Klassenbesten, die wenigen Auserwählten wie Marcel Ciolacu, gehören selbstverständlich auch der PRO-Amerika-Gruppe im Parlament an.
Einmal ins Parlament gelangt, stimmte der systemtreue „Politiker" — gleichviel ob aus der „Opposition" oder von der „Macht" — bei bestimmten „Schlüssel"-Gesetzentwürfen von „nationalem Interesse" „ganz spontan" „politisch korrekt", wie auf Befehl, sodass es verwirrend wurde, bei umstrittenen und stets freiheitsfeindlichen Gesetzentwürfen faktische Einmütigkeiten von Macht und Opposition bei der Abstimmung zu sehen, wie es beim Gesetz 55/2020 (über bestimmte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) geschehen ist… Sie erinnern sich, nicht wahr?
Es war so verwirrend geworden, bis es offensichtlich wurde, dass das System, dass die Securitate das Parlament vollständig beherrscht.
Das war der Augenblick, in dem das Spiel „Macht gegen Opposition" endete… Das war der Augenblick, in dem das System sagte „Der Staat sind wir" und jene Mehrheit von über 90 % des gegenwärtigen Parlaments einsetzte, die ich #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR genannt habe. Wahrscheinlich wäre es richtiger gewesen, sie #SRI-Koalition zu nennen… einerlei, es läuft auf dasselbe hinaus!
Was geschehen ist, wissen wir bereits: abscheuliche Gesetze gingen ohne Erörterung durch, wie das Big-Brother-Gesetz — ein von Tanczos Barna eingebrachtes Big-Brother-Gesetz, demselben Menschen aus derselben von Budapest unterstützten Formation, wo die Terroristen vom Gebiet Rumäniens ausgezeichnet werden —, vorsichtig und teilweise, mit Furcht, kritisiert vom Verfassungsgerichtshof, der selbst im Begriff ist, unter dem Ansturm des Systems zu erliegen; und allein in der letzten Woche haben wir gesehen, wie das #OffshoreGesetz ausschließlich und allein zugunsten der ausbeutenden ausländischen Konzerne geändert wurde, wie die Zensur im Internet amtlich eingeführt wurde und wie der einzige unmittelbar aus der Gesellschaft, von den nicht vom System Geschulten kommende Gesetzentwurf — das #Souveränitätsgesetz — von den Leuten des Systems abgelehnt und verhöhnt wurde.
Die Dinge waren und sind vorhersehbar. Vor der Abstimmung über jedes wesentliche Gesetz treten in der (im Wortsinn) eingereihten Mainstream-Presse die Meinungsmacher auf, die „Fachleute", die „Meinungsbildner" und die Ableserinnen vom Teleprompter, welche die unabänderlich richtige Wahl des SRI-Parlaments ankündigen und uns „frohverkünden".
Wenn es denn nicht nötig ist, dass die „Frohbotschaft" gleich aus den amtlichen Zeitungen des SRI kommt, damit der Befehl auch richtig verstanden werde — so wie bei einem ausdrücklichen Artikel, der wenige Tage vor der Abstimmung über das #OffshoreGesetz erschien (hier der Beweis — https://intelligence.sri.ro/marea-neagra-o-sansa-pentru-securitatea-en…
Das ist der Grund, weshalb die Reaktion der Zivilgesellschaft, mit eigenen Gesetzentwürfen und/oder Änderungsanträgen zu den vom System vorgeschlagenen Gesetzen zu kommen, normal und rechtmäßig ist. So normal und rechtmäßig, dass ich fürchte, das System könnte bereits etwas aushecken, um jene zum Verstummen zu bringen, die Entwürfe von der Straße aufnehmen und sie durch die „Hintertür" in ein Parlament einbringen, das für den Willen des Bürgers vollkommen taub und blind geworden ist.
Die Risiken sind selbstverständlich in Kauf genommen. Das größte Risiko ist jedoch nicht das Verschwinden einiger weniger Menschen (leider allzu weniger), sondern die Zerstörung der letzten Verbindung zwischen dem Volk und dem SRI-Parlament.
Ich weiß es nicht. Wahrscheinlich nur die Entfernung aller Parlamentarier der #KoalitionDesVerrats, der #SRI-Koalition, aus dem künftigen Parlament.
Es gibt auch ein einfaches Verfahren, um die Auswahl jedes einzelnen Mitglieds des künftigen Parlaments vorzunehmen: die Entfernung der Leute des Systems! Die Nichtaufnahme der Absolventen der „Schulen" der Besserung und Dressur des Systems — des Nationalen Verteidigungskollegs Bukarest und/oder der Nationalen Nachrichtenakademie „Mihai Viteazul" — in das künftige Parlament; Einrichtungen, die „Masterstudiengänge zur Förderung der Sicherheitskultur in der Zivilgesellschaft" anbieten, wie wir auf der Seite https://www.animv.ro/admitere-3/, lesen, denn „die Zivilgesellschaft oder die neue politische Klasse brauchte Bildung, um Zugang zu einem Bereich zu haben, den zu studieren, zu erörtern und zu verstehen ihr bis dahin verwehrt war" (https://cnap.unap.ro/index.php/ro/).
Bemerkenswert ist, dass „sich zu den Lehrgängen des Nationalen Verteidigungskollegs zivile und militärische Persönlichkeiten einschreiben können, Absolventen ziviler oder militärischer Hochschuleinrichtungen, die Führungs- und Entscheidungsämter im Bereich der Sicherheits- und nationalen Verteidigungspolitik innehaben oder künftig innehaben können", wobei die Voraussetzung für Zulassung und Einschreibung die „Benennung durch die Trägereinrichtung zur Teilnahme an den Lehrgängen" ist (https://cnap.unap.ro/index.php/ro/conditiile-de-inscriere).
Die natürliche Frage, die sich beim Lesen dieser ausschließenden Einschreibungsvoraussetzung stellt (ja, Sie, von der Straße, können sich ohne „Benennung" nicht einschreiben), lautet: WELCHE TRÄGEREINRICHTUNG HAT… CIOLACU BENANNT — jenen, der 2008–2009 Fortbildungslehrgänge im Bereich Sicherheit und nationale Verteidigung „Sicherheit und gute Regierungsführung" belegt hat? Oder MIHAI TUDOSE, Absolvent eines postuniversitären Lehrgangs im Bereich der nationalen Sicherheit am Oberen Kolleg für Nationale Sicherheit des Rumänischen Nachrichtendienstes. Oder SORIN GRINDEANU, ebenfalls Absolvent eines Fortbildungslehrgangs zum Thema „Sicherheit, Diplomatie und Außenpolitik" am Rumänischen Diplomatischen Institut. Oder irgendeinen der vielen Parlamentarier und hohen Beamten, welche die Schulen des Systems durchlaufen haben — die Bedingung sine qua non für den Zugang zu den innegehabten Stellungen.
Das größte Problem ist nicht einmal, dass das System, dass die Securitate die rumänische Gesellschaft auf allen Ebenen durchsetzt hat. Wie nie zuvor!
Das für Rumänien lebenswichtige Problem ist, dass das System, dass die Securitate folgerichtig antinational und freiheitsfeindlich handelt, wie sich auch bei den letzten vom SRI-Parlament angenommenen systemtreuen Gesetzesinitiativen gezeigt hat.
Das für uns als freie Menschen und Bürger lebenswichtige Problem ist, dass das System unmittelbar gegen die Interessen jedes Einzelnen von uns handelt, jenseits aller Erörterungen über Grundsätze und Werte.
Wir sind bereits an dem Punkt angelangt, wo es heißt: einer oder der andere — #EntwederWirOderSie!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
129. 23. Mai 2022 — „Immer häufiger sprechen die Vertreter des Systems, vom Gauleiter Iohannis bis zu den Chefs der …“
Immer häufiger sagen uns die Vertreter des Systems — vom Gauleiter Iohannis bis zu den Häuptern dessen, was ich #KoalitionDesVerrats genannt habe, nämlich der Sammelgestalt Ciucă-Ciolacu-Kelemen —, die Verfassung müsse geändert werden.
Diese Verfassung hat viele Mängel, aber sie hat den großen Vorzug, dass sie in der Plandemie unsere Rechte verteidigt und das #Souveränitätsgesetz möglich gemacht hat.
Auch ich würde mir eine parlamentarische Republik und eine klarere Gewaltenteilung wünschen. Auch ich würde mir einen Präsidenten mit begrenzteren und klarer bestimmten Befugnissen wünschen.
Doch die Änderungen werden von einem Parlament vorzunehmen sein, das nicht bloß 30 % der Wählerschaft vertritt und nicht von Bürgern mit an den „Akademien" der Securitate absolvierten „Studien" bevölkert ist.
Nicht in einer Zeit der sanitären, militärischen, wirtschaftlichen und der Ernährungskrise!
Denn EINE JETZT VORGENOMMENE ÄNDERUNG DER VERFASSUNG WIRD DER ANLASS ZUR BESCHRÄNKUNG UNSERER GRUNDRECHTE UND ZUM VERZICHT AUF DAS SEIN, WAS VON DER NATIONALEN SOUVERÄNITÄT NOCH ÜBRIG IST! Ich habe daran keinen Zweifel! Eben das SIND DIE ZIELE DER GLOBALISTISCHEN SYSTEMLEUTE, DIE UNS FÜHREN!
Dies wird zur Losung unseres künftigen Kampfes:
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
130. 25. Mai 2022 — Über das Ende der Globalisierung
George Soros hat uns gestern verkündet, die Globalisierung liege im Sterben. „Selbst wenn die Kämpfe aufhören, wie sie es schließlich müssen, wird die Lage niemals zum Status quo ante zurückkehren", weissagt er uns.
Ja, Soros hat recht. Und er hat auch recht, wenn er sagt: „Deshalb sage ich, dass unsere Zivilisation vielleicht nicht überleben wird", wenn er feststellt, dass „andere Fragen, welche die Menschheit betreffen — wie die Pandemien, der Klimawandel und die Vermeidung eines Atomkriegs, die Erhaltung der globalen Einrichtungen —, an die zweite Stelle rücken mussten."
Die Äußerungen von George Soros sind hier nach dem vom Verfasser wiedergegebenen rumänischen Wortlaut übertragen.
„Ihre Zivilisation", die globalistische „Zivilisation", wird nicht überleben.
In Wahrheit ist die Globalisierung bereits gestorben. Die einpolige Welt, in der eine Gruppe altersschwacher Milliardäre und autistischer IT-Leute bei einem vornehmen Abendessen irgendwo in einem Schweizer Kurort oder in einer Hauptstadt der „zivilisierten Welt" über das Schicksal des ganzen Planeten entschied, hat am 24. Februar 2022 ihr Ende gefunden. Wie immer das Schicksal des Krieges in der Ukraine ausgehen mag: die Globalisierung hat aufgehört, sie ist mit der Verteufelung Russlands und der Einrichtung einer zur Einrichtung gewordenen Russophobie im „zivilisierten Westen" untergegangen.
Viele werden sich beeilen, mir zu sagen, es sei unmöglich, dass die Globalisierung ende; der Vorgang sei nicht umkehrbar, und unter den gegenwärtigen Bedingungen könne die Welt nur globalisiert sein.
Falsch. Die Globalisierung in dem Sinne, in dem ich diesen Begriff bisher verwendet habe, war das vollkommene Gegenstück zur kulturellen und gesellschaftlichen Gleichmacherei, zur Aufhebung der überlieferten und gesellschaftlichen Unterschiede, zur Interoperabilität und Verwaltung der Erzeugung und des Wirtschaftsaustauschs — alles unter der Ägide einer westlichen „Intelligenzija", welche auch die Tagesordnung der weltweiten Prioritäten und die To-do-Liste der Menschheit festlegte.
Diese einpolige Globalisierung, gleichbedeutend mit einem weltweiten Etatismus, hat bereits ihr Ende gefunden.
Die andere Globalisierung — jene des Austauschs von Ideen, Waren und Menschen, aber ohne einheitliche Befehlsgewalt; jene Globalisierung, die seit der Antike besteht mit ihrer Seidenstraße oder mit den vorsehungsvollen Begegnungen von Zivilisationen und Überlieferungen wie in Spanien vom 8. bis zum 15. Jahrhundert oder in Syrien bis zu dessen Zerstörung im 21. Jahrhundert —, diese Globalisierung wird nicht aufhören. Sie kann es gar nicht!
Der globalisierte Etatismus der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten und Trabanten (um nicht Kolonien zu sagen) hat jedoch sein Ende gefunden.
Das Verschwinden des Dollars als einziger weltweiter Tauschwährung ist die Sterbeurkunde dieser Globalisierung.
Das Auftreten des chinesischen Yuan und des russischen Rubels im internationalen Zahlungsverkehr, neben der Aktivierung der BRICS-Bank in der Weltwirtschaft, sind die Geburtsurkunden der mehrpoligen Welt.
Angesichts dieser Lage — anscheinend vom einstigen Welthegemon nicht vorhergesehen, obwohl sehr einfach und leicht vorherzusehen — stehen die Vereinigten Staaten vor der Notwendigkeit, den Verlust der weltweiten Herrschaft durch die Verschärfung der Kontrolle und die Abschottung jenes Teils der Welt auszugleichen, den sie noch unmittelbar führen; und ich meine hier Europa, Nordamerika, Australien und Japan.
Die unter ihrer Führung stehenden Länder (die EU eingeschlossen) sind gezwungen, jeden Kontakt mit der „anderen Welt" abzubrechen, den Austausch mit ihr nicht nur an Ideen, sondern auch an Waren zu verweigern. Klar ist, dass diese Maßnahme in einer ersten Phase der keuchenden Wirtschaft des einstigen Weltführers eine Sauerstoffblase verschaffen wird, indem er die Aufgaben des „Versorgers" für seinen Teil der Welt übernimmt… Für uns, in der Kolonie, sind die Wirkungen der aus der Metropole empfangenen Befehle bereits sichtbar. Allein in der heutigen Regierungssitzung werden mehrere Maßnahmen zur Trennung aller Verbindungen zur „Welt jenseits" des neuen eisernen Vorhangs beschlossen: die Regierung wird den Austritt Rumäniens aus der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und der Internationalen Investitionsbank billigen — zwei „östlichen" Einrichtungen, in denen wir seit 1963 beziehungsweise 1970 Mitglied waren.
Doch jenseits der langfristigen wirtschaftlichen Wirkungen, die wir hier und jetzt nicht erörtern werden, ist gewiss, dass die Regierung Biden — jene, unter der der Tod des Globalismus stattgefunden hat — unfähig ist zu erkennen, dass diese Maßnahmen „prozyklisch" sind und nichts anderes bewirken, als zu einer noch ausgeprägteren Teilung der Welt zu führen… zu einem beschleunigten Tod jenes Globalismus, von dem sie träumten. Zum Verschwinden des Ranges einer einzigen Weltmacht: die Vereinigten Staaten sind im Begriff, vom Rang einer Weltmacht auf die Ebene einer Regionalmacht abzusteigen, jener der Region „Nordatlantik".
Und das scheint auch der „Prophet" Soros zu erkennen: „Dies könnte das Ende unserer Zivilisation sein"… Es könnte nicht — es ist bereits das Ende der westlichen Vorherrschaft über den Planeten. Der Wurf Russlands in die Arme Chinas (Beweis dafür sind die gemeinsamen Manöver dieser Länder im Pazifik) wird zunächst zur „Spaltung" der Welt in zwei Teile führen (mit der Zunahme der Rolle von Regionalmächten wie der Türkei) und sodann, leider, zur Übernahme der Rolle des Hegemons durch China. Doch das ist eine andere „Weissagung".
Gewiss ist, dass Rumänien sich in diesem Augenblick auf Kollisionskurs mit der Geschichte befindet, und dass die gegenwärtige Führung mit der bedingungslosen Übergabe aller Vorhaben und Rohstoffe dieses Volkes an eine zur Regionalmacht gewordene Weltmacht, ohne den Blick auf das nationale Interesse und das geschichtliche Schicksal dieses Volkes, nichts anderes als ein schwerer Akt des #Verrats ist.
Denn wenn das Ziel dessen, was ich #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR genannt habe, den nationalen Interessen nicht fremd wäre und die Tagesordnung der Regierung nicht strikt den Plänen und Interessen jener Metropolen unterworfen wäre, von denen wir „Licht" empfangen… so wäre diese Koalition von beinahe 90 % des Parlaments nicht geduldet worden. Die Akte des Verrats (wie die Ablehnung des #Souveränitätsgesetzes und die Annahme der von OMV durch Ciucă-Ciolacu-Kelemen-Pambuccian am #OffshoreGesetz vorgenommenen Änderungen) müssen mit breiten Mehrheiten beschlossen und abgesichert werden. Ebenso wie heute, ebenfalls heute!, die Exekutive die Methodik der Meldung und des Informationsflusses im Nationalen Elektronischen Impfregister billigen wird… als ob ihre Pläne weitergingen, nur in kleinerem Maßstab, hier bei uns in den Kolonien.
Vieles wäre noch zu sagen… aber ich weiß, dass Sie lange Artikel nicht mögen. Wir kommen darauf zurück… bis dahin eine Schlussfolgerung:
Die Einpoligkeit ist erloschen, die Globalisierung ist untergegangen!
Sagen Sie der Mehrpoligkeit guten Morgen und heißen Sie die globalisierte Regionalisierung willkommen.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
131. 30. Mai 2022 — „Heute legen auch die Senatoren die Prüfung des #LegeaSuveranității ab“
Heute legen auch die Senatoren die Prüfung des #Souveränitätsgesetzes ab
Im Eiltempo wollen die Parlamentarier der #KoalitionDesVerrats auch im Senat, in der entscheidenden Kammer, die erste bürgerliche Gesetzesinitiative begraben — das erste von Bürgern für Bürger geschriebene Gesetz, nicht für Konzerne, nicht für Metropolen, nicht für große oder kleine Glühwürmchen… ein Gesetz allein für die Bürger!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
132. 1. Juni 2022 — Über die Gesetze der Securitate
Der Grund, weshalb das #Souveränitätsgesetz von der #KoalitionDesVerrats abgelehnt werden musste?
PSD-PNL-UDMR-USR ändern die Gesetze der Securitate und verleihen den Securitate-Leuten unbegrenzte Vollmachten:
Der Untergrundstaat hat entschieden. Er tritt plötzlich an die Oberfläche. Er macht seinen Rang amtlich. Den Rang einer allgegenwärtigen und allmächtigen Gewalt. Die Bediensteten der militarisierten Machteinrichtungen und insbesondere jene des Rumänischen Nachrichtendienstes verwandeln sich in Götter. Nicht dass sie es nicht auch bisher gewesen wären. Aber das Gesetz, das sie durchzusetzen entschlossen sind, setzt sie sichtbar in diese Stellung ein. Tatsächlich handelt es sich um ein Gesetzespaket. Die Gesetze der Securitate.
Gewiss braucht Rumänien einen neuen Satz von Gesetzen der Securitate, die amtlich Gesetze der nationalen Sicherheit heißen. Die Normen, nach denen die militarisierten Geheimdienste und insbesondere der SRI arbeiten, ebenso jene, welche die Tätigkeit einiger Dienste anderer Machteinrichtungen regeln, sind größtenteils vor über 30 Jahren im Stehen gemacht worden. Von den heutigen Wirklichkeiten weit überholt. In diesem Kapitel braucht Rumänien tatsächlich neue Regelungen. Zeitgemäße. Geeignet, die in der Tätigkeit dieser Dienste bereits eingeführten Übungen mit der Verfassung, mit dem Strafgesetzbuch, mit der Strafprozessordnung und mit anderen Organgesetzen in Einklang zu bringen — viele davon sind gegenwärtig rechtswidrig, wenngleich in gewissem Maße durch die Notwendigkeit des Funktionierens geboten. Und in diesem Zusammenhang ist die Bombe geplatzt.
Die Geheimdienste, die von Verfassungs wegen keine Gesetzesinitiatoren sind und sein können, haben ein umfangreiches Paket von Rechtsnormen vorbereitet, ein Gesetzespaket zur nationalen Sicherheit. Sodann haben sie diesen Gesetzentwurf in die Hände der politischen Entscheidungsträger gelegt. In wenigen Tagen, wie man erfahren hat, sogar in der kommenden Woche, wird uns die Regierung des Vier-Sterne-Generals Nicolae Ciucă einen wahrhaftigen Keulenschlag versetzen. Sie wird das neue Gesetzespaket erörtern, billigen und im Parlament einbringen.
Doch warum haben sich seit gestern, seit diese Nachricht in der Presse eingeschlagen hat, mehrere Journalisten und Analytiker beeilt, sich unzweideutig dahin zu äußern, dass eine schwere Verletzung der Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen vorbereitet wird, ein beispielloser Missbrauch der Machteinrichtungen mit dem SRI an der Spitze, unter Ausnutzung der internationalen Lage und des Herdentriebs einer Bevölkerung, die in einem scharfen Gefühl der Angst lebt und das Bedürfnis verspürt, sich hinter jene zu stellen, die zufällig zu Führern geworden sind?
Der Text des ganzen Gesetzespakets ist der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich. Er wird es wahrscheinlich in der kommenden Woche sein, nachdem er die Regierung verlassen hat. Doch Auszüge aus diesem Gesetzespaket sind enthüllt worden. Unter anderem erleben wir einige äußerst gefährliche Neuerungen auf rechtlichem Gebiet. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass künftig die Festnahme eines SRI-Bediensteten oder die Durchsuchung seiner Wohnung — gleichviel welcher Art die Straftaten sind, für deren Begehung stichhaltige Anhaltspunkte bestehen — nicht mehr nach den Verfahren des Strafgesetzbuchs erfolgen kann. Die Bediensteten der Geheimdienste, die, ich wiederhole es, militarisierte Einrichtungen sind — ein in Europa einzigartiger Fall —, werden, gleichviel wie schwer die von den Staatsanwälten aufgedeckten Straftaten sind und wie dringend deren Eingreifen sein müsste, nicht einmal auf frischer Tat durchsucht oder festgenommen werden können ohne vorherige Unterrichtung des Direktors des Rumänischen Nachrichtendienstes. Oder der Amtskollegen, im Falle anderer Dienste. Mehr noch: es wird eine schriftliche Genehmigung nötig sein, ausgestellt ausgerechnet vom Hohen Kassations- und Gerichtshof. Also von jenen Richtern, zu denen wir bereits Beweise vorgelegt haben, dass sie mit europäischen, für die Familie bestimmten Geldern, mithin durch Zweckentfremdung von Mitteln, von SRI-Bediensteten geschult wurden, und zwar im Hof der Einrichtung selbst. Schließlich ist, ebenfalls nach diesem Gesetzentwurf, vorgesehen, dass alle Sachen dieser Art nur von einer engen, im Voraus benannten Gruppe von Staatsanwälten untersucht werden. Und in dem Fall, dass zur Herbeiführung einer Festnahme auf frischer Tat oder zur Erfüllung der gesetzlichen Verfahren Durchsuchungen oder Zugriffe in amtlichen oder verdeckten Dienststellen der Einrichtung unerlässlich sind — um mich ausschließlich auf den SRI zu beziehen —, ist die vorherige Genehmigung des Vorsitzenden des Obersten Landesverteidigungsrats erforderlich. Also des Präsidenten Rumäniens selbst. Der Wahnsinn ist, dass diese Rechtsordnung auch auf die Verdeckten ausgedehnt werden soll. Was nicht mehr und nicht weniger bedeutet, als dass die für solche Fälle benannten Staatsanwälte, wahrscheinlich ebenfalls vom SRI benannt, Zugang zu einer Reihe von Auskünften hätten, zu denen nicht einmal der Direktor der Einrichtung Zugang hat. Nämlich zur vollständigen Liste der Verdeckten.
In diesem ganzen rechtlichen Gewirr taucht noch eine große Unbekannte auf. Wenn die SRI-Agenten stehlen, stehlen sie nicht allein. Nach allem, was man in den letzten 30 Jahren sehen und erfahren konnte, begehen sie die Straftaten gemeinsam mit oder durch Geschäftsleute. Die nicht unbedingt verdeckte Offiziere sind. Werden auch diese in den Genuss derselben Rechtsordnung kommen?
Die Dinge gehen jedoch noch weiter, als wir es uns vorstellen können. Nach diesem Gesetzespaket sind jeder Bürger und jede Handelsgesellschaft verpflichtet, auf ein bloßes mündliches Ersuchen hin dem SRI-Bediensteten zu helfen, indem sie ihm jede Art von Auskunft und jede Art von erbetener Unterstützung liefern. Andernfalls verletzen die Bürger und die Geschäftsführer das Gesetz. In dieser Lage können die SRI-Bediensteten „Techniken der Rechtsdurchsetzung anwenden". Was mag das wohl sein? Übersetzen wir es kurz. Sie können unverzüglich zur Festhaltung der Person greifen oder, um ein Beispiel zu geben, zur Beschlagnahme ihres Personenwagens. Sie werden eine Art Götter.
Die Krönung besteht in der amtlichen Verankerung des Rechts der Geheimdienste, vor allem des SRI, autonome Regiebetriebe, Vereinigungen beruflicher, sozialer, kultureller, sportlicher, freizeitlicher oder humanitärer Art zu besitzen und zu leiten.
In dieser Woche wird in der Regierungskoalition diese Erbärmlichkeit erörtert, und ich stelle klar, dass ich nur einen Zipfel des Teppichs gelüftet habe, der sie verbirgt. Nachdem die Führer der Koalition sich geeinigt haben, geht der Entwurf des Rechtsakts an die Regierung, die ihn sich zu eigen macht. Danach besteht die Absicht, ihn im Eiltempo durch das Parlament zu bringen."
„Irren ist menschlich, aber im Irrtum zu verharren ist militärisch"
1989 wurde für die FREIHEIT geschrien und gestorben!
Die Securitate von gestern hat sich im Namen der Staatssicherheit neu erfunden!
Ich habe die Zeit der Protokolle erlebt… und ich habe als Richter gesehen, wie unsere ganze Arbeit durch die Unterschriften einiger Dienstchefs und Richter der Lächerlichkeit preisgegeben wurde… alles im Namen des Kampfes gegen die Korruption!
Wem hat es genützt? Und was waren die Kosten?
Wir haben die Grundrechte in Ketten gelegt und uns gesagt, auch Jesus habe gelitten und ausgehalten… warum sollten wir nicht aushalten?!
Die Zeit der Protokolle und jener, welche die Angst vor dem Sprechen, vor dem Protestieren eingeführt haben, ist vorbei… oder das glaubten wir
In kurzen Abständen „erwachen wir" mit irgendeiner… Sache, mit der versucht wird, die Protokolle in Gesetzesform zu gießen!
Wir haben neue Leute am Gerichtshof, wir spielen nicht mehr in der zweiten Liga, nicht wahr?
Der „Gesetzentwurf" (die Bildschirmausschnitte sind von der Seite Luju.ro übernommen) verhöhnt nicht nur den gesunden Menschenverstand, sondern auch die Vorstellung vom Rechtsstaat!
Wird er angenommen, so wird der Rechtsstaat amtlich zum Stillgestanden-Staat!
Rumänien, lösch das Licht! Die Energie ist teurer geworden! Zünde die Kerze an und hör Radio Freies Europa! Ach, entschuldigen Sie! Auch Europa ist schon lange nicht mehr frei!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
133. 14. Juni 2022 — „Die Türkei kann auch ohne Exxon und ohne amerikanische oder europäische Konzerne.“
Die Türkei kann es auch ohne Exxon und ohne amerikanische oder europäische Konzerne.
Die Türkei kann ihre Rohstoffe für ihr Volk fördern! Nicht für Konzerne, nicht für die „große europäische Familie", sondern NUR FÜR DAS TÜRKISCHE VOLK!
Die Türkei kann es… weil sie nicht von einer organisierten Gruppe von Verrätern geführt wird.
Das ist es, was auch ich mit den Änderungen am #OffshoreGesetz versucht habe, die ich ins Parlament getragen habe, und mit den übrigen Bestimmungen des #Souveränitätsgesetzes…
Nur ist das Parlament Rumäniens nicht das Rumäniens!
Mehr Auskünfte unter https://flux24.ro/turcia-a-dat-drumul-la-extragerea-de-gaze-din-marea-…
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
134. 15. Juni 2022 — „Weil die Securitate seit 30 Jahren in allem und überall steckt!“
Denn die Securitate steckt seit 30 Jahren in allem und jedem!
In jedem Bereich: in der Politik, in der Justiz, in der Wirtschaft, in der Kultur, ja sogar im Sport — überall sind sie… die Securitate-Leute, die Menschen des Systems sind überall, und vor allem auf den Schlüsselstellen.
Nur ist alles, was wir sehen, Zerstörung, ist Verwüstung… wir sehen bloß die Trümmer dessen, was wir gewesen sind, so viel wir gewesen sind.
Sie sind verantwortlich für dieses vermischte Gefühl aus Demütigung, Scham und Empörung, das wir haben, wenn wir an irgendetwas denken, das mit diesem Land zu tun hat — einem Land, das von den Verrätern und besternten Schwachköpfen zerstört wird, die es dem Untergang entgegenführen.
Was gestern Abend mit der Fußballnationalmannschaft geschehen ist, ist bezeichnend: seit die Securitate-Leute den Fußballverband in die Hand bekommen haben, ist der rumänische Fußball zu einem grotesken Zerrbild dessen geworden, was er einst war.
Nach demselben Muster ist es auch der Wirtschaft und der von ausländischen Konzernen beherrschten Landwirtschaft ergangen, der zerschlagenen und als Alteisen verkauften Industrie, den umsonst hergegebenen Rohstoffen, der auf Protokollen betriebenen Justiz, allem…
Aber was sie bisher getan haben, genügt nicht… sie wollen noch mehr Macht, um das Werk der Zerstörung zu einem guten Ende zu bringen. Deshalb sind die neuen „Gesetze der Nationalen Sicherheit" erschienen… der einzige Vorteil dieser Gesetze ist, dass die Macht, wenn sie angenommen werden, vom System offen übernommen und ausgeübt wird. Und wir werden sehen können, wer für den Sumpf und für das Erlöschen verantwortlich ist… ich habe Ihnen gesagt, dass sie nicht klug sind: sie werden wie die Läuse auf der Stirn hervortreten!
Ja, meine Lieben, unser Problem ist, dass die Angehörigen der Securitate-Kaste, die uns führt, nicht nur Diebe, Schurken und Verräter sind… sondern auch sehr dumm und ohnmächtig! Siehe den Fall Burleanu: er ist das Sinnbild des Securitate-Manns und des Securitate-Wesens in Rumänien, ein Mann des Systems, der über Leichen gegangen ist und wertvolle unschuldige Menschen ins Gefängnis geworfen hat (siehe den genialen Fußballer Gică Popescu), um an den Knochen zu gelangen — und als er dort angelangt war… hat er den Knochen so klein und unbedeutend gemacht, dass er von Abzweigungen lebt, die eines Wurms würdig sind.
Und so ist das ganze „System", das ganze rumänische Establishment! Sehen Sie sie an, vom Präsidenten bis zum letzten Minister oder Parlamentarier der #KoalitionDesVerrats, und Sie werden das Gemälde unseres Erlöschens als Volk und als Land vor sich haben. Aber ein jämmerliches, parodistisches Gemälde, vor dem man nichts als Verlegenheit und Scham empfindet, ein Zeitgenosse der Hauptdarsteller, der Urheber zu sein.
Ich habe es gesagt und sage es wieder: die einzige Aussicht dieses Volkes ist die plötzliche, brutale, ja schmerzhafte Entfernung der Securitate-Metastase… es heißt #EntwederWirOderSie, wir stehen vor dem Erlöschen! Wie ein Krebs seinen Wirt tötet, so werden die Securitate-Leute das Volk töten, aus dem sie hervorgegangen sind und das sie eigentlich bewachen sollten.
Ich wollte das System mit dem #Souveränitätsgesetz aufhalten… Das System hat reagiert: Sie haben Ciolacu sagen hören, „das Gesetz ist ein Widersinn". Sodann ist das System zu Drohungen übergegangen.
Ich bin krank vor Wut auf sie, denn die Securitate-Leute haben ein ganzes Land krank gemacht… mit einer schweren Krankheit, die uns mit einem Fuß ins Grab gebracht hat!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
135. 18. Juni 2022 — „Gemeinsam mit meinem Freund Iulian Capsali“
Gemeinsam mit dem Freund Iulian Capsali
Zu Besuch bei unseren Brüdern in London, den Unterstützern und Freiwilligen des Souveränitätsgesetzes.
Morgen, am 19.06.2022, werden wir zur Liturgie in die orthodoxe Kirche „Hl. Georg" in Holborn gehen, wo wir hoffentlich die Freude haben werden, auch unserem Freund, dem großen Psalten Valentin Gheorghe, zuzuhören.
136. 27. Juni 2022 — „Über die Notwendigkeit der Sonderbesteuerung der Profiteure der Energiekrise“
Über die Notwendigkeit einer Übersteuerung der Profiteure der Energiekrise
Der Preis für Gas und Kraftstoffe steigt von einem Tag auf den anderen. Verblüffend. Schmerzhaft für jeden einzelnen Bürger.
Die Preise beim Endverbraucher haben geschichtliche Höchststände erreicht, obwohl der Börsenpreis die am 1. April 2011 (125,89 Dollar je Barrel Rohöl) oder am 1. Mai 2008 (127,78 Dollar je Barrel Rohöl) erreichten Börsenhöchststände nicht überschritten hat. Tatsächlich wird heute, da wir an den Zapfsäulen Preise auf geschichtlichem Rekordniveau haben, das Barrel Rohöl an der Börse mit weniger als 113 Dollar je Barrel gehandelt. Rechnet man nun noch die natürliche Entwertung des Dollars infolge der selbstverständlichen inflationären Aushöhlung hinzu (von mindestens 2 % im Jahr!), so gelangt man zu dem Schluss, dass der Preis je Barrel Öl an der Börse heute weit niedriger ist als vor 11 oder 14 Jahren, als wir höchstens 6 Lei für den Liter Benzin zahlten.
Woher also diese Preissteigerungen?
Denn offensichtlich ist der explosionsartige Anstieg der Preise „an der Zapfsäule" nicht durch das Fehlen der Erzeugnisse auf dem Markt verursacht, denn das hätte einen Anstieg des Börsenpreises zur Folge gehabt. Was nicht geschieht, jedenfalls nur in allzu geringem Maße.
Mit anderen Worten: die „Energiekrise" ist nicht (allein) durch den Krieg und durch Putin verursacht… Keineswegs. Oder nur in allzu geringem Maße.
Der Anstieg der Preise an der Zapfsäule und beim Gas ist entweder herbeigeführt, mithin künstlich, als Staatspolitik — siehe die „grüne Politik" und die „Dekarbonisierung" —, oder aber das Ergebnis eines menschlichen Verhaltens, das schädlicher ist als die Verschmutzung selbst: der GIER!
Wie Sie es von mir gewohnt sind, meine Freunde, und wie ich es auch die Regierenden Rumäniens gewöhnt habe, werde ich mit einer Lösung kommen — mit einem Lackmuspapier: einer Gesetzesänderung, der Änderung des Steuergesetzbuchs. Die ich Ihrer Erörterung anheimstelle, aber auch jener der Denkfabrik, der Initiativgruppe für die Nation, die zugleich mit der Einbringung des Souveränitätsgesetzes ins Parlament entstanden ist.
Diese Gesetzesinitiative wird, sobald sie erörtert und hoffentlich vervollkommnet ist — tatsächlich bin ich dessen sicher —, von unserem Freund, Herrn Abgeordneten Dumitru Coarnă, übernommen und im Parlament eingebracht werden.
Ich lasse Ihnen im Folgenden zwei mögliche Fassungen eines Artikels, der das Steuergesetzbuch um besondere Normen und Steuersätze für „Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben" ergänzen soll — Fassungen, die Ihrer Aufmerksamkeit und Erörterung unterbreitet werden.
„Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuchs im Hinblick auf die besondere Besteuerung der Steuerpflichtigen, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben
Einziger Artikel: Nach Artikel 18 des Gesetzes Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch wird der Artikel 18¹ mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„ART. 18¹ — Besondere Ordnung für die Steuerpflichtigen, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben
Der Satz der Gewinnsteuer, die von den Steuerpflichtigen geschuldet wird, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben, einschließlich der juristischen Personen, die diese Erträge auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrags erzielen, beträgt für die in diesem Artikel vorgesehenen Tätigkeiten 90 % des Gewinns, der 10 % des Umsatzes des Steuerjahres übersteigt; diese Steuer tritt zu der in Artikel 17 vorgesehenen hinzu.
Die Steuerpflichtigen, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben, einschließlich der juristischen Personen, die diese Erträge auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrags erzielen, sind für die in diesem Artikel vorgesehenen Tätigkeiten zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 5 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet."
Die erste Fassung ist eine Übersteuerung der Gewinne, die 10 % des Umsatzes übersteigen — eine Besteuerung, welche die Gier und die Spekulation rund um die Preise für Kraftstoffe und Gas entmutigen soll. Sie hat jedoch den Nachteil, dass sie durch „Steueroptimierungen" umgangen werden kann…
Deshalb neige ich zu der Ansicht, dass die zweite Fassung — jene mit einer unmittelbaren Ertragsteuer, ohne Möglichkeiten des Abzugs und der Optimierung — zweckmäßiger wäre.
Ich erwarte Ihre Anmerkungen und Vorschläge sowie jene aller „Steuerfachleute", die bereit sind, dem rumänischen Volk zur Hand zu gehen.
137. 29. Juni 2022 — „Über die NOTWENDIGKEIT DER BESTEUERUNG GROSSER VERMÖGEN UND UNTERNEHMEN“
Über die NOTWENDIGKEIT DER BESTEUERUNG DER GROSSEN VERMÖGEN UND GESCHÄFTE
In der #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR wird viel von einer „Neuordnung der Steuerlast" gesprochen. Es wird viel gesprochen und geschrien… und wenig getan. Tatsächlich gar nichts!
Denn JA, in Rumänien ist eine „Neuordnung der Steuerlasten" nötig.
Aber tun wir es richtig, indem wir dort nehmen, wo das Geld ist, und nicht wieder bei den einfachen Rumänen, welche stets die Kosten aller Krisen getragen haben, aller verheerenden Regierungen, die das Land an den Rand des Abgrunds gebracht haben.
Deshalb bringe ich die Notwendigkeit der BESTEUERUNG DER GROSSEN VERMÖGEN UND GESCHÄFTE nach einer einfachen Regel in die öffentliche Erörterung: 1, 2, 3!
DIE BESTEUERUNG DER GROSSEN VERMÖGEN sollte meines Erachtens nach aufeinanderfolgenden (und kumulativ angewandten) Besteuerungsschwellen erfolgen:
- 1 % im Jahr vom gesamten, zusammengerechneten Wert der von einem Steuerpflichtigen gehaltenen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte, soweit sie 10 Millionen Euro übersteigen,
- 2 % im Jahr vom gesamten, zusammengerechneten Wert der von einem Steuerpflichtigen gehaltenen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte, soweit sie 100 Millionen Euro übersteigen, und
- 3 % im Jahr vom gesamten, zusammengerechneten Wert der von einem Steuerpflichtigen gehaltenen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte, soweit sie 1 Milliarde Euro übersteigen.
DIE BESTEUERUNG DER GROSSEN GESCHÄFTE sollte nach aufeinanderfolgenden Besteuerungsschwellen erfolgen:
- 1 % des Umsatzes für Handelsgesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro;
- 2 % des Umsatzes für Handelsgesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro;
- 3 % des Umsatzes für Handelsgesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 1 Milliarde Euro.
Ich meine, dass zur Überwindung der gegenwärtigen Krise vor allem die Wenigen und Glücklichen ihre Schulter stemmen müssen — jene, die es entweder durch eigene Leistung (allzu wenige) oder durch die Ausnutzung der „Gelegenheitsfenster" geschafft haben, welche die Schwächen des rumänischen Staates in den letzten 32 Jahren boten, gleichviel ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.
Zu diesem Besteuerungsplan wird auch die besondere Steuer für „Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben" hinzutreten, von der ich dieser Tage gesprochen habe.
Selbstverständlich wird der obige Vorschlag die Form eines Gesetzestextes annehmen, geschrieben nach allen Strengen des Gesetzes 24/2000 über die Normen der Gesetzestechnik — ein Gesetzesvorschlag, der hoffentlich mit Hilfe unseres Freundes, Herrn Abgeordneten Dumitru Coarnă, auch ins Parlament gelangen wird!
Nachschrift: ich erwarte Ihre Ansichten, Vorschläge und Meinungen auf dem Erörterungskanal, den wir auch bei der Abfassung des Gesetzesvorschlags #Souveränitätsgesetz benutzt haben, unter https://t.me/LegeaSuveranitatiiDiscutii
Nachschrift: ich weiß, mit diesem Vorschlag werde ich mir alle Securitate-Leute und Reichen des Landes und alle multinationalen Konzerne auf den Hals ziehen… schon wieder! aber es lohnt sich!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
138. 29. Juni 2022 — „29.06.2022, ein schwarzer Tag: der rumänische Bürger hat von den Senatoren … einen schweren Schlag erhalten“
29.06.2022, ein schwarzer Tag: der rumänische Bürger hat von seinen Senatoren einen schweren Schlag erhalten
Heute, am 29.07.2022, wurde das #Souveränitätsgesetz im Senat Rumäniens von der #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR abgelehnt:
Nur 11 Rumänen waren im Plenum unter den 110 anwesenden Senatoren.
Heute haben 99 Senatoren das rumänische Volk verraten. Weshalb sie in der kommenden Wahlperiode ausgewechselt werden müssen.
Ich danke den Damen Senatorinnen Diana Iovanovici-Șoșoacă (unabhängig) und Rodica Boancă (AUR) für die dem Souveränitätsgesetz im Plenum des Senats gewährte Unterstützung.
Die Sitzung der Schande können Sie hier ansehen: https://youtu.be/t7aBmPTy0dA
Die Erörterungen und die Abstimmung über das Gesetz finden sich bei den Minuten 1.09.10–1.19.00 und 1.50.20–1.51.30.
ICH RUFE ALLE UNTERSTÜTZER DES SOUVERÄNITÄTSGESETZES AUF, SICH ZU VEREINEN, DAMIT IN DER KOMMENDEN WAHLPERIODE UNSER WILLE, DER WILLE DES VOLKES, ZUM GESETZ WERDE!!!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
139. 29. Juni 2022 — „Der Ton wurde nach wenigen Minuten abgeschaltet.“
Der Ton wurde nach einigen Minuten abgeschnitten.
Ich habe es noch einmal versucht. Derselbe „Unfall"!
Was ihr nicht wisst, ist, dass eure brutale Zensur bisweilen mehr sagt als unsere Worte.
Deshalb wurde das #Souveränitätsgesetz im Parlament nicht angenommen!
Nachschrift: nein, es lag nicht am Mobilfunksignal!
Facebook hat mir soeben mitgeteilt, der Ton sei teilweise abgeschaltet worden, weil ich Urheberrechte verletzt hätte, weil ich einen urheberrechtlich geschützten Inhalt wiedergegeben hätte in… 72 Hoheitsgebieten!!!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
140. 30. Juni 2022 — „Die #CoalițiaTrădării PSD-PNL-UDMR-USR LEGT DEM BÜRGER SCHWERERE LASTEN AUF DIE SCHULTERN!“
Die #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR LEGT DEM BÜRGER GRÖSSERE ABGABEN AUF DIE SCHULTERN!
Und das, während die systemtreue Regierung weder die großen Vermögen und Geschäfte besteuert noch die Sonderrenten noch die Bezüge und Gehälter der hohen Staatsbediensteten.
Die ganze Last der Krise wird der einfache Mensch tragen.
Alle Vielen werden mehr zahlen, nur die Wenigen werden… nichts zahlen, wie gewöhnlich!
Es macht nichts… wir, die wir das #Souveränitätsgesetz vorgeschlagen haben, WIR werden erneut einen neuen Gesetzentwurf ins Parlament tragen: zur Besteuerung der großen Vermögen und Geschäfte sowie der Steuerpflichtigen, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben.
Sehen wir, was sie sagen werden… weshalb sie die Besteuerung der großen Vermögen und Geschäfte nicht wollen…
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
141. 17. Juli 2022 — „Die Presse erwacht und sagt, was ich seit Monaten sage: das #LegeaOffshore ist ein Akt des Verrats.“
Die Presse erwacht und sagt, was ich seit Monaten sage: das #OffshoreGesetz ist ein Akt des Verrats.
Als ich es ausdrücklich sagte (zugegeben, auch SRS hat einige Warnzeichen gesetzt), galt ich als Putinist.
Als es mir gelang, eine Reihe von Änderungsanträgen ins Parlament zu bringen, die aus dem Offshore-Gesetz ein Gesetz im nationalen Interesse gemacht hätten, hat NIEMAND, absolut NIEMAND aus der Presse sie unterstützt. Man hat sie nicht einmal erwähnt. Wahrscheinlich, weil sie von mir kamen, einem „Putinisten".
Als ich vor das Parlament trat, um #DieRumänischenRohstoffeFürRumänien zu rufen und die Annahme der Änderungsanträge zu fordern, die ich im Interesse der Rumänen geschrieben hatte und über die damals im Parlament abgestimmt wurde… waren wir nur 30 Personen… höchstens! Niemanden hat die von einem „Putinisten" veranstaltete Kundgebung interessiert, selbstverständlich!
Das Parlament hat alle meine Änderungsanträge zum Offshore-Gesetz abgelehnt; sie wurden als… „putinistisch" abgestempelt, versteht sich.
Jetzt, nur etwa zwei Monate später, beginnt die Presse zu erwachen. Zu sagen, dass wir von der Regierung der #KoalitionDesVerrats verraten wurden: PSD, PNL, UDMR, USR.
Spät. Zu spät… Rumänien hat sein Gas im Schwarzen Meer bereits abgetreten… für NICHTS.
Nachträgliche Wehklagen sind nutzlos. Ja geradezu jämmerlich. Ich war überzeugt, dass es so kommen würde: als die „Presse" diesen Verrat noch hätte verhindern können, schwieg sie beharrlich. Das Thema hat nicht einmal bestanden. Nur die Propaganda bellte, wie gut die Regierung daran tue, „die Förderung des Gases im Schwarzen Meer freizugeben". Sie hat sie freigegeben… und unser Gas ist ihres geworden, das der Ausbeuter von den ausländischen Konzernen.
Ich bleibe versöhnt damit, dass ich für meinen Teil wirklich alles getan habe, was ich konnte, um diesen Akt des nationalen Verrats zu verhindern.
Es ist ein Trost, der mir jedoch nichts hilft, denn er wird uns weder Wärme in die Häuser noch Geld in die Taschen bringen.
„Das Offshore-Gesetz, so wie es entworfen, verkündet und von nun an angewandt wird, überträgt praktisch die gesamte Gasmenge an ausländische Unternehmen, die, wie Floriana Jucan gezeigt hat, dieses Gas an andere Unternehmen verkaufen können — woraufhin wir es, um in seinen Genuss zu kommen, schlicht zum Preis des freien Marktes kaufen werden."
Noch interessiert es Sie nicht… klar, es ist warm, sehr warm draußen! Warten Sie, bis die Kälte kommt… und bis IHRE Taschen sich leeren.
Dann werden viele diese Zeilen anders verstehen.
Nachschrift: hier haben Sie meinen Beitrag vom 18. Mai, als das Parlament die von mir vorgeschlagenen Änderungsanträge ablehnte:
https://www.facebook.com/1645845977/posts/10218975184484340/?d=n
(Zum Offshore-Entwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
142. 18. Juli 2022 — „1. Das #LegeaSolidarității fertigzustellen, den Entwurf zur Änderung des Steuergesetzbuchs für die #Impo…“
1. Das #Solidaritätsgesetz fertigstellen — den Entwurf zur Änderung des Steuergesetzbuchs für die #BesteuerungDerGroßenVermögenUndGeschäfte.
2. Das #Souveränitätsgesetz in mehrere gesonderte Gesetzentwürfe aufteilen.
3. Durchs Land fahren und diese Entwürfe mit den Unterstützern und Sympathisanten der Koalition für die Nation besprechen.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
143. 19. Juli 2022 — „Ich habe Ihnen einen Gesetzentwurf zur Besteuerung großer Vermögen und Unternehmen versprochen“
Ich habe Ihnen einen Gesetzentwurf zur Besteuerung der großen Vermögen und Geschäfte versprochen
Diese Initiative, das #Solidaritätsgesetz, ist notwendig, weil wir uns in einer Zeit tiefer Krise befinden. Weil Rumänien ein Sozialstaat ist (Artikel 1 Absatz 3 der Verfassung). Weil wir die Solidarität der Menschen mit Geld brauchen… weil wir Steuern von jenen nehmen müssen, die wirklich Geld haben, von jenen, die vom Schicksal und von den Gelegenheiten begünstigt wurden, die dieses Land in den letzten 32 Jahren geboten hat.
Hier der Text! Bereit zur Einbringung ins Parlament (ich hoffe, dass der Freund Dumitru Coarna uns auch diesmal hilft)!
GESETZENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES STEUERGESETZBUCHS
Nach Artikel 18 werden die Artikel 18¹ und 18² mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„ART. 18¹ Besondere Ordnung für Steuerpflichtige, die jährliche Erträge von über 10.000.000 Euro erzielen
Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 10.000.000 Euro überstiegen haben, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 1 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 100.000.000 Euro überstiegen haben, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 2 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 1.000.000.000 Euro überstiegen haben, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 3 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
ART. 18² — Besondere Ordnung für Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben
„Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben und jährliche Erträge von mehr als 10.000.000 Euro haben, einschließlich der juristischen Personen, die diese Erträge auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrags für die in diesem Artikel vorgesehenen Tätigkeiten erzielen, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 5 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet."
Nach TITEL X wird der TITEL X¹ eingefügt, der die Überschrift „DIE STEUER AUF DIE GROSSEN VERMÖGEN" tragen und folgenden Wortlaut haben wird:
„Artikel 500¹ Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 10.000.000 Euro übersteigen, sind zur Zahlung einer Solidaritätssteuer in Höhe von 1 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens verpflichtet.
Artikel 500² Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 100.000.000 Euro übersteigen, sind zur Zahlung einer Solidaritätssteuer in Höhe von 2 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens verpflichtet.
Artikel 500³ Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 1.000.000.000 Euro übersteigen, sind zur Zahlung einer Solidaritätssteuer in Höhe von 3 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens verpflichtet.
Artikel 500⁴ Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge und Gewinne verbucht wurden.
Artikel 500⁵ (1) Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 10.000.000 Euro übersteigen, sind verpflichtet, jährlich eine Vermögenserklärung zu erstellen; die jährliche Vermögenserklärung für das letzte geänderte Steuerjahr ist bis zum 25. März einschließlich des Folgejahres einzureichen.
Die Vermögenserklärungen erfolgen schriftlich, auf eigene Verantwortung, und umfassen die Rechte und Pflichten des Erklärenden, des Ehegatten sowie der unterhaltsberechtigten Kinder, gemäß Anlage Nr. 1."
Wir brauchen das #Solidaritätsgesetz — das #GesetzZurBesteuerungDerGroßenVermögenUndGeschäfte!
144. 3. August 2022 — „Und über die Dummheit als Auslöser der Katastrophe“
Und über die Dummheit als Auslöserin der Katastrophe
Hätte sich jemand vorgenommen, einen Plan zur Sabotage der „zivilisierten Welt" zu entwerfen, ich weiß nicht, ob er einen besseren zustande gebracht hätte als die gegenwärtige Politik des Establishments in Washington und in Brüssel. In weniger als drei Jahren hat es die herrschende Kaste des Westens geschafft, den Westen wirtschaftlich lahmzulegen und in der Welt eine apokalyptische Stimmung zu erzeugen. Die Erinnerungen an 2019 scheinen heute aus einer anderen Welt zu stammen. Und was bis jetzt bloß theoretische Erörterungen über Politik und Geopolitik zu sein schien, ist in den letzten Tagen zu notwendigen Erklärungen für die fortwährende Verschlechterung unseres Lebens geworden: galoppierende Inflation, unerschwingliche Preise für Energie und Kraftstoffe, Arbeitslosigkeit, unerträgliche Kreditraten, Insolvenzen, Rationierungen und Armut… und all das entspringt menschlichem Handeln, nicht einer Naturkatastrophe! Dem Handeln einiger sehr weniger Menschen, die ein schreckliches Schicksal… sehr dumm hat sein lassen.
Nach 2 Jahren Plandemie, in denen die Wirtschaft des Westens eingefroren war und der zivilisierte Westen (nur nicht bei uns, in den Kolonien!) Milliarden in den Sozialschutz gepumpt hat, kam ganz normal die Rechnung — die galoppierende Inflation, die schon Ende 2021 begann. Zur selben Zeit begann auch die Welle der „plötzlichen Todesfälle" unter den Jungen, unter der erwerbstätigen Bevölkerung, alles infolge der Durchsetzung der experimentellen Behandlungen im zweiten Jahr der Pandemie. Wir hatten bereits Inflation, Krankheit, Tod, Druck auf das Gesundheitswesen und eine Abnahme der Beitragszahler in die Sozialversicherung, die ohnehin schon unter dem Druck der alternden Bevölkerung des Westens stand. Und all das infolge einiger „weiser" politischer Entscheidungen der „Chefs der Welt".
Sodann tauchte, „damit es auch gut werde", im Januar 2022 — während viele Länder der „zivilisierten Welt" ihre Bürger noch eingesperrt und eingeschränkt hielten — nach vielen Jahren des Schweigens plötzlich das Thema des NATO-Beitritts der Ukraine wieder auf, ein Thema, von dem man wusste, dass es Russland radikalisieren und zu einer Reaktion bewegen würde. Wir sprechen hier nicht über Grundsätze, über Souveränität und das Recht auf Selbstbestimmung und darauf, dass ein Land selbst entscheidet, mit wem es Bündnisse eingeht… wir sprechen vom Zeitpunkt! Und von dem klaren Anzeichen, dass schon diese bloßen Erörterungen zum Krieg führen würden. Zu einem Krieg mit jenem Land, aus dem du, westlicher Europäer, die Energie beziehst, mit der du heizt, mit der du dich wirtschaftlich entwickelst. Es hat nichts gezählt. Die „Grundsätze" hatten Vorrang! Daher die Abschaltung des Gases und die schwere Energiekrise, an deren Anfang wir jetzt stehen. Mehr noch: du hast nicht nur den Krieg ausgelöst, indem du die Ukraine vor die russischen Geschütze geworfen hast, sondern du nährst den Konflikt auch mit Waffen und Aufklärung, verschärfst die Energiekrise (von den Zehntausenden Opfern an der Front ganz zu schweigen, denn die kümmern niemanden), führst die Welt an den Rand einer Ernährungskrise und… treibst die Inflation auf Höhen, die man sich nicht einmal am Ende der Pandemie — also vor einigen Monaten — vorstellen konnte. Weitere „kluge" Entscheidungen!
Und damit klar sei, dass der Punkt, an dem wir stehen, einer ohne Wiederkehr ist, hat Lawrow uns soeben verkündet, dass „die Epoche der Zusammenarbeit mit dem Westen zu Ende ist; es wird in den Beziehungen Russlands zu den USA und zu Europa keine Rückkehr zur Lage vor dem 24. Februar geben".
Die ganze Zeit über haben uns die Großen der „zivilisierten Welt" gesagt, das Gas sei böse, wir müssten sparen und frieren und hungern und vor allem „auf grün umsteigen". Also auf elektrisch. Also auf Sonne. Also auf Batterien. Sonne und Batterien, die hergestellt werden in… richtig geraten, in China und Taiwan!
Weshalb es für dich, Großer der „zivilisierten Welt", „normal" war, dich an die „Grundsätze" zu erinnern, an die Souveränität und an dieselben Rechte Taiwans auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmung! Weshalb du Frau Pelosi „Pearl Harbor" auf Besuch nach Taiwan schickst. Es zählt nicht, dass du riskierst, eine zweite militärische Front zu eröffnen. Es zählt nicht, dass aus China und Taiwan nicht nur die Batterien und die Sonnenkollektoren kommen, sondern alles und jedes! Sogar die Unterhosen, die Kleider, die Geräte… alles! Und vor allem die Chips, jene Chips, die in allem stecken, von der Karte über das Telefon bis zur Rakete… Denn China hat bereits reagiert und veranstaltet eine wirtschaftliche Blockade Taiwans und setzt die Eröffnung einer Fabrik in den USA im Wert von 5 Milliarden US-Dollar aus, in der 10.000 Menschen an der Herstellung… der Batterien für „mehr Grün" arbeiten sollten!
Mit anderen Worten: ohne einen vorherigen Plan und ohne greifbare Maßnahmen zur Rückführung der Industrien in den „zivilisierten Westen" (aber wer soll hier noch arbeiten, denn die erwerbstätige Bevölkerung ist gering und schwach und leidet entweder an „plötzlichen Todesfällen" oder ist von jener Teilnahmslosigkeit und Trägheit ergriffen, welche die Sozialhilfe im Westen mit sich bringt) ist das Abbrechen der Brücken zu den Energie- und Warenlieferanten der westlichen Welt ein Akt der Selbstsabotage, geradezu selbstmörderisch. „Genial"!!!
Und wie Sie gesehen haben, habe ich in diesem Beitrag kurz nur pragmatische Gegenstände berührt, die mit der Wirtschaft und dem physischen Überleben des Westens zu tun haben.
Ich habe nicht von der „Cancel Culture" gesprochen, vom Ansturm des LGBTQWERTY-„Kults", von der Auslöschung der Eigenart und der Überlieferungen der Völker des Westens, von der antireligiösen und insbesondere antichristlichen Wut des politisch korrekten Establishments. Also vom kulturellen, geistigen und seelischen Überleben unserer Welt — eine Schlacht, die der „zivilisierte Westen" seit mehr als 10 Jahren verloren hat…
Nun, mit dem Untergang des einpoligen Globalismus, da alle Pläne einer autoritären Beherrschung des Planeten gescheitert sind, sind die Großen des „Kleinen Planeten" ins Trudeln geraten. Ein selbstzerstörerisches Trudeln, das den Niedergang der „zivilisierten Welt" beschleunigen wird. Die getroffenen Maßnahmen sind so schwachsinnig, so sinnlos, dass sie sich nicht einmal mehr der Niedertracht zuschreiben lassen, sondern allein der krassen Dummheit, der Unfähigkeit der herrschenden Kaste der „zivilisierten Welt".
Das ist der Grund, weshalb wir, die 99,99 %, die von der gegenwärtigen politischen Kaste in die Katastrophe „regiert" werden, die Pflicht haben, Lösungen zu finden: Lösungen des Regierens, Lösungen für eine Welt, in der wir und unsere Kinder in Würde leben können. Denn die Politik muss als einziges Ziel das Wohl des Bürgers haben, und die Rolle der Politik muss, wie Platon sagte, die Verwirklichung der gesellschaftlichen Einheit vor allem durch Tugend und Erziehung sein. Also genau das Gegenteil der Politik der gegenwärtigen Regierenden.
Deshalb sind wir gezwungen, aus der Untätigkeit herauszutreten. Auf jede Weise. Deshalb schreibe ich Ihnen auch diese Beiträge, die mir viele Feinde und nicht wenige Schwierigkeiten einbringen. Denn — und das sage ich den weniger verständigen unter meinen Lesern — die geäußerten Standpunkte sind weder putinistisch noch xijinpingistisch noch antiwestlich. Denn nein, ich will weder in Russland noch in China leben! Und keinesfalls will ich, dass Rumänien ein nach deren Vorbild errichtetes Land werde — Beweis dafür ist das #Souveränitätsgesetz, in dem wir versucht haben, die Rechte und Freiheiten der Bürger vor dem Ansturm des Staates zu schützen, die Nachrichtendienste zu entmilitarisieren und sie aus der Gesellschaft zu entfernen — eben um nicht wie in den beiden oben genannten Ländern zu leben.
Und eben deshalb bin ich gezwungen, auf die drohende Katastrophe hinzuweisen.
Eine Katastrophe, gleichbedeutend mit der Apokalypse der „zivilisierten Welt", einer wahrhaftigen Apokalypse der Dummheit.
Und um eine Bestätigung des Obigen zu sehen:
https://www.instagram.com/reel/Cgyu18qgOg_/?igshid=YmMyMTA2M2Y%3D
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
145. 10. August 2022 — „Das Warten hat ein Ende: die Koalition ist da!“
Das Warten hat ein Ende: die Koalition ist da!
Und wir sind in der Koalition für die Nation!
Gemeinsam werden Răzvan, Aurelian, Iulian und ich aus dem #Souveränitätsgesetz ein Gesetz für Rumänien machen. Und wir werden es anwenden!
Wir werden #RumänienDenRumänen zurückgeben, denn Rumänien muss der rumänischen Nation zurückgegeben werden!
Kommen Sie zu uns in jene Partei, die Rumänien seit 32 Jahren braucht, und tragen Sie sich ein unter https://coalitiapentrunatiune.ro/adeziune/.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
146. 13. August 2022 — Über die Menschen des Systems
Über die Leute des Systems und die Partei ohne Namen
Wie Sie wahrscheinlich bereits wissen, haben wir am Mittwoch die Koalition für die Nation (CpN) ins Leben gerufen — eine souveränistische und konservative Partei, deren Landesprojekt vom #Souveränitätsgesetz vorgezeichnet ist, einem Gesetzentwurf, den das gegenwärtige Parlament ohne Erklärungen abgelehnt hat. In diesem Beitrag werde ich Ihnen weder davon erzählen, was wir bisher getan haben und was das Auftreten dieser neuen Partei rechtfertigt, noch davon, was und wie wir es künftig tun werden (ich habe es bereits in mehreren Live-Sendungen gemeinsam mit Răzvan Constantinescu, Iulian Capsali und Aurelian LIVE, Gründungsmitglied der CpN, getan).
Ich werde Ihnen dafür von einer Reaktion erzählen, die ich erwartet hatte, die aber schneller und durchsichtiger kam, als wir dachten: die Reaktion der Leute aus dem System!
Und ich werde mich nicht auf die Leute aus dem System an den Schalthebeln beziehen, auf jene, die unerkannt, im Schutz der Anonymität, unsere Geschicke lenken und dieses Land in die Katastrophe führen, sondern ich werde Ihnen zeigen, wie sie dahin gelangen, es zu tun.
Ich muss von vornherein klarstellen, dass wir eine Regel eingeführt haben: bei der Aufnahme in die CpN muss jeder Anwärter auf die Mitgliedschaft eine Erklärung auf eigene Verantwortung ausfüllen, in der er erklärt, „dass ich weder operativer Mitarbeiter, einschließlich verdeckter, noch Informant oder Mitarbeiter der Nachrichtendienste gewesen bin noch bin. Für die Dauer meiner Mitgliedschaft in der Partei Koalition für die Nation verpflichte ich mich, eine solche Eigenschaft nicht anzunehmen."
Warum haben wir eine solche Erklärung vorgeschrieben? Weil wir vermeiden wollten, dass die Koalition mit Leuten des Systems unterwandert wird, die möglicherweise einen „Befehl", ein „Schlüsselchen" anderswo haben, ein verborgenes, das sie in Grenz- oder Entscheidungslagen dazu bringt, in einem anderen Interesse zu handeln als in dem der Mitglieder, Unterstützer und Wähler der CpN. Denn es ist bekannt, dass man aus dem „System" nur mit den Füßen voran herauskommt…
Denn schon drei Tage nach der Gründung erreichten mich Fragen von der Art „aber es gibt einige ehemalige Mitarbeiter der Dienste, die Patrioten sind und zu euch kommen wollen".
Meine Antwort war einfach: sie sollen erklären, dass sie Mitarbeiter waren — damit wenigstens auch wir wissen, mit wem wir sprechen…
Die erhaltene Antwort ist bezeichnend: sie können so etwas nicht erklären, denn sie waren verdeckt!!!
Ich sage bezeichnend, weil die Lage, in der sich die rumänische Gesellschaft befindet, immer offensichtlicher wird: eine Gesellschaft, durchsetzt von „verdeckten Agenten", die in allem und jedem eingeschleust sind. Und die in ihrer überwältigenden Mehrheit für Dienste arbeiten, die dem fremden Interesse hörig sind — für jene, die Rumänien in eine Kolonie verwandelt haben, in einen Vorposten des Globalismus.
Sie sind die Mitglieder der „Partei ohne Namen", jener Partei, die in allem und jedem steckt, jener Partei, die seit 32 Jahren beständig an der Regierung ist, gleichviel welches Zeichen und welche Farben die Parteien trugen, die seit der Revolution an der Macht einander abgelöst haben.
Nun, wir werden das nicht hinnehmen! Wir werden nicht hinnehmen, von den Leuten des Systems durchsetzt und vereinnahmt zu werden; wir werden nicht hinnehmen, bloß eine weitere Zweigstelle der Partei ohne Namen zu werden.
Denn es braucht etwas anderes, eine andere Art, Politik zu machen! Wir können nicht hinnehmen, die Versuchspersonen desselben Experiments zu sein, das seit 32 Jahren unabänderlich schädlich für Rumänien ist! Man kann nicht dasselbe Rezept versuchen und einen anderen „Kuchen" erwarten! Wenn du Gift hineintust, wirst du Gift erhalten!
Darüber hinaus ist die Lage, in der sich unser Land befindet, offensichtlich — ebenso offensichtlich wie die Ursachen, die zu dieser Katastrophe geführt haben.
Dies gesagt, erwarten wir euch anderen, die ihr nicht für das System gearbeitet habt und seine Befehle nicht ausführt, an unserer Seite in der #KoalitionFürDieNation, und wir erwarten eure Beitrittserklärungen unter https://coalitiapentrunatiune.ro/adeziune/.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
147. 17. September 2022 — Über Ehre und Beständigkeit
Über die Ehre, die Grundsätze und die Notwendigkeit der Folgerichtigkeit mit sich selbst
Gestern habe ich in meiner Eigenschaft als Vorsitzender der Koalition für die Nation eine Erklärung abgegeben, mit der wir gegen die von der Regierung Rumäniens durch ihre hohen Beamten eingeführte Zensur und Diskriminierung protestierten.
Wie es sich gehörte, haben wir die amtliche Erklärung des Außenministeriums verurteilt, abgegeben durch seinen Vertreter Ovidiu Raetchi, mit der einem Bürger die Teilnahme an einer von einer Nichtregierungsorganisation veranstalteten Erörterung untersagt wurde, und zwar infolge der Meinungsunterschiede, die dieser Bürger gegenüber dem politischen Standpunkt des Außenministeriums hat.
Mit anderen Worten: das Außenministerium hat auf höchster Ebene einen rumänischen Bürger diskriminiert und sein Recht auf freie Meinungsäußerung beschränkt, weil diese Person nicht „politisch korrekte" Ansichten hat, die dem amtlichen Standpunkt des rumänischen Staates zuwiderlaufen.
Ich weiß, wir haben uns an die Zensur gewöhnt, die leider zu einer alltäglichen Erscheinung geworden ist. Aber bislang kam die Zensur von privaten Einrichtungen, etwa von Facebook, von der Presse, vom Fernsehen. Bislang war die Zensur kein amtlicher Akt, auch wenn sie vom Staat stillschweigend oder verdeckt auferlegt wurde.
Seit vorgestern ist die Zensur eine amtliche Staatspolitik geworden, öffentlich und ohne Schleier vertreten vom Außenministerium selbst — dort, wo Diplomatie und Feinheit jede Form der Äußerung kleiden müssten.
Zensur und Diskriminierung werden ohne Scham und ohne Schleier von der Spitze des rumänischen Staates zur Schau gestellt.
Was unsere Reaktion, die der CpN, geboten hat! Eine amtliche, feste und klare Reaktion auf den amtlichen Standpunkt des Außenministeriums und mithin des rumänischen Staates — eine Reaktion, mit der wir den Rücktritt des Politrucks Ovidiu Raetchi gefordert haben, jenes Mannes, der öffentlich erklärt hat, er „setze auf den SRI", aber auch den des Ministers Bogdan Aurescu, der eine so schwere Entgleisung eines seiner Untergebenen zugelassen und/oder nicht unverzüglich geahndet hat.
Die Reaktion hatte zum Ziel, die Grundsätze und Werte zu verteidigen, die wir seit Jahrzehnten verteidigen: die Freiheit und die Würde des rumänischen Bürgers, wie immer er heißen mag.
Ich war überrascht, dass viele unserer Leser, einige davon erklärte Unterstützer und Freiwillige des Souveränitätsgesetzes, wegen dieser Erklärung wie von der Tarantel gestochen aufgesprungen sind.
Der zensierte und diskriminierte Bürger ist Professor Adrian Severin. Und die Tatsache, dass Adrian Severin im Securitate-Kövesi-Regime verurteilt wurde, macht ihn anscheinend unwürdig unseres Schutzes, ja legitimiert sogar jeden Missbrauch des Staates, jeden Akt der Zensur und Diskriminierung, dem er gegenwärtig ausgesetzt ist — Jahre nachdem er seine Strafe verbüßt hat, gleichviel ob sie gerecht oder ungerecht war.
Und diese Lage, dieser Standpunkt einiger unserer Mitbürger, erscheint mir empörender als die Diskriminierung und die Zensur selbst, von denen ich oben sprach — umso mehr, als er von jenen kommt, mit denen wir auf derselben Barrikade gegen den missbräuchlichen und undemokratischen Staat kämpfen.
Deshalb muss ich einige Punkte klarstellen:
Wir werden die Rechte und Freiheiten jedes rumänischen Bürgers verteidigen, wie immer er heißt und was immer er in der Vergangenheit getan oder gesagt hat.
Wir werden gegen jeden Missbrauch des rumänischen Staates gegen jeden Bürger protestieren, gleichviel wer an der Spitze des rumänischen Staates steht.
Wir werden die Verdienste jedes rumänischen Bürgers anerkennen, ungeachtet seiner Sünden und Fehler, ebenso wie wir die Ahndung jedes Fehlers fordern und für die Vergebung der Sünden jedes Bürgers beten werden, gleichviel wie er heißt und welche Eigenschaften er hat.
Wir werden folgerichtig bleiben darin, die Missbräuche und Verbrechen des ungeheuerlichen Băsescu-Kövesi-Regimes aufzuzeigen und zu verurteilen — die Wurzel des Übels in Rumänien.
Wir werden jeder Person dankbar bleiben, die uns hilft, und wir werden niemanden aus unserer Mannschaft zurücklassen.
Deshalb werden wir, unseren eigenen Grundsätzen und Werten treu bleibend, ihnen gemäß handeln, welche Risiken und „Kollateralschäden" am Ansehen dies auch mit sich bringen mag.
Dass wir seit einem Monat Politik machen, hat uns nicht in demagogische Opportunisten ohne Werte und Grundsätze verwandelt.
Wir werden an unseren Grundsätzen festgenagelt bleiben, auch wenn uns das aussetzen und uns die Missbilligung mancher in der Gesellschaft eintragen wird, und vielleicht werden sogar einige Unterstützer bereit sein, uns dafür zu zerreißen.
Und wir werden folgerichtig bleiben aus dem einfachen Grund, dass die Gesellschaft heute eben dies braucht: Folgerichtigkeit in den Grundsätzen, Ehre, Bekenntnis zur Wahrheit und Mut in der Verteidigung der Werte… bis zur Opferbereitschaft.
Was den „empfindlichen Gegenstand" betrifft, dessen Name oder Anwesenheit jede öffentliche Erörterung entflammt — Herrn Professor Adrian Severin —, so bleibt der persönliche, für die Partei nicht bindende Standpunkt unverändert: ein vollendeter Fachmann, der mein Lehrer war, ein Mann von blendendem Verstand, der seine Strafe für eine Straftat verbüßt hat, für die er vom verbrecherischen Băsescu-Kövesi-Regime verurteilt wurde, und der heute ein Bürger mit vollen Bürgerrechten ist.
Nicht zuletzt war Herr Professor Adrian Severin einer der wenigen Fachleute, die einen tätigen und bedeutenden Beitrag zum #Souveränitätsgesetz geleistet haben.
Und dafür werde ich ihm stets dankbar bleiben.
Und trotz alledem war die gestrige Erklärung nicht über Adrian Severin und auch nicht zur Verteidigung Adrian Severins!
Sondern zur Verteidigung der Grundsätze und Werte, an die ich glaube und an die wir alle in der #KoalitionFürDieNation glauben.
Und diese Werte und Grundsätze werden nicht verhandelbar sein.
Ebenso wenig können die Rechte und Freiheiten irgendeines rumänischen Bürgers von seinem Namen, seiner gesellschaftlichen Stellung, seinen Überzeugungen oder gar seiner Vergangenheit abhängig gemacht werden.
Und diese Standpunkte werden unverhandelbar und unverändert bleiben, welche Risiken oder Kosten auch immer.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
148. 30. September 2022 — „Neulich trat Rareș Bogdan auf und erzählte uns, das von Blax… geförderte Gas aus dem Schwarzen Meer“
Vorgestern trat Rareș Bogdan auf und erzählte uns, das von Black Sea Oil and Gas geförderte Gas aus dem Schwarzen Meer sei vom Engie-Konzern unter Vertrag genommen worden und werde vollständig ausgeführt, aus Rumänien herausgeschafft. Und dass man irgendein sehr klares Gesetz anwenden müsse, das besage, der Staat habe den Vorrang beim Erwerb des bei uns geförderten Gases, „und erst wenn der rumänische Staat dieses Gas ablehnt, gelangt es auf den internationalen Markt".
Nur gibt es dieses Gesetz nicht, und diese Normen wurden aus dem Offshore-Gesetz Nr. 256 vom 12. November 2018 gestrichen. Sie erinnern sich: es ist jenes Gesetz, um das ich schon seit 2018 Lärm gemacht habe, und in diesem Jahr habe ich, Dan Chitic, eine Reihe von Änderungsanträgen ins Parlament eingebracht — allesamt zugunsten des Staates und des rumänischen Bürgers —, die vom Parlament in Bausch und Bogen abgelehnt wurden.
Mehr noch: als im Parlament die verbrecherischen Änderungen am Offshore-Gesetz von Ciucă–Ciolacu–Hunor–Pambuccian eingebracht wurden, haben die Häupter der #KoalitionDesVerrats, um die bittere Pille des Verrats zu versüßen, einen Absatz eingefügt, der Rumänien erlaubte, in einer „ENERGIEKRISE" vorrangig in den Genuss seiner eigenen Rohstoffe zu kommen. Jener Vorschlag lautete so: „Abweichend von Absatz (1) und/oder (2) kann die Regierung durch Regierungsbeschluss, auf Vorschlag des Energieministeriums, im Falle einer Energiekrise und/oder einer Störung der Erdgasversorgung Rumäniens Maßnahmen zum vorrangigen Verkauf der aus den betreffenden Perimetern geförderten Erdgasmengen in Rumänien ergreifen." Es hätte Absatz 3 des Artikels 20 des Gesetzes sein sollen.
Nur… dieser Absatz ist im Parlament nicht durchgegangen. So ist auch die letzte Möglichkeit verschwunden, dass der rumänische Bürger in den Genuss des rumänischen Gases komme! Sogar der Begriff „Energiekrise" ist aus der vom Parlament beschlossenen Fassung verschwunden.
Was den „Vorrang" des rumänischen Staates beim Erwerb der Gasvorkommen Rumäniens betrifft, so BESTEHT dieser im #OffshoreGesetz schlicht NICHT, so wie es in diesem Jahr von der verräterischen Parlamentsmehrheit geändert wurde!!! Tatsächlich sind die einzigen Erwähnungen des rumänischen Staates im Offshore-Gesetz jene, in denen der rumänische Staat sich verpflichtet, unentgeltlich zu leisten, von Abgaben und Förderzinsen zu befreien und gegebenenfalls die multinationalen Ausbeuter zu entschädigen. Das ist alles!
Deshalb fordere ich Herrn Rareș Bogdan heraus, uns jene gesetzlichen Bestimmungen zu nennen und anzugeben, die dem rumänischen Staat den Vorrang beim Erwerb des rumänischen Gases geben. Diese Herausforderung richte ich an jedes Mitglied der Regierung und der verräterischen Mehrheit, die dieses Offshore-Gesetz beschlossen hat — ein schändliches Gesetz, mit dem wir das Gas des Schwarzen Meeres vollständig und für immer den ausländischen Ausbeutern abgetreten haben.
Die einzige Lösung, die wir von der #KoalitionFürDieNation in dieser Lage einer wirklichen Energiekrise sehen, ist die Änderung des Offshore-Gesetzes im Dringlichkeitsverfahren — eine Änderung, die im Interesse des Bürgers und des rumänischen Staates unsere Vorschläge enthalten muss, jene Änderungsanträge, die von den Parlamentariern der Koalition des Verrats im Eiltempo abgelehnt wurden.
Andernfalls wird die Heuchelei einiger Propagandisten den fortgesetzten Verrat nicht verbergen können, dessen sich die #KoalitionDesVerrats schuldig macht, die in diesem Augenblick Rumänien regiert!
Jedenfalls, wenn Sie auf Ihre Rechnungen schauen und die unerschwinglichen Preise sehen, die Sie für die Kälte in Ihren Häusern zahlen, sollen Sie wissen, wer schuld ist: nein, nicht Putin (denn wir hätten zu über 90 % vom russischen Gas unabhängig sein können), sondern die Verräter, die uns führen und die das Gas und die Rohstoffe, die Ihnen gehören, für nichts abgetreten haben!
Deshalb werden auch wir von der Koalition für die Nation am 2. Oktober auf der Straße sein!
(Zum Offshore-Entwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
149. 5. Oktober 2022 — Über die Rede des Direktors des SRI
Das nationale Ereignis des Jahres war für mich ohne Zweifel die gestrige Rede des SRI-Direktors Eduard Hellvig. Er scheint mit seiner Erklärung eine sichtbare Kursänderung der nationalen Sicherheitspolitik vollzogen zu haben — eine Änderung, offensichtlich zur besten Sendezeit vorgenommen, wie in der Seefahrt, damit sie von weitem gesehen werde, von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung Rumäniens, die souveränistische Überzeugungen zu hegen begonnen hat.
„In dieser Welt sollte der Nationalismus nicht bloß das Vorrecht extremer Reden oder Ansätze sein, sondern auch eine Art Instinkt, den auch jene mit demokratischem, liberalem Denken haben sollten, die heute die falsche Neigung haben, sich von Themen wie Vaterlandsliebe oder Überlieferungen zu entfernen.
(…) Ich glaube, dass die Unterstützung der Demokratie mit der Verbundenheit gegenüber überlieferten Werten, gegenüber Religion und Elementen nationaler Eigenart bestehen kann.
(…) Ich glaube nicht, dass es eine so große Trennung zwischen dem Nationalstolz und der Unterstützung der allgemeingültigen demokratischen Grundsätze geben muss. Dank dieser Grundsätze ist es den europäischen Gesellschaften gelungen, jenes Vorbild der Entwicklung zu sein, nach dem so viele Millionen Migranten streben. Und die Pflege des Nationalstolzes sollte nicht allein den Ansätzen der Extremisten oder Populisten überlassen werden. Als persönliche Ansicht glaube ich, dass ein maßvoller, ausgewogener Nationalismus auch von jenen, die in den westlichen Staaten demokratisch und ausgewogen denken, wieder angenommen, neu bestimmt und neu gepflegt werden sollte — auch im Rumänien der Zukunft."
Mehr noch: der SRI-Direktor hat auch Themen angesprochen, auf die ich seit vielen, sehr vielen Jahren hinweise, und hat die Sünden nicht nur der Vergangenheit, sondern auch der Gegenwart der von ihm geleiteten Einrichtung eingeräumt — einschließlich der Tatsache, dass ihm bekannt ist, dass in der Gesellschaft viel Misstrauen hinsichtlich der Zahl der „Verdeckten" und ihrer Tagesordnung in verschiedenen strategischen Bereichen besteht; und er hat versichert, dass ihre Tätigkeit seit Beginn seiner Amtszeit „streng in den Grenzen des Gesetzes" verlaufe:
„Ich kenne die Sünden, deren die Einrichtung beschuldigt wird, manche wirklich, andere uns zu Unrecht zugeschrieben. Ich weiß auch von den Problemen, die einige ehemalige SRI-Mitarbeiter verursachen, die entweder hinter allerlei Leuten stehen oder um die Staatsunternehmen kreisen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns dieser Probleme bewusst sind und alles in unserer Macht Stehende tun werden, um sie zu lösen", erklärte Eduard Hellvig.
(…) „Politik und nachrichtendienstliche Tätigkeit dürfen sich nicht überschneiden. Allzu oft aber wirken sich die Fehler der Vergangenheit auch auf das Verhalten der Gegenwärtigen aus. Allzu viele Politiker haben sich in den vergangenen Jahrzehnten daran gewöhnt, ‚Hinweise' oder ‚Anregungen' zu erhalten, was sie zu tun haben. Die Politiker werden von den Menschen gewählt, um mit ihrem eigenen Verstand zu denken, mit ihrem Vertrauen ausgestattet, um Entscheidungen darüber zu treffen, wie Rumänien in Zukunft aussehen wird — nicht bloß, um Brände der Gegenwart zu löschen und von anderen ersonnene Pläne umzusetzen. Dennoch wollen allzu viele, dass andere an ihrer Stelle entscheiden; allzu viele erwarten sogar, Anregungen von den Diensten zu erhalten. Wir werden die Demokratie erst dann festigen, wenn wir jede Einrichtung dazu anhalten, das ihr übertragene Mandat zu übernehmen, ohne Missbräuche und ohne Ausschweifungen."
Weshalb habe ich Ihnen all diese Zitate des SRI-Direktors Eduard Hellvig gegeben?
Damit Sie sehen, wie bedeutsam sein Wandel in Haltung und Richtung ist im Verhältnis zu dem 2014 geäußerten Standpunkt, als er sagte, „die Rückkehr zum Nationalismus käme dem Ende der Europäischen Union gleich, mit allem, was das für ihre Bürger bedeutet — von der Aufhebung der Grenzen und dem Streben nach einem besseren Leben bis zu den wesentlichen demokratischen Freiheiten, in erster Linie jener der Meinungsäußerung."
Nach 8 Jahren und Dutzenden Prozentpunkten der Bevölkerung, die von der Umarmung der progressistisch-globalistischen Strömung zur souveränistisch-konservativen hinübergeschwenkt sind, scheint der Standpunkt des SRI-Direktors und der Einrichtung sich gedreht zu haben… mit anderen Worten: die Securitate, das System scheint sich auf die Seite des Volkes geschlagen zu haben…
Ist es wirklich so? Nun, es wird leicht zu sehen sein, ob es bloß politische/politikantische Erklärungen sind oder tatsächlich nationale Sicherheitsstrategien, die auch wirklich in der Tätigkeit des SRI umgesetzt werden.
Zum Beispiel wäre es ein guter Anfang, wenn die Eingeschleusten des Systems in der Presse nicht mehr jede Person als „Putinisten" und „Volksfeind" abstempelten, die souveränistisch-konservative Politik vertritt. Ein weiterer guter Schritt wäre, den Zugang zu den Mainstream-Medien zu erlauben, der seit Jahren jedem Menschen verschlossen ist, der dem System und dem Globalismus zuwiderlaufende Ansichten äußerte.
Ein sehr gutes Zeichen wäre es tatsächlich gewesen, wenn die Dienste sich bei der Kundgebung am Sonntag nicht eingemischt hätten, wenn sie die Menge nicht entzweit, wenn sie sie nicht bis an den Rand der Schlägerei aufgehetzt hätten… ja, das wäre ein gutes Zeichen gewesen! Aber es war nicht so. Das System konnte sich nicht zurückhalten und hat die Pseudo-Führer der „Souveränisten" so ferngesteuert, dass das Volk sehen sollte: die „Souveränisten" sind weder zur Einheit fähig noch zu politischer Weitsicht noch zu tragfähigen Lösungen für die Nation… sondern nur zu Krawall, Geschrei und Stadionsprechchören. Also nicht tauglich, die Macht, die Zügel des Landes zu übernehmen. Das haben sie gewollt. Und sie haben erreicht, was sie sich vorgenommen hatten: die Securitate hat einmal mehr ihre globalistische Rolle erfüllt und für lange Zeit nicht nur jede Vorstellung von Protest und Straßenbewegung in Verruf gebracht, sondern auch die der Vereinigung der souveränistischen Kräfte. Gewiss, sie hatte auch die geeigneten Leute dafür… aber die Tätigkeit des Systems war durchsichtig sichtbar im abgestimmt misstönenden Handeln der schwachen parlamentarischen Opposition zur Diskreditierung der Vorstellung von Protest und souveränistischer Bewegung.
Ja, die Tätigkeit des Systems ist bis gestern sichtbar zugunsten der progressistisch-kolonialistischen Kräfte geblieben — was sich auch im abgestimmten Handeln der „Presse" zeigt, die in den letzten Tagen eine weitere konservative Säule verunglimpft, die wichtigste: die Kirche, durch die Lawine von Enthüllungen über die Verwicklung einiger Geistlicher in allerlei Sexskandale.
Nun, all das ist bis gestern geschehen…
All das war jedoch vor der gestrigen Rede Hellvigs. Von heute an… wird sich alles ändern!
Als Rechtsanwalt bin ich gewohnt, der Vermutung des guten Glaubens den Vorrang zu geben, und ich werde es auch im Falle Herrn Hellvigs, des SRI-Direktors, tun… Aber dieser gute Glaube kann und muss unter Beweis gestellt werden. Und der erste Beweis wäre, wie ich gesagt habe, das Ende der Verfolgung und Verunglimpfung der Souveränisten und Konservativen, aber auch der Menschen der Kirche.
Sodann wäre es — schwieriger und langwieriger — die Herausnahme und Rückführung aller Eingeschleusten aus der Presse, aus der Wirtschaft und vor allem aus der Justiz in die „Kaserne"!!!
Ebenso wichtig, ja wesentlich, wäre die Entfernung des SRI und der übrigen Dienste aus dem Gesetzgebungsverfahren, denn ja: viele, die meisten Gesetze werden von den Leuten des Systems geschrieben.
Denn zuletzt wäre die höchste Geste der Normalität die Angleichung der Nachrichtendienste Rumäniens an die NATO-Standards, also ihre Entmilitarisierung…
Mit anderen Worten: Herr Hellvig müsste Punkt für Punkt den Bestimmungen des Kapitels IV des #Souveränitätsgesetzes folgen… jenes Gesetzes, das eben die Leute Herrn Hellvigs in der Presse verunglimpft und im Parlament abgelehnt haben. Aber auch das war vor gestern.
Ich will aber wirklich an die Aufrichtigkeit und den guten Glauben des SRI-Direktors glauben.
Wie dem auch sei: wir von der #KoalitionFürDieNation werden #BisZumEnde gehen!
Und ungeachtet der Tätigkeit der Securitate werden wir #RumänienDenRumänenZurückgeben!
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
150. 17. Oktober 2022 — Über die Ablehnung des Souveränitätsgesetzes
Warum wurde das #Souveränitätsgesetz im Sommer im Eiltempo abgelehnt?
Weil es den Plänen der Nattern aus der #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR zuwiderlief — Plänen, die wir heute verwirklicht gesehen haben in der Annahme der Un-Justizgesetze Predoius, in der Verwandlung Rumäniens in eine Kolonie ohne Verfassung!
Hier, welche Pflichten und Sanktionen das Souveränitätsgesetz in Artikel 9 für alle öffentlichen Bediensteten, einschließlich der Richter, vorsah:
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
(8) In Artikel 297 wird nach Absatz (2) ein neuer Absatz, Abs. (3), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(3) Mit Freiheitsstrafe von 7 bis 10 Jahren wird die Tat des öffentlichen Bediensteten bestraft, der Rechtsnormen anwendet, die vom Verfassungsgerichtshof Rumäniens durch Entscheidung für verfassungswidrig erklärt worden sind."
Jetzt ist klar, weshalb sie nicht wollten, dass das #Souveränitätsgesetz Gesetz werde, nicht wahr?
Denn ihr Ziel war schon im Sommer die Verfassung selbst und unsere Rechte und Freiheiten!
Wenn die #KoalitionFürDieNation an die Regierung kommt, wird das Souveränitätsgesetz Gesetz werden und die Verfassung das Oberste Gesetz in Rumänien!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
151. 24. Oktober 2022 — „In Erwartung des von Rumänien aus ausgelösten NATO-Angriffs auf die russischen Truppen in der Ukraine, der Umst…“
In Erwartung des von Rumänien aus ausgelösten NATO-Angriffs auf die russischen Truppen in der Ukraine — was uns unweigerlich auf die Karte der atomaren Ziele setzen wird —
schlage ich Ihnen einen Rückblick vor auf die großen Errungenschaften Iohannis' und der #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR gegen das rumänische Volk in den letzten 2 Jahren:
- sie haben uns in Hausarrest gesteckt, uns terrorisiert, unsere Kinder von der Schule ferngehalten und uns verarmen lassen auf der Grundlage des Gesetzes 55/2020, das sie einstimmig beschlossen haben;
- sie haben uns zwangsgeimpft und uns damit zu möglichen Fällen des plötzlichen Hinscheidens gemacht;
- sie haben uns das Geld genommen, 1 Milliarde Euro, um 120 Millionen Impfdosen zu bezahlen;
- sie haben uns das einzige von uns, dem Volk, geschriebene Gesetz abgelehnt, das #Souveränitätsgesetz;
- sie haben das Gas des Schwarzen Meeres den Ausländern umsonst gegeben, indem sie das #OffshoreGesetz geändert haben;
- sie haben uns das Recht auf Gerechtigkeit verweigert, indem sie die Securitate wieder in die Justiz eingeführt und die Verfassung faktisch außer Kraft gesetzt haben, als sie die #GesetzePredoiu beschlossen…
Nun warten wir darauf, in einen Krieg gezerrt zu werden, der nicht der unsere ist und der uns verhängnisvoll werden kann…
Bei so viel Fatalismus und Defätismus, bei so viel Feigheit und Bequemlichkeit… verdienen wir vielleicht alles, was uns geschieht, während wir warten.
Legen wir eine Manea auf und braten wir ein Mici… wenigstens damit wir glück-glück-glücklich sind, wenn das kommt, worauf wir warten!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
152. 3. November 2022 — „Ciolacu kündigt die Besteuerung des großen Kapitals an“
Ciolacu kündigt die Besteuerung des großen Kapitals an
„1 % auf den Umsatz der großen Unternehmen!"
Also das, was die #KoalitionFürDieNation seit 5 Monaten fordert:
Sollen sie doch das ganze #Solidaritätsgesetz abschreiben — das Gesetz zur Besteuerung der großen Geschäfte und Vermögen!
Was wir vorgeschlagen haben, wird sich am Ende als die einzige Lösung erweisen. Möge es nur nicht zu spät sein…
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
153. 4. November 2022 — „Während die Bevölkerung Rumäniens verarmt und von Mangel, Kälte und Inflation gequält wird…“
Während die Bevölkerung Rumäniens verarmt und von Mangel, Kälte und Inflation gequält wird…
wächst unaufhörlich der Gewinn der Banken in ausländischem Besitz — jener Banken, über die die Herren der Kolonie Rumänien die Finanzmittel des Landes beherrschen und absaugen!
Es ist Zeit für eine wirkliche Besteuerung der großen Vermögen und Geschäfte.
In diesen Tagen werden wir von der Koalition für die Nation das #GesetzZurBesteuerungDerGroßenVermögenUndGeschäfte wieder zur Sprache bringen, ergänzt um steuerliche Bestimmungen zur tatsächlichen und wirksamen Unterstützung aller Bürger, die arbeiten und unterhaltsberechtigte Personen haben.
Ich hoffe, dass wir auch für dieses für uns alle wesentliche Vorhaben jene parlamentarische Unterstützung finden, die wir beim #Souveränitätsgesetz hatten, beim Entwurf, mit dem wir im Interesse Rumäniens das #OffshoreGesetz änderten und ergänzten, oder bei den #Justizgesetzen.
Nachschrift: Einzelheiten über den unerhörten Gewinn einiger Banken finden Sie hier: https://financialintelligence.ro/profit-net-de-un-miliard-de-lei-pentr…
Einzelheiten über das Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuchs im Interesse des rumänischen Bürgers werden Sie ebenfalls auf dieser Seite finden!
(Zum Offshore-Entwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
154. 5. November 2022 — Über die Besteuerung großer Vermögen
Wie ich Ihnen gestern Abend gesagt habe, ist der neue Gesetzentwurf, den die #KoalitionFürDieNation schon im Sommer angekündigt hat — DAS GESETZ DER SOLIDARITÄT UND DER BESTEUERUNG DER GROSSEN GESCHÄFTE UND VERMÖGEN (GESETZENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES STEUERGESETZBUCHS — Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch) —, fertig und wird demnächst von Herrn Abgeordneten Dumitru Coarna im Parlament eingebracht (was er live und auch gegenüber Frau Adriana Bahmuțeanu bestätigt hat).
Ich lasse Ihnen im Folgenden den vollständigen Text sowie einen Link zum Dokument im PDF-Format.
„DAS GESETZ DER SOLIDARITÄT UND DER BESTEUERUNG DER GROSSEN GESCHÄFTE UND VERMÖGEN
GESETZENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES STEUERGESETZBUCHS
Ausgehend von dem Verfassungsgrundsatz, wonach Rumänien ein Sozialstaat ist (Artikel 1 Abs. 3 der Verfassung), errichtet auf der Solidarität seiner Bürger (Artikel 4 Abs. 1 der Verfassung),
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Erhebung der Abgaben und Steuern zu vereinfachen und wirksamer zu gestalten, was geeignet ist, die Vorhersehbarkeit und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen,
angesichts der Notwendigkeit, die Geburtenrate zu fördern und zugleich den Grad des sozialen Schutzes zu erhöhen, der vom Staat mittelbar über die Familienangehörigen gewährt werden kann,
sowie angesichts der Notwendigkeit, die Arbeit zu fördern und den Anteil der Sozialhilfen zu senken,
wird die vorliegende Änderung des Gesetzes 227/2015 beschlossen:
Nach Artikel 18 werden die Artikel 18¹ und 18² mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„ART. 18¹ Besondere Ordnung für Steuerpflichtige, die jährliche Erträge von über 10.000.000 Euro erzielen
1. Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 10.000.000 Euro überstiegen haben, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 1 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
2. Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 100.000.000 Euro überstiegen haben, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 2 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
3. Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 1.000.000.000 Euro überstiegen haben, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 3 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
ART. 18² — Besondere Ordnung für Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben
„Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben und jährliche Erträge von mehr als 10.000.000 Euro haben, einschließlich der juristischen Personen, die diese Erträge auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrags für die in diesem Artikel vorgesehenen Tätigkeiten erzielen, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 5 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet."
Art. 101 Absatz 2 des Gesetzes 227/2015 über das Steuergesetzbuch wird geändert und erhält folgende Fassung:
„(2) Die Steuer wird berechnet durch Anwendung eines Steuersatzes von 10 % auf das monatliche steuerpflichtige Einkommen aus Renten und eines Satzes von 90 % auf das monatliche steuerpflichtige Einkommen aus jenen Renten, die 11 monatliche Bruttomindestlöhne im Land übersteigen."
Artikel III. Nach TITEL X wird der TITEL X¹ eingefügt, der die Überschrift „DIE STEUER AUF DIE GROSSEN VERMÖGEN" tragen und folgenden Wortlaut haben wird:
„Artikel 500¹ Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 10.000.000 Euro übersteigen, sind zur Zahlung einer Solidaritätssteuer in Höhe von 1 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens verpflichtet.
Artikel 500² Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 100.000.000 Euro übersteigen, sind zur Zahlung einer Solidaritätssteuer in Höhe von 2 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens verpflichtet.
Artikel 500³ Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 1.000.000.000 Euro übersteigen, sind zur Zahlung einer Solidaritätssteuer in Höhe von 3 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens verpflichtet.
Artikel 500⁴ Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge und Gewinne verbucht wurden.
Artikel 500⁵ 1.) Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 10.000.000 Euro übersteigen, sind verpflichtet, jährlich eine Vermögenserklärung zu erstellen; die jährliche Vermögenserklärung für das letzte geänderte Steuerjahr ist bis zum 25. März einschließlich des Folgejahres einzureichen.
Die Vermögenserklärungen erfolgen schriftlich, auf eigene Verantwortung, und umfassen die Rechte und Pflichten des Erklärenden, des Ehegatten sowie der unterhaltsberechtigten Kinder, gemäß Anlage Nr. 1."
Artikel 77 Absatz 2 Unterabsatz 2 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Für Steuerpflichtige, die monatliche Bruttoeinkünfte zwischen 1.951 Lei und 20.000 Lei erzielen, wird der persönliche Abzug wie folgt gewährt:
für Steuerpflichtige mit einer unterhaltsberechtigten Person — 10 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit zwei unterhaltsberechtigten Personen — 20 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit drei unterhaltsberechtigten Personen — 30 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit vier oder mehr unterhaltsberechtigten Personen — 50 % der geschuldeten Einkommensteuer."
Link zum Dokument im PDF-Format: https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1739
155. 14. November 2022 — „Dieser Tage haben mich die Leute von Hotnews interviewt“
Dieser Tage haben mich die Leute von Hotnews interviewt
Ja!!! Hotnews!!! Sie wissen so gut wie ich, wer sie sind und welche Interessen sie vertreten — was ohne Scham von jenem offengelegt wurde, der den Zusammenhang und das von den Befragten Gesagte kommentiert hat, einem alten Băsescu-Aktivisten, dem Inbegriff des antinationalen Progressismus und des Neokolonialismus. Aber wir werden dabei nicht stehen bleiben… wichtig ist das Zeichen! Das System ist sich der Richtung bewusst. Was bedeutet, dass es alles tun wird, was es kann, um uns zu treffen, uns zu diskreditieren, uns zu entzweien.
Ein weiterer für uns wichtiger Umstand ist, dass in der „Kategorie" der außerparlamentarischen „kleinen Parteien" die #KoalitionFürDieNation zuerst genannt wurde. Auch das wird etwas bedeuten…
Ich lasse Ihnen im Folgenden, was sie aus dem von mir Gesagten ausgewählt haben — einige Sätze aus einem beinahe einstündigen Gespräch — sowie den Link, unter dem Sie den ganzen Artikel lesen können.
„Dan Chitic, der Vorsitzende der Koalition für die Nation, sagt, seine Formation sei eine konservative und füge sich vollkommen in die souveränistische Strömung ein. Im Übrigen hat die Koalition für die Nation das Souveränitätsgesetz gefördert und im Parlament eingebracht, das von den Parlamentariern auf Eingreifen der Führer der PSD und der PNL abgelehnt wurde.
* Dan Chitic, Koalition für die Nation: „Souveränismus bedeutet für uns, das nationale Interesse über alles zu stellen, und die Macht zu entscheiden, auch wenn man falsch entscheidet. Souveränismus kommt von souverän, dem königlichen Recht zu entscheiden, und das steht dem Volke zu; und das bedeutet, dass wir Rumänen das Recht haben, nach unseren greifbaren und unmittelbaren Interessen zu wählen, nicht nach den Interessen einer weiten und äußerst vage bestimmten Familie, wie es die europäische Familie ist. (…)
* Wenn du eine Familie hast, die dich demütigt und dich an den Toren Schengens warten lässt und dir Kontrollmechanismen für die Justiz auferlegt — eine Justiz, die bei uns besser funktioniert als in den Niederlanden — und dann von dir Solidarität verlangt und dass du von deinen Rohstoffen für das Gemeinwohl abgibst… so ist das nicht richtig. Wenn Trump „America First" gesagt hat und nicht verhaftet wurde, können auch wir „Zuerst Rumänien" sagen."
Nach der Auffassung Dan Chitics ist das Souveränitätsgesetz die Grundlage einer Plattform, welche die souveränistischen Parteien Rumäniens vereinen soll.
„Wir haben Sympathisanten des Souveränismus und des Konservatismus in Höhe von etwa 60 % der Wählerschaft. Wir sollten uns als wirkliches Ziel setzen, zwischen 25 und 30 % zu überzeugen. Was mich betrifft, gab es nur formlose, keine institutionellen Gespräche über die Schaffung eines souveränistischen Pols. Wenn es uns gelingt, über die Eitelkeiten hinwegzukommen, könnten wir eine gemeinsame Plattform schaffen, die 25 bis 30 % der Wählerschaft bündelt. Jede künftige politische Zusammenarbeit mit der AUR wird nur auf der Grundlage einer beim Gericht als Bündnis eingetragenen politischen Vereinbarung zustande kommen, nicht per Handschlag, nicht durch Teilnahme auf gemeinsamen Listen, denn wir haben eine schmerzhafte Erinnerung aneinander", meint Dan Chitic."
https://www.hotnews.ro/stiri-politic-25897522-cum-pregateste-aur-polul…
156. 19. Dezember 2022 — Über die Notwendigkeit einer neuen Verfassung
33 Jahre nach der Revolution die letzte Lösung: #EineNeueVerfassung!
Nun, 10 Tage nach der geschichtlichen Demütigung, der Rumänien ausgesetzt war, und #Nach20Jahren seit der letzten Revision ist offensichtlich, dass die gegenwärtige Katastrophe, in der sich die rumänische Gesellschaft befindet — die Verarmung, der Missbrauch und die Demütigung, denen der rumänische Bürger ausgesetzt ist, ja selbst der von außen mittels einer unfähigen und verräterischen politischen Klasse auferlegte Kolonialstatus —, all dies eine erste Ursache hat, eine Ursache aller Ursachen: die Verfassung!
Die Widersprüche und Lücken der Verfassung sind es, welche die Abtretung der nationalen Souveränität ermöglicht haben — eine Abtretung, die in der Verschleuderung unserer Rohstoffe und Reichtümer für nichts bestand, in der Verletzung unserer Grundrechte, im Machtmissbrauch der Präsidenten, in der antinationalen Gesetzgebung aller Regierungen der letzten Jahrzehnte auf der Grundlage einer missbräuchlichen „Gesetzgebungsdelegation" und im Verzicht auf das nationale Interesse zugunsten der Interessen nationaler und übernationaler Supermächte.
Die gegenwärtige Verfassung war 2003 als Verfassung der „euro-atlantischen Integration" gedacht — einer Integration, die um jeden Preis vollzogen wurde, auf Knien, um den Preis des Verzichts auf die Verteidigung unserer rechtmäßigen Interessen, unserer Würde, unserer nationalen Souveränität.
Jetzt, #Nach20Jahren, da wir bereits Mitglieder (leider zweiter Klasse) jener euro-atlantischen Bündnisse sind, in die wir uns 2003 guten Glaubens einzufügen hofften, nachdem wir für den Eintritt in die „euro-atlantische Familie" einen schweren Preis gezahlt haben, indem wir Rohstoffe, Reichtümer und vor allem #Souveränität abgetreten haben,
#IstDieZeitGekommen, das nationale Interesse, das Interesse des rumänischen Bürgers, wieder in den Vordergrund zu stellen.
Aus diesen Gründen bringen wir von der #KoalitionFürDieNation das Vorhaben einer umfassenden Revision der Verfassung auf den Weg — ein Vorhaben, das aus der #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration von 2003 die #Souveränitätsverfassung machen soll, die #VerfassungDerNationalenWürde, die 2023 zurückgewonnen wird, ohne dass dies das Verlassen der Bündnisse bedeutete, denen wir gegenwärtig auf internationaler Ebene angehören.
Zu diesem Zweck sind die wichtigsten Maßnahmen, die wir ins Auge fassen:
- das vollständige Verbot der Auslieferung rumänischer Bürger;
- das Verbot, rumänische Bürger irgendwelchen experimentellen Behandlungen zu unterwerfen;
- das Verbot des Zugangs zu ernannten und gewählten öffentlichen Ämtern für Menschen aus dem „System" für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ende der von ihnen innegehabten Eigenschaft;
- die verfassungsrechtliche Regelung der überlieferten Familie, gegründet auf die frei eingegangene Ehe zwischen einem Mann und einer Frau;
- die Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten von 5 auf 4 Jahre;
- die Beschränkung der Befugnisse des Präsidenten zugunsten des Parlaments;
- die strenge Begrenzung der Gesetzgebungsdelegation an die Regierung;
- das Verbot, die Auflösung, Veräußerung oder Konzessionierung von Gütern im öffentlichen Eigentum durch Dringlichkeitsverordnungen zu regeln;
- die zeitliche Begrenzung der ernannten öffentlichen Ämter;
- die Zulassung fremder Truppen auf dem Staatsgebiet in Friedenszeiten erst nach vorheriger Zustimmung des Parlaments;
- die Aufnahme der Vorsitzenden beider Kammern des Parlaments in den Obersten Landesverteidigungsrat;
- die zeitliche Begrenzung der Amtszeit der Leiter der Geheimdienste;
- die Verpflichtung, die für Konzessionsverträge geschuldeten Förderzinsen alle fünf Jahre auf das Niveau der auf europäischer Ebene üblichen Preise anzupassen;
- die Teilnahme Rumäniens an den internationalen Organisationen und Bündnissen, denen es angehört, unter Beachtung der Verfassung Rumäniens und im höheren und souveränen Interesse des rumänischen Volkes;
- die Festlegung als Verfassungsgrundsatz, dass der Beitritt, die Ratifizierung der Revision der Gründungsverträge und der Austritt Rumäniens aus internationalen Organisationen und Bündnissen allein durch ein Gesetz erfolgen, das durch die souveräne, im Referendum geäußerte Entscheidung des rumänischen Volkes angenommen wird;
- die strenge jährliche Kontrolle der öffentlichen Mittel durch den Rechnungshof;
- die Ernennung von drei Richtern am Verfassungsgerichtshof durch den Wirtschafts- und Sozialrat auf Vorschlag der Zivilgesellschaft;
- die Erleichterung der Verfassungskontrolle durch die Verringerung der Zahl der Abgeordneten und Senatoren, die den Verfassungsgerichtshof anrufen können, sowie die Aufnahme der Verordnungen unter jene Rechtsakte, deren Verfassungsmäßigkeit jederzeit auf Antrag der Parlamentarier überprüft werden kann;
- die Ausdehnung der Verfassungskontrolle auf bereits ratifizierte Verträge.
Mit den durch den gegenwärtigen Revisionsentwurf vorgeschlagenen gezielten Maßnahmen wurde nicht die Änderung der institutionellen Architektur des rumänischen Staates angestrebt — was eine weit umfassendere Revision oder gar eine neue Verfassung erfordern würde —, sondern die Behebung der zahlreichen einzelnen Probleme, die den Sumpf der rumänischen Gesellschaft unter der Herrschaft der Verfassungen von 1991 beziehungsweise 2003 verursacht haben.
Die vorliegenden Vorschläge zur Änderung der Verfassung sind geeignet, Rumänien aus einer „halbpräsidentiellen" Republik in eine „halbparlamentarische" zu verwandeln, in der das Parlament — als repräsentatives Organ, durch das das rumänische Volk seine Souveränität ausübt — die vorrangige Rolle im rumänischen Staat erlangen wird, obwohl der Präsident Rumäniens weiterhin unmittelbar vom Volk gewählt wird. Zugleich ist die Begrenzung der Möglichkeit, Gesetzgebungsbefugnisse an die Exekutive zu delegieren — was unmittelbar die Einschränkung des Rechts der Exekutive zur Folge haben wird, Verordnungen und Dringlichkeitsverordnungen zu erlassen —, geeignet, die Gewaltenteilung zu festigen und die Rolle des Parlaments als Gesetzgeber zu stärken, und verleiht ihm zugleich eine größere Rolle bei der Kontrolle der Tätigkeit der Exekutive.
Nicht zuletzt sind die Entmilitarisierung der Nachrichtendienste, das Verbot der Teilnahme am politischen Leben für Personen, die dem „System" angehört haben, die zeitliche Begrenzung der Dauer ernannter öffentlicher Ämter (alle unmittelbar von Grundregelungen des strategischen Partners USA angeregt) sowie die strenge, jährlich verpflichtende Kontrolle der öffentlichen Mittel durch den Rechnungshof — all dies sind unbedingt notwendige Maßnahmen zur Herstellung von Durchsichtigkeit, Normalität und Demokratie in der rumänischen Gesellschaft.
#Nach20Jahren wird die #Verfassung2023 dem rumänischen Volk Würde, Gerechtigkeit und die Kraft zu hoffen zurückgeben müssen. Deshalb ist der rumänische Bürger, der Adressat und letzte Nutznießer dieses Vorhabens, aufgerufen, unsere Vorschläge zu prüfen und zu erörtern, die von uns vorgeschlagenen Artikel zu kommentieren und zu berichtigen.
Deshalb werden wir von heute an, dem 19. Dezember 2022, eine Gruppe für Erörterung und Kommentare eröffnen, in der alle politischen und unpolitischen, parlamentarischen und außerparlamentarischen Kräfte, alle Bürger aufgerufen sind, ihre Ansichten zu äußern und neue Änderungsvorschläge zu machen, falls sie für nötig erachtet werden. Die Anmerkungen werden auf einem Formular zu machen sein, das wir in der Gruppe https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0. bereitstellen werden
Zugleich rufen wir alle Fachleute des Verfassungsrechts auf, ihre sachkundigen Ansichten zu äußern und sich an dieser öffentlichen Erörterung tätig zu beteiligen, die bis Mitte Februar dauern wird.
Deshalb ist von heute an die #Souveränitätsverfassung nicht mehr bloß das von der #KoalitionFürDieNation vorgeschlagene Vorhaben, sondern sie wird das Vorhaben der ganzen Gesellschaft sein, aller jener, die sich an den Erörterungen und am Sammeln der Unterschriften nach Art. 150 der Verfassung beteiligen werden.
Wir rufen auf diesem Wege alle patriotischen und souveränistischen Kräfte, ob politisch oder unpolitisch, parlamentarisch oder außerparlamentarisch, auf, sich dieser gewaltigen Anstrengung anzuschließen, jene Veränderung herbeizuführen, die wir uns alle wünschen — die Veränderung der rumänischen Gesellschaft zum Guten, auf die wir noch hoffen.
Es werden 500.000 Unterschriften nötig sein… eine ungeheure Zahl, aber nicht unmöglich zu sammeln! Denn wir müssen begreifen, dass allein wir, die Bürger, die Veränderung erzwingen können, und zwar aus dem einfachen Grund, dass wir im Parlament nicht „ein Viertel der Zahl der Abgeordneten oder der Senatoren" haben, die patriotisch genug wären, um diese unbedingt notwendigen Änderungen zu fördern, die wir an der Verfassung vornehmen müssen.
Die Revision der Verfassung ist eine ungeheure Herausforderung für die rumänische Gesellschaft. Doch diese Herausforderung muss angenommen und auf sich genommen werden, denn die Änderungen müssen bis zu den Präsidentschaftswahlen 2024 erfolgen, wenn der gewählte Präsident seine Amtszeit von 4 Jahren beginnen muss — eine Amtszeit, die er im selben Jahr zu beenden haben wird, in dem die Mandate der ins künftige Parlament gewählten Parlamentarier enden, also 2028.
Ja, es ist ein geschichtliches Gelegenheitsfenster, das zu übergehen wir kein Recht haben! Deshalb bitte ich Sie alle, die Sie dieses Land aufrichtig lieben: über jeden Stolz und jede Regung der Eitelkeit hinaus, über die selbstverständlichen persönlichen Zu- und Abneigungen hinaus, beteiligen Sie sich an diesem Vorhaben und richten Sie sich darauf ein, die ungeheure Zahl der für die Revision der Verfassung nötigen Unterschriften zu sammeln.
Lasst uns ihnen zeigen, dass die Macht tatsächlich beim Volke liegt!
Lasst uns selbst bestimmen, wir, das Volk, wie wir unser Rumänien haben wollen: ein würdiges und souveränes Rumänien!
Lesen Sie die Änderungen der Verfassung in vollem Umfang unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
157. 20. Dezember 2022 — Über die gegen den Verfasser erhobenen Vorwürfe
Über Chitic ist in den letzten 12 Jahren, seit er im öffentlichen Raum aufgetaucht ist, vieles gesagt worden. Man hat gesagt, er sei verrückt, er sei dumm, er sei ein Dilettant, naiv, gewalttätig, selbstsüchtig, ein Schurke, eingebildet, ein Pharisäer, ein Heuchler, ein Lügner… die Liste ist so lang, dass man ganze Seiten allein mit den Beiwörtern füllen könnte, die ihm so freigebig gewidmet wurden. Und alle, wirklich alle, finden sich auf Chitics eigenen Seiten in den sozialen Netzwerken; denn sei es aus Trägheit — wie die einen sagen würden —, sei es aus Unverfrorenheit — wie die anderen sagen würden —, oder vielleicht bloß aus einer seltsamen Treue zum Grundsatz der freien Meinungsäußerung: Chitic hat niemals die kritischen, bisweilen sogar unflätigen Kommentare über ihn gelöscht; die einzigen je gelöschten Kommentare waren jene rassistischen, antisemitischen oder solche, die religiöse Überzeugungen und Überlieferungen angriffen, welcher Art auch immer.
In letzter Zeit ist jedoch in manchen Facebook-Kreisen ein neues Prädikat aufgetaucht, und diese „Beglückwünschung" kommt gerade aus dem, was man sein „eigenes Lager" hätte nennen können: „Chitic, der Mann des Systems" (auch diese finden Sie unter den Kommentaren, denn auch sie wurden nicht gelöscht)! Und es ist nicht bloß im Vorübergehen aufgetaucht, sondern es ist eine „Strömung", die man verstärken und anfachen will. Und daran wird eifrig gearbeitet!
Diese Einordnung kann nicht so stehen bleiben, denn sie ist nicht bloß eine Meinung, die vielleicht auf einer persönlichen Abneigung oder vielleicht auf einem Zustand der Gereiztheit beruht; denn ja, Chitic ist weder schön noch bezaubernd, sondern klein, unansehnlich und eher mürrisch und zänkisch, was jede Brandmarkung der ruchlosen Gestalt rechtfertigen könnte.
NEIN! „Chitic, der Mann des Systems" lässt sich nicht unter „und anderes" abheften, denn es ist eine Behauptung, die sich sachlich prüfen lässt, an den öffentlichen Worten und Taten dessen, der im Lauf der Zeit als KGB-Mann, als CIA-Mann, ja sogar als Mossad-Mann abgestempelt wurde oder, neuerdings, als „Mann des Systems", also entweder als SRI-Mann oder als SIE-Mann oder jedenfalls als Mann einer unserer vielen „Nachrichten"-Strukturen.
Nun, sehen wir, was diese Überzeugung veranlassen könnte, worauf sich diese Meinung gründen ließe.
Ist es der Umstand, dass ihm vorgestern angekündigt wurde, seine öffentliche Facebook-Seite werde demnächst aufgelöst?
Oder vielleicht der Umstand, dass „Chitic, der Mann des Systems" im jüngsten Vorhaben, das er zur öffentlichen Erörterung gestellt hat, gerade vorgeschlagen hat, die Entmilitarisierung der Nachrichtendienste auf Verfassungsebene zu regeln — ebendort, wo er auch die Einfügung eines Artikels vorgeschlagen hat, der den Leuten des Systems die Teilnahme am politischen Leben untersagt, sowohl während des „Dienstes" als auch in den ersten fünf Jahren nach dem Ausscheiden aus dem System? Ja, es ist klar: die #Souveränitätsverfassung wurde von Leuten aus dem System geschrieben, die Siebenbürgen den Ungarn geben wollen… genauso wie das Referendum für die überlieferte Familie gescheitert ist, damit Dragnea dem Gefängnis nicht entgehe!
Ist es das „Solidaritätsgesetz — das Gesetz zur Besteuerung der großen Vermögen und Geschäfte"? — ein Gesetz, das seit dem Sommer geschrieben und jedem Parlamentarier angeboten wurde, der es zur Erörterung ins Parlament einbringen wollte, ein Parlamentarier, der sich bis heute nicht gezeigt hat…
Oder vielleicht ist das #OffshoreGesetz die Ursache dafür, dass Chitic als „Mann des Systems" abgestempelt wird — jenes Gesetz, dem er als Erster, ja tatsächlich als Allererster, schon 2018 entgegengetreten ist. Genauer im Frühjahr 2018, als es im Senat in der Fassung Tudose beschlossen wurde, worauf es von Dragnea versüßt wurde, weil jene aus der #KoalitionDesVerrats, ja sogar ihre Häupter Ciucă–Ciolacu–Kelemen durch den Stift Virgil Popescus, es so geformt haben, dass es zu 100 % ausbeuterfreundlich sei. Übrigens hat ebenfalls „Chitic, der Mann des Systems" in diesem Jahr die einzige Reihe von Änderungsanträgen ins Parlament geschickt, die daraus ein Gesetz im nationalen Interesse gemacht hätten — Anträge, die sogar im Plenum des Parlaments verlesen und von der überwältigenden parlamentarischen Mehrheit abgelehnt wurden. Und sie wurden abgelehnt, während der „Systemmann Chitic" gemeinsam mit einer Handvoll Menschen im Regen vor dem Tor des Parlaments demonstrierte… Ja, das muss es sein! Jedenfalls ist bemerkenswert, wie die Mainstream-Medien in den letzten 10 Tagen diesen furchtbaren Akt des Verrats entdeckt haben, über den der „Mann des Systems" seit 4 Jahren schreit… selbstverständlich lädt ihn, da er ja dem System angehört, kein einziger Fernsehsender ein, um zu sagen, was er seit 4 Jahren sagt!
Ein weiteres Anzeichen könnte auch sein, dass derselbe „Mann des Systems" verzweifelt gegen das aufgeschrien hat, was er die #GesetzePredoiu genannt hat — eine Reihe sogenannter „Justiz"-Gesetze, durch die die Verfassung und die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und des Hohen Kassationsgerichtshofs für Richter fakultativ geworden sind und durch die die Tür für die „Zusammenarbeit" der Dienste mit der „unabhängigen Justiz" weit geöffnet wird.
Aber nein: das #Souveränitätsgesetz muss der Grund sein! Jener Gesetzentwurf, für den er 33.000 Unterschriften gesammelt und den er ins Parlament getragen hat, um ebenfalls in diesem Jahr von derselben Koalition des Verrats PSD-PNL-UDMR-USR abgelehnt zu werden… ein Gesetz, mit dem 1 Gesetz aufgehoben, 19 Gesetze und Verordnungen geändert, 80 Artikel geändert, hinzugefügt oder aufgehoben wurden, darunter auch jene, die erneut — man staune! — die Entmilitarisierung der Nachrichtendienste vorsahen (Chitic, dieser „Systemmann", will wohl unbedingt Zivilist werden!) oder das Verbot des Kahlschlags der Wälder oder die Rückführung des Goldes oder das Verbot der Diskriminierung wegen der Verabreichung medizinischer Behandlungen… Auch das ist ein Anzeichen!
Oder vielleicht wird er verdächtigt, ein „Mann des Systems" zu sein, weil er etwa seit der Zeit, in der die Unterschriftenkampagne für das #Souveränitätsgesetz begann, nicht mehr eingeladen wird, irgendetwas zu sagen.
Oder vielleicht, weil er gewagt hat, eine eigene Partei zu gründen, die #KoalitionFürDieNation — aus eigenem Geld finanziert und von allen Seiten auf jede erdenkliche Weise sabotiert —, eine Partei, an deren Spitze er der Erste war, der „#ROexit?" zu sagen wagte, schon 2017, obwohl er damals wie heute stets ein Fragezeichen dahintergesetzt hat… wie jeder Securitate-Mann, versteht sich.
Oder vielleicht, weil er sich jahrelang offen und öffentlich dem Kövesi-Terror widersetzt hat — in einer Zeit, in der er sich vor allem in den Fernsehstudios jener aufhielt, die weit mehr, weit größere und weit persönlichere Einsätze hatten als einen grundsätzlichen, aber äußerst riskanten Kampf für Recht, für Freiheit und Gerechtigkeit…
Oder vielleicht, weil er schon 2010 wie ein wahrhaftiger „Mann des Systems" gewagt hat, Băsescu persönlich entgegenzutreten, was ihm nicht nur eine Ohrfeige von diesem eingetragen hat, sondern eine vom ganzen System — wofür bis heute die Aufzeichnungen mit Blejnar zeugen, der Chitic wegen „Finanzierungen" suchte.
Diese und viele andere Dinge könnten als solide Argumente dafür dienen, dass er, Chitic, als dumm, verrückt, dilettantisch oder naiv beschrieben werde. Wahrscheinlich hat Chitic deshalb auf diese Beglückwünschungen in keiner Weise geantwortet und löscht auch die Kommentare jener „Freunde" nicht, die ihn mit solchen Beiwörtern liebkosen.
Aber die Einordnung „Chitic, der Mann des Systems" kann Chitic nicht begreifen. Und auch nicht hinnehmen. Und das bereitet ihm wirklich schlaflose Nächte! Vielleicht war es ein zu langes, zu schweres Jahr, und vielleicht ist er müde geworden. Deshalb schreibt er wohl auch zum ersten Mal über die Ungeheuerlichkeiten, deren er im Lauf der Zeit beschuldigt wurde, bisweilen von ehemaligen nahen Verbündeten (allzu nahen!), die tonnenweise Jauche, schmutzigen Klatsch und unflätige Erfindungen ausgeschüttet haben. Er hat nie geantwortet, in keiner Weise! Aber dieses „Chitic, der Mann des Systems" war zu viel, der Tropfen, der das Maß des vollständigen Ekels zum Überlaufen brachte, der ausgesprochen werden musste.
Und vielleicht haben die Müdigkeit und der Ekel Chitic dazu gebracht, diesen Beitrag über sich selbst in der dritten Person zu schreiben… auch das ist eine Premiere!
Vielleicht war das die Weise, in der ich Ihnen von der Erbärmlichkeit in reinster Form erzählen konnte, in die ich in den letzten 12 Jahren meines Lebens bewusst einzutreten eingewilligt habe, und von einem widersinnigen Kampf, den ich noch immer eigensinnig gegen ein niederträchtiges System und gegen eine ebenso niederträchtige Gleichgültigkeit führe.
Ich beklage mich nicht… ich gebe bloß jenen recht, die mich als verrückt, dumm, dilettantisch oder naiv abgestempelt haben! Aber dieses „Chitic, Mann des Systems" nehme ich wirklich nicht hin. Und ich lasse es nicht zu!
Als „Mann des Systems" abgestempelt zu werden ist bei weitem die schwerste Beleidigung, die man mir zufügen könnte, ever! — wie der strategische Partner sagen würde.
Und das ist selbst für mich zu viel!
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
158. 20. Dezember 2022 — „Weil das Parlament wird entscheiden müssen, welche Truppen sich auf dem Gebiet Rumäniens befinden, bevor …“
Weil das Parlament wird entscheiden müssen, welche Truppen auf dem Gebiet Rumäniens sein werden, bevor sie gekommen sind!
Weil wir niemals mehr vor vollendete Tatsachen gestellt werden dürfen, weil das Parlament niemals mehr Truppen hinnehmen darf, die sich bereits auf dem Gebiet des Landes befinden!
Deshalb sieht die #Souveränitätsverfassung ausdrücklich vor:
Art. 118 Abs. 5: „(5) In Friedenszeiten dürfen fremde Truppen nur mit vorheriger Zustimmung des Parlaments und unter den Bedingungen des Gesetzes oder der internationalen Verträge, denen Rumänien angehört, in das Gebiet Rumäniens einreisen, dort stationieren, Operationen durchführen oder es durchqueren."
Lasst uns ihnen zeigen, dass die Macht tatsächlich beim Volke liegt!
Lasst uns selbst bestimmen, wir, das Volk, wie wir unser Rumänien haben wollen: ein würdiges und souveränes Rumänien!
Lesen Sie die Änderungen der Verfassung in vollem Umfang unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880
159. 21. Dezember 2022 — „Sogar die Gespräche über das Projekt #ConstituțiaSuveranității erschrecken das #System schwer…“
Schon die Erörterungen über den Entwurf der #Souveränitätsverfassung erschrecken das #SecuritateSystem Rumäniens schwer!
Warum? Hier eine knappe Erklärung in fünf Zitaten:
„Niemand darf der Folter noch irgendeiner unmenschlichen, erniedrigenden oder experimentellen Strafe oder Behandlung unterworfen werden." — vorgeschlagene Änderung des Art. 22 Abs. 2.
„Den Richtern des Verfassungsgerichtshofs, den Volksanwälten, den nationalen oder europäischen Richtern und Staatsanwälten, den aktiven Angehörigen der Armee und der Nachrichtendienste, den Polizisten und weiteren durch Organgesetz bestimmten Gruppen öffentlicher Bediensteter ist die Mitgliedschaft in politischen Parteien untersagt. Diesen Berufsgruppen ist die Mitgliedschaft in politischen Parteien untersagt, und sie dürfen für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ende der Ausübung dieser Ämter keine ernannten oder gewählten öffentlichen Ämter innehaben." — vorgeschlagene Änderung des Art. 40 Abs. 3.
„Die Familie gründet sich auf die frei eingegangene Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, auf deren Gleichheit sowie auf das Recht und die Pflicht der Eltern, das Aufziehen, die Erziehung und die Ausbildung der Kinder zu gewährleisten." — vorgeschlagene Änderung des Art. 48 Abs. 1, offen übernommen aus den Entwürfen der Koalition für die Familie.
„(3) Ernannte öffentliche Ämter oder Ämter und Eigenschaften, für die eine unmittelbare Bestimmung erfolgt und für die kein Auswahlverfahren durchgeführt wird, können für eine Amtszeit von höchstens 4 Jahren besetzt werden, die ein einziges Mal erneuert werden kann, sofern nicht durch die vorliegende Verfassung eine andere Dauer der Amtszeit oder eine andere Zahl von Amtszeiten vorgesehen ist." — vorgeschlagene Änderung des Art. 116 Abs. 2.
„(4) Die Nachrichtendienste und die ihnen gleichgestellten Dienste werden ausschließlich in ziviler Form eingerichtet, unter den Bedingungen des Gesetzes. Die Veranstaltung militärischer oder paramilitärischer Tätigkeiten außerhalb einer staatlichen Behörde ist untersagt.
In Friedenszeiten dürfen fremde Truppen nur mit vorheriger Zustimmung des Parlaments und unter den Bedingungen des Gesetzes oder der internationalen Verträge, denen Rumänien angehört, in das Gebiet Rumäniens einreisen, dort stationieren, Operationen durchführen oder es durchqueren." — vorgeschlagene Änderungen des Art. 118 Abs. 4 und Abs. 5.
„Die für Konzessionsverträge geschuldeten Förderzinsen werden alle fünf Jahre auf das Niveau der in der Europäischen Union üblichen Preise angepasst." — vorgeschlagene Ergänzung des Art. 136 Abs. 4.
Und die Gründe sind weit zahlreicher, Sie werden es sehen…
Doch schon diese allein hätten genügt, um die Welle persönlicher Angriffe gegen den Initiator auszulösen oder um einige nützliche Idioten aufzustacheln, in den „Netzwerken" zu erklären, „wenn wir die Verfassung revidieren, geben wir den Ungarn die Möglichkeit, uns Siebenbürgen zu nehmen!" — dies nach dem Muster „wenn ihr beim Familienreferendum abstimmt, kommt Dragnea davon!" —, und das, obwohl Art. 152 der Verfassung, „Grenzen der Revision", ausdrücklich vorsieht:
„(1) Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über den nationalen, unabhängigen, einheitlichen und unteilbaren Charakter des rumänischen Staates, die republikanische Regierungsform, die Unversehrtheit des Staatsgebiets, die Unabhängigkeit der Justiz, den politischen Pluralismus und die Amtssprache können nicht Gegenstand der Revision sein.
Ebenso darf keine Revision vorgenommen werden, wenn sie die Aufhebung der Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger oder ihrer Gewährleistungen zur Folge hat.
Die Verfassung darf weder während des Belagerungs- oder Ausnahmezustands noch in Kriegszeiten revidiert werden."
Aber was macht das schon… „wenn wir die Verfassung revidieren, verlieren wir Siebenbürgen und verlieren auch die Rechte, die wir haben", sagen im Chor die Trompeten des Systems. „Seht doch, wie gut die Verfassung war… sie hat uns in der Pandemie gerettet!" sagen andere… Ja, sie war so gut, dass wir wegen einer Erkältung 2 Jahre in den Häusern eingesperrt waren und gezwungen wurden, uns experimentelle Sera zu spritzen, an denen wir jetzt reihenweise sterben. Aber… „die Verfassung war gut, sie hat uns gerettet!" Gerettet hat jene, die gerettet werden wollten, eine Handvoll Menschen — nicht die Verfassung…
Schließlich gibt es noch die Gattung der nützlichen Idioten, die sagen „jetzt ist nicht der Augenblick!"… wahrhaftig, aber wann denn? Nachdem wir den vom System vorgeschlagenen und geduldeten Präsidenten für fünf Jahre gewählt haben? Ist es nicht besser, den Knecht des Systems 4 Jahre „an der Spitze des Staates" zu haben… vielleicht haben wir beim nächsten mehr Glück! Denn JA, die #Souveränitätsverfassung sieht ausdrücklich auch die Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten vor:
„(1) Die Amtszeit des Präsidenten Rumäniens beträgt 4 Jahre und wird vom Tag der Eidesleistung an ausgeübt." — vorgeschlagene Änderung des Absatzes 1 des Art. 83.
Sehen Sie, das sind nur ein Teil der Gründe, weshalb das System niemals gewollt hätte, dass über die #RevisionDerVerfassung gesprochen werde — nicht jetzt und nicht über eine #Revision, die von der (wirklich) zivilen Gesellschaft gemacht wird!
Es macht nichts! Wir werden darüber sprechen. Und wir werden es gründlich tun, Artikel für Artikel, beginnend mit dem 9. Januar 2023. Bis dahin lade ich Sie ein, die Änderungen der Verfassung in vollem Umfang zu lesen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880.
160. 22. Dezember 2022 — Über den ROexit und das Referendum
Über „#ROexit?" und die #Souveränitätsverfassung!
Sie kennen meine Meinung zum ROexit; ich werde die Argumente hier nicht wiederholen, sondern nur anmerken, dass ich der Erste war, der um 2017 dieses „Schlagwort-Konzept" geprägt hat, und dass ich seither stets ein Fragezeichen neben ROexit gesetzt habe. Warum? Ganz einfach: weil allein das Volk in einer solchen Sache entscheiden kann und muss.
Doch um jemals entscheiden zu können, wird das Volk ein Referendum zu diesem Thema veranstalten können müssen — denn gegenwärtig, unter der Herrschaft dieser Verfassung, ist das schlechterdings unmöglich. Von daher ist auch die Vorstellung von der Notwendigkeit einer Änderung der Verfassung ausgegangen: das Volk muss ein Referendum zu diesem Thema veranstalten können, wenn die Mehrheit es für zweckmäßig hält. Das steht in unserem Entwurf der Revision der Verfassung. Aus diesen Gründen haben wir von der #KoalitionFürDieNation, wie ich bereits gesagt habe, das Vorhaben einer umfassenden Revision der Verfassung auf den Weg gebracht — ein Vorhaben, das aus der #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration von 2003 die #Souveränitätsverfassung machen soll, die #VerfassungDerNationalenWürde, die 2023 zurückgewonnen wird, ohne dass dies das Verlassen der Bündnisse bedeutete, denen wir gegenwärtig auf internationaler Ebene angehören.
Dennoch sagen viele glühende Anhänger des ROexit, ohne den Revisionsentwurf auch nur gelesen zu haben, wir brauchten keine Revision, sondern unmittelbar den Austritt aus der EU… Nur ist dieser in der gegenwärtigen Fassung der Verfassung unmöglich, und jedes etwaige zu diesem Thema veranstaltete Referendum würde vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt werden, aus dem einfachen Grund, dass in der gegenwärtigen Verfassung, im Titel VI „Die euro-atlantische Integration", allein die Weise vorgesehen ist, in der wir uns eingliedern — nicht aber, was und wie zu tun wäre, wenn wir die Bündnisse verlassen wollen, denen wir angehören.
Deshalb mussten wir den Titel VI vollständig ändern — vom Titel bis zum Inhalt.
Ich lasse Ihnen im Folgenden den Text so, wie er revidiert werden soll, und den Text der gegenwärtigen Verfassung:
„Titel VI — Die Teilnahme Rumäniens an internationalen Organisationen und Bündnissen
Art. 148 — Der Vorrang der Verfassung und des souveränen Interesses des Volkes bei der Gestaltung der internationalen Beziehungen
Rumänien erfüllt genau und nach Treu und Glauben die eingegangenen Verpflichtungen und die Pflichten, die ihm nach den Gründungsverträgen der internationalen Organisationen und Bündnisse obliegen, denen es beigetreten ist, unter Beachtung der Verfassung Rumäniens und im höheren und souveränen Interesse des rumänischen Volkes.
Art. 149 — Der Beitritt, die Ratifizierung der Revision der Gründungsverträge und der Austritt Rumäniens aus internationalen Organisationen und Bündnissen
Rumänien kann internationalen Organisationen und Bündnissen beitreten, die Revision der Gründungsverträge ratifizieren oder aus den internationalen Organisationen und Bündnissen austreten, denen es angehört, durch ein Gesetz, das durch die souveräne, im Referendum geäußerte Entscheidung des rumänischen Volkes angenommen wird.
Das Referendum über den Beitritt, die Ratifizierung der Änderung der Gründungsverträge oder den Austritt aus den Organisationen und Bündnissen, denen Rumänien angehört, kann vom Präsidenten Rumäniens auf Vorschlag der Regierung, von mindestens einem Viertel der Zahl der Abgeordneten oder der Senatoren oder von mindestens 500.000 stimmberechtigten Bürgern angeregt werden. Die Bürger, die das im vorliegenden Artikel vorgesehene Recht geltend machen und ausüben, müssen aus mindestens der Hälfte der Kreise des Landes stammen, und in jedem dieser Kreise oder in der Hauptstadt Bukarest müssen mindestens 20.000 Unterschriften zur Unterstützung dieser Initiative verzeichnet sein.
Der Gesetzentwurf, der den Beitritt, die Ratifizierung der Änderung der Gründungsverträge oder den Austritt aus den Organisationen und Bündnissen vorsieht, denen Rumänien angehört, wird von der Abgeordnetenkammer und vom Senat mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Zahl der Mitglieder jeder Kammer angenommen.
Kommt im Vermittlungsverfahren keine Einigung zustande, so entscheiden die Abgeordnetenkammer und der Senat in gemeinsamer Sitzung mit der Stimme von mindestens drei Vierteln der Zahl der Abgeordneten und Senatoren.
Das Gesetz über den Beitritt zu internationalen Organisationen und Bündnissen, über die Ratifizierung der Revision ihrer Gründungsverträge oder über den Austritt aus den Organisationen und Bündnissen, denen Rumänien angehört, wird nach seiner Billigung durch ein Referendum angenommen, das binnen höchstens 30 Tagen nach der Annahme des Entwurfs oder des Revisionsvorschlags veranstaltet wird, und tritt am Tag der Veröffentlichung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die Bestätigung der Ergebnisse des Referendums im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, in Kraft.
Die Ablehnung der Ratifizierung der revidierten Gründungsverträge der Organisationen und Bündnisse, denen Rumänien angehört, durch Referendum hat den Austritt Rumäniens aus jenen internationalen Organisationen oder Bündnissen zur Folge."
Der Text der gegenwärtigen Verfassung, der #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration von 2003:
Der Beitritt Rumäniens zu den Gründungsverträgen der Europäischen Union — zum Zwecke der Übertragung bestimmter Befugnisse auf die Gemeinschaftsorgane sowie der gemeinsamen Ausübung der in diesen Verträgen vorgesehenen Zuständigkeiten mit den übrigen Mitgliedstaaten — erfolgt durch ein Gesetz, das in gemeinsamer Sitzung der Abgeordnetenkammer und des Senats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der Abgeordneten und Senatoren angenommen wird.
Infolge des Beitritts haben die Bestimmungen der Gründungsverträge der Europäischen Union sowie die übrigen verbindlichen Gemeinschaftsregelungen Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen der innerstaatlichen Gesetze, unter Beachtung der Bestimmungen der Beitrittsakte.
Die Bestimmungen der Absätze (1) und (2) gelten entsprechend auch für den Beitritt zu den Akten der Revision der Gründungsverträge der Europäischen Union.
Das Parlament, der Präsident Rumäniens, die Regierung und die richterliche Gewalt gewährleisten die Erfüllung der sich aus der Beitrittsakte und aus den Bestimmungen des Absatzes (2) ergebenden Pflichten.
Die Regierung übermittelt den beiden Kammern des Parlaments die Entwürfe der verbindlichen Rechtsakte, bevor diese den Organen der Europäischen Union zur Billigung vorgelegt werden.
Der Beitritt zum Nordatlantikvertrag
Der Beitritt Rumäniens zum Nordatlantikvertrag erfolgt durch ein Gesetz, das in gemeinsamer Sitzung der Abgeordnetenkammer und des Senats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der Abgeordneten und Senatoren angenommen wird."
Die Unterschiede werden Sie selbst finden. Und Sie werden entscheiden, ob wir die Verfassung revidieren müssen, ob wir #EineNeueVerfassung brauchen.
Lasst uns ihnen zeigen, dass die Macht tatsächlich beim Volke liegt!
Lasst uns selbst bestimmen, wir, das Volk, wie wir unser Rumänien haben wollen: ein würdiges und souveränes Rumänien!
Lesen Sie die Änderungen der Verfassung in vollem Umfang unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
161. 23. Dezember 2022 — „Das #ConstituțiaSuveranității braucht Ihr Engagement!“
Die #Souveränitätsverfassung braucht Ihre Beteiligung!
Es bedarf einer unmittelbaren und offen bekannten Beteiligung an den Erörterungen über den Revisionstext, am künftigen Verfahren des Unterschriftensammelns und an der finanziellen Unterstützung des Vereins „Wir wollen Souveränität", der das gesamte Verfahren der Erörterungen und sodann des Unterschriftensammelns veranstalten wird.
Diese wahrhaftige Revolution wird von uns gemacht werden, von den einfachen Bürgern, die auch jene Verfassung schreiben werden, welche das Fundament der Dritten Republik sein wird (die erste war die von den Kommunisten eingerichtete Republik, die zweite die durch die Verfassung von 1991/2003 eingerichtete Republik — die Verfassung jenes Systems, das die Revolution von '89 beschlagnahmt hat; die dritte Republik kann die Republik der Bürger sein, gegründet auf die #Souveränitätsverfassung), und sie lässt sich allein mit unserer Beteiligung verwirklichen, mit der jedes Einzelnen von uns:
Wer an den Erörterungen über den Revisionstext teilnehmen möchte, ist eingeladen, den Link https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0 aufzurufen
Wer sich am künftigen Verfahren des Unterschriftensammelns beteiligen möchte, ist eingeladen, den Link https://t.me/+hOtfFiekDMhkZWFk aufzurufen
Wer uns finanziell unterstützen möchte, ist eingeladen, uns bis zum Jahresende rechtmäßig mit 20 % der Gewinn-/Ertragsteuer seines Unternehmens zu fördern.
Diese Förderung erfolgt aus der Steuer des IV. Quartals 2022.
Damit die Beträge für Ihr Unternehmen abzugsfähig sind, muss die Überweisung bis zum 30. Dezember 2022 erfolgen und ein Förderungsvertrag geschlossen sein!
Ihr Buchhalter wird die Erklärung 177 erstellen und einreichen, damit Sie in Ordnung sind und wir das Werk fortführen können, zu dem wir uns für das Land verpflichtet haben.
Die Umleitung der Steuer auf die Erträge von Kleinstunternehmen zur Förderung nichtgewerblicher juristischer Personen kann nur erfolgen, wenn der Empfänger der Förderung zum Zeitpunkt der Zahlung des betreffenden Betrages von der Finanzbehörde in das Register der Einrichtungen/Kultuseinheiten eingetragen ist, für die steuerliche Abzüge gewährt werden, gemäß Art. 25 Abs. (4¹).
Sie werden Förderungsverträge bis zum Ende des Jahres 2022 schließen müssen, da deren Nummer und Datum in die für dieses Jahr ausgefüllte Erklärung 177 „Antrag auf Umleitung der Gewinnsteuer/der Steuer auf die Erträge von Kleinstunternehmen" einzutragen sind.
Wir stellen Ihnen das Muster des Förderungsvertrags zur Verfügung, falls Sie unser Partner in diesem Werk sein möchten.
Natürliche Personen und selbständig tätige natürliche Personen können bis zu 3,5 % der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer spenden.
Dies kann durch Ausfüllen der Erklärung 230 bis Mai 2023 erfolgen oder, bei selbständig tätigen natürlichen Personen, der Einheitserklärung.
Die Konten unseres Vereins sind: Verein „Wir wollen Souveränität"
Wenn Sie aus Ihrer Freigebigkeit heraus mit Geld zur Unterstützung unseres Werkes beitragen möchten, können Sie es auf dieselben oben genannten Konten tun.
Lasst uns ihnen zeigen, dass die Macht tatsächlich beim Volke liegt!
Lasst uns selbst bestimmen, wir, das Volk, wie wir unser Rumänien haben wollen: ein würdiges und souveränes Rumänien!
Lesen Sie die Änderungen der Verfassung in vollem Umfang unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880
162. 29. Dezember 2022 — „Das Jahr, das in wenigen Tagen beginnt, wird ein Wendepunkt sein, denn nach 2 Jahren Pandemie …“
Das Jahr, das in wenigen Tagen beginnt, wird ein Wendejahr sein; denn nach 2 Jahren Pandemie (nicht wahr, Sie haben beinahe vergessen, dass Sie noch vor einem Jahr „verantwortungsvoll" waren und „zeigten, dass es Ihnen nicht gleichgültig ist"?) und einem Jahr Krieg im Osten Europas wird 2023 kommen, um die begonnenen Veränderungen zu besiegeln. Ich werde versuchen, es Ihnen kurz zu erzählen, mit der Anmerkung, dass… ich aufrichtig hoffe, mich in allem zu irren, was ich im Folgenden schreiben werde.
Einerseits wird der Westen, der „Kleine Planet", alles in seiner Macht Stehende tun, um den Krieg in der Ukraine zu gewinnen. Es ist eine Frage von Leben und Tod für den Westen, denn ein militärisches Scheitern würde den Verlust der Hegemonie der USA und ihrer Verbündeten über den Planeten beschleunigen. Deshalb wird der Konflikt sich in der ersten Jahreshälfte verschärfen, massiv vom Westen mit Waffen, Technik und Aufklärung genährt. Auf der anderen Seite kann sich, jenseits der territorialen Einsätze und des Spiels Putins mit dem Westen, auch Russland eine Niederlage in der Ukraine nicht leisten; denn seine militärische Kraft ist neben den natürlichen Rohstoffen das einzige Argument, das ihm eine bedeutende Stellung auf dem „Großen Planeten" verleiht — eine Stellung, die im Falle eines militärischen Scheiterns der Russen sogleich vollständig von China übernommen würde (das ist im Übrigen auch der Grund, weshalb China Russland militärisch nicht unterstützt). Mit anderen Worten: eine Niederlage in der Ukraine würde Russland sowohl auf dem Kleinen als auch auf dem Großen Planeten aus den großen Spielen werfen, und die Niederlage könnte für Russland verhängnisvoll sein — wie auch der Freund Dan Diaconu in seinem heutigen Artikel zutreffend bemerkt hat. Deshalb gibt es hinreichend viele Argumente dafür, dass eine große Eskalation des Konflikts um Mai/Juni und ein Einsatz taktischer Atomwaffen nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich ist, falls es Russland nicht gelingen sollte, die vier ukrainischen Gebiete mit herkömmlichen Mitteln zu erobern.
Zugleich wird, unabhängig vom Verlauf des Krieges, die Neigung der Staaten des Großen Planeten anhalten, sich nach der BRICS-Struktur zu ordnen. Das Internationale Währungssystem, wie wir es kennen, wird (noch) heftiger erschüttert werden, was die Wirtschaftskrise verschärfen wird, auf die wir, die vom Kleinen Planeten, mit erhöhter Geschwindigkeit zusteuern. Offensichtlich wird ein siegreiches Russland diesen Vorgang beschleunigen und den großen Bruch zwischen den beiden „Planeten" vorantreiben.
Und da wir von der Krise sprachen… die Krise wird nicht kommen. Die Krise ist bereits hier, nur dass viele sich noch weigern, das anzunehmen. Auf dem „Kleinen Planeten" wird die Krise von den Hunderten Milliarden verdeckt, die in die Kriegsanstrengung des Westens gepumpt werden. Doch dieses aus dem Stift geschaffene und in Rüstung und Hilfe für die Ukraine verwandelte Geld wird die ohnehin galoppierende Inflation verschärfen und Dutzende Millionen Bürger der „zivilisierten Welt" in die Armut werfen, die ihre Ersparnisse eines ganzen Lebens in wenigen Jahren dahinschmelzen sehen werden… Nach dem ersten Jahr sind bereits über 20 % des wirklichen Wertes der Ersparnisse und Einkommen verdunstet. Der Verbrauch wird sinken. Man wird sagen, dies sei die Folge davon, dass die Bevölkerung sich der ökologischen Probleme bewusst geworden sei… Falsch! Es wird bloß um Armut gehen.
Armut, die auch Unbeständigkeit und Aufstände auf dem „Kleinen Planeten" bringen wird. Daher die Furcht des westlichen Establishments, die Herrschaft über die aufgebrachten Bevölkerungen zu verlieren. Daher die Verstärkung der Kontrolle der Bevölkerung und die Verschärfung der Zensur. Daher… die Diktatur. Ja, im Jahr 2023 wird in beinahe dem ganzen Westen die Schraube kräftig angezogen und werden die Rechte und Freiheiten drastisch eingeschränkt werden.
Was uns hier in Rumänien betrifft: wir spüren all das bereits. Denn aus unserem Rang als Kolonie vierzehnter Klasse können wir nicht nur die großen Entscheidungen der Großen der Welt nicht beeinflussen — was offensichtlich ist —, sondern wir werden nicht einmal versuchen, im nationalen Interesse zu handeln, indem wir einen Slalom zwischen den Interessen und Eitelkeiten der Großen fahren. NEIN! Wir werden bloß genau den von den größeren oder kleineren Glühwürmchen vorgezeichneten Richtungen folgen. Die einzige Unbekannte ist, wie eifrig die örtlichen Gauleiter bei der Ausführung der empfangenen Befehle sein werden. Und ich glaube, sie werden unterwürfiger und verräterischer sein als je zuvor. Deshalb wird das kommende Jahr ein „besonderes" Jahr sein.
Das System wird immer gegenwärtiger und sichtbarer sein — was auch die gestern, in der letzten Regierungssitzung dieses Jahres, vorgenommenen Änderungen der Strafprozessordnung bestätigen.
Es, das System, wird den Nachfolger Iohannis' vorbereiten. Und es wird ihn uns auch zeigen. Gut, es werden zwei oder gar drei Ausführungen derselben Puppe angeboten werden, jede selbstverständlich anders eingefärbt. Zugleich werden die „Jungs mit den blauen Augen" jede mögliche Alternative vernichten: sie werden sie entzweien, sie verteufeln oder lächerlich machen, oder beides zugleich — alles, um jenes Gefühl der Unzufriedenheit einzudämmen, das mit der Zunahme der finanziellen Schwierigkeiten steigen wird.
Die #KoalitionDesVerrats wird, obwohl sie faktisch weiter funktionieren wird, wahrscheinlich in der ersten Jahreshälfte zerbrechen. Nein, sie werden sich nicht über das nationale Interesse streiten, sondern sie werden ein Ringen vortäuschen müssen, das von den Anwärtern für die kommenden Präsidentschaftswahlen geführt wird — zwei von jenen „Puppen", von denen ich Ihnen sprach.
Unsere Rohstoffe werden weiterhin „ausgelagert" werden, aus „Solidarität" mit dem alten Kontinent, versteht sich!
Wir werden noch ärmer, noch ängstlicher und noch entzweiter sein!
So viel zu den „Weissagungen". Denn jenseits der ziemlich düsteren Aussicht, die uns die Zukunft meines Erachtens bereithält, werden wir das tun müssen, von dem wir wissen, dass es gut ist und dass wir es tun müssen. Ungeachtet der Aussichten auf Erfolg, ungeachtet der schlechterdings unverhältnismäßigen Kraft des Gegners. Die Wahrheit muss um jeden Preis bekannt werden, das Gute muss unter jedem Risiko getan werden!
Deshalb werden wir auch im kommenden Jahr weiterhin tun, was wir zu tun haben:
Die #KoalitionFürDieNation wird das interessanteste Programm auf den Weg bringen… aber das werde ich Ihnen demnächst sagen.
Und, Sie wissen es bereits… die #Souveränitätsverfassung wird ab Januar in die öffentliche Erörterung gehen — Erörterungen, die schon für sich genommen das System verstimmen werden, ich weiß es! Aber sie werden auch viele Gespräche und Auseinandersetzungen unter den Menschen guten Glaubens hervorrufen, Gespräche, welche die Gabe haben werden, Gewissen zu wecken… vielleicht sogar das nationale Gewissen. Denn ja, ich versichere Ihnen: die Erörterungen über die #Verfassung2023 werden das kommende Jahr prägen (auch das gehört zur „Weissagung").
Schließlich, wie der Dichter sagt: „Sei es dies, sei es jenes… Was auch uns beschieden ist, freudig werden wir es alles tragen, sei es Frieden, sei es Krieg."
(Mihai Eminescu, Dritter Brief; deutsche Übertragung des Übersetzers, dem rumänischen Wortlaut folgend.)
163. 30. Dezember 2022 — „Vor zwei Tagen erschien eine Nachricht von größter Bedeutung, die allzu wenige verstand…“
Vor zwei Tagen erschien eine Nachricht von entscheidender Bedeutung, die allzu wenige zu kommentieren gewagt haben:
„Quellen aus der Regierung haben Inpolitics heute Morgen enthüllt, dass die Gesetzesänderungen vom 17. November in erster Linie den Zweck haben, die Ausbildung ukrainischer Truppen in Rumänien zu ermöglichen. Eine Entscheidung, die die Regierung Ciucă so lange wie möglich hinausgezögert hat, wegen der möglichen Folgen. Bis sie nicht mehr konnte!"
Doch von welchen „Gesetzesänderungen" soll die Rede sein?
In Wirklichkeit geht die Erlaubnis für die Ukrainer, in Rumänien zu üben, auf Änderungen einer Ministerialverfügung von 2014 zurück — JA, EINER MINISTERIALVERFÜGUNG!!! —, mit der bestimmt wird:
„(1) Die Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Ein-/Ausreise und zum Aufenthalt der Streitkräfte der Mitgliedstaaten der NATO, der Europäischen Union und der Partnerschaft für den Frieden oder der Staaten, mit denen Rumänien einschlägige Abkommen geschlossen hat, oder zur Durchquerung des Staatsgebiets durch diese, zwecks Teilnahme an Übungen, Ausbildungstätigkeiten und Zeremonien auf dem Gebiet Rumäniens
oder zwecks Teilnahme an Operationen, die außerhalb des Staatsgebiets stattfinden, (!!!!!!!!)
sind mindestens 4 Arbeitstage vor dem geplanten Zeitpunkt der Einreise der Kräfte, der militärischen Erzeugnisse und Ausrüstungen oder der Sachgüter zur Sicherstellung der Unterstützung nach Rumänien einzureichen, je nach Fall."
So ist, wie Bogdan Tiberiu Iacob zutreffend bemerkte, „unter den Mitgliedern der Partnerschaft für den Frieden, die dieses Recht hätten, auch die Ukraine, die dank der Verfügung vom 17. November theoretisch Gegenschläge gegen Russland oder Belarus vorbereiten könnte, welche rumänisches Gebiet einbeziehen — zur Vorbereitung oder zum Abschuss. Ebenso wie Russland oder Belarus von unserem Gebiet aus von Streitkräften der NATO, von Staaten der EU, die nicht NATO-Mitglieder sind, und von anderen Staaten angegriffen werden könnten, mit denen wir verschiedene Abkommen geschlossen haben."
Zusammenfassend… wir bereiten uns darauf vor, in den Krieg einzutreten… ohne Zustimmung des Parlaments, sondern bloß durch eine Änderung einer Ministerialverfügung…
Sehen Sie, deshalb winden sich alle Securitate-Leute, wenn wir sagen, wir müssten ausdrücklich in die Verfassung schreiben, dass
„(5) In Friedenszeiten dürfen fremde Truppen nur mit vorheriger Zustimmung des Parlaments und unter den Bedingungen des Gesetzes oder der internationalen Verträge, denen Rumänien angehört, in das Gebiet Rumäniens einreisen, dort stationieren, Operationen durchführen oder es durchqueren",
womit Absatz 5 des Artikels 118 der Verfassung geändert würde.
Gut, die Knechte aus unseren Diensten, jene, die Rumänien in eine Kolonie vierzehnter Klasse verwandelt haben, stört auch die Änderung, die ich für Abs. 4 desselben Artikels der Verfassung vorgeschlagen habe: „(4) Die Nachrichtendienste und die ihnen gleichgestellten Dienste werden ausschließlich in ziviler Form eingerichtet, unter den Bedingungen des Gesetzes. Die Veranstaltung militärischer oder paramilitärischer Tätigkeiten außerhalb einer staatlichen Behörde ist untersagt."
Ich habe es Ihnen gesagt: die Erörterungen über die Vorschläge zur Änderung der Verfassung, überschrieben #Souveränitätsverfassung, die im Januar beginnen werden, werden dem System und den Systemleuten großes Kopfzerbrechen bereiten…
Weil sie keine Argumente gegen die von uns vorgeschlagenen Änderungen haben. Weil die Änderungen notwendig sind und strikt in unserem Interesse liegen, im Interesse der Bürger, und weil sie auf Kollisionskurs mit den Interessen des Systems sind.
Deshalb werden sich viele systemtreue „Konserven" verraten… sie werden aufspringen wie Popcorn. Wohl bekomm's!
Für weitere Einzelheiten lesen Sie den ganzen Artikel hier: https://inpolitics.ro/update-mapn-modifica-pe-sest-legislatia-rusia-po…
https://inpolitics.ro/mapn-confirma-inpolitics-trupele-ucrainene-vor-f…
164. 4. Januar 2023 — „Die #CoalițiaTrădării PSD-PNL-UDMR-USR zerstört den Mittelstand, den Motor der nationalen Wirtschaft:…“
Die #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR zerstört die Mittelschicht, den Motor der nationalen Wirtschaft: DIE REGIERUNG VERDREIFACHT 2023 DIE ABGABEN DER KLEINUNTERNEHMER!
Weihnachten ist vorbei. Und Neujahr auch… Ich wollte Ihnen die Feiertage nicht mit schlechten, sehr schlechten Nachrichten verderben, aber jetzt würde ich mich, wenn ich es Ihnen nicht sagte, der Niedertracht mitschuldig machen: für den durchschnittlichen Rumänen verdreifachen sich die Abgaben! Sie glauben mir nicht? Verfolgen Sie den unwiderlegbaren Nachweis unten:
Ich habe den Fall eines Rumänen mit durchschnittlichem Einkommen genommen, im Allgemeinen eines Fachmanns, der hart arbeitet, um in seinem Fach so gut wie möglich zu werden.
Monatlich in Rechnung gestellter Betrag 10.000 Lei/Monat — 120.000 Lei Bruttoertrag im Jahr
Abzugsfähige Ausgaben, z. B.: 45.000 Lei/Jahr
In diesem Jahr zahlte unser lieber, gewissenhafter und fleißiger Rumäne folgende Abgaben auf die GmbH:
Verpflichtender und nicht abzugsfähiger Krankenversicherungsbeitrag = 3.060 Lei/Jahr
Im Jahr 2023 wird unser lieber Rumäne, bei gleichbleibendem steuerpflichtigem Ertrag von 75.000 Lei/Jahr, folgendermaßen zum Staatshaushalt beitragen:
Verpflichtender und nicht abzugsfähiger Krankenversicherungsbeitrag = 7.200 Lei/Jahr
Verpflichtender Angestellter mit Abgaben von = 15.756 Lei/Jahr (hierin ist auch ein Krankenversicherungsbeitrag von 3.060 Lei/Jahr enthalten)
Abgaben insgesamt 2023 für dasselbe Unternehmen, mit demselben Ertrag = 30.156 Lei
Unser fleißiger Rumäne wird mit einer weit höheren Summe zum Staatshaushalt beitragen als in diesem Jahr: mit dem Dreifachen!
Ebenso ist man bei den selbständig tätigen natürlichen Personen und den Freiberuflern jeder Art verfahren. Ja, auch ich und alle meine Anwaltskollegen fallen unter das Erhöhungsschema… unter das allgemeine Vorhaben der Verarmung der Mittelschicht!
Denn „unsere" „freigebigen" Regierenden haben den Krankenversicherungsbeitrag von 3.060 auf 7.200 Lei erhöht, ohne uns auch nur das Recht zu geben, diesen Beitrag abzuziehen!
Die Ausgabe für die Krankenversicherung (jene der GmbH, gezahlt für Dividenden, in Höhe von 7.200 Lei, aber auch jene der Selbständigen, die ebenfalls 7.200 beträgt) ist eine nicht abzugsfähige Ausgabe und wird ebenso behandelt wie die Einkommensteuer!
Die einzige abzugsfähige Ausgabe für die Krankenversicherung bleibt jene aus dem Gehalt, in Höhe von 3.600 Lei, das ist alles!
Besser hätten sie gesagt, die Steuer sei von 10 % auf 20 % erhöht worden.
Aber anscheinend braucht die Gesundheit ihr eigens gewidmetes Geld, an das niemand rühren darf!
Nun bleibt uns, den einfachen Steuerzahlern und Untertanen des von der #KoalitionDesVerrats regierten Staates, nur noch, uns einige einfache und berechtigte Fragen zu stellen:
Was hat der rumänische Staat für uns getan, um die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags auf Dividenden von 3.060 Lei/Jahr auf 7.200 Lei/Jahr zu rechtfertigen, plus noch einmal 3.600 Lei Krankenversicherungsbeitrag, gezahlt von demselben Rumänen aus dem Gehalt, das er sich über sein Unternehmen auszahlt?
Insgesamt wird unser fleißiger Rumäne im Jahr 2023 allein für die Krankenversicherung eine Summe von 10.800 Lei zahlen!
Welche außerordentlichen Beiträge hat das Gesundheitsministerium geleistet, sodass es den Beitrag unseres Rumänen bei gleichen Erträgen von 3.060 Lei im Jahr auf 10.800 Lei/Jahr erhöht!
Und noch eine: warum hat uns NIEMAND, aber ABSOLUT NIEMAND aus der „freien Presse" bis jetzt etwas davon gesagt? Wo sind die Steuerfachleute der Presse (denn ich bin weder Steuerfachmann noch Journalist, sondern ein einfacher Bürger!), die uns das schon zu der Zeit hätten sagen müssen, als die Regierung den Haushalt und die Abgaben für 2023 zuschnitt, die rechtzeitig hätten Alarm schlagen müssen, damit dieser Raubzug gegen die Mittelschicht nicht stattfinde?? Wo??? Mir tut diese letzte Frage am meisten weh!
Sie haben genau die Mittelschicht der Rumänen getroffen: sie haben das Fundament und zugleich den Motor der Entwicklung Rumäniens verarmen lassen. Denn zu dieser Erhöhung der Steuern um 30 % kommt selbstverständlich auch die Inflation hinzu, die schon 2022 20 % überschritten hat. Und die Bankraten… von denen manche sogar um 50 % gestiegen sind!!!
Mit anderen Worten: 2023 wird der „mittlere" Rumäne einen um 50 % geringeren wirklichen Nettoertrag haben.
2023 werden wir doppelt so schlecht leben wie 2022… und 2022 war es nicht gerade gut…
Offensichtlich wurde unser Gesetzentwurf, der von der #KoalitionFürDieNation entworfene Entwurf „#Solidaritätsgesetz — das Gesetz zur Besteuerung der großen Vermögen und Geschäfte", nicht einmal in Erwägung gezogen, weder von der Opposition, geschweige denn von jenen aus der #KoalitionDesVerrats… die Reichen und sehr Reichen müssen schlicht geschützt werden; die Sozialhilfe wird heutzutage ausschließlich Konzernen und Reichen gewährt… so ist es #PolitischKorrekt, so ist es angeblich #Rechts… haben wir uns das nicht alle von klein auf gewünscht?
Gewiss ist nur eines: die Mittelschicht wird alle Rechnungen zahlen — die Rechnung der Plandemie, die Rechnung des Krieges und die Rechnung der Wirtschaftskrise, in die wir soeben eingetreten sind… alle werden von uns gezahlt werden, von der Mittelschicht!
Von derselben Mittelschicht, die in ihrer überwältigenden Mehrheit nicht auf die Straße geht, weil sie keine Zeit hat oder weil es nicht „trendy", „chic" oder „cool" ist, oder die bloß meint, ihr gehe es noch gut… es wird ihr nicht mehr gut gehen! Das ist sicher!
„Lass gut sein, sie haben ja die Steuer auf Börsengeschäfte gesenkt…"
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
165. 9. Januar 2023 — „«Absatz (2) des Artikels 19 wird aufgehoben.»“
„Absatz (2) des Artikels 19 wird aufgehoben."
Heute um 06.00 Uhr ist mein Freund aus Kindertagen, der inzwischen auch mein Mandant geworden ist, SMD, in die USA abgeflogen. Er ist dorthin geflogen, nicht in den Urlaub und nicht auf Geschäftsreise… sondern ausgeliefert. Von Rumänien an die USA ausgeliefert, auf Verlangen der USA (obwohl er nie in den USA gewesen war), auf der Grundlage durchsichtiger Beschuldigungen, die sich auf eine einzige Aussage stützen… ja, die bloße Aussage eines dort seit längerem inhaftierten Kronzeugen hat ihm sieben Anklagepunkte auf die Schultern geladen, deren zusammengerechnete Strafen 150 Jahre Gefängnis erreichen!!! — und sie haben bewirkt, dass ihm sein gesamtes Geld beschlagnahmt wurde, obwohl im Auslieferungsersuchen kein einziger Schaden erwähnt ist.
Nein, es geht weder um Drogen noch, offensichtlich, um irgendeinen Mord, sondern um den Verkauf einiger elektronischer Bauteile, die SMD in China herstellt: ein bloßes Handelsgeschäft mit Elektronik hat genügt, um 4 Monate lang „vorläufig festgenommen" und ausgeliefert zu werden…
Ich werde jetzt weder darauf eingehen, wie das Berufungsgericht und der Hohe Kassationsgerichtshof das vom Großen Glühwürmchen übersandte „Ersuchen" geprüft und „gerichtlich untersucht" haben — ein Ersuchen, das anfangs nicht mehr als eine Seite umfasste und das genügte, um ihn mehr als 4 Monate in „vorläufigen Arrest" zu bringen. Es hat keinen Sinn, denn Sie wissen es: rein förmlich, weil die Rolle des „unparteiischen Gerichts" gespielt werden musste, während in Wahrheit bloß jene Gepflogenheit zu bestätigen war, wonach IN DEN LETZTEN 20 JAHREN NIEMALS EIN ERSUCHEN AUF AUSLIEFERUNG EINES RUMÄNISCHEN BÜRGERS AN DIE USA ABGELEHNT WURDE!
Tatsächlich, ACHTUNG!!!, kann, so wie die Dinge stehen, JEDER RUMÄNISCHE BÜRGER JEDERZEIT WEGEN ALLEM UND WEGEN NICHTS AN DIE USA AUSGELIEFERT WERDEN! Das ist keine Übertreibung, das ist eine Tatsache!
Ich werde Ihnen nichts über den erniedrigenden Auslieferungsvertrag zwischen Rumänien und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 10. September 2009 sagen, unterzeichnet für Rumänien von Tudor-Alexandru Chiuariu, dem damaligen Justizminister, und für die Vereinigten Staaten von Amerika von Botschafter Nicholas F. Taubman (ja, vom Botschafter, nicht vom Amtskollegen Chiuarius, der keine Zeit hatte für förmliche Albernheiten in den Kolonien!!!), in dem Rumänien sich anbietet, jederzeit aus jedem Grund an die USA auszuliefern. Auf der Grundlage der „Gegenseitigkeit", versteht sich… einer Gegenseitigkeit, auf deren Grundlage ich in den Archiven NICHT EINEN EINZIGEN VON DEN USA AN RUMÄNIEN AUSGELIEFERTEN AMERIKANISCHEN BÜRGER gefunden habe. NICHT EINEN!!! Übrigens… erinnern Sie sich noch an Teo Peter? — Gott möge ihm vergeben! Nun, dann erinnern Sie sich auch daran, dass sein Mörder keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht hat — weder hier noch dort! So viel zur Gegenseitigkeit.
Ich werde Ihnen nur noch sagen, dass eine solche Auslieferung — selbst wenn dort ein faires Verfahren vor einem unparteiischen Richter folgen sollte, ob wohl?/Gott stehe ihm bei! — unmittelbare Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten des rumänischen Bürgers hat, andere als das offensichtlich eingeschränkte Recht auf Freiheit. Angefangen beim Recht auf Verteidigung, das man nicht ausüben kann, wenn man weder Anwälte kennt noch die Mittel hat, die Honorare aus New York oder Washington zu zahlen, bis zum Recht, die eigene Familie zu sehen, die, selbst wenn sie das Geld hätte, in die USA zu gelangen, keine Visa hat. Deshalb hat SMD am Freitag aus dem Polizeigewahrsam heraus — sehr wahrscheinlich zum letzten Mal — seinen alten und kranken Vater gesehen sowie den alten Kampfsportlehrer, den er noch aus der Schulzeit kannte. Soll ich noch sagen, dass er als Ausgelieferter keinen etwaigen Hausarrest oder keine gerichtliche Aufsicht in Anspruch nehmen könnte, falls das Gericht bereit wäre, sie ihm zu gewähren, aus dem einfachen Grund, dass… er in den USA keinen Wohnsitz hat? Wozu noch… alles ist allzu offensichtlich.
Und all das hat eine einzige Ursache: Abs. 2 des Art. 19 der 2003 revidierten Verfassung, der besagt: „(2) Abweichend von den Bestimmungen des Absatzes (1) können rumänische Bürger auf der Grundlage der internationalen Übereinkommen, denen Rumänien angehört, unter den Bedingungen des Gesetzes und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ausgeliefert werden."
Dieser Artikel wurde 2003 eigens eingefügt, um die Auslieferung rumänischer Bürger zu ermöglichen — etwas, das die Verfassung von 1991 nicht erlaubte, die grundlegend richtig allein vorsah, dass
„Der rumänische Bürger darf nicht aus Rumänien ausgeliefert oder ausgewiesen werden."
Dies ist eine normale Haltung in einem souveränen Staat, der jeden einzelnen Bürger durch seine eigenen Gerichte und nach seinen eigenen Gesetzen schützen und beurteilen muss.
Das ist der Grund, weshalb in der #Souveränitätsverfassung der Absatz 2 der #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration von 2004 aufgehoben wird — jener Absatz, der die Auslieferung rumänischer Bürger erlaubt; eine Aufhebung und Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität von vor der Revision von 2003, die eine Gewähr für den Schutz der Rechte und Freiheiten der rumänischen Bürger durch einen Staat darstellen wird, der die Vorrechte der #Unabhängigkeit und der #Souveränität vollständig auf sich nimmt.
Wir erwarten Ihre Anmerkungen zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880.
166. 17. Oktober 2022 — „«(2) Niemand darf der Folter oder irgendeiner Art von Strafe oder unmenschlicher Behand… unterworfen werden»“
„(2) Niemand darf der Folter noch irgendeiner unmenschlichen, erniedrigenden oder EXPERIMENTELLEN Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Medizinische Behandlungen sind allein mit vollständig und redlich aufgeklärter Einwilligung möglich."
Seit 2022, unmittelbar nach dem Ende der Plandemie, ist die junge Bevölkerung Rumäniens, ebenso wie jene der ganzen „zivilisierten Welt", von einer Welle sogenannter „plötzlicher" Todesfälle getroffen worden, von Schlaganfällen sowie von Thrombosen und anderen schweren Gefäßerkrankungen. Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht von einem überraschenden „Hinscheiden" noch kräftiger Menschen hören, an dem wir nicht Nachrichten über junge und sehr junge Menschen lesen, die, dem Anschein nach bei vollkommener Gesundheit, plötzlich umfallen wie gemäht. Viele andere, wie mein Freund George — der sich auch jetzt noch im Krankenhaus befindet, mehr als 15 Monate nach dem Schlaganfall, den er 13 Stunden nach der Verabreichung der „Behandlung" erlitten hat, und der geringste Aussichten auf Genesung hat —, haben ihr Leben zerstört, wobei der Staat keinerlei Verantwortung übernimmt und sie ohne jede materielle oder medizinische Hilfe lässt. (Siehe hier https://www.national.ro/coronavirus/insp-a-facut-publice-reactiile-adv…
All das wissen Sie bereits. Wie Sie auch die (noch) wahrscheinliche Ursache dieser Plage kennen: die experimentellen Behandlungen — Sie wissen, welche! Bitte vergessen Sie nicht, dass für eine der am häufigsten verabreichten Behandlungen, denen die Bevölkerung Rumäniens und der Welt im letzten Pandemiejahr unterworfen wurde, zur Bestätigung ihrer „Wirksamkeit und Sicherheit" der „Abschlussbericht der klinischen Studie für die randomisierte, placebokontrollierte, beobachterblinde Studie C4591001" im… Dezember 2023 einzureichen ist!! Obwohl die „Behandlung" schon 2021 sehr vielen Millionen Bürgern zwangsweise verabreicht wurde!!!
So etwas darf NIEMALS wieder geschehen! Das ist der Grund, weshalb wir JETZT alles in unserer Macht Stehende tun müssen, um die verpflichtende Verabreichung experimenteller Behandlungen zu untersagen — umso mehr, als in den „Medien" bereits von neuen Pandemien die Rede ist, man weiß nicht wovon, von irgendetwas! Selbst eine mittelbare Verpflichtung, wie jene, die sich aus dem Verbot ergibt, öffentliche Orte zu betreten oder bestimmte Berufe auszuüben, ist zu viel! Zu viel, um gezwungen zu werden, „experimentelle Behandlungen" anzunehmen!
Deshalb wurden die EXPERIMENTELLEN BEHANDLUNGEN neben der Folter und den unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen unter jene aufgenommen, denen NIEMAND UNTERWORFEN WERDEN DARF, außer in dem Fall, dass die Person nach einer vollständigen und redlichen Aufklärung durch den Hersteller ihre Einwilligung erklärt.
Andererseits wird diese Regelung angesichts ihrer grundlegenden Bedeutung und der Erfahrung der letzten Jahre auf Verfassungsebene festgeschrieben werden müssen (oder hätte es werden müssen), eben damit sie nicht von giftigen Mehrheiten wie jener der #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR je nach Lage geändert werden kann!
Aus diesem Grund wurde in der #Souveränitätsverfassung in Artikel 22 Absatz 2 auch der Begriff „EXPERIMENTELL" eingefügt und damit die Wendung „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" ergänzt, die schon durch die gegenwärtige Verfassung untersagt ist.
Wäre dieser grundlegende Gesichtspunkt in der gegenwärtigen Verfassung geregelt worden, so wären der Albtraum und die Katastrophe, die wir in den letzten Jahren erleben, nicht möglich gewesen. Viele, sehr viele Leben und Lebenswege wären gerettet worden. Von einem einzigen Wort, das in die Verfassung eingefügt werden muss!
Deshalb brauchen wir die #Verfassung2023: die unheilvolle Geschichte der letzten Jahre darf sich nicht wiederholen! NIEMALS!
Deshalb müssen wir den Mut haben, jene Änderungen zu erörtern und vorzuschlagen, die aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus unbedingt notwendig sind. JETZT!
Wir erwarten Ihre Anmerkungen zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880.
167. 11. Januar 2023 — Über die politische Quarantäne
„Den Richtern des Verfassungsgerichtshofs, den Volksanwälten, den nationalen ODER EUROPÄISCHEN Richtern und Staatsanwälten, den AKTIVEN ANGEHÖRIGEN der Armee und der NACHRICHTENDIENSTE, den Polizisten und weiteren durch Organgesetz bestimmten Gruppen öffentlicher Bediensteter ist die Mitgliedschaft in politischen Parteien untersagt. Diesen Berufsgruppen ist die Mitgliedschaft in politischen Parteien untersagt, und sie dürfen für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ende der Ausübung dieser Ämter keine ernannten oder gewählten öffentlichen Ämter innehaben."
Also die #LustrationDerSecuritateLeute, die #LustrationDerSystemleute, auf Verfassungsebene geregelt!!!
Gewiss ist dieser dritte Vorschlag zur Revision der Verfassung für das System, für die Kaste der Securitate-Leute, die Rumänien beherrscht, der wunde Punkt unseres ganzen Vorhabens; denn ohne Zweifel ist die gegenwärtige Fassung des Absatzes 3 des Artikels 40 der Verfassung das Fundament der schrankenlosen Macht der Geheimdienste in Rumänien, ist sie die Wurzel jener Securitate-Metastase, die nicht nur den Staatsapparat, sondern die ganze rumänische Gesellschaft vereinnahmt hat.
Die Erklärung ist einfach: in der gegenwärtigen Fassung des Verfassungstextes („Den Richtern des Verfassungsgerichtshofs, den Volksanwälten, den Richtern und Staatsanwälten, den aktiven Angehörigen der Armee, den Polizisten und weiteren durch Organgesetz bestimmten Gruppen öffentlicher Bediensteter ist die Mitgliedschaft in politischen Parteien untersagt.") sind „zufällig" unter jenen, die politischen Parteien nicht angehören dürfen, die „aktiven Angehörigen der Geheimdienste" nicht aufgezählt — also die Securitate-Leute. Bist du Soldat, Polizist, Richter, Staatsanwalt, Volksanwalt oder Verfassungsrichter, so darfst du politischen Parteien nicht angehören. Bist du hingegen nach der gegenwärtigen Verfassung ein Securitate-Mann, beziehst du deinen Sold von den Nachrichtendiensten, so darfst du es! Und das, obwohl die „Nachrichtendienste" in der Verfassung in Art. 65 Abs. 2 Buchst. h erwähnt sind und dieses Verbot mithin auch für sie hätte geregelt werden können. Tatsächlich bin ich fest überzeugt, dass die „Väter der Verfassung" (zwei von ihnen, Prof. Antonie Iorgovan und Prof. Ioan Muraru, hatte ich die Ehre als Lehrer zu haben) daran gedacht und gewollt haben, auch diese in die Gruppe jener aufzunehmen, denen die Parteimitgliedschaft untersagt ist; aber ich bin ebenso überzeugt, dass auf sie ungeheurer Druck ausgeübt wurde, damit das nicht geschehe. Leider sind sie nicht mehr unter uns, um uns zu sagen, weshalb sie ausgerechnet die Securitate-Leute aus der Reihe jener ausgenommen haben, die politischen Parteien nicht angehören dürfen.
Gewiss ist, dass die gegenwärtige Fassung des Art. 40 Abs. 3 der Verfassung es ermöglicht hat, in Rumänien ein Machtoligopol einzurichten — jenes der Nachrichtendienste, zusammenfassend „das System" genannt — und eine wahrhaftige Kaste der Securitate-Leute zu bilden! Nein, das ist keine Übertreibung; wir können von einer „Kaste" der Securitate-Leute sprechen, denn diese ist verhältnismäßig geschlossen und pflanzt sich erblich fort und ist inzwischen beinahe deckungsgleich geworden mit der Schicht der Reichen und sehr Reichen Rumäniens.
Es ist zu spät, um zu reparieren, was geschehen ist: die Kaste der Securitate-Leute hat Rumänien bereits vereinnahmt — das große Kapital (soweit es rumänisch ist), die politische Führung (beachten Sie nur, wie viele den Ring des Systems geküsst haben, indem sie durch die „Akademien" der Securitate-Leute gegangen sind), die Presse, die „Zivil"-Gesellschaft; alles wird vom System beherrscht, von jenen aus der Kaste der Securitate-Leute. Alles, absolut alles — von der Ausplünderung Rumäniens, der Zerstörung der Industrie, der Einführung des Neokolonialismus und der politischen Korrektheit im Lande, den Missbräuchen in der Justiz, der Einrichtung der Zensur und der Gedankenpolizei bis zum Schrecken und zum Raubzug der Plandemie und unserer Verwicklung in den Konflikt im Osten —, ALLES, absolut alles ist das Ergebnis der Entscheidungen jener aus der Kaste der Securitate-Leute! Das ist unbestreitbar!
Deshalb ist es sehr schwer, ja beinahe unmöglich, noch etwas von dem zu reparieren, was bereits geschehen ist! Doch ich will noch glauben, dass es nicht zu spät ist, um die Fortdauer einer widersinnigen Lage aufzuhalten, um die Ursache aller Übel zu behandeln, die Wurzel des Bösen, die, wenn sie nicht ausgerissen wird, nichts anderes bewirken wird, als diesen Zustand zu verschärfen, die Metastase und den Sumpf der rumänischen Gesellschaft bis zu deren Erlöschen zu verallgemeinern — davon bin ich überzeugt.
Und die einzige Lösung ist die #LustrationDerSecuritateLeute aus dem politischen Leben, ihre Entfernung oder ihre Enttarnung! Und das lässt sich allein auf Verfassungsebene bewerkstelligen, denn die Aufnahme einer solchen Bestimmung in ein unterhalb der Verfassung stehendes Gesetz würde sogleich vom Verfassungsgerichtshof und von den auch in jene Einrichtung entsandten Leuten des Systems als verfassungswidrig geahndet und verworfen! Ich wiederhole: diese für Rumänien lebenswichtige Maßnahme kann allein durch die Revision der Verfassung getroffen werden! Ohne jede Übertreibung: die #LustrationDerSecuritateLeute ist die einzige und letzte Überlebensaussicht dieses Volkes.
Um auf den vorgeschlagenen revidierten Text zurückzukommen, unterstreiche ich, dass zur „Gleichbehandlung" dasselbe Verbot der Parteimitgliedschaft auch den europäischen Richtern und Staatsanwälten zugutekommen muss — seien es Richter oder Staatsanwälte.
Um der so zur Revision vorgeschlagenen Verfassungsnorm Wirksamkeit zu verleihen, habe ich die Einfügung eines neuen Satzes in denselben Artikel vorgeschlagen (alle Änderungen wurden so vorgenommen, dass die Revision keine Neunummerierung der Artikel der Verfassung zur Folge hat): „Diesen Berufsgruppen ist die Mitgliedschaft in politischen Parteien untersagt, und sie dürfen für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ende der Ausübung dieser Ämter keine ernannten oder gewählten öffentlichen Ämter innehaben."
Diese Regelung ist von der Arbeitsweise der Einrichtungen in den USA angeregt — unserem Leitstern in Sachen Demokratie, nicht wahr? —, wo kein Angehöriger der Armee oder der Nachrichtendienste in die Politik gehen und für 5 Jahre nach dem Ende der Amtsausübung auch nicht in öffentliche Ämter berufen werden kann. So war es bei George Bush senior, bei Colin Powell, bei allen, die wir kennen oder nicht kennen. Nun… wenn das in den USA gut und richtig ist, warum sollte es das nicht auch in Rumänien sein?!? Sehen Sie zum Beispiel: hätten wir diese Verfassungsnorm gehabt, so hätten wir nicht… Ciucă gehabt — jenen, der vom Chef der Armee (Chef des Generalstabs) unmittelbar nach dem Verlassen des Amtes PNL-Vorsitzender und sodann Ministerpräsident Rumäniens wurde und dieses Land in einen quasi-militarisierten Staat verwandelt hat.
Nicht zuletzt würde eine solche Regelung künftig verhindern, dass sich der Fall Ciucă auch bei anderen „Jungs aus dem System" wiederhole, Angehörigen der Kaste der Securitate-Leute, die aus einem Nachrichtendienst „zurücktreten" könnten, um sogleich in eine Partei einzutreten oder in ein hohes Amt berufen zu werden. Darüber hinaus muss ich es sogar mit Subjekt und Prädikat sagen: die von uns zur Revision vorgeschlagene Fassung würde jeden Weg ins politische Leben oder in den Cotroceni-Palast für die „Göttin der Gerechtigkeit", a. k. a. L.C.K., endgültig verschließen.
Selbstverständlich lässt sich auch dieses Verbot NUR auf Verfassungsebene einführen; jede andere Form der Regelung des Fünfjahresverbots wäre gegenwärtig verfassungswidrig.
Ich bin mir bewusst, dass dieser Artikel jede Aussicht darauf untergräbt — um nicht zu sagen: sprengt! —, dass unser Vorschlag zur #RevisionDerVerfassung jemals Wirklichkeit werde! Ich weiß nur, dass „Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich" (Lukas 18,27)! Wenn wir jemals von der Securitate-Metastase loskommen, so werden wir loskommen… allein mit göttlichem Beistand! Das weiß ich!
Der Bibelvers ist hier nach der Lutherübersetzung wiedergegeben.
Dennoch, wie immer es kommen mag: schon die Erörterung selbst über die Quelle des Übels wird uns dieses bewusst machen und uns Waffen geben, es zu bekämpfen. Nicht zuletzt wird die Erörterung über die Revision, das Thema #Verfassung2023, sehr viele tief in die rumänische Presse und Zivilgesellschaft eingeschleuste Securitate-„Konserven" entlarven: sie werden es sein, die am lautesten gegen die Erörterung über die Revision schreien und die mich selbstverständlich beschuldigen werden, auch ich sei ein „Mann der Dienste".
Über jedes Risiko hinaus (wenn man solche Themen anschneidet, kann man jederzeit alles erwarten! Fragen Sie sich nur, weshalb bis zum Souveränitätsgesetz und zum gegenwärtigen Revisionsentwurf nie über die Notwendigkeit der Lustration der Securitate-Leute und der Entmilitarisierung der Dienste gesprochen wurde? Weshalb wohl?), über das Gespenst der Nutzlosigkeit des ganzen Vorhabens hinaus glaube ich aufrichtig, dass schon allein die Erörterung der Themen des Revisionsentwurfs der rumänischen Gesellschaft einen großen Gewinn bringen wird!
Deshalb müssen wir den Mut haben, jene Änderungen zu erörtern und vorzuschlagen, die aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus unbedingt notwendig sind. JETZT!
Denn die #Souveränitätsverfassung ist eine Notwendigkeit!
Wir erwarten Ihre Anmerkungen zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880.
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
168. 13. Januar 2023 — „Die Kammern des Parlaments, in gemeinsamer Sitzung, «l) Ernennen den Generalstaatsanwalt der Staatsanwalt…»“
Die Kammern des Parlaments in gemeinsamer Sitzung: „l) Sie bestimmen den Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft beim Hohen Kassations- und Gerichtshof sowie die Leitenden Staatsanwälte der Nationalen Antikorruptionsdirektion und der Direktion für die Untersuchung von Straftaten der organisierten Kriminalität und des Terrorismus."
Die Bestimmung des Generalstaatsanwalts und der Leitenden Staatsanwälte der DNA und der DIICOT durch das Parlament wird eine erste wirksame Maßnahme zur Beseitigung der Missbräuche der Staatsanwaltschaft sein, aber auch zur Erhöhung der Bedeutung und der Rolle des Parlaments in der institutionellen Architektur des rumänischen Staates sowie zur Festigung der verfassungsmäßigen Demokratie und des Gleichgewichts der Gewalten im Staat.
So wird die Aufnahme der Befugnis zur Ernennung des Generalstaatsanwalts und der Leitenden Staatsanwälte der DNA und der DIICOT in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments durch die #Souveränitätsverfassung bewirken, dass die Befugnisse zur Bestellung der Leitung der Staatsanwaltschaft zwischen ALLEN GEWALTEN DES STAATES aufgeteilt werden, nämlich zwischen der EXEKUTIVE (durch den Justizminister, der den Vorschlag macht), der RICHTERLICHEN GEWALT (durch den Obersten Richterrat, dessen Stellungnahme erforderlich ist) und der GESETZGEBENDEN GEWALT (durch die tatsächliche Ernennung mittels der in gemeinsamer Sitzung der Kammern des Parlaments abgegebenen Stimme) — was geeignet ist, dem Grundsatz der „Checks and Balances" Wirksamkeit zu verleihen, der in Artikel 1 Absatz 4 der Verfassung geregelt ist.
Zugleich wird die Entfernung des Präsidenten Rumäniens (nach der Auslegung und Anwendung der Verfassung in den letzten Jahren Teil der Exekutive) aus dem Verfahren der Ernennung des Generalstaatsanwalts eine wirksame Weise sein, die Macht und den Druck der Exekutive auf die richterliche Gewalt zu verringern und zugleich die Befugnisse und die wichtigsten Zuständigkeiten des Präsidenten einzuschränken, die auf die gesetzgebende Gewalt übergehen werden, auf das Parlament, „das oberste repräsentative Organ des rumänischen Volkes und die einzige gesetzgebende Gewalt des Landes" (Art. 61 der Verfassung) — jenes Organ, durch das das Volk seine Souveränität ausübt (Art. 2 der Verfassung).
Die obigen Änderungen gehören zu den wesentlichen Änderungen der #Verfassung2023, die eine tiefgreifende institutionelle Reform des rumänischen Staates bewirken werden, indem sie die Demokratie stärken und die Souveränität des rumänischen Volkes gewährleisten — grundlegende Bestandteile dessen, was ich die #DritteRepublik genannt habe.
Wir erwarten Ihre Anmerkungen zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880.
Nachschrift: wahrscheinlich würde nur mit einem solchen Generalstaatsanwalt die Anzeige der CpN wegen des Völkermords, dem unsere „Führer" das rumänische Volk unterworfen haben, ernsthaft und unparteiisch untersucht.
Zum Glück verjährt die Straftat des Völkermords nicht!
169. 14. Januar 2023 — Über den Präsidenten des Systems
Über den Präsidenten des Systems, alias „Staatsoberhaupt"… und die Notwendigkeit der Veränderung!
„Der Fisch stinkt vom Kopf her", sagt weise ein rumänisches Sprichwort. #EsIstZeit, ihn nicht mehr „vom Schwanz her zu putzen", sondern das Problem „von vorn" anzugehen und anzuerkennen, wo die Quelle dieser unaufhörlichen Probleme liegt und woher sie kommt. Die Antwort ist einfach: von Cotroceni!
Unabänderlich war der Präsident Rumäniens, missbräuchlich zum „Staatsoberhaupt" geworden, gleichviel wie er hieß, die Quelle des Übels, der Schirmherr des Raubzugs, der Vater des Missbrauchs und der Verwandlung Rumäniens in eine Kolonie. Drei Namen: Ion Iliescu, Traian Băsescu und Klaus Werner Iohannis, jeder mit Amtszeiten, die zusammen 10 Jahre ergeben (oder ergeben werden), haben die Geschichte dieser Jahre unheilbar geprägt; Rumänien wurde nach ihrem Bilde und Gleichnis umgeformt. Ich brauche nicht ins Einzelne zu gehen! Sie spüren es täglich am eigenen Leib: 2024 werden wir 30 schwarze Jahre mit 3 vom System eingesetzten Präsidenten gelebt haben, zu denen 4 Jahre mit einem vom System besiegten Präsidenten hinzukommen — Emil Constantinescu!
Weil sie es konnten. Weil die #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration es ihnen erlaubt hat — der größte gemeinsame Nenner der drei Amtszeiten Iliescus, Băsescus und Iohannis'. Weil das halbpräsidentielle Regime Rumäniens offenkundig ein Misserfolg für das Volk und ein Erfolg für das System ist: das ist die von Iliescu gegründete #ZweiteRepublik!
Weil die „Präsidentschaft" der Inbegriff und das Sinnbild der Macht des Systems in Rumänien ist, weil sie jene Einrichtung ist, durch die Rumänien in die Knie gezwungen und in eine von und durch die Kaste der örtlichen Securitate-Leute beherrschte Kolonie verwandelt wurde.
Nur blind oder dumm muss man sein, um das nicht zu erkennen! Wenn jeder der drei die Verfassung „erzwungen und missbraucht" und seine verfassungsmäßigen Befugnisse überschritten hat… so aus dem einfachen Grund, dass die gegenwärtige Verfassung es ihnen erlaubt hat! Weil sie, von Menschen gemacht, unvollkommen ist… oder vielleicht war sie gerade vollkommen dafür, uns dorthin zu bringen, wo wir sind: Sklaven des Systems in einem Land, das zu einer Kolonie zweiter Klasse am Rand eines Reiches geworden ist!
Deshalb ist eine Änderung jenes Gesetzes dringend geboten, das die Katastrophe erlaubt und ermöglicht hat — der gegenwärtigen Verfassung; deshalb ist die #RevisionDerVerfassung dringend nötig!!!
Die Verkürzung der Amtszeit und die Beschränkung der verfassungsmäßigen Vorrechte des Präsidenten Rumäniens sind der einzige Ausweg aus der institutionellen Sackgasse, in der wir uns seit 33 Jahren befinden! Und das lässt sich allein durch die von der #Souveränitätsverfassung gebrachten Änderungen bewerkstelligen:
Die erste zu treffende Maßnahme ist die Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten von 5 auf 4 Jahre, wie es ursprünglich in der Verfassung von 1991 geregelt war:
„(1) Die Amtszeit des Präsidenten Rumäniens beträgt 4 Jahre und wird vom Tag der Eidesleistung an ausgeübt." (Absatz (1) des Artikels 83 in der geänderten Fassung)
Es ist eine geschichtliche Tatsache (und die einzige verfassungsrechtliche „Rechtfertigung"), dass die Amtszeit des Präsidenten für Herrn Adrian Năstase von 4 auf 5 Jahre verlängert wurde. Ebenso ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass die Herren Băsescu und Iohannis von dieser Änderung profitiert haben. Das Ergebnis? Die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten über jene des Parlaments hinaus hat ihn zum „Staatsoberhaupt" gemacht und dem System, dessen wichtigster Vertreter er geworden ist, Beständigkeit und schrankenlose Macht verliehen.
Die Änderung dieser Lage lässt sich einfach bewerkstelligen: die Amtszeit des Präsidenten wird verkürzt, indem man zur Amtszeit von 4 Jahren zurückkehrt!
Und das muss jetzt geschehen, im Jahr 2023, um die Amtszeit von 4 Jahren jenes Präsidenten zu regeln, den „die Rumänen wählen werden" im Jahr 2024 — wer immer er sein wird! Die nächste Gelegenheit, die Amtszeit des Präsidenten zu verkürzen, wird im Jahr… 2044 sein, in weiteren 20 Jahren, wenn die Parlamentswahlen wieder mit den Präsidentschaftswahlen zusammenfallen… bis dahin wird es nicht mehr möglich sein, denn niemand wird einwilligen, seine eigene Amtszeit zu verkürzen: weder der Präsident noch die Parlamentarier! So einfach ist das.
Die zweite Maßnahme, durch die der Präsident vom System „abgekoppelt" werden kann und muss, ist die Beschränkung seiner Möglichkeit, Generäle im System zu ernennen.
„b) er verleiht die Dienstgrade des Marschalls, des Generals und des Admirals nur mit der bindenden Stellungnahme der Fachausschüsse des Parlaments." (Buchstabe b) des Artikels 94 in der geänderten Fassung)
In der in unserem Entwurf der Revision der Verfassung vorgeschlagenen Fassung werden die Dienstgrade des Marschalls, des Generals und des Admirals vom Präsidenten NUR noch mit der bindenden Stellungnahme der Fachausschüsse des Parlaments verliehen, so wie es auch beim „Großen Glühwürmchen", in den USA, geschieht (wenn sie uns schon beständig als Vorbild vorgehalten werden, so wollen wir doch auch die guten Dinge von ihnen übernehmen, nicht wahr?!).
Auf diese Weise wird das System durch die Hand des Präsidenten nicht mehr jeden seiner Knechte in den Rang eines Generals mit zigfachen Sternen befördern. Wollen Sie Beispiele? Es gibt viele, sehr viele, denn wir haben in Rumänien mehr Generäle als Korporale… vielleicht wäre ein Beispiel Florian Coldea — der ehemalige stellvertretende Direktor des SRI, der es in wenigen Jahren vom Major zum General gebracht hat… oder, warum nicht, ein weiteres gutes Beispiel ist der General und Ministerpräsident Nicolae Ciucă, der vier Sterne auf der Schulter trägt, ja VIER!!!
„(3) Drei Richter werden vom Wirtschafts- und Sozialrat auf Vorschlag der Zivilgesellschaft, der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände ernannt, drei von der Abgeordnetenkammer und drei vom Senat." (Absatz 3 des Artikels 142 in der geänderten Fassung)
Ein ebenso bedeutendes Vorrecht des Präsidenten, das unverzüglich beschränkt werden muss, ist jenes, Richter am Verfassungsgerichtshof zu ernennen — eine Weise, in der das „Staatsoberhaupt" sich seine Macht sichert und stärkt (und sie sogar über sein Ausscheiden aus dem Amt hinaus verlängert) durch die am Verfassungsgerichtshof für Amtszeiten von… 9 Jahren ernannten Leute!!! Im Übrigen gibt es KEINE RECHTFERTIGUNG dafür, dass EIN EINZIGER MENSCH, wer immer er sei, 3 VERFASSUNGSRICHTER ernennt… dieses Vorrecht muss vom Mann des Systems auf die Zivilgesellschaft übergehen, die dem Wirtschafts- und Sozialrat unmittelbar vorschlagen muss, welche Bürger gemeinsam mit den vom Parlament Ernannten darüber zu befinden haben, wie die Gesetze im Einklang mit der Verfassung angewandt und ausgelegt werden.
Die Streichung des Vorrechts, Verfassungsrichter zu ernennen, zusammen mit der Entziehung des Rechts, den Generalstaatsanwalt und die Leitenden Staatsanwälte der DIICOT und der DNA zu ernennen — wovon ich gestern gesprochen habe, siehe hier: https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=10220056984448663&id=1645845977 —, stellt die Gewähr für die Entpolitisierung der Justiz dar, indem sie der Kontrolle des „Staatsoberhaupts", des Mannes des Systems, entzogen wird! Doch über die Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz werden wir noch bei anderen Gelegenheiten sprechen.
Gewiss ist, dass die Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten (von 5 auf 4 Jahre!) und seiner Macht (die Entziehung der Befugnisse des „Staatsoberhaupts", nach eigenem Ermessen Generäle, Verfassungsrichter, aber auch den Generalstaatsanwalt und die Leitenden Staatsanwälte der DNA und der DIICOT zu ernennen), verbunden mit der Stärkung der Befugnisse des Parlaments und der Zivilgesellschaft, die Grundbestandteile der institutionellen Architektur dessen bilden, was ich die #DritteRepublik genannt habe.
So wird die Republik, in der wir leben (ob es uns gefällt oder nicht, ob wir Monarchisten sind oder nicht), aus einer „halbpräsidentiellen" Republik in eine „halbparlamentarische" verwandelt, in der die grundlegende Rolle im Staat vom Parlament übernommen wird (das zum einzigen und wahren „Staatsoberhaupt" wird) und in der das Volk weiterhin seinen Präsidenten unmittelbar wählen wird — einen Präsidenten, dem die wesentliche (und ursprüngliche, der wirklichen Absicht der „Väter der Verfassung" von 1991 entsprechende) Rolle des VERMITTLERS ZWISCHEN DEN GEWALTEN DES STAATES, ZWISCHEN DEM STAAT UND DER GESELLSCHAFT UND DES HÜTERS DER VERFASSUNGSMÄSSIGEN ORDNUNG verbleiben wird.
Die obigen Änderungen gehören zu den wesentlichen Änderungen der #Verfassung2023, die eine tiefgreifende institutionelle Reform des rumänischen Staates bewirken werden, indem sie die Demokratie stärken und die Souveränität des rumänischen Volkes gewährleisten — grundlegende Bestandteile dessen, was ich die #DritteRepublik genannt habe.
Wir erwarten Ihre Anmerkungen zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880.
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
170. 16. Januar 2023 — Über Referendum und Wahlen
„(2) Kein Referendum darf gleichzeitig mit Wahlen veranstaltet werden, welcher Art diese auch seien."
In der gegenwärtigen Verfassung ist das Referendum eine der Weisen der Ausübung der Souveränität (Art. 2 der Verfassung) und kann in 3 ausdrücklich und abschließend von der Verfassung vorgesehenen Fällen veranstaltet werden:
1. das Referendum über die Absetzung des Präsidenten nach dessen Suspendierung durch das Parlament (Art. 95 der Verfassung),
2. das Referendum im Verfahren der Revision der Verfassung (Art. 151 der Verfassung) und
3. das beratende Referendum, mit dem der Präsident „nach Anhörung des Parlaments das Volk auffordern kann, durch Referendum seinen Willen zu Fragen von nationalem Interesse zu äußern" (Art. 90 der Verfassung)
(Also nein, ein Referendum zur Absetzung des Präsidenten kann nach dem Sammeln von Unterschriften nicht veranstaltet werden, wie zahlreich sie auch sein mögen!!!)
Keine der Regelungen der Verfassung ist so offenkundig verhöhnt und in eine politische Waffe verwandelt worden wie dieser letztgenannte Artikel (Beispiel dafür ist auch die jüngste „Verformung" der verfassungsrechtlichen Wirklichkeit mit den Unterschriften zur Absetzung Iohannis'!)
2 Präsidenten des Systems haben ihn missbraucht: Traian Băsescu Petrov und Klaus Werner Iohannis, beide Nutznießer jener Amtszeiten von 2×5 Jahren…
Das erste „beratende Referendum" wurde 2009 von Petrov zum Thema „Einkammerparlament mit höchstens 300 Parlamentariern" veranstaltet, und
das zweite, 2019 von Iohannis veranstaltet, mit der Frage: „Sind Sie einverstanden mit dem Verbot, dass die Regierung Dringlichkeitsverordnungen auf dem Gebiet der Straftaten, der Strafen und der Gerichtsorganisation erlässt, und mit der Erweiterung des Rechts, die Verordnungen unmittelbar beim Verfassungsgerichtshof anzufechten?"
1. Beide Referenden fanden gleichzeitig mit Wahlen statt: das erste, jenes über das Einkammerparlament und die Verringerung der Zahl der Parlamentarier, wurde gleichzeitig mit den Präsidentschaftswahlen veranstaltet, was Petrov eine weitere Amtszeit von 5 Jahren einbrachte; und das zweite, das Referendum über die „Justiz", brachte der PNL Iohannis' und den europäischen Volksparteien die Mehrheit der Europaabgeordneten…
2. Keines wurde umgesetzt, keines wurde auch nach 14 beziehungsweise 5 Jahren verwirklicht, da jene Gesetzgebung nicht beschlossen wurde, zu der das Volk „befragt" worden war.
3. Beide waren kostspielige Betrügereien zulasten des Haushalts Rumäniens, deren einziger Zweck darin bestand, den an der Macht befindlichen Systemleuten aus jenen Referenden einen Wahlvorteil zu verschaffen — aus der Arglosigkeit des Volkes.
Deshalb haben wir in der #Souveränitätsverfassung nach Absatz 1 des Artikels 90 der Verfassung (jenes, der das beratende Referendum regelt) einen neuen Absatz eingefügt, der die Überschneidung des Referendums mit Wahlen jeder Art untersagt.
Nur so werden das System und die an der Macht Befindlichen eine großzügige Verfassungsnorm nicht mehr ausnutzen und zweckentfremden können — eine Norm, die in der Hand der Verräter zu einem Werkzeug des Betrugs wird… in fortgesetzter Form!
„8. In Artikel 90 wird nach Absatz 1 der Absatz 2 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
„(2) Kein Referendum darf gleichzeitig mit Wahlen veranstaltet werden, welcher Art diese auch seien.""
Auch diese vorgeschlagene Änderung gehört, neben den in den letzten Tagen vorgestellten, zu den wesentlichen Änderungen der #Verfassung2023, die eine tiefgreifende institutionelle Reform des rumänischen Staates bewirken werden, indem sie die Demokratie stärken und die Souveränität des rumänischen Volkes gewährleisten — grundlegende Bestandteile dessen, was ich die #DritteRepublik genannt habe.
Wir erwarten Ihre Anmerkungen zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880.
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
171. 17. Januar 2023 — „Das größte von der Zivilgesellschaft angestoßene Projekt der #RevizuireaConstituției! Das größte…“
Das größte von der Zivilgesellschaft angeregte Vorhaben einer #RevisionDerVerfassung! Die größte öffentliche Erörterung über die Verfassung in der Geschichte Rumäniens! Das ehrgeizigste Vorhaben einer Reform des Staates der letzten 33 Jahre!
So schreibt man die Verfassung der Dritten Republik:
Nach dem gestrigen Beitrag über die Änderung des Art. 90 der gegenwärtigen Verfassung hat mir Herr Professor Adrian Severin geschrieben:
„Ich glaube, es wäre zweckmäßig, noch zwei Sätze hinzuzufügen:
Beratende Referenden dürfen nicht zu Themen angeregt werden, für die die Verfassung die Bürgerinitiative ausschließt oder die Verfahren betreffen, die durch verpflichtende Referenden abgeschlossen werden."
Wir danken Herrn Professor Adrian Severin, einem der größten Rechtsprofessoren des Landes der letzten vielen Jahrzehnte, und teilen Ihnen mit, dass dieser Vorschlag in die #Verfassung2023 aufgenommen wurde und den dritten Absatz des Artikels 90 bilden wird — den zweiten, der durch diese Initiative hinzugefügt wird.
Wir erwarten Ihre Anmerkungen zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1880.
172. 18. Januar 2023 — „Sie haben vergessen, dass zwischen dem 15. Mai 2020 und dem 9. März 2022, bis vor weniger als einem Jahr…“
Haben Sie vergessen, dass Sie vom 15. Mai 2020 bis zum 9. März 2022 — bis vor weniger als einem Jahr(!!!) — im „Alarmzustand" waren, tatsächlich im Zustand der Diktatur, im Zustand der Sklaverei: eingesperrt in den Häusern, unter Bedingungen gestellt, kontrolliert, mit dem Maulkorb versehen und terrorisiert! Haben Sie vergessen, dass Sie nicht das Recht hatten, die Häuser zu verlassen oder nachts auf die Straße zu gehen, als Ungeimpfte Geschäfte zu betreten! Haben Sie vergessen, dass Ihre Rechte von Monat zu Monat durch Regierungsbeschlüsse beschnitten wurden, die Ihren Zustand der Sklaverei verlängerten… und all das unter dem Vorwand des Schutzes vor einer Virusinfektion! Sie haben es vergessen.
So wie Sie auch vergessen haben, dass die 5G-Strategie für Rumänien ebenfalls durch… Regierungsbeschluss angenommen wurde.
Wer sollte sich all die Niederträchtigkeiten merken, die in den letzten 33 Jahren durch Regierungsbeschlüsse begangen wurden? Sie sind „ohne Zahl", wie das Geld und die Feinde in den Manele-Liedern!
Sie haben es vergessen… das ist normal und gesund für die Psyche; das Vergessen ist ein gutes seelisches Schmerzmittel und ein wirksames Beruhigungsmittel für Leiden und geistige Verwirrungen.
Doch dieses unser Vergessen, das Vergessen des Menschen, ist das Heilmittel für die Psyche des Einzelnen, aber zugleich der Fluch der Völker und die Waffe der Tyrannen und Niederträchtigen.
Deshalb DÜRFEN WIR NICHT VERGESSEN, dass wir durch Regierungsbeschlüsse terrorisiert, gedemütigt, getrennt und entzweit wurden, dass uns durch Regierungsbeschlüsse die Freiheit genommen und die Rechte beschlagnahmt wurden.
Denn wenn wir vergessen… wird man es uns in Erinnerung rufen! Durch das erneute Erleben, das erneute Durchleiden weiterer und weiterer Missbräuche, immer schwererer!
Vergessen wir nicht: durch Regierungsbeschlüsse wurde dem Gesetz etwas hinzugefügt, ja es wurde sogar Gesetz gegeben!
Und all das ist geschehen, weil… sie, die Regierenden, niederträchtig waren, ja! Aber auch, weil sie es konnten, weil es ihnen erlaubt wurde! Weil diese Verfassung, die #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration, ihnen Raum für Niedertracht gelassen, weil sie ihnen erlaubt hat, durch normative Verwaltungsakte Gesetz zu geben.
Deshalb wurde in der #Souveränitätsverfassung der Bereich, in dem die Regierung Regierungsbeschlüsse erlassen kann, sowie deren Gegenstand streng begrenzt.
Um jene Lage zu vermeiden, die wir in der Plandemie bereits erlebt haben, in der dem schändlichen und verfassungswidrigen Gesetz 55/2020 nacheinander Regelungen hinzugefügt wurden, mit denen uns Rechte beschnitten wurden, MUSS eine neue verfassungsrechtliche Grenze für die (gegenwärtig schrankenlose) Macht der Regierung eingeführt werden, Regierungsbeschlüsse zu erlassen:
„Durch Regierungsbeschlüsse darf der Inhalt der primären Norm, die den Erlass des Beschlusses anordnet, weder geändert noch ergänzt werden."
Die Regelung des Rechts der Regierung, Regierungsbeschlüsse zu erlassen, auf Verfassungsebene — zusammen mit der strengen Begrenzung der Gesetzgebungsdelegation (des Rechts der Regierung, Verordnungen und Dringlichkeitsverordnungen zu erlassen), wovon wir in den kommenden Tagen sprechen werden — bedeutet die Einführung wirksamer Gewährleistungen der Demokratisierung und der Durchsichtigkeit des Regierungshandelns und zugleich eine Stärkung der Rolle des Parlaments als „des obersten repräsentativen Organs des rumänischen Volkes und der einzigen gesetzgebenden Gewalt des Landes" (Art. 61 der Verfassung).
Hier die Fassung des Absatzes 2 des Art. 108 der #Verfassung2023:
„(2) Die Beschlüsse werden zur Organisation der Ausführung der Gesetze erlassen. Durch Regierungsbeschlüsse darf der Inhalt der primären Norm, die den Erlass des Beschlusses anordnet, weder geändert noch ergänzt werden."
Ich weiß, dass Erörterungen über Gesetze und die Verfassung vielen von Ihnen fade und sinnlos erscheinen mögen; doch diese Erörterungen handeln von uns und unserem Leben, von Rechten, Freiheiten und von der Normalität, so wie wir sie jetzt verstehen und in der wir leben wollen… sie haben also einen Sinn, denn sie lassen uns verstehen, was uns geschieht und weshalb, was wir erleben.
Deshalb werde ich, über die von der Gesetzestechnik auferlegte Holzsprache hinaus, weiterhin versuchen, wesentliche Themen der rumänischen Gesellschaft zu erörtern und bekannt zu machen — unter jedem Risiko der Kollision mit den Interessen des Systems oder mit den Eitelkeiten einiger Kollegen oder Barrikadengefährten.
Deshalb bitten wir auch Sie, sich zu beteiligen.
Wir erwarten Ihre Anmerkungen zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1993.
Nachschrift: ebenfalls über Regierungsbeschlüsse, brandaktuell, ganz „in Mode", via Cora Muntean:
„ENTWURF EINES REGIERUNGSBESCHLUSSES über die Entnahme aus den Staatsreserven und die Gewährung einer unentgeltlichen humanitären Nothilfe Rumäniens an die Ukraine zur Sicherstellung des Schutzes der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine".
Hallo, ihr Führer der Koalition: gebt nicht mehr tröpfchenweise, gebt alles auf einmal, damit wir wissen, woran wir sind. Und damit uns Zelenskyj im Podcast erwähne."
173. 19. Januar 2023 — „Der gestrige Skandal um den Entwurf der Verordnung zur Regelung des Personalausweis…“
Der gestrige Streit um den Entwurf einer Verordnung zur Regelung des elektronischen Personalausweises veranschaulicht vollkommen alles, was ich Ihnen gestern über die Notwendigkeit gesagt habe, das Recht der Regierung zum Erlass von Regierungsbeschlüssen auf Verfassungsebene zu regeln und zu begrenzen, zusammen mit der strengen Begrenzung der Gesetzgebungsdelegation (des Rechts der Regierung, Verordnungen und Dringlichkeitsverordnungen zu erlassen).
Es ist, als hätte der Herr es so gefügt, dass wir gestern — bei der Erörterung im Innenministerium — das typische Beispiel einer Gesetzgebung hatten, die den normativen Raum für Missbrauch schafft, aber auch das Beispiel einer groben Einmischung der Exekutive in das Gesetzgebungsverfahren.
Wir haben gesehen, wie die Exekutive nicht nur ungerechtfertigt ermächtigt wurde, in einer für das Funktionieren des rumänischen Staates wesentlichen Frage Gesetz zu geben, sondern wir haben auch gesehen, wie sie sich Hintertüren geschaffen hat, durch die sie sich Raum ließ, sich auch künftig mittels Regierungsbeschlüssen in das Gesetzgebungsverfahren einzumischen — Beschlüsse, mit denen dem Gesetz nach dem Gutdünken der Exekutive etwas hinzugefügt wird, wann und wie es der „Gouverneur" des Tages in der Kolonie Rumänien wünscht.
Die gestern erörterte und umstrittene Verordnung beeinflusst offenkundig auch das Wahlrecht und entfaltet dort Wirkungen, weshalb sie nicht durch Regierungsverordnung geregelt werden kann, da der mittelbare Gegenstand der Regelung in den Bereich der Organgesetze fällt.
Deshalb ist es geboten, die Begrenzung des Rechts der Regierung zum Erlass von Verordnungen „in Bereichen, die nicht Gegenstand der Organgesetze sind" (wie es bereits in Art. 115 der Verfassung festgelegt ist) zu verschärfen, durch die Wiederholung — durch eine absichtliche gesetzestechnische „Tautologie" — mittels einer Änderung des Absatzes 3 des Art. 108 der Verfassung, nämlich:
„(3) Die Verordnungen werden auf der Grundlage eines besonderen Ermächtigungsgesetzes erlassen, in den von diesem vorgesehenen Grenzen und unter den darin vorgesehenen Bedingungen, und dürfen ausschließlich in dem den ordentlichen Gesetzen vorbehaltenen Bereich regeln."
Doch wichtiger noch ist, dass in der künftigen Verfassung die Möglichkeit der Gesetzgebungsdelegation an die Regierung und deren Macht zum Erlass von Verordnungen streng begrenzt werde!
Damit das, was gestern geschehen ist, nicht mehr geschehen kann und damit das Parlament die Verantwortung für die Gesetzgebung vollständig übernimmt.
Damit die Verordnungen und Dringlichkeitsverordnungen nicht auf unbestimmte Zeit der Kontrolle des Parlaments entzogen werden und die Exekutive so zum wichtigsten Gesetzgeber in Rumänien machen.
Deshalb ist die Änderung des Absatzes 3 des Artikels 115 der gegenwärtigen Verfassung geboten, der in der #Souveränitätsverfassung folgende Fassung erhalten soll:
„(3) Die Verordnungen werden dem Parlament nach dem Gesetzgebungsverfahren bis zum Ablauf der Ermächtigungsfrist zur Billigung vorgelegt. Die Nichteinhaltung der Frist hat das Erlöschen der Wirkungen der Verordnung zur Folge. (…)"
So müssen im Unterschied zur gegenwärtigen Fassung des Abs. 3 („(3) Sofern das Ermächtigungsgesetz es verlangt, werden die Verordnungen dem Parlament nach dem Gesetzgebungsverfahren bis zum Ablauf der Ermächtigungsfrist zur Billigung vorgelegt. Die Nichteinhaltung der Frist hat das Erlöschen der Wirkungen der Verordnung zur Folge.") in unserem Vorschlag alle Verordnungen dem Parlament BIS zum Ablauf der Ermächtigungsfrist zur Billigung vorgelegt werden, und die Nichteinhaltung dieser Frist wird das Erlöschen der Wirkungen der Verordnung zur Folge haben.
Mit anderen Worten: selbst wenn es die Gesetzgebung in Fragen von begrenzter Bedeutung an die Exekutive delegiert, beherrscht das Parlament dieses Gesetzgebungsverfahren; das Ausbleiben der Bestätigung, das Ausbleiben der Billigung durch das Parlament hat das Erlöschen der Wirkungen der Verordnung zur Folge.
Nur blind oder böswillig muss man sein, um nicht zu sehen, dass wir Tag für Tag die Bestätigung der Grenzen und Schwächen dieser Verfassung erhalten — der #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration, jener, die den Missbrauch der Exekutive und die Gesetzgebung der Diktatur und des zur Einrichtung gewordenen Schreckens ermöglicht hat und ermöglicht; jener, die die Rolle des Parlaments auf eine rein schmückende beschränkt hat; jener, die die Anwendung oder die Beschlagnahme der Rechte der Bürger und der nationalen Souveränität dem Belieben einiger weniger Menschen überlassen hat.
Morgen werden wir fortfahren, kurz jene Änderungen darzulegen, die wir für Art. 115 der gegenwärtigen Verfassung vorschlagen, und wir werden über die Notwendigkeit sprechen, die Macht der Exekutive, der Regierung, zum Erlass von Dringlichkeitsverordnungen zu begrenzen.
Bis dahin bitten wir Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen.
Wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1993.
Nachschrift: zur Veranschaulichung des oben Gesagten siehe hier einen Ausschnitt aus den gestrigen Erörterungen — https://fb.watch/i8IQNr_V5E/
174. 20. Januar 2023 — Über Dekarbonisierung und die Steuer auf die Sonne
Die „Dringlichkeitsverordnung über die DEKARBONISIERUNG des Energiesystems", mit der die Schließung und Stilllegung der Braunkohle- und Steinkohleblöcke vorgesehen wird. Oder die Dringlichkeitsverordnung, welche die SONNENSTEUER einführt.
Diese Dringlichkeitsverordnungen und viele andere, viel zu viele, um sie uns jetzt alle in Erinnerung zu rufen, haben alle einige Punkte gemeinsam, außer der Niedertracht:
1. das Fehlen einer wirklichen Rechtfertigung für die Gesetzgebungsdelegation (die Übertragung des Rechts, Gesetze zu geben) vom Parlament an die Exekutive;
2. das Fehlen ihrer Dringlichkeit, da beinahe alle nach ernsthaften Erörterungen hätten beschlossen werden können und müssen, angesichts ihrer bedeutenden Wirkungen für die Gesellschaft;
3. die Unmöglichkeit einer vorherigen Verfassungskontrolle;
4. das sofortige Inkrafttreten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt (im Unterschied zu den Gesetzen, die drei Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten);
5. nach der Annahme der Dringlichkeitsverordnungen die Unmöglichkeit für die Parlamentarier, den Verfassungsgerichtshof anzurufen;
6. die nachträgliche, förmliche und schlechterdings verspätete Kontrolle ihrer Rechtmäßigkeit durch das Parlament — gegenwärtig gibt es Dringlichkeitsverordnungen, die auch nach sehr vielen Jahren nicht ins Plenum des Parlaments gelangt sind!;
7. der Eintritt aller von der Exekutive angestrebten Wirkungen, bevor die Verordnungen rechtlich und förmlich vom Parlament aufgehoben oder abgelehnt werden können.
Das ist der Grund, weshalb die Regierung Hunderte Male im Jahr (186 Mal im Jahr 2022!!!) zum Mittel des Erlasses von Dringlichkeitsverordnungen greift: unmittelbare Gesetzgebung durch die Exekutive; Gesetzgebung ohne vorherige Verfassungskontrolle; Untergrabung der gesetzgebenden Gewalt und mithin der Souveränität des rumänischen Volkes!
In zwei Worten: der MISSBRAUCH und die DIKTATUR sind die Gründe für die Lawine von Tausenden Dringlichkeitsverordnungen, die wir in den letzten 33 Jahren hatten!!!
Die Quelle des Übels: DIE GEGENWÄRTIGE VERFASSUNG — die #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration, jene, die den Rechtsmissbrauch der Exekutive und die Untergrabung der gesetzgebenden Gewalt in Rumänien ermöglicht hat. Also den MISSBRAUCH und die DIKTATUR, von denen ich oben sprach.
Deshalb bedarf es der #RevisionDerVerfassung.
Deshalb kommt die #Souveränitätsverfassung und berichtigt diese Abfassungsfehler der gegenwärtigen Verfassung — wir wissen nicht, ob gewollt oder nicht —, jener Verfassung, die uns in die Lage gebracht hat, in der wir uns heute befinden.
In der #Verfassung2023 soll die gegenwärtige Regelung, die im Schlusssatz des Absatzes 5 des Artikels 115 der Verfassung vorsieht: „Äußert sich die angerufene Kammer binnen höchstens 30 Tagen nach der Einreichung nicht zu der Verordnung, so gilt diese als angenommen und wird der anderen Kammer übersandt, die ebenfalls im Dringlichkeitsverfahren entscheidet",
ersetzt und ergänzt werden durch die Fassung
„Die angerufene Kammer äußert sich unverzüglich zu der Verordnung, die der anderen Kammer übersandt wird, die ebenfalls im Dringlichkeitsverfahren entscheidet. (…) Die Nichteinhaltung der Frist hat das Erlöschen der Wirkungen der Dringlichkeitsverordnung zur Folge. Äußert sich die entscheidende Kammer binnen höchstens 90 Tagen nach der Annahme durch die zuerst angerufene Kammer nicht zu der Dringlichkeitsverordnung, so gilt diese als abgelehnt."
Auf diese Weise müssen in dem Fall, dass tatsächlich eine außergewöhnliche Lage besteht, in der die Exekutive DRINGEND Gesetz geben muss, nach dem Erlass der Dringlichkeitsverordnung BEIDE Kammern sich ebenfalls DRINGEND — BINNEN HÖCHSTENS 90 TAGEN NACH DEM ERLASS — zu der Dringlichkeitsverordnung äußern, wobei die Parlamentarier die von der Regierung erlassene Dringlichkeitsverordnung anzunehmen oder abzulehnen haben.
Die Folge der Untätigkeit des Parlaments soll die STILLSCHWEIGENDE UND SELBSTTÄTIGE ABLEHNUNG der Dringlichkeitsverordnung nach jenen 90 Tagen sein, wobei die Untätigkeit und die stillschweigende Ablehnung als eine vom Parlament gegen die Exekutive verhängte Sanktion zu betrachten sein werden.
Ebenso ist eine weitere bedeutende Änderung, welche die #Souveränitätsverfassung hinsichtlich der Ordnung der Dringlichkeitsverordnungen bringt, eine Änderung des Art. 146 Buchst. d der Verfassung, mit der bestimmt wird, dass diese Rechtsakte unter jene aufgenommen werden, die von Parlamentariern beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden können, wobei die Zahl der antragsberechtigten Parlamentarier von 50 Abgeordneten oder 25 Senatoren auf 20 Abgeordnete beziehungsweise 10 Senatoren sinken soll. Über diesen Gegenstand werden wir mehr sprechen, wenn wir die für Art. 146 der Verfassung vorgeschlagenen Änderungen erörtern. Bis dahin lautet unser Vorschlag zur Änderung des Absatzes 1 Buchst. d des Art. 146 der Verfassung so:
„d) er entscheidet über die vor den Gerichten oder vor Handelsschiedsgerichten erhobenen Einreden der Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Gesetze und Verordnungen; die Einrede der Verfassungswidrigkeit kann auch unmittelbar vom Volksanwalt oder von mindestens 20 Abgeordneten oder mindestens 10 Senatoren erhoben werden;",
während der Text der gegenwärtigen Verfassung allein vorsieht:
„d) er entscheidet über die vor den Gerichten oder vor Handelsschiedsgerichten erhobenen Einreden der Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Gesetze und Verordnungen; die Einrede der Verfassungswidrigkeit kann auch unmittelbar vom Volksanwalt erhoben werden;"
Ich weiß: diese Erörterungen sind, so sehr ich auch versuche, sie zu vereinfachen und zusammenzufassen, weder eine angenehme noch eine leichte Lektüre.
Doch diese Erörterungen haben allein die Gabe, uns die Wurzeln jener Probleme bewusst zu machen, die uns in den Zustand gebracht haben, in dem wir sind, aber auch die gegenwärtige Verfassung kennen und verstehen zu lassen, so wie sie ist — unvollkommen und von den Machthabern geschändet. Ich hoffe, dass wir infolge der kommenden Erörterungen alle verstehen werden, weshalb die beständige Niedertracht der Regierenden uns zwingt, die Verfassung zu ändern, um ihren Machtdurst und ihre Neigung zum Missbrauch zu begrenzen.
Deshalb bitten wir Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen (VERGESSEN SIE NICHT — am 25.01.2023 sehen wir uns ab 18.00 Uhr im Café für die Nation, Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, Bukarest).
Wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
175. 21. Januar 2023 — „Post scriptum: der „Zufall“ wollte es, dass genau an jenem Datum — dem 10.12.2022, an jenem Tag, genau…“
Nachschrift: der „Zufall" wollte es, dass ich genau an jenem Tag — am 10.12.2022, an ebenjenem Tag, unmittelbar vor dem unerwarteten „Besuch", den die geheimnisvollen Besucher in meiner Abwesenheit abgestattet haben — das allererste Gespräch über die #Souveränitätsverfassung geführt habe.
176. 23. Januar 2023 — Über die falsche Verteidigung der Verfassung
Über die Securitate-Leute, die „Die Securitate-Leute!!!" rufen
Ich sage es noch einmal: unabänderlich, jedes Mal wenn wir mit Argumenten über die Notwendigkeit der Revision der Verfassung sprechen, taucht eine Schar Kläffer auf, die jene Platte auflegt, wonach „wenn wir an die Verfassung rühren, nehmen uns die Ungarn Siebenbürgen" oder „wir verlieren unsere Souveränität und/oder unsere Rechte"… oder alles zusammen, wenn wir irgendetwas an der Verfassung ändern!!!
Das „spontane" Auftauchen der Kläffer und anderer alarmistischer Trompeten ist nicht zufällig — offensichtlich! Denn das ist ein altes Securitate-Manöver — weil soziologisch erwiesen ist, dass die zwanghafte Wiederholung einer Lüge den Anschein einer Wahrheit annimmt! Beispiel: ebenso war es mit der Täuschung „Dragnea kommt davon" beim Familienreferendum; denn damals hieß es, wenn man beim Referendum auf die Frage nach der Aufnahme der Bestimmung über die „natürliche Familie"/„überlieferte Familie" in die Verfassung mit JA antworte, dann „komme Dragnea davon". Dragnea ist nicht davongekommen, aber wir haben auch die überlieferte Familie nicht in der Verfassung geregelt und geschützt… und die Lüge ist eine Lüge geblieben, aber nicht irgendeine Lüge, sondern eine zerstörerische!
Ebenso wie jetzt… wir werden mit groben, dummen Lügen angegriffen, die aber verfangen, die beim „Volk" ankommen. Denn das System weiß gut, was und wie es zu wirken hat… es wird ja mit schwerem Geld bezahlt, aus unserem Geld!
In Wirklichkeit können all die oben von den Kläffern hinausposaunten Dinge und weitere ähnliche VON NIEMANDEM und NIEMALS revidiert werden — mithin auch nicht die Fragen der Einheit, der Unabhängigkeit, der nationalen Souveränität, der Unversehrtheit des Staatsgebiets oder der Rechte der Bürger.
Das steht ausdrücklich in Art. 152 der Verfassung (einer Verfassung, die man wenigstens einmal lesen sollte, um überhaupt etwas über sie zu sagen, geschweige denn über die „Gefahren der Revision"!):
„Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über den nationalen, unabhängigen, einheitlichen und unteilbaren Charakter des rumänischen Staates, die republikanische Regierungsform, die Unversehrtheit des Staatsgebiets, die Unabhängigkeit der Justiz, den politischen Pluralismus und die Amtssprache können nicht Gegenstand der Revision sein.
Ebenso darf keine Revision vorgenommen werden, wenn sie die Aufhebung der Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger oder ihrer Gewährleistungen zur Folge hat."
Deshalb — damit jene in Art. 152 der Verfassung genannten Gegenstände NIEMALS geändert werden — habe ich stets gesagt, dass wir eine Revision brauchen und NICHT eine neue Verfassung, in der ALLES wieder zur Verhandlung stünde. Und DAS WOLLEN WIR NICHT!
Es genügt also, die Verfassung einmal zu lesen, um zu erkennen, dass dies die Lunten der Securitate-Leute sind, mit denen sie uns, die einfachen Bürger, daran hindern wollen, zu tun, was WIR TUN MÜSSEN!
Ich weiß also nicht, ob jene, die die Vorstellungen von den „Gefahren der Revision der Verfassung" verbreiten, Securitate-Leute sind… möglich, ja wahrscheinlich! Aber ich weiß mit Sicherheit, dass sie, wenn sie keine Securitate-Leute sind, nützliche Idioten sind, die „deren" Schlagworte verbreiten und dem System in die Hände spielen!
Deshalb bitten wir Sie, um die Manöver der Securitate-Leute und der nützlichen Idioten zu durchkreuzen, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen (VERGESSEN SIE NICHT — am 25.01.2023, ab 18.00 Uhr, sehen wir uns im Café für die Nation, Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, Bukarest).
Denn nein, wir wissen nicht, ob wir es bis zum Sammeln der Unterschriften bringen werden; wir wissen nicht, ob wir mindestens 500.000 Unterschriften werden sammeln können oder ob wir, wenn sie gesammelt sind, den Revisionsentwurf im Parlament einbringen werden. Das alles werden wir gemeinsam entscheiden.
Was ich mit Sicherheit weiß, ist, dass wir die Ursachen erkennen und erörtern müssen, die uns in die Lage gebracht haben, in der wir sind; dass wir den Mut haben müssen, sie zu erörtern, und die Kraft, Lösungen zu finden… wir, die einfachen Bürger, gemeinsam: unsere Lösungen für unsere Probleme!
Wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
NACHSCHRIFT: nicht wenige haben mir vorgeworfen, ich selbst hätte vor ich weiß nicht wie vielen Monaten gesagt, dass NICHT die #KoalitionDesVerrats die Revision vornehmen soll! Das sage ich auch jetzt. Denn ich bin überzeugt, dass sie, die Verräter an der Macht, auch die Artikel 74 und 150 der Verfassung ändern würden — jene Artikel, die dem rumänischen Bürger die Möglichkeit geben, Gesetzesinitiativen beziehungsweise Initiativen zur Revision der Verfassung zu ergreifen. Wir werden sie nicht antasten, jene — Gott behüte! —, denn auf ihrer Grundlage haben wir sowohl das #Souveränitätsgesetz als auch die #Souveränitätsverfassung geschrieben.
Aber WIR, DAS VOLK, müssen die Verfassung revidieren!
Wenn wir unseren Nachkommen etwas hinterlassen wollen.
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
177. 24. Januar 2023 — „Alles Gute und viel Glück zum Fest!“
Ein glückliches neues Jahr, voller Freude!
Morgen, am 25.01.2023, findet ab 18.00 Uhr im Café für die Nation in Bukarest, Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4,
die erste öffentliche Erörterung über den Entwurf der #RevisionDerVerfassung statt, überschrieben #Souveränitätsverfassung oder #VerfassungFürDieNation.
Jeder, jeder rumänische Bürger ist willkommen und eingeladen, Vorschläge zu machen, Kritik zu üben oder schlicht der ersten öffentlichen Erörterung eines Entwurfs zur Revision der Verfassung beizuwohnen — eines Entwurfs, der ausschließlich aus den Reihen der Zivilgesellschaft stammt und außerhalb des Parlaments geschrieben wurde, ohne den Einfluss der „Einrichtungen" und der „Dienste", die unser Leben seit 33 Jahren im Verborgenen lenken.
Wir wären besonders geehrt, wenn sich unter uns Rechtsprofessoren, Fachleute des Verfassungsrechts oder „einfache" Praktiker des Rechts befänden, die teilnehmen und diese Erörterung bereichern.
Eine herzliche Einladung ergeht zugleich an jene Journalisten, die sich für ein beispielloses Vorhaben interessieren — mit Sicherheit das umfassendste, spontanste und „innerlichste" Vorhaben einer Revision einer Verfassung in der Geschichte Rumäniens, wenn nicht gar Europas.
Nicht zuletzt hoffen wir, dass auch jene Politiker unseren Ruf hören, die, ungeachtet ihrer Überzeugungen oder der „Farbe" des Trikots und der Parteifahne, noch etwas für dieses Land und dieses Volk empfinden, denen die Zukunft dieses Landes noch am Herzen liegt.
Diese Botschaft ist eine aufrichtig gemeinte Einladung und eine Bitte an alle, die glauben, dass die Rumänen und Rumänien noch eine Aussicht verdienen.
Gegenstand der Gespräche wird selbstverständlich ein allgemeines Thema sein — die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit eines solchen Revisionsvorhabens —, sowie eines oder mehrere der bisher in der #Verfassung2023 ins Auge gefassten einzelnen Revisionsthemen, nämlich:
Änderungen, die der Stärkung und Gewährleistung der Rechte des Bürgers dienen;
Änderungen, die der Begrenzung der Macht und des Einflusses der Nachrichtendienste auf die Gesellschaft dienen;
Änderungen, die der Vergrößerung der Macht des Parlaments dienen;
Änderungen, die der Verringerung der Macht des Präsidenten dienen;
Änderungen, die der Stärkung und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz dienen;
Änderungen, die dem Schutz und der Mehrung des nationalen Vermögens dienen;
Änderungen, die der Stärkung der Demokratie, der Gewährleistung der nationalen Souveränität und dem Schutz des Vorrangs der Verfassung und des souveränen Interesses des Volkes bei der Gestaltung der internationalen Beziehungen dienen.
wir müssen den Mut haben, frei zu sprechen, selbst über eine so heikle Frage wie die Verfassung;
wir sind gezwungen festzustellen, dass das Land nicht nur wegen der unfähigen, verräterischen oder korrupten Politiker in diesen Zustand geraten ist, sondern auch wegen des Grundgesetzes, das die Niedertracht erlaubt und den Verrat ermöglicht hat; und
wir können es wagen zu sagen, dass es Dinge gibt, die in der Verfassung berichtigt oder verbessert werden können und müssen.
#Nach33Jahren seit der Einrichtung der Zweiten Republik durch Ion Iliescu mit der Annahme der Verfassung von 1991 und deren Revision von 2003/2004 und der Annahme dessen, was ich die #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration genannt habe,
#IstDieZeitGekommen, gemeinsam die #DritteRepublik zu entwerfen, die auf einer revidierten Verfassung wird gegründet sein müssen, auf der #Souveränitätsverfassung.
Wir bitten im Voraus um Nachsicht für etwaige organisatorische Ungeschicklichkeiten oder für den möglicherweise allzu engen Raum für diese Versammlung.
Wir erwarten Sie und bitten Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen.
Wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
178. 26. Januar 2023 — Über vier Maßnahmen gegen die Securitate
Wie man die Securitate-Metastase mit nur 4 Maßnahmen wirksam behandelt
Gestern, am 25.01.2023, fand in Bukarest die erste Erörterung über den Entwurf der #RevisionDerVerfassung statt, genannt #Souveränitätsverfassung oder #VerfassungFürDieNation.
Unmittelbar nach einer allgemeinen Darstellung des Vorhabens und nach einigen Gesprächen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieses Vorhabens richteten sich die Erörterungen ganz von selbst auf die Weise, in der Rumänien von jener Securitate-Metastase gerettet werden kann, die das Land autoritär beherrscht und die Gesellschaft in jedem ihrer Bereiche kontrolliert — das größte Problem Rumäniens seit 33 Jahren!
Die Schlussfolgerung ist einfach: allein eine Verfassungsreform kann das Land aus der Herrschaft des Securitate-Systems, aus der Vorherrschaft der Kaste der Securitate-Leute befreien!
Indem auf Verfassungsebene GLEICHZEITIG 4 EINFACHE MASSNAHMEN umgesetzt werden:
1. Die Entmilitarisierung der Nachrichtendienste, die sich durch Änderung des Artikels 118 Abs. 4 der Verfassung und Einfügung eines einfachen (aber wirksamen) Satzes bewerkstelligen lässt: „Die Nachrichtendienste und die ihnen gleichgestellten Dienste werden ausschließlich in ziviler Form eingerichtet, unter den Bedingungen des Gesetzes."
2. Die Ernennung der Leiter der Nachrichtendienste durch das Parlament und nicht durch den Präsidenten — eine Maßnahme, die auf Verfassungsebene festgelegt werden kann und muss, durch Hinzufügung eines neuen Absatzes zu Artikel 119, der auch vorsieht, dass „die Leiter der Nachrichtendienste für einen Zeitraum von 4 Jahren in gemeinsamer Sitzung des Parlaments bestimmt werden".
3. Die zeitliche Begrenzung der Amtszeit der in öffentliche Ämter oder Würden berufenen Personen — etwas, das in der gegenwärtigen Verfassung nicht vorgesehen ist und das durch Einfügung eines neuen Absatzes (Absatz 3) in Artikel 116 geregelt werden kann: „(3) Ernannte öffentliche Ämter oder Ämter und Eigenschaften, für die eine unmittelbare Bestimmung erfolgt und für die kein Auswahlverfahren durchgeführt wird, können für eine Amtszeit von höchstens 4 Jahren besetzt werden, die ein einziges Mal erneuert werden kann, sofern nicht durch die vorliegende Verfassung eine andere Dauer der Amtszeit oder eine andere Zahl von Amtszeiten vorgesehen ist." und, das bereits erörterte Thema betreffend,
4. Das Verbot für die Angehörigen der Nachrichtendienste, „politischen Parteien anzugehören und ernannte oder gewählte öffentliche Ämter innezuhaben, während der Ausübung des Amtes und für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ende der Ausübung dieser Ämter" — so wie ich vorgeschlagen habe, den Absatz 3 des Artikels 40 der Verfassung zu ändern und zu ergänzen.
Über die Notwendigkeit der Entmilitarisierung der Nachrichtendienste habe ich immer wieder geschrieben. In der Begründung zum #Souveränitätsgesetz habe ich schon vor 2 Jahren dargelegt, dass „das Gesetz 51/1991 über die nationale Sicherheit ein Gesetz ist, das dem Beitritt Rumäniens zur NATO vorausgeht und eine Reihe von Bestimmungen sowjetischen Ursprungs enthält, wie jene, welche die Militarisierung der Geheimdienste vorsehen". Deshalb sagte ich, dass zumindest zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an jene der Verbündeten in der NATO und in der Europäischen Union die vollständige Entmilitarisierung der Nachrichten-, Abwehr-, Wach- und Sondertelekommunikationsdienste sowie der ihnen gleichgestellten Dienste zwingend geboten ist.
Weit mehr noch: die militarisierte und zugleich geheime (wenn nicht gar verborgene!) Struktur der Nachrichtendienste Rumäniens entzieht sie jeder Kontrolle, nicht nur jener der Zivilgesellschaft, sondern auch jener des Staates, und verleiht ihnen zugleich faktisch eine vollständige Immunität gegenüber jeder Gerichtsbarkeit.
Diese „Allmacht", aber auch die Straflosigkeit der „Militärs" in den Geheimdiensten haben bewirkt, dass die Angehörigen dieser Dienste sich zu einer wahrhaftigen herrschenden Kaste gebildet haben, die eine vollständige, autoritäre und schrankenlose Kontrolle über die scheinbaren Lenker des rumänischen Staates ausübt. Der ungehinderte Zugang zu Auskünften über jeden Aspekt des Lebens jedes Bewohners Rumäniens verleiht ihnen eine unbegrenzte Macht, die von der politischen über die gerichtliche bis zur wirtschaftlichen Ebene ausgeübt wird, sodass es im Jahr 2023 keinen Tätigkeitsbereich in Rumänien gibt, der nicht von der Kaste der Securitate-Leute „bepuppt" wäre.
Als „Nebenbemerkung": ein Geschäftsmann, der wohl oder übel unweigerlich am Tisch der Securitate-Leute landet, sagte mir dieser Tage, dass auf wirtschaftlicher Ebene eine wahrhaftige Schlacht zwischen den Clans der Securitate-Leute stattfinde. Warum? Aus dem einfachen Grund, dass SIE ÜBERALL SIND, sodass, wenn ein Securitate-Mann eine dritte Handelsgesellschaft angreift oder ausnimmt, unweigerlich von dort das Geheul eines anderen Securitate-Manns zu hören ist… daher der „Wettbewerb" und der „Kampf" zwischen den Clans der Securitate-Leute. Gewiss ist, dass alles, was außerhalb der Kaste der Securitate-Leute liegt, alles, was nicht zum System gehört, unerheblich ist. Oder unmittelbar nach der Begegnung mit den Systemleuten unerheblich wird.
Die Entmilitarisierung der Dienste ist jedoch nicht die einzige Lösung für dieses Problem, nicht die einzige Behandlung für die Securitate-Metastase, die das Land erfasst hat. Die Maßnahme der Entmilitarisierung muss durch die „Demokratisierung" der Dienste ergänzt werden, indem die Leiter der Nachrichtendienste vom Parlament und NICHT vom Präsidenten ernannt werden.
Tatsächlich ist der Präsident jene „Einrichtung" des rumänischen Staates, die vom System am leichtesten zu beherrschen und zu bepuppen ist. Daher auch der ungeheure Einsatz bei den Präsidentschaftswahlen, bei denen unabänderlich NUR EIN MANN DES SYSTEMS GEWINNEN KANN. Warum? Weil allein der Mann des Systems in die Lage gelangen darf, das System, sei es auch nur förmlich, durch die Ernennung der „Leiter" der Dienste zu beherrschen. Dieser Teufelskreis lässt sich allein dadurch durchbrechen, dass das Recht und das „Vorrecht", die „Leiter" der Dienste zu ernennen, dem Parlament übertragen wird — jener Einrichtung, in der die Macht (wenigstens theoretisch) gemeinschaftlich ausgeübt wird und die „das oberste repräsentative Organ des rumänischen Volkes und die einzige gesetzgebende Gewalt des Landes ist". Auf diese Weise wird nicht nur der Einsatz bei der Wahl des Präsidenten geringer und mithin weniger dem Einfluss des Systems ausgesetzt sein, sondern zugleich wird das Parlament — indem es die „Leiter" jener Dienste ernennt, die es (ebenfalls theoretisch) auch selbst durch die Fachausschüsse „kontrolliert", und indem es durch die Vorsitzenden der Kammern am Obersten Landesverteidigungsrat teilnimmt (wie wir in den kommenden Tagen darlegen werden) — die Macht im rumänischen Staat unmittelbar ausüben; das Parlament wird so zur vorherrschenden Gewalt in der institutionellen Architektur des rumänischen Staates.
Die dritte Maßnahme, welche die rumänische Gesellschaft aus der Vorherrschaft der Kaste der Securitate-Leute befreien soll, ist die zeitliche Begrenzung der Amtszeit der in öffentliche Ämter oder Würden berufenen Personen. Der Gouverneur der Nationalbank — 33 Jahre im Amt. Der Leiter des Schutz- und Wachdienstes — 19 Jahre im Amt. Der Präsident des Wettbewerbsrates — 14 Jahre im Amt. Nur drei Beispiele von Personen, die Schlüsselämter im rumänischen Staat innehaben und sich in den Stellungen „verewigt" haben, in die sie berufen wurden. Berufen vom System und im Amt gehalten von demselben System. Diese „Fixsterne" des „Empyreums" des rumänischen Establishments sind ohne Zweifel die Schlüsselpersonen des Systems, die für das System unentbehrlichen Personen, welche der schrankenlosen Macht der Kaste der Securitate-Leute Beständigkeit und Fortdauer verleihen. Deshalb ist eine der Lösungen zur Zerlegung des Securitate-Systems in Rumänien die zeitliche Begrenzung jedes ernannten oder bestimmten Amtes auf höchstens 2 Amtszeiten von je 4 Jahren. Im Übrigen: wenn eine (wenigstens theoretisch) gewählte Person wie der Präsident des Landes nicht mehr als zwei Amtszeiten haben kann, weshalb sollte eine in ein Amt berufene Person jenes Amt, jene Würde auf unbestimmte Dauer innehaben können?
Die letzte oben genannte Maßnahme unter den Lösungen zur Bekämpfung der Kaste der Securitate-Leute — jene Lösung, von der ich auch am 11. Januar gesprochen habe — ist die #LustrationDerSecuritateLeute aus dem politischen Leben, ihre Entfernung oder ihre Enttarnung! Ich sagte damals, dass diese Maßnahme allein auf Verfassungsebene getroffen werden kann, denn die Aufnahme einer solchen Bestimmung in ein unterhalb der Verfassung stehendes Gesetz würde sogleich vom Verfassungsgerichtshof und von den auch in jene Einrichtung entsandten Leuten des Systems als verfassungswidrig geahndet und verworfen!
Ich sehe mich genötigt zu wiederholen: diese für Rumänien lebenswichtige Maßnahme kann allein durch die Revision der Verfassung getroffen werden! Ohne jede Übertreibung: die #LustrationDerSecuritateLeute ist die einzige und letzte Überlebensaussicht dieses Volkes.
Um der so zur Revision vorgeschlagenen Verfassungsnorm Wirksamkeit zu verleihen, habe ich die Einfügung eines neuen Satzes in denselben Artikel vorgeschlagen (alle Änderungen wurden so vorgenommen, dass die Revision keine Neunummerierung der Artikel der Verfassung zur Folge hat): „Diesen Berufsgruppen ist die Mitgliedschaft in politischen Parteien untersagt, und sie dürfen für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ende der Ausübung dieser Ämter keine ernannten oder gewählten öffentlichen Ämter innehaben."
Diese Regelung ist von der Arbeitsweise der Einrichtungen in den USA angeregt — unserem Leitstern in Sachen Demokratie, nicht wahr? —, wo kein Angehöriger der Armee oder der Nachrichtendienste in die Politik gehen und für 5 Jahre nach dem Ende der Amtsausübung auch nicht in öffentliche Ämter berufen werden kann. So war es bei George Bush senior, bei Colin Powell, bei allen, die wir kennen oder nicht kennen. Nun… wenn das in den USA gut und richtig ist, warum sollte es das nicht auch in Rumänien sein?!? Sehen Sie zum Beispiel: hätten wir diese Verfassungsnorm gehabt, so hätten wir nicht… Ciucă gehabt — jenen, der vom Chef der Armee (Chef des Generalstabs) unmittelbar nach dem Verlassen des Amtes PNL-Vorsitzender und sodann Ministerpräsident Rumäniens wurde und dieses Land in einen quasi-militarisierten Staat verwandelt hat.
Nicht zuletzt würde eine solche Regelung künftig verhindern, dass sich der Fall Ciucă auch bei anderen „Jungs aus dem System" wiederhole, Angehörigen der Kaste der Securitate-Leute, die aus einem Nachrichtendienst „zurücktreten" könnten, um sogleich in eine Partei einzutreten oder in ein hohes Amt berufen zu werden.
Alle oben genannten Maßnahmen zusammengenommen sind die einzigen, die das Land aus der Herrschaft und Kontrolle der Dienste und aus der Vorherrschaft der fremden Mächte befreien können, die diese ihrerseits beherrschen; und mithin sind es jene Maßnahmen, die geeignet sind, aus der #Souveränität eine Wirklichkeit zu machen und nicht bloß eine Verfassungsformel. Denn wir müssen uns bewusst sein, dass in Rumänien nichts ohne den Willen und außerhalb der strengen Kontrolle des Systems geschieht: weder der Raubzug nach der „Revolution" noch die Verschleuderung der Rohstoffe, weder die Verschuldung des Landes noch das Abholzen der Wälder oder die Lagerung des Goldes in ausländischen Banken, weder die Maßnahmen der Pandemie noch die Zwangsimpfung… nichts, absolut nichts ist ohne ihren Willen geschehen, ohne dass sie „Unseren Großen und Herren" von außerhalb des Landes geholfen und Beihilfe geleistet hätten…
Wenn wir verstehen, woher das Übel kommt, werden wir auch wissen, welche „Behandlung" anzuwenden ist.
Deshalb bitten wir Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen (VERGESSEN SIE NICHT — am 08.02.2023 sehen wir uns im Café für die Nation, Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, Bukarest).
Wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
179. 27. Januar 2023 — Über die fremden Truppen
Die Invasion geht weiter: Frankreich und Deutschland haben beschlossen, mehr Soldaten nach Rumänien zu schicken
„Die Soldaten kommen. Die Vereinigten Staaten behalten ihre Militärs auf dem Gebiet unseres Landes, und Tausende französische und deutsche Soldaten werden in diesem Jahr gemeinsam mit unseren Truppen üben. (…)
Die französisch-deutschen Militärübungen sollen auf Brigadeebene stattfinden. (…) Die Entscheidung wurde im Élysée getroffen, wo die französische und die deutsche Regierung 60 Jahre seit der Aussöhnung der beiden Großmächte begangen haben."
So lautete eine Nachricht von vor 3 Tagen. Wir erfuhren aus der Presse, dass „DIE SOLDATEN KOMMEN", dass „Tausende französische und deutsche Soldaten" nach Rumänien einreisen werden, „zu Übungszwecken".
Und wir erfahren weiter, dass „die Entscheidung im Élysée getroffen wurde, wo die französische und die deutsche Regierung 60 Jahre seit der Aussöhnung der beiden Großmächte begangen haben". So wie die Entscheidung, den „Aufenthalt" der 9.000 amerikanischen Soldaten zu verlängern, an deren Spitze ein General mit 2 Sternen berufen wurde (zugegeben, mit weniger Sternen als der General Unterhose oder jene, die bei Antena 3 reden), in Washington getroffen wurde, ohne dass Bukarest gefragt worden wäre!
Das Problem ist nicht so sehr, dass wir es aus der Presse erfahren haben… sondern dass auch das Parlament und die Regierung Rumäniens es aus der Presse erfahren haben…
Also wie?!? „Die Entscheidung wurde im Élysée getroffen"?!? Nicht in Bukarest??? Warum nicht in Bukarest??? Warum wurde die Entscheidung, Soldaten in unserem Land aufzunehmen, nicht in der Hauptstadt jenes Landes getroffen, das die Soldaten anderer Länder aufnimmt, seien sie auch verbündet???
Gewöhnlich heißt die Handlung, Soldaten in ein fremdes Land zu schicken, wenn sie in einer anderen Hauptstadt als jener des Landes beschlossen wird, das die fremden Soldaten aufnimmt… INVASION.
Wollen Sie den Beweis, dass ich nicht übertreibe? Versuchen Sie sich das „Umgekehrte" vorzustellen: Iohannis entscheidet in Bukarest, dass Rumänien Truppen nach Frankreich und nach Deutschland schicken wird. Ja sogar in die USA, warum nicht? wir sind doch Verbündete!
Offensichtlich ist so etwas unmöglich! Und das aus dem einfachen Grund… nun, Sie wissen es! Wir haben darüber gesprochen, ich habe immer wieder von unserem Rang als Kolonie gesprochen, als besetztes, angegliedertes Gebiet, und keineswegs als „Verbündeter" oder „gleichberechtigtes Mitglied einer Union"… siehe auch Schengen.
Ich werde Ihnen nicht einmal von jener äußerst — und „noch äußerster" (wenn man das sagen könnte) — gefährlichen Bahn erzählen, die der Konflikt in der Ukraine genommen hat, was nicht nur durch die Waffenlieferungen bewiesen wird, sondern auch durch die Truppenansammlungen an der Ostgrenze der NATO, in unmittelbarer Nähe des Konflikts… ein „Zufall", versteht sich! Schließlich werde ich mich zurückhalten, das Offensichtliche weiter zu kommentieren, um nicht „unnötig Panik zu erregen", um nicht die „Ruhe" und das „seelische Wohlbefinden" mancher meiner Leser zu stören.
Ich werde jedoch zu einem Thema zurückkehren, von dem ich weiß, dass es viele Systemleute aufregt… ich werde zur URSACHE der Lage zurückkehren, in der wir uns befinden.
Deshalb sage ich noch einmal: nicht die Knechte an der Spitze des Staates, beherrscht von der Securitate-Kaste und von ihren Herren draußen, nicht sie sind schuld. So sind sie gebaut, so sind sie… mehr war nicht möglich. Nicht einmal die Tatsache, dass sie dorthin gelangt sind oder dass andere sie bepuppen, ist erheblich… es ist natürlich, dass es geschieht, wenn es möglich ist: die „Gewieftesten" machen das Spiel, so ist es, seit die Welt besteht.
Das Problem ist, dass es so weit kommen konnte, dass „Raum war" für die Missbräuche und den Verrat der letzten 33 Jahre… und „Raum" für Niedertracht und Feigheit und Machtmissbrauch und Verrat wurde gelassen, gewollt oder vielleicht nicht, von… der Verfassung! Ja, so sehr diese Offensichtlichkeit manche auch stören mag… sie lässt sich nicht umgehen! Und auch nicht übersehen! Denn wenn wir die Ursache der Probleme nicht verstehen, werden wir auch keine tragfähigen Lösungen finden.
Was die wahrhaftige Invasion der Truppen unserer Verbündeten auf dem Gebiet Rumäniens betrifft, so hätte ein einziger Satz genügt, damit diese Lage wenigstens in eine Form gekleidet würde, die für unsere Nation nicht erniedrigend ist:
„In Friedenszeiten dürfen fremde Truppen NUR MIT VORHERIGER ZUSTIMMUNG DES PARLAMENTS und unter den Bedingungen des Gesetzes oder der internationalen Verträge, denen Rumänien angehört, in das Gebiet Rumäniens einreisen, dort stationieren, Operationen durchführen oder es durchqueren."
Diese Fassung des Absatzes 5 des Artikels 118 der Verfassung würde jene Demütigungen vermeiden, denen der rumänische Staat ausgesetzt ist, der sich in die Lage versetzt sieht, beliebig viele Soldaten fremder, wenn auch verbündeter Mächte hinnehmen zu müssen, infolge von Entscheidungen, die in fremden Hauptstädten getroffen und Bukarest über die Presse mitgeteilt werden.
Es ist klar, dass die gegenwärtige Fassung des Art. 118 Abs. 5 der Verfassung, nämlich
„Fremde Truppen dürfen nur unter den Bedingungen des Gesetzes oder der internationalen Verträge, denen Rumänien angehört, in das Gebiet Rumäniens einreisen, dort stationieren, Operationen durchführen oder es durchqueren",
dem rumänischen Staat den Rang eines „Beobachters", eines „bloßen Zuschauers" in Fragen erlaubt, welche die Einreise fremder Truppen ins Land betreffen, die sogar „Operationen" durchführen dürfen, allein auf der Grundlage der „internationalen Verträge, denen Rumänien angehört".
Ja, es ist schmerzhaft festzustellen, doch die Wurzel des Übels und der Demütigung dieses Volkes liegt in der #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration, jener, die die Kriecherei ermöglicht, jener, die dem Rang der Vasallität Rumäniens Raum lässt und ihn sogar fördert.
Das ist der Grund, weshalb ich in den Entwurf der #RevisionDerVerfassung, überschrieben #Souveränitätsverfassung, in Art. 118 Abs. 5 der Verfassung die Wendung „NUR MIT VORHERIGER ZUSTIMMUNG DES PARLAMENTS" eingefügt habe, die den Zugang fremder Truppen auf das Gebiet Rumäniens von einer Abstimmung im Parlament abhängig machen wird — einer Abstimmung, die, auch wenn sie förmlich sein und von den künftigen Parlamentariern „politisch korrekt" vollzogen werden wird, jene Demütigung vermeiden wird, der wir von unseren „Verbündeten" ausgesetzt sind, die über den „Kopf" Bukarests hinweg entscheiden, welche Truppen nach Rumänien kommen oder es verlassen.
Ich weiß, es ist schwer, aus den Gemeinplätzen herauszutreten, aus den eigenen „geistigen Bequemlichkeiten" und selbst herbeigeführten Gewissheiten… doch die Offensichtlichkeit drängt sich auf: etwas muss geändert werden! Alles muss geändert werden, angefangen beim Fundament… also bei der Verfassung!
Deshalb bitten wir Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen (VERGESSEN SIE NICHT — am 08.02.2023 sehen wir uns im Café für die Nation, Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, Bukarest).
Wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
180. 28. Januar 2023 — Über einen weiteren Versuch
Über „Noch ein Versuch" — einen Versuch, der einer letzten Aussicht gleichkommt
Gestern hat der Freund Sorin Roșca Stănescu einen Artikel mit dem Titel „Noch ein Versuch" über den Entwurf der #RevisionDerVerfassung geschrieben, überschrieben #Souveränitätsverfassung. Es ist sein erster Artikel zu diesem Thema, er erscheint 2 Monate und 7 Tage nach dem Start des Vorhabens, und es ist ein Artikel, der nichts über die #KoalitionFürDieNation erwähnt — jenen „Ort", an dem „sich eine Gruppe von Juristen zusammengefunden hat, einige davon gute Fachleute des Verfassungsrechts", und von dem dieses „großzügige Vorhaben" ausgegangen ist, wie er selbst „den Versuch, eine Revision des Grundgesetzes zu fördern", einordnet.
Doch zwei alte Freunde nehmen einander solche kleinen Einzelheiten nicht übel, umso weniger, als einer der Freunde sich offen als unheilbar an ein politisches Vorhaben „gebunden" bekennt, das mit jenem im Wettbewerb steht, das dieses „Noch ein Versuch" angeregt hat. So gesehen, in Kenntnis seiner jüngsten Sympathien und Überschwänge, schätze ich es und danke dem Freund SRS, dass er sich um diese Sachlichkeit bemüht hat.
Abgesehen von diesen „kleinen Einzelheiten" muss ich Ihnen sagen, dass SRS in seiner kurzen Betrachtung über diese in der #VerfassungFürDieNation verwirklichte Initiative zugleich recht hat und sich irrt.
SRS HAT RECHT, wenn er sagt: „Der gescheiterte Staat, auf den sich Klaus Iohannis bezieht, ist eine Gemeinschaft von Bürgern ohne Verfassung. Die Verfassung Rumäniens ist ein Straußkamel. Weder parlamentarische noch präsidentielle Republik. Eine Mischung. Und das ist alles. Zudem sind ihre Bestimmungen in vieler Hinsicht überholt. Drittens wird sie so, wie sie ist, nicht mehr beachtet. Indem wir Attribute der Souveränität abgetreten haben, haben wir wohl oder übel auf eine Reihe von Bestimmungen verzichtet. Auch die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs werden inzwischen von der Justiz für ungültig erklärt. Unter diesen Umständen denke ich, dass das, was wir politische Klasse nennen, noch eine Aussicht haben sollte."
So ist es, und ich werde es weiterhin sagen: die Verfassung Rumäniens, durch die #GesetzePredoiu faktisch außer Kraft gesetzt, ist ein „Straußkamel", nicht nur weil sie eine Mischung aus präsidentieller und parlamentarischer Republik ist, sondern auch weil sie eine Mischung aus einer die Rechte des Bürgers theoretisch schützenden Verfassung ist, die aber die Macht der Exekutive über die übrigen Gewalten im Staat übermäßig stärkt und die dem „System" freie Bahn gelassen hat, sich der rumänischen Gesellschaft zu bemächtigen. Tatsächlich sind alle Übel der letzten 33 Jahre von der gegenwärtigen Verfassung, wenn nicht veranlasst, so doch wenigstens „geduldet" worden.
Sie, die #VerfassungDerEuroAtlantischenIntegration von 2003, hat die Vereinnahmung des politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Lebens durch das System ermöglicht und den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Kolonialstatus Rumäniens geschaffen. Deshalb ist, vernünftig und sachlich betrachtet, jede Erörterung über diese oder jene politische Gestalt und über ihre Taten schlechterdings nutzlos und unerheblich, solange ihre Handlungen und deren Wirkungen vom System verursacht und von der gegenwärtigen Verfassung ermöglicht werden — beides Themen, die sowohl für die Presse als auch für den größten Teil der Zivilgesellschaft tabu sind.
SRS HAT JEDOCH NICHT RECHT dort, wo er sagt, „die Revision ist ein Fehler" und sie „ist die Wiederholung eines schweren politischen Fehlers, der die gescheiterte Erfahrung der USL tief geprägt hat. Rumänien braucht nicht eine Revision des Grundgesetzes, sondern eine neue Verfassung. Von Kopf bis Fuß. Die nicht mehr durch den Filter des Verfassungsgerichtshofs gehen muss. Die auch die Neuordnung der Justiz auf neuen, zeitgemäßen Grundlagen zum Ziel haben könnte."
In Wirklichkeit ist die einzige Gewähr für die Bewahrung des Artikels 1 der Verfassung, der ausdrücklich vorsieht, dass
„(1) Rumänien ein NATIONALER, SOUVERÄNER und UNABHÄNGIGER, EINHEITLICHER und UNTEILBARER Staat ist.
Die Regierungsform des rumänischen Staates ist die Republik.
Rumänien ist ein Rechtsstaat, demokratisch und sozial, in dem die Würde des Menschen, die Rechte und Freiheiten der Bürger, die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit, die Gerechtigkeit und der politische Pluralismus höchste Werte darstellen, im Geiste der demokratischen Überlieferungen des rumänischen Volkes und der Ideale der Revolution vom Dezember 1989, und gewährleistet sind.
Der Staat ist nach dem Grundsatz der Trennung und des Gleichgewichts der Gewalten — der gesetzgebenden, der vollziehenden und der richterlichen — im Rahmen der verfassungsmäßigen Demokratie aufgebaut.
In Rumänien ist die Achtung der Verfassung, ihres Vorrangs und der Gesetze verpflichtend."
Diese BESTIMMUNGEN KÖNNEN DURCH EINE REVISION NICHT GEÄNDERT werden, denn Artikel 152 mit der Überschrift „GRENZEN DER REVISION" sieht ausdrücklich Folgendes vor:
„(1) Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über den nationalen, unabhängigen, einheitlichen und unteilbaren Charakter des rumänischen Staates, die republikanische Regierungsform, die Unversehrtheit des Staatsgebiets, die Unabhängigkeit der Justiz, den politischen Pluralismus und die Amtssprache KÖNNEN NICHT GEGENSTAND DER REVISION SEIN.
Ebenso DARF KEINE REVISION VORGENOMMEN WERDEN, WENN SIE DIE AUFHEBUNG DER GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN DER BÜRGER ODER IHRER GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR FOLGE HAT."
Art. 152 der Verfassung beweist, weshalb die von der Securitate eingeflößten Ängste mancher falsch sind, wonach durch eine Revision auf den einheitlichen oder unteilbaren Charakter des rumänischen Staates verzichtet werden könnte (also das Thema des „Verlusts Siebenbürgens") oder bestimmte Rechte und Freiheiten aufgehoben oder eingeschränkt werden könnten; und zugleich bildet er den Hauptgrund dafür, dass DIE REVISION DER VERFASSUNG DIE EINZIGE LÖSUNG OHNE RISIKEN FÜR DEN STAAT und DIE RUMÄNISCHE NATION IST!
Eine neue Verfassung, geschrieben und angenommen von der #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR ohne die von Art. 152 der gegenwärtigen Verfassung klar gesetzten Grenzen, wäre nicht nur
KEINE „Aussicht darauf, dass Rumänien auf diesem Wege seine verlorene Souveränität zurückgewinnt" und dass „wir auf der Grundlage des neuen Grundgesetzes die uns verbliebenen Reichtümer schützen könnten. Und in erster Linie die Bevölkerung." — wie SRS unbegründet hofft —,
sondern sie könnte, ohne jede Übertreibung, das Ende der Staatlichkeit Rumäniens und die Beschleunigung des Verschwindens des rumänischen Volkes sein.
Diese Vermutung scheint durch die Tatsache selbst bestätigt zu werden, dass SRS wörtlich sagt, „die Verfassunggebende Versammlung (die eine neue Verfassung schreiben müsste — Anm.) könnte auch eine neue verwaltungsmäßig-territoriale Gliederung des Staates vorschlagen und festnageln. Angefangen bei den Euroregionen." — eine gedachte Möglichkeit, die UNS ZWINGT, UNS DEM SCHREIBEN EINER NEUEN VERFASSUNG ZU WIDERSETZEN, da eben diese Themen jene Punkte sind, welche die Gegner der territorialen Unversehrtheit und der nationalen Souveränität anstreben.
Nicht zuletzt geht die Tatsache, dass diese „neue Verfassung" erst vom „nächsten Parlament" geschrieben werden müsste, das sich „für eine Zeit in eine Verfassunggebende Versammlung verwandeln" müsste, von der Annahme aus, dass die Änderung des Grundgesetzes nach 2024 erfolgen sollte… was selbsttätig zur stillschweigenden Beibehaltung der fünfjährigen Amtszeit des Präsidenten Rumäniens führen würde; denn niemand bildet sich ein, dass der Präsident oder irgendein Parlamentarier bereit wäre, auch nur eine Stunde seiner Amtszeit zu verlieren, geschweige denn ein Jahr!
Im Übrigen: zu glauben, dass Politiker wie Ciucă, Ciolacu & Co. — allesamt vom System geförderte und geschützte Leute — eine Verfassung #FürDieNation schreiben können und wollen, ist eine Kinderei… wenn nicht gar ein schwerer Irrtum.
NEIN, ich bin ENTSCHIEDEN NICHT EINVERSTANDEN MIT EINER NEUEN VERFASSUNG, GESCHRIEBEN VOM KÜNFTIGEN PARLAMENT!
Ich bin fest überzeugt: DIE VERFASSUNG MUSS REVIDIERT WERDEN, JETZT UND VOM VOLK!
Und ich bin auch davon überzeugt, dass die Zukunft mir recht geben wird, gleichviel ob es uns gelingt oder nicht: JETZT ist die #LetzteAussicht.
Aus all diesen Gründen ist, auch wenn dem Vorhaben #Souveränitätsverfassung „allzu viele Aussichten fehlen", die Tatsache, dass es außerhalb des Parlaments und fern von jedem vom System bewohnten Wald geschrieben wurde — was eben dadurch bewiesen wird, dass „die drei großen Parteien, PSD, PNL und AUR, sich darüber nicht einig sind" und „die Urheberschaft dieses Vorhabens nicht haben" —,
die #Verfassung2023 DIE EINZIGE AUSSICHT, IN RUMÄNIEN EINE ERNSTHAFTE VERFASSUNGSREFORM ZU VOLLZIEHEN — EINE REFORM, DIE AUCH DIE GEWÄHR FÜR DIE BEWAHRUNG DER EINHEIT DES LANDES UND DER TERRITORIALEN UNVERSEHRTHEIT BIETET, ABER AUCH FÜR DIE BEWAHRUNG DER VERFASSUNGSMÄSSIGEN RECHTE UND FREIHEITEN.
Deshalb bitten wir Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen (VERGESSEN SIE NICHT — am 08.02.2023 sehen wir uns im Café für die Nation, Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, Bukarest); und wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
Nachschrift: den vollständigen von SRS geschriebenen Artikel finden Sie hier: http://www.corectnews.com/politics/nc-o-ncercare
181. 30. Januar 2023 — „Ich habe heute erfahren, dass ich auf eine weitere „schwarze Liste“ von „Menschen und Vehikeln der Propaga…“ gesetzt wurde
Ich habe heute erfahren, dass ich auf eine weitere „schwarze Liste" gesetzt wurde, jene der „Menschen und Vehikel der russischen Propaganda in Rumänien". Und das in einem Buch, geschrieben von einem „Universitätslehrer", der nur „zufällig" strafrechtlich verurteilt ist, einem gewissen Sorin Bocancea!
Auch Badea hat bei Antena 3 bestätigt, was anfangs bloß ein weiterer Securitate-„Klatsch" zu sein schien.
Und das nur zwei Tage, nachdem behauptet wurde, ich hätte gemeinsam mit den Vertretern der souveränistischen Bewegung Rumäniens „Souveränisten-Bescheinigungen" verkauft — alle abgestempelt als Angehörige einer angeblichen Gruppe von Unterstützern des Souveränitätsgesetzes…
Selbstverständlich ist es ein „Zufall", offensichtlich gründlich vom System inszeniert.
Gewiss ist, dass der Kampf schärfer wird. Alles ist möglich. Jeder Missbrauch!
182. 30. Januar 2023 — „Aber nur dann, wenn sie in den Schlachten der Securitate-Clans zu Opfern werden.“
Aber nur dann, wenn sie zu Opfern in den Schlachten der Securitate-Clans werden.
Nehmen wir das heutige Beispiel: Gabriel Țuțu, seit Ende 2019 Leiter des Staatsunternehmens Romarm (wer hätte Romarm leiten können, den wichtigsten Lieferanten von Verteidigungstechnik Rumäniens, wenn nicht ein Securitate-Mann?), heute von der DNA festgenommen, gemeinsam mit dem ehemaligen Trainer der Fußballnationalmannschaft Victor Pițurcă.
Herr Țuțu hat einen „tadellosen" Lebenslauf. Auf der Netzseite von Romarm wird er so beschrieben:
* „Ein äußerst motivierter und vorausschauender Manager mit solider Erfahrung im Bereich der Sicherheits- und Informationssicherheitssysteme.
* Das hohe Maß an Integrität und die dem Team gebotene Unterstützung kennzeichnen ein Führungsverhalten mit nachgewiesenen Ergebnissen in der Stellung des Managers.
* 10 Jahre Erfahrung im Rumänischen Nachrichtendienst und 5 Jahre in der gewerblichen Sicherheit, in denen ergiebige Zusammenarbeiten mit mehreren Regierungs-, Diplomatie- und Nachrichtendiensten unterhalten wurden.
* Ausgezeichnete Management- und Führungsfähigkeiten, mit nachgewiesener Erfahrung in der Sicherheit und im Risikomanagement in schwierigen Umgebungen mit hohem Risiko.
* Erfahrung im Management von Staatsunternehmen und Regierungseinrichtungen."
Heute wurde Gabriel Țuțu festgenommen, weil er über einen Mittelsmann die Summe von 50.000 Lei erhalten haben soll, in einer Sache, in der dem Staat ein Schaden von etwa 8 Millionen Lei entstanden sein soll.
Die Sache ist von höchstem Interesse, denn sie ist die Spitze der Spitze jenes Eisbergs, den die Geschäfte über Hunderte Millionen Euro darstellen, welche die Securitate-Leute während der Plandemie gemacht haben. Und doch… bloß 50.000 Lei???
Klar, Țuțu ist hier nicht der Einsatz. Noch weniger Victor Pițurcă. Gemeint scheint Lucovid Orbán zu sein.
Ob es Ciucă ist? Virgil Popescu? Ich weiß es nicht. Vielleicht.
Tatsächlich sehen wir eine Schlacht auf Leben und Tod zwischen einigen Securitate-Clans, die um den infolge der Plandemie, des Krieges im Osten und der drohenden Wirtschaftskrise immer stärker „eingelaufenen" Haushalt kämpfen. Das Geld wird immer weniger, und sie sind sehr viele und sehr gierig. Und wild, wenn sie bei den Finanzen „ins Rote" geraten.
Vergangenen Donnerstag sagte ich Ihnen, dass „diese ‚Allmacht', aber auch die Straflosigkeit der ‚Militärs' in den Geheimdiensten bewirkt haben, dass die Angehörigen dieser Dienste sich zu einer wahrhaftigen herrschenden Kaste gebildet haben, die eine vollständige, autoritäre und schrankenlose Kontrolle über die scheinbaren Lenker des rumänischen Staates ausübt. Der ungehinderte Zugang zu Auskünften über jeden Aspekt des Lebens jedes Bewohners Rumäniens verleiht ihnen eine unbegrenzte Macht, die von der politischen über die gerichtliche bis zur wirtschaftlichen Ebene ausgeübt wird, sodass es im Jahr 2023 keinen Tätigkeitsbereich in Rumänien gibt, der nicht von der Kaste der Securitate-Leute ‚bepuppt' wäre.
Als ‚Nebenbemerkung': ein Geschäftsmann, der wohl oder übel unweigerlich am Tisch der Securitate-Leute landet, sagte mir dieser Tage, dass auf wirtschaftlicher Ebene eine wahrhaftige Schlacht zwischen den Clans der Securitate-Leute stattfinde. Warum? Aus dem einfachen Grund, dass SIE ÜBERALL SIND, sodass, wenn ein Securitate-Mann eine dritte Handelsgesellschaft angreift oder ausnimmt, unweigerlich von dort das Geheul eines anderen Securitate-Manns zu hören ist… daher der ‚Wettbewerb' und der ‚Kampf' zwischen den Clans der Securitate-Leute. Gewiss ist, dass alles, was außerhalb der Kaste der Securitate-Leute liegt, alles, was nicht zum System gehört, unerheblich ist. Oder unmittelbar nach der Begegnung mit den Systemleuten unerheblich wird."
Alles, was heute geschehen ist, bestätigt einmal mehr, was ich Ihnen seit Jahren sage.
Diese Wirklichkeit lässt mich sagen, dass Rumänien von dieser Metastase der Kaste der Securitate-Leute, die die ganze Gesellschaft erfasst hat, allein durch die Zerlegung des Systems geheilt werden kann — eine Zerlegung, die sich allein durch die Entmilitarisierung der Nachrichtendienste und ihre Unterstellung unter die strenge Kontrolle des Parlaments bewerkstelligen lässt, eines Parlaments, das auch die Ernennung der Leiter dieser Dienste vornehmen sollte, die zu wahrhaftigen Vereinigungen der organisierten Kriminalität geworden sind.
Das ist eines der wichtigsten Ziele des Entwurfs der #RevisionDerVerfassung, genannt #Souveränitätsverfassung — eines Vorhabens, gegen das sich die mehr oder weniger verdeckten Securitate-Leute heftig zur Wehr setzen.
Vorderhand ist, paradoxerweise, die einzige wirksame Waffe gegen die Systemleute… die Haushaltskrise, der „systemische" Geldhunger, den die Krisen der letzten Jahre hervorgerufen haben.
Gewinner werden offensichtlich wiederum die Securitate-Leute sein. Aber nur jene Securitate-Leute, welche die DNA beherrschen.
Deshalb bitten wir Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen (VERGESSEN SIE NICHT — am 08.02.2023 sehen wir uns im Café für die Nation, Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, Bukarest); und wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
183. 1. Februar 2023 — Über die Stärkung des Parlaments
Die Stärkung der Macht des Parlaments als „des obersten repräsentativen Organs des rumänischen Volkes" — so wie Art. 61 der Verfassung es festlegt — ist die einzige Möglichkeit für das rumänische Volk, aus dem gegenwärtigen Sumpf herauszukommen, die Securitate-Metastase zu bekämpfen und seine nationale Souveränität auszuüben.
Deshalb wurden im Entwurf der #RevisionDerVerfassung, überschrieben #Souveränitätsverfassung, nicht weniger als 13 Änderungen an 7 Artikeln der gegenwärtigen Verfassung vorgenommen, mit dem einzigen Ziel, die Macht des Parlaments im rumänischen Staat zu stärken. Ich weiß: über das Parlament und die Stärkung seiner Macht zu sprechen ist ein sehr wenig beliebtes Thema, ebenso wenig beliebt wie die Einrichtung des Parlaments selbst. Aber ich muss eines klar sagen: die fehlende Beliebtheit ist ebenfalls eine Wirkung der Machenschaften der Kaste der Securitate-Leute, die es einerseits beständig durch die „unabhängige" Presse oder durch abgestimmte Propagandaaktionen in Verruf bringt (erinnern Sie sich an die Verteufelung, der Petrov das Parlament unterworfen hat?!?), andererseits durch die Handlungen einiger mehr oder weniger „besternter" Parlamentarier, die durch ihr Tun oder Unterlassen unmittelbar an der Zerstörung des Ansehens des obersten Forums des rumänischen Volkes arbeiten.
Gewiss ist nur eines: je schwächer das Parlament, desto stärker wird sich die personifizierte Diktatur des Systems ausprägen. Und noch eine Anmerkung… was eine Demokratie ausmacht, ist nicht die Beliebtheit und die Macht des Präsidenten oder einer beziehungsweise mehrerer Machteinrichtungen des Staates wie der Armee oder der Feuerwehr. Starke Präsidenten und Machteinrichtungen haben auch die härtesten Diktaturen der Welt… Wenn Sie Nordkorea sagen, was fällt Ihnen ein?
Deshalb ist das Parlament, um jeden Preis, unter jedem Risiko, ob es uns gefällt oder nicht, jene Einrichtung, die gestärkt werden muss, die in Rumänien allmächtig werden muss.
Heute werde ich kurz über die letzten 3 Änderungen sprechen (eine davon wurde bereits bei der Erörterung über die Notwendigkeit der Entmilitarisierung der Nachrichtendienste besprochen).
Die erste dieser Änderungen betrifft die Änderung des Art. 119 der Verfassung und die Einfügung eines Absatzes, der die Aufnahme der Vorsitzenden der beiden Kammern des Parlaments in den Obersten Landesverteidigungsrat anordnen wird. Gegenwärtig gehören dem Rat von Rechts wegen „der Präsident, der Ministerpräsident, der Verteidigungsminister, der Justizminister und die Leiter der Nachrichtendienste" an. Also die vollziehende Gewalt und ihre faktischen Herren — die Nachrichtendienste, das, was ich die Kaste der Securitate-Leute genannt habe. Dieses Monopol kann und muss gebrochen werden, indem die Vertreter der beiden Kammern des Parlaments unter die Mitglieder von Rechts wegen des Obersten Landesverteidigungsrats aufgenommen werden.
Diese Maßnahme bildet, neben der ebenfalls unmittelbaren Bestimmung der Leiter der Nachrichtendienste durch das Parlament und der Entmilitarisierung dieser Dienste, die Voraussetzungen für die „Ent-Securitisierung" der rumänischen Gesellschaft. Ohne jedes Risiko der Übertreibung: diese Maßnahmen wären die erste und wahre Revolution in Rumänien.
Die zweite Änderung, von der wir heute sprechen, betrifft Absatz 1 Buchstaben a bis d des Artikels 146 der Verfassung; obwohl dieser die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofs regelt, sind die vorgeschlagenen Änderungen geeignet, einmal mehr die Macht des Parlaments und mithin die Demokratie und die nationale Souveränität zu stärken.
So ist eine wesentliche Maßnahme zur Stärkung der Macht des Parlaments und zur Verringerung des Einflusses des Systems im rumänischen Staat die Senkung der Zahl der Parlamentarier, die nötig ist, um den Verfassungsgerichtshof wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Gesetze, der Verträge, der Geschäftsordnungen des Parlaments, aber auch der Verordnungen und Dringlichkeitsverordnungen anzurufen (deren Verfassungswidrigkeit von Parlamentariern gegenwärtig überhaupt nicht geltend gemacht werden kann).
Konkret wäre die Senkung der Zahl der Parlamentarier, die zur Anrufung des Verfassungsgerichtshofs für eine vorherige Verfassungskontrolle nötig ist, von 50 Abgeordneten (wie in der gegenwärtigen Verfassung vorgesehen) auf 20 Abgeordnete (in unserem Vorschlag) beziehungsweise von 25 Senatoren auf 10 Senatoren die Gewähr für eine wirksame Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der sowohl vom Parlament als auch von der Regierung erlassenen Rechtsakte. Und während die Senkung der Zahl der Parlamentarier für die Anfechtung von Rechtsakten beim Verfassungsgerichtshof eine Gewähr dafür wäre, dass die parlamentarische Opposition die Gesetze tatsächlich und wirksam einer Verfassungskontrolle unterwerfen kann, würde die Unterwerfung auch der Verordnungen und Dringlichkeitsverordnungen unter dieselbe Kontrollordnung infolge möglicher Anrufungen durch Parlamentarier (und nicht nur durch den Volksanwalt oder durch die Gerichte oder Handelsschiedsgerichte) bewirken, dass die von der Exekutive erlassenen Rechtsakte tatsächlich denselben Regeln und Strengen unterliegen wie die vom Parlament beschlossenen — was eine Rückkehr zur Normalität bedeuten würde. Mit anderen Worten: die Exekutive, die Regierung, wird nach 33 Jahren jene ungerechtfertigten Vorrechte verlieren, die sie gegenüber der gesetzgebenden Gewalt hat — jener Gewalt, welche die Interessen des Volkes am getreuesten vertritt.
Indem wir all diese Änderungen des Grundgesetzes Rumäniens vorschlagen, versuchen wir die Notwendigkeit zur Sprache zu bringen, Rumänien aus einer halbpräsidentiellen Republik — einer Republik, in der ein einziger Mensch, der Präsident, eine bestimmende Stellung im Staat und eine beherrschende Stellung gegenüber den Gewalten des Staates innehat — in eine halbparlamentarische Republik zu verwandeln, in der die tatsächliche und vorrangige Macht dem Parlament zufallen soll, obwohl wir weiterhin unseren Präsidenten unmittelbar wählen werden.
Ich weiß, Sie werden mir sagen: „Das Parlament ist nicht beliebt!" Oder: „Sieh dir die heutigen Parlamentarier an." Ich weiß… aber das ist bloß die Wirkung der mangelhaften Weise, in der die institutionelle und staatliche Architektur von der gegenwärtigen Verfassung entworfen wurde.
Deshalb ist meine Antwort einfach: solange wir uns die grundlegende Bedeutung des Parlaments nicht bewusst machen und ihm nicht den Vorrang geben, den es verdient, werden wir nicht in einer Demokratie leben!
Mehr noch: solange wir den Nachdruck auf den Präsidenten und dessen Wahl legen und die Zügel des Staates in den Händen eines einzigen Menschen lassen, können wir weder den Anspruch erheben, „Demokraten" zu sein, noch auch nur, dass unsere Interessen vertreten werden. Sie glauben mir nicht? Erinnern Sie sich an die Namen der Präsidenten, die das Volk gewählt hat, und daran, was sie für das Volk getan haben.
Deshalb müssen wir den Mut haben, offen und ohne Umschweife zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu suchen. Wir! Nicht sie!
Deshalb bitten wir Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen (VERGESSEN SIE NICHT — am 08.02.2023 sehen wir uns im Café für die Nation, Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, Bukarest); und wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
184. 3. Februar 2023 — „Über den Diebstahl der Multis und über die Notwendigkeit von Steuern, von Solidarität und… von Plagia…“
Über den Diebstahl der multinationalen Konzerne und über die Notwendigkeit von Steuern, von Solidarität und… von gut gemachten Plagiaten!
OMV Petrom hat den größten Gewinn erzielt, den je ein Unternehmen in Rumänien erzielt hat: einen Nettogewinn von 10,3 Milliarden Lei im vergangenen Jahr, ein Anstieg um 260 % gegenüber dem Vorjahr, als er bloß 2,86 Milliarden Lei erzielt hatte. Dies als Wirkung der von Putin verursachten „Energiekrise", versteht sich, und mitten in der Finanzkrise nach der Plandemie…
Als Antwort hat Ciolacu vor einigen Tagen sein „Regierungsprogramm" angekündigt. Das einzig Bemerkenswerte und einigermaßen zusammenhängend Ausgedrückte war, dass er eine „Solidaritätsabgabe" vorschlagen werde, eine Steuer von 1 % auf den Umsatz der multinationalen Konzerne.
Gewiss, es ist vage, es ist schlecht ausgedrückt (wie bestimmt man steuerlich den Begriff „multinationale Konzerne"?) und… es ist offensichtlich: er hat unseren Gesetzentwurf mit dem Namen „Solidaritätsgesetz — das Gesetz zur Besteuerung der großen Geschäfte und Vermögen" abgeschrieben… (ein Entwurf, der noch immer auf einen mutigen Parlamentarier wartet, der ihn im Parlament einbringt!)
Doch ich ärgere mich nicht darüber, dass Ciolacu mich plagiiert, indem er einige Texte aus der von der #KoalitionFürDieNation geschriebenen und verantworteten Gesetzesinitiative abschreibt.
Ich ärgere mich nur darüber, dass Ciolacu unseren Gesetzentwurf schlecht und unvollständig plagiiert hat. Und sehr spät, niederträchtig spät, denn selbst wenn heute eine „Solidaritätsabgabe" beschlossen würde, könnte sie erst mit dem kommenden Steuerjahr in Kraft treten.
Nun haben wir aber schon im vergangenen Sommer (seit dem 19. Juli 2022) die Erörterungen über den Gesetzentwurf mit dem Titel „#Solidaritätsgesetz — DAS GESETZ ZUR BESTEUERUNG DER GROSSEN GESCHÄFTE UND VERMÖGEN, GESETZENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES STEUERGESETZBUCHS, Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch" eröffnet, und am 24. November 2022 haben wir die Phase der Beratungen und öffentlichen Erörterungen abgeschlossen, den Gesetzentwurf (und die zugehörige Begründung) endgültig gefasst und ihn jedem Parlamentarier zur Verfügung gestellt, der… den Mut gehabt hätte, ein solches Vorhaben auf sich zu nehmen. Den Beweis dafür haben Sie hier — https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1792. Unter demselben Link finden Sie auch den vollständigen Text des Gesetzesvorschlags und der Begründung. Bestens geeignet, übernommen und abgeschrieben zu werden!
Bis jetzt hat niemand den Mut gehabt… ich warte noch, ich hoffe noch.
Unser Angebot bleibt bestehen! Wir nehmen sogar Plagiate an und ermutigen sie! Aber nur, wenn sie gut gemacht sind, nicht wie jenes Ciolacus.
Doch lassen Sie mich Ihnen den „Kern" jener Regelung in Erinnerung rufen, die ich vor mehr als sechs Monaten vorgeschlagen habe:
Das „Solidaritätsgesetz" führt die „Regel 1, 2, 3" ein und ordnet die Einführung einer gestaffelten Steuer auf den Umsatz für alle Gesellschaften mit einem Umsatz von über 10 Millionen Euro an. Und zwar:
- 1 % des Umsatzes für Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 10.000.000 Euro überstiegen haben,
- 2 % des Umsatzes für Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 100.000.000 Euro überstiegen haben, und
- 3 % des Umsatzes für Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 1.000.000.000 Euro überstiegen haben.
Mehr noch: das #Solidaritätsgesetz hat das „Problem OMV" vorweggenommen und hätte den „Dribbling" der Österreicher wirksam durchkreuzt, indem es eine besondere Steuer von 5 % des Umsatzes für „Steuerpflichtige festlegt, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben und jährliche Erträge von mehr als 10.000.000 Euro haben"… und das hätte niemand mehr umgehen können!
Denn das #Solidaritätsgesetz führte auch eine, ebenfalls gestaffelte, Steuer ein — ebenfalls nach der „Regel 1, 2, 3" — für die großen Vermögen natürlicher Personen. So war eine Steuer festgelegt von
- 1 % des Gesamtwerts des Vermögens für steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 10.000.000 Euro übersteigen;
- 2 % des Gesamtwerts des Vermögens für steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 100.000.000 Euro übersteigen, und
- 3 % des Gesamtwerts des Vermögens für steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 1.000.000.000 Euro übersteigen.
Darüber hinaus führte das #Solidaritätsgesetz auch eine Steuer für die „unverschämten Renten" ein, die, obwohl aus dem konsolidierten Staatshaushalt gezahlt, das Gehalt des Präsidenten Rumäniens übersteigen, indem es für Renten einen Steuersatz von „90 % des monatlichen steuerpflichtigen Einkommens aus jenem Rentenanteil festlegt, der 11 monatliche Bruttomindestlöhne im Land übersteigt".
Alle so eingenommenen Gelder hätten die Haushaltslöcher decken können, einschließlich eines „Lochs", das das #Solidaritätsgesetz selbst durch die Einführung steuerlicher Abzüge für Bürger mit mehreren unterhaltsberechtigten Personen erzeugt hätte, womit die Geburtenrate in Rumänien gefördert würde. In diesem Sinne sah unser Gesetzentwurf Abzüge für „Steuerpflichtige, die monatliche Bruttoeinkünfte zwischen 3.600 Lei und 20.000 Lei erzielen", wie folgt vor:
„(i) für Steuerpflichtige mit einer unterhaltsberechtigten Person — 20 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit zwei unterhaltsberechtigten Personen — 30 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit drei unterhaltsberechtigten Personen — 40 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit vier oder mehr unterhaltsberechtigten Personen — 50 % der geschuldeten Einkommensteuer."
Einfach, gerecht und wirksam. So ist der von der #KoalitionFürDieNation vorgeschlagene Gesetzentwurf #Solidaritätsgesetz.
So einfach, so gerecht und so wirksam, dass niemand den Mut gehabt hat, ihn im Parlament einzubringen. Oder ihn wenigstens richtig zu plagiieren.
Ich wiederhole: unsere Herausforderung und unser Angebot bleiben bestehen:
Welcher Parlamentarier hat den Mut, das #Solidaritätsgesetz im Parlament einzubringen?
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
185. 8. Februar 2023 — „Heute ab 18.00 Uhr treffen wir uns im Café für die Nation in Bukarest, Str Petru Cercel NR…“
Heute ab 18.00 Uhr sehen wir uns im Café für die Nation in Bukarest, Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4,
wo die zweite öffentliche Erörterung über den Entwurf der #RevisionDerVerfassung stattfinden wird, überschrieben #Souveränitätsverfassung oder #VerfassungFürDieNation.
Jeder, jeder rumänische Bürger ist willkommen und eingeladen, Vorschläge zu machen, Kritik zu üben oder schlicht der öffentlichen Erörterung eines Entwurfs zur Revision der Verfassung beizuwohnen — eines Entwurfs, der ausschließlich aus den Reihen der Zivilgesellschaft stammt und außerhalb des Parlaments geschrieben wurde, ohne den Einfluss der „Einrichtungen" und der „Dienste", die unser Leben seit 33 Jahren im Verborgenen lenken.
Gegenstand der heutigen Gespräche werden jene Änderungen sein, die der Stärkung und Gewährleistung der Rechte des Bürgers dienen, und genauer die Vorschläge betreffend
- die Aufhebung des Absatzes 2 des Artikels 19 der Verfassung — jenes, der die Auslieferung rumänischer Bürger an Drittstaaten erlaubt, mit denen Rumänien entsprechende Verträge geschlossen hat;
- die Änderung des Absatzes 2 des Artikels 22 der Verfassung — dort, wo der Änderungsvorschlag das ausdrückliche Verbot vorsieht, rumänische Bürger irgendwelchen experimentellen Behandlungen zu unterwerfen, sowie die Bindung jeder medizinischen Behandlung an die vollständig und redlich aufgeklärte Einwilligung des Patienten;
- die Änderung der Absätze 1 und 2 des Artikels 48 der Verfassung — wobei auf Verfassungsebene festgeschrieben werden soll, dass die Familie „sich auf die frei eingegangene Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gründet", aber auch die Aufhebung der Bedingung, dass eine Zivilehe bestehen muss, damit die religiöse Eheschließung vollzogen werden kann.
Alle diese Änderungen waren bereits Gegenstand von Anmerkungen, die ich auf der Facebook-Seite veröffentlicht habe, genauer:
- am 9. Januar 2023 zum Thema der Auslieferung rumänischer Bürger (https://www.facebook.com/dan.chitic/posts/pfbid02CRg5KwJ6aRLTF9Fx4ZgJ7…
- am 10. Januar 2023 zum Thema des Verbots der verpflichtenden Unterwerfung unter experimentelle Behandlungen (https://www.facebook.com/dan.chitic/posts/pfbid0SLC5NdGnBFmsXu9pjxLBHu…) und
- am 12. Januar 2023 zum Thema der überlieferten Familie und der Loslösung der religiösen von der Zivilehe (https://www.facebook.com/dan.chitic/posts/pfbid02uDpXjhk4nvL2jCExxEi1E…
Es ist offensichtlich, dass beinahe alle Änderungen letztlich der Stärkung der Rechte des Bürgers dienen (von jenen über die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz bis zu jenen über die Begrenzung der Macht und des Einflusses der Nachrichtendienste auf die Gesellschaft oder über den Schutz und die Mehrung des nationalen Vermögens); doch aus organisatorischen, ja sogar „didaktischen" Gründen — um über jeden einzelnen Artikel „gesetzter" sprechen zu können — werden wir uns heute auf diese 3 Änderungen beschränken.
Selbstverständlich können unsere Änderungsvorschläge nicht nur kommentiert, sondern ihrerseits auch geändert oder ergänzt werden. Im Übrigen wurde mir infolge einiger von Ihnen erhaltener Anregungen geraten, auch einige Änderungen zu übernehmen, die 2013 von den um Crin Antonescu versammelten Fachleuten vorgeschlagen wurden.
Deshalb bitten wir Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen (und wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
186. 11. Februar 2023 — „ACHTUNG: VERSUCH DER UNTERGRABUNG DER DEMOKRATISCHEN RECHTE UND FREIHEITEN IN RUMÄNIEN — Dik…“
ACHTUNG: VERSUCH DER UNTERGRABUNG DER DEMOKRATISCHEN RECHTE UND FREIHEITEN IN RUMÄNIEN — die Diktatur „kehrt zurück"!
Die Plagiatoren Ciucă (Ministerpräsident) und Bode (Innenminister) sind einfallsreich und bringen den Totalitarismus in klaren, unzweideutigen Formen nach Rumänien zurück. Damit es für alle klar sei!
Die #KoalitionDesVerrats versucht durch die PNL, von höchster Ebene aus, die Diktatur in Rumänien wieder einzuführen — durch einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs, der mit 1 bis 5 Jahren „die Tat der Person bestraft, die in der Öffentlichkeit (…) durch Drohungen oder schwere Angriffe auf die Würde von Personen die öffentliche Ordnung und Ruhe stört", und, als erschwerender Umstand, mit 2 bis 7 Jahren, wenn die Tat von 2 oder mehr Personen gemeinsam begangen wird.
Mit anderen Worten: jeder Protest wird zur Festnahme und zur Verurteilung der Teilnehmer zu schwerer Haft führen können!!!
Sie glauben mir nicht? Hier der schändliche Gesetzesvorschlag jener an der Spitze der PNL:
„11. Artikel 371 wird geändert und erhält folgende Fassung:
Die Tat der Person, die in der Öffentlichkeit durch gegen Personen oder Güter begangene Gewalt oder durch Drohungen oder schwere Angriffe auf die Würde von Personen die öffentliche Ordnung und Ruhe stört, wird mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 5 Jahren bestraft.
Wird die in Abs. (1) vorgesehene Tat begangen von:
zwei oder mehr Personen gemeinsam;
einer Person, die eine Schusswaffe, einen Gegenstand, eine Vorrichtung, einen Stoff oder ein Tier bei sich führt, die das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Unversehrtheit von Personen gefährden können, so beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von 2 bis 7 Jahren."
Ich weiß nicht, ob dieser Vorschlag angenommen werden wird. Ich hoffe nicht, denn wenn diese Abscheulichkeit das Parlament passierte, träten wir unmittelbar in die Diktatur ein. Ich hoffe aufrichtig, dass sie nicht durchgeht! Und ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, damit sie nicht durchgeht!
Wichtig ist, dass diese „Initiative" NICHT VERGESSEN WERDE! Die Absicht der Urheber ist klar, und die Form des Gesetzesvorschlags, so wie sie in der Presse erschienen ist, macht sie schuldig der Tat des VERSUCHS DER UNTERGRABUNG DER DEMOKRATISCHEN RECHTE UND FREIHEITEN IN RUMÄNIEN.
Selbstverständlich ist diese Tat leider im Strafgesetzbuch nicht geregelt.
Doch sie kann und muss von der rumänischen Wählerschaft bestraft werden!
187. 16. Februar 2023 — „Vor 2 Tagen hat Diana Șoșoacă im Senat ein Stück des Projekts namens #LegeaSolidarități… eingereicht“
Vor 2 Tagen hat Diana Șoșoacă im Senat ein Stück jenes Entwurfs eingebracht, der #Solidaritätsgesetz heißt
Tatsächlich hat Diana jene Änderungen des Steuergesetzbuchs übernommen, welche die #KoalitionFürDieNation vor 6 Monaten mit dem #Solidaritätsgesetz vorgenommen hat — Änderungen, die NUR die Besteuerung der großen Geschäfte betreffen.
Das ist sehr gut! Wir danken ihr sehr für diese große Hilfe, die sie uns und dem rumänischen Volk geleistet hat.
Letztlich kämpfen wir alle #FürDieNation.
Der Entwurf enthält jedoch auch Bestimmungen über die Besteuerung der großen Vermögen, die Besteuerung der „unverschämten" Renten sowie steuerliche Abzüge für Steuerpflichtige mit mehreren unterhaltsberechtigten Personen — Letztere mit dem erklärten Ziel, die Geburtenrate zu fördern.
Ich hoffe, dass auch diese Änderungen so bald wie möglich in die Gesetzgebung eingebracht werden. Vielleicht von Diana. Oder von der AUR, die sich durch Antonio Andrusceac ausdrücklich dazu verpflichtet hat. Oder vielleicht von Dumitru Coarnă, der sie seit Dezember 2022 hat.
Es kommt nicht darauf an! Wichtig ist, dass sie ins Parlament gelangen und dort erörtert und beschlossen werden!
Ich freue mich, dass meine Arbeit, unsere Arbeit, jene von uns aus der #KoalitionFürDieNation, verwertet und in den Dienst der Nation gestellt wird.
Ich lasse Ihnen hier den vollständigen Entwurf, so wie er geschrieben und allgemein #Solidaritätsgesetz genannt wurde: https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1792
Bemerkenswert ist, dass wir von der #KoalitionFürDieNation einen Gesetzentwurf geschrieben haben, mit dem OMV von der „Solidaritätsabgabe" nicht ausgenommen worden wäre, indem wir — im Unterschied zu den „Fachleuten" der Regierung — auch den Vertrieb von Erdölerzeugnissen unter jene Tätigkeiten aufgenommen haben, welche die Zusatzbesteuerung auslösen. Und das aus einem einfachen Grund: wir sind, im Unterschied zur Regierung, nicht die Anwälte der Ausbeuter von OMV!
188. 17. Februar 2023 — „Heute, am 17.02.2023, hat Diana Șoșoacă ein zweites Segment des von … verfassten #LegeaSolidarității eingereicht“
Heute, am 17.02.2023, hat Diana Șoșoacă einen zweiten Abschnitt des von der #KoalitionFürDieNation geschriebenen #Solidaritätsgesetzes eingebracht.
Es ist jener Artikel des Gesetzes, der Art. 77 des Steuergesetzbuchs ändert und Abzüge für Personen mit mehreren unterhaltsberechtigten Personen gewährt, die nicht unter die vom gegenwärtigen Steuergesetzbuch gesetzte Grenze von 3.600 Lei fallen, deren Einkünfte aber nicht höher als 20.000 Lei sind.
Zudem gilt unser Vorschlag für alle Steuerpflichtigen, nicht nur für Angestellte, sondern auch für Freiberufler.
Vom #Solidaritätsgesetz bleibt noch jener Teil einzubringen, der die großen Vermögen und die „unverschämten Renten" besteuert.
Ich bin gespannt, wer sich schneller bewegt #FürDieNation…
Das Volk braucht es, dass ihr euch schneller bewegt!
Den Interessierten lasse ich hier den vollständigen Gesetzentwurf, so wie er geschrieben und allgemein #Solidaritätsgesetz genannt wurde: https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/1792.
Nehmt ihn und bringt ihn so schnell wie möglich im Parlament ein!
Lasst die Eitelkeiten, ich bitte euch! Nehmt euch ein Beispiel an uns!
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
189. 22. Februar 2023 — „Über das Bedürfnis nach Normalität. Der Protest gegen die Arbeiten am Bystroje-Kanal bei …“
Über das Bedürfnis nach Normalität. Die Kundgebung gegen die Arbeiten am Bystroe-Kanal vor der Botschaft der Ukraine in Bukarest um 14 Uhr — als Zeichen der Normalität.
Ich habe die gestrigen Reden der beiden nicht kommentiert. Überhaupt nicht!
Es hatte keinen Sinn. Wen es interessierte, der hat sie, davon bin ich überzeugt, verfolgt und verstanden, was zu verstehen war, von jener Warte und aus jener Sicht, von der aus er die Reden verfolgt hat — alles war einfach und klar gesagt. Wen nicht, den interessiert offenkundig nichts aus der wirklichen Welt, und es hat keinen Sinn, ihn zu stören… ich denke sogar, dass es die richtige Entscheidung ist, angesichts der Lage, in der wir uns befinden.
Vielleicht wichtiger ist, was nach den gestrigen Reden gesagt wurde, weit ausdrücklicher und knapper:
Sergej Rjabkow (stellvertretender russischer Außenminister): „Die USA wollen, dass Russland besiegt wird; in diesem Fall wird Russland sich mit allen Waffen verteidigen — die Welt steht am Rand eines weltweiten Konflikts"… oder
Medwedew: „Wenn die USA Russland besiegen wollen, dann haben wir das Recht, uns mit jeder Art von Waffen zu verteidigen, einschließlich der atomaren… Wenn Russland die ‚Militäroperation' beendet, ohne den Sieg errungen zu haben, wird Russland nicht mehr bestehen, es wird in Stücke gerissen werden; wenn die USA dem Regime in Kiew keine Waffen mehr liefern, wird der Krieg enden."
Gewiss ist, dass von gestern an alles möglich ist. Jederzeit. Es bleibt noch ein Schatten von Hoffnung mit dem Friedensplan, den China ebendieser Tage vorgeschlagen und verhandelt hat. Nun, Gott sei uns gnädig! Im Wortsinn.
Dennoch sind wir, um unserer geistigen und leiblichen Gesundheit willen, gezwungen, normal zu leben, als geschähe nichts, als stünden wir nicht am Rand des Abgrunds…
Und NORMAL ist es, zu protestieren, so viel und wie wir können, gegen den Angriff auf Rumänien und gegen das ökologische Verbrechen, das die „gute" Nachbarin Ukraine am Donaudelta begeht:
Der Bystroe-Kanal muss geschlossen oder wenigstens verstopft werden! UNVERZÜGLICH!
Deshalb werden wir uns heute ab 14.00 Uhr vor der Botschaft der Ukraine treffen, um gemeinsam zu sagen:
Die Ukraine unterdrückt die rumänische Minderheit in der Ukraine!
Die Ukraine baut den Bystroe-Kanal widerrechtlich, was einen Angriff auf Rumänien darstellt!
Deshalb rufe ich Sie auf, auch Sie zu kommen, damit wir Rumänien gemeinsam gegen den ukrainischen Angriff verteidigen!
Sodann ist es NORMAL, dass wir uns auch ab 18.00 Uhr im Café für die Nation treffen (Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, Bukarest), wo wir Sie erwarten, um gemeinsam den Änderungsvorschlag zur Verfassung mit dem Namen #Souveränitätsverfassung zu kommentieren und zu verbessern (wir erwarten Vorschläge und Anmerkungen auch auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0).
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
190. 3. März 2023 — „Am Montag, dem 6. März 2023, treffen wir uns ab 14.00 Uhr vor der Botschaft der Ukraine, um klar und … zu sagen“
Am Montag, dem 6. März 2023, sehen wir uns ab 14.00 Uhr vor der Botschaft der Ukraine, um klar und laut zu sagen:
Ukraine, stop the aggression against the Danube Delta!!!
Wir erwarten euch alle, denen das Schicksal dieses Volkes und die Zukunft dieses Landes am Herzen liegen, gleichviel welcher Überzeugung, Ausrichtung oder politischen Zugehörigkeit!
Wir erwarten vor allem euch, die Grünen, die Ökologen, die Anhänger des Green Deal: kommt und unterstützt die Sache des Donaudeltas. Zeigt, dass ihr mit euch selbst folgerichtig seid, mit den Grundsätzen und Werten, die ihr zu vertreten behauptet! Kommt und zeigt, dass ihr auch Rumänen seid und nicht bloß „grün", und dass ihr zwischen der „politischen Korrektheit" der Art „Slava Ukraini" und der Dringlichkeit, das Delta zu retten… das Delta und das nationale Interesse wählt!
Sodann sehen wir uns ab 18.00 Uhr im Café für die Nation (Str. Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, Bukarest), um über die #Souveränitätsverfassung zu sprechen. Ja, kommende Woche finden die Gespräche am Montag statt und nicht am Mittwoch, wie gewöhnlich.
Nachschrift: ich werde auch Greta von unserer Kundgebung unterrichten. Greta Thunberg, versteht sich. Wer weiß, vielleicht taucht sie auf, um das Delta zu unterstützen.
Nach-Nachschrift: hier die letzte Botschaft, die ich an die „Retterin des Planeten", Fräulein Greta Thunberg, geschrieben habe (im englischen Wortlaut, so wie sie abgesandt wurde):
„On Monday, March 6, 2023, we will meet at 2 p.m. in front of the Embassy of Ukraine in Bucharest to say loud and clear:
Ukraine, stop the aggression against the Danube Delta!!!
That's why I make one more call, the same call:
As I have already said in several previous messages,
my name is Dan MV Chitic, I am a lawyer and I am writing to you from Romania.
I am calling on you in this way to ask for your help in an environmental problem of planetary gravity: the Danube Delta, a UNESCO site and Biosphere Reserve, is irreparably affected at this very moment by the dredging works carried out illegally by Ukraine on Bâstroe canal.
According to the words of an expert in the matter of the Danube Delta, the professor Alfred Vespremeanu, Director of the Marine and River Research Station "Sf. Gheorghe", he explained in the press that "if you dredge the Bâstroe canal, then the first consequence in terms of hydrology will be that this arm will draw more water from the collateral arms. It is about the old Stambul, which is the largest branch in the Chilia Delta, and then the Oceacov branch, which is in an erosion phase anyway."
"If the entire Chilia branch were to deepen up to Ismail (…) It would slowly draw more water from the Tulcea branch, from the Romanian branches - Sulina and Sfântu Gheorghe - which is not desired."
The specialist's conclusion is simple: "(Dredging the Bâstroe Canal) It is an unacceptable pressure in one of the few deltas that remain very beautiful and natural"
In other words, at these very moments, illegal work is being done that is destroying one of the most spectacular and valuable ecosystems in Europe and the world.
That's why I appeal to you, dear Greta, and call you to Romania to come to the aid of the Danube Delta, thus putting your entire reputation and media power in support of the Danube Delta Biosphere Reserve.
Thank you in advance for the help you will give to the Danube Delta!"
191. 11. März 2023 — „In den Mainstream-Medien beginnt man über die großen Vermögen einiger Spitzenleute des Systems zu sprechen“
In den Mainstream-Medien beginnt man über die großen Vermögen einiger Systemleute an der Spitze zu sprechen
Das von der #KoalitionFürDieNation vorgeschlagene #Solidaritätsgesetz, jenes Gesetz, das die Besteuerung der großen Vermögen regelt, wird von den Parlamentariern, denen es zur Verfügung gestellt wurde, weiterhin übergangen… fertig geschrieben! Es müsste bloß bei den Ständigen Präsidien eingereicht werden.
Beantworten Sie diese Frage selbst…
Täte ich es, so würde man mir vorwerfen, ich sei boshaft.
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
192. 14. März 2023 — „Im „Haus des Volkes“… gekommen, um die letzten kleinen Anpassungen am #LegeaSolidarității vorzunehmen (Le…“
Im „Haus des Volkes"… gekommen, um die letzten kleinen Anpassungen am #Solidaritätsgesetz (dem Gesetz zur Besteuerung der großen Vermögen) vorzunehmen, bevor es zur Annahme eingebracht wird.
Diesmal arbeiten wir gemeinsam mit jenen von der AUR, so wie wir es zuvor auch mit Diana Șoșoacă oder Dumitru Coarnă getan haben.
Das bedeutet nach meiner Auffassung, die patriotischen Kräfte zu bündeln, sie zu verbinden: uneigennützig zu arbeiten, ohne Eitelkeiten oder eitle Größenansprüche, mit jedem Einzelnen… #FürDieNation!
Übrigens… ich glaube, dass wir, die #KoalitionFürDieNation, von der Straße aus mehr Gesetze geschrieben haben, als 90 % der Parlamentarier es je getan haben.
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
193. 14. März 2023 — „Das System tötet, das System zerstört Schicksale, das System untergräbt die nationale Wirtschaft, das System…“
Das System tötet, das System zerstört Lebenswege, das System untergräbt die nationale Wirtschaft, das System hat die Führung des Staates vereinnahmt, das System verrät das nationale Interesse… Ja, das System — jenes Geflecht von Diensten und Behörden, eine „nachrichtendienstlicher" und „geheimer" als die andere — ist ohne jeden Zweifel eine nationale Metastase.
Die jüngste Bestätigung kommt von dort, woher wir es am wenigsten erwartet hätten: von Rareș Bogdan, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden der PNL, der ausdrücklich sagt, Bogdan Aurescu, der Außenminister, sei der Mann des Systems. Und wir glauben ihm. Wir sagen es seit Langem.
Einfach: das Übel muss an der Wurzel ausgeschnitten werden! Die Nachrichtendienste müssen entmilitarisiert werden, und die ehemaligen oder gegenwärtigen Agenten der Nachrichtendienste müssen daran gehindert werden, in zivile Schlüsselämter zu gelangen!
Radikal: indem diese Regeln auf Verfassungsebene geregelt werden!
Deshalb habe ich den Entwurf der #RevisionDerVerfassung mit dem Namen #Souveränitätsverfassung angeregt, in dem ich dies klar und unzweideutig geregelt habe.
Morgen, am 15.03.2023, werden wir im Café für die Nation in Bukarest, Strada Petru Cercel Nr. 1, Sektor 4, folgende greifbare Vorschläge erörtern:
„Absatz 3 des Artikels 40 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„(3) Den Richtern des Verfassungsgerichtshofs, den Volksanwälten, den nationalen oder europäischen Richtern und Staatsanwälten, den aktiven Angehörigen der Armee und der Nachrichtendienste, den Polizisten und weiteren durch Organgesetz bestimmten Gruppen öffentlicher Bediensteter ist die Mitgliedschaft in politischen Parteien untersagt. Diesen Berufsgruppen ist die Mitgliedschaft in politischen Parteien untersagt, und sie dürfen für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ende der Ausübung dieser Ämter keine ernannten oder gewählten öffentlichen Ämter innehaben.""
„Nach Absatz 2 des Artikels 116 wird ein neuer Absatz, Absatz (3), mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
„(3) Ernannte öffentliche Ämter oder Ämter und Eigenschaften, für die eine unmittelbare Bestimmung erfolgt und für die kein Auswahlverfahren durchgeführt wird, können für eine Amtszeit von höchstens 4 Jahren besetzt werden, die ein einziges Mal erneuert werden kann, sofern nicht durch die vorliegende Verfassung eine andere Dauer der Amtszeit oder eine andere Zahl von Amtszeiten vorgesehen ist.""
„Die Absätze 4 und 5 des Artikels 118 werden geändert und erhalten folgende Fassung:
„(4) Die Nachrichtendienste und die ihnen gleichgestellten Dienste werden ausschließlich in ziviler Form eingerichtet, unter den Bedingungen des Gesetzes. Die Veranstaltung militärischer oder paramilitärischer Tätigkeiten außerhalb einer staatlichen Behörde ist untersagt.""
„Nach Abs. (1) des Artikels 119 wird ein neuer Absatz, Abs. (2), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(2) Dem Obersten Landesverteidigungsrat gehören von Rechts wegen an: der Präsident, der Ministerpräsident, die Vorsitzenden der beiden Kammern des Parlaments, der Verteidigungsminister, der Justizminister und die Leiter der Nachrichtendienste. Die Leiter der Nachrichtendienste werden für einen Zeitraum von 4 Jahren in gemeinsamer Sitzung des Parlaments bestimmt.""
Wir erwarten Sie, um diese Vorschläge gemeinsam zu erörtern, denn unsere Änderungsvorschläge können nicht nur kommentiert, sondern ihrerseits auch geändert oder ergänzt werden.
Deshalb bitten wir Sie, sich auch Ihrerseits an dieser so notwendigen Erörterung zu beteiligen (und wir erwarten Ihre Anmerkungen und Vorschläge zur zur Erörterung gestellten Fassung und Ihre Vorschläge zur Änderung der Verfassung auf dem Telegram-Kanal https://t.me/+W-oH4Yyxi9pjNTE0.
Lesen Sie alle (bisher) zur Erörterung vorgeschlagenen Änderungen unter https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/2018.
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
194. 21. März 2023 — Über die sterbende Globalisierung
Wenn ich diese Bilder sehe, habe ich wieder Lust, mich „selbst zu zitieren"… diesmal rufe ich Ihnen einen Beitrag vom 25.05.2022 in Erinnerung:
„George Soros hat uns gestern verkündet, die Globalisierung liege im Sterben. „Selbst wenn die Kämpfe aufhören, wie sie es schließlich müssen, wird die Lage niemals zum Status quo ante zurückkehren", weissagt er uns.
Ja, Soros hat recht. Und er hat auch recht, wenn er sagt: „Deshalb sage ich, dass unsere Zivilisation vielleicht nicht überleben wird", wenn er feststellt, dass „andere Fragen, welche die Menschheit betreffen — wie die Pandemien, der Klimawandel und die Vermeidung eines Atomkriegs, die Erhaltung der globalen Einrichtungen —, an die zweite Stelle rücken mussten."
Die Äußerungen von George Soros sind hier nach dem vom Verfasser wiedergegebenen rumänischen Wortlaut übertragen.
„Ihre Zivilisation", die globalistische „Zivilisation", wird nicht überleben.
In Wahrheit ist die Globalisierung bereits gestorben. Die einpolige Welt, in der eine Gruppe altersschwacher Milliardäre und autistischer IT-Leute bei einem vornehmen Abendessen irgendwo in einem Schweizer Kurort oder in einer Hauptstadt der „zivilisierten Welt" über das Schicksal des ganzen Planeten entschied, hat am 24. Februar 2022 ihr Ende gefunden. Wie immer das Schicksal des Krieges in der Ukraine ausgehen mag: die Globalisierung hat aufgehört, sie ist mit der Verteufelung Russlands und der Einrichtung einer zur Einrichtung gewordenen Russophobie im „zivilisierten Westen" untergegangen.
Viele werden sich beeilen, mir zu sagen, es sei unmöglich, dass die Globalisierung ende; der Vorgang sei nicht umkehrbar, und unter den gegenwärtigen Bedingungen könne die Welt nur globalisiert sein.
Falsch. Die Globalisierung in dem Sinne, in dem ich diesen Begriff bisher verwendet habe, war das vollkommene Gegenstück zur kulturellen und gesellschaftlichen Gleichmacherei, zur Aufhebung der überlieferten und gesellschaftlichen Unterschiede, zur Interoperabilität und Verwaltung der Erzeugung und des Wirtschaftsaustauschs — alles unter der Ägide einer westlichen „Intelligenzija", welche auch die Tagesordnung der weltweiten Prioritäten und die To-do-Liste der Menschheit festlegte.
Diese einpolige Globalisierung, gleichbedeutend mit einem weltweiten Etatismus, hat bereits ihr Ende gefunden.
Die andere Globalisierung — jene des Austauschs von Ideen, Waren und Menschen, aber ohne einheitliche Befehlsgewalt; jene Globalisierung, die seit der Antike besteht mit ihrer Seidenstraße oder mit den vorsehungsvollen Begegnungen von Zivilisationen und Überlieferungen wie in Spanien vom 8. bis zum 15. Jahrhundert oder in Syrien bis zu dessen Zerstörung im 21. Jahrhundert —, diese Globalisierung wird nicht aufhören. Sie kann es gar nicht!
Der globalisierte Etatismus der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten und Trabanten (um nicht Kolonien zu sagen) hat jedoch sein Ende gefunden.
Das Verschwinden des Dollars als einziger weltweiter Tauschwährung ist die Sterbeurkunde dieser Globalisierung.
Das Auftreten des chinesischen Yuan und des russischen Rubels im internationalen Zahlungsverkehr, neben der Aktivierung der BRICS-Bank in der Weltwirtschaft, sind die Geburtsurkunden der mehrpoligen Welt.
Angesichts dieser Lage — anscheinend vom einstigen Welthegemon nicht vorhergesehen, obwohl sehr einfach und leicht vorherzusehen — stehen die Vereinigten Staaten vor der Notwendigkeit, den Verlust der weltweiten Herrschaft durch die Verschärfung der Kontrolle und die Abschottung jenes Teils der Welt auszugleichen, den sie noch unmittelbar führen; und ich meine hier Europa, Nordamerika, Australien und Japan.
Die unter ihrer Führung stehenden Länder (die EU eingeschlossen) sind gezwungen, jeden Kontakt mit der „anderen Welt" abzubrechen, den Austausch mit ihr nicht nur an Ideen, sondern auch an Waren zu verweigern. Klar ist, dass diese Maßnahme in einer ersten Phase der keuchenden Wirtschaft des einstigen Weltführers eine Sauerstoffblase verschaffen wird, indem er die Aufgaben des „Versorgers" für seinen Teil der Welt übernimmt… Für uns, in der Kolonie, sind die Wirkungen der aus der Metropole empfangenen Befehle bereits sichtbar. Allein in der heutigen Regierungssitzung werden mehrere Maßnahmen zur Trennung aller Verbindungen zur „Welt jenseits" des neuen eisernen Vorhangs beschlossen: die Regierung wird den Austritt Rumäniens aus der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und der Internationalen Investitionsbank billigen — zwei „östlichen" Einrichtungen, in denen wir seit 1963 beziehungsweise 1970 Mitglied waren.
Doch jenseits der langfristigen wirtschaftlichen Wirkungen, die wir hier und jetzt nicht erörtern werden, ist gewiss, dass die Regierung Biden — jene, unter der der Tod des Globalismus stattgefunden hat — unfähig ist zu erkennen, dass diese Maßnahmen „prozyklisch" sind und nichts anderes bewirken, als zu einer noch ausgeprägteren Teilung der Welt zu führen… zu einem beschleunigten Tod jenes Globalismus, von dem sie träumten. Zum Verschwinden des Ranges einer einzigen Weltmacht: die Vereinigten Staaten sind im Begriff, vom Rang einer Weltmacht auf die Ebene einer Regionalmacht abzusteigen, jener der Region „Nordatlantik".
Und das scheint auch der „Prophet" Soros zu erkennen: „Dies könnte das Ende unserer Zivilisation sein"… Es könnte nicht — es ist bereits das Ende der westlichen Vorherrschaft über den Planeten. Der Wurf Russlands in die Arme Chinas (Beweis dafür sind die gemeinsamen Manöver dieser Länder im Pazifik) wird zunächst zur „Spaltung" der Welt in zwei Teile führen (mit der Zunahme der Rolle von Regionalmächten wie der Türkei) und sodann, leider, zur Übernahme der Rolle des Hegemons durch China. Doch das ist eine andere „Weissagung".
Gewiss ist, dass Rumänien sich in diesem Augenblick auf Kollisionskurs mit der Geschichte befindet, und dass die gegenwärtige Führung mit der bedingungslosen Übergabe aller Vorhaben und Rohstoffe dieses Volkes an eine zur Regionalmacht gewordene Weltmacht, ohne den Blick auf das nationale Interesse und das geschichtliche Schicksal dieses Volkes, nichts anderes als ein schwerer Akt des #Verrats ist.
Denn wenn das Ziel dessen, was ich #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR genannt habe, den nationalen Interessen nicht fremd wäre und die Tagesordnung der Regierung nicht strikt den Plänen und Interessen jener Metropolen unterworfen wäre, von denen wir „Licht" empfangen… so wäre diese Koalition von beinahe 90 % des Parlaments nicht geduldet worden. Die Akte des Verrats (wie die Ablehnung des #Souveränitätsgesetzes und die Annahme der von OMV durch Ciucă-Ciolacu-Kelemen-Pambuccian am #OffshoreGesetz vorgenommenen Änderungen) müssen mit breiten Mehrheiten beschlossen und abgesichert werden. Ebenso wie heute, ebenfalls heute!, die Exekutive die Methodik der Meldung und des Informationsflusses im Nationalen Elektronischen Impfregister billigen wird… als ob ihre Pläne weitergingen, nur in kleinerem Maßstab, hier bei uns in den Kolonien.
Vieles wäre noch zu sagen… aber ich weiß, dass Sie lange Artikel nicht mögen. Wir kommen darauf zurück… bis dahin eine Schlussfolgerung:
Die Einpoligkeit ist erloschen, die Globalisierung ist untergegangen!
Sagen Sie der Mehrpoligkeit guten Morgen und heißen Sie die globalisierte Regionalisierung willkommen.
Sagen Sie der Mehrpoligkeit guten Morgen und heißen Sie die globalisierte Regionalisierung willkommen."
Ich weiß… ich treffe sie ziemlich gut. Aber wahrhaftig, es ist nicht schwer!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
195. 27. März 2023 — „Fünfundzwanzig Jahre gemeinsam #PentruNațiune. Gemeinsam treten wir für die Nation an!“
Seit 25 Jahren gemeinsam #FürDieNation. Gemeinsam kandidieren wir für die Nation!
Sie haben sich den antinationalen „Privatisierungen" der Regierung Năstase widersetzt und sie kritisiert.
Sie haben protestiert und waren gegen die Diktatur Băsescus, Kövesis und Coldeas!
Sie haben sich dem Binom DNA-SRI und den Missbräuchen der „Antikorruptionskämpfer" widersetzt?
Wir waren gemeinsam! Auf der Straße und vor Gericht!
Sie haben Iohannis und seine globalistisch-progressistische Clique nicht gewählt?
Sie haben sich der Lüge und der plandemisch-impfgläubigen Diktatur widersetzt?
Sie sind für den Frieden und gegen jede Verwicklung Rumäniens in den Krieg in der Ukraine?
Wir stehen wieder auf derselben Seite der Barrikade.
Sie widersetzen sich entschieden der Digitalisierung, der künstlichen Intelligenz und der vollständigen Kontrolle über den Bürger?
Wir waren auch diesmal von Anfang an gemeinsam!
Seit Jahrzehnten sind wir gemeinsam: wir denken, fühlen und handeln gleich!
Und weil es einen Ort geben musste, an dem sich alle wie wir versammeln können, ist die #KoalitionFürDieNation entstanden!
Nur mit uns, mit jenen aus der #KoalitionFürDieNation, waren Sie #ImmerGemeinsam!
Es ist Zeit, dass wir uns an einem Ort versammeln und für die Nation kandidieren.
Wir haben Programme und gesetzgeberische Lösungen, nicht bloß Schlagworte! Vorhaben wie das #Souveränitätsgesetz, das #Solidaritätsgesetz, die Änderungen des #OffshoreGesetzes oder die #Souveränitätsverfassung sind der Beweis, dass wir es #Können und dass wir es #Wissen!
Ja! Gerade Sie! Oder jede Person, die Sie für würdig halten, Sie zu vertreten.
#EsIstZeit! Die Zeit der Beteiligung und der Verantwortung jedes Einzelnen von #Uns ist gekommen!
Rufen Sie https://coalitiapentrunatiune.ro/candidatipentrunatiune/ auf und reichen Sie Ihre Bewerbung ein oder jene der Person, von der Sie vertreten werden wollen!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
196. 12. April 2023 — Über die Listen der Desinformanten
Da ist nun die propagandistische Erbärmlichkeit erschienen, der vor einigen Monaten von den Soros-Netzwerken der Bukarester „Presse" vorbereitete „Artikel":
„Das Netz der Lügen: die Facebook-Influencer, die Verschwörungen, Desinformation und Kreml-freundliche Propaganda verbreiten"
„Desinformation, prorussische Erzählungen, rechtsextreme Ansichten und Verschwörungstheorien werden in den sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine oder mit den medizinischen und wirtschaftlichen Krisen der letzten Jahre in Umlauf gebracht. In Rumänien nutzt das Ökosystem der Radikalisierung der Meinung, der Beeinflussung der öffentlichen Erörterung und der Verfälschung der demokratischen Werte als wichtigstes Vehikel die Plattform Facebook. Die Desinformationsoperation wird von öffentlichen Gestalten, Politikern, Rechtsanwälten oder Journalisten geführt, die Zehn- oder Hunderttausende von Followern haben. Unter den Influencern der Desinformation fallen George Simion, Dana Budeanu, Cristian Terheș, Iosefina Pascal, Diana Șoșoacă, Mihai Lasca, Dan Chitic, Adriana Bahmuțeanu oder Șerban Nicolae auf.
Flavia Durach, Fachfrau für die Erforschung der Desinformation, hat in einem Interview mit Context.ro erklärt, dass der Begriff der Desinformation „gezielt jene Informationen bezeichnet, die verzerrt oder vollständig falsch sind und die absichtlich verbreitet werden".
Internetnutzer mit einem niedrigeren Maß an Medienbildung, die ein chronisches Misstrauen gegenüber den Mainstream-Medien und den Behörden haben und deren Denken zu Verschwörungstheorien neigt, sind schließlich beinahe ausschließlich Desinformationen ausgesetzt, fügt Flavia Durach hinzu, außerordentliche Professorin an der Fakultät für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der SNSPA Bukarest, und erklärt, dass „tatsächlich jenes Gleichgewicht zwischen dem, was eine Expertenquelle wäre, und diesem alternativen Informations-Ökosystem umgestürzt wird, das nur wie Information aussieht, in dem man aber tatsächlich eine Mischung aus wenig glaubwürdigen Informationen, anderen falschen, bisweilen Meinungen findet, die nicht auf Belege gegründet sind".
Nach der technischen Auswertung im Rahmen der Untersuchung „Das Netz der Lügen", in der wir jene Netzseiten ermittelt haben, die Desinformation veröffentlichen, haben wir mit Hilfe der CrowdTangle-API die Liste der öffentlichen Facebook-Gruppen und -Seiten heruntergeladen, die Links zu irgendeiner jener Domänen geteilt haben. Wir haben die Daten verfeinert, um nur Beiträge aus dem Jahr 2022 einzuschließen. Wir haben jene Gruppen und Seiten ausgewählt, die mindestens 3 Links von diesen Netzseiten geteilt haben, woraus sich 1.696 Facebook-Gruppen und -Seiten ergaben (Karte hier). In einem weiteren Schritt wurde die Datenbank auf jene öffentlichen Gruppen und Seiten beschränkt, die mindestens 5 Beiträge mit Links zu den betreffenden Domänen geteilt haben. So haben wir die ursprüngliche Sammlung auf insgesamt 782 öffentliche Gruppen und Seiten aus Rumänien verringert.
Die untenstehende Karte, erstellt mit Gephi, einem quelloffenen Programm, zeigt die Netzseiten mit desinformierendem Inhalt (rote Knoten) und die damit verbundenen Facebook-Gruppen und -Seiten (Knoten in anderen Farben). Die Farbe der Ballungen von Gruppen und Seiten hängt vom Modularitätsalgorithmus von Gephi ab, der die stärker verbundenen Knoten gruppiert. Was bedeutet, dass eine Ballung von Facebook-Gruppen und -Seiten in einer einzigen Farbe Links zu einer bestimmten Netzseite (bestimmten Netzseiten) geliefert hat.
Dan Chitic ist Rechtsanwalt und war einer der ersten Förderer der RoExit-Strömung, des Austritts Rumäniens aus der EU. Gemeinsam mit Daniel Dragomir, einem ehemaligen SRI-Oberst, der wegen Korruption strafrechtlich verurteilt und von der DIICOT in der Sache Black Cube angeklagt wurde, hat er 2019 auch eine antieuropäische Partei gegründet, die Nationale Allianz.
Gemeinsam mit seinem Vater war Chitic Gesellschafter in einem Unternehmen, dessen Mehrheitsaktionär Sorin Roșca Stănescu war, gegründet 2004 und gelöscht 2011. Später war Dan Chitic der Anwalt von SRS. Ebenso hat er den Ehemann Diana Șoșoacăs vertreten.
Ende 2020 hat Chitic beim Landgericht Bukarest eine Klage eingereicht, um „den Beklagten Facebook vor die rumänische Justiz zu bringen", wie der Anwalt in demselben sozialen Netzwerk schrieb. Sein Zugang zur Seite war eingeschränkt worden, nachdem er mehrfach gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen hatte. Er forderte Schadensersatz von 50.000 Euro, doch die Klage wurde vom Gericht für nichtig erklärt.
Er hat Kundgebungen gegen die Beschränkungen der Covid-Zeit veranstaltet und an ihnen teilgenommen und dafür Bußgelder erhalten. Sodann hat er seine Unterstützer aufgerufen, Geld zu spenden, damit er die Sanktionen zahlen könne, und hat seine persönlichen Bankkonten auf Facebook veröffentlicht.
Gegen Ende des Jahres 2021 titelte Sputnik: „Dan Chitic und George Simion haben ihre Kräfte vereint", nachdem die beiden ihre gegenseitige Unterstützung für die von ihnen geförderten Vorhaben angekündigt hatten.
2022 wurde das von Chitic, Roșca Stănescu und anderen „Vertretern der Zivilgesellschaft" entworfene Souveränitätsgesetz von 23 Gewählten im Parlament eingebracht, davon 15 von der AUR, Diana Șoșoacă und Mihai Lasca. Der Entwurf mit umstrittenen Bestimmungen, der auch von George Simion unterstützt wurde, wurde sowohl vom Plenum der Abgeordnetenkammer als auch von jenem des Senats abgelehnt.
Später, im August, wurde die Gründung einer neuen Partei angekündigt, gegründet von Dan Chitic, dem Arzt Răzvan Constantinescu, einem bekannten Anhänger der Covid-Verschwörungstheorien, und anderen. Die Koalition für die Nation ist eine souveränistische und konservative Partei, deren Landesprojekt vom Souveränitätsgesetz vorgezeichnet ist, wie Chitic behauptet.
Die Desinformationen werden auf den Facebook-Seiten Dan Chitics verbreitet, mit über 60.000 beziehungsweise 37.000 Followern, aber auch in der von ihm betreuten Gruppe auf derselben Plattform mit dem Namen „An der Seite Dan Chitics", die in zwei Jahren über 5.400 Mitglieder gesammelt hat.
Nachdem Context ihn um eine Stellungnahme gebeten hatte, schrieb Dan Chitic auf Facebook: „Es wird eine neue Kampagne der Verleumdung, Verteufelung und Herabwürdigung gegen mich vorbereitet. Ich wurde ‚amtlich' darüber unterrichtet, durch die Bitte um eine ‚Stellungnahme' zu dem, was ein Artikel zu sein scheint, in dem ich mit ‚politisch korrektem' Zorn als ‚Putinist' gebrandmarkt werde." Dan Chitic hat auf die von Context.ro übermittelte Anfrage nicht geantwortet.
Rumänische Netzseiten, die unmittelbar an der Verbreitung desinformierender, verschwörungstheoretischer oder rechtsextremer Inhalte beteiligt sind und die Dan Chitic fördern:
https://context.ro/reteaua-minciunilor-influencerii-de-pe-facebook-car…
197. 18. April 2023 — „Ihr jüngstes Werk: PLX 145/2023, ein Gesetzentwurf, der zur Globalisierung der Bildung … verpflichtet“
Ihr jüngstes Werk: PLX 145/2023, ein Gesetzentwurf, der zur Globalisierung der Erziehung der Kinder und zu deren „Verstaatlichung" zwingt, wenn die Eltern sich den progressistisch-globalistischen Normen und Dogmen nicht fügen!
Das Gesetz hat den Senat bereits passiert, mit der Stimme und der Mithilfe vieler.
Es bleibt die Abgeordnetenkammer: die letzte Schanze, in der wir die Kindheit und das Recht des Elternteils… ein Elternteil zu sein, noch verteidigen können!
Morgen wird man versuchen, diesen verbrecherischen Gesetzentwurf der #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR-USR zu beschließen: https://www.cdep.ro/pls/caseta/eCaseta.OrdineZi?dat=20230419!
Deshalb rufe ich Sie alle auf, insbesondere jene aus der #KoalitionFürDieNation: gehen wir morgen ab 12.00 Uhr vor die Abgeordnetenkammer, in den Izvor-Park.
198. 9. Juni 2023 — „Manchmal ist die Tatsache, dass man tut oder getan hat, was richtig ist oder war, wichtiger als das Ergebn…“
Bisweilen ist die Tatsache, dass man tut oder getan hat, was richtig ist oder war, wichtiger als das Ergebnis selbst. Tatsächlich nicht bisweilen, sondern immer!
Heute stelle ich fest, dass auch Elon Musk zum Unterstützer jener Vorstellungen geworden ist, die im #Souveränitätsgesetz gefördert und in Normen gefasst wurden.
Wir von der #KoalitionFürDieNation haben schon 2021 klare Rechtsnormen und die Unterstrafestellung der Änderung der Geschlechtsidentität Minderjähriger vorgeschlagen.
Wir geben ihm ein Muster der Gesetzgebung auf diesem Gebiet:
Das Gesetz 272 vom 21. Juni 2004 über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes, neu veröffentlicht, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 159 vom 5. März 2014, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
In Artikel 9 wird nach Absatz (1) ein neuer Absatz, Abs. (1¹), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Die bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität des Kindes darf bis zum Alter von 18 Jahren nicht geändert werden."
In Artikel 28 wird nach Absatz (4) ein neuer Absatz, Abs. (5), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Es ist untersagt, Kindern unter achtzehn Jahren Informationen oder Materialien zugänglich zu machen, welche die Abweichung von der biologischen Geschlechtsidentität, die Geschlechtsumwandlung und die Homosexualität fördern."
Das Gesetz Nr. 286 vom 17. Juli 2009 über das Strafgesetzbuch, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 510 vom 24. Juli 2009, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
In Artikel 197 werden nach Absatz (1) zwei neue Absätze, Abs. (2) bis Abs. (3), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(2) Die Tat, den Minderjährigen, der das Alter von 18 Jahren nicht vollendet hat, dazu zu bestimmen, seine bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität zu ändern, wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 15 Jahren bestraft.
Wurde die im vorstehenden Absatz vorgesehene Tat von einem Elternteil, Vormund, Erzieher oder Lehrer begangen oder hat sie körperliche Folgen für den Minderjährigen gehabt, so erhöhen sich die besonderen Strafgrenzen um ein Drittel."
Ja, ungeachtet dessen, dass jene aus der #KoalitionDesVerrats dieses Gesetz abgelehnt haben, weiß ich, dass ich getan habe, was ich tun musste, auch wenn ich dafür an den Rand gedrängt und verteufelt wurde.
Der gezahlte Preis hat sich gelohnt… denn wenn ich in den Spiegel schaue, wahrhaftig, schäme ich mich nicht — weder vor mir und den Meinen noch vor Gott… und das ist wahrscheinlich der größte Lohn.
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
199. 13. Juli 2023 — „Er plagiiert das vom CpN vorgeschlagene #LegeaSolidarității: er will die Multis und die großen … besteuern“
Er plagiiert das von der CpN vorgeschlagene #Solidaritätsgesetz: er will die multinationalen Konzerne und die großen Vermögen besteuern. Recht so!
Soll er auch das #Souveränitätsgesetz plagiieren; wenn sie es schon tun, sollen sie es gut tun, #BisZumEnde!
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel hingegen ist eine Gemeinheit… sie hätten sich darauf beschränken sollen, unsere Gesetzentwürfe abzuschreiben.
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
200. 26. September 2023 — „Ciolacu geht ins Parlament, um die Verantwortung für die Änderung des Steuergesetzbuchs zu übernehmen“
Ciolacu geht ins Parlament, um die Vertrauensfrage der Regierung mit der Änderung des Steuergesetzbuchs zu verbinden
Eine Stunde vorher weiß NIEMAND, was und wie geändert wird…
Das Parlament müsste die Regierung stürzen, sei es auch nur wegen der Übereilung und der offenkundigen Verachtung des Ministerpräsidenten gegenüber der Legislative, wenn nicht auch wegen der fehlenden Durchsichtigkeit, mit der die Abgaben und Steuern in Rumänien geändert wurden.
Ich wiederhole: selbst wenn alle erhöhten Abgaben und Steuern gerechtfertigt und notwendig wären… ist die Weise, in der diese Änderungen beschlossen werden, UNHINNEHMBAR!
201. 12. Oktober 2023 — Über Revision und Teilreferenden
Jemand hat mir soeben die untenstehende Aufzeichnung eines öffentlichen Auftritts von George Simion zum Thema der Revision der Verfassung geschickt:
„Die Einleitung der Schritte für 2 REFERENDEN (?!?), für die Familie zwischen einem Mann und einer Frau und für das Bargeld…" (George Simion)
2 REFERENDEN?!? Für die Revision von 2 Artikeln der Verfassung???
Das ist der sichere Weg zum Misserfolg… wie auch das nutzlose Sammeln von Unterschriften für die „Absetzung Iohannis'"… (übrigens, was war das Ergebnis jenes Vorhabens?!?)
Nun, dann müssten wir 30 Referenden veranstalten… denn wir wollen 30 Bestimmungen ändern, nicht wahr?!?
Einen solchen Beweis von Unfähigkeit habe ich selten gesehen… die ganze Rechtsabteilung der AUR müsste entlassen werden — denn sie hat ihren Vorsitzenden in eine mehr als peinliche Lage gebracht.
Aufrichtig, das ist kein „friendly fire" im „souveränistischen Lager", sondern bloß ein Rat:
George, sprich mit Fachleuten, mit richtigen Fachleuten; ihr seid doch eine Partei mit 20 % in den Umfragen! Sprich mit Gigi Piperea, er ist doch bei euch!
Oder frag uns, die von der CpN… denn wir wissen es!
Zum Beweis geben wir dir hier, völlig unentgeltlich und uneigennützig, auch den Text des Gesetzes zur Revision der Verfassung in den von der AUR angenommenen Grenzen, so wie er lauten müsste, um die von GS angekündigten Wirkungen zu entfalten:
„Gesetzentwurf zur Revision der Verfassung Rumäniens
Die Verfassung Rumäniens vom 21. November 1991, neu veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 767 vom 31. Oktober 2003, wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. In Artikel 44 wird nach Absatz 9 der Absatz 10 hinzugefügt, der folgenden Wortlaut haben wird:
„(10) Der rumänische Bürger hat das Recht, sein Vermögen frei und bedingungslos, nach eigenem Willen, zu behalten, zu nutzen und darüber zu verfügen. Der Erwerb, der Besitz und die Verwendung jedweder Währung in bar dürfen weder beschränkt noch an Bedingungen geknüpft werden."
2. Absatz 1 des Artikels 48 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„(1) Die Familie gründet sich auf die frei eingegangene Ehe zwischen zwei Menschen entgegengesetzten Geschlechts, als Mann und Frau geboren, auf deren Gleichheit sowie auf das Recht und die Pflicht der Eltern, das Aufziehen, die Erziehung und die Ausbildung der Kinder zu gewährleisten.""
Nachdem die Initiativgruppe beim Notar gebildet worden ist, wird dieser zuvor beglaubigte Gesetzentwurf beim Gesetzgebungsrat eingereicht und, nach Erhalt der Stellungnahme, gemeinsam mit der Stellungnahme im Amtsblatt veröffentlicht. Vom Tag der Veröffentlichung an sind es 30 Tage bis zum Beginn des Verfahrens des Unterschriftensammelns. Sodann, wenn die 500.000 Unterschriften gesammelt werden (×2 ?!?), gelangt man ins Parlament, und erst danach (und nur wenn der Gesetzentwurf beschlossen wird) gelangt man zum Referendum (×2 ?!?!?!?!?)
Denn das Thema ist zu wichtig, um von Unfähigkeit oder, wer weiß, vielleicht sogar von Böswilligkeit begraben zu werden.
Wir, die Koalition für die Nation und der Rumänische Souveränistische Block, sind, wie wir gesagt haben und wie wir es mit diesem Beitrag beweisen, bereit, jedes ernsthafte Vorhaben einer Revision der Verfassung zu unterstützen.
Nur sind die beiden Änderungen schlechterdings unzureichend.
Deshalb wende ich mich öffentlich an die Weisheit George Simions:
Setzen wir uns an einen Tisch, suchen wir die beste Lösung!
Wenn wir schon „an die Verfassung rühren", so müssen wir alles revidieren, was es möglich gemacht hat, dass wir in den Zustand geraten sind, in dem wir sind.
Nach der Verfassung Dejs, die den Grund der ersten Republik gelegt hat — einer Republik, gemacht von und für Kommunisten —, nach der Verfassung Iliescus, die den Grund der zweiten Republik gelegt hat, einer Republik, gemacht von und für Securitate-Leute,
#IstDieZeitGekommen für die dritte Republik, eine Republik, gemacht von und für die Nation!
Lassen wir die Eitelkeiten, hören wir nicht mehr auf Ratschläge aus den Wäldern, tun wir, was zu tun ist #FürDieNation!
Deshalb lassen wir hier den Gesetzentwurf zur Revision der Verfassung, den wir zur Erörterung vorschlagen, überschrieben #Souveränitätsverfassung.
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
202. 26. November 2023 — „«Die Souveränisten wollen den weißen Schwan in den künftigen Wahltümpel setzen»“
„Die Souveränisten wollen den weißen Schwan in den künftigen Wahlteich lassen" — eine Kolumne von Orlando Teodorovici über die Gründung des Rumänischen Souveränistischen Blocks.
Der hier wiedergegebene Zeitungsartikel ist in dieser Ausgabe nicht enthalten.
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
203. 29. Dezember 2022 — „Das Jahr, das in wenigen Tagen beginnt, wird ein Wendepunkt sein, denn nach 2 Jahren Pandemie …“
Das Jahr, das in wenigen Tagen beginnt, wird ein Wendejahr sein; denn nach 2 Jahren Pandemie (nicht wahr, Sie haben beinahe vergessen, dass Sie noch vor einem Jahr „verantwortungsvoll" waren und „zeigten, dass es Ihnen nicht gleichgültig ist"?) und einem Jahr Krieg im Osten Europas wird 2023 kommen, um die begonnenen Veränderungen zu besiegeln. Ich werde versuchen, es Ihnen kurz zu erzählen, mit der Anmerkung, dass… ich aufrichtig hoffe, mich in allem zu irren, was ich im Folgenden schreiben werde.
Einerseits wird der Westen, der „Kleine Planet", alles in seiner Macht Stehende tun, um den Krieg in der Ukraine zu gewinnen. Es ist eine Frage von Leben und Tod für den Westen, denn ein militärisches Scheitern würde den Verlust der Hegemonie der USA und ihrer Verbündeten über den Planeten beschleunigen. Deshalb wird der Konflikt sich in der ersten Jahreshälfte verschärfen, massiv vom Westen mit Waffen, Technik und Aufklärung genährt. Auf der anderen Seite kann sich, jenseits der territorialen Einsätze und des Spiels Putins mit dem Westen, auch Russland eine Niederlage in der Ukraine nicht leisten; denn seine militärische Kraft ist neben den natürlichen Rohstoffen das einzige Argument, das ihm eine bedeutende Stellung auf dem „Großen Planeten" verleiht — eine Stellung, die im Falle eines militärischen Scheiterns der Russen sogleich vollständig von China übernommen würde (das ist im Übrigen auch der Grund, weshalb China Russland militärisch nicht unterstützt). Mit anderen Worten: eine Niederlage in der Ukraine würde Russland sowohl auf dem Kleinen als auch auf dem Großen Planeten aus den großen Spielen werfen, und die Niederlage könnte für Russland verhängnisvoll sein — wie auch der Freund Dan Diaconu in seinem heutigen Artikel zutreffend bemerkt hat. Deshalb gibt es hinreichend viele Argumente dafür, dass eine große Eskalation des Konflikts um Mai/Juni und ein Einsatz taktischer Atomwaffen nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich ist, falls es Russland nicht gelingen sollte, die vier ukrainischen Gebiete mit herkömmlichen Mitteln zu erobern.
Zugleich wird, unabhängig vom Verlauf des Krieges, die Neigung der Staaten des Großen Planeten anhalten, sich nach der BRICS-Struktur zu ordnen. Das Internationale Währungssystem, wie wir es kennen, wird (noch) heftiger erschüttert werden, was die Wirtschaftskrise verschärfen wird, auf die wir, die vom Kleinen Planeten, mit erhöhter Geschwindigkeit zusteuern. Offensichtlich wird ein siegreiches Russland diesen Vorgang beschleunigen und den großen Bruch zwischen den beiden „Planeten" vorantreiben.
Und da wir von der Krise sprachen… die Krise wird nicht kommen. Die Krise ist bereits hier, nur dass viele sich noch weigern, das anzunehmen. Auf dem „Kleinen Planeten" wird die Krise von den Hunderten Milliarden verdeckt, die in die Kriegsanstrengung des Westens gepumpt werden. Doch dieses aus dem Stift geschaffene und in Rüstung und Hilfe für die Ukraine verwandelte Geld wird die ohnehin galoppierende Inflation verschärfen und Dutzende Millionen Bürger der „zivilisierten Welt" in die Armut werfen, die ihre Ersparnisse eines ganzen Lebens in wenigen Jahren dahinschmelzen sehen werden… Nach dem ersten Jahr sind bereits über 20 % des wirklichen Wertes der Ersparnisse und Einkommen verdunstet. Der Verbrauch wird sinken. Man wird sagen, dies sei die Folge davon, dass die Bevölkerung sich der ökologischen Probleme bewusst geworden sei… Falsch! Es wird bloß um Armut gehen.
Armut, die auch Unbeständigkeit und Aufstände auf dem „Kleinen Planeten" bringen wird. Daher die Furcht des westlichen Establishments, die Herrschaft über die aufgebrachten Bevölkerungen zu verlieren. Daher die Verstärkung der Kontrolle der Bevölkerung und die Verschärfung der Zensur. Daher… die Diktatur. Ja, im Jahr 2023 wird in beinahe dem ganzen Westen die Schraube kräftig angezogen und werden die Rechte und Freiheiten drastisch eingeschränkt werden.
Was uns hier in Rumänien betrifft: wir spüren all das bereits. Denn aus unserem Rang als Kolonie vierzehnter Klasse können wir nicht nur die großen Entscheidungen der Großen der Welt nicht beeinflussen — was offensichtlich ist —, sondern wir werden nicht einmal versuchen, im nationalen Interesse zu handeln, indem wir einen Slalom zwischen den Interessen und Eitelkeiten der Großen fahren. NEIN! Wir werden bloß genau den von den größeren oder kleineren Glühwürmchen vorgezeichneten Richtungen folgen. Die einzige Unbekannte ist, wie eifrig die örtlichen Gauleiter bei der Ausführung der empfangenen Befehle sein werden. Und ich glaube, sie werden unterwürfiger und verräterischer sein als je zuvor. Deshalb wird das kommende Jahr ein „besonderes" Jahr sein.
Das System wird immer gegenwärtiger und sichtbarer sein — was auch die gestern, in der letzten Regierungssitzung dieses Jahres, vorgenommenen Änderungen der Strafprozessordnung bestätigen.
Es, das System, wird den Nachfolger Iohannis' vorbereiten. Und es wird ihn uns auch zeigen. Gut, es werden zwei oder gar drei Ausführungen derselben Puppe angeboten werden, jede selbstverständlich anders eingefärbt. Zugleich werden die „Jungs mit den blauen Augen" jede mögliche Alternative vernichten: sie werden sie entzweien, sie verteufeln oder lächerlich machen, oder beides zugleich — alles, um jenes Gefühl der Unzufriedenheit einzudämmen, das mit der Zunahme der finanziellen Schwierigkeiten steigen wird.
Die #KoalitionDesVerrats wird, obwohl sie faktisch weiter funktionieren wird, wahrscheinlich in der ersten Jahreshälfte zerbrechen. Nein, sie werden sich nicht über das nationale Interesse streiten, sondern sie werden ein Ringen vortäuschen müssen, das von den Anwärtern für die kommenden Präsidentschaftswahlen geführt wird — zwei von jenen „Puppen", von denen ich Ihnen sprach.
Unsere Rohstoffe werden weiterhin „ausgelagert" werden, aus „Solidarität" mit dem alten Kontinent, versteht sich!
Wir werden noch ärmer, noch ängstlicher und noch entzweiter sein!
So viel zu den „Weissagungen". Denn jenseits der ziemlich düsteren Aussicht, die uns die Zukunft meines Erachtens bereithält, werden wir das tun müssen, von dem wir wissen, dass es gut ist und dass wir es tun müssen. Ungeachtet der Aussichten auf Erfolg, ungeachtet der schlechterdings unverhältnismäßigen Kraft des Gegners. Die Wahrheit muss um jeden Preis bekannt werden, das Gute muss unter jedem Risiko getan werden!
Deshalb werden wir auch im kommenden Jahr weiterhin tun, was wir zu tun haben:
Die #KoalitionFürDieNation wird das interessanteste Programm auf den Weg bringen… aber das werde ich Ihnen demnächst sagen.
Und, Sie wissen es bereits… die #Souveränitätsverfassung wird ab Januar in die öffentliche Erörterung gehen — Erörterungen, die schon für sich genommen das System verstimmen werden, ich weiß es! Aber sie werden auch viele Gespräche und Auseinandersetzungen unter den Menschen guten Glaubens hervorrufen, Gespräche, welche die Gabe haben werden, Gewissen zu wecken… vielleicht sogar das nationale Gewissen. Denn ja, ich versichere Ihnen: die Erörterungen über die #Verfassung2023 werden das kommende Jahr prägen (auch das gehört zur „Weissagung").
Schließlich, wie der Dichter sagt: „Sei es dies, sei es jenes… Was auch uns beschieden ist, freudig werden wir es alles tragen, sei es Frieden, sei es Krieg."
(Mihai Eminescu, Dritter Brief; deutsche Übertragung des Übersetzers, dem rumänischen Wortlaut folgend.)
Ich habe oben die vor genau einem Jahr gemachten „Weissagungen" stehen lassen, für das Jahr 2023, versteht sich. Ich überlasse es Ihnen, die „Bilanz" der Treffer zu ziehen.
Bis morgen werde ich versuchen, auch die Voraussagen für 2024 zusammenzufassen.
Bis dahin wollen wir versuchen, zuversichtlich zu sein.
204. 28. Januar 2024 — „Die Walze des Sexo-Marxismus hat auch den Balkan erreicht. Griechenland ist das erste Opfer. Rumänien folgt,…“
Die Walze des Sexo-Marxismus hat auch den Balkan erreicht. Griechenland ist das erste Opfer. Rumänien folgt, im besten Fall im kommenden Jahr, nach den Wahlen. Wenn nicht schon früher.
Deshalb habe ich im Rahmen des BSR die Gespräche und Vorbereitungen für die Einleitung der Verfahren zur Änderung der Verfassung angeregt — einer Verfassung, in der ausdrücklich erwähnt werden muss, dass „die Familie sich auf die frei eingegangene Ehe zwischen zwei Menschen entgegengesetzten Geschlechts gründet, als Mann und Frau geboren…"
Deshalb werden wir Millionen von Unterschriften für die #Souveränitätsverfassung sammeln müssen!
Nun will ich unsere Verächter hören, wie sie noch sagen wollen, das Vorhaben sei nicht nützlich…
205. 2. Februar 2024 — „Statt eines Fazits nach der Vorstellung der „Verfassung der AUR““
Statt einer Schlussfolgerung nach der Vorstellung der „Verfassung der AUR"
Wollte das System ein Ventil schaffen, um die Wut der Souveränisten abzulassen, so würde es genau so verfahren: es würde 3 Absätze ändern, die beim Publikum Wirkung entfalten, aber schlechterdings unschädlich, ja für Securitate-Leute und Oligarchen sogar günstig sind, und würde einige gewichtige Namen dazu verleiten, die „große Reform" zu unterstützen. Zudem wäre es das ideale Vehikel dafür, dass bestimmte geduldete, wenn nicht gar genehme Parteien einen bedeutenden, aber nicht entscheidenden Anteil erreichen.
Denn… letztlich… wer hat das meiste Schwarzgeld, wer hat viel Bargeld aus dem Grenzschmuggel, dem Drogenhandel, dem Handel mit allem — einem Handel, der ebenfalls von „ihnen" beherrscht wird?
Nun, „sie"… die Systemleute! Wir alle zusammen haben nicht so viel Bargeld wie die Krümel in der „Tasche" eines von ihnen!
Und so werden sie, indem sie sich auf unseren rechtmäßigen Wunsch stützen, die Freiheit zu haben, Bargeld zu halten… kräftig waschen können, wie jetzt, die ungeheuren Bargeldsummen, die sie besitzen. Es ist einfach…
Sodann wird die für Artikel 48 der Verfassung vorgeschlagene Formulierung „Mann und Frau", in unseren Tagen allzu vage, auch die Ehe zwischen Transgender-Personen erlauben… dann werden Sie eine Flut von Geschlechtsumwandlungen erleben. Es wird auch eine Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs oder des EuGH kommen, die Rumänien auf der Grundlage des gegenwärtigen Art. 148 der Verfassung befolgen muss… und das wird es dann sein: wir werden ein Regenbogenland und zugleich ein „traditionalistisches" Land sein!
Tatsächlich sind ohne einige radikale, umfassende Änderungen der Verfassung, welche alle Rechte des Bürgers in ihrer Gesamtheit stärken und versuchen, die „Allmacht" des Systems zu brechen, die drei von der AUR vorgeschlagenen Änderungen bloß eine Schönfärberei der Erbärmlichkeit des rumänischen Staates… tatsächlich ein Wahlvehikel. Und nichts weiter!
Und in erster Linie wird angestrebt, die einzige wirkliche Verfassungsreform zu ersticken, die es in Rumänien seit 33 Jahren gäbe: die #Souveränitätsverfassung, die einzige, die imstande ist, eine #DritteRepublik zu schaffen, eine Republik der Bürger. Genau so haben sie es auch während des Sammelns der Unterschriften für das #Souveränitätsgesetz gemacht! Wieder sie! Wieder gegen uns!
Und wie damals, so haben wir auch heute von höchster Ebene Zusicherungen erhalten, dass wir gemeinsam arbeiten und für beide Vorhaben gemeinsam Unterschriften sammeln werden!
Dennoch, obwohl alt und schon so oft verbrannt, glaube ich noch an Ehre und guten Glauben.
Ich weiß, alles spricht dafür, dass ich mich noch einmal verbrennen werde… das weiß ich sehr gut!
Sehr traurig ist, dass all dies leider von vielen, sehr vielen wertvollen, sehr wertvollen Menschen nicht bemerkt wurde, die ich aufrichtig liebe und bewundere, weshalb sie in diese sehr geschickt gestellte Falle geraten sind… und das ist ein weiterer Beweis dafür, dass das System nicht schläft!
Und dennoch… was, wenn ich mich geirrt habe? Wenn ich diese Menschen, die das Beste für das Land wollen, zu Unrecht beschuldige? Wenn ich mich versündige, indem ich sie ohne Grund des Verrats und der Niedertracht bezichtige?
Wenn sie tatsächlich auch für die #Souveränitätsverfassung Unterschriften sammeln werden?
Dann werde ich um Verzeihung bitten und bitterlich weinen!
Und ich werde sogar ihren Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen wählen…
Die Zukunft wird uns prüfen und uns zeigen… ob die Vergangenheit sich in der Schleife berichtigen lässt, ob der, der dich zwei- oder dreimal sticht, auch einmal redlich sein kann, und ob das System wirklich in allem und jedem steckt!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
206. 2. Februar 2024 — „Desinformation zur besten Sendezeit auf Antena 3!!!“
Desinformation zur besten Sendezeit bei Antena 3!!!
Sie haben soeben gesagt, der Souveränistische Block wolle die Revision der Verfassung (was zutrifft) und die Einrichtung einer Monarchie mit „einem Monarchen aus dem japanischen Kaiserhaus, mit einem über jeden Verdacht erhabenen Verhalten" (was FALSCH ist)!!!
In Wirklichkeit stammt diese „eigenwillige" Ansicht von Pavel Șuian, einem ehemaligen rumänischen Diplomaten, der in einem Interview für România Liberă gesagt hat, die Rumänen bräuchten „einen Monarchen aus dem japanischen Kaiserhaus, mit einem über jeden Verdacht erhabenen Verhalten, mit einem in der Welt beispiellosen Ansehen; er könnte den Rumänen die Hoffnung auf eine nationale Wiedergeburt zurückgeben."
In Wirklichkeit schlägt das Bündnis Souveränistischer Block einen Gesetzentwurf zur Revision mit dem Namen #Souveränitätsverfassung vor, mit dem eine #DritteRepublik angestrebt wird und keine Monarchie — schon deshalb, weil Art. 152 der gegenwärtigen Verfassung mit der Überschrift „Grenzen der Revision" ausdrücklich vorsieht:
„(1) Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über den nationalen, unabhängigen, einheitlichen und unteilbaren Charakter des rumänischen Staates, die republikanische Regierungsform, die Unversehrtheit des Staatsgebiets, die Unabhängigkeit der Justiz, den politischen Pluralismus und die Amtssprache können nicht Gegenstand der Revision sein."
Also: selbst wenn wir die Monarchie wollten, die gegenwärtige Verfassung erlaubt sie nicht. So einfach ist das!
Erörterungen sind gut, wie eigenwillig sie auch sein mögen. Desinformationen NICHT!
Es bleibt also die DESINFORMATION durch Antena 3.
Ein Zeichen dafür, dass unser Revisionsvorhaben eine wirkliche Gefahr für das System darstellt.
Unser Vorhaben, nicht die geringfügigen Kopien anderer!
207. 11. März 2024 — „Wir beginnen das gesetzliche Verfahren für die Volksgesetzgebungsinitiativen Verfassung der Souveränität…“
Wir beginnen das gesetzliche Verfahren für die Volksgesetzesinitiativen Souveränitätsverfassung und Solidaritätsgesetz.
Wer dem Initiativausschuss angehören möchte, wird gebeten, den Personalausweis an notariatvisu@gmail.com zu senden, die E-Mail-Adresse des Einzelnotariats VISU Corneliu mit Sitz in der Str. Mendeleev Nr. 44, 2. Stock, Wohnung 4, Sektor 1 Bukarest (bei der Piața Romană), bis morgen, dem 12.03.2024, um 12.00 Uhr;
das Verfahren der Unterzeichnung der vom Gesetz 189/1999 vorgesehenen Urkunden wird an derselben Adresse zwischen 15.00 und 16.30 Uhr stattfinden, ebenfalls morgen, am 12.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt haben sich diesem Vorhaben auch Frau Gabriela Baltag und Herr Dan Puric angeschlossen!
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
208. 13. März 2024 — „Heute, am 13.03.2024, wurden gemäß dem Gesetz 189/1999 beim Legislativrat zur Stellungnah… eingereicht“
Heute, am 13.03.2024, wurden auf der Grundlage des Gesetzes 189/1999 die Gesetzentwürfe „#Souveränitätsverfassung" und „#Solidaritätsgesetz" dem Gesetzgebungsrat zur Stellungnahme vorgelegt.
Es ist der Augenblick, an dem ich jener Person ein großes Dankeschön sagen werde, die einen entscheidenden Beitrag zu diesen beiden Gesetzentwürfen sowie zum #Souveränitätsgesetz geleistet hat:
Ohne die Strenge, die Eingebung und die vollendete Gesetzestechnik der Freundin Ingrid wären all diese Bürgergesetzesinitiativen bloß Absichtserklärungen geblieben.
Ebenso danke ich jeder Person, die unmittelbare und gewichtige Beiträge geleistet hat, wie Frau Gabriela Baltag, oder überaus wertvolle Ratschläge und Anregungen, wie Herr Adrian Severin, Herr Toni Neacșu, Herr Valentin Busuioc oder Herr Sorin Roșca Stănescu.
Und ebenso sage ich DANKE den Mitgliedern der Koalition für die Nation und den Dutzenden „einfacher Bürger", die an den Erörterungen teilgenommen und diese Initiative zu einer lebendigen gemacht haben, vollendet nach einem langen Zwiegespräch und bisweilen stürmischen Erörterungen.
Nach Erhalt der Stellungnahmen, in etwa 30 Tagen, und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt folgt der schwerste Abschnitt, jener, in dem wir mindestens 500.000 Unterschriften werden sammeln müssen.
Es wird der Abschnitt sein, in dem jeder Einzelne von Ihnen gebraucht wird.
Deshalb erwarten wir Sie, FREIWILLIGE für die SOUVERÄNITÄTSVERFASSUNG zu werden, indem Sie sich hier eintragen: https://www.constitutiasuveranitatii.ro/deveniti-voluntar/
Und dafür DANKE ICH schon jetzt jedem künftigen FREIWILLIGEN!
Auch eure noch ungeborenen Kinder und Enkel werden euch dafür danken, das versichere ich euch!
(Zum Referendumsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
209. 13. März 2024 — „Nach einer Sitzung von mehr als 4 Stunden, bis gegen Mitternacht“
Nach einer Sitzung von mehr als 4 Stunden, bis gegen Mitternacht,
hat die Koalition für die Nation, infolge der von der neuen Führung des Rumänischen Souveränistischen Blocks eingeschlagenen neuen Richtung,
beschlossen, aus dem politischen Bündnis BSR auszutreten.
Die Gründe, die dieser Entscheidung zugrunde liegen, sind:
- das Ausbleiben einer Verpflichtung auf das Vorhaben Souveränitätsverfassung und auf die im politischen Programm „Die Dritte Republik" verkündeten Grundsätze, das die CpN dem Bündnis vorgeschlagen hat;
- die heftige Ablehnung der Unterstützung der Kandidatur des Herrn Dan Puric, der als „prorussisch" gilt, und die, sei es auch nur gedankliche, Unterstützung der Kandidatur des Herrn Mircea Geoană;
- die Nichtbeachtung geringster demokratischer Regeln bei der Beschlussfassung im Rahmen des BSR, sei es auch nur der Einladung zu den Sitzungen und der Veröffentlichung der Tagesordnung vor jenen Zusammenkünften, in denen entscheidende Beschlüsse gefasst werden, wie die Aufnahme neuer Mitglieder in das Bündnis oder die Wahl eines neuen Vorsitzenden des Bündnisses/der Partei.
Ohne in unfruchtbare Streitigkeiten mit unseren ehemaligen Verbündeten eintreten zu wollen,
wünschen wir ihnen, dass Gott ihnen den besten Weg für jenes Volk zeige, das sie vertreten und führen wollen!
Wir, die Koalition für die Nation, werden weitergehen in der Unterstützung des Programms „Die Dritte Republik" und der „Souveränitätsverfassung".
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
210. 12. Juni 2024 — Über die Dritte Republik
Für alle, die noch hoffen können, für alle, die noch glauben wollen: Aufruf zur Einheit für ein souveränes Rumänien, für eine DRITTE REPUBLIK!
Dieser Beitrag ist nicht für jedermann. Er ist nur für jene wenigen unter uns, die, indem sie die Wirklichkeit verstehen und annehmen, dennoch hoffen können und noch glauben wollen. Ich persönlich… bemühe mich aus allen Kräften, zu ihnen zu gehören; denn jenseits des persönlichen Erfolgs einiger politischer Führer — denen ich auf diesem Wege auch aufrichtig gratuliere — kann ich nicht umhin, die Wahlkatastrophe der patriotischen und souveränistischen Bewegung Rumäniens festzustellen. Ja, es war eine Katastrophe — von bloß 20 % der Wählerschaft gewählt zu werden nach den Gräueln der Plandemie und der drohenden Katastrophe in der Ukraine, das bedeutet eine Katastrophe. Ich werde hier und jetzt weder die Ursachen noch die Verantwortlichkeiten der Katastrophe kommentieren. Nicht jetzt, denn jetzt will ich glauben, dass noch nicht alles zu Ende ist, dass unsere Generation nicht gescheitert ist.
Jetzt will ich eigensinnig hoffen und glauben, dass noch etwas getan werden kann!
Und deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir uns in der zwölften Stunde alle zusammen versammeln — „AUR-Leute", „Șoșoacă-Leute", „CpN-Leute", „Bauernparteiler", „Patrioten", „Nationalisten" — um ein einziges Vorhaben herum, um Rumänien eine Aussicht zu geben, um die Wahlen im Herbst vorzubereiten.
Das Vorhaben, das ich Ihnen vorschlage, ist die SOUVERÄNITÄTSVERFASSUNG — DIE DRITTE REPUBLIK, der Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung, der am Freitag, dem 7. Juni 2024, im Amtsblatt Nr. 531 veröffentlicht wurde und den Sie hier finden können: http://www.monitoruljuridic.ro/act/ini-iativ-legislativ-din-7-iunie-20…
Wir brauchen 500.000 Unterschriften, die wir in den kommenden 4 Monaten sammeln müssen (die letzten 2 Monate sind der Erfüllung der Förmlichkeiten vorbehalten), um dieses Vorhaben ins Parlament zu bringen, das Rumänien von Grund auf verändern wird — was bereits durch den Schlamm bestätigt wird, mit dem dieses Vorhaben von der systemtreu-globalistischen Presse empfangen wurde. Doch jenseits der tiefgreifenden Reform Rumäniens, welche die 50 vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung Rumäniens bringen, kann dieses Vorhaben die letzte Gelegenheit sein, uns für den letzten Sturmangriff zusammenzuschließen, den wir für diesen Herbst vorbereiten müssen — einen Angriff, bei dem Namen und persönliche Eitelkeiten allzu wenig zählen werden und bei dem allein die Grundsätze und Werte, die uns einen, den Unterschied ausmachen können.
Deshalb lade ich Sie alle ein, an dieser letzten Anstrengung teilzuhaben, und bitte Sie, sich in den kommenden Tagen als Freiwillige einzutragen unter https://www.constitutiasuveranitatii.ro/deveniti-voluntar/. Sollten wir genügend Freiwillige sein, so wird unser Vorhaben eine Aussicht haben… und gemeinsam werden wir weiter glauben und hoffen können!
Und wir haben Grund und Anlass, uns in dieser gewaltigen gemeinsamen Anstrengung zusammenzuschließen, die zu unternehmen wir schuldig sind; denn so kämpfen wir für:
1. die Stärkung und Gewährleistung der Rechte des Bürgers (geändert und ergänzt werden die Artikel 1, 19, 21, 22, 23, 24, 27, 28, 34, 44 und 48 der Verfassung), nämlich:
- die ausdrückliche Erwähnung der Gleichheit der drei Gewalten verleiht diesen zusätzlich eine verfassungsrechtliche Gewähr und schließt auf der Ebene ihrer Zusammenarbeit jede Neigung zu einer möglichen Rangordnung unter ihnen aus;
- das Wesen des Rechtsstaats ist die Befolgung der Gerichtsentscheidungen; die Praxis der letzten Jahre und das Verhalten jener, die berufen sind, eine Gerichtsentscheidung zu befolgen, haben bestätigt, dass diese Pflicht auch verfassungsrechtlich verankert werden muss;
- auf internationaler Ebene wird seit 2004 die Wendung „optimal und vorhersehbar" verwendet; sie ist zeitgemäßer und steht im Einklang mit der Wirklichkeit der Gesetzgebung, mit ihrer Anwendung und mit den tatsächlichen Funktionsstörungen, nämlich der großen Arbeitsmenge, dem Mangel an Personal und Logistik, der unbeständigen Gesetzgebung;
- das Verbot, die Bürger experimentellen medizinischen Behandlungen oder irgendeiner medizinischen Behandlung ohne die schriftliche, vollständig und redlich aufgeklärte Einwilligung des Patienten zu unterwerfen;
- der Schutz der bei der Geburt erworbenen Geschlechtsidentität der Kinder;
- der Haftbefehl wird vom Richter für Rechte und Freiheiten erlassen. Es ist wichtig, dass diese Maßnahme nur von einem Richter jenes Gerichts getroffen wird, das sachlich zuständig ist, in der Sache selbst zu entscheiden, wodurch die Lage vermieden wird, dass die Verhaftung von einem Richter eines anderen Gerichts angeordnet wird, das im selben Gebiet wie die antragstellende Staatsanwaltschaft liegt, während die Verhandlung von einem anderen Gericht geführt wird (eine in der gegenwärtigen Gerichtspraxis bestehende Lage). Die Bestimmungen über die Untersuchungshaft (einschließlich jener über die Zuständigkeit) müssen auf Verfassungsebene geregelt werden, da die persönliche Freiheit auf dieser Ebene vor Willkür geschützt werden muss;
- das Verbot der Überwachung des rumänischen Bürgers ohne vorherige Genehmigung des Gerichts;
- ohne die ausdrückliche Erwähnung der gesetzlichen Ahndung verpflichtet der Verfassungstext nicht dazu, verbindliche Normen zu erlassen, die der möglichen Verwendung rechtswidrig erlangter Beweismittel vorbeugen;
- der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung ist zwingend geboten, da er eine Gewähr für das Recht der Parteien auf ein faires Verfahren nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt — eine Gewähr, die vom europäischen Gerichtshof in allen mit der Verurteilung des rumänischen Staates abgeschlossenen Verfahren als zwingendes Erfordernis auferlegt wurde;
- die zusätzliche Gewähr der Unverletzlichkeit der Wohnung muss berücksichtigt werden, da die Durchsuchung bisweilen vom Landgericht in einer Sache angeordnet wird, für die in der Sache selbst das Berufungsgericht zuständig ist;
- es hat sich eine Praxis eingebürgert, die fälschlich zur Regel geworden ist, nämlich Genehmigungen bereits in der Phase der vorbereitenden Handlungen zu erteilen, während zur Gewährleistung der Rechte der Bürger das Erfordernis der Einleitung der Strafverfolgung aufgestellt werden müsste. Nicht selten greift man auf Sondergesetze zurück (das Gesetz über die nationale Sicherheit) mit großzügigeren Grenzen auf diesem Gebiet, hinsichtlich der Bedingungen der vom Richter erteilten Genehmigung. In diesem letzten Fall wird das System der zufälligen Zuteilung umgangen, das in allen anderen Sachen, in denen das Gericht angerufen wird, verpflichtend ist; denn die Richter des Hohen Kassations- und Gerichtshofs, welche die Anordnungen der nationalen Sicherheit erlassen, sind „eigens bestimmte" Richter und unterliegen dem Grundsatz der zufälligen Zuteilung nicht;
- die Stärkung und Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung ohne Einmischung und Bedingungen seitens des Staates;
- das Verbot, den Erwerb, den Besitz und die Verwendung jedweder Währung in bar zu beschränken oder an Bedingungen zu knüpfen;
- die Familie, gegründet auf die frei eingegangene Ehe zwischen zwei Menschen entgegengesetzten Geschlechts, als Mann und Frau geboren;
- das Recht der Person, sich in Freiheit nach ihrem freien Willen selbst zu bestimmen und zu entfalten;
- das Verbot, die körperliche oder geistige Unversehrtheit der Person durch technologische Mittel ohne deren Zustimmung zu steigern, zu vermindern, zu stören oder zu verändern;
2. die Begrenzung der Macht und des Einflusses der Nachrichtendienste auf die Gesellschaft (geändert und ergänzt werden die Artikel 40, 116, 118, 119), nämlich:
- die Angehörigen und ehemaligen Angehörigen der Nachrichtendienste werden für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ende der Ausübung dieser Ämter keine ernannten oder gewählten öffentlichen Ämter innehaben dürfen;
- die Nachrichtendienste und die ihnen gleichgestellten Dienste werden ausschließlich in ziviler Form eingerichtet, unter den Bedingungen des Gesetzes, was die Entmilitarisierung der Nachrichtendienste bedeutet;
- die Ernennung der Leiter der Nachrichtendienste wird vom Parlament in gemeinsamer Sitzung der beiden Kammern vorgenommen;
3. die Vergrößerung der Macht des Parlaments (geändert und ergänzt werden die Artikel 62, 65, 72, 74, 75, 108, 115, 118, 119 und 146), nämlich:
- die Stärkung der Demokratie und die Erhöhung der Repräsentativität des Parlaments durch die Festlegung einer Sperrklausel von 1 % für den Einzug ins Parlament auf Verfassungsebene;
- das Parlament wird den Generalstaatsanwalt und die Leitenden Staatsanwälte der Nationalen Antikorruptionsdirektion und der Direktion für die Untersuchung von Straftaten der organisierten Kriminalität und des Terrorismus bestimmen;
- wir sprechen uns für die Streichung des Schlusssatzes über den Widerruf der im Falle einer auf frischer Tat begangenen Straftat getroffenen Maßnahme durch die Kammer aus. Die Einmischung der Kammern durch den Widerruf dieser Maßnahmen im Lauf eines Strafverfahrens verletzt den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz;
- die Senkung der Zahl der für eine Bürgergesetzesinitiative nötigen Unterschriften von 100.000 auf 30.000;
- die Abschaffung der stillschweigenden Annahme der Gesetze;
- die Begrenzung der Gesetzgebungsdelegation an die Exekutive;
- das ausschließliche Recht des Parlaments, die vorherige Zustimmung dafür zu erteilen, dass in Friedenszeiten fremde Truppen in das Gebiet Rumäniens einreisen, dort stationieren oder Operationen durchführen;
- die Aufnahme der Vorsitzenden der beiden Kammern des Parlaments in den Obersten Landesverteidigungsrat;
- die Senkung der Zahl der Parlamentarier, die den Verfassungsgerichtshof anrufen können, von 50 auf 20 Abgeordnete beziehungsweise von 25 auf 10 Senatoren;
4. die Verringerung der Macht des Präsidenten (geändert und ergänzt werden die Artikel 83, 90, 94, 103, 142), nämlich:
- die Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten von 5 auf 4 Jahre;
- die Begrenzung des Rechts des Präsidenten, Referenden zu veranstalten;
- der Präsident wird die Dienstgrade des Marschalls, des Generals und des Admirals nur mit der bindenden Stellungnahme der Fachausschüsse des Parlaments verleihen;
- die Verpflichtung des Präsidenten, jenen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten zu benennen, der von der Partei mit der größten Zahl von Parlamentariern bestimmt wurde;
- der Präsident wird keine Richter mehr an den Verfassungsgerichtshof berufen;
5. die Stärkung und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz (geändert und ergänzt werden die Artikel 124, 125, 126, 132, 133, 134, 146 und 147), nämlich:
- die Zunahme der Verwaltungskontrolle auf der Ebene der Gerichte durch die Vergrößerung der Macht der Gerichtspräsidenten (Beurteilung, Benennung für die übrigen Leitungsämter, Abordnung, Entsendung, Versetzung) stellt eine offenkundige Gefahr für die Unabhängigkeit der Richter dar — eine Unabhängigkeit, die bis auf die höchste Ebene gewährleistet werden muss;
- die Nichtbeteiligung und Nichtzugehörigkeit der Richter zu den Geheimdiensten, aber auch zu verborgenen, geheimen, diskreten Vereinigungen und Gesellschaften ist verpflichtend;
- der Ausschluss des politischen Faktors von der Ernennung der Richter, nämlich des Präsidenten Rumäniens; dieser Mechanismus muss neu durchdacht werden, da die Ernennungsvorschläge dem Garanten der Unabhängigkeit der Justiz zustehen, nämlich dem Obersten Richterrat; für die Staatsanwälte kann der Ernennungsvorschlag von der Staatsanwaltschaft gemacht werden, deren Befugnisse gegenwärtig durch die Staatsanwaltschaft beim Hohen Kassations- und Gerichtshof ausgeübt werden;
- neben den Lehrämtern im Hochschulwesen muss die Anwesenheit der Richter auch in den Lehrämtern am Nationalen Institut der Magistratur gewährleistet werden (das künftig als Nationales Institut der Richter neu gedacht werden kann) und an der Nationalen Schule für Gerichtsschreiber. Entsprechende Ergänzungen können auch hinsichtlich der Anwesenheit der Staatsanwälte in den Lehrämtern am Nationalen Institut der Magistratur (das künftig als Nationales Institut der Staatsanwälte neu gedacht werden kann) und an der Nationalen Schule für Gerichtsschreiber vorgenommen werden;
- die Unabhängigkeit der Justiz kann allein von Richtern gewährleistet werden, denn allein diese genießen eine wirkliche Unabhängigkeit. Deshalb muss jene Behörde auf Verfassungsebene neu gedacht werden, welche der Justiz Gewähr für die Unabhängigkeit und damit für die Festigung des Rechtsstaats bietet, nämlich der Oberste Richterrat, dem keine Staatsanwälte mehr angehören werden;
- der Oberste Richterrat kann höchstens 10 Richter umfassen, die jeweils von den Vollversammlungen der Richter des ganzen Landes gewählt werden — ein Umstand, der geeignet wäre, eine vollständige Repräsentativität der Gewählten zu sichern (die im Übrigen alle Richter vertreten und nicht bloß jene des Gerichts, von dem sie stammen). Die Struktur der jedem Gericht entsprechenden Zahl von Richtern muss neu gedacht werden, im Verhältnis zu deren Zahl und zur Zahl der Richter auf nationaler Ebene;
- die Dauer der Amtszeit der Mitglieder muss neu gedacht werden, da der Zeitraum von sechs Jahren nicht stets die besten Ergebnisse gebracht hat, sondern bloß eine Festigung der Einflüsse und des Machtübermaßes;
- ebenso muss auf Verfassungsebene ausdrücklich festgelegt werden, dass die Amtszeit des Präsidenten des Obersten Richterrats ein Jahr beträgt und dass diese Amtszeit eines Leitungsamts weder verlängert noch erneuert noch irgendeiner anderen „rechtlichen Neuerung" unterworfen werden kann;
- die bei der Revision von 2003 eingefügte Bestimmung über die Teilnahme des Präsidenten Rumäniens an den Sitzungen des Rates muss aufgehoben werden;
- die Verfahrensnormen über die vom Obersten Richterrat erlassenen Entscheidungen müssen hinsichtlich ihrer Rechtsnatur und des Rechtsmittels beseitigt und neu angepasst werden;
- der Verfassungsgerichtshof wird die Verfassungswidrigkeit eines Vertrages auch nach dessen Ratifizierung feststellen können;
- die Nichtbefolgung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs durch Richter und Staatsanwälte wird eine Disziplinarverfehlung darstellen und unter durch Organgesetz festgelegten Bedingungen geahndet werden;
6. den Schutz und die Mehrung des nationalen Vermögens (geändert und ergänzt werden die Artikel 116, 136, 140), nämlich:
- durch die Verfassung festgelegte Mindest- und Höchsthaushalte: 6 % — Bildung, 9 % — Gesundheit, 2 % — Verteidigung in Friedenszeiten;
- ernannte öffentliche Ämter oder Ämter und Eigenschaften, für die eine unmittelbare Bestimmung erfolgt, werden für höchstens 2 Amtszeiten von je höchstens 4 Jahren besetzt;
- die für Konzessionsverträge geschuldeten Förderzinsen werden alle fünf Jahre auf das Niveau der in der Europäischen Union üblichen Preise angepasst;
- der Rechnungshof wird die Verwaltung der öffentlichen Mittel kontrollieren und dem Parlament mindestens einmal im Jahr über seine Feststellungen berichten, wobei der Bericht öffentlich ist;
7. die Stärkung der Demokratie, die Gewährleistung der nationalen Souveränität und den Schutz des Vorrangs der Verfassung und des souveränen Interesses des Volkes bei der Gestaltung der internationalen Beziehungen (geändert und ergänzt werden die Artikel 70, 97, 120, 148 und 149), nämlich:
- die Möglichkeit der Abberufung der unmittelbar Gewählten durch Referendum: Präsident, Parlamentarier, Bürgermeister und Vorsitzende der Kreisräte;
- die Erfüllung der von Rumänien durch Verträge eingegangenen Verpflichtungen allein unter Beachtung der Verfassung Rumäniens und im höheren und souveränen Interesse des rumänischen Volkes;
- der Beitritt Rumäniens zu internationalen Organisationen und Bündnissen und sein Austritt aus ihnen erfolgen allein durch ein Gesetz, das durch die souveräne, im Referendum geäußerte Entscheidung des rumänischen Volkes angenommen wird.
Allein von uns hängt unser Schicksal und das unserer Kinder ab, die Zukunft Rumäniens!
Können Sie noch glauben und hoffen, dass wir gemeinsam etwas ändern können?
(Zum Entmilitarisierungsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
211. 25. Juni 2024 — Über die Unversehrtheit der Person
Wollen Sie, dass in der Verfassung das Verbot vorgesehen wird, die körperliche oder geistige Unversehrtheit der Person durch technologische Mittel ohne deren Zustimmung zu steigern, zu vermindern, zu stören oder zu verändern?
Wenn JA, so müssen wir Unterschriften für die #Souveränitätsverfassung sammeln!
WERDEN SIE FREIWILLIGE, indem Sie sich eintragen unter https://www.constitutiasuveranitatii.ro/deveniti-voluntar/ !!!
Ich erinnere Sie daran, dass wir NUR 3 MONATE haben, um 500.000 Unterschriften zu sammeln und den im Amtsblatt Nr. 531/2024 veröffentlichten Entwurf der Revision der Verfassung ins Parlament zu bringen.
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
212. 28. Juni 2024 — „Vor 12 Tagen haben wir die Unterschriftenkampagne für das #ConstituțiaSuveranității gestartet“
Vor 12 Tagen haben wir die Kampagne zum Sammeln der Unterschriften für die #Souveränitätsverfassung gestartet
Ich habe darauf gewartet, dass jene von der AUR Unterstützung leisten, wie Claudiu Târziu es persönlich zugesagt hatte.
Nichts, keine Spur davon, dass sie ihre eigenen Zusagen einhalten — weder vonseiten Târzius noch vonseiten Simions… wie gewöhnlich!
213. 22. Juli 2024 — Über die Zusammensetzung des Obersten Rates der Magistratur
Wollen Sie, dass die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt und gewährleistet werde, mittelbar auch durch den Ausschluss der Staatsanwälte aus dem Obersten Richterrat, wobei der Oberste Richterrat aus 15 Mitgliedern bestehen soll, von denen:
a) 10 in den Vollversammlungen der Richter gewählt und vom Senat bestätigt werden; diese werden gewählt
- 2 aus den Reihen der Richter der Amtsgerichte, von den an den Amtsgerichten tätigen Richtern;
- 3 aus den Reihen der Richter der Landgerichte, von den an den Landgerichten tätigen Richtern;
- 3 aus den Reihen der Richter der Berufungsgerichte, von den an den Berufungsgerichten tätigen Richtern;
- 2 aus den Reihen der Richter des Hohen Kassations- und Gerichtshofs, einer gewählt von den in der Strafabteilung tätigen Richtern und einer gewählt von den in den übrigen Abteilungen tätigen Richtern;
b) 2 Vertreter der Zivilgesellschaft, Fachleute auf dem Gebiet des Rechts, die hohes fachliches und sittliches Ansehen genießen und in den letzten 5 Jahren politischen Parteien nicht angehört haben, gewählt vom Senat; diese nehmen nur an den Sitzungen des Plenums teil;
c) der Justizminister, der Präsident des Hohen Kassations- und Gerichtshofs und der Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft beim Hohen Kassations- und Gerichtshof?
Wenn JA, so müssen wir Unterschriften für die #Souveränitätsverfassung sammeln!
WERDEN SIE FREIWILLIGE, indem Sie sich eintragen unter https://www.constitutiasuveranitatii.ro/deveniti-voluntar/ !!!
Ich erinnere Sie daran, dass wir NUR 3 MONATE haben, um 500.000 Unterschriften zu sammeln und den im Amtsblatt Nr. 531/2024 veröffentlichten Entwurf der Revision der Verfassung ins Parlament zu bringen.
Hinweise zum Ausfüllen der „Liste der Unterstützer"
der Bürgergesetzesinitiative mit dem Titel
„Souveränitätsverfassung — DIE DRITTE REPUBLIK",
veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 531/7.VI.2024
1. Laden Sie AUSSCHLIESSLICH die vom Initiativausschuss bereitgestellte Liste herunter und drucken Sie sie aus.
2. Füllen Sie die Liste sauber und vorzugsweise in Druckbuchstaben aus — unleserliche oder teilweise unleserliche Angaben werden für ungültig erklärt!!!
3. Jede „Liste der Unterstützer" ist mit den Angaben jener Bürger auszufüllen, die ihren Wohnsitz in EINER EINZIGEN Verwaltungseinheit haben, das heißt der Bürger, die im Gebiet EINER EINZIGEN GEMEINDEVERWALTUNG wohnen (maßgeblich ist der förmliche Wohnsitz, jener aus dem Personalausweis, nicht der tatsächliche Aufenthalt!). In Bukarest werden die Listen für jeden Sektor gesondert erstellt. Genauer: haben wir drei Bürger vor uns, die in 3 verschiedenen Verwaltungseinheiten wohnen, so erstellen wir drei verschiedene Listen. Beispielsweise: ein Bürger mit Wohnsitz in Bukarest, Sektor 1, einer im Sektor 3 und ein dritter Bürger in der Gemeinde Vânători im Kreis Giurgiu — dann erstellen wir 3 Unterstützerlisten: eine für die Stadt Bukarest, Sektor 1, eine für die Stadt Bukarest, Sektor 3, und eine für den Kreis Giurgiu, Gemeinde Vânători. Genau so verfahren auch jene aus der Diaspora: eine Person, die in London lebt, deren Wohnsitz (letzter Wohnsitz) im Personalausweis aber die Gemeinde Vânători im Kreis Giurgiu ist, muss auf einer gesonderten Liste eingetragen werden gegenüber einer anderen Person, die ebenfalls in London lebt, deren Wohnsitz im Personalausweis aber Bukarest, Sektor 3, ist.
4. Wir, die Freiwilligen, werden jede einzelne Spalte sorgfältig ausfüllen und die Richtigkeit der Angaben auf den Personalausweisen prüfen müssen.
5. In der Spalte „Wohnsitz" tragen wir ausschließlich Straße …, Nummer …, Block …, Wohnung … ein; die Angaben zum Kreis beziehungsweise zur Stadt Bukarest, zur Stadt, zur Gemeinde oder zum Sektor werden AUSSCHLIESSLICH in der Spalte im Tabellenkopf eingetragen.
6. Die Unterschrift muss eigenhändig sein, persönlich vom Inhaber des Personalausweises geleistet! und von niemandem sonst!!!
7. Am Fuß der Seite sind die vollständigen Angaben der „bevollmächtigten Person" einzutragen, das heißt die Identifikationsdaten und die Unterschrift des Freiwilligen, der die Unterschriften sammelt. Dieselben Strengen wie oben sind auch in diesem Abschnitt zu beachten.
8. Die Freiwilligen (und nur die Freiwilligen!!!) werden gebeten, gemeinsam mit den „Unterstützerlisten" auch je eine Kopie ihres eigenen Personalausweises zu senden. Diese Vorsichtsmaßnahme ist nötig, um das Einschleusen etwaiger Saboteure zu verhindern, die versuchen könnten, Listen mit falschen Unterschriften einzureichen. ACHTUNG: Unterschriftenlisten, denen keine Fotokopie des Ausweises der „bevollmächtigten Person" beiliegt, können nicht verwendet werden (das gilt nur für jene Freiwilligen, die die Fotokopie ihres Ausweises nicht bereits gesandt haben!).
9. Sie können Freiwilliger sein, sei es nur für sich selbst oder indem Sie Unterschriften nur von Ihrer Familie und Ihren Freunden sammeln.
10. Senden Sie die Listen an die Adresse Bd. Hristo Botev Nr. 7, 4. Stock, Wohnung 4, Sektor 3, PLZ 030231, Bukarest, Empfänger: Initiativausschuss der Souveränitätsverfassung.
Wir danken Ihnen für Ihre Beteiligung und für Ihre Unterstützung bei der Rückgewinnung der Souveränität Rumäniens und der Rückgabe der Würde des rumänischen Bürgers! Es ist unsere einzige Aussicht!
Der Initiativausschuss der Souveränitätsverfassung
GEBEN SIE RUMÄNIEN EINE AUSSICHT! WERDEN SIE FREIWILLIGE UNTER
https://www.ConstitutiaSuveranitatii.ro/deveniti-voluntar/
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
214. 26. Juli 2024 — Über die Haftung der Richter und Staatsanwälte
Wollen Sie, dass durch die Verfassung die Verantwortlichkeit der Richter und Staatsanwälte eingeführt wird — wobei Richter und Staatsanwälte zunächst von der Gerichtsinspektion (die unter der Aufsicht des Justizministers arbeiten wird) untersucht und vom Obersten Richterrat abgeurteilt werden, der die Rolle eines Gerichts auf dem Gebiet der disziplinarischen Verantwortlichkeit der Richter und Staatsanwälte erfüllen wird, wobei die Entscheidungen des Obersten Richterrats in Disziplinarsachen beim Hohen Kassations- und Gerichtshof angefochten werden können (bei demselben Gericht können auch jene Entscheidungen des Obersten Richterrats angefochten werden, mit denen die disziplinarische Ahndung von Richtern und Staatsanwälten abgelehnt wird)?
Wenn JA, so müssen wir Unterschriften für die #Souveränitätsverfassung sammeln!
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der Bürgergesetzesinitiative mit dem Titel
„Souveränitätsverfassung — DIE DRITTE REPUBLIK",
veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 531/7.VI.2024
1. Laden Sie AUSSCHLIESSLICH die vom Initiativausschuss bereitgestellte Liste herunter und drucken Sie sie aus.
2. Füllen Sie die Liste sauber und vorzugsweise in Druckbuchstaben aus — unleserliche oder teilweise unleserliche Angaben werden für ungültig erklärt!!!
3. Jede „Liste der Unterstützer" ist mit den Angaben jener Bürger auszufüllen, die ihren Wohnsitz in EINER EINZIGEN Verwaltungseinheit haben, das heißt der Bürger, die im Gebiet EINER EINZIGEN GEMEINDEVERWALTUNG wohnen (maßgeblich ist der förmliche Wohnsitz, jener aus dem Personalausweis, nicht der tatsächliche Aufenthalt!). In Bukarest werden die Listen für jeden Sektor gesondert erstellt. Genauer: haben wir drei Bürger vor uns, die in 3 verschiedenen Verwaltungseinheiten wohnen, so erstellen wir drei verschiedene Listen. Beispielsweise: ein Bürger mit Wohnsitz in Bukarest, Sektor 1, einer im Sektor 3 und ein dritter Bürger in der Gemeinde Vânători im Kreis Giurgiu — dann erstellen wir 3 Unterstützerlisten: eine für die Stadt Bukarest, Sektor 1, eine für die Stadt Bukarest, Sektor 3, und eine für den Kreis Giurgiu, Gemeinde Vânători. Genau so verfahren auch jene aus der Diaspora: eine Person, die in London lebt, deren Wohnsitz (letzter Wohnsitz) im Personalausweis aber die Gemeinde Vânători im Kreis Giurgiu ist, muss auf einer gesonderten Liste eingetragen werden gegenüber einer anderen Person, die ebenfalls in London lebt, deren Wohnsitz im Personalausweis aber Bukarest, Sektor 3, ist.
4. Wir, die Freiwilligen, werden jede einzelne Spalte sorgfältig ausfüllen und die Richtigkeit der Angaben auf den Personalausweisen prüfen müssen.
5. In der Spalte „Wohnsitz" tragen wir ausschließlich Straße …, Nummer …, Block …, Wohnung … ein; die Angaben zum Kreis beziehungsweise zur Stadt Bukarest, zur Stadt, zur Gemeinde oder zum Sektor werden AUSSCHLIESSLICH in der Spalte im Tabellenkopf eingetragen.
6. Die Unterschrift muss eigenhändig sein, persönlich vom Inhaber des Personalausweises geleistet! und von niemandem sonst!!!
7. Am Fuß der Seite sind die vollständigen Angaben der „bevollmächtigten Person" einzutragen, das heißt die Identifikationsdaten und die Unterschrift des Freiwilligen, der die Unterschriften sammelt. Dieselben Strengen wie oben sind auch in diesem Abschnitt zu beachten.
8. Die Freiwilligen (und nur die Freiwilligen!!!) werden gebeten, gemeinsam mit den „Unterstützerlisten" auch je eine Kopie ihres eigenen Personalausweises zu senden. Diese Vorsichtsmaßnahme ist nötig, um das Einschleusen etwaiger Saboteure zu verhindern, die versuchen könnten, Listen mit falschen Unterschriften einzureichen. ACHTUNG: Unterschriftenlisten, denen keine Fotokopie des Ausweises der „bevollmächtigten Person" beiliegt, können nicht verwendet werden (das gilt nur für jene Freiwilligen, die die Fotokopie ihres Ausweises nicht bereits gesandt haben!).
9. Sie können Freiwilliger sein, sei es nur für sich selbst oder indem Sie Unterschriften nur von Ihrer Familie und Ihren Freunden sammeln.
10. Senden Sie die Listen an die Adresse Bd. Hristo Botev Nr. 7, 4. Stock, Wohnung 4, Sektor 3, PLZ 030231, Bukarest, Empfänger: Initiativausschuss der Souveränitätsverfassung.
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Der Initiativausschuss der Souveränitätsverfassung
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215. 10. August 2024 — Über den Wechsel des Systems
Das Auswechseln der Tasten eines Rechners wird weder zur Verbesserung noch gar zur Änderung des Betriebssystems führen. Ebenso wie der tugendhafteste Pianist der Welt, an die Tasten eines verstimmten Klaviers gesetzt, weder eine Partitur zusammenhängend und wohlklingend wird spielen können noch das Klavier „im Vorüberlaufen der Tasten" wird stimmen können.
Deshalb war und bleibe ich überzeugt, dass die Lösung zur Reform eines funktionsgestörten Systems, zu dessen Berichtigung und Verbesserung, das „Neuschreiben" des Systems selbst ist und nicht bloß der Austausch seiner „Bediener".
Der bloße Austausch der „Bediener" jenes verdorbenen, verseuchten, funktionsunfähig und sogar schädlich gewordenen Systems kann nicht zur Berichtigung des Systems führen, sondern höchstwahrscheinlich zur Verderbnis und „Verseuchung" der Bediener, selbst wenn diese von Anfang an guten Glaubens sind.
Ohne das „Neuschreiben des Betriebssystems" oder wenigstens ohne die Festlegung klarer, zusammenhängender und in eine geschlossene Sicht gefasster Ziele, die eine tiefgreifende Reform des Staates bezwecken, ist jede „Veränderung" nichts anderes als das, was der Dichter tadellos in den Versen zusammengefasst hat: „Andere Masken, dasselbe Stück, / andere Münder, dieselbe Tonleiter"…
(Mihai Eminescu, Erster Brief; deutsche Übertragung des Übersetzers, dem rumänischen Wortlaut folgend.)
Deshalb habe ich persönlich geglaubt, dass eine Rücksetzung und eine „Aufwertung" des „Systems" von außerhalb des Systems vorgenommen werden muss, unmittelbar von den Nutznießern des „Systems" — unmittelbar von den Bürgern! und allein in deren Interesse. Und da das verseuchte und funktionsunfähige „System", das „verstimmte Klavier", von dem ich Ihnen spreche, der rumänische Staat selbst ist, habe ich geglaubt, dass derjenige, der das System zurücksetzen, das Klavier von sich aus und für sich selbst stimmen muss, der rumänische Bürger selbst ist, jener „einfache Bürger" von der Straße.
Als „einfacher Bürger", an eurer Seite, an der Seite „einfacher Bürger", habe ich das vor drei Jahren mit dem #Souveränitätsgesetz versucht (dem Augenblick der Geburt des Begriffs „Souveränismus" in Rumänien), vor zwei Jahren mit dem #Solidaritätsgesetz, und in diesem Jahr habe ich, nach zweieinhalb Jahren umfassender Gespräche und öffentlicher Beratungen, gemeinsam mit einigen der größten Rechtsfachleute unserer Zeit, die #Souveränitätsverfassung vorgeschlagen.
Seit mehr als einem Monat habe ich Ihnen immer wieder von dieser Letzteren erzählt und Ihnen so knapp wie möglich erklärt, wie die vorgeschlagenen Änderungen zur Stärkung und Gewährleistung der Rechte des rumänischen Bürgers führen, zur Begrenzung der Macht und des Einflusses der Nachrichtendienste auf die Gesellschaft, zur Vergrößerung der Macht des Parlaments und zur Verringerung der Macht des Präsidenten, zur Stärkung der Demokratie und zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, zum Schutz der Souveränität und zur Mehrung des nationalen Vermögens.
Und ich habe Sie eingeladen, dafür Freiwillige zu werden.
Selbstverständlich habe ich verstanden, dass das amtierende System, verdorben und verseucht, wie es ist, und seine Bediener, ihrerseits verdorben und verseucht, reagieren und jeden Änderungsvorschlag, jeden Versuch, das allzu abgenutzte Klavier zu stimmen, damit es wieder wohlklinge, wie einen Fremdkörper abstoßen werden. Was auch geschehen ist. Das #Souveränitätsgesetz wurde 2022 von der #KoalitionDesVerrats im Parlament brutal abgeschmettert, und in diesem Jahr hat der Gesetzgebungsrat sein wahres Gesicht gezeigt und sich mit der Stellungnahme zur #Souveränitätsverfassung lächerlich gemacht. Doch all das hatte ich erwartet.
Was ich nicht erwartet hatte, war, keinerlei Unterstützung zu erhalten, ja nicht einmal ein Zeichen von irgendeinem jener großen Führer, die den Souveränismus predigen — erleuchtete Führer im Übrigen, deren Namen auszusprechen ich nicht einmal würdig bin. Denn ja, ich habe demütig um Unterstützung gebeten und jedem von ihnen das gesamte Vorhaben der Revision der Verfassung bedingungslos angeboten, ohne irgendetwas, absolut nichts Persönliches dafür zu verlangen (und all das könnte ich, wenn es einen Sinn hätte, mit dem gesamten an sie gesandten Schriftwechsel belegen, einem Schriftwechsel, der ohne Antwort geblieben ist).
Unter diesen Umständen — da sich bis heute weniger als 1.000 Bürger als Freiwillige gemeldet haben und da diese in der verbleibenden Zeit, bei allem guten Willen und aller Anstrengung, die sie aufbringen könnten, ohne die Strukturen großer Parteien nicht imstande wären, mindestens 500.000 Unterschriften zur Unterstützung des Vorhabens #Souveränitätsverfassung zu sammeln — bleibt mir nichts anderes, als euch allen zu danken, die ihr noch hoffen konntet und noch glauben wolltet, dass wir dieses Land zum Guten verändern können.
Besonders danke ich euch — ihr wisst, wer ihr seid (und wenn ihr es mir jemals erlaubt, werde ich jeden Einzelnen in einem künftigen Beitrag beim Namen nennen) —, die ihr in den letzten zweieinhalb Jahren gearbeitet habt, um einem Traum, einem Vorhaben für ein ideales Land, eine rechtliche Gestalt zu geben. Aber auch euch, die ihr euch als Freiwillige angeboten und eine ungeheure Arbeit auf euch genommen habt, sowie jenen, die die Formulare zur Unterstützung des Entwurfs der Revision der Verfassung bereits unterschrieben haben.
Wir alle wissen, wir waren und sind überzeugt, dass das, was wir getan haben, der einzige Weg ist, dieses Volk, dieses Land noch zu retten. Die Worte mögen groß erscheinen, doch sie sind es nicht. Die Zukunft wird das bestätigen, und der Umstand, dass unsere Vorhaben als Zeugen über die Zeit hinweg in jenen Amtsblättern bleiben, in denen sie veröffentlicht wurden, wird es beweisen: jedes Werk der Wiederherstellung des rumänischen Staates wird ohne Zweifel diesem Weg folgen und wird vielleicht, wer weiß?, sogar dieselben Worte verwenden, um jene einzigen Vorstellungen und Grundsätze zu kleiden, die uns Fortdauer, Wohlstand und Würde als Nation sichern können.
Doch für uns wird es höchstwahrscheinlich nicht mehr zählen.
Was jedoch zählt, ist die Tatsache, dass wir in vollem guten Glauben und völlig uneigennützig gemeinsam getan haben, was wir für richtig hielten: wir haben gemeinsam für das Gute und die Wahrheit gearbeitet. Und dafür danke ich euch jetzt, am Ende unseres Werkes, noch einmal!
Im Übrigen ist es zu spät, um noch zu tun, was zu tun gewesen wäre. Oder zu früh!
Allein zum Hoffen und zum Glauben ist es niemals zu spät! und niemals zu früh!
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
216. 18. August 2024 — Über das bulgarische Beispiel
Der Präsident Bulgariens hat ein Gesetz verkündet, das auch im Amtsblatt Bulgariens veröffentlicht wurde und am 16.08.2024 in Kraft getreten ist — ein Gesetz, das im Bildungswesen „die Propaganda, die Förderung oder die Anstiftung" zu „Vorstellungen und Ansichten im Zusammenhang mit nichttraditioneller sexueller Orientierung und/oder einer anderen als der biologischen Geschlechtsidentität" untersagt.
Die Progressisten waren empört… aber sie freuen sich, dass es bei uns nicht möglich war.
Die rumänischen Konservativen blicken sehnsüchtig zu den Bulgaren. Und sie sind verdrossen, dass es bei uns noch nicht möglich ist…
Doch wenige wissen noch, dass im Amtsblatt Rumäniens solche gesetzlichen Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden! Schon 2021!!!
Genauer wurde im Amtsblatt Rumäniens Nr. 925/28.IX.2021 in Artikel 6 die Änderung des Gesetzes Nr. 272/2004 über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes angeordnet, mit ausdrücklichen Bestimmungen über den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des Minderjährigen in seiner Eigenschaft als rechtsträgerischer Bürger. So war bis zum Alter von 18 Jahren jede Form des Eingriffs in den Körper des Minderjährigen untersagt, die auf die Änderung der bei seiner Geburt erworbenen Geschlechtsidentität abzielt. Zugleich war es untersagt, Kindern irgendwelche Materialien pornographischen Charakters zugänglich zu machen oder solche, welche die Abweichung von der Geschlechtsidentität fördern, da diese Materialien seelische Verletzungen hervorrufen können, die das ganze Dasein des Bürgers prägen werden. Bei der Annahme dieser Änderungen wurden sowohl das höhere Interesse des Kindes berücksichtigt als auch dessen Recht, nach Erreichen der seelischen Reife in Kenntnis der Sachlage über seinen Körper zu entscheiden und zu verfügen, wobei jede mögliche verfrühte Beeinflussung der normalen körperlichen und seelischen Entwicklung des rumänischen Bürgers ausgeschlossen werden sollte. Nicht zuletzt wurde auch der unumkehrbare Charakter jeder verfrühten Geschlechtsänderung berücksichtigt — Änderungen, die sowohl eine nachteilige Wirkung auf die Entwicklung des Minderjährigen haben werden als auch einen unmittelbaren Einfluss auf die Geburtenrate in Rumänien, ein Gesichtspunkt, der die nationale Souveränität unmittelbar beeinflusst.
Ja, es wurden sogar bestimmte gegen Minderjährige begangene Taten in den strafrechtlichen Bereich aufgenommen: in Artikel 9 Absatz 2 wird Art. 197 des Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Misshandlung des Minderjährigen" geändert, indem zwei neue Absätze, nämlich die Absätze 2 und 3, eingefügt werden. In Absatz 2 des Artikels 197 wird „die Tat, den Minderjährigen, der das Alter von 18 Jahren nicht vollendet hat, dazu zu bestimmen, seine bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität zu ändern", unter Strafe gestellt, gleichviel ob sie den vom Täter angestrebten Erfolg hatte oder nicht. Der Grund für die Unterstrafestellung dieser Tat liegt in den schweren geistigen, seelischen und verhaltensbezogenen Störungen, die eine solche Tat beim Minderjährigen hervorrufen kann, auch wenn der Minderjährige über die tatsächliche, körperliche Änderung seiner bei der Geburt erworbenen Geschlechtsidentität nicht allein verfügen kann. Absatz 3 führt einen erschwerenden Umstand zur in Absatz 2 vorgesehenen Tat ein, so wie er durch den vorliegenden Gesetzentwurf eingefügt wurde, und erhöht die gegen den Täter verhängte Strafe um ein Drittel, wenn dieser die Eigenschaft eines Elternteils, Vormunds, Erziehers oder Lehrers hat oder wenn die Tat selbst körperliche Folgen für den Minderjährigen hatte, gleichviel welche Eigenschaft der Täter hat.
Und man ist weit weiter gegangen, als die Bulgaren es sich je vorgestellt haben: durch Absatz 4 des Artikels 9 des Gesetzes wird Absatz 4 des Artikels 221 des Strafgesetzbuchs geändert und das Alter erhöht, ab dem die Tat bestraft wird, den Minderjährigen dazu zu bestimmen, der Begehung exhibitionistischer Handlungen oder Aufführungen und Darbietungen beizuwohnen, in deren Rahmen sexuelle Handlungen jeder Art begangen werden — von 13 auf 14 Jahre.
Zugleich wurde auch die Tat unter Strafe gestellt, dem Minderjährigen Materialien pornographischen Charakters oder mit Inhalten zugänglich zu machen, die Sexualität ausdrücklich darstellen. Berücksichtigt wurde die Notwendigkeit, die Unschuld und die natürliche Entwicklung des Minderjährigen im Einklang mit den von der Gesellschaft allgemein anerkannten Sittennormen zu bewahren, bis zu einem Alter, in dem die unter Strafe gestellten Taten ihre Gefährlichkeit verlieren und die seelische Entwicklung des Minderjährigen nicht mehr beeinträchtigen können.
Ebenso wurde die Tat, dem Minderjährigen irgendwelche Materialien pornographischen Charakters oder mit Inhalten zugänglich zu machen, die Sexualität ausdrücklich darstellen, in den Bereich des strafrechtlich Unerlaubten aufgenommen, unter Berücksichtigung des höheren Interesses des Minderjährigen und der nachteiligen Wirkung pornographischer Materialien oder solcher mit ausdrücklicher Darstellung der Sexualität auf die Psyche der Minderjährigen und deren Entwicklung in zartem Alter.
Und nein, das ist nicht alles! Die Rumänen sind in ihrer Kühnheit sogar noch weiter gegangen: in ihrer „verbrecherischen Unbedachtsamkeit gegenüber der politischen Korrektheit" haben die Urheber dieser rückschrittlichen Rechtsnormen im Amtsblatt Nr. 531 vom 7. Juni 2024 eine Änderung der Verfassung Rumäniens veröffentlicht, mit der nach Absatz (3) des Artikels 22 der Absatz (4) eingefügt wurde, der ausdrücklich bestimmt: „(4) Die bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität des Kindes darf bis zum Alter von 18 Jahren nicht geändert werden."
All dies, aber auch viele andere gezielte Lösungen für lebenswichtige Probleme des heutigen Rumäniens, wurden bereits im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht. Doch sie wurden weder vom Parlament angenommen noch vom Präsidenten verkündet… denn es waren „bloß" zwei Volksgesetzesinitiativen, nämlich das #Souveränitätsgesetz und die #Souveränitätsverfassung. Beide wurden von der überwältigenden Mehrheit der rumänischen „Souveränisten" mit Inbrunst sabotiert, und der erste Gesetzentwurf — das #Souveränitätsgesetz, der Ursprung des „Souveränismus" in Rumänien — wurde im Parlament von der #KoalitionDesVerrats PSD-PNL mit Wut abgelehnt.
So wurde die Geschichte geschrieben. Nur Gott weiß, was sein wird!
Ich für meinen Teil, zum bloßen Zuschauer geworden, habe ein ruhiges Gewissen und meine, alles getan zu haben, was ich konnte… und mehr als das!
Und ich wage nur einen demütigen Vorschlag für die großen souveränistischen Politiker, deren Namen zu nennen ich nicht einmal würdig bin: schämt euch nicht und schreibt ab! Schreibt ab aus dem Amtsblatt Rumäniens Nr. 925/28.IX.2021 und aus dem Amtsblatt Nr. 531 vom 7. Juni 2024!!!
Und den Rumänen wird es besser gehen. Und ihr werdet als erlauchte Politiker die Aussicht haben, in die Geschichte einzugehen!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
217. 26. August 2024 — „Wie ich Ihnen dieser Tage versprochen habe, bevor ich in die Pause meines bürgerschaftlichen Engagem… gehe“
Wie ich es Ihnen dieser Tage versprochen habe, unterbreite ich Ihnen, bevor ich in jene Pause der Beteiligung am Leben des Gemeinwesens eintrete, die ich mir versprochen habe, noch einen Gesetzesvorschlag zum Studium und zur Erörterung, dessen Ziel die Änderung des Gesundheitsgesetzes Nr. 95/2006 ist, genauer hinsichtlich der Fälle ärztlicher Kunstfehler und der Verantwortlichkeit des medizinischen Personals (Artikel 642 bis 681).
Ich habe diesen Gesetzesvorschlag „George-Gesetz" genannt; George ist unser Freund, der, wie viele von Ihnen wissen, seit 3 Jahren ans Bett gefesselt ist infolge der Verabreichung (nach den Beipackzetteln des Herstellers gegenangezeigt!) eines „Wunderbehandlung/-impfstoffs", der sich in der Versuchsphase befand, ohne dass ihm zuvor eine geringste Untersuchung oder ärztliche Anamnese gemacht worden wäre.
Nach den Gesprächen und Erörterungen über den vorgeschlagenen Text (die wir hier, aber auch von Angesicht zu Angesicht führen werden) werde ich den daraus hervorgehenden Text dem Freund Antonio Andrusceac (und jedem anderen Parlamentarier) zur Verfügung stellen, damit er nach den parlamentarischen Verfahren auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt werde.
Hier der Text, den ich Ihnen zum Studium und zur Erörterung unterbreite:
Das George-Gesetz — das Gesetz zum Schutz der Opfer ärztlicher Kunstfehler:
Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes 95/2006 — Titel XV, Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des medizinischen Personals und des Anbieters medizinischer, gesundheitlicher und pharmazeutischer Erzeugnisse und Leistungen
1. Absatz 5 des Artikels 642 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„5. Die durch das vorliegende Gesetz geregelte zivilrechtliche Verantwortlichkeit schließt die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht aus, wenn die Tat, die den Schaden verursacht hat, durch Handlungen oder Unterlassungen hervorgerufen wurde, die vom medizinischen Personal mit unmittelbarem oder mittelbarem Vorsatz oder mit bewusster Fahrlässigkeit unter Verletzung der Gesetze, Verfahren und medizinischen Protokolle begangen wurden, und nach dem Gesetz eine Straftat darstellt."
2. Nach Absatz 5 des Artikels 642 wird der Absatz 6 hinzugefügt, der folgenden Wortlaut haben wird:
„6. Der ärztliche Kunstfehler wird vermutet, wenn die Schäden am Patienten binnen 72 Stunden nach den medizinischen oder medizinisch-pharmazeutischen Handlungen auftreten, die Schäden am Patienten hervorrufen, und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Schäden und der medizinischen oder medizinisch-pharmazeutischen Handlung festgestellt wurde. In diesen Fällen erstellt die Kommission für die Überwachung und die fachliche Eignung in Fällen ärztlicher Kunstfehler binnen 7 Tagen nach der Anzeige einen Bericht und trifft binnen höchstens 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Anzeige eine Entscheidung über den Fall, nach dem in Artikel 670 ff. des vorliegenden Gesetzes vorgesehenen Verfahren."
3. Nach Absatz 1 des Artikels 645 werden die Absätze 2, 3 und 4 hinzugefügt, die folgenden Wortlaut haben werden:
„2. Die öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen sind verpflichtet, die Kosten für die Behandlungen, chirurgischen Eingriffe und alle sonstigen medizinischen Aufwendungen jener Patienten vollständig zu tragen, die Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers sind und infolge der von ihrem medizinischen Personal verabreichten medizinischen oder medizinisch-pharmazeutischen Behandlungen für einen Zeitraum von mehr als 20 Tagen an Nebenwirkungen und/oder Gebrechen leiden. Die aufgeklärte und vorherige Einwilligung des Patienten befreit nicht von der im vorliegenden Absatz geregelten Verantwortlichkeit. Die Verantwortlichkeit der öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen befreit das an der medizinischen Handlung beteiligte medizinische Personal nicht von der Verantwortlichkeit, das gesamtschuldnerisch haftbar gemacht wird.
3. Das Gesundheitsministerium ist verpflichtet, die Kosten für die Behandlungen, chirurgischen Eingriffe und alle sonstigen medizinischen Aufwendungen jener Patienten vollständig zu tragen, die infolge der Verabreichung der durch das Nationale Impfprogramm vorgeschriebenen und/oder empfohlenen Impfstoffe sowie der übrigen bei Endemien oder in Zeiten von Epidemien und Pandemien vorgeschriebenen oder empfohlenen Impfstoffe für einen Zeitraum von mehr als 20 Tagen an Nebenwirkungen und/oder Gebrechen leiden. Die aufgeklärte und vorherige Einwilligung des Patienten befreit nicht von der im vorliegenden Absatz geregelten Verantwortlichkeit. Die in Abs. (1) des Art. 644 vorgesehenen Einrichtungen haften nach dem Zivilrecht für die von dem bei ihnen beschäftigten medizinischen Personal verursachten Schäden, gesamtschuldnerisch mit diesem.
4. Die Bestimmungen der Absätze 3 und 4 des vorliegenden Artikels sind auf alle Patienten anwendbar, gleichviel ob die medizinischen oder medizinisch-pharmazeutischen Handlungen, die Schäden am Patienten hervorgerufen haben, vor der Änderung oder dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen wurden."
4. Artikel 676 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Das für die Entscheidung der im vorliegenden Gesetz vorgesehenen Streitigkeiten zuständige Gericht ist das Landgericht, in dessen Bezirk der Patient, der Opfer der angezeigten Kunstfehlerhandlung ist, seinen Wohnsitz hat."
Ich erwarte Ihre Anmerkungen und Ergänzungen!
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Beteiligung!
(Zum George-Gesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
218. 17. September 2024 — „Viele sagten, die Massentötung der Schafe in Rumänien sei eine bewusste, ungerechtfertigte Tat…“
Viele haben gesagt, die Massentötung der Schafe in Rumänien sei ein bewusster, ungerechtfertigter und rein selbstzerstörerischer Akt gewesen. „Verschwörungstheoretiker"…
Doch… der Vorschlag, die NATIONALE AGENTUR FÜR TIERZUCHT durch die Dringlichkeitsverordnung 85/2024 aufzulösen, verstärkt den Verdacht der vielen und bestätigt weitgehend eine anscheinend bestehende Absicht, die rumänische Tierzucht zu zerstören.
Diese Dringlichkeitsverordnung wurde geändert, und der Artikel 6, der die Auflösung der Agentur vorsah, wurde in den Ausschüssen des Senats gestrichen… auf dem Papier!
Wir müssen jedoch im Gesetzgebungsverfahren sehr aufmerksam bleiben, denn bis zur Abgeordnetenkammer, der entscheidenden Kammer, kann vieles geschehen.
Eine Frage bleibt: WIE RECHTFERTIGT SICH DER VORSCHLAG, DIE NATIONALE AGENTUR FÜR TIERZUCHT AUFZULÖSEN?
Diese Frage müssen der Landwirtschaftsminister Florin-Ionuț Barbu beantworten, aber auch, und vor allem, Marcel Ciolacu, der Ministerpräsident Rumäniens und Kandidat für die Präsidentschaft des Landes.
P.S.: Ich lasse hier auch die Weise, in der ich auf dieses schwerwiegende Problem „hingewiesen" wurde:
„Guten Abend. Ich bin XXXXXXXXX und habe heute in der Kirche mit Ihnen gesprochen.
Ich melde mich wieder und gebe Ihnen kurz einige Auskünfte.
Im vergangenen Jahr erscheint im öffentlichen Raum, auch in der Presse (siehe agrointeligenta), ein Vorschlag für einen Regierungsbeschluss, mit dem das Landwirtschaftsministerium durch die Auflösung und Umgestaltung von 14 nachgeordneten Strukturen umgestaltet wurde.
Am 20. Mai dieses Jahres erscheint auf der Netzseite des Ministeriums ein Vorschlag für eine Dringlichkeitsverordnung zur Umgestaltung des Ministeriums, in der von den 14 Strukturen 6 übrig geblieben waren.
Am 28. Juni wird die Dringlichkeitsverordnung 85/2024 veröffentlicht, die mit dem in der Entscheidungstransparenz befindlichen Vorschlag so gut wie nichts gemein hat.
Mit dieser Dringlichkeitsverordnung wird (durch vollständige Auflösung) die einzige Einrichtung Rumäniens aufgelöst, die für die Bewahrung der rumänischen Tierrassen zuständig ist (deren Anerkennung und Veröffentlichung auf der Netzseite der Europäischen Kommission), die Nationale Agentur für Tierzucht.
Und das, obwohl zahlreiche Schritte unternommen wurden, um die Entscheidungsträger für die Schwere der Folgen dieses Rechtsakts in die Verantwortung zu nehmen.
Gegenwärtig befindet sich der Gesetzentwurf 385 zur Annahme der Dringlichkeitsverordnung 85 im Landwirtschaftsausschuss des Senats Rumäniens.
Die Gewerkschaft hat an der Sitzung teilgenommen und sodann einen Änderungsantrag zur Aufhebung jenes Teils der Dringlichkeitsverordnung eingereicht, der die Umgestaltung des Ministeriums betrifft.
Die Dringlichkeitsverordnung 85 enthält neben dem Teil über die Umgestaltung auch eine staatliche Beihilferegelung.
Die Senatoren unterstützen uns in unserem Vorhaben, doch die entscheidende Kammer ist die Abgeordnetenkammer.
Ich bitte Sie sehr um Hilfe. Wir haben keine politische Unterstützung; wir setzen auf die öffentliche Meinung und auf die Weisheit jener Menschen, die diesem Land noch eine Zukunft wünschen."
219. 10. Oktober 2024 — Über das Scheitern der Revision
Der Systemmann Bulă Simion, der Saboteur der souveränistischen Vorhaben Rumäniens, hat seinen Auftrag erfüllt!
Der Lohn? Sehr wahrscheinlich wird er in die zweite Runde einziehen!
Die politisch korrekte und progressistische Presse frohlockt: die Revision der Verfassung ist gescheitert! Sie sagen, der Grund sei, dass „das Patriarchat den Segen nicht erteilt hat"…
Falsch! Nicht die Kirche ist am Scheitern der Revision der Verfassung schuld!
In Wirklichkeit wurde das Vorhaben der Verfassungsreform vom Systemmann Bulă Simion sabotiert, dem Urheber eines Mini-Entwurfs zur Revision der Verfassung, der tatsächlich den einzigen Zweck hatte, das umfassende Revisionsvorhaben mit dem Namen #Souveränitätsverfassung zu ersticken, dessen Beratungen mehr als ein Jahr vor dem Start des „konkurrierenden" Vorhabens der hAUR (mit stummem h) eingeleitet worden waren!
Ebenso ist Bulă Simion bei der Sabotage des Vorhabens #Souveränitätsgesetz verfahren, als er sich im Winter 2021 daranmachte, „Unterschriften für die Suspendierung Iohannis'" zu sammeln!
Das Ergebnis? Iohannis wurde niemals suspendiert (aus dem einfachen Grund, dass es auf Verfassungsebene kein Verfahren des Unterschriftensammelns für die Suspendierung des Präsidenten gibt!!!), aber auch die Unterschriften für das #Souveränitätsgesetz wurden nicht gesammelt.
Dafür hat Bulă sich eine Mega-Datenbank angelegt, die er in allen Kampagnen verwendet hat.
Ebenso ist Bulă Simion mit den 2 „konkurrierenden" Vorhaben der Revision der Verfassung verfahren: er hat sein Revisionsvorhaben genau dann gestartet, als wir die #Souveränitätsverfassung fertigstellten.
Warum? Weil die umfassende Revision der Verfassung, welche die Zivilgesellschaft (gemeinsam mit jenen von der CpN) vorgeschlagen hat, radikale Änderungen in der Gesellschaft gebracht hätte — Änderungen, die wenigstens eine so widersinnige Entscheidung wie die „Entscheidung Șoșoacă" unmöglich gemacht hätten!
Das Ergebnis? Keines der beiden Vorhaben ist ins Parlament gelangt, ein Grund zur Freude für die Progressisten.
Im Übrigen: wie können jene von der hAUR (mit stummem h) jetzt erklären, dass sie die 500.000 Unterschriften für die Revision der Verfassung nicht gesammelt haben, während sie sich rühmen, jedes Mal Hunderttausende Unterschriften gesammelt zu haben, um an jedem Wahlgang teilzunehmen?
Lange Zeit habe ich geglaubt, sein wichtigster „Antrieb" sei ein rein persönlicher: die Entzweiung der Souveränisten, das Abschreiben und die Vereinnahmung jener Programme und Vorhaben, die er selbst nicht anzuregen imstande war, mit dem einzigen Zweck, sein Bild als „Führer" der souveränistischen Bewegung zu schleifen.
Jetzt, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Sache Șoșoacă — einer Entscheidung, deren erster und einziger Nutznießer Bulă Simion ist —, wird offensichtlich, dass der Mann nicht auf eigene Faust handelt. Alle Sabotagen und Hindernisse, die den echten souveränistischen Vorhaben in den Weg gelegt wurden, hatten als wichtigsten Antrieb nicht seine Eitelkeit und seinen Eigennutz, sondern die unmittelbaren Befehle seiner Herren aus dem System — jener, die ihm im Bedarfsfall sogar von der Ebene des Verfassungsgerichtshofs aus geholfen haben!
Ebenso ist er mit den Dutzenden, ja Hunderten aufrichtiger Menschen verfahren, die er in seiner eigenen Partei oder im sogenannten „souveränistischen" Flügel an den Rand gedrängt hat, um „breite Nacken" derselben Volkszugehörigkeit wie er zu fördern. Der Grund war auch diesmal kein bloß „eigennütziger"! Nein! So lauteten die Befehle! Die Clans der breiten Nacken mussten in eine politische Bewegung eingespannt werden… und so wurden sie zu unmittelbaren Beitragszahlern des Systems und zu einem Teil des Systems. Und siehe da, wie die Beständigkeit im Ländchen gestärkt wird…
Die Wendungen dieses Absatzes sind hier so wiedergegeben, wie der Verfasser sie geschrieben hat; im rumänischen Wortlaut spielen sie auf die Zugehörigkeit zur Roma-Minderheit an.
Der Schluss ist einfach: Bulă Simion ist zu 100 % der Mann des Systems, weshalb er alle Aussichten hat, in die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen einzuziehen.
Und siehe da, wie und weshalb nach dem letzten kleinen Parteiskandal das Sippenlicht die Ordnung und die Zucht in der hAUR wiederhergestellt hat (mit stummem h, nicht wahr?!).
Alle Beteiligten, gleichviel welchen Grades oder welcher Abteilung, haben Selbstkritik geübt und sind zur operativen Mannschaftsarbeit zurückgekehrt, geeint in einem einzigen Kampf:
Hier, wie die progressistische Presse über das von Bulă verursachte Scheitern der Souveränisten frohlockt:
https://pressone.ro/patriarhia-nu-a-dat-binecuvantare-dan-puric-pipere…
(Zur Souveränitätsverfassung: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
220. 1. November 2024 — „Das #LegeaGeorge, das Gesetz, das ich seit dem Sommer angekündigt und dem ich den Namen meines Freundes … gegeben habe“
Das #GeorgeGesetz — jenes Gesetz, das ich seit dem Sommer angekündigt und nach dem Namen unseres Freundes benannt habe, der Opfer der Impfung wurde, ein Gesetz zum Schutz der Opfer ärztlicher Kunstfehler — wurde von dem Freund Antonio Andrusceac in der Abgeordnetenkammer eingebracht, einem Parlamentarier, wie es wenige gibt, der auch einige Anregungen und Ergänzungen zu dem von uns vorgeschlagenen Text hatte!
Das „George-Gesetz" wird, wenn und sobald es von den beiden Kammern des Parlaments beschlossen wird, die Wiederholung von Lagen wie jenen der Plandemie verhindern und den Schutz und die Pflege jener Menschen sicherstellen, die sich in der Lage Georges befinden — Menschen, die infolge der von manchen medizinischen Behandlungen verursachten Nebenwirkungen mit unheilbaren oder fortschreitenden Krankheiten kämpfen, Menschen, die beständig äußerst kostspieliger medizinischer Pflege bedürfen.
Für jene, die sich fragen und mich fragen:
NEIN, ICH KANDIDIERE NIRGENDWO! Dieses Gesetz ist also kein Mittel, um Wahlkampf für mich zu machen, sondern die Antwort auf eine wirkliche Notwendigkeit. Ich habe bloß getan, was zu tun war, weil es zu tun war!
Ich danke dem Freund Antonio Andrusceac von Herzen für seinen Beitrag zum Text des Gesetzes und vor allem dafür, dass er geruht hat, es in der Abgeordnetenkammer einzubringen!!!
Ich hoffe, dass auch die übrigen Gesetzentwürfe, die wir bereithalten — darunter das „GESETZ über die Reform und Entmilitarisierung der staatlichen Organe mit Zuständigkeiten auf dem Gebiet der nationalen Sicherheit", das „GESETZ GRÜNES RUMÄNIEN" (ein Gesetz, das den Kahlschlag der Wälder Rumäniens streng regelt), ein „Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Strafgesetzbuchs", ein „Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Wahlgesetzes Nr. 208 vom 20. Juli 2015", das „GESETZ DER SOLIDARITÄT UND DER BESTEUERUNG DER GROSSEN GESCHÄFTE UND VERMÖGEN — ein GESETZENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES STEUERGESETZBUCHS — Gesetz Nr. 227/2015" sowie ein „GESETZENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES ‚OFFSHORE-GESETZES' Nr. 256 vom 12. November 2018" —, dass sie alle dasselbe Schicksal haben und bis zum Ende dieser Wahlperiode im Parlament eingebracht werden. Jeder Parlamentarier, der sie einbringen möchte, ist zur Zusammenarbeit eingeladen!
Ich lasse Ihnen im Folgenden den vollständigen Text des Gesetzentwurfs — eines Entwurfs, den das künftige Parlament, hoffentlich möglichst voll wahrer Rumänen, so bald wie möglich beschließen möge!
zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 95/2006 über die Reform im Gesundheitswesen und des Gesetzes über die Rechte des Patienten Nr. 46/2003
Das Parlament Rumäniens beschließt das vorliegende Gesetz
Art. I — Das Gesetz Nr. 95/2006 über die Reform im Gesundheitswesen, neu veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 652 vom 28. August 2015, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. In Artikel 653 wird Absatz (5) geändert und erhält folgende Fassung:
„(5) Die durch das vorliegende Gesetz geregelte zivilrechtliche Verantwortlichkeit schließt die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht aus, wenn die Tat, die den Schaden verursacht hat, durch Handlungen oder Unterlassungen hervorgerufen wurde, die vom medizinischen Personal mit unmittelbarem oder mittelbarem Vorsatz oder mit bewusster Fahrlässigkeit unter Verletzung der Gesetze, Verfahren und medizinischen Protokolle begangen wurden, und nach dem Gesetz eine Straftat darstellt."
2. In Artikel 653 wird nach Absatz (5) ein neuer Absatz, Abs. (6), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(6) Der ärztliche Kunstfehler wird vermutet, wenn die Schäden am Patienten binnen 72 Stunden nach den medizinischen oder medizinisch-pharmazeutischen Handlungen auftreten, die Schäden am Patienten hervorrufen, und begründete Verdachtsmomente bestehen, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Schäden und der medizinischen oder medizinisch-pharmazeutischen Handlung besteht. In diesen Fällen erstellt die Kommission für die Überwachung und die fachliche Eignung in Fällen ärztlicher Kunstfehler binnen 7 Tagen nach der Anzeige einen Bericht und trifft binnen höchstens 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Anzeige eine Entscheidung über den Fall, nach dem in Artikel 679 ff. des vorliegenden Gesetzes vorgesehenen Verfahren."
3. In Artikel 655 werden nach Absatz (2) drei neue Absätze, Abs. (3) bis (5), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(3) Die öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen sind verpflichtet, die Kosten für die Behandlungen, chirurgischen Eingriffe und alle sonstigen medizinischen Aufwendungen jener Patienten vollständig zu tragen, die Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers sind und infolge der von ihrem medizinischen Personal verabreichten medizinischen oder medizinisch-pharmazeutischen Behandlungen für einen Zeitraum von mehr als 20 Tagen an Nebenwirkungen oder Gebrechen leiden. Die aufgeklärte und vorherige Einwilligung des Patienten befreit nicht von der im vorliegenden Absatz geregelten Verantwortlichkeit. Die Verantwortlichkeit der öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen befreit das an der medizinischen Handlung beteiligte medizinische Personal nicht von der Verantwortlichkeit, das gesamtschuldnerisch haftbar gemacht wird.
Das Gesundheitsministerium ist verpflichtet, die Kosten für die Behandlungen, chirurgischen Eingriffe und alle sonstigen medizinischen Aufwendungen jener Patienten vollständig zu tragen, die infolge der Verabreichung der durch das Nationale Impfprogramm vorgeschriebenen oder empfohlenen Impfstoffe sowie der übrigen bei Endemien oder in Zeiten von Epidemien und Pandemien vorgeschriebenen oder empfohlenen Impfstoffe für einen Zeitraum von mehr als 20 Tagen an Nebenwirkungen oder Gebrechen leiden. Die aufgeklärte und vorherige Einwilligung des Patienten befreit nicht von der im vorliegenden Absatz geregelten Verantwortlichkeit. Die in Abs. (1) des Art. 644 vorgesehenen Einrichtungen haften nach dem Zivilrecht für die von dem bei ihnen beschäftigten medizinischen Personal verursachten Schäden, gesamtschuldnerisch mit diesem.
Die Bestimmungen der Absätze 3 und 4 des vorliegenden Artikels sind auf alle Patienten anwendbar, die infolge medizinischer oder medizinisch-pharmazeutischer Handlungen Schäden erleiden. Das Bestehen der Schäden wird auf Antrag jederzeit von der Kommission für die Überwachung und die fachliche Eignung in Fällen ärztlicher Kunstfehler festgestellt und bescheinigt, gleichviel zu welchem Zeitpunkt die schadensverursachende medizinische oder medizinisch-pharmazeutische Handlung vorgenommen wurde. Die Entscheidung der Kommission unterliegt dem in Artikel 684 des vorliegenden Gesetzes vorgesehenen Verfahren.
4. Artikel 687 wird geändert und erhält folgende Fassung:
Das für die Entscheidung der im vorliegenden Gesetz vorgesehenen Streitigkeiten zuständige Gericht ist das Landgericht — Zivilabteilung —, in dessen Bezirk der Patient, der Opfer der angezeigten Kunstfehlerhandlung ist, seinen Wohnsitz hat, oder das Landgericht — Zivilabteilung —, in dessen Bezirk die angezeigte Kunstfehlerhandlung stattgefunden hat."
5. Nach Artikel 704 wird ein neuer Artikel, Art. 704¹, mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Es dürfen keine Arzneimittel oder Medizinprodukte vertrieben oder verwendet und keine medizinischen Behandlungen angewandt werden, für die der Hersteller keine nachweislich tragfähigen Gewährleistungen und Abhilfen gegen die Nebenwirkungen bietet.
Untersagt sind der Vertrieb oder die Verwendung von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und anderen pharmazeutischen Erzeugnissen, für die keine vollständigen klinischen Studien nach der durch Gesetz festgelegten Methodik durchgeführt wurden."
6. In Artikel 811 wird Absatz (1) geändert und erhält folgende Fassung:
Im Sinne des vorliegenden Kapitels bedeutet Werbung für Arzneimittel die Unterrichtung durch unmittelbaren Kontakt (das „Door-to-Door"-System) sowie die Förderung, die dazu bestimmt ist, die Verschreibung, den Vertrieb, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln anzuregen; die Werbung für Arzneimittel erfolgt ausschließlich durch:
- Werbung für Arzneimittel, die an Personen gerichtet ist, die zur Verschreibung oder zum Vertrieb von Arzneimitteln befugt sind;
- Besuche von Pharmareferenten bei Personen, die zur Verschreibung von Arzneimitteln befugt sind;
Art. II — Das Gesetz über die Rechte des Patienten Nr. 46 vom 21. Januar 2003, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 51 vom 29. Januar 2003, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. Artikel 4 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„(1) Der Patient hat das Recht, über die verfügbaren medizinischen Leistungen sowie über die Art ihrer Inanspruchnahme unterrichtet zu werden.
Arzneimittel, Medizinprodukte und andere therapeutische Mittel dürfen rumänischen Bürgern erst nach Erlangung der schriftlichen Einwilligung der Patienten verabreicht und angewandt werden, nach einer vorherigen und verpflichtenden Unterrichtung auf der Grundlage der vom Hersteller der vorgeschlagenen Arzneimittel bereitgestellten Beipackzettel; ausgenommen sind medizinische Notfälle."
2. Nach Artikel 36² wird ein neuer Artikel, Art. 36³, mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Kein Bürger darf infolge der Annahme oder der Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts positiv oder negativ diskriminiert werden. Die Tat, einen Bürger infolge der Annahme oder der Ablehnung einer Behandlung oder eines Medizinprodukts zu diskriminieren, stellt eine Straftat dar und wird nach den Strafgesetzen bestraft."
Dieses Gesetz wurde vom Parlament Rumäniens unter Beachtung der Bestimmungen des Art. 75 und des Art. 76 Abs. (2) der Verfassung Rumäniens, neu veröffentlicht, beschlossen."
(Zum George-Gesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
221. 3. Januar 2025 — „Der Wandel, den wir alle erwarten, wird nur durch einen Systemwechsel möglich sein,…“
Die Veränderung, auf die wir alle warten, wird sich allein durch eine Änderung des Systems bewerkstelligen lassen, nicht bloß durch den Austausch einiger Menschen — jetzt ist es klarer denn je! Wir können nicht mehr darauf warten, dass das System sich „selbst reformiert"… das wird nicht geschehen!
WIR MÜSSEN DAS SYSTEM ZUR REFORM ZWINGEN!
Und die „Änderung des Systems" lässt sich allein durch die Änderung des „Betriebssystems" des Systems bewerkstelligen, das heißt durch eine umfassende REVISION DER VERFASSUNG RUMÄNIENS. Doch die Revision wird nur dann möglich sein, wenn sie VOM VOLK ERZWUNGEN wird, von einer ungeheuren Zahl von Bürgern!
Deshalb glaube ich, dass es wichtiger ist denn je, zu jenem Vorhaben zurückzukehren, an dem wir in den letzten 3 Jahren gemeinsam gearbeitet haben — zur #Souveränitätsverfassung, einem Vorhaben der tiefgreifenden Revision der Verfassung, das ich Ihnen vorschlage, im Lichte der jüngsten Ereignisse um 5 neue Artikel zu ergänzen:
„13. In Artikel 37 wird nach Absatz 2 der Absatz 3 hinzugefügt, der folgenden Wortlaut haben wird:
„(3) Das Recht, gewählt zu werden, der rumänischen Bürger, welche die in den vorstehenden Absätzen vorgesehenen Bedingungen erfüllen, darf allein durch rechtskräftiges Strafurteil beschränkt werden.""
„24. In Artikel 82 wird Absatz (1) geändert und erhält folgende Fassung:
„(1) Das Ergebnis der Wahlen für das Amt des Präsidenten Rumäniens wird vom Hohen Kassations- und Gerichtshof bestätigt."
„34. In Artikel 118 werden nach Absatz (5) die Absätze (6) und (7) eingefügt, die folgenden Wortlaut haben werden:
„(6) Auf dem Gebiet Rumäniens steht der Oberbefehl über die rumänischen oder fremden Streitkräfte, die unter den Bedingungen des vorstehenden Absatzes stationiert sind, ausschließlich der rumänischen Armee zu. Die Übertragung der Befehlsgewalt über die Streitkräfte Rumäniens ist untersagt."
„49. In Artikel 146 wird Buchstabe f aufgehoben." (Das heißt jene Bestimmung, die vorsieht, dass der Verfassungsgerichtshof „über die Einhaltung des Verfahrens für die Wahl des Präsidenten Rumäniens wacht und die Ergebnisse der Abstimmung bestätigt".)
51. In Artikel 147 werden nach Absatz (4) zwei neue Absätze, Absatz (5) und (6), mit folgendem Wortlaut eingefügt:
(…) „(6) In den nach Artikel 146 Buchstaben a) bis d) festgestellten Fällen der Verfassungswidrigkeit wird das Gesetz oder die Geschäftsordnung zur erneuten Prüfung übersandt. Wird das Gesetz in derselben Fassung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Zahl der Mitglieder jeder Kammer beschlossen, so ist der Einwand der Verfassungswidrigkeit ausgeräumt und die Verkündung wird verpflichtend."
Lasst uns den Kampf gegen das System nicht auf den Schultern einer einzigen Person lassen!
Haben Sie den Mut, in den Kampf einzutreten… wenigstens mit einer Unterschrift?
222. 4. Januar 2025 — „Wir befinden uns mitten in der persönlichen Diktatur des Usurpators Klaus Werner Iohannis, der in diesem Mom…“
Wir befinden uns mitten in der persönlichen Diktatur des Usurpators Klaus Werner Iohannis, der in diesem Augenblick eine zeitlich unbegrenzte Amtszeit als Präsident ausübt.
Wie ist das möglich, bis vor einem Monat unvorstellbar???
Der Missbrauch des Systems und die Niedertracht einer widersinnigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
Doch dieser Missbrauch des Verfassungsgerichtshofs und mithin die persönliche Diktatur des Usurpators Iohannis sind NUR deshalb möglich, weil die gegenwärtige Verfassung Raum gelassen hat, erzwungen zu werden, Raum für Auslegungen, die zur Einrichtung einer persönlichen Diktatur geführt haben.
DESHALB MUSS DIE VERFASSUNG REVIDIERT WERDEN! UNVERZÜGLICH!
Wie können wir künftig die Einrichtung einer weiteren persönlichen Diktatur eines anderen künftigen Usurpators wie Iohannis vermeiden?
Indem wir Artikel 83 der Verfassung ändern.
„Artikel 83 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„(1) Die Amtszeit des Präsidenten Rumäniens beträgt 4 Jahre und wird vom Tag der Eidesleistung an ausgeübt, die im selben Kalenderjahr wie die Wahl des Parlaments stattfinden wird."
Der Präsident Rumäniens übt sein Amt bis zur Eidesleistung des neu gewählten Präsidenten aus, ohne dass seine Amtszeit 4 Kalenderjahre überschreiten darf.
Die Amtszeit des Präsidenten Rumäniens darf aus keinem Grund verlängert werden. Nach dem Ende der Amtszeit des Präsidenten wird im Falle eines Krieges, einer Katastrophe oder der Unmöglichkeit der Durchführung der Präsidentschaftswahlen das Amt des Interimspräsidenten der Reihe nach vom Präsidenten des Senats oder vom Präsidenten der Abgeordnetenkammer ausgeübt, für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten, in dem der neue Präsident Rumäniens gewählt werden muss."
Jeder Kampf, der in diesem Augenblick gegen ein missbräuchliches System und gegen eine persönliche Diktatur geführt wird, ist sinnlos, wenn er nicht als Endziel nicht nur die Beseitigung des Zustands der Rechtswidrigkeit hat, sondern auch die Verhütung einer künftigen Rückkehr zu Missbrauch und Diktatur.
Das Endziel unseres Kampfes muss die Stärkung der Rechte der Bürger und die Festigung der Demokratie sein.
Und unser Ziel kann allein durch die Annahme der radikalen Revision der Verfassung erreicht werden, die das Vorhaben #Souveränitätsverfassung vorschlägt!
Wie ich Ihnen gesagt habe: die Veränderung, auf die wir alle warten, wird sich allein durch eine Änderung des Systems bewerkstelligen lassen, nicht bloß durch den Austausch einiger Menschen — jetzt ist es klarer denn je! Wir können nicht mehr darauf warten, dass das System sich „selbst reformiert"… das wird nicht geschehen!
WIR MÜSSEN DAS SYSTEM ZUR REFORM ZWINGEN!
223. 8. Februar 2025 — „Călin Georgescu sprach heute über die Umsatzsteuer der Multis (in …“
Călin Georgescu hat heute über die Steuer auf den Umsatz der multinationalen Konzerne gesprochen (tatsächlich der einzigen großen Geschäfte in Rumänien!) als die einzige Weise, die Steuerhinterziehung — Verzeihung: die „Steueroptimierung" — jener großen Unternehmen aufzuhalten, die in Rumänien Gewinn erzielen, ihn aber in Form fiktiver Aufwendungen ins Ausland verlagern.
Gut so! Wie gewöhnlich denken wir gleich, fühlen wir gleich!
Tatsächlich habe ich schon 2023 einen Gesetzentwurf in diesem Sinne geschrieben — DAS SOLIDARITÄTSGESETZ —, und manche erinnern sich, glaube ich, an dieses Vorhaben, von dem ich damals viel gesprochen habe, ein Vorhaben, das ich Diana Șoșoacă, aber auch jenen von der AUR zur Verfügung gestellt habe… niemand aber wollte DAS SOLIDARITÄTSGESETZ bis ins Plenum tragen.
Warum? Die Antwort auf diese Frage überlasse ich Ihnen!
Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf, nachdem CG nach Cotroceni gelangt sein wird, ins Parlament kommt… und dass er vom Parlament beschlossen wird; ich will glauben, dass er GESETZ wird!
Ich lasse Ihnen im Folgenden den vollständigen Text (und einen Link zur PDF-Fassung des Gesetzesvorschlags: https://t.me/DanMVChiticNecenzurat/3246) DES SOLIDARITÄTSGESETZES, den ich jedem Parlamentarier zur Verfügung stelle, der ihn bis ins Plenum tragen will:
DAS GESETZ ZUR BESTEUERUNG DER GROSSEN GESCHÄFTE UND VERMÖGEN
Das Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch und
über bestimmte Maßnahmen, die zur Durchführung der Erdölarbeiten durch die Inhaber von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter erforderlich sind
Ausgehend von dem Verfassungsgrundsatz, wonach Rumänien ein Sozialstaat ist (Artikel 1 Abs. 3 der Verfassung), errichtet auf der Solidarität seiner Bürger (Artikel 4 Abs. 1 der Verfassung),
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Erhebung der Abgaben und Steuern zu vereinfachen und wirksamer zu gestalten, was geeignet ist, die Vorhersehbarkeit und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen,
angesichts der Notwendigkeit, die Geburtenrate zu fördern und zugleich den Grad des sozialen Schutzes zu erhöhen, der vom Staat mittelbar über die Familienangehörigen gewährt werden kann,
sowie angesichts der Notwendigkeit, die Arbeit zu fördern und den Anteil der Sozialhilfen zu senken,
I. Änderung des Gesetzes 227/2015 über das Steuergesetzbuch:
1. Nach Artikel 18 werden die Artikel 18¹ und 18² mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„ART. 18¹ Besondere Ordnung für Steuerpflichtige, die jährliche Erträge von über 10.000.000 Euro erzielen
1. Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 10.000.000 Euro überstiegen haben, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 1 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
2. Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 100.000.000 Euro überstiegen haben, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 2 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
3. Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 1.000.000.000 Euro überstiegen haben, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 3 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
ART. 18² — Besondere Ordnung für Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben
„Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben und jährliche Erträge von mehr als 10.000.000 Euro haben, einschließlich der juristischen Personen, die diese Erträge auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrags für die in diesem Artikel vorgesehenen Tätigkeiten erzielen, sind zur Zahlung einer Steuer in Höhe von 5 % auf die verbuchten Erträge verpflichtet."
2. Art. 101 Absatz 2 des Gesetzes 227/2015 über das Steuergesetzbuch wird geändert und erhält folgende Fassung:
„(2) Die Steuer wird berechnet durch Anwendung eines Steuersatzes von 10 % auf das monatliche steuerpflichtige Einkommen aus Renten und eines Satzes von 90 % auf das monatliche steuerpflichtige Einkommen aus jenem Rentenanteil, der 11 monatliche Bruttomindestlöhne im Land übersteigt."
3. Nach TITEL X wird der TITEL X¹ eingefügt, der die Überschrift „DIE STEUER AUF DIE GROSSEN VERMÖGEN" tragen und folgenden Wortlaut haben wird:
„Artikel 500¹ Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 10.000.000 Euro übersteigen, sind zur Zahlung einer Solidaritätssteuer in Höhe von 1 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens verpflichtet.
Artikel 500² Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 100.000.000 Euro übersteigen, sind zur Zahlung einer Solidaritätssteuer in Höhe von 2 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens verpflichtet.
Artikel 500³ Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 1.000.000.000 Euro übersteigen, sind zur Zahlung einer Solidaritätssteuer in Höhe von 3 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens verpflichtet.
Artikel 500⁴ Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge und Gewinne verbucht wurden.
Artikel 500⁵ 1.) Steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 10.000.000 Euro übersteigen, sind verpflichtet, jährlich eine Vermögenserklärung zu erstellen; die jährliche Vermögenserklärung für das letzte geänderte Steuerjahr ist bis zum 25. März einschließlich des Folgejahres einzureichen.
Die Vermögenserklärungen erfolgen schriftlich, auf eigene Verantwortung, und umfassen die Rechte und Pflichten des Erklärenden, des Ehegatten sowie der unterhaltsberechtigten Kinder, gemäß Anlage Nr. 1."
4. Artikel 77 Absatz 2 Unterabsatz 3 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Für Steuerpflichtige, die monatliche Bruttoeinkünfte zwischen 3.600 Lei und 20.000 Lei erzielen, wird der persönliche Abzug wie folgt gewährt:
für Steuerpflichtige mit einer unterhaltsberechtigten Person — 20 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit zwei unterhaltsberechtigten Personen — 30 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit drei unterhaltsberechtigten Personen — 40 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit vier oder mehr unterhaltsberechtigten Personen — 50 % der geschuldeten Einkommensteuer.
Für Steuerpflichtige, die monatliche Bruttoeinkünfte aus Gehältern von über 20.000 Lei erzielen, wird der persönliche Abzug nicht gewährt."
Änderung des GESETZES Nr. 256/2018 über bestimmte Maßnahmen, die zur Durchführung der Erdölarbeiten durch die Inhaber von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter erforderlich sind:
Artikel 1 wird geändert und ergänzt und erhält folgenden Inhalt:
„(1) Das vorliegende Gesetz legt bestimmte Maßnahmen fest, die zur Durchführung der Erdölarbeiten der Erkundung, Erschließung, Ausbeutung der Erdölvorkommen und der Stilllegung sowie der zu den Erdölarbeiten gehörenden Arbeiten an Bohrlöchern erforderlich sind, die von den Inhabern von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen der zwischen den Inhabern und der Nationalen Agentur für Bodenschätze, im Folgenden ANRM, geschlossenen Erdölvereinbarungen.
Ist ein Inhaber Partei einer Erdölvereinbarung, die sich sowohl auf an Land gelegene Erdölperimeter als auch auf Offshore-Erdölperimeter bezieht, oder hat er die Eigenschaft eines Inhabers sowohl einer Erdölvereinbarung/mehrerer Erdölvereinbarungen über an Land gelegene Erdölperimeter als auch über Offshore-Erdölperimeter, so gelten die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes nur für die hinsichtlich der Offshore-Erdölperimeter durchgeführten Erdölarbeiten."
In Artikel 2 werden die Buchstaben m), n), o), p) und r) aufgehoben.
Artikel 18 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Art. 18. — Auf die Inhaber von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes in Durchführung begriffen sind, werden während der gesamten Dauer ihrer Durchführung die Höhe des Förderzinses, die prozentualen Sätze des Erdölförderzinses, die diesen Sätzen entsprechenden Bruttoförderschwellen und die besondere Steuerordnung angewandt, die für die auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes bestehenden Gesetze durchgeführten Tätigkeiten der Erkundung, Erschließung, Ausbeutung und Stilllegung gelten."
In Artikel 19 wird nach Absatz 11 der Absatz (12) eingefügt:
„(12) Die bei der Berechnung des Abzugs von der Steuer auf die Zusatzerträge berücksichtigten Investitionen werden bei der Berechnung des steuerlichen Ergebnisses der Zeiträume der Zahlung der Gewinnsteuer nicht berücksichtigt, in dem Sinne, dass für sie keine Steuerermäßigungen/-befreiungen oder Kostenabzüge zugelassen werden, da sie bei der Berechnung der Gewinnsteuer als nicht abzugsfähig gelten."
Artikel 19 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Art. 19. — (1) Die Inhaber von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften und/oder der demselben wirtschaftlichen Interessenverbund angehörenden Gesellschaften, die tatsächlich sowohl Fördertätigkeiten als auch Tätigkeiten des Verkaufs des aus diesen Perimetern geförderten Erdgases ausüben, sind zur Berechnung, Erklärung und Zahlung der Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge verpflichtet.
Unter Zusatzertrag ist die Differenz zwischen dem gewogenen Durchschnittspreis des aus der eigenen inländischen Förderung aus den Offshore-Perimetern verkauften Erdgases und dem Erwerbspreis des Erdgases aus der inländischen Förderung für Haushalts- und Nichthaushaltskunden im Jahr 2012, nämlich 45,71 Lei/MWh, zu verstehen, multipliziert mit den aus der inländischen Förderung aus den Offshore-Perimetern verkauften Gasmengen.
Die in Abs. (1) vorgesehene Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge wird berechnet durch Anwendung eines oder mehrerer Berechnungssätze, je nach Fall, auf die aus dem Verkauf des aus den Offshore-Perimetern geförderten Erdgases erzielten Zusatzerträge, so wie diese gemäß Anlage Nr. 2 bestimmt werden — eine Steuer, von der der Wert der Investitionen im Upstream-Bereich abgezogen wird. Die Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge berücksichtigt den von der ANRM für die Berechnung der Förderzinsen festgelegten Referenzpreis. Geschäfte, die unterhalb des Referenzpreises abgewickelt werden, werden zum Referenzpreis besteuert. Die Berechnungssätze der Steuer werden auf der Grundlage der von den Inhabern von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter angewandten Verkaufspreise für Erdgas nach der untenstehenden Preisstaffel berechnet, jährlich ab dem 1. Januar 2019 mit dem jährlichen Verbraucherpreisindex angepasst, wie folgt:
50 % des Zusatzertrags für Preise bis einschließlich 85 Lei/MWh;
15 % der Zusatzerträge, die infolge der Anwendung von Preisen über 85 Lei/MWh und bis einschließlich 100 Lei/MWh erzielt werden;
30 % der Zusatzerträge, die infolge der Anwendung von Preisen über 100 Lei/MWh und bis einschließlich 115 Lei/MWh erzielt werden;
35 % der Zusatzerträge, die infolge der Anwendung von Preisen über 115 Lei/MWh und bis einschließlich 130 Lei/MWh erzielt werden;
40 % der Zusatzerträge, die infolge der Anwendung von Preisen über 130 Lei/MWh und bis einschließlich 145 Lei/MWh erzielt werden;
50 % der Zusatzerträge, die infolge der Anwendung von Preisen über 145 Lei/MWh und bis einschließlich 160 Lei/MWh erzielt werden;
55 % der Zusatzerträge, die infolge der Anwendung von Preisen über 160 Lei/MWh und bis einschließlich 175 Lei/MWh erzielt werden;
60 % der Zusatzerträge, die infolge der Anwendung von Preisen über 175 Lei/MWh und bis einschließlich 190 Lei/MWh erzielt werden;
70 % der Zusatzerträge, die infolge der Anwendung von Preisen über 190 Lei/MWh erzielt werden.
Die Höchstgrenze des Abzugs der Investitionen im Upstream-Bereich darf 30 % der gesamten Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge nicht überschreiten.
Die in Abs. (1) vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmer berechnen, erklären und zahlen monatlich die Offshore-Zusatzsteuer, bis zum 25. des auf den Monat, für den sie die Steuer schulden, folgenden Monats.
Das Muster und der Inhalt der Erklärung über die Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge werden durch Verfügung des Präsidenten der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung binnen 30 Tagen nach dem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes festgelegt.
Soweit die Anwendung der vorliegenden Bestimmungen den Erlass von Anweisungen hinsichtlich der Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge erfordert, werden diese durch gemeinsame Verfügung des Ministers für öffentliche Finanzen und des Energieministers, mit Stellungnahme der ANRM, erlassen.
Die von den Inhabern von Erdölvereinbarungen über Offshore-Perimeter als Steuer auf die Zusatzerträge geschuldeten Beträge werden auf einem Sonderkonto eingezogen, das zur Finanzierung der Einrichtung und Erweiterung der Erdgasverteilungsnetze und der Anschlüsse an das nationale Erdgastransportsystem sowie für andere durch Regierungsbeschluss festgelegte Investitionen verwendet wird. Die Verteilung der eingezogenen Beträge erfolgt durch Regierungsbeschluss. Die Erhebung der Steuer auf die Zusatzerträge wird von der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung gemäß dem Gesetz Nr. 207/2015, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, verwaltet.
Der kumulierte Wert der Investitionen im Upstream-Bereich, in der Buchführung gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen verbucht, vom Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes bis zu dem Monat, für den die Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge berechnet wird, sowie der Wert der Investitionen aus den von der ANRM auf der Grundlage der Erdölvereinbarungen verwirklichten und gebilligten Arbeitsprogrammen, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes in der Buchführung verbucht wurden, vermindern sich monatlich um den Wert der Investitionen im Upstream-Bereich, die von der Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge abgezogen wurden. Die Abzüge werden angewandt, bis der kumulierte Wert der von der ANRM gebilligten und nach den geltenden Gesetzen verbuchten Investitionen im Upstream-Bereich erreicht ist.
Im Falle der Veräußerung der Investitionen, für die der in Abs. (3) und (4) vorgesehene Abzug in Anspruch genommen wurde, wird der gewährte Abzug vom kumulierten Wert der Investitionen im Upstream-Bereich abgezogen, im Verhältnis des Werts der abgetretenen Investitionen zum Wert der im Upstream-Bereich im Bezugszeitraum verbuchten Investitionen, in dem er gewährt wurde.
Die für den Abzug von der Steuer auf die Zusatzerträge berücksichtigten Investitionen können nicht Gegenstand anderer Abzüge sein."
Artikel 20 wird geändert und ergänzt und erhält folgenden Inhalt:
„Art. 20. — Abweichend von den Bestimmungen des Art. 177 des Gesetzes über Elektrizität und Erdgas Nr. 123/2012, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, sind die Inhaber von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften und/oder der demselben wirtschaftlichen Interessenverbund angehörenden Gesellschaften, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes, soweit sie in einem Kalenderjahr den Verkauf von Erdgas auf dem Großhandelsmarkt vertraglich vereinbaren, verpflichtet, in dem Kalenderjahr, in dem sie das Erdgas liefern, auf den zentralisierten Märkten durchsichtig, öffentlich und diskriminierungsfrei Verträge nach den von der Nationalen Regulierungsbehörde für Energie, im Folgenden ANRE, erlassenen Regelungen zu schließen, für den Verkauf einer Mindestmenge Erdgas, die nicht geringer sein darf als jene, die einem prozentualen Anteil von 90 % der Erdgasmenge aus der eigenen Förderung entspricht, die zur Lieferung im betreffenden Kalenderjahr vertraglich vereinbart wurde, in der Eigenschaft als Verkäufer. Die auf den zentralisierten Märkten durchsichtig, öffentlich und diskriminierungsfrei vertraglich vereinbarte Erdgasmenge wird auf der Grundlage eines von der ANRE begutachteten Verfahrens verkauft, sodass die Erdgaskäufer nicht vom Kauf einer vom Verkäufer auferlegten Mindestmenge abhängig gemacht werden können."
Artikel 21 wird geändert und ergänzt und erhält folgende Fassung:
„Art. 21. — Der in Art. 20 vorgesehene prozentuale Anteil bleibt während der gesamten Dauer der Vereinbarungen unverändert."
In Artikel 25 wird nach Buchstabe m) der Buchst. n) mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
„n) die Nichtbeachtung der Bestimmungen der Art. 19 und 20 durch die Inhaber der Erdölvereinbarungen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 30 % des Umsatzes jenes Jahres geahndet, in dem der Verstoß festgestellt wurde."
Artikel 33 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Art. 33. — Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes finden auf die Offshore-Erdölvereinbarungen die Bestimmungen der Regierungsverordnung Nr. 7/2013 über die Einführung der Steuer auf die infolge der Deregulierung der Preise im Erdgassektor erzielten Zusatzerträge, mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 73/2018 gebilligt, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen, sowie der Regierungsverordnung Nr. 6/2013 über die Einführung besonderer Maßnahmen zur Besteuerung der Ausbeutung anderer natürlicher Rohstoffe als Erdgas, mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 261/2013 gebilligt, mit den späteren Änderungen, keine Anwendung."
Artikel 34 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Art. 34. — Zur Anwendung der Bestimmungen der Art. 18, 19 und 21 können die ANRM und die Inhaber von Erdölvereinbarungen Nachträge zu den Erdölvereinbarungen über die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes konzessionierten Offshore-Erdölperimeter schließen."
Der/Die Unterzeichnete, ____________________________________ , persönliche Kennnummer ____________, ausgewiesen durch Personalausweis/Reisepass Serie __________ Nr. _______________, wohnhaft in ________ _______________________________________________________________________________, mit rumänischer Staatsangehörigkeit und ____________________ (falls zutreffend)
in Kenntnis der Bestimmungen des Art. 326 des Strafgesetzbuchs über die falsche Erklärung und des Art. 9 des Gesetzes 241/2005 über die Steuerhinterziehung,
erkläre ich auf eigene Verantwortung, dass ich gemeinsam mit meiner Familie ein Vermögen besitze, das ich auf den Wert von _______________________________________ schätze, wozu Folgendes gehört:
ANMERKUNG: Zu erklären sind auch die in anderen Ländern befindlichen.
* Die angegebenen Kategorien sind: (1) landwirtschaftlich; (2) forstwirtschaftlich; (3) im Baugebiet; (4) Wasserfläche; (5) sonstige Kategorien außerhalb des Baugebiets gelegener Grundstücke, sofern sie im zivilen Rechtsverkehr stehen.
*2) Bei „Inhaber" wird im Falle eigener Güter der Name des Eigentümers genannt (der Inhaber, der Ehegatte, das Kind), und im Falle von Gütern im Miteigentum der Anteil und die Namen der Miteigentümer.
ANMERKUNG: Zu erklären sind auch die in anderen Ländern befindlichen.
* Die angegebenen Kategorien sind: (1) Wohnung; (2) Wohnhaus; (3) Ferienhaus; (4) Geschäfts-/Produktionsräume.
*2) Bei „Inhaber" wird im Falle eigener Güter der Name des Eigentümers genannt (der Inhaber, der Ehegatte, das Kind), und im Falle von Gütern im Miteigentum der Anteil und die Namen der Miteigentümer.
1. Kraftfahrzeuge/Personenwagen, Traktoren, Landmaschinen, Boote, Jachten und andere Beförderungsmittel, die nach dem Gesetz zulassungspflichtig sind
ANMERKUNG: Zu nennen sind alle im Eigentum befindlichen Güter, gleichviel ob sie sich zum Zeitpunkt der Erklärung auf dem Gebiet Rumäniens befinden oder nicht.
2. Güter in Form von Edelmetallen, Schmuck, Kunst- und Kultgegenständen, Kunst- und Münzsammlungen, Gegenständen, die zum nationalen oder allgemeinen Kulturerbe gehören, deren Gesamtwert 5.000 Euro übersteigt
ANMERKUNG: Zu nennen sind alle im Eigentum befindlichen Güter, gleichviel ob sie sich zum Zeitpunkt der Erklärung auf dem Gebiet Rumäniens befinden oder nicht.
1. Bankkonten und -einlagen, Investmentfonds, gleichwertige Formen des Sparens und Anlegens, einschließlich der Kreditkarten, sofern der Gesamtwert all dieser 5.000 Euro übersteigt
ANMERKUNG: Zu erklären sind auch die bei Banken oder Finanzeinrichtungen im Ausland befindlichen. *Die angegebenen Kategorien sind: (1) Girokonto oder Gleichwertiges (einschließlich Karte); (2) Bankeinlage oder Gleichwertiges; (3) Investmentfonds oder Gleichwertiges, einschließlich privater Rentenfonds oder anderer Systeme mit Ansparung (zu erklären sind die des vorangegangenen Steuerjahres).
2. Anlagen, Direktinvestitionen und gewährte Darlehen, sofern der Gesamtmarktwert all dieser 5.000 Euro übersteigt
ANMERKUNG: Zu erklären sind auch die Investitionen und Beteiligungen im Ausland
*Die angegebenen Kategorien sind: (1) gehaltene Wertpapiere (Staatspapiere, Zertifikate, Schuldverschreibungen); (2) Aktien oder Geschäftsanteile an Handelsgesellschaften; (3) im eigenen Namen gewährte Darlehen.
3. Sonstige Nettoerträge erzeugende Vermögenswerte, die zusammen den Gegenwert von 5.000 Euro im Jahr übersteigen:
ANMERKUNG: Zu erklären sind auch die im Ausland befindlichen.
Einkünfte des Erklärenden und seiner Familienangehörigen, erzielt im letzten abgeschlossenen Steuerjahr (gemäß Art. 41 des Gesetzes Nr. 571/2003 über das Steuergesetzbuch, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen)
ANMERKUNG: Zu erklären sind auch die aus dem Ausland stammenden Einkünfte.
Die vorliegende Erklärung ist eine öffentliche Urkunde und zieht nach dem Strafgesetz die Verantwortlichkeit für die Unrichtigkeit oder die Unvollständigkeit der genannten Angaben nach sich.
Datum der Ausfüllung …………………………
Unterschrift …………………………
Berechnungsformel für die Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge
Je nach Höhe des gewogenen Durchschnittspreises des aus der eigenen inländischen Förderung aus den Offshore-Perimetern verkauften Erdgases, im Folgenden PMPC, werden folgende Berechnungsformeln angewandt:
ist PMPC kleiner oder gleich 85 Lei/MWh, gegebenenfalls mit dem Verbraucherpreisindex angepasst, so wird die insgesamt geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge nach folgender Formel berechnet:
IVSC = ISO_85 = 0,50 × VS_85; VS_85 = (PMPC – PRC) × VGC; VID = min (VI; 0,3 × IVSC)
IVST — die insgesamt geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge; IVSC — die insgesamt berechnete Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge;
ISO_85 — die geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge, berechnet bei einem PMPC kleiner oder gleich 85 Lei/MWh;
VS_85 — der Zusatzertrag aus den Offshore-Perimetern, berechnet bei einem PMPC kleiner oder gleich 85 Lei/MWh;
PMPC — der gewogene Durchschnittspreis des aus der eigenen inländischen Förderung aus den Offshore-Perimetern verkauften Erdgases oder gegebenenfalls der Referenzpreis;
PRC — der Erwerbspreis des Erdgases aus der inländischen Förderung für Haushalts- und Nichthaushaltskunden im Jahr 2012, nämlich 45,71 Lei/MWh, jährlich ab dem 1. Januar 2019 mit der Rate des Verbraucherpreisindex angepasst;
VGC — die verkauften Gasmengen aus der inländischen Förderung aus den Offshore-Perimetern;
IPC — der vom Nationalen Institut für Statistik Rumäniens veröffentlichte jährliche Verbraucherpreisindex des Vorjahres;
VID — der Wert der abzugsfähigen Investitionen im Upstream-Bereich;
VI — der kumulierte Wert der Investitionen im Upstream-Bereich, wie in Art. 19 Abs. (9) vorgesehen, der sich monatlich um den abgezogenen Wert VID vermindert;
2. Liegt PMPC zwischen 85 Lei/MWh und einschließlich 100 Lei/MWh, gegebenenfalls mit dem Verbraucherpreisindex angepasst, so wird die insgesamt geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge wie folgt berechnet:
IVSC = 0,5 × (85 – PRC) × VGC + ISO; ISO = CI × VS
ISO — die Offshore-Zusatzsteuer, berechnet auf die Zusatzerträge aus dem Verkauf von Erdgas infolge der Anwendung von Preisen PMPC zwischen 85 Lei/MWh und einschließlich 100 Lei/MWh, gegebenenfalls mit dem Verbraucherpreisindex angepasst;
CI — der Steuersatz für die Zusatzerträge aus dem Verkauf von Erdgas [15 % — gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. b)], anwendbar infolge der Anwendung von Preisen PMPC zwischen 85 Lei/MWh und einschließlich 100 Lei/MWh;
PB — der Mindestgrundpreis des entsprechenden Berechnungsintervalls; für Preise PMPC zwischen 85 Lei/MWh und einschließlich 100 Lei/MWh beträgt er 85 Lei/MWh;
VS — der Zusatzertrag aus den Offshore-Perimetern, berechnet aus dem Verkauf von Erdgas zu Preisen PMPC zwischen 85 Lei/MWh und einschließlich 100 Lei/MWh;
3. Übersteigt PMPC 100 Lei/MWh, gegebenenfalls mit dem Verbraucherpreisindex angepasst, so wird die insgesamt geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge wie folgt berechnet:
IVSC = 0,5 × (85 – PRC) × VGC + ISO; VID = min (VI; 0,5 × IVSC)
ISO — die Summe der Offshore-Zusatzsteuern, berechnet für jedes Preisintervall gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. b) bis i), nämlich:
ISOi — wird nach der Berechnungsformel unter Nr. 2 berechnet, wobei die entsprechenden Begriffe folgende Bedeutung haben:
CI — der Steuersatz für die Zusatzerträge aus dem Verkauf von Erdgas, für jedes entsprechende Preisintervall gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. b) bis i);
PB — der Mindestgrundpreis des entsprechenden Berechnungsintervalls, jährlich ab dem 1. Januar 2019 mit dem Verbraucherpreisindex angepasst;
VS — der Zusatzertrag aus den Offshore-Perimetern, berechnet für jedes entsprechende Preisintervall.
Berechnungsbeispiel: für den Verkauf einer Menge VGC von 1 MWh zu einem Verkaufspreis von 110 Lei/MWh wird die insgesamt geschuldete Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge unter Anwendung der obigen Formeln wie folgt berechnet:
IVST = IVSC – VID = 17,037 – 5,1111 = 11,9259 Lei
IVSC = 0,5 × (85 – PRC) × VGC + ISO = 0,5 × (85 – 45,71) × 1 + 5,25 = 17,037 Lei
ISO = CI1 × VS1 + CI2 × VS2 = 0,15 × 15 + 0,3 × 10 = 5,25 Lei
VID = 0,3 × IVSC = 0,3 × 17,037 = 5,1111 Lei, wobei:
CI1 = 0,15 — der Steuersatz (15 %) für die Offshore-Zusatzerträge aus dem Verkauf von Erdgas, anwendbar infolge der Anwendung von Preisen zwischen 85 Lei/MWh und einschließlich 100 Lei/MWh, gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. b);
CI2 = 0,3 — der Steuersatz (30 %) für die Offshore-Zusatzerträge aus dem Verkauf von Erdgas, anwendbar infolge der Anwendung von Preisen zwischen 100 Lei/MWh und einschließlich 115 Lei/MWh, gemäß Art. 19 Abs. (3) Buchst. c);
VS1 = (100 – 85) × 1 = 15 Lei — der Zusatzertrag aus den Offshore-Perimetern, berechnet als Differenz zwischen 100 Lei/MWh und 85 Lei/MWh;
VS2 = (110 – 100) × 1 = 10 Lei — der Zusatzertrag aus den Offshore-Perimetern, berechnet als Differenz zwischen PMPC (110 Lei/MWh im gegebenen Beispiel) und 100 Lei/MWh (dem Mindestgrundpreis des Intervalls)."
(Zum Offshore-Entwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
224. 5. März 2025 — „Trump: „ICH WILL FRIEDEN!“ und „Die Revolution des gesunden Menschenverstands kann nicht aufgehalten werden!“ — die Botschaft der Normal…“
Trump: „ICH WILL FRIEDEN!" und „Die Revolution des gesunden Menschenverstands lässt sich nicht aufhalten!" — die Botschaft der Normalität, welche die politische Welt des Westens erschüttert!
In Trumps Rede, in der die üblichen Würzen nicht fehlten — der frenetische Beifall der republikanischen Konservativen und die Buhrufe der demokratischen „Widerständler" —, wurde von Washington aus Amerika und der ganzen Welt gesagt, dass Weiß wieder Weiß und Schwarz wieder Schwarz geworden ist, dass man wieder den Mut gefunden hat zu sagen, der Mann sei ein Mann und die Frau eine Frau, dass Männer nicht gegen Frauen antreten sollen, und in der gesagt wird, die Grenzen eines Landes müssten bewacht werden, oder dass es nicht 3,5 Millionen Personen im Alter zwischen 150 und 159 Jahren geben kann — „ein weit gesünderes Land, als ich mir vorgestellt hatte", wie Trump sagte —, in der verblüffende Summen für die weltweite Einführung der Unnormalität ausgegeben wurden, etwa 22 Milliarden für „sesshafte Migranten" (!!!), 20 Millionen für linke Politik in der Republik Moldau oder Dutzende Millionen für die Erforschung von Transgender-Mäusen…
In dieser Rede wurde der Welt gesagt, dass der Widersinn der „politischen Korrektheit" und die staatliche Politik gegen die Natur ein Ende gefunden haben!
Und die „zivilisierte Welt", bis in die letzten Kolonien, begann zu zittern, als sie den Präsidenten jenes Landes, das der Welt in den letzten hundert Jahren die demokratischen Maßstäbe auferlegt hat, unzweideutig sagen hörte, dass „wir die WIRKLICHE DEMOKRATIE IN DEN USA wiederherstellen werden" und dass „die Tage, in denen ungewählte Bürokraten uns regierten, vorbei sind"! Die Systemleute aus allen Winkeln der Welt, selbst aus der Kolonie namens Rumänien, begannen krampfhaft zu zittern… eine ganze Welt bricht ein: die Welt des Deep State, des Parallelstaats. Selbstverständlich werden sie sagen, es werde dauern, bis die Wirkungen der neuen Politik der Normalität auch in ihren kleinen Ländern umgesetzt werden. Sie irren sich: sie sollten auf die Kapitulation Zelenskyjs schauen, frenetisch von der dekadenten großen EU unterstützt, der binnen eines einzigen Tages nach jenem geschichtlichen Augenblick — dem 03.03.2025 — kapituliert hat, an dem ebenfalls Trump die Waffenlieferungen eingestellt hat, die den verbrecherischen Krieg in der Ukraine „nährten".
All dies trug einen einzigen Namen: „DIE GROSSE BEFREIUNG AMERIKAS" — eine Befreiung, die eine Befreiung der Welt von den „DOGMEN DER UNNORMALITÄT UND DER ANTI-ÜBERLIEFERUNG" ankündigt, allgemein „politische Korrektheit" genannt.
Diese „Große Befreiung Amerikas" kommt zugleich mit einer „RÜCKGEWINNUNG DER SOUVERÄNITÄT" durch die „VERTEIDIGUNG DES LEBENS UND DER RECHTE DER BÜRGER" und die Einrichtung einer „GERECHTEN JUSTIZ"!!!
Ja, genau so hat Trump es gesagt: eine GERECHTE JUSTIZ… hört man das auch in Bukarest, am Hohen Kassations- und Gerichtshof? Oder gar am Verfassungsgerichtshof???
Trump sagt, wie in Amerika eine Politik zum Schutz der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden wird, und spricht von der Notwendigkeit, die durch Substanzen, medizinische Behandlungen und Giftstoffe in den Nahrungsmitteln hervorgerufenen Krebserkrankungen und Krankheiten zu verringern — eine Politik, für die er den Gesundheitsminister Kennedy verantwortlich gemacht hat… in demselben Zusammenhang hat Trump eine erschütternde Statistik erwähnt: wenn die Häufigkeit des Autismus vor einigen Jahrzehnten bei 1 zu 10.000 lag, so liegt sie heute bei 1 zu 36.
Der Schutz der Kinder vor den Übergriffen gegen Kinder durch die „giftige Ideologie in den Schulen" — das Verbot für die Schulen, Lehrpläne zu unterrichten, die den Transgenderismus fördern, aber auch die Unterstrafestellung der Geschlechtsumwandlung von Kindern (JA! genau so, wie es im #Souveränitätsgesetz festgelegt war — einem Gesetz, das ich geschrieben und gefördert habe und das vom früheren Parlament abgelehnt wurde) —, die BESEITIGUNG DER WOKE-POLITIK AUS DEN SCHULEN wird zur neuen Staatspolitik der USA: „IHR SEID VOLLKOMMEN SO, WIE GOTT EUCH GESCHAFFEN HAT"!
In der Außenpolitik hat Trump, abgesehen von der Rückgewinnung des Panamakanals und der Angliederung Grönlands — Linien, die entscheidende Richtungen der neuen USA zu sein scheinen —, ÜBER DEN FRIEDEN IN DER UKRAINE gesprochen:
„Wir werden dem blutigen Konflikt in der Ukraine ein Ende setzen (…): ‚wollt ihr, dass es noch die nächsten 5 Jahre so weitergeht???'"
„Europa hat mehr Geld für den Kauf russischen Gases ausgegeben als für die Verteidigung der Ukraine…
Noch heute habe ich einen Brief von Zelenskyj erhalten, in dem er sagt, er sei bereit, zu den FRIEDENSverhandlungen zu kommen!"
„Ich schätze es, dass ich diesen Brief erhalten habe, und zugleich habe ich auch mit Russland gesprochen und starke Zeichen erhalten, dass auch sie zum Frieden bereit sind. WIE WUNDERBAR WÄRE DAS!"
Ja, es wäre wunderbar, wenn diese Rede auch im Rest der „zivilisierten Welt" gehört, angehört und verstanden würde… damit man hoffen kann, dass sie wieder eine zivilisierte Welt wird!
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
225. 20. Mai 2025 — Über Uns und Sie
Über das System und die 2 Seiten derselben Münze
Und über die Notwendigkeit des Friedens zwischen „Uns" und „Ihnen".
(Lesen Sie den Namen des Verfassers nicht und versuchen Sie, diesen Text bis zum Ende zu lesen, so knapp wie möglich geschrieben.)
Wir und Sie, wer immer Wir seien, wer immer Sie seien — Souveränisten oder Progressisten, links oder rechts, rot oder blau, grün oder gelb. Alle 4 bis 5 Jahre finden Wir uns Ihnen gegenüber wieder, in einem widersinnigen Wettbewerb um einige Schlagworte, um einige Farben, in einem erbitterten Kampf um nichts, um einige Lügen (von denen wir wissen, dass sie Lügen sind!), in dem uns gesagt wird, es sei wesentlich, dass „der Unsere gewinnt" — ein „Unserer", der nicht der Unsere ist, von dem man nicht weiß, woher er gekommen ist, von dem man nicht weiß, wo er „geboren" und „aufgewachsen" ist. Alles, was wir wissen, ist, dass „der Unsere gewinnen muss", damit auch wir gewinnen. Obwohl wir niemals etwas gewinnen (und das wird jedes Mal erfahren!), gleichviel ob diese Wir „Wir" sind oder „Sie". Wir zahlen bloß das ganze Spiel — sowohl „den Unseren" als auch „den Ihren", vor allem aber den „Schiedsrichter", immer denselben, und wir spielen nach seinen Regeln. Manche verlieren (meist dieselben), andere gewinnen in diesem Spiel, doch alle spielen wir nach ihren Regeln und vor allem bezahlen wir sie alle (die Gewinner, die Verlierer und vor allem die Schiedsrichter). Wir zahlen sie immer teurer und mit immer größeren Anstrengungen — wir, und „Wir", und „Sie", wer immer „Wir" oder „Sie" seien!
Im „großen Finale" vom 18. Mai hat der „Schiedsrichter" sowohl „Uns" als auch „Sie" gezwungen, je ein Lager und eine Farbe zu wählen in einem Spiel, das nach den Regeln des Schiedsrichters veranstaltet wird. Und eine Seite einer Münze… eine der Seiten war souveränistisch-nationalistisch. Eine andere Seite war progressistisch-globalistisch. Nur dass sie, diese „Seiten", ohne jede Ähnlichkeit untereinander, die Seiten derselben Münze waren, von ein und demselben Schiedsrichter des Spiels „gezeichnet", „geschliffen" und „geformt". Und das war in den letzten 25 Jahren nie offensichtlicher als bei den „Wahlen" von 2025. NIEMALS!
Konkret: wir hatten die Wahl zwischen dem „souveränistisch-nationalistischen" George Simion und dem „progressistisch-globalistischen" Nicușor Dan. Weshalb habe ich Anführungszeichen gesetzt? Weil jeder der beiden Kandidaten mit Leichtigkeit das Trikot und die Farbe des anderen hätte tragen können. Wenn der „Schiedsrichter" es so gewollt hätte! Wenn der Schiedsrichter es so entschieden hätte — derselbe, der irgendwann im Lauf ihrer Ausbildung auch der Trainer der Kandidaten war (!!!). Denn beide — sowohl Nicușor Dan als auch George Simion — wurden an denselben Schulen aufgezogen und trainiert, von genau denselben Mentoren und Trainern: Traian Băsescu (alias Petrow), Alina Mungiu-Pippidi, Monica Macovei, Laura Codruța Kövesi und ja… dem einzigartigen und unvergleichlichen Floriaaaan Coooldeeaaa! Beide waren „dort", sie kamen von dort! Hunderte Fotos, Dutzende öffentlicher und allgemein bekannter Geschichten sagen es uns unwiderlegbar… doch sowohl „Wir" als auch „Sie" haben sich geweigert, ihnen noch Glauben zu schenken, und haben sich in einen erbitterten Kampf mit erwartetem und vorhersehbarem Ausgang verbissen.
Ich weiß vieles, zu vieles für meine Gesundheit, über den Werdegang unserer Kandidaten… ich weiß, wie Simion bei den Kundgebungen für Roșia Montană 2013 die Ultra-Gruppen anführte (dort habe ich ihn auch kennengelernt); ich weiß, wie namhafte Mitglieder der PMP von Băsescu nach Chișinău geschickt wurden, um dort mit „seinem Mann" zu sprechen — demselben George Simion, der aus „man weiß nicht" welchen Mitteln auf großem Fuß lebte und reiste; und ich weiß auch, wie Coldea UDMR-Parlamentarier bedrohte mit „ich hetze euch Simion auf den Hals"; ja ich weiß auch, wie ein anderer „Gründungsvater" der AUR von einem berühmten Securitate-Mann angeworben wurde, dem er über die „Nestgenossen" aus Bacău berichtete; und vor allem weiß ich nur zu gut, mit welcher Sicherheit der junge GS, ohne jede Anstellung, ohne jede Laufbahn außer als Kurvenaufwiegler, von der goldenen Zukunft der AUR sprach (die damals erst seit wenigen Wochen bestand) — seltsam, nicht wahr? Und ich weiß auch, wie er, George Simion persönlich, mich in einer Verhandlung im Herbst 2020 vor 10 bis 12 Zeugen aufforderte, Laura Codruța Kövesi nicht mehr zu kritisieren!!! Und Adrian Severin nicht mehr zu erwähnen, mich öffentlich von ihm loszusagen… Und auch das habe ich persönlich erlebt, nicht vom Hörensagen! Wie ich auch die beständige Sabotage der wirklich souveränistischen Initiativen wie des #Souveränitätsgesetzes oder der #Souveränitätsverfassung durch denselben George Simion persönlich erfahren habe… ich gehe jetzt nicht ins Einzelne, wir würden zu lang. Obwohl ich es könnte.
Wie ich auch über Nicușor von einem seiner „Trainer" selbst seine Vergangenheit als frühreifer Spitzel kenne, seine schweren Probleme mit der Konzentration auf Texte — sagen wir es so —, wie er dazu gedrängt wurde, die USB und danach die USR zu gründen… weshalb bestimmte Bauträgergruppen fast immer die Tore des Rathauses offen fanden… und all das hat mit demselben Herrn Florian Coldea zu tun! Ich weiß vieles, aber ich glaube wirklich nicht, dass es für mich gesund ist, ausführlicher über den künftigen amtierenden Präsidenten Rumäniens zu sprechen… für die kommenden 10 Jahre.
Um auf das große Bild mit dem „Spielfeld" zurückzukommen: wenn bis jetzt der Kampf um den Posten des „Staatsoberhaupts" (ein ebenfalls von ihnen erfundener Begriff!) zwischen verschiedenen „Schiedsrichter"-Banden desselben Systems ausgetragen wurde, so ist es jetzt, 2025, verblüffend, wie es einer einzigen Bande, der Bande FCs, gelungen ist, zwei ihrer Leute ins Finale zu bringen! Ja, es ist ihr sogar gelungen, die Amerikaner und die Franzosen zu überzeugen, je auf einen von ihnen zu setzen! Verblüffend! Genial, ich schwöre!
Der Einzige, der Coldeas Fest und jenes der „Gruppe aus Cluj" hätte verderben können, wäre Crin Antonescu gewesen, der von der anderen Bande der Systemleute unterstützt wurde — der „Bande Eduard Hellvigs", um sie allgemein so zu nennen —; doch damit Crin keinerlei Aussicht hatte, ins Finale zu gelangen, wurde der Patensohn Maiors in die „Qualifikation" geschickt (Sie wissen nicht, wer das ist? Herr Ponta — sic!)… der die „beiden Brüder" ins Finale davonziehen ließ, die beiden Seiten derselben Münze… es fügt sich alles, nicht wahr?
Gewiss ist, dass wir einen einzigen sicheren Gewinner haben — den Schiedsrichter! Und jetzt wissen wir, wer das Schiedsrichtergewand trägt, und wir wissen auch, dass die beiden Finalisten nichts anderes waren als die beiden Seiten derselben Münze, gezeichnet, geschliffen und gehalten von ein und demselben „Schiedsrichter". Und wir verstehen auch, weshalb eine der Seiten der Münze alles getan hat, damit die andere Seite der Münze als Siegerin hervorgeht — weil der Schiedsrichter es so wollte!
Doch in erster Linie sollten wir noch etwas verstehen, sowohl „Wir" als auch „Sie": aus diesem Spiel geht niemand als Gewinner hervor — weder „Wir" noch „Sie" —, sondern allein der Schiedsrichter… also das System!
Deshalb bitte ich euch alle, sowohl Uns als auch Sie: hasst einander nicht mehr, lasst euch nicht mehr von Spielen entzweien, die nicht die unseren sind, kratzt euch nicht die Augen aus für eine Zukunft, die schon von anderen gezeichnet wurde, von denselben Systemleuten… von demselben Schiedsrichter. Brecht euch nicht mehr die Zähne an falschen Münzen… versucht lieber, in die Hand zu beißen, die sie wirft!
„Ich sah alles, was unter der Sonne geschieht; und siehe, es war alles eitel und Haschen nach Wind!"
(Prediger 1,14; nach der Lutherübersetzung.)
Als Bestätigung des oben Gesagten passt auch die folgende Nachricht, die bereits im Netz die Runde macht:
„In diesem Augenblick wird GS von Trump zu nur zwei Möglichkeiten gedrängt: entweder ficht er die Wahlen beim Verfassungsgerichtshof an und verlangt, dass Telegram in der Sache geladen werde, um die ihm vorliegenden Beweise über die Einmischung Frankreichs in die Wahlen vorzulegen, oder es wird sich erweisen, dass er bloß eine Schachfigur des Systems war; doch auch in dieser Möglichkeit werden die USA die Rechtmäßigkeit NDs niemals anerkennen."
(Zum Souveränitätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
226. 25. Juni 2025 — „Heute hat Dumitru Coarnă im Parlament „DAS GESETZ DER NATIONALEN SOLIDARITÄT — DAS GESETZ ÜBER DIE BESTEU… eingereicht“
Heute hat Dumitru Coarnă im Parlament das „GESETZ DER NATIONALEN SOLIDARITÄT — DAS GESETZ ZUR BESTEUERUNG DER GROSSEN GESCHÄFTE UND VERMÖGEN, GESETZENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES STEUERGESETZBUCHS — Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch und DES GESETZES Nr. 256 vom 12. November 2018 über bestimmte Maßnahmen, die zur Durchführung der Erdölarbeiten durch die Inhaber von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter erforderlich sind" eingebracht — einen Gesetzentwurf, den ich vor mehr als zwei Jahren geschrieben habe, der aber erst jetzt von dringender Aktualität geworden ist.
Ich hoffe, dass Parlamentarier aller Parteien die Notwendigkeit dieses Gesetzes verstehen und es im Dringlichkeitsverfahren beschließen.
Hier, was unser Gesetzentwurf vorsieht:
Das Gesetz der nationalen Solidarität und der Besteuerung der großen Geschäfte und Vermögen bringt gezielte Änderungen im Gesetz 227/2015 über das Steuergesetzbuch und im Gesetz 256/2018 über bestimmte Maßnahmen, die zur Durchführung der Erdölarbeiten durch die Inhaber von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter erforderlich sind, mit dem Ziel, die Haushaltseinnahmen durch die Besteuerung der großen Steuerpflichtigen — juristischer und natürlicher Personen — mit festen prozentualen Sätzen zu erhöhen, die nach Schwellen der Erträge beziehungsweise der gehaltenen Vermögen festgelegt sind, um die steuerlichen Abzüge zu tragen, die jenen Steuerpflichtigen gewährt werden, die mehrere unterhaltsberechtigte Personen haben. So:
I. Änderungen des Gesetzes 227/2015 über das Steuergesetzbuch:
Artikel 1 fügt nach Artikel 18 des Steuergesetzbuchs drei neue Artikel hinzu, die eine besondere Besteuerungsordnung für bestimmte Gruppen steuerpflichtiger juristischer Personen einführen, die jährliche Erträge von mehr als 10.000.000 Euro erzielen. In diesem Sinne werden nach Artikel 18 die Artikel 18¹, 18² und 18³ eingefügt, welche die Besteuerungsordnung nach Schwellen des Umsatzes und nach der Art der Tätigkeit der großen steuerpflichtigen juristischen Personen Rumäniens regeln. Diese Maßnahme ist geeignet, die Tätigkeit der großen Steuerpflichtigen zu fördern und den Grad der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Im Wesentlichen führt die Regelung Besteuerungsschwellen auf den Umsatz für die großen Steuerpflichtigen ein, die jenen ähneln, die bereits bestehen, und Titel III des Steuergesetzbuchs, in dem die Ordnung der Umsatzbesteuerung für die Kleinstunternehmen Rumäniens geregelt ist.
Ausgehend vom Erfolg der Regelung der Besteuerung mit niedrigen Sätzen auf den Umsatz — einem wesentlichen Faktor der Entwicklung der nationalen Wirtschaft in den letzten Jahren, aber auch der Anziehungskraft für viele ausländische Wirtschaftsteilnehmer, die Rumänien gerade wegen dieser Art der Besteuerung gewählt haben — ist die symmetrische Einführung derselben Weise der Besteuerung auch für die großen Steuerpflichtigen eine Maßnahme zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und zur Anziehung der großen Kapitalien und Handelsgesellschaften in unser Land, wodurch Rumänien zu einem bedeutenden Akteur bei der Beherbergung und Förderung der großen Geschäfte in Europa und in der Welt wird.
Ebenso ist offensichtlich, dass die Festlegung der Steuersätze auf den Umsatz geeignet ist, die Vorhersehbarkeit der Steuernormen für den Wirtschaftsteilnehmer zu erhöhen und zugleich die Festsetzung und Zahlung der von den großen Steuerpflichtigen dem rumänischen Staat geschuldeten Steuern zu erleichtern. Diese letztgenannte Wirkung soll mögliche Fehler vermeiden, die in der gegenwärtigen Regelung bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns durch den Steuerpflichtigen entstehen, und die Berührung der Wirtschaftsteilnehmer mit den Bediensteten der rumänischen Finanzverwaltung bei Steuerprüfungen begrenzen — was geeignet ist, die Tätigkeit der Finanzverwaltung wirksamer zu gestalten und das mit der Steuerprüfung der großen Steuerpflichtigen betraute Personal zu verringern.
In diesem Sinne bringt die Einfügung des Art. 18¹ in das Steuergesetzbuch drei Besteuerungsschwellen für die großen Steuerpflichtigen:
In Absatz 1 ist ein Satz von 1 % vorgesehen, angewandt auf die in jedem Steuerjahr verbuchten Erträge für „Steuerpflichtige, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 10.000.000 Euro (zehn Millionen Euro) überstiegen haben"; Absatz 2 führt einen Satz von 2 % auf die Erträge für Steuerpflichtige ein, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 100.000.000 Euro (einhundert Millionen Euro) überstiegen haben; und Absatz 3 legt einen Satz von 3 % auf die Erträge jener Steuerpflichtigen fest, die Erträge erzielt haben, welche den Gegenwert in Lei von 1.000.000.000 Euro (eine Milliarde Euro) überstiegen haben. Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge verbucht wurden.
Wie ersichtlich, ist die Einführung der Besteuerungsschwellen von 1 % bis 3 % auf die Erträge der großen Steuerpflichtigen der Besteuerungsordnung der Kleinstunternehmen ähnlich und symmetrisch — was geeignet ist, auch die großen Steuerpflichtigen auf ähnliche und symmetrische Weise wie die Kleinunternehmer zu fördern, wobei eine der auf nationaler und internationaler Ebene meistgeschätzten steuerlichen Lösungen diskriminierungsfrei angewandt wird.
Artikel 18² bringt in das Steuergesetzbuch eine erste Ausnahme von der im vorstehenden Artikel für die großen Steuerpflichtigen festgelegten Regel und führt einen neuen Satz von 5 % auf die verbuchten Erträge für jene großen Steuerpflichtigen ein, die Tätigkeiten der Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen und deren Derivaten ausüben und jährliche Erträge von mehr als 10.000.000 Euro haben. Dieser erhöhte Satz ähnelt jenem bestehenden, der die „besondere Ordnung für Steuerpflichtige regelt, die Tätigkeiten in Nachtbars, Nachtclubs, Diskotheken und Spielbanken ausüben", und berücksichtigt einerseits die statistisch nachgewiesene außergewöhnliche Lage, wonach — ungeachtet der Schwierigkeiten der nationalen Wirtschaft: Pandemie, Kriegslage an den Grenzen des Landes — die Ertragskraft der Unternehmen, die in den oben genannten Bereichen tätig sind, wächst, und andererseits den Erfolg und die Ausbreitung der Geschäfte in einem Tätigkeitsbereich, der bereits mit 5 % auf die jährlich verbuchten Erträge besteuert wird.
In ähnlicher Weise und aus denselben Gründen führen die Artikel 18³ bis 18⁴ in das Steuergesetzbuch Ausnahmen ein, die jener des Art. 18² ähneln, für Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Förderung von Rohöl und Erdgas ausüben, sowie für Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie ausüben.
Ebenso führt Art. 18⁵ eine weitere Ausnahme ein, diesmal angewandt auf Steuerpflichtige, die Tätigkeiten der Finanzvermittlung ausüben — und wir erwähnen, ohne uns darauf zu beschränken, Tätigkeiten der Geldvermittlung, in die die von Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften durchgeführten Tätigkeiten einbezogen sind, oder Tätigkeiten des Systems der Kreditübertragung durch die Post und postalische Tätigkeiten der Sparkassen, die Gewährung von Krediten für den Erwerb von Wohnungen durch spezialisierte Einrichtungen (Bausparkassen), Geldtätigkeiten durch Postanweisung (Zahlungsanweisungen), oder Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, von Investmentfonds und anderen ähnlichen Finanzeinheiten, Finanzierungsleasing oder sonstige Kredittätigkeiten wie Finanzdienstleistungen, die sich in erster Linie auf die Aufnahme von Darlehen durch nicht an der Geldvermittlung beteiligte Einrichtungen beziehen, wobei die Kreditgewährung eine Vielzahl von Formen annehmen kann, etwa Darlehen, Hypotheken, Kreditkarten usw.
Die Maßnahme hat, ähnlich wie jene des Art. 18², berücksichtigt, dass diese Steuerpflichtigen in wirtschaftlich und gesellschaftlich schwierigen Zeiten bedeutende Ertragssteigerungen verzeichnet haben, bei einer gleichzeitigen, unerklärlichen Stagnation der Ertragskraft, verursacht durch den Anstieg der Aufwendungen.
All diese Gründe rechtfertigen die Einführung einer besonderen Besteuerungsschwelle von 5 % auf die von den großen Steuerpflichtigen erzielten jährlichen Erträge, die in den oben genannten Bereichen tätig sind — nämlich für die großen Steuerpflichtigen, die Tätigkeiten der Förderung, Raffinierung oder des Vertriebs von Erdölerzeugnissen ausüben, sowie für die großen Steuerpflichtigen, die Tätigkeiten der Finanzvermittlung ausüben und deren jährliche Erträge höher als 10.000.000 Euro sind.
Artikel 2 ändert Absatz 2 des Gesetzes 227/2015 über das Steuergesetzbuch und legt eine Besteuerung der Sonderrenten fest, indem er einen Steuersatz von 90 % auf das monatliche steuerpflichtige Einkommen aus jenem Rentenanteil einführt, der 11 monatliche Bruttomindestlöhne im Land übersteigt.
Bei der Festlegung dieses Satzes und dieser Besteuerungsschwelle wurde berücksichtigt, dass der Präsident Rumäniens nach dem Gesetz 153/2017 eine gesetzliche Vergütung von 12 monatlichen Bruttomindestlöhnen im Land hat, sowie die Tatsache, dass grundsätzlich niemand aus dem konsolidierten allgemeinen Staatshaushalt höhere Geldsummen erhalten sollte als jene, die der höchste Würdenträger des rumänischen Staates, der Präsident Rumäniens, erhält.
Aus diesen Gründen und ausgehend von diesem Grundsatz wurde ein Steuersatz von 90 % auf das monatliche steuerpflichtige Einkommen aus jenem Rentenanteil festgelegt, der 11 monatliche Bruttomindestlöhne im Land übersteigt; so werden alle aus Renten stammenden Beträge, die 11 monatliche Bruttomindestlöhne im Land übersteigen, mit 90 % besteuert.
Artikel 3 führt einen neuen Titel in das Steuergesetzbuch ein: nach TITEL X wird der TITEL X¹ eingefügt, der die Überschrift „DIE STEUER AUF DIE GROSSEN VERMÖGEN" tragen wird; die Regelung führt in Rumänien erstmals eine Steuer ein, die von steuerpflichtigen natürlichen Personen geschuldet wird, die Vermögen von mehr als 10.000.000 Euro (zehn Millionen Euro) besitzen.
Die Regelung führt in das rumänische Steuerrecht den Begriff des „großen Vermögens" für den rumänischen steuerpflichtigen natürlichen Menschen ein, wobei die untere Schwelle der großen Vermögen auf zehn Millionen Euro festgelegt ist — im Unterschied zu jener, die in anderen Staaten der Europäischen Union geregelt ist, wie im Falle Frankreichs, wo die Steuer auf die großen Vermögen ab einem Vermögen von 1,2 Millionen Euro geschuldet wird.
Bei der Festlegung dieser hohen Schwelle der Besteuerung der großen Vermögen wurde die Notwendigkeit berücksichtigt, das Vermögen der rumänischen Bürger und ihre Möglichkeit zu mehren, Geschäfte zur Steigerung des allgemeinen Wohlstands zu entwickeln, aber auch die Pflicht jener, deren Vermögen die Schwelle von 10.000.000 Euro überschritten hat, in besonderer, persönlicher und unmittelbarer Weise zur Erhöhung des allgemeinen Lebensstandards und zur Entwicklung jenes Landes beizutragen, in dem sie leben und Gewinne erzielen — wobei dieser besondere Beitrag sowohl im persönlichen als auch im allgemeinen Interesse geleistet wird.
TITEL X¹ führt drei Besteuerungsschwellen ein, wie folgt:
— eine Solidaritätssteuer in Höhe von 1 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens für steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 10.000.000 Euro (zehn Millionen Euro) übersteigen;
— eine Solidaritätssteuer in Höhe von 2 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens für steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 100.000.000 Euro (einhundert Millionen Euro) übersteigen;
— eine Solidaritätssteuer in Höhe von 3 % im Jahr vom Gesamtwert des Vermögens für steuerpflichtige natürliche Personen, deren Erträge zusammen mit dem Wert der Gewinne, der beweglichen Vermögenswerte und der zum 31. Dezember des Vorjahres in ihrem Vermögen befindlichen Bauten 1.000.000.000 Euro (eine Milliarde Euro) übersteigen;
Die Solidaritätssteuer wird auf das gesamte erklärte Vermögen berechnet und ist in der gesetzlich festgelegten Höhe geschuldet, bis das Vermögen unter die gesetzlich festgelegte Schwelle sinkt; so wird keine Person, deren Vermögen 10.000.000 Euro nicht übersteigt, besteuert, gleichviel welches Vermögen sie zuvor besessen hat.
Zur Festsetzung der geschuldeten Solidaritätssteuer sind natürliche Personen, deren geschätztes Vermögen 10.000.000 Euro übersteigt, verpflichtet, jährlich eine in Anlage I festgelegte Vermögenserklärung zu erstellen; die jährliche Vermögenserklärung für das letzte Steuerjahr ist bis zum 25. März einschließlich des Folgejahres einzureichen.
Der Umrechnungskurs zur Bestimmung des Gegenwerts des Vermögens in Euro ist der am Ende des Geschäftsjahres geltende, in dem die Erträge und Gewinne verbucht wurden.
Die Solidaritätssteuer ist das Mittel, durch das die Inhaber der großen Vermögen ihre Solidarität mit ihren Mitbürgern bekunden, und stellt zugleich die Weise dar, in der sie zur Entwicklung jenes Staates beitragen, der ihnen die Bedingungen für bedeutende materielle Anhäufungen geschaffen hat.
Artikel 4 ändert Unterabsatz 3 des Artikels 77 des Steuergesetzbuchs und erweitert den Bereich der persönlichen Abzüge für Steuerpflichtige, die eine oder mehrere unterhaltsberechtigte Personen haben und Einkünfte zwischen der in Absatz 2 vorgesehenen Grenze, nämlich 3.600 Lei, und der Grenze von 25.000 Lei erzielen, wie folgt:
„(i) für Steuerpflichtige mit einer unterhaltsberechtigten Person — 20 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit zwei unterhaltsberechtigten Personen — 30 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit drei unterhaltsberechtigten Personen — 40 % der geschuldeten Einkommensteuer;
für Steuerpflichtige mit vier oder mehr unterhaltsberechtigten Personen — 50 % der geschuldeten Einkommensteuer.
Für Steuerpflichtige, die monatliche Bruttoeinkünfte aus Gehältern von über 25.000 Lei erzielen, wird der persönliche Abzug nicht gewährt."
Die Abzüge werden für jede Art von Einkünften gewährt; sie richten sich nicht mehr ausschließlich an Gehaltseinkünfte, sodass ein möglichst weiter Kreis von Steuerpflichtigen diese steuerlichen Erleichterungen in Anspruch nehmen kann.
Der Zweck der Abzüge von der Einkommensteuer ist die Unterstützung jener Steuerpflichtigen, die mehrere Personen betreuen (Kinder, Eltern, Ehegatten), und zugleich die Ermutigung erwerbstätiger Personen mit mittleren Einkünften, Kinder zu bekommen, wobei der Staat mittelbar (durch die im vorliegenden Gesetz geregelten persönlichen Abzüge) und unmittelbar (durch die gesetzlichen Kindergelder) einen Teil der Aufwendungen für die Kindererziehung übernimmt, als Teil der nationalen Bevölkerungspolitik.
Die vorliegende steuerliche Regelung ist geeignet, die Arbeit zu fördern, und stellt eine unmittelbare Maßnahme zum Aufhalten des demographischen Niedergangs sowie zur Ermutigung der Rückkehr der Rumänen aus der Diaspora in ihr Land dar.
Änderungen des Gesetzes 256/2018 über bestimmte Maßnahmen, die zur Durchführung der Erdölarbeiten durch die Inhaber von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter erforderlich sind
Der Energiesektor, insbesondere jener des Offshore-Erdgases, stellt eine tragende Säule der nationalen Wirtschaft dar. Die gegenwärtige Lage, geprägt von Preisschwankungen und von der Notwendigkeit, die Energiesicherheit zu gewährleisten, hat die Notwendigkeit einer Überprüfung jenes gesetzlichen Rahmens zur Sprache gebracht, der die Besteuerung auf diesem Gebiet regelt. In diesem Sinne bringt der Entwurf zur Änderung des GESETZES Nr. 256/2018 eine Reihe von Anpassungen, die auf eine Erhöhung der Besteuerung der Inhaber von Erdölvereinbarungen hinsichtlich des Betriebs der Offshore-Erdölperimeter abzielen. Eine Erhöhung der Besteuerung wird oft mit Skepsis betrachtet; im vorliegenden Fall jedoch sind die dafür sprechenden Argumente zahlreich und wohlbegründet.
Erstens kann eine gerechte und wirksame Besteuerung zum Staatshaushalt beitragen und so zusätzliche Mittel bereitstellen, die in kritische Infrastruktur, Bildung oder Gesundheit investiert werden können. Mehr noch: in einem so ertragreichen Bereich wie jenem der Erdgasförderung kann eine höhere Steuer die Spekulation entmutigen und langfristige Investitionen fördern, indem sie ein Gleichgewicht zwischen dem Gewinn der Unternehmen und dem Gemeinwohl herstellt.
Um die Notwendigkeit des Entwurfs zur Änderung der Gesetzgebung zu verstehen, ist es wesentlich, die Berechnungsformel für die Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge zu verstehen. Diese Formel wird je nach dem gewogenen Durchschnittspreis des verkauften Erdgases (PMPC) angepasst und berücksichtigt auch den Verbraucherpreisindex (IPC). So passt sich die Besteuerung den Marktbedingungen an und hält ein angemessenes Besteuerungsniveau, das mit den wirtschaftlichen Wirklichkeiten in Einklang steht.
Diese Methode der Steuerberechnung sichert einen gerechten Beitrag der Erdölunternehmen zum nationalen Haushalt, ohne Investitionen in Erkundung und Erschließung zu entmutigen. Zudem wird das Gewicht auf steuerliche Durchsichtigkeit und Vorhersehbarkeit gelegt, wodurch die Betreiber die Möglichkeit erhalten, ihre Tätigkeiten mittel- und langfristig zu planen.
Betrachten wir die Berechnungsformel im Einzelnen, so stellen wir fest, dass sie auf drei Preisebenen des Erdgases aufgebaut ist, von denen jede eine eigene Weise der Anwendung der Besteuerung hat. Im Falle eines PMPC kleiner oder gleich 85 Lei/MWh wird eine Grundformel verwendet, die den berechneten Zusatzertrag und den Wert der abzugsfähigen Investitionen einschließt. Dieser Ansatz fördert die Wiederanlage der Gewinne und stützt die Entwicklung des Sektors.
Um zu veranschaulichen, wie dieser Mechanismus wirkt, nehmen wir einen Gaspreis von 85 Lei/MWh oder weniger an. Die Steuer auf die Offshore-Zusatzerträge (IVST) wird berechnet, indem der Wert der abzugsfähigen Investitionen (VID) von der insgesamt berechneten Steuer (IVSC) abgezogen wird. Steigt der Preis zwischen 85 und 100 Lei/MWh, so wird der Steuersatz gestaffelt und spiegelt einen größeren Beitrag zum Staatshaushalt wider, wobei zugleich ein Anreiz für Investitionen erhalten bleibt.
Übersteigt der gewogene Durchschnittspreis des Gases die Schwelle von 100 Lei/MWh, so wird die Berechnungsformel noch verwickelter und unterstreicht die Notwendigkeit, die Zusatzerträge in Preisintervalle zu unterteilen. Das bedeutet, dass für jeden Preisabschnitt über 100 Lei ein anderer Besteuerungssatz angewandt wird, wodurch der Grad des steuerlichen Beitrags mit dem Anstieg der Marktpreise wächst. Dieser Ansatz sichert die steuerliche Gerechtigkeit und erkennt die Leistung des Marktes an, während er den Inhabern von Erdölvereinbarungen zugleich einen beständigen und vorhersehbaren steuerlichen Rahmen bietet.
Ebenso ist auch der Wert der abzugsfähigen Investitionen im Upstream-Bereich ein wichtiger Punkt, da er die Wiederanlage und die fortwährende Entwicklung jener Infrastruktur fördert, die für die Förderung und Verarbeitung des Erdgases nötig ist. Diese Politik regt nicht nur das Wirtschaftswachstum an, sondern hilft auch bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze und trägt so zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und zum langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand bei. Ein weiterer entscheidender Gesichtspunkt des Gesetzentwurfs ist die Weise, in der er die kumulierten Werte der Investitionen behandelt. Indem er die monatliche Verringerung des Werts der abzugsfähigen Investitionen erlaubt, schafft er einen Mechanismus der Anerkennung der Bemühungen der Unternehmen, ihre Tätigkeiten zu erneuern und zu verbessern. Das kann sich günstig auf die Energieeffizienz und auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen auswirken und den Offshore-Energiesektor mit den Nachhaltigkeits- und Umweltzielen des Landes in Einklang bringen.
Aus diesen Gründen erfordern in der gegenwärtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage der weltweite wirtschaftliche und ökologische Druck eine Neubewertung der Weise, in der die natürlichen Rohstoffe ausgebeutet und mithin besteuert werden. Das GESETZ Nr. 256/2018 über bestimmte Maßnahmen, die zur Durchführung der Erdölarbeiten durch die Inhaber von Erdölvereinbarungen über Offshore-Erdölperimeter erforderlich sind, steht im Mittelpunkt einer hitzigen Erörterung, mit soliden Argumenten, welche die Notwendigkeit einer Erhöhung der Besteuerung und ihrer Änderung stützen.
Den vollständigen Text des Gesetzentwurfs finden Sie hier:
(Zum Offshore-Entwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
227. 27. Juni 2025 — „Das #LegeaSolidaritățiiNaționale, das Gesetz über die Besteuerung großer Vermögen und Unternehmen, kann mindest…“
Das #GesetzDerNationalenSolidarität, das Gesetz zur Besteuerung der großen Vermögen und Geschäfte, kann dem nationalen Haushalt mindestens 100 Milliarden bringen und das Land aus der ungeheuren Krise retten, in der es sich befindet.
Seit zwei Jahren spreche ich Ihnen immer wieder davon… jetzt hat auch die Presse damit angefangen!
Ich danke Herrn Dumitru Coarna dafür, dass er es im Parlament eingebracht und Rumänien die Gelegenheit gegeben hat, aus der Armut herauszukommen.
Wir wissen es bereits… sie werden genau und pünktlich das tun, was ihre Puppenspieler aus Brüssel und die örtlichen und weltweiten Oligarchen entscheiden werden…
Wenn und nachdem auch dieser letzte Gesetzentwurf mir abgelehnt sein wird, werde ich der Ansicht sein, alles getan zu haben, was in meiner Macht stand, für dieses Land… und ich werde meine öffentliche Tätigkeit endgültig beenden.
https://evz.ro/taxe-diferentiate-pentru-companii-si-impozit-pe-averile…
(Zum Solidaritätsgesetz: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000; die Begründung — siehe Seite 000.)
228. 27. Juni 2025 — „Ich habe chat GPT gefragt, welche Haushaltswirkung das #LegeaSolidaritățiiNaționale hätte“
Ich habe ChatGPT gefragt, welche Haushaltswirkung das #GesetzDerNationalenSolidarität hätte
Der Gesetzentwurf „Gesetz der nationalen Solidarität — Gesetz zur Besteuerung der großen Geschäfte und Vermögen" schlägt mehrere steuerliche Änderungen vor, die eine erhebliche Haushaltswirkung haben könnten. Auf der Grundlage der öffentlichen Daten und der im Dokument vorgesehenen Maßnahmen lässt sich folgende vorläufige Schätzung der Wirkung auf den Haushalt Rumäniens anstellen:
Vorgeschlagen wird die Einführung einer gestaffelten Steuer für Unternehmen mit hohen Jahreserträgen:
• 1 % für Erträge zwischen 10 und 100 Millionen Euro;
• 2 % für Erträge zwischen 100 Millionen und 1 Milliarde Euro;
• 3 % für Erträge über 1 Milliarde Euro.
• Nach den Daten der Finanzverwaltung gab es 2022 rund 2.200 Unternehmen mit Erträgen über 10 Millionen Euro, die zusammen über 1.200 Milliarden Lei Jahreserträge erzielten.
• Bei Anwendung eines Durchschnittssatzes von 1,5 % (geschätzt, gewichtet) ergibt sich ein zusätzlicher Ertrag von etwa:
1.200 × 1,5 % = 18 Milliarden Lei jährlich
Vorgeschlagen wird ein neuer Titel im Steuergesetzbuch — „Die Steuer auf die großen Vermögen" —, anwendbar auf natürliche Personen mit einem Nettovermögen über bestimmten Schwellen:
• 1 %, 2 % und 3 % je nach Wert des Vermögens.
• Nach einem Bericht der Credit Suisse von 2022 hat Rumänien etwa 25.000 Personen mit einem Vermögen > 1 Million USD (~5 Millionen Lei).
• Würden angenommen 10.000 von ihnen mit durchschnittlich 1 % auf das jährliche Nettovermögen besteuert und beträgt das durchschnittliche steuerpflichtige Vermögen 6 Millionen Lei:
10.000 × 6.000.000 × 1 % = 600 Millionen Lei jährlich
• 10 % auf das monatliche steuerpflichtige Einkommen aus Renten;
• 90 % für jenen Rentenanteil, der 11 Bruttomindestlöhne übersteigt (11 × 3.700 Lei = 40.700 Lei/Monat im Jahr 2025).
• Die Daten der Rentenkasse weisen weniger als 1.000 Rentner mit Renten > 30.000 Lei/Monat aus.
• Übersteigen 500 Personen die Grenze und werden sie zusätzlich mit etwa 20.000 Lei/Monat × 12 Monate × 90 % besteuert:
500 × 20.000 × 12 × 90 % = 108 Millionen Lei jährlich
4. Zusatzerträge aus dem Offshore-Bereich (Änderung des Gesetzes 256/2018)
• Eingeführt wird eine gestaffelte Besteuerungsformel je nach Erdgaspreis, und die Abzugsfähigkeit der Investitionen wird begrenzt.
• Der Entwurf bietet keine unmittelbare Haushaltswirkung, doch auf der Grundlage der Daten des Sektors können die geschätzten Zusatzerträge 2 bis 4 Milliarden Lei jährlich erreichen, je nach Gaspreis und Verkaufsmenge.
5. Steuerliche Abzüge für Steuerpflichtige mit unterhaltsberechtigten Personen
• Verringerung der Einkommensteuer um bis zu 50 % für jene mit ≥ 4 unterhaltsberechtigten Personen.
• Nehmen 100.000 Steuerpflichtige einen durchschnittlichen Abzug von 2.500 Lei/Jahr in Anspruch:
100.000 × 2.500 = 250 Millionen Lei Ertragsausfall
✅ Geschätzte jährliche Netto-Haushaltswirkung insgesamt (positiv):
Steuer auf die großen Geschäfte +18 Milliarden Lei
Steuer auf die großen Vermögen +0,6 Milliarden Lei
Steuer auf hohe Renten +0,1 Milliarden Lei
Offshore-Zusatzsteuer +3 Milliarden Lei
Ausfall durch persönliche Abzüge –0,25 Milliarden Lei
⚠️ Wichtiger Hinweis: Diese Schätzungen sind Anhaltswerte und beruhen auf öffentlichen Daten/Statistiken der Finanzverwaltung, der Rentenkasse und internationalen Quellen. Die tatsächliche Wirkung hängt von der Steuertreue, der Struktur der Vermögen, dem Gaspreis und der tatsächlichen Anwendung des Gesetzes ab. Dem Gesetzestext ist keine amtliche Folgenabschätzung beigefügt."
Hier auch ein Blatt zur Haushaltsbegründung in amtlicher Form, ebenfalls von ChatGPT erstellt:
„Hier ein Blatt zur Haushaltsbegründung in amtlicher Form, abgefasst nach dem vom Ministerium für öffentliche Finanzen verwendeten Muster, angepasst an den Gesetzentwurf über das Gesetz der nationalen Solidarität — Gesetz zur Besteuerung der großen Geschäfte und Vermögen.
1. Bezeichnung des Entwurfs des Rechtsakts:
Gesetz der nationalen Solidarität — Gesetz zur Besteuerung der großen Geschäfte und Vermögen
(Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch und des Gesetzes Nr. 256/2018 über bestimmte Maßnahmen, die zur Durchführung der Offshore-Erdölarbeiten erforderlich sind)
Parlamentarier — Gesetzgebungsinitiativgruppe
✅ Zusätzliche Erträge für den konsolidierten allgemeinen Haushalt
✅ Steuerliche Abzüge mit nachteiliger Wirkung auf die Erträge
✅ Änderungen der Besteuerungsordnung im Energie- und Finanzsektor
5. Schätzung der Wirkung auf den konsolidierten allgemeinen Haushalt:
Vorgeschlagene steuerliche Maßnahme — Art der Wirkung — Jahresschätzung* (Millionen Lei)
Steuer auf die großen Geschäfte (1–3 % des Umsatzes) — Erträge — +18.000
Zusatzsteuer für Erdöl- und Finanzunternehmen (5 %) — Erträge — +3.000
Steuer auf die großen Vermögen (1–3 % jährlich vom Nettovermögen) — Erträge — +600
Steuer auf Sonderrenten (90 % dessen, was 11 Mindestlöhne übersteigt) — Erträge — +100
Erhöhte persönliche Abzüge für Steuerpflichtige mit unterhaltsberechtigten Personen — Steuerausgaben — –250
* Schätzungen auf der Grundlage der öffentlichen Daten der Finanzverwaltung, der Rentenkasse, des Statistikamts, der Nationalbank und internationaler Berichte (Credit Suisse, Eurostat)
• Erfordert die Aktualisierung der Systeme der Finanzverwaltung für die Erhebung und Prüfung der Steuer auf die großen Vermögen.
• Erforderlich ist die genaue Bestimmung des Mechanismus zur Bewertung des Nettovermögens natürlicher Personen.
• Erfordert die Einrichtung eines Mechanismus für die Einreichung und Kontrolle der neuen jährlichen Vermögenserklärungen.
• Die Offshore-Zusatzsteuer setzt die Anpassung der Melde- und Prüfmechanismen für die Inhaber von Erdölvereinbarungen voraus.
7. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen:
✔ Im Einklang mit den OECD-Grundsätzen zur Vermeidung der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage (BEPS)
✔ Beachtet die Pflichten Rumäniens aus dem Europäischen Grünen Deal zur Energiewende
✔ Ausgerichtet an den Zielen sozialer Gerechtigkeit der Agenda 2030 (UNO)
• Stellungnahme des Wettbewerbsrates (falls in bestimmten Wirtschaftszweigen eine verdeckte staatliche Beihilfe angenommen wird)
Die Annahme des Gesetzentwurfs ist geeignet, einen geschätzten Haushaltsüberschuss von über 21 Milliarden Lei jährlich zu erzeugen, den Druck auf das Haushaltsdefizit zu verringern, zur steuerlichen Gerechtigkeit beizutragen und die gesellschaftliche Solidarität zu stärken. Die Wirkung ist günstig, bedeutend und mittel- wie langfristig tragfähig."
Wollen wir doch sehen, wie die „Fachleute" aus Parlament und Regierung ChatGPT widersprechen werden! ;)
(Zum Offshore-Entwurf: der vollständige Text des Entwurfs — siehe Seite 000.)
229. 11. Oktober 2025 — Über die magische Gesellschaft
QUO VADIS? Über das Ende der „Demokratie" und die Morgenröte der „magischen Gesellschaft". (4 — Schlussfolgerungen)
Ausgehend vom oben Dargelegten werden wir besser zu verstehen beginnen, was in den letzten 5 Jahren geschehen ist, wenigstens seit den Covid-Jahren — jenem Zeitpunkt, von dem an offensichtlich wurde („crystal clear", wie der strategische Partner sagt), dass die Entscheidungen in anderen Sphären getroffen werden als in den drei verfassungsrechtlich anerkannten Gewalten — der gesetzgebenden, der richterlichen und der vollziehenden —, so wie sie theoretisch von Aristoteles und Montesquieu geteilt wurden.
Der Grund ist einfach: die faktischen „Regierenden" der heutigen Welt scheinen verstanden zu haben, dass von allen oben genannten Merkmalen der Macht ein einziges nicht ausdrücklich beherrscht oder nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen „besessen" wird: DAS WISSEN.
So ist, während die AUTORITÄT das nahezu ausschließliche Merkmal der richterlichen Gewalt ist, der Rest der Merkmale unter den anderen beiden Gewalten des neuzeitlichen Staates aufgeteilt: die KRAFT und die BÜROKRATIE — bei der vollziehenden Gewalt; die CHARISMATISCHE MACHT und (teilweise) die BÜROKRATIE — bei der gesetzgebenden Gewalt und bei den übrigen „Gewählten" des Volkes (vom Bürgermeister einer Gemeinde bis zum Präsidenten der Republik).
DAS WISSEN jedoch wird von keiner der Gewalten ausdrücklich übernommen, obwohl jahrtausendelang „der gesellschaftliche Einfluss aus der Beherrschung der esoterischen Formen des Wissens floss". Dies scheint jenes oligarchische Regime verstanden zu haben, das die Macht auf weltweiter Ebene beherrscht, wobei jeder Oligarch/Clan von Oligarchen begriffen hat, dass der Besitz der Finanzmacht nicht genügt, um einen zum Inhaber der absoluten Macht zu machen!
Und siehe da: wir stehen genau an der Grenze des Übergangs von der Oligarchie zur Tyrannei, wie Platon sagen würde, wenn er die Politeia in unseren Tagen neu schriebe — doch nicht durch die (ausschließliche) Kraft der Waffen, sondern durch die Macht des WISSENS.
Drei sind die Mittel, mit denen die Finanz-OLIGARCHIE in diesem Augenblick bereits die vollständige Beherrschung des WISSENS an sich gerissen und damit die „MAGISCHE" Beherrschung der Macht auf weltweiter Ebene erlangt hat (oder wenigstens in dem, was ich die „Kleine Welt" genannt habe, heute verstanden als die „ANTI-BRICS-Welt"):
DIE BEHERRSCHUNG DER „INFORMATION" — durch die Beherrschung und Zensur des Netzes, das in den letzten Jahren zur wichtigsten Informationsquelle geworden ist und künftig die ausschließliche Informationsquelle auf dem Planeten sein wird.
DIE BEHERRSCHUNG DER „WISSENSCHAFT" — durch die willkürliche Finanzierung der Forschungszentren und mithin der von ihnen hervorgebrachten Entdeckungen und Neuerungen.
DIE BEHERRSCHUNG DER „INTELLIGENZ" — durch die Bestechung und Verderbnis der „NATÜRLICHEN INTELLIGENZ" (siehe die Vereinnahmung der „geistigen Eliten" in den letzten 35 Jahren durch Soros) und, neuerdings, durch die Erfindung und Beherrschung der „KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ".
Fügen wir all dem noch die unauflösliche (oder wenigstens nicht entwirrbare) Verbindung zwischen der großen Finanz und den Geheimdiensten hinzu… so werden wir jene „Machtübung" vollständig verstehen, die die „Covid-Pandemie" war.
Erinnern wir uns? Damals, 2020, hat über Nacht eine „Gruppe von Gelehrten" — irgendwo, man weiß nicht wo — das „mörderische Virus" entdeckt und die verheerenden Wirkungen, die es auf den Menschen und sogar auf die Menschheit haben kann… Sie „schlugen Alarm", und… DIE MACHT — die förmlichen Gewalten (die vollziehende, die gesetzgebende und die richterliche) aller Länder und sogar des ganzen Planeten… HABEN DIE MENSCHHEIT EINGESPERRT!!!
Später haben dieselben „Wissenschaftler" — irgendwo, man weiß nicht wo — ebenfalls über Nacht auch das „Heilmittel" für das „tödliche Virus" entdeckt… und DIE MACHT — die förmlichen Gewalten (die vollziehende, die gesetzgebende und die richterliche) aller Länder — haben in der einen oder anderen Form die Verabreichung des Heilmittels an alle Bewohner des Planeten durchgesetzt…
Der „COVID-TEST" (dies ist tatsächlich der wahre „Covid-Test"!) hat es bestätigt — das System funktioniert: das Merkmal des WISSENS, gehalten in gut verborgenen „Tempeln der Wissenschaft" und von nahezu namenlosen „Priestern" (den Wissenschaftlern und einigen Angehörigen der Geheimdienste) — und mithin ohne jede „volkstümliche" Legitimität —, konnte den verfassungsmäßigen Gewalten des Staates (der gesetzgebenden, der vollziehenden und der richterlichen) vorschreiben, was und wie zu tun sei — und das auf weltweiter Ebene!!!
Und wenn ich noch Vorbehalte hatte und (mit aller Kraft) glauben wollte, dass das in den „Covid-Jahren" Geschehene ein geschichtlicher Unfall war, so kam jener gesellschaftliche und politische Versuch mit dem Namen „ANNULLIERUNG DER WAHLEN VOM 6. DEZEMBER 2024" — als sich alles einmal mehr bestätigte, und zwar im kleinen Laboratorium für gesellschaftliche Versuche namens Rumänien. Haben wir es vergessen? Damals haben unbekannte Personen — doch Inhaber eines WISSENS, das nicht in Zweifel gezogen werden kann — gesagt, die Wahlen seien durch die Beeinflussung der Wahlabsicht der Rumänen gefälscht worden! Also wussten diese „KENNER" nicht nur, was „im Netz" geschieht (das sie offensichtlich beherrschen!), sondern sie wussten auch, wie die Rumänen gewählt hätten, wären sie nicht beeinflusst worden! Und sie wissen auch, dass sie, die Rumänen, gewiss anders gewählt hätten, wären sie nicht von der „Desinformationskampagne" des GEGNERS beeinflusst worden, des Feindes (ja, die „Feinde" werden in den „amtlichen Erzählungen" beständig auftauchen; denn wie in jedem Mythos braucht man die Kräfte des Guten und des Bösen)! Und diese „KENNER", „Herren der Information", ungewählt, ja von niemandem gekannt, haben ohne jeden greifbaren Beweis den förmlichen Gewalten des Staates vorgeschrieben, was zu tun sei. Und die „Gewalten des Staates" haben es getan! — das ist das klassische Beispiel dessen, was ich die „MAGISCHE GESELLSCHAFT" genannt habe.
JA, die Morgenröte der „MAGISCHEN GESELLSCHAFT" ist angebrochen: die Ausübung der TATSÄCHLICHEN MACHT ist von den INHABERN DER SCHEINBAREN MACHT (den Vertretern des Staates) auf die INHABER DES WISSENS übergegangen (nennen wir sie EINE NEUE VERBORGENE MACHT?), die mittelbar und vermittelt (über die Vertreter des Staates/der Staaten) die Geschicke der menschlichen Gesellschaft bestimmen. Offensichtlich wird die Erscheinung sich verstärken und immer sichtbarer werden… und in dem Maße, in dem alles „durchsichtiger" wird, wird die Macht der „INHABER DES WISSENS" auch von der Bevölkerung allgemein angenommen werden! Und das, weil „SIE WISSEN!", „SIE KENNEN DIE WAHRHEIT!". Und weil die INHABER DES WISSENS die Macht nicht unmittelbar ausüben, WERDEN SIE GELIEBT… JA VEREHRT WERDEN! Und so werden auch die „HOHENPRIESTER" auftreten, die das „WISSEN" und die „SCHLÜSSEL DES WISSENS" halten — DIE INFORMATION, DIE WISSENSCHAFT UND DIE KÜNSTLICHE INTELLIGENZ. Und wir kennen auch wenigstens 2 Personen, die schon heute im gemeinsamen Bewusstsein die Merkmale des „WISSENS" verkörpern: Bill Gates und Elon Musk (offensichtlich vertritt jeder ein gegnerisches Lager, wobei gut und böse jene Etikette ist, die man je nach der eigenen „ideologischen Stellung" vergibt), beide gefangen in einem nahezu rituellen und offenkundig theatralischen Kampf wie zwischen Deva (dem Lichten) und Asura (dem starken Geist)…
Um auf die Frage vom Anfang dieses Artikels zurückzukommen — „WER TRIFFT DIE ENTSCHEIDUNGEN IN UNSERER WELT?" —, scheint eine einzige Antwort gewiss zu sein: DIE ENTSCHEIDUNGEN TREFFEN NICHT JENE, DIE SIE ZU TREFFEN SCHEINEN — die Entscheidungen werden weder von der gesetzgebenden noch von der vollziehenden Gewalt getroffen, ja meistens nicht einmal von der richterlichen.
DIE ENTSCHEIDUNGEN kommen fertig serviert von „JENEN, DIE WISSEN" — seien es Geheimdienste, seien es Wissenschaftler, seien es internationale Einrichtungen (all diese werden in sehr naher Zukunft einen einzigen gemeinsamen Nenner haben — die „KÜNSTLICHE INTELLIGENZ" und ihre „HOHENPRIESTER")… Sogar in den amtlichen Reden wird beinahe jedes Mal das unpersönliche Verb verwendet: „es musste…", „es wurde getan…". So mussten wir für Milliarden Rüstung kaufen, der Ukraine schenken, Abgaben und Steuern erhöhen… „es musste" — eine Formulierung, mit der die förmliche Macht der Staaten der „sittlichen (und politischen) Verantwortung" für ihre Taten entkommt, indem sie diese den wirklichen Inhabern der Macht zuschiebt: sie haben „NUR DIE BEFEHLE BEFOLGT", die von jenem/jenen kamen, die die Macht halten (so wie es die Soldaten auf einem Schlachtfeld tun)!
Diese Anlehnung der „charismatischen Helden" der klassischen (National-)Staaten („vom Volk gewählt und legitimiert") an das „Bild" „JENER, DIE DAS WISSEN HALTEN", diese Abwälzung der Verantwortung des Regierens durch ihre Zuschreibung an die „ZENTREN DES WISSENS" (seien es „Wissenschaftler" wie in den „COVID-Jahren" oder „Nachrichtendienste" wie im Falle der Annullierung der Wahlen in Rumänien), zeigt tatsächlich, dass faktisch eine Übertragung der Macht an die neuen Machtzentren stattfindet, an die „INHABER DES WISSENS" — was uns zwei Dinge anzeigt:
1. DIE DEMOKRATIE IST REIN FÖRMLICH GEWORDEN; UNSERE GESELLSCHAFT HAT BEREITS EINEN „MAGISCHEN" CHARAKTER UND WIRD FORMLOS UND VERBORGEN VON DER „KASTE JENER, DIE WISSEN" GEFÜHRT;
2. DIE MENSCHLICHE GESELLSCHAFT STEHT BEREITS UNTER EINER ÜBERSTAATLICHEN REGIERUNGSFÜHRUNG „JENER, DIE WISSEN", deren Macht die „sichtbare" Macht der förmlichen Einrichtungen weit übersteigt, die noch einen nationalen und demokratischen Bestandteil bewahren (wie vage auch immer!), etwa die EU, die OSZE, die UNO oder selbst die NATO.
Gewiss ist es erst der Anfang dieser neuen Ordnung. Wir stehen erst in der Morgenröte der MAGISCHEN GESELLSCHAFT, geführt von „JENEN, DIE WISSEN", von „JENEN, DIE DAS WISSEN BEHERRSCHEN"; und die fortwährende Entwicklung der „Künstlichen Intelligenz" tut nichts anderes, als die Errichtung der absoluten Macht „JENER, DIE WISSEN" zu stärken und zu beschleunigen (die sie noch über unsere „Gewählten", über die „charismatischen Helden" der „funktionierenden Demokratien" ausüben). Bis wohin? Bis dahin, dass sie versuchen werden, das Göttliche selbst, Gott und seine Priester, durch die neue allwissende und allmächtige Wesenheit zu ersetzen — die Künstliche Intelligenz und ihre neuen „Hohenpriester"… und dann, so glaube ich, wird das Ende sein.
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